Google Bewertung löschen lassen mit Anwalt
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Negative Google Bewertung löschen und entfernen lassen
Sehr viele (vermeintliche) Kunden, Patienten oder Mandanten schreiben auf Google Bewertungen. Diese entsprechen oftmals nicht der Wahrheit oder überschreiten die Grenze einer zulässigen Meinungsäußerung. Wir schützen Sie gegen diese Fälle unerlaubter Google Bewertungen. Lassen Sie Ihren Anspruch auf Löschung und Entfernung von einer auf Unternehmensrecht spezialisierten Kanzlei durchsetzen – nach kostenfreier Überprüfung und zum Festhonorar.
Google Bewertungen im Internet haben die persönliche Empfehlung abgelöst
- 9 von 10 Kunden orientieren sich an Bewertungen im Internet, wenn sie nach einem Produkt oder einer Dienstleistung recherchieren (Splendid Research – Online-Bewertungsportal Monitor 2019).
- 92 % aller Suchanfragen werden in Deutschland über die Google-Suche vorgenommen (Statista vom 16.10.2018).
- 60 % aller Internetnutzer haben mindestens einmal die Bewertungsfunktion von Google Maps benutzt (Splendid Research – Online-Bewertungsportal Monitor 2019).
Eine gute Reputation im Internet durch gute Google Bewertungen ist unverzichtbar
Google Bewertungen im Internet üben einen erheblichen Einfluss auf den Gewinn und die Bindung von Kunden, Patienten oder Mandanten aus. Sie haben damit einen direkten Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens, Selbstständigen oder Freiberuflers. Eine gute Reputation im Internet ist deshalb unverzichtbar. Der Schutz durch ein strukturiertes Reputationsmanagement und ein konsequentes Vorgehen gegen negative Google Bewertungen wird immer wichtiger.
Wir löschen Ihre negative Google Bewertung – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
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Inhaltsverzeichnis
Online Bewertung löschen
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Online Google Bewertung einreichen oder Terminvereinbarung
Sie können Ihre negative Google Bewertung direkt Online einreichen, uns eine Nachricht schicken oder einen Termin zur Ersteinschätzung geben lassen.

Kostenfreie Prüfung der Löschungsaussicht
Nach der Einreichung überprüfen wir die fragliche Google Bewertung kostenlos. Daraufhin teilen wir Ihnen die Erfolgsaussichten der Löschung mit und Erläutern Ihnen die möglichen Vorgehensweisen.

Löschung der negativen Google Bewertung
Wir übernehmen den gesamten Prozess der Löschung für Sie. Von der ersten Kontaktaufnahme, zur kostenfreien Erfolgsprüfung, über das Anschreiben an Google und etwa notwendige Folgeschritte.
Überblick Google Bewertung löschen
Wann liegt eine unberechtigte Google Bewertung vor? Wie löscht man sie? Wie ist der Ablauf der Löschung & welche Details sind zu beachten? Wir kennen das Löschungsverfahren und die Kriterien von Google und bieten Ihnen sofortige anwaltliche Hilfe.
Rechtswidrige Google Bewertungen müssen nicht hingenommen werden. Lassen Sie Ihren Anspruch auf Entfernung einer schlechten Google Bewertung von einer auf Unternehmensrecht spezialisierten Kanzlei durchsetzen – nach kostenfreier Überprüfung.
Kernpunkte des Vorgehens gegen schlechte Google Bewertungen
- Eine Mehrheit der Verbraucher orientiert sich an Bewertungen im Internet
- Die Google-Suche nimmt bei den Suchanfragen eine führende Rolle ein
- Die Löschung einer Google Bewertung ist auch viele Jahre nach der Bewertung möglich
- Wird die Google Bewertung gelöscht, bessert sich Ihre Reputation bei Kunden, Patienten oder Auftraggebern
- Gelöscht werden Google Bewertungen, wenn sie unwahr, beleidigend, ohne Text oder durch Nicht-Kunden verfasst worden sind
- Das Löschungsverfahren gegen Google wird von uns zu einem einmaligen Pauschalhonorar betreut – Gerichtskosten fallen beim außergerichtlichen Vorgehen gegen Google nicht an
- Widerrechtlich Bewertete können Ihre Anwaltskosten erstattet bekommen

Google Richtlinien für die Löschung und Entfernung von Bewertungen
Schlechte Bewertungen auf Google haben einen starken Einfluss auf den Erfolg eines Unternehmens. Auf Google ist es beispielsweise möglich, sich über
- ein Produkt oder eine Dienstleistung,
- ein Unternehmen,
- einen Arzt oder dessen Praxis,
- einen Freiberufler
- ein Restaurant oder ein Hotel
in kürzester Zeit und ohne größeren Aufwand zu informieren. Ebenso einfach ist es, eine Bewertung zu hinterlassen. Um unberechtigten negativen Bewertungen entgegenzuwirken und einen Qualitätsstandard sicherzustellen, hat Google interne Richtlinien für die Abgabe und Löschung sowie Entfernung von Bewertungen geschaffen.
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Abgabe negativer Bewertungen auf Google
Eine negative Bewertung auf Google kann von jedem, der ein Google Plus Konto (G+, Google+, Google Places) hat, abgegeben werden. Die Einrichtung und Führung des Kontos ist kostenfrei. Bewertungen bestehen dabei aus Sternen (1 = am schlechtesten / 5 = am besten) sowie einer Rezension zur Beschreibung.
Grundsätzliche Zulässigkeit von Bewertungen auf Google
Durch die Google-Suche nach Ihrem Unternehmen oder Ihrer Praxis finden Sie Ihren Eintrag bei Google My Business. Dieser wurde entweder von Ihnen oder von Google selbst erstellt. Diesen Eintrag kann man nicht verhindern: Nach dem “Spickmich” Urteil muss es jeder Unternehmer oder Freiberufler dulden, von Internetportalen erfasst zu werden (BGH „Spickmich“-Urteil vom 23.06.2009 – VI ZR 196/18 und Urteil vom 23.09.2014 – VI ZR 358/13).
Google Richtlinien und allgemeines Persönlichkeitsrecht
Google hat zur Sicherung eines Qualitätsstandards Richtlinien aufgestellt. Verstoßen Google Bewertungen gegen diese Richtlinien, kündigt Google an, sie zu entfernen – behält sich aber das Recht vor, die Löschung zu prüfen. Daneben besteht das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Demnach sind Google Bewertungen zu löschen, die unwahr oder beleidigend bzw. schmähend sind. Beim Vorgehen gegen eine negative Google Bewertung gehen wir nach einer Doppelstrategie vor:
Wir prüfen, ob die Google Bewertung
- gegen die Google Richtlinien verstößt und
- ob das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt worden ist.
So stellen wir sicher, dass die rechtliche Argumentation im Google-Anschreiben (notice-and-take-down-letter) maximal angereichert ist, um die Wahrscheinlichkeit der Bewertungslöschung zu erhöhen.
Google Richtlinien im Überblick
Spam und gefälschte Inhalte
Kommentare welche nicht das wirkliche Geschehen wiederspiegeln, sondern nur die Bewertung manipulieren sollen, sind verboten.
Nicht themenbezogene Inhalte
Bewertungen müssen auf eigenen Erfahrungen basieren und direkt mit der Dienstleistung im Zusammenhang stehen.
Illegale, gefährliche oder gewaltverherrlichende Inhalte
Verboten sind auch Bewertungen die Gewalt verherrlichen, darstellen, zu dieser aufrufen oder sonstige Inhalte die gegen das Gesetz verstoßen.
Terroristische Inhalte
Kommentare und bewertungen welche sich auf terroristische Organisationen beziehen oder diese verherrlichen, zu Gewalt- oder Terrorakten aufrufen oder relativieren, sind verboten.
Sexuell explizite Inhalte
Kommentare mit sexuell explizitem Inhalt sind verboten.
Anstößige Inhalte
Eine Bewertung mit vulgärem, oszönem oder anstößigem Inhalt wird gelöscht.
Gefährliche Bewertungen
Bewertungen in denen andere abgewertet werden, oder Inhalte die zu Hass gegen Personen oder Gruppen aufrufen, aufgrund deren ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter, Nationalität, Veteranenstatus, sexueller Orientierung, Geschlecht, geschlechtlicher Identität oder ähnlicher Eigenschaften sind verboten und werden gelöscht.
Identitätsdiebstahl
Es ist verboten bei Google Maps oder Google My Business über die eigene Identität zu täuschen. Kommentare unter einem falschen Namen werden daher gelöscht.
Interessenskonflikte
Es ist verboten sich bei Google Maps oder GoogleMyBusiness selbst zu bewerten, oder Bewertungen bei Mitbewerbern oder früheren Arbeitgebern abzugeben.
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Wie kann man negative Google Bewertungen löschen?
1. Möglichkeit
Bewertung bei Google MyBusiness melden
Der erste Schritt zur Entfernung Ihrer negativen Bewertung bei Google ist meistens die Meldung bei Google selbst. Google überprüft die Bewertung und entfernt sie, sollte es sich um einen (für Google) offensichtlichen Verstoß handeln.
Die Bearbeitung durch Google kann langwierig sein. Ratsam ist deshalb oft, direkt andere Möglichkeiten auszutesten.
2. Möglichkeit
Bewertung bei Google Maps beanstanden
Eine zweite Möglichkeit, schnell und einfach gegen eine negative Google-Bewertung vorzugehen, ist diese bei Google Maps zu melden.
Genau wie bei Google My Business werden Sie zu einem Formular weitergeleitet, welches Sie entsprechend ausfüllen. Auch hier ist die Reaktionszeit von Google häufig lang.
3. Möglichkeit
Anwaltliche Entfernung einer schlechten Google Bewertung
In den meisten Fällen reagiert Google nicht auf die Beschwerden von Mandanten. Erfahrungsgemäß erfolgt eine Löschung erst auf anwaltlichen Druck. Google ist an die sogenannten Blogspot-Kriterien des BGH gebunden. Der Konzern überprüft Bewertungen nach einer konkreten Darlegung der Tatsachenbasis und einer entsprechenden rechtlichen Würdigung. Diese rechtliche Vorgehensweise ist Anwälten vorbehalten (§ 2 Abs. 1 RDG).
Ihre Möglichkeiten der Löschung von Google Bewertungen im Detail
1. Bewertung bei Google MyBusiness melden
Zur Löschung Ihrer Google Bewertung bei GoogleMyBusiness gehen Sie wie folgt vor:
1. Melden Sie sich bei Google My Business an
2. Öffnen Sie die gewünschte Filiale bzw. Firma für die Sie eine Bewertung entfernt haben wollen
3. Klicken Sie im Menü auf den Schalter „Rezensionen“
4. Haben Sie die falsche Bewertung gefunden, klicken sie auf die 3 Punkte rechts am Rand

5. Melden Sie die Bewertung als unangemessen.
Nachdem Sie diese Schritte durchlaufen haben werden Sie von Google zu einem Formular weitergeleitet, in welchem Sie beschreiben können, warum Google die Bewertung löschen soll. Google überprüft die Bewertung und entfernt sie, sollte es sich um einen nachweisbaren Verstoß handeln.
Häufig dauert die Bearbeitung durch Google sehr lange. Es kann daher ratsam sein direkt weitere Möglichkeiten auszutesten.
2. Bewertung bei Google Maps beanstanden
Wenn Sie die Bewertung bei Google Maps löschen möchten, können Sie so vorgehen:
1. Öffnen Sie dazu Google Maps im Browser
2. Suchen Sie nach Ihrem Unternehmen
3. Haben Sie die negative Bewertung gefunden klicken Sie auf das kleine Fähnchen um die Bewertung zu beanstanden

4. Drücken Sie auch hier auf „als unangemessen melden“
Genau wie bei Google My Business werden Sie zu einem Formular weitergeleitet, welches Sie entsprechend ausfüllen.
3. Anwaltliche Entfernung einer schlechten Google Bewertung
Dies sind die Schritte eines anwaltlichen Vorgehens gegen Google:
- Machen Sie zur Beweissicherung einen Screenshot von der negativen Google Bewertung und lassen Sie uns diesen zukommen – mittels Formular per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Gerne können Sie uns auch zu einer kostenfreien Erstberatung anrufen.
- Als erstes prüfen wir kostenfrei, ob die Google Bewertung gegen die Google-Richtlinien oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstößt. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind und Sie uns mandatieren, gehen wir gegen Google vor. Sollten die Voraussetzungen nicht gegeben sein, entstehen Ihnen keine Kosten. Wir kontaktieren Sie mit unserem Ergebnis.
- Nach unserer kostenfreien Überprüfung senden Sie uns die ausgefüllte Beauftragung und Vollmacht per E-Mail (unternehmer@anwalt-kg.de), per Fax (0221-67770059) oder per Post zu.
- Nach Eingang unserer Mandatierung fordern wir Google schnellstmöglich zur Löschung der schlechten Bewertung auf („notice-and-take-down-letter„). Die Aufforderung wird von uns in Übereinstimmung mit den Blogspot-Kriterien des BGH gestaltet.
- Sehr häufig löscht und entfernt Google bereits nach dem ersten anwaltlichen Anschreiben die unberechtigte Bewertung. Anderenfalls übernehmen wir das gerichtliche Vorgehen gegen Google oder den Bewerter selbst. Wir erarbeiten eine gemeinsame Strategie und setzen diese anwaltlich für Sie durch.
- Ist die negative Google-Bewertung entfernt, gehen wir auf Wunsch gegen den Verfasser vor, um einen angemessenen Schadensersatz zu erhalten und weitere negative Bewertungen auf Google zu verhindern (Unterlassungserklärung).
Erfahrungsgemäß besteht bei einer anwaltlichen Vertretung eine deutlich höhere Aussicht auf Erfolg. Google ist an die sogenannten Blogspot-Kriterien des BGH gebunden. Der Konzern überprüft Bewertungen nach einer konkreten Darlegung der Tatsachenbasis und einer entsprechenden rechtlichen Würdigung. Diese rechtliche Prüfung ist Anwälten vorbehalten (§ 2 Abs. 1 RDG).
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Verbotene und zu löschende negative Bewertungen auf Google
Sind negative Bewertungen auf Google verboten, können sie gelöscht werden.
Verbotene Google Bewertungen
Google Bewertungen sind verboten, wenn Sie
- in ihnen eine Verletzung des allgemeine Persönlichkeitsrechts des Bewerteten liegt (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art 1 Abs. 1 GG) und
- wenn sie nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt sind (Art. 5 GG).
Geschützt sind sowohl die Rechte von Privatpersonen als auch von Unternehmern. Aber nicht nur natürliche Personen, sondern auch Firmen, Unternehmen, insbesondere juristische Personen fallen unter diesen Schutz.
Doppelstrategie: Berufung auf Verbot sowie Google Richtlinien
Ist eine Google Bewertung an sich erlaubt, erlauben es die Google Richtlinien, sich dennoch gegen sie zur Wehr zu setzen. Beim Vorgehen gegen schlechte Google Bewertungen bedienen wir uns regelmäßig einer Doppelstrategie. Wir argumentieren regelmäßig
- mit dem allgemeinen Verbot, daneben aber auch – soweit gegeben –
- mit einem Verstoß gegen die Google Richtlinien.
So werden die Chancen einer Löschung erhöht.
Häufige Formen nicht von Meinungsfreiheit geschützter Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Einige Formen der nicht von der Meinungsfreiheit geschützten Persönlichkeitsrechtsverletzung treten besonders häufig auf:
Unwahre Tatsachenbehauptungen, Lügen
Tatsachenbehauptungen, die unwahr sind, müssen von Google gelöscht werden. Der Verfasser kriegt eine Gelegenheit, sich zu äußern – was häufig unterlassen wird, wenn objektiv Unwahrheit vorliegt oder der Verfasser vor einer Auseinandersetzung mit einem Anwalt zurückweicht.
Fake-Google-Bewertungen oder Unbekannter bzw. Kein Kunde
Fake-Google-Bewertungen werden oftmals von Konkurrenten oder auf persönlicher Ebene unzufriedenen Kunden abgegeben. Sie sind inhaltlich unrichtig und damit zu löschen. Dasselbe gilt für Bewertungen, die ohne Text oder mit Phantasienamen abgegeben werden oder keinem Kunden zuzuordnen sind.
Schmähungen & Beleidigungen
Meinungen sind nur im Ausnahmefall verboten. Sie werden aber gelöscht, wenn sie die Grenze zur sogenannte Schmähkritik überschreiten oder beleidigend sind.
Meinungen ohne Tatsachenbasis
Eine Meinung ohne Tatsachenbasis ist verboten und wird von Google gelöscht. Eine Meinung muss ihre Grundlage in einem tatsächlichen Sachverhalt bzw. Vorkommnis haben.
Indirekte Tatsachenbehauptungen in Form von Meinungsäußerungen
Eine indirekte Tatsachenbehauptung durch Meinungsäußerung ist verboten. Meinungen und Tatsachen können auch vermischt sein. Beinhaltet eine Meinungsäußerung eine Behauptung, die eine innere Tatsache voraussetzt, kann sie unzulässig sein.
Exkurs: Löschungen nach unterbleibenden Einlassungen
Google leitet den notice-and-take-down-letter auf anwaltlichen Druck an den Verfasser weiter. Unterlässt es der Bewerter, sich auf das anwaltliche Anschreiben einzulassen und einen Schriftwechsel zu unternehmen, wird die Bewertung von Google nach der Blogspot sowie Jameda 1-3 Rechtsprechung gelöscht.
Dies geschieht nach unserer Erfahrung in vielen Fällen anonymer Google Bewertungen sowie bei Google Bewertungen mit unbekanntem Verfasser (z. B. wegen fehlender Zuordnungsmöglichkeit).
Verbotene Google Bewertung als Ergebnis einer Interessenabwägung
Eine verbotene negative Bewertung auf Google liegt vor, wenn
- Ihr Interesse an einer unversehrten Persönlichkeit das
- Interesse des Verfassers der freien Meinungsäußerung überwiegt.
Die Beurteilung erfordert eine Abwägung der jeweiligen Interessen im konkreten Einzelfall. Hierbei werden verschiedene Kriterien berücksichtigt und umfassend gegeneinander abgewägt:
- Wortlaut
- Kontext
- Wie hat ein objektiver Dritter die Darstellung zu verstehen?
- In welche sog. Schutzsphäre erfolgte der Eingriff?
- Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen
Die Unterscheidung, ob eine Äußerung eine Meinung / Werturteil oder eine Tatsachenbehauptung darstellt, ist von besonderer Bedeutung. Meinungen werden stärker geschützt, als bloße Tatsachenbehauptungen.
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Beispiele unerlaubter schlechter Google Bewertungen
Typische unerlaubte und rechtswidrige Google Bewertungen sind:
1. Bewertung mit einem Stern, ohne Text
Google Bewertungen mit nur einem Stern ohne Text sind grundsätzlich erlaubte Meinungsäußerungen.
Ausgenommen davon sind Fälle, in denen der Bewerter anonym auftritt, oder Ihnen nicht bekannt ist. Das Portal hat dann eine Prüfpflicht hinsichtlich der Tatsachenbasis der Bewertung (BGH, Urteil vom 01.03.2016 – VI ZR 34/15).

2. Bewertung mit einem Stern, unwahre Aussage
Wenn die Google Bewertung unwahr ist oder sich eine Meinung auf einen falschen Sachverhalt stützt, so ist sie ebenfalls zu löschen. Unwahre Tatsachenbehauptungen verstoßen gegen Ihr Persönlichkeitsrecht und müssen nicht hingenommen werden.

3. Bewertung mit einem Stern, Beleidigung
Beleidigende Bewertungen sind von Google schon wegen der Vorschriften der DSGVO zu entfernen. Darüber hinaus verletzen sie auch Ihr Persönlichkeitsrecht und sind angreifbar.

Hier finden Sie weitere Beispiele verbotener (und erlaubter) Google Bewertungen:
Mittel des Anwalts gegen eine negative Google Bewertung
Als Anwaltskanzlei haben wir eine Reihe von Möglichkeiten, für Sie gegen eine schlechte Google-Bewertungen vorzugehen. Während gerade Privatpersonen bei dem Portal mit ihren Beschwerden vielfach kein Gehört finden, bearbeitet Google unter anwaltlichem Druck Aufforderungen zur Löschung und Entfernung ohne Zeitverzögerung.
Um gegen eine negative Google-Bewertung vorzugehen sollten Sie, wenn Ihr eigenes Vorgehen erfolglos bleibt, deshalb einen erfahrenen Rechtsanwalt beauftragen. Zu unseren Mitteln gegen negative Bewertungen gehören insbesondere eine kostenlose Erstberatung, das Anschreiben von Google, die Mahnung sowie erforderlichenfalls die Klage.
Die Mittel des Anwalts
- Kostenlose Beratung und Überprüfung
- Anschreiben von Google
- Mahnung
- Klage
Mehr zu den Mitteln des Anwalts gegen eine schlechte Google Bewertung lesen Sie hier:
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Exkurs: Selbst verfasste Google Bewertung löschen
Es kann vorkommen, dass Sie selbst über jemanden/ ein Unternehmen eine Google Bewertung verfasst haben, die Sie gerne ungeschehen machen möchten.
Vielleicht bereuen Sie eine übereilte, zu harsche Rezension oder Sie haben sich schlichtweg geirrt, unterliegen u.U. auch einer Verwechslung. Möglicherweise befürchten Sie aber auch, dass die Bewertung unzulässig sein könnte und Ihnen deshalb Unannehmlichkeiten drohen können.
In solchen Fällen können Sie Ihre eigenen Bewertung löschen. Dazu gehen Sie folgendermaßen vor:
Anmelden
Melden Sie sich bei Google an
Google Maps
Rufen Sie Google Maps auf
Menü "Rezensionen"
Klicken Sie auf „meine Beiträge“ und „Rezensionen”
Drei-Punkte-Menü
Klicken Sie neben der betreffenden Rezension auf das Drei-Punkte-Menü
Löschen
Wählen Sie nun „löschen“ aus.
Google Bewertung löschen in 5 Schritten – Ablauf der Löschung
Überblick Ablauf Google Bewertung löschen
Die Entfernung einer negativen Google Bewertung ist in nur fünf Schritten möglich und geht damit zügig vonstatten. Sehr häufig bewirkt bereits das erste anwaltliche Anschreiben von Google die Löschung und Entfernung der negativen Bewertung durch das Portal.
Eine Bewertungslöschung läuft in dieser Reihenfolge ab:
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Fragen & Antworten, Tipps & Fehler zur Löschung von Google Bewertungen
Das Reputationsrecht ist eine äußerst komplexe Materie. In vielen Bereichen bedarf es juristischen Fachwissens, um aufkommende Fragen zu beantworten. Das liegt vor allem daran, dass der Großteil des heute geltenden Rechts über die Jahre von der Rechtsprechung des BGH und BVerfG entwickelt wurde. Aufgrund dessen haben wir die wichtigsten Tipps & Fehler, Fragen & Antworten und Irrtümer zum Thema der Löschung schlechter Google Bewertungen zusammengefasst.
Fragen & Antworten – Google Bewertung löschen
Muss ich eine Bewertung akzeptieren?
Als Unternehmer müssen Sie akzeptieren, dass Sie im Internet auf Bewertungsportalen bewertet werden. Es besteht ein öffentliches Interesse daran Unternehmen und Dienstleistungen zu vergleichen. Deswegen kann es vorkommen, dass Sie bei Google Maps mit Ihrem Unternehmen einen Eintrag finden, obwohl Sie diesen nicht erstellt haben. Dagegen können Sie auch nichts unternehmen, Google ist hier im Recht.
Sie müssen hingegen nicht hinnehmen, dass Sie negative Bewertungen erhalten. gegen diese können Sie anwaltlich vorgehen.
Darf eine Bewertung anonym sein?
Auf Google Maps und bei GoogleMyBusiness ist es verboten Bewertungen anonym abzugeben. Dies steht schon in den Portalrichtlinien von Google. Darüber hinaus sind anonyme Bewertungen aber auch aufgrund der Jameda I-III Rechtsprechung angreifbar. Ein anonymer Bewerter ist verpflichtet zu beweisen Ihr Kunde gewesen zu sein. Kann dieser Beweis nicht erbracht werden ist die Bewertung unrechtmäßig und wird gelöscht.
Wann haftet Google?
Google haftet, wenn es seinen Prüfungspflichten nicht nachkommt. Zu diesen Pflichten gehört das Weiterleiten des anwaltlichen Anschreibens an den Verfasser sowie das EInholen von Belegen und Nachweisen. Daneben haftet Google auch in Fällen der offensichtlichen Rechtswidrigkeit. Kommt Google jedoch seinen Pflichten nach besteht keine Haftung.
Wann liegt eine Meinungsäußerung vor?
Eine Meinungsäußerung ist jedes von einem Für und Wider geprägte Werturteile über eine Person oder Sache. Beispiele für Meinungsäußerungen sind Fanaussagen nach einem Sportereignis oder persönliche Urteile über das politische Geschehen. Kennzeichnend für eine Meinungsäußerung ist grundsätzlich die Abgrenzung zur Tatsachenbehauptung. Diese ist gestützt auf tatsächlichen Geschehnissen und Fakten.
Es kann jedoch auch eine Tatsachenbehauptung als Meinungsäußerung fungieren, wenn diese benutzt wird um eine bestimmte Meinung zu unterstreichen.
Wann liegt eine Tatsachenbehauptung vor?
Eine Tatsachenbehauptung ist jede Äußerung über Sachverhalte die dem Beweis zugänglich sind. Sie sind von der Meinungsäußerung abzugrenzen. Diese bezieht sich auf ein Werturteil, während die Tatsachenbehauptung die real existierende Welt betrifft. Tatsachenbehauptungen sind als Bewertung verboten wenn Sie unwahr sind.
Sollte ich die Bewertung kommentieren?
Davon ist abzuraten! Wenn Sie eine negative Google Bewertung kommentieren zeigen Sie zwar, dass Sie bereit sind mit Kunden zu kommunizieren und Fehler einzugestehen, jedoch erschweren Sie die Löschung der Bewertung erheblich. Google sieht jeden Kommentar als Einlassung in den Sachverhalt des Verfassers, sodass der Beweis der Rechtswidrigkeit der Bewertung fast unmöglich wird.
Wie kriege ich gute Googlebewertungen?
Ein einfacher Weg positive Google Bewertungen zu kriegen ist es direkt auf zufriedene Kunden zuzugehen. Geben Sie Ihren Kunden Flyer mit oder sprechen Sie sie direkt auf eine Google Bewertung an. Die meisten zufriedenen Kunden werden Ihnen gerne eine kurze Bewertung schreiben. Stellen Sie nur sicher dass Sie nicht zu aufdringlich sind, dann könnte es sein, dass der jeweilige Kunde von einer Bewertung absieht.
Kann ich eine Bewertung deaktivieren/ausschalten?
Das deaktivieren von Bewertungen oder das Ausschalten der Bewertungsfunktion als solche ist leider nicht möglich. Es besteht ein öffentliches Interesse daran, dass Ihr Unternehmen am Markt bewertet werden kann. Daher besteht keine Möglichkeit und auch kein Anspruch darauf, eine Bewertung zu deaktivieren. Nur ungerechtfertigte Bewertungen können im Einzelfall gelöscht werden.
Wer muss beweisen, dass ein Bewerter wirklich Kunde war?
Behauptet ein Bewerteter, eine negative Rezension auf einem Portal sei von jemandem verfasst worden, der gar nicht bei ihm Kunde war, so hat das Bewertungsportal das Gegenteil darzulegen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (BGH Urt. v. 27.08.2020, Az. 15 U 309/19).).
Weitere häufige Fragen zu Google Bewertungen
Die Komplexität des Reputationsrechts kann schnell überfordernd sein. Deswegen haben wir Ihnen die häufigsten und wichtigsten Fragen zum Thema “Google Bewertung löschen” zusammengestellt und beantwortet. So sind Sie gut vorbereitet, um negative Google Bewertungen gegen Ihr Unternehmen zu löschen.
Frage 1 – Wann kann eine Bewertung gelöscht werden?
Frage 2 – Wie gehe ich dabei vor?
Frage 3 – Wieviel kostet die Löschung einer Bewertung?
Frage 4 – Was sind meine Erfolgschancen?
Frage 5 – Kann Ich jede Bewertung löschen lassen?
Frage 6 – Warum reagiert Google nicht auf meine Beschwerden?
Frage 7 – Welche Reaktion ist am sinnvollsten?
Tipps & Fehler – Google Bewertung löschen
Wann eine Löschung möglich ist
Das Löschen negativer Google Bewertungen ist uns in den meisten Fällen der uns erreichenden Anfragen möglich! Jede negative Google Bewertung betrifft Ihr Persönlichkeitsrecht und bedarf daher einer Rechtfertigung. Die meisten Bewertungen sind aufgrund der Meinungsfreiheit gerechtfertigt – nicht jedoch solche die unwahr, beleidigend oder anderweitig verboten sind.
Wichtig: Ob der einer Bewertung zugrundeliegende Sachverhalt korrekt ist, muss seit Blogspot und Jameda II Urteil des BGH (Urteil vom 01. März 2016, Az. VI ZR 34/15) vom Verfasser der Bewertung vorgetragen werden. Kann er dies nicht, wird die Bewertung gelöscht.
Wie eine Löschung abläuft
Das Löschen einer Google Bewertung ist recht unkompliziert. In einem ersten Schritt schicken Sie uns die betreffende Bewertung mit einem Kommentar von Ihnen zu. Wir prüfen diese kostenlos auf eine Erfolgsaussicht. Besteht Aussicht auf Erfolg, so schreiben wir Google nach Mandatierung an, mit der Aufforderung, die Bewertung zu löschen.
Google ist dann verpflichtet unsere Aufforderung an den Bewerter weiterzuleiten. Meistens kann dieser die Echtheit seiner Bewertung nicht beweisen, so dass die Bewertung von Google gelöscht wird.
Kosten sparen
Wenn Sie zur Löschung Ihrer negativen Google Bewertungen eine Anwaltskanzlei beauftragen, können Sie viel Geld sparen. Wir haben aufgrund langjähriger Praxis die notwendige Erfahrung um effektiv gegen Google Bewertungen vorzugehen. Darüber hinaus arbeiten wir zu einem Festpreis. Von unserem Angebot können Sie sich überzeugen, indem Sie uns Ihre Bewertung zur kostenlosen Vorprüfung schicken!
Höhere Erfolgschancen
Sie können auch auf eigene Initiative – kostenlos – gegen Google Bewertungen vorgehen. Leider ist es jedoch so, dass ein gewisses Maß an Erfahrung notwendig ist um eine erfolgreiche Löschung einzuleiten. Google reagiert nur auf Anschreiben die juristisch präzise formuliert sind. Einem Laien passiert es schnell, dass er einen Fehler im Anschreiben macht der dafür sorgt, dass Google den Anspruch auf Löschung ablehnen kann.
Daher sind die Erfolgschancen der Löschung bei anwaltlicher Begleitung bedeutend höher.
Bewertungen können strafbar sein
Neben unserem unmittelbaren Vorgehen gegen Google kann es in Einzelfällen auch angebracht sein, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Einige besonders schwerwiegende Bewertungen erfüllen den Tatbestand der üblen Nachrede nach § 187 StGB. Es kann daher angebracht sein gegen den Bewerter eine Strafanzeige zu erstatten. Wenn Sie sich jedoch Kompensation für Ihre Schäden erwünschen hilft Ihnen das nicht weiter.
Google ist verpflichtet zu prüfen
Wenn Sie sich fragen wie sinnvoll ein Anschreiben an Google ist, anstelle den Verfasser der Bewertung in Haftung zu nehmen, dann können wir Ihnen versichern: sehr sinnvoll!
Google ist seit der Jameda I-III Rechtsprechung verpflichtet Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu unterbinden. Daher besteht eine Prüfpflicht für Google. Wird Google dieser Prüfpflicht nicht gerecht, so besteht ein Schadensersatzanspruch unmittelbar gegen das Portal!
Ignorieren Sie die Bewertung nicht
Teilweise wird Unternehmern geraten negative Bewertungen einfach zu ignorieren. Dies ist jedoch genauso falsch wie eine nette Antwort zu verfassen. Durch negative Bewertungen auf Google wird Ihrem Unternehmen unmittelbar geschadet. Sie erleiden also einen spürbaren finanziellen Verlust.
Deswegen ist es sinnvoller negative Google Bewertungen anzugreifen, um seine Reputation auf Google zu schützen.
Nicht Erpressen lassen
Manche Bewerter auf Google sind besonders dreist und fordern für eine positive Bewertung eine Gegenleistung. Hierbei handelt es sich um eine strafbare Nötigung! Gehen Sie auf solche Erpressungen nicht ein. Eine Bewertung als Nötigung kann man immer löschen lassen.
Konflikt direkt lösen
In vielen Fällen können Sie die Bewertung verbessern oder entfernen, indem Sie den Konflikt direkt mit dem Kunden lösen. Wenn Sie wissen wer der Verfasser der Bewertung ist, sollten Sie nicht davor zurückschrecken Kontakt aufzunehmen. Viele Streitigkeiten lassen sich so auf zwischenmenschlicher Ebene lösen.
Weitere wichtige Tipps zu Google Bewertungen
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen oder Ihrer Firma auf Google negative Bewertungen erhalten haben, kann dies einen bleibenden, wirtschaftlichen Schaden für Ihr Geschäft nachsichziehen. Wir haben daher einige der wichtigsten Tipps für Sie zusammengetragen, um Ihnen bei der Abwehr negativer Google Bewertungen zu helfen.
Folgende wichtigste Tipps können Ihnen sofort, fundamental weiterhelfen:
Tipp 1 – Seien Sie nicht zu zögerlich, fast jede Google Bewertung kann gelöscht werden
Tipp 2 – Eine rechtsanwaltlich begleitete Löschung hat eine hohe Erfolgschance
Tipp 3 – Reagieren Sie richtig auf negative Bewertungen für Ihr Unternehmen
Tipp 4 – Hören Sie nicht auf Google
Häufige Irrtümer zu Google Bewertungen
Um negative Bewertungen auf Google Maps und GoogleMyBusiness ranken sich viele Irrtümer. Einige von diesen Irrtümern können bei Ihnen sogar einen echten Schaden verursachen, wenn Sie sich nicht richtig verhalten. Wir haben daher die häufigsten Irrtümer für Sie zusammengestellt, damit Sie aufgeklärt und informiert gegen Ihre negativen Google Bewertungen vorgehen können, um Ihre Online Reputation und damit Ihr Geschäft zu schützen.
Die klassisschen Irrtümer sind:
Irrtum 1 – Nur gesetzlich verbotene Bewertungen können gelöscht werden
Irrtum 2 – Google Bewertungen unterliegen stets der Meinungsfreiheit
Irrtum 3 – Eine Bewertung kann auch ohne Anwalt effektiv angegriffen werden
Irrtum 4 – Negative Google Bewertungen schaden dem Geschäft nicht
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Vorteile und Nachteile der Löschung einer Google Bewertung
Ein aktives anwaltliches Vorgehen gegen eine schlechte Google Bewertung hat sowohl
- Vorteile als auch
- Nachteile.
Genauso bestehen Vorteile und Nachteile der drei denkbaren Vorgehensweisen gegen eine schlechte Google – Bewertung:
- Vorgehen auf eigene Faust
- Vorgehen mit einer erfahrenen Anwaltskanzlei
- Vorgehen mit einem nicht erfahrenen Rechtsanwalt
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Vorteile der Verteidigung gegen eine negative Google-Bewertung
Löschung negativer Bewertungen unter anwaltlichem Druck
Eine Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts erhöht die Chance einer schnellen Löschung. Zum einen entwickeln wir eine Strategie und werden ein entsprechendes Anschreiben an Google ausarbeiten können. Dabei hat sich unsere Vorgehensweise aufgrund zahlreicher Fälle bereits bewährt. Außerdem besteht auch bei einer unklaren Rechtslage eine erhöhte Möglichkeit einer Löschung, weil Verfasser bei der Einschaltung einer Anwaltskanzlei erfahrungsgemäß von einem Rechtsstreit zurückziehen, indem sie ein Klärungsverfahren bei Google oftmals nicht betreiben (Unterbleiben einer Stellungnahme).
Marketingstrategie Bewertungsabwehr
Durch die von uns gebotenen hohen Erfolgsaussichten und die Kalkulierbarkeit unserer Festhonorare können Sie die Abwehr schlechter Google Bewertungen zur planbaren Marketingstrategie machen.
Kostenfreie Prüfung und Festpreis für Abwehr
Wir überprüfen Ihre schlechte Google Bewertung kostenfrei. Wenn wir danach gegen Google vorgehen, veranschlagen wir dann für das meistens ausreichende Anschreiben und die Vertretung beim Löschungsverfahren alleine einen Festpreis.
Nachteile der Verteidigung gegen eine negative Google-Bewertung
Kosten der Bewertungsabwehr
Durch die Begleitung durch uns (und das Unterlassen einer Vorgehensweise auf eigene Faust) entstehen Ihnen Kosten. Diese sind regelmäßig als Rechtsverfolgungskosten steuerlich als Betriebsausgabe absetzbar.
Vorteile unserer Begleitung eines Google Löschungsverfahrens
Nachteile Vorgehen auf eigene Faust
Komplexes Löschungsverfahren
Google hat eine komplexes Löschungsverfahren, dessen Unkenntnis zum Unterbleiben der Löschung führen kann.Vermeidbare Irrtümer
Kleine Irrtümer im Anschreiben heben die Löschbarkeit auf, da sich Google auf Formfehler oder die Rechtsprechung hinsichtlich Prüfstandards berufen kann.
Unerfahrenheit
Ohne Erfahrung ist es schwer einzuschätzen, wie hoch die Erfolgsaussicht ist und wie das Google-Prüfverfahren anzugehen ist.Geringe Erfolgschancen
Google reagiert meistens nur auf ein anwaltliches Anschreiben zur Löschung. Insbesondere leitet es die Bewertung meistens nur im Falle einer qualifizierten Begründung an den Verfasser weiter. Schon kleine Fehler können ein privates Anschreiben entkräften.
Aufwand
Als Leihe ist es nicht bekannt, wie lange ein Löschungsverfahren mit Google dauern kann. Für einen in Vollzeit tätigen Unternehmer ist eine eigene Beschäftigung mit Google Bewertungen oder entsprechende Abstellung eines Mitarbeiters kostspielig.
Vorteile Vorgehen mit uns
Kostenlose Überprüfung
Wir beraten Sie kostenfrei über Ihre Möglichkeiten und prüfen die Erfolgsaussicht eines Vorgehens gegen Google kostenlos. Lassen Sie sich eine Erstberatung geben oder an oder reichen Sie Ihre Google Bewertung kostenfrei zur Prüfung ein.
Festpreis
Bei uns wissen Sie vor der Beauftragung, wie viel die anwaltliche Betreuung Ihres Google-Löschverfahrens kosten wird. Unser Festhonorar wird sich bei mehreren Bewertungen verringern.
Expertise
Unsere Kanzlei hat die Löschung mehrerer tausend Google Bewertungen erfolgreich begleitet. Wir können diese Erfahrung nutzen, um Ihr Löschungsverfahren effektiver zu gestalten.
Individuelles Anschreiben
Wir erstellen ein individuelles anwaltliches Anschrieben an Google (notice-and-take-down-letter), welches genau auf Ihren Fall zugeschnitten ist. Dabei bedienen wir uns einer Doppelstrategie, indem wir uns auf geltendes Recht sowie die Google Richtlinien berufen.
Hohe Erfolgsaussicht
Bevor wir gegen Google vorgehen, schätzen wir Ihre Erfolgschancen ein. Dank langjähriger Erfahrungen mit Google kennen wir die wichtigsten Tricks, um eine Löschung zu ermöglichen und das Vorgehen realistisch einzuschätzen.
Nachteile Vorgehen mit gewöhnlichem Anwalt
Hohes Honorar
Die meisten Anwälte berechnen ihre Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. So wird alleine das Anschreiben von Google mit mehr als 400,- € zu vergüten sein.
Kostenpflichtige Überprüfung
Unerfahrene Anwälte werden bereits bei der Prüfung der Erfolgsaussicht “gebührauslösend” tätig. So fallen Ihnen Kosten an, obwohl nur eine Prüfung der Erfolgsaussicht durchgeführt worden ist.
Bearbeitungsdauer
Ein unerfahrener Anwalt wird sich in die Materie hineinlesen müssen und nicht die Verfahrenspraxis mit dem Beanstandungsverfahren von Google haben. So wird wertvolle Zeit verschwendet.
Geringere Erfolgschancen
Ein unerfahrener Anwalt macht die selben Fehler wie ein Laie (z. B. durch Kommentierung einer Bewertung, falschen Ansprechpartner, unausgereiften Argumentationsaufbau). Dadurch wird die Löschung negativer Bewertungen bei Google erschwert.

Dauer der Löschung einer Google Bewertung
Die Dauer der Löschung einer Google Bewertung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Insbesondere die interne Prüfung durch Google folgt bei unwahren Behauptungen, unzulässigen Meinungsäußerungen oder aber offensichtlich rechtswidrigen Inhalten einem unterschiedlichen Prozedere.
- Unwahrheit – Prüfung durch Google von ca. 2 Wochen, anschließende Weiterleitung an Verfasser, Löschung nach ca. 2 Wochen bei Nichtäußerung
- Beleidigung – Prüfung durch Google von 1-2 Wochen und vielen Fällen direkte Löschung
Mitunter kann sich das Ganze auch langwierig gestalten. Google weist nach Anfragen von Bewerteten selbst auf eine längere Bearbeitungsdauer hin – in Abhängigkeit vom hohen Anfragenvolumen. Die anwaltliche Begleitung dient dazu, das Verfahren durch eine fundierte Argumentation zu verkürzen.
Mehr Details zur Dauer der Bewertungsentfernung erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link.
[cta_button_unter title=”Google Bewertung löschen” label=”HIER LÖSCHUNG KOSTENFREI PRÜFEN LASSEN” link=”/reputationsrecht/google-bewertung-entfernen-und-loeschen-lassen/#einreichen” link2=”/reputationsrecht/bewertung-sz-beauftragung.pdf” termintext=”” ]
Kosten Löschung Google Bewertung
Rabatt für Dauermandanten
Viele Mandanten sind immer wieder von schlechten Google Bewertungen betroffen. Unseren Stammmandanten bieten wir deshalb einen Rabatt an:
- Ab der 25. negativen Bewertung erhalten unsere Dauermandanten einen rabattierten Festpreis von 79,– €
- Ab der 50. negativen Bewertung erhalten unsere Dauermandanten einen rabattierten Festpreis von 49,– €
pro Löschungsverfahren – dieses Angebot ist zeitlich oder hinsichtlich der Anzahl der Bewertungen nicht beschränkt.
Durch die Löschung einer negativen Google Bewertung entstehen die folgenden Kosten:
| Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
|---|---|---|
| Kosten außergerichtliches Anschreiben | Erstellung eines individuellen anwaltlichen notice-and-takedown-letters | Pauschal 149,– |
| Kosten bei mehreren Bewertungen | Dauermandanten-Regelung | Ab der 2. Bewertung 129,– € Ab der 10. Bewertung 99,– € Ab der 25. Bewertung 79,– € Ab der 50. Bewertung 49,– € |
| Kosten eines gerichtlichen Vorgehens gegen Google oder einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Inanspruchnahme des Verfassers | Weitergehende Maßnahme zur Durchsetzung der Löschung gegen Google in schwierigen Fällen. Gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren. | Gebühren nach RVG, Tätigkeit und Fälligkeit erst nach Absprache und Kostenklärung (Preistransparenz). |
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Unsere Google Bewertungen
Äußerst professioneller Umgang mit den Problemstellungen. Ich war mit der Kommunikation, mit dem Vorgehen und dem Ergebnis sehr zufrieden! Danke!
Ich wurde prompt zurückgerufen und meine Anliegen wurden so weit geklärt, dass ich danach die korrekten Stellen kontaktieren konnte. Mir hat es geholfen. Ich bedanke mich und empfehle den Service.
Ich bin sehr glücklich das ich mich an diese Kanzlei gewendet habe. Mir wurde wegen der Privatinsolvenz sehr professionell geholfen. Wenn ich Fragen hatte wurde mir schnell geantwortet und mir... Mehr lesen wurde alles bis ins Detail erklärt. Anfangs wunderte ich mich darüber, das ich manchmal einen anderen Mitarbeiter am Telefon hatte aber jeder Mitarbeiter der Kanzlei wusste über mein Anliegen sofort Bescheid und half mir sofort weiter. Ich kann diese Kanzlei wirklich sehr empfehlen, freundlich, professionell, Termine werden eingehalten und in jedem Gespräch wurde meine Fragen 100 % beantwortet. Sie haben mir sehr geholfen und ich möchte mich ganz herzlich bei Ihnen bedanken. 100% Empfehlenswert !!
Gabriele TennichSuper vielen Dank nochmal Herr Fuchs für das nette Gespräch mit ihnen das Labo hat mir heute mitgeteilt das ich nichts bezahlen muss. Ich hätte das alleine nicht geschafft vielen Dank... Mehr lesen nochmal ich werde jedem sagen wie gut sie sind
Henry W[teambox-unter]
[prinz-unter]
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Jack sully
16 Jan. 2026/1 Kommentar/in Google Bewertunghttps://share.google/H0PPV1WQKKuvNZ4Ul I need remove this review location of review is Germany
https://goo.gl/maps/fj7ZPz1mtZj4UaNi9?g_st=ac
19 Nov. 2025/1 Kommentar/in Google BewertungI wants to delete this fake content Here a picture link https://maps.app.goo.gl/Unfhh5pAEaGeBRM7A?g_st=ac
Bewertung
16 Okt. 2023/1 Kommentar/in Google BewertungIch habe einen betrügerischen Internet-Geschäftszerstörer. Ich habe nicht für diese Person gearbeitet, aber sie hat mir eine schlechte Bewertung hinterlassen, sie haben keinen Arbeitsnachweis
Unsere Mandanten vertrauen uns auch in folgenden Fachgebieten
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