Überblick zu den Irrtümern bei Google Bewertungen
Negative Google Bewertungen gefährden Ihre Reputation. Es besteht die Gefahr einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Dieses Rechtsgut ist grundrechtlich geschützt und beinhaltet unter anderem die persönliche Ehre Ihrer Person, aber auch wie Sie in der Öffentlichkeit dargestellt werden.
Eine unwahre Google Bewertung lässt sie in einem falschen Licht darstehen und bedeutet, dass etwaige Kunden oder Vertragspartner Sie anders wahrnehmen. Dadurch werden Sie in Ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Eine solche Verletzung müssen Sie auch nicht dulden. Ganz im Gegenteil: Sie haben einen Unterlassungsanspruch gegen den Schädiger. Aufgrund dieser Rechtslage können Sie auch gegen negative Online Rezensionen und Kommtare bei Google vorgehen. Der Ihnen zustehende Unterlassungsanspruch basiert jedoch auf der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH und lässt sich nicht einfach aus dem Gesetz ablesen. Daher unterliegen viele Betroffene dem Irrtum, dass sie negative Bewertungen zu dulden haben.
Der häufigste Irrtum ist also: “Nur beleidigende oder hetzerische Bewertungen kann ich von Google löschen lassen.”
Dies ist jedoch nicht der Fall. Vielmehr ist grundsätzlich jede Bewertung bei Google löschbar, denn jede Bewertung muss einem bestimmten Prüfungsverfahren unterzogen werden („Jameda-II“-BGH-Urteil vom 1. März 2016 Az. IV ZR 34/15). In diesem Verfahren werden Beschwerden an Google gesendet, sodass eine Prüfung eingeleitet werden muss. Im Wege dieser Prüfung kontaktiert Google den Bewerter und bittet um Stellungnahme zur Rechtmäßigkeit. Antwortet der Bewerter nicht innerhalb der Frist, oder kann er nicht beweisen, dass seine Bewertung nicht gegen das Gesetz oder die Google Richtlinien verstößt, so ist Google verpflichtet die Bewertung zu löschen.
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