Google Bewertung löschen: Bundesweit vom Anwalt
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Häufige Irrtümer bei der Löschung von Google Bewertungen
Bei der Löschung von Google Bewertungen gibt es immer wieder Irrtümer die dafür sorgen, dass Bewertete nicht gegen ungerechtfertigte negative Bewertungen vorgehen. Dadurch wird die eigene Reputation im Netz langfristig beschädigt. Auf Dauer kann daraus ein ernsthafter Schaden für Ihr Unternehmen entstehen.
Im folgenden werden wir Ihnen daher
- die häufigsten Irrtümer aufzeigen
- Ihnen erklären wie Sie richtig vorgehen und
- helfen Ihre Reputation zu schützen
Inhaltsverzeichnis
Ablauf, Infos
Weitere Informatonen
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Überblick zu den Irrtümern bei Google Bewertungen
Negative Google Bewertungen gefährden Ihre Reputation. Es besteht die Gefahr einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Dieses Rechtsgut ist grundrechtlich geschützt und beinhaltet unter anderem die persönliche Ehre Ihrer Person, aber auch wie Sie in der Öffentlichkeit dargestellt werden.
Eine unwahre Google Bewertung lässt sie in einem falschen Licht darstehen und bedeutet, dass etwaige Kunden oder Vertragspartner Sie anders wahrnehmen. Dadurch werden Sie in Ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Eine solche Verletzung müssen Sie auch nicht dulden. Ganz im Gegenteil: Sie haben einen Unterlassungsanspruch gegen den Schädiger. Aufgrund dieser Rechtslage können Sie auch gegen negative Online Rezensionen und Kommtare bei Google vorgehen. Der Ihnen zustehende Unterlassungsanspruch basiert jedoch auf der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH und lässt sich nicht einfach aus dem Gesetz ablesen. Daher unterliegen viele Betroffene dem Irrtum, dass sie negative Bewertungen zu dulden haben.
Der häufigste Irrtum ist also: “Nur beleidigende oder hetzerische Bewertungen kann ich von Google löschen lassen.”
Dies ist jedoch nicht der Fall. Vielmehr ist grundsätzlich jede Bewertung bei Google löschbar, denn jede Bewertung muss einem bestimmten Prüfungsverfahren unterzogen werden („Jameda-II“-BGH-Urteil vom 1. März 2016 Az. IV ZR 34/15). In diesem Verfahren werden Beschwerden an Google gesendet, sodass eine Prüfung eingeleitet werden muss. Im Wege dieser Prüfung kontaktiert Google den Bewerter und bittet um Stellungnahme zur Rechtmäßigkeit. Antwortet der Bewerter nicht innerhalb der Frist, oder kann er nicht beweisen, dass seine Bewertung nicht gegen das Gesetz oder die Google Richtlinien verstößt, so ist Google verpflichtet die Bewertung zu löschen.
Eine sehr kompetente und erfahrene Kanzlei. Von Anfang wurde ich sehr gut betreut und alle Fragen wurden zügig in meinem PI Verfahren beantwortet. Auch die Vergütung ist angemessen und... Mehr lesen nicht abgehoben. Ich fühle mich bis jetzt sehr wohl und bin rundumzufrieden. Ganz besonders die Telefonate mit Herrn Blaj, mit seiner äusserst humorvollen und sehr netten Art waren immer ein Vergnügen. Danke, für alles! Auf jeden Fall zu empfehlen!
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Gabriele TennichIch habe dort angerufen weil ich eine Rechtsfrage frage hatte, die mir niemand anders ohne Termin und Rechnung beantworten wollte. Mir wurde, nach kurzer Schilderung meines Falls, gesagt ich würde schnell... Mehr lesen zurück gerufen werden,wa noch am gleichen Tag geschah. Der Herr Klein hat mich zurück gerufen, sich meinen Fall angehört und nichtnur meine Frage beantwortet sondern auch noch sehr gut beraten. Ich freue mich sehr darüber!!! Kann diese Firma sehr empfehlen!!!
Julian GrothIrrtum 1 – Nur gesetzlich verbotene Bewertungen können gelöscht werden.
Einer der größten Irrtümer ist, dass nur Bewertungen gelöscht werden können, welche gegen das Gesetz verstoßen. Die meisten Betroffenen denken dabei vor allem an die Strafrechtsvorschriften der Beleidigung und Verleumdung. Dieser Gedanke ist zugleich in zweierlei hinsicht ein Irrtum.
Zum Einen hat Google interne Richtlinien aufgestellt um die eigenen Qualitätsstandards zu wahren. Verstößt eine Bewertung gegen eine der Google eigenen Richtlinien, so wird diese gelöscht. Diese Richtlinien stimmen aber nicht in jeder Hinsicht mit dem Gesetz überein, sondern gehen noch viel weiter. Beispielsweise verbietet Google auch Bewertungen bei Interessenskonflikten oder ohne thematischen Zusammenhang.
Zum Anderen umfasst, wie bereits erläutert, der Schutz des Persönlichkeitsrechts auch solche Bewertungen die nicht beleidigend sind. Gelöscht werden kann daher grundsätzlich jede Bewertung die unwahr ist oder auf Tatsachen beruht, die mit Ihnen nichts zu tun haben. Die Beweislast liegt dabei beim Bewerter!
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Irrtum 2 – Google Bewertungen unterliegen stets der Meinungsfreiheit
Ein weiterer häufiger Irrtum ist, dass Bewertungen bei Google Maps oder GoogleMyBusiness stets von der Meinungsfreiheit geschützt sind. In der Tat sind Werturteile und Meinungsäußerungen grundsätzlich als Meinungen nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG geschützt, so dass auch eine Bewertung im Internet als Meinung geschützt wird. Dieser Schutz ist jedoch nicht unbegrenzt. Eine Meinungsäußerung ist (grob vereinfacht) verboten, wenn sie in die Rechte eines Anderen eingreift und diese verletzt. So ist es auch bei Google Bewertungen. Verletzt die Bewertung Ihr Persönlichkeitsrecht, so müssen Sie diese als Meinungsäußerung nicht mehr dulden.
Im gleichen Atemzug sollte auch der Irrtum aufgeklärt werden, dass das Löschen von negativen Google Bewertungen die Meinungsfreiheit einschränkt. Meinungsfreiheit bedeutet, dass jeder das Recht hat, seine Überzeugungen und Meinungen frei zu äußern. Dies gilt jedoch nicht mehr, wenn die Meinung beleidigend, verleumderisch, gefälscht, auf falschen Tatsachen basiert oder anonym ist. Darüber hinaus wird die Meinungsfreiheit den Bewertern nicht entzogen, sie dürfen ihre Meinung nur nicht bei GoogleMyBusiness äußern.
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Irrtum 3 – Eine Google Bewertung kann auch ohne einen Anwalt effektiv angegriffen werden
Viele von negativen Google Bewertungen Betroffene glauben, dass das Löschen von Google Bewertungen alleine vorgenommen werden kann. Google hat zur Meldung von verbotenen Bewertungen ein eigenes System entwickelt. Dazu müssen die Unternehmer auf die Flagge bzw. die drei Punkte neben der jeweiligen Bewertung klicken und das Formular ausfüllen. Problematisch ist, dass die meisten Bewertungen durch dieses System nicht gelöscht werden. Zum einen benötigt Google zur Bearbeitung solcher Meldungen sehr lange, zum anderen werden diese Meldungen häufig nur sporadisch verarbeitet.
Wenn Sie effektiven Rechtsschutz gegen negative Google Bewertungen suchen, so müssen Sie Google direkt anschreiben. Ein anwaltliches Anschreiben an Google zur Löschung einer negativen Bewertung aufgrund der Blogspot-Kriterien des BGH hat in den meisten Fällen Erfolg. Google antwortet bedeutend schneller auf die Anfragen und löscht die Bewertung in 70 % der Fälle, manchmal sogar ohne den Bewerter um Stellungnahme zu bitten.
Um diese Reaktion von Google zu provozieren bedarf es jedoch des juristischen Fachwissens, welche Details des Falles wichtig sind und welche nicht. Der juristische Laie neigt hingegen dazu das Schreiben an Google zusehr mit Details aufzuladen, sodass Google die Anfrage einfach ablehnt.
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Irrtum 4 – Negative Google Bewertungen schaden dem Geschäft nicht
Der fatalste Irrtum bezüglich negativer Google Bewertungen ist, dass diese keinen großen Einfluss auf das Geschäft haben. 90 % aller Kunden geben an auf Online Bewertungen zu achten, wenn sie ein Produkt oder eine Dienstleistung recherchieren. Dabei werden 92 % aller Suchanfragen über die Google Suche vorgenommen.
Die Bewertungen auf Google Maps un GoogleMyBusiness sind daher zentral, wenn sich potentielle Kunden für oder gegen Ihr Unternehmen entscheiden. Bereits wenige negative Bewertungen können dabei den Unterschied machen. Die meisten Kunden schauen sich die einzelnen Bewertungen gar nicht an, sondern achten nur auf das Gesamtergebnis. Hat Ihr Unternehmen aufgrund weniger falscher Google Bewertungen weniger Sterne als Ihre Konkurrenz, so gehen Ihnen Kunden und Einnahmen verloren.
Bereits eine einzige 1 Stern Bewertung kann Ihnen eine Vielzahl von Kunden kosten. Die professionelle Löschung von Bewertungen rentiert sich daher fast immer.
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Kosten Löschung Google Bewertung
Durch die Löschung einer negativen Google Bewertung entstehen die folgenden Kosten:
| Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
|---|---|---|
| Kosten außergerichtliches Anschreiben | Erstellung eines individuellen anwaltlichen notice-and-takedown-letters | Pauschal 179,- € |
| Kosten bei mehreren Bewertungen | Dauermandanten-Regelung | Ab der zweiten Bewertung 174,- € Ab der zehnten Bewertung 169,- € |
| Kosten eines gerichtlichen Vorgehens gegen Google oder einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Inanspruchnahme des Verfassers | Weitergehende Maßnahme zur Durchsetzung der Löschung gegen Google in schwierigen Fällen. Gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren. | Gebühren nach RVG, Tätigkeit und Fälligkeit erst nach Absprache und Kostenklärung (Preistransparenz). |
Rabatt für Dauermandanten
Viele Mandanten sind immer wieder von schlechten Bewertungen betroffen. Unseren Stammandanten bieten wir deshalb einen Rabatt an:
- Ab der 2 Löschung einer Bewertung kostet jede Löschung 174,00 € netto.
- Ab der 10 negativen Bewertung erhalten unsere Dauermandanten einen rabattierten Festpreis von 169,00 € pro Löschung – dieses Angebot ist zeitlich oder hinsichtlich der Anzahl der Bewertungen nicht beschränkt.
Individuelles Angebot bei besonders hoher Bewertungsanzahl
Häufig werden gehen wir für Mandanten mit einer besonders hohen Bewertungsanzahl vor – beispielsweise:
- Öffentliche Eirichtungen (Schwimmbäder, Bibliotheken)
- Telefongesellschaften
- Restaurantketten
- Energieversorger
- Einzelhändler
- Kliniken
Gerne unterbreiten wir Ihnen beim Vorgehen gegen mehr als 50 Bewertungen ein individuelles Angebot – schreiben Sie uns an.
Hohe Kostenersparnis durch Festpreis
Ein außergerichtliches Vorgehen gegen Google durch einen anwaltlichen notice-and-take-down-letter zu einem pauschalen Festpreis bedeutet eine hohe Einsparung gegenüber einer sonst üblichen Bezahlung nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Diese würde
- bei einem Streitwert bis 5.000 € (in den meisten Fällen einschlägig bei einer üblichen 1,3 Gebühr) Rechtsanwaltskosten von 492,54 € verursachen
- bei einem Streitwert bis 10.000 € (seltener, schlechte Google-Bewertung eines Unternehmers durch einen anderen Unternehmer, bei einer üblichen 1,3 Gebühr) Rechtsanwaltskosten von 887,03 € verursachen
Im Falle einer bei Anwälten oft üblichen Stundenregelung können noch höhere Kosten entstehen.
Die Tätigkeit wird erst nach Absprache und Kostenklärung mit Ihnen übernommen.
Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Häufige Irrtümer zu Google Bewertungen”? Wir beantworten sie hier kostenlos!
Unsere Mandanten vertrauen uns auch in folgenden Fachgebieten
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).




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