Online Bewertung einreichen oder Terminvereinbarung
Sie können Ihre negative Bewertung direkt Online einreichen oder uns eine Nachricht schicken.
Kostenfreie Prüfung
Nach der Einreichung überprüfen wir die fragliche Bewertung kostenlos. Daraufhin teilen wir Ihnen die Erfolgsaussichten der Löschung mit und Erläutern Ihnen die möglichen Vorgehensweisen.
Löschung der negativen Bewertung
Wir übernehmen den gesamten Prozess der Löschung für Sie. Von der ersten Kontaktaufnahme, zur kostenfreien Erfolgsprüfung, über das Anschreiben an Kununu und etwa notwendige Folgeschritte.
Überblick negative Onlineshop-Bewertungen löschen lassen
Bewertungen im Internet sind entscheidend für die Reputation von Unternehmern und Selbständigen, die ihre Produkte und Dienstleistungen im Internet anbieten. Im Zeitalter der digitalen Recherche als Entscheidungsgrundlage ist eine gute Reputation für Ihren wirtschaftlichen Erfolg unabkömmlich.
Ein striktes und strukturiertes Vorgehen gegen negative Bewertungen auf Online-Portalen und in Webshops wird immer wichtiger. Lassen Sie sich von uns bei der Abwehr negativer Bewertungen helfen. Wir überprüfen kostenfrei den von Ihnen beanstandeten negativen Eintrag und betreiben danach das Löschungsverfahren zu einem Festpreis.
Wir löschen Ihre Bewertung– Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Richtlinien für die Löschung und Entfernung von Bewertungen
Eine negative Bewertung kann für die Betroffenen einen hohen Einfluss auf den Gewinn haben.
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Interne Entfernungs- und Löschungsrichtlinien der Portale und Shops
Die internen Richtlinien der Portale verbieten meistens:
- Illegale Inhalte: Portale verbieten ausnahmslos das Posten gesetzeswidriger Bewertungen. Dies ist der häufigste Grund für die Löschung negativer Internetbewertungen. Sind sie unwahr oder beleidigend („Schmähkritik“) und verstoßen gegen das in Deutschland geltende allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG).
- Werbung: Schlechte Bewertungen, die allein zu Werbezwecken erfolgen, werden von den meisten Portalen nicht gestattet.
- Netiquette: Bewertungsportale gestatten meist keine anstößigen oder verletzenden Formulierungen oder persönliche Angriffe auf andere Personen.
- Interessenkonflikte: Auch Bewertungen des eigenen Unternehmens sind überwiegend nicht gestattet. Bezahlte (positive oder negative) Bewertungen werden von Portalen meistens nicht geduldet (sog. Fake-News).
- Identitätsdiebstahl: Internetportale erlauben überwiegend keine Bewertungen im Namen anderer Personen oder unter falschem Namen.
Bei der Entfernung und Löschung einer Bewertung gehen wir nach der sog. Doppelstrategie vor: Wir begründen die Entfernung mit
- einem Verstoß gegen die Richtlinien des Portals und zusätzlich
- einem Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Auf diese Weise werden die Portale mehr unter Druck gesetzt.
Bewertung löschen mit Rechtsanwalt
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Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Rechtlicher Schutz gegen negative Bewertungen
Eine negative Bewertung im Internet kann jeden Bereich treffen: Unternehmer wie E-Commerce-Betreiber, oder Privatpersonen.
BGH: Bewertungen sind grundsätzlich zulässig
Oftmals stellen Mandanten die Frage, ob sie sich eine Bewertung überhaupt gefallen lassen müssen. Der Bundesgerichtshof lässt gemeinhin Bewertungen zu (BGH “Spickmich”-Urteil vom 23.06.2009 – VI ZR 196/18 und Urteil vom 23.09.2014 – VI ZR 358/13). Er entschied, dass sich Unternehmen grundsätzlich auf öffentlichen Bewertungsportalen bewerten lassen müssen, weil sie ihre Leistung gemeinhin auch öffentlich anbieten. Dieses Urteil bedeutet jedoch nicht, dass alle Bewertungen zu erdulden sind. Den Betroffenen bleibt weiterhin die Möglichkeit gegen rechtswidrige Bewertungen im Internet vorzugehen.
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Verbotene und zu löschende negative Bewertungen
Schlechte Bewertungen im Internet sind verboten und können entfernt werden lassen, wenn sie
- das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Bewerteten verletzen (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und
- nicht von der Meinungsfreiheit geschützt sind (Art. 5 GG).
Dabei werden sowohl
- Privatpersonen, Unternehmer oder Freiberufler selbst (natürliche Personen) und
- Unternehmen und Firmen wie beispielsweise GmbH, UG oder GmbH & Co. KG (juristische Personen) geschützt (so das Bundesverfassungsgericht)
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Beispiele für schlechte Bewertungen
Als eine auf Unternehmensrecht spezialisierte Kanzlei werden wir Ihre Bewertung zunächst kostenfrei einschätzen. Unverbindlich erhalten eine sofortige Erfolgseinschätzung. Erst wenn eine verbotene Bewertung vorliegt, werden wir das Portal oder den Webshop kontaktieren, um die Bewertung entfernen zu lassen. In allen anderen Fällen ist unsere Prüfung für Sie vollständig kostenfrei.
Löschung einer Bewertung im E-Commerce Schritt für Schritt
Vorteile der Verteidigung gegen eine negative Rezension im E-Commerce
Ein aktives anwaltliches Vorgehen gegen eine schlechte Bewertung hat sowohl Vorteile als auch Nachteile. Wir geben nachfolgend einen Überblick.
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Dauer der Löschung einer Online Bewertung
Die Löschung einer Bewertung kann sich langwierig gestalten. Die anwaltliche Begleitung hat den Zweck, sie durch fundierte Argumentation zu verkürzen und den Portalbetreiber damit “die Entscheidung zu erleichtern“. Die Provider weisen nach einer Anfrage eines Bewerteten selbst zunächst auf eine längere Bearbeitungsdauer hin – dies hängt mit dem hohen Anfragenvolumen zusammen. Bei einem anwaltlichen Anschreiben hängt die Dauer der Bearbeitung durch den Betreiber nach unserer Erfahrung vom Grund des Löschungsbegehrens ab:
Kosten Löschung Online Bewertung
Durch die Löschung einer negativen Bewertung entstehen die folgenden Kosten:
Rabatt für Dauermandanten
Viele Mandanten sind immer wieder von schlechten Bewertungen betroffen. Unseren Stammmandanten bieten wir deshalb einen Rabatt an:
- Ab der 25. negativen Bewertung erhalten unsere Dauermandanten einen rabattierten Festpreis von 129,– €
- Ab der 50. negativen Bewertung erhalten unsere Dauermandanten einen rabattierten Festpreis von 99,– €
pro Löschungsverfahren – dieses Angebot ist zeitlich oder hinsichtlich der Anzahl der Bewertungen nicht beschränkt.
Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
---|---|---|
Kosten außergerichtliche Inanspruchnahme des Betreibers | Erstellung eines individuellen anwaltlichen notice-and-takedown-letter zur Löschung einer negativen Bewertung; Anschreiben des Betreibers, Überwachung der Löschung im Zeitraum von 2 Monaten ab Anschreiben; Ausarbeitung einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Folgestrategie gegen den Provider oder den Verfasser der negativen Internet-Bewertung bei unterbleibender Löschung | Pauschal 229,– €
Ab der 2. Bewertung 199,– € |
Kosten eines gerichtlichen Vorgehens gegen den Betreiber oder einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Inanspruchnahme des Verfassers | Rechtswidrige Internetbewertungen werden oft auf das erste anwaltliche Anschreiben hin gelöscht. Der Betreiber überprüft ein fundiertes anwaltliches Anschreiben mit der gebotenen Sorgfalt, um die Entstehung weiterer Anwaltskosten zu vermeiden. In schwierigen Fällen kann eine weitergehende Durchsetzung der Löschung notwendig werden. Sie kann mittels gerichtlicher Maßnahmen gegen den Website-Betreiber oder einer Inanspruchnahme des Verfassers der negativen Bewertung erfolgen | Gebühren nach RVG, Tätigkeit und Fälligkeit erst nach Absprache und Kostenklärung (Preistransparenz). |
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Andre Kraus Ahaliya Kapilan Oksana Enns Sara Garcia Corraliza und ein TeamIhr Unternehmensrechtsteam
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Rechtsanwältin
Dipl. Wirtschaftsjuristin
Rechtsanwältin
von juristischen Beratern, Diplom Juristen und weiteren Rechtsanwälten
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