Löschung und Entfernung von Bewertungen auf Google
Bewertung können von Google auf Aufforderung entfernt werden, wenn sie gegen die internen Richtlinien oder das Gesetz verstößt.
Google Richtlinien für Berichte und Fotos
Google hat eine Reihe interner Richtlinien aufgestellt, welche bei der Abgabe einer Bewertung oder Rezension zu beachten sind – die sogenannten “Google Richtlinien für Berichte und Fotos”. Verboten sind demnach:
- Werbung: Rezensionen, die alleine zu Werbezwecken erfolgen.
- Spam: Google betrachtet unwahre Tatsachenbehauptungen als Spam. Ebenso gestattet Google nicht, dieselbe Bewertung mehrmals abzugeben oder von mehreren Konten heraus Rezensionen zu schreiben. Posten Sie daher nicht mehrfach denselben Inhalt und verfassen Sie nicht von mehreren Konten heraus Rezensionen zum selben Ort. Halten Sie sich an die Tatsachen bezüglich Ihrer Erfahrungen mit dem betreffenden Unternehmen. Werbe- oder kommerzielle Inhalte haben in Rezensionen nichts zu suchen.
- Thematischer Zusammenhang: Google gestattet nicht die Schilderung der Erfahrung anderer Personen oder Bewertungen, die auf einen anderen Adressaten/ein anderes Unternehmen abzielen.
- Netiquette: Google gestattet keine anstößigen oder verletzenden Formulierungen. Zudem werden Rezensionen nicht gestattet, die einen persönlichen Angriff auf eine andere Person zum Gegenstand haben.
- Interessenkonflikte: Google gestattet keine Bewertung des eigenen Unternehmens. Auch bezahlte (positive oder negative) Rezensionen will Google nicht erlauben (sog. Fake-News).
- Illegale Inhalte: Google verbietet das Posten gesetzeswidriger Bewertungen. Dies ist der häufigste Grund für die Löschung negativer Google-Internetbewertungen. Sind diese unwahr oder beleidigend (“Schmähkritik”), fordern wir Google unter Berufung auf das in Deutschland geltende allgemeine Persönlichkeitsrecht zur Löschung und Entfernung auf.
- Urheberrechtlich geschützte Inhalte: In manchen Fällen sind Rezensionen von Dritten verfasst worden und verstoßen damit gegen deren Urheberrecht.
- Sexuelle Darstellungen: Rezensionen mit sexuellen Darstellungen sind nicht erlaubt.
- Identitätsdiebstahl: Google duldet keine Rezensionen im Namen anderer Personen und unter falschen Angaben zur Person des Verfassers.
- Personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen: Google gestattet keine Rezensionen, die personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen zu anderen Personen enthalten. Damit sind konkrete Angaben zu Kreditkarten, Führerschein, Ausweisnummern usw. gemeint.
- Hassrede: Google duldet keine Rezensionen, die zum Hass gegen Personengruppen aufgrund ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, Religion, Behinderung, Geschlechts, Alters, Veteran Status oder sexuellen Orientierung aufrufen.
Bei der Entfernung und Löschung einer Bewertung auf Google versuchen wir, eine sogenannte Doppelstrategie anzuwenden: Wir begründen die Entfernung mit
- einem Verstoß gegen die internen Richtlinien und auch
- einem Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Auf diese Weise wird Google stärker unter Druck gesetzt.
Eigene Kontrolle der Bewertung durch Google
Bewertungen sollen laut Google “Informativ und aufschlussreich” sein und dürfen weder Unwahrheiten noch Lügen enthalten. Die Äußerer sollen ihre Bewertungen und Erfahrungsberichte “mit Respekt und Stil” verfassen. Eine eigenständige Kontrolle aller Bewertungen durch Google findet aufgrund ihrer schieren Menge vermutlich kaum statt. Google-Bewertungen werden von Google anhand der eigenen Richtlinien in der Praxis meistens erst auf anwaltliche Aufforderung hin überprüft.
Kontaktaufnahme mit Google
Eine eigene Kontaktaufnahme mit Google gestaltet sich meistens schwierig. Die meisten Mandanten klicken das “Missbrauch-melden-Fähnchen“, füllen das jeweilige Formular aus und senden Google eine Nachricht. In den meisten Fällen kommt keinerlei Rückmeldung oder die Aussage, dass ein Verfahren mangels “offensichtlichen Rechtsverstoß” nicht eingeleitet wird – was im Kern meistens gar nicht zutrifft. Betroffenen wird dabei bereits das Auffinden des zuständigen Ansprechpartners nicht transparent gemacht. Nicht zuständig ist die Google Germany GmbH mit Sitz in Hamburg – sie ist nicht Betreiberin des Google My Business Dienstes. Wir kontaktieren deshalb unmittelbar die nach NetzDG für Rechtsfragen zuständige Stelle des Betreibers Google LLC mit einer anwaltlichen Aufforderung (“notice-and-take-down-letter”). Insgesamt wird vermutet, dass Portalbetreiber eine Kontaktaufnahme oft bewusst komplex gestalten, um die Anzahl der Anfragen so gering wie möglich zu halten.
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