Nutzungsbedingungen von Sanego für den Umgang mit Bewertungen
Internetbewertungen beeinflussen den geschäftlichen Erfolg einer Praxis oder einer Klinik. Internetbewertungen gehören also zum Marketing eines ärztlichen Internetauftritts dazu. Bei Sanego können sich Patienten schnell über
- Humanmediziner
- Zahnmediziner
- Heilpraktiker
- Kliniken
informieren und Erfahrungsberichte lesen. Sanego hat Nutzungsbedingungen aufgestellt, aus denen sich auch die Pflichten der Mitglieder bei der Erstellung von Bewertungen ergeben.
Grundsätzliche Zulässigkeit von Bewertungen auf Sanego
Nach der Rechtsprechung des BGH ist es grundsätzlich erlaubt, ein öffentliches Profil über Ärzte und andere Heilberufler anzulegen. Voraussetzung ist, dass die Daten aus öffentlichen Verzeichnissen stammen. Das kann beispielsweise das Telefonbuch sein oder der eigene Internetauftritt. Der Bundesgerichtshof hat durch das BGH Urteil vom 20.02.2018 (VI ZR 30/17) zugunsten eines Konkurrenten von Sanego geurteilt, dass aufgrund der freien Arztwahl die öffentliche Bewertung grundsätzlich zulässig ist, solange sie nicht auf rechtsverletzende Weise erfolgt. Diese Rechtsprechung gilt generell für alle Anbieter öffentlicher Leistungen. Das Gesundheitswesen ist nicht ausgenommen. Indes brauchen Sie nicht jede Art von Bewertung zu tolerieren. Eine Bewertung, die Sie in rechtswidriger Weise verletzt, muss Sanego beseitigen. Oftmals erfolgt die Beseitigung schon nach der ersten Aufforderung durch einen Anwalt.
Beseitigung von negativen Bewertungen auf Sanego
Sanego beseitigt negative Bewertungen, wenn sie gegen die unternehmenseigenen Nutzungsbedingungen oder die Rechtsordnung verstoßen. Einen Verstoß stellen danach Bewertungen dar, die
- unsachlich oder vorsätzlich unwahr sind
- ehrverletzend, herabwürdigend, verleumderisch sind
- sittenwidrig oder obszön sind
- einen sonstigen Straftatbestand erfüllen
- den Zweck der Verbreitung eines politischen, weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnisses verfolgen.
Um Sanego zu einer zügigeren Beseitigung und Löschung der Bewertung zu drängen, argumentieren wir nach Möglichkeit stets mit Verstößen sowohl gegen die Nutzungsbedingungen von Sanego als auch die Rechtsordnung (Doppelstrategie).
Schutz gegen negative Bewertungen auf Sanego
Sobald man als
- Arzt
- Heilpraktiker oder
- Klinik
auf Sanego negativ und ungünstig bewertet wurde, kommt die Frage auf, ob und wie man diese Bewertung beseitigen lassen kann. Schließlich können von dieser Art der Bewertung ruf-und geschäftsschädigende Wirkungen ausgehen.
BGH gestattet Bewertungen auf Sanego
In einer relativ neuen Entscheidung, die einen Konkurrenten von Sanego betraf, hat der Bundesgerichtshof zugunsten von Bewertungsportalen im Allgemeinen und Ärztebewertungsportalen im Speziellen geurteilt, dass öffentliche Bewertungen grundsätzlich gestattet sind (vgl.: Urteil vom 20.02.2018 (VI ZR 30/17) ;Urteil vom 23.09.2014 – VI ZR 358/13; ähnlich wie auch schon zuvor BGH „Spickmich“-Urteil vom 23.06.2009 – VI ZR 196/18). Grundvoraussetzung ist, dass man eine Dienstleistung oder ein Produkt öffentlich anbietet. Dann haben Patienten und Kunden ein Informationsinteresse. Dieses genießt Vorrang vor dem Interesse des Marktteilnehmers nicht bewertet zu werden. Es gibt nichtsdestotrotz weiterhin Bewertungen, die von der Rechtsprechung als unzulässig angesehen werden. Gegen diese können und dürfen Sie sich zur Wehr setzen.
Trackbacks & Pingbacks
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!