• Bewertung löschen: Bundesweit mit Anwalt

    ✔ Kostenfreie Erstberatung
    ✔ Rund um Betreuung - zum Festpreis
    ✔ Seit 2012 mehr als 30.000 Fälle im Unternehmensrecht

Telefonische Erstberatung

Verbotene und zu löschende negative Bewertungen auf Google

Schlechte Bewertungen auf Google sind verboten, wenn sie

  • das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Bewerteten verletzen (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art 1 Abs. 1 GG) und
  • nicht von der Meinungsfreiheit geschützt sind (Art. 5 GG).

Dabei werden sowohl

  • Privatpersonen, Unternehmer oder Freiberufler selbst (natürliche Personen) und
  • Unternehmen und Firmen wie beispielsweise GmbH, UG oder GmbH & Co. KG (juristische Personen) geschützt
Der gerichtliche Vergleich

Kernpunkte Verbotene Bewertungen

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.