Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
Die Bedeutung tatsächlicher Vorgänge
Tatsächliche Handlungen haben Vorrang vor einfachen Absichtserklärungen. Wenn etwa ein Unternehmen wesentliche Vermögenswerte verkauft, die für den Geschäftsbetrieb notwendig sind, und der Betrieb endgültig eingestellt wird, wird angenommen, dass die verbleibenden Vermögenswerte zum Privatvermögen gehören. Dies gilt selbst dann, wenn keine ausdrückliche Erklärung zur Betriebsaufgabe abgegeben wurde.
Konkurs und Insolvenz
Die Rolle eines Konkurs- oder Insolvenzverwalters sollte nicht übersehen werden. Wenn dieser alle wesentlichen Geschäftsvermögenswerte verkauft, wird dies auch als Betriebsaufgabe betrachtet, unabhängig von einer ausdrücklichen Erklärung.
Besonderheiten bei stillen Gesellschaften
Wenn Sie sich mit der Form der atypisch stillen Gesellschaft auseinandersetzen, gibt es spezifische Regelungen zu beachten. Solch eine Gesellschaft kann gemäß § 726 BGB aufgelöst werden, wenn ihr Hauptziel nicht mehr erreicht werden kann. Ein solcher Fall kann eintreten, wenn die Geschäftsaktivitäten nicht nur vorübergehend eingestellt werden. Interessanterweise erfordert die Auflösung einer (atypischen) stillen Gesellschaft keine zusätzliche Liquidation, da zwischen dem Geschäftsinhaber und dem stillen Gesellschafter lediglich vertragliche Beziehungen bestehen.
Unser Tipp für Sie
Die Kraus Ghendler Anwaltskanzlei empfiehlt dringend, sich vor wesentlichen Unternehmensentscheidungen professionellen juristischen Rat einzuholen, insbesondere in einem so komplexen Bereich wie dem Unternehmensrecht. Unsere Kanzlei, spezialisiert auf Unternehmensrecht, hat bereits zehntausende solcher Fälle betreut und kann Sie umfassend beraten.
Urteil vom 23. März 2023; Aktenzeichen: IV R 8/20 (IV R 7/17). E
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