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Urteil im Black Friday Streit: Marke muss gelöscht werden

Das Landgericht Berlin hat die Marke „Black Friday“ mit Urteil vom 15. April 2021 (Az. 52 O 320/19) für mehr als 900 Waren und Dienstleistungen für verfallen erklärt. Zur Begründung hieß es, die Marke sei für keine der mit der Klage angegriffenen Waren und Dienstleistungen benutzt worden.  

Die Bezeichnung „Black Friday“ sei zwar zur Werbung für Rabattaktionen eingesetzt worden. Eine solche Verwendung sei aber nicht markenmäßig, sondern nur  beschreibend. Rein beschreibende Verwendungen stellten keine ernsthafte rechtserhaltende Benutzung einer Marke dar.

Sobald das Urteil rechtskräftig ist, muss die Marke aus dem Markenregister gelöscht werden. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.

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Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.