Buchhaltung für Kapitalgesellschaften: Bundesweit mit Anwalt
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Buchhaltung für Kapitalgesellschaften und Mischformen
Kapitalgesellschaften trifft die Pflicht zur doppelten Buchführung. Das bedeutet, dass alle Buchungssätze laufend erfasst und bilanziert werden müssen. Der Erfolg der Geschäftsperiode kann einmal durch die Bilanz und einmal durch die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Außerdem muss jeder geschäftliche Vorfall auf der Haben- und Soll-Seite – und somit doppelt – eingebucht werden
Die Sicherstellung einer ordentlichen Buchhaltung fällt bei den meisten Kapitalgesellschaften in den Verantwortungsbereich des Geschäftsführers. Bei Aktiengesellschaften ist der Vorstand verantwortlich.
Zu den typischen Buchhaltungspflichten zählen die Kontierung der buchhalterischen Vorgänge (Aus- und Eingänge, Entnahmen usw.), die Umsatzsteuervoranmeldung, monatliche Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) und die Lohnbuchhaltung.
Es empfiehlt sich, die Buchhaltung an einen Fachmann outzusourcen. Der Geschäftsführer sollte zwar seine Pflichten erfüllen und die Zahlen seines Unternehmens kennen, seinen Fokus aber auf dem operativen Tagesgeschäft haben.
Inhaltsverzeichnis
Kapitalgesellschaften
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Kostenfreie Erstberatung
In der Regel findet der Termin zur kostenfreien Erstberatung zeitnah, oft schon innerhalb von 48 Stunden nach Ihrer Kontaktaufnahme, statt. In diesem Gespräch klären wir zusammen offene Fragen und beraten Sie hinsichtlich Ihrer Buchhaltung.

Durchführung der Buchhaltung
Wir beginnen mit Ihrer Buchhaltung. Dazu lassen Sie uns sämtliche Belege Ihrer Geschäftstätigkeit zukommen. Anschließend führen wir Ihre Buchhaltung durch, von der Finanzbuchhaltung über die Lohnbuchhaltung bis hin zum Jahresabschluss.
Buchhaltung für einzelne Gesellschaftsformen
GmbH Buchhaltung
Die Buchhaltung der GmbH ist eine der wichtigsten laufenden Verpflichtungen. Nach § 41 GmbHG ist der Geschäftsführer für eine korrekte Buchführung verantwortlich. Von dieser Pflicht ist keine GmbH ausgenommen. Umsatz und Größe sind für die Buchführungspflicht irrelevant (§§ 238 Abs. 6 HGB, 13 Abs. 2 GmbHG).
Geschäftsführer für Buchführung verantwortlich
Der Geschäftsführer kann für eine fehlerhafte Buchführung verantwortlich gemacht werden. Auch wenn die Buchführung ausgegliedert wird, fallen einige Aufgaben an, die vor allem die Vorbereitung der Buchführung betreffen. Dazu gehören:
- Dokumentation aller Geschäftsvorfälle. Da die GmbH zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, muss jeder Geschäftsvorfall zweifach erfasst werden: Sowohl auf der Soll- als auch auf der Haben-Seite der FIBU.
- Erstellung des Jahresabschlusses basierend auf den gesammelten Daten der laufenden Buchhaltung.
Überblick
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist nach wie vor eine der beliebtesten Rechtsformen in Deutschland. Als Kapitalgesellschaft unterliegt sie der Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzerstellung.
Grundsätzlich sind die Vorschriften für jede GmbH gleich. Abhängig von Größe und Umsatz können sich jedoch Erleichterungen hinsichtlich des Jahresabschlusses ergeben.
Für die Buchführung der GmbH ist stets der Geschäftsführer verantwortlich (§ 41 GmbHG).
Doppelte Buchführung ist komplex
Zur doppelten Buchführung gehören vielfältige Aufgaben, weshalb sie von vielen als sehr komplex empfunden wird. Die doppelte Buchführung besteht u.a. aus:
- Kontierung und Buchung der Ausgangsrechnungen
- Abstimmung mit den Debitoren-Konten
- Ausdruck offener Posten
- Kontierung und Buchung von Eingangsrechnungen
- Abstimmung der Kreditoren-Konten
- Ausdruck der Verbindlichkeiten
- Abstimmung der Bestände
- Kontierung und Buchung der Kasse
- Kontierung und Buchung der Kontoauszüge
Bücher sind Grundlage des Jahresabschlusses
Basierend auf den Ergebnissen der Buchführung, muss der GmbH-Jahresabschluss erstellt werden. Er besteht aus:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang
- Lagebericht (für größere GmbHs)
Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB
Kann Ihre GmbH als Kleinstkapitalgesellschaft kategorisiert werden, so kommen Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses zum Tragen:
- Bilanzgliederungsschema wird verkürzt (§ 266 Abs. 1 Satz 4 HGB)
- Gliederungsschema für Gewinn- und Verlustrechnung wird auf 8 Stellen gekürzt (§ 275 Abs. 5 HGB)
- Anhang fällt weg (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB)
- Bilanz muss nicht offengelegt, sondern lediglich hinterlegt werden und ist auf Anfrage einsehbar
Zwei von drei Bedingungen müssen erfüllt sein
Damit Ihre GmbH als Kleinstkapitalgesellschaft kategorisiert werden kann, müssen zwei von drei Bedingungen erfüllt sein:
- Bilanzsumme ist nicht höher als 350.000 €
- Umsatzerlöse eines Jahres sind nicht höher als 700.000 €
- Weniger als 11 Mitarbeiter in den letzten 12 Monaten
Outsourcing an professionellen Service spart Zeit und Geld
Durch die Ausgliederung der Buchhaltung können Sie gerade im Falle der GmbH enorme zeitliche und finanzielle Ersparnisse erzielen. Mit uns als Ihrem Buchhaltungsdienstleister vertrauen Sie auf eine erfahrene Kanzlei und lagern die Haftung für Ihre Buchführung an uns mit anwaltlicher Gewähr aus. Ihre Vorteile:
- Formaler Aufwand auf Sortieren und Weiterleiten der Rechnungen beschränkt
- Übersicht über Finanzen dank monatlicher Kennzahlen
- Wir haften für Fehler in der Buchführung
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UG Buchhaltung
Die Pflege der Bücher und die Erstellung des Jahresabschlusses ist eine der wichtigsten Verwaltungsaufgaben einer Unternehmergesellschaft. Gemäß § 41 GmbHG ist der Geschäftsführer für die Bücher verantwortlich. Die Größe und der Umsatz der UG sind für die Buchführungspflicht irrelevant (§§ 238 Abs. 6 HGB, 13 Abs. 2 GmbHG).
Buchführung liegt im Aufgabenbereich des Geschäftsführers
Letztendlicht ist der Geschäftsführer für die korrekte Führung der Bücher verantwortlich. Mit der Ausgliederung der Buchführung an einen externen Dienstleister lagern Sie die Haftung aus. Zu den Aufgaben, welche die Vorbereitung der Bücher betreffen, gehören:
- Dokumentation der Geschäftsvorfälle. Da die UG zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, müssen alle Geschäftsvorfälle doppelt erfasst werden: Sowohl auf der Soll- als auch auf der Habenseite der Konten.
- Basierend auf den Informationen der Buchführung muss die Erstellung des Jahresabschlusses veranlasst werden.
- Am Ende des Jahres ist das Unternehmen zur Inventur verpflichtet.
Doppelte Buchführung erfordert hohe Fachkenntnis
Die doppelte Buchführung ist umfangreich und komplex. Es bedarf daher hoher Fachkenntnis, um sie ordnungsgemäß umzusetzen. Alltägliche Aufgaben sind:
- Kontierung und Buchung der Ausgangsrechnungen
- Abstimmung der Debitoren-Konten
- Ausdruck offener Posten
- Kontierung und Buchung der Eingangsrechnungen
- Abstimmung der Kreditoren-Konten
- Ausdruck der Verbindlichkeiten
- Abstimmung der Bestände
- Kontierung und Buchung der Kasse
- Kontierung und Buchung der Kontoauszüge
Jahresabschluss wird auf Grundlage der Buchführung erstellt
Zusätzlich zur doppelten Buchführung muss am Ende des Geschäftsjahres ein Jahresabschluss erstellt werden. Der UG Jahresabschluss umfasst:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang
- Lagebericht (für größere UGs)
Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften nach §267a HGB
Wird Ihre UG als Kleinstkapitalgesellschaft nach §267a HGB eingestuft, profitieren Sie von zahlreichen Erleichterungen hinsichtlich des Jahresabschlusses:
- Das Bilanzgliederungsschema kann verkürzt werden ( 266 Abs. 1 Satz 4 HGB)
- Das Gliederungsschema für die Gewinn- und Verlustrechnung wird auf 8 Stellen gekürzt ( 275 Abs. 5 HGB)
- Der Anhang entfällt ( 264 Abs. 1 Satz 5 HGB)
- Die Bilanz muss nicht offengelegt, jedoch auf kostenpflichtige Anfrage beim Bundesanzeiger einsehbar sein können.
Zwei von drei Bedingungen müssen zutreffen
Ihre UG kann als Kleinstkapitalgesellschaft eingestuft werden, wenn zwei von drei Bedingungen vorliegen:
- Die Bilanzsumme liegt unter 350.000 €
- Die Umsatzerlöse des letzten Geschäftsjahres betragen weniger als 700.000 €
- Die Mitarbeiterzahl der letzten 12 Monate liegt unter 11
Outsourcing spart Ressourcen und minimiert das Risiko
Indem Sie die Buchhaltung Ihrer UG (haftungsbeschränkt) ausgliedern, schonen Sie nicht nur Ihre Ressourcen, minimieren Ihre laufenden Kosten und vertrauen auf optimierte Strukturen, sondern lagern auch das Haftungsrisiko für Ihre Buchhaltung an eine spezialisierte Unternehmenskanzlei aus. Ihre Vorteile:
- Formaler Aufwand beschränkt sich auf Sortierung und Weiterleitung der Rechnungen
- Überblick der Finanzen dank monatlicher Kennzahlen
- Wir haften für die Korrektheit Ihrer Buchführung
Überblick
Die UG (haftungsbeschränkt) unterliegt als Kapitalgesellschaft der Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzerstellung. Als „Mini-GmbH“ entsprechen ihre Buchhaltungspflichten denen der GmbH.
Die Vorschriften treffen alle Unternehmergesellschaften, unabhängig von der Größe oder dem Umsatz. Wird die UG jedoch als Kleinstkapitalgesellschaft kategorisiert, kommen Erleichterungen für den Jahresabschluss zum Tragen.
Für die Pflege der Bücher und die Erstellung des Jahresabschlusses ist der Geschäftsführer verantwortlich. Er kann mitunter privat haftbar gemacht werden (§ 41 GmbHG).
GmbH & Co. KG Buchhaltung
Für eine GmbH & Co. KG ist die laufende Buchführung eine der wichtigsten Verwaltungspflichten. Sie obliegt dem Aufgabenbereich der Komplementärs-GmbH und somit dem des GmbH-Geschäftsführers.
Geschäftsführer der Komplementär-GmbH haftet
Der Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG kann für eine fehlerhafte Buchführung privat haftbar gemacht werden. Das Haftungsrisiko kann bei der Ausgliederung zwar an den Dienstleister übertragen werden. Dennoch ist die Buchführung vorzubereiten:
- Es müssen alle Geschäftsvorfälle dokumentiert werden. Da die KG eine handelsrechtliche Gesellschaft ist, ist auch für sie eine doppelte Buchführung verpflichtend. Daher muss jeder Vorfall zweifach erfasst und kontiert werden.
- Die Daten der Buchführung werden zur Erstellung des Jahresabschlusses verwendet.
Gesamtverantwortung beim Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft
Bei der GmbH & Co KG ist der Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft, also der GmbH, für die Bücher beider Gesellschaften verantwortlich. Er überwacht und verantwortet somit die Buchhaltung des gesamten Unternehmens.
Kommanditgesellschaft ist handelsrechtliche Firma
Die GmbH & Co. KG ist keine eigene Rechtsform, sondern ein juristisches Konstrukt. Sie ist zwar als Personengesellschaft anzusehen, unterliegt als eingetragene Gesellschaft aber den Vorschriften des Handelsrechts. Sie ist daher zur doppelten Buchführung und Bilanzerstellung verpflichtet.
Doppelte Buchführung erfordert Expertise
Die doppelte Buchführung kann für Fachfremde sehr komplex wirken. Es bedarf vieler unterschiedlicher laufenden Aufgaben, um die Bücher ordnungsgemäß zu führen:
- Kontierung und Buchung der Ausgangsrechnungen
- Abstimmung mit den Debitoren-Konten
- Ausdruck offener Posten
- Kontierung und Buchung von Eingangsrechnungen
- Abstimmung der Kreditoren-Konten
- Ausdruck der Verbindlichkeiten
- Abstimmung der Bestände
- Kontierung und Buchung der Kasse
- Kontierung und Buchung der Kontoauszüge
Basierend auf den Daten der Buchführung werden Jahresabschlüsse erstellt
Eine GmbH & Co. KG muss zwei Jahresabschlüsse erstellen. Sie umfassen in der Regel:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang
- Lageberichte (für größere GmbHs)
Erleichterungen bei Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
Auch wenn die GmbH & Co. KG streng genommen keine Kapitalgesellschaft ist, können auf sie die Erleichterungen der Jahresabschlüsse nach §§ 264 HGB anwendbar sein. Der Aufwand zum Ende des Geschäftsjahres fällt dadurch geringer aus. Es kommen folgende Erleichterungen zum Tragen:
- Die Bilanz kann verkürzt werden ( 266 Abs. 1 Satz 4 HGB)
- Die Gewinn- und Verlustrechnung wird auf 8 Stellen gekürzt ( 275 Abs. 5 HGB)
- Der Anhang entfällt ( 264 Abs. 1 Satz 5 HGB)
- Bilanz muss nur hinterlegt, aber nicht permanent offengelegt werden
Damit die GmbH & Co. KG als Kleinstkapitalgesellschaft kategorisiert wird, müssen zwei der drei folgenden Bedingungen zutreffen:
- Die Bilanzsumme muss unter 350.000 € liegen
- Die Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten dürfen nicht über 700.000 € liegen
- Weniger als 11 Mitarbeiter in den letzten 12 Monaten
Aufwand kann vermindert werden
Auch wenn der Aufwand für die Buchführung der GmbH & Co. KG theoretisch doppelt so hoch wäre, wie bei einer GmbH, sind Maßnahmen zur Minimierung des Aufwands möglich. Werden über die GmbH nur die Geschäftsführergehälter und die IHK-Beiträge verbucht, bleibt der zusätzliche Aufwand überschaubar. Wir nehmen für unsere Mandanten die GmbH & Co. KG Gründung mit durchdachten Strukturen vor.
Outsourcing an externen Dienstleister
Erfahrene Inhaber einer GmbH & Co. KG vertrauen in der Regel auf externe Dienstleister. Die Vorteile liegen auf der Hand: Es werden nicht nur die Fachexpertise und die optimierten Prozesse eines professionellen Dienstleisters genutzt, sondern auch die Haftung ausgelagert. Wir übernehmen die Buchführung Ihrer GmbH & Co. KG mit anwaltlicher Gewähr. Sie profitieren in mehrfacher Hinsicht:
- Minimierung des formalen Aufwands
- Optimierte Strukturen und daher geringere Kosten
- Übersicht dank finanzieller Kennzahlen
- Ausgliederung der Haftung
Überblick
Die GmbH & Co. KG ist per Definition keine eigene Rechtsform, sondern vielmehr ein juristisches Konstrukt aus einer Kapitalgesellschaft und einer Personengesellschaft. Sie unterliegt jedoch dem Handelsrecht und ist daher zur doppelten Buchführung und Bilanzerstellung verpflichtet.
Da es sich faktisch um zwei Unternehmen handelt, die einzeln gegründet und verwaltet werden und nur durch Anpassung der Gesellschaftsverträge zu einer wirtschaftlichen Einheit verschmelzen, muss faktisch zweimal Buch geführt werden.
Werden allerdings in der GmbH nur die Vergütung durch die KG und die IHK-Beiträge verbucht, ist der Aufwand überschaubar. Dennoch sind einige Besonderheiten zu beachten.
Für die Buchführung einer GmbH & Co. KG ist der Komplementär, also die GmbH, verantwortlich. Dementsprechend ist auch hier der Geschäftsführer einer GmbH nach § 41 GmbHG verpflichtet, eine ordnungsgemäße Buchführung sicherzustellen.
UG & Co. KG Buchhaltung
Die UG & Co. KG unterliegt der Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzerstellung. Die Buchhaltung ist eine der wichtigsten Verwaltungsaufgaben. Ihre Sicherstellung ist Aufgabe des Geschäftsführers der Komplementär-UG.
Geschäftsführer der UG verantwortet Buchführung
Der Geschäftsführer der UG unterliegt der Pflicht zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Buchführung. Das damit einhergehende Haftungsrisiko wird bei Auslagerung der Buchführung zwar weitergegeben, doch es bleiben einige Restaufgaben bestehen, die der Vorbereitung und auch der Umsetzung der Buchführung dienen:
- Der Geschäftsführer muss alle Geschäftsvorfälle dokumentieren und die Belege aufbewahren.
- Basierend auf den Daten der Buchführung muss der Jahresabschluss erstellt werden. Der Geschäftsführer hat den entsprechenden Prozess einzuleiten.
Kommanditgesellschaft unterliegt dem Handelsrecht
Die UG & Co. KG ist keine eigene Rechtsform, sondern ein juristisches Konstrukt. Sie ist zwar als Personengesellschaft anzusehen, unterliegt als eingetragene Gesellschaft aber den Vorschriften des Handelsrechts. Sie ist daher zur doppelten Buchführung und Bilanzerstellung verpflichtet.
Doppelte Buchführung verlangt Fachwissen
Die doppelte Buchführung ist komplex und erfordert vertieftes Fachwissen. Es fallen unterschiedliche Aufgaben an, um den Anforderungen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung gerecht zu werden.
Ergebnisse der Buchführung sind Grundlage für Jahresabschluss
Ist das Geschäftsjahr abgeschlossen, wird basierend auf den Daten der Buchführung der Jahresabschluss erstellt. Der Abschluss umfasst:
- Die Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang
- Lagebericht (für größere GmbHs)
Aufwand kann bei entsprechender Aufstellung minimiert werden
Wenn Ihre UG & Co. KG richtig aufgestellt wird, muss der Mehraufwand für die zwei Gesellschaften nicht zwangsläufig doppelt so hoch ausfallen wie für eine. Werden über die UG lediglich die Geschäftsführergehälter und die Beiträge für die IHK verbucht, fällt der zusätzliche Aufwand überschaubar aus.
Erleichterung bei Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
Die UG & Co. KG ist zwar eine Personengesellschaft, doch es können ausnahmsweise die Erleichterungen für die Jahresabschlüsse nach §§ 264 HGB vorgenommen werden, wenn die Voraussetzungen zutreffen. Folgende Erleichterungen vereinfachen den Jahresabschluss:
- Verkürzung der Bilanz ( 266 Abs. 1 Satz 4 HGB)
- Gewinn- und Verlustrechnung wird auf 8 Stellen gekürzt ( 275 Abs. 5 HGB)
- Auf Anhang kann verzichtet werden ( 264 Abs. 1 Satz 5 HGB)
- Bilanz muss nicht offengelegt werden
Damit eine UG & Co. KG als Kleinstkapitalgesellschaft nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB eingestuft werden kann, müssen zwei der drei nachfolgenden Bedingungen zutreffen:
- Bilanzsumme liegt unter 350.000 €
- Umsatz des letzten Geschäftsjahres beträgt unter 700.000 €
- Mitarbeiterzahl der letzten 12 Monate liegt unter 11
Outsourcing an externen Dienstleister minimiert Gesamtaufwand
Die Ausgliederung der Buchführung an einen externen Dienstleister ist für die meisten Unternehmer sinnvoll. Es wird nicht nur auf die Fachexpertise und optimierten Strukturen eines professionellen Dienstleisters vertraut, sondern auch das Haftungsrisiko an einen Dritten ausgelagert. Wir übernehmen die Buchführung Ihrer UG & Co. KG mit anwaltlicher Gewähr. Sie profitieren dabei mehrfach:
- Ihr formaler Aufwand wird minimiert
- Optimierte Strukturen und Prozesse verursachen geringere Kosten
- Übersicht über Finanzen dank monatlicher Kennzahlen
- Haftung wird an Dienstleister weitergegeben
Überblick
Die UG & Co. KG ist eine günstige Alternative zur GmbH, da die UG bereits mit einem Startkapital von 1€ gegründet werden kann. Sie unterliegt als Mischform aus Kommanditgesellschaft und GmbH dem Handelsrecht und somit der Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzerstellung.
Die UG & Co. KG besteht aus einer Personen- und einer Kapitalgesellschaft, die jeweils gegründet und verwaltet werden müssen. Erst durch Anpassung der Gesellschaftsverträge werden beide miteinander verschmolzen.
Der Buchführungsaufwand ist somit in der Theorie doppelt, in der Praxis wenigstens spürbar größer. Durch die Beschränkung der zu buchenden Geschäftsvorfälle in der GmbH auf die Geschäftsführergehälter und IHK-Beiträge, bleibt der Aufwand überschaubar.
Der Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft ist für die Buchführung der UG & Co. KG verantwortlich. Somit haftet auch hier der Geschäftsführer der UG nach §41 GmbHG.
AG Buchhaltung
Als Kapitalgesellschaft und Formkaufmann unterliegt die Aktiengesellschaft den Anforderungen des Handelsrechts. Zu diesen Pflichten kommen die Pflichten aus § 150 AktG hinzu. Der Gesamtaufwand der Buchhaltung einer AG ist somit deutlich höher als etwa bei einer GmbH oder UG.
Vorstand stellt ordnungsgemäße Buchführung sicher
Die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Buchführung ist Aufgabe des Vorstands. Er muss die Buchhaltung der AG organisieren und gewährleisten. Im Falle einer Sorgfaltspflichtverletzung in Bezug auf fehlerhafte Bücher kann er privat haftbar gemacht werden.
Fachkenntnisse für doppelte Buchführung erforderlich
Als Kapitalgesellschaft unterliegt die AG der Pflicht zur doppelten Buchführung. Alle finanziellen Geschäftsvorfälle müssen genau und zeitnah erfasst werden. Dadurch entstehen praktisch folgende Aufgaben:
- Kontierung und Buchung der Ausgangsrechnungen
- Abstimmung der Debitoren-Konten
- Ausdruck offener Posten
- Kontieren und Buchen der Eingangsrechnungen
- Abstimmung der Kreditoren-Konten
- Ausdruck der Verbindlichkeiten
- Abstimmung der Bestände
- Kontierung und Buchung der Kasse
- Kontierung und Buchung der Kontoauszüge
Jahresabschluss muss offengelegt werden
Basierend auf den Daten der laufenden Buchführung muss die Aktiengesellschaft zum Ende des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss offenlegen. Der AG-Jahresabschluss umfasst:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang
Ab bestimmter Größe externer Prüfer vorgeschrieben
Zusätzlich zu den Pflichten des Handelsrechts, kann die AG durch das Aktienrecht zur Prüfung der Bücher und des Jahresabschlusses durch einen externen Prüfer verpflichtet sein. Ist sie nur als „kleine Aktiengesellschaft“ einzustufen, muss sie dagegen lediglich eine zusammengefasste Bilanz veröffentlichen und braucht im Anhang auch keine Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung zu machen. Eine AG ist „klein“, wenn:
- Die Bilanzsumme unterhalb von 4,84 Mio. Euro liegt
- Der Jahresumsatz unterhalb von 12 Mio. Euro liegt
- Die Arbeitnehmerzahl unter 50 liegt
Outsourcing an externen Dienstleister ist vorteilhaft
Durch die Ausgliederung der Buchhaltung Ihrer Aktiengesellschaft profitieren sie auf unterschiedliche Weise. Als erfahrene Unternehmensrechts-Kanzlei übernehmen wir Ihre Buchhaltung mit anwaltlicher Gewähr und damit die Haftung. Weitere Vorteile sind:
- Der unternehmensinterne formale Aufwand beschränkt sich auf Sortierung und Weiterleitung der Belege
- Sie vertrauen auf optimierte Prozesse und Strukturen; die Kosten werden minimiert.
- Das Haftungsrisiko wird an eine erfahrene Unternehmensrechts-Kanzlei ausgegliedert.
- Sie behalten den Überblick über die Finanzlage dank monatlicher Kennzahlen.
Überblick
Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft und Formkaufmann im Sinne des § 6 Abs. 1 HGB. Daher ist sie zur doppelten Buchführung und Bilanzerstellung verpflichtet.
Für die korrekte Führung der Bücher und die Veröffentlichung des Jahresabschlusses ist der Vorstand verantwortlich. Bei groben Pflichtverletzungen kann er haftbar gemacht werden.
Ab einer bestimmten Unternehmensgröße müssen die Bücher und der Jahresabschluss von einem Abschlussprüfer geprüft werden. Für die Bestellung ist die Hauptversammlung verantwortlich.

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