Für eine GmbH & Co. KG ist die laufende Buchführung eine der wichtigsten Verwaltungspflichten. Sie obliegt dem Aufgabenbereich der Komplementärs-GmbH und somit dem des GmbH-Geschäftsführers.
Geschäftsführer der Komplementär-GmbH haftet
Der Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG kann für eine fehlerhafte Buchführung privat haftbar gemacht werden. Das Haftungsrisiko kann bei der Ausgliederung zwar an den Dienstleister übertragen werden. Dennoch ist die Buchführung vorzubereiten:
- Es müssen alle Geschäftsvorfälle dokumentiert werden. Da die KG eine handelsrechtliche Gesellschaft ist, ist auch für sie eine doppelte Buchführung verpflichtend. Daher muss jeder Vorfall zweifach erfasst und kontiert werden.
- Die Daten der Buchführung werden zur Erstellung des Jahresabschlusses verwendet.
Gesamtverantwortung beim Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft
Bei der GmbH & Co KG ist der Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft, also der GmbH, für die Bücher beider Gesellschaften verantwortlich. Er überwacht und verantwortet somit die Buchhaltung des gesamten Unternehmens.
Kommanditgesellschaft ist handelsrechtliche Firma
Die GmbH & Co. KG ist keine eigene Rechtsform, sondern ein juristisches Konstrukt. Sie ist zwar als Personengesellschaft anzusehen, unterliegt als eingetragene Gesellschaft aber den Vorschriften des Handelsrechts. Sie ist daher zur doppelten Buchführung und Bilanzerstellung verpflichtet.
Doppelte Buchführung erfordert Expertise
Die doppelte Buchführung kann für Fachfremde sehr komplex wirken. Es bedarf vieler unterschiedlicher laufenden Aufgaben, um die Bücher ordnungsgemäß zu führen:
- Kontierung und Buchung der Ausgangsrechnungen
- Abstimmung mit den Debitoren-Konten
- Ausdruck offener Posten
- Kontierung und Buchung von Eingangsrechnungen
- Abstimmung der Kreditoren-Konten
- Ausdruck der Verbindlichkeiten
- Abstimmung der Bestände
- Kontierung und Buchung der Kasse
- Kontierung und Buchung der Kontoauszüge
Basierend auf den Daten der Buchführung werden Jahresabschlüsse erstellt
Eine GmbH & Co. KG muss zwei Jahresabschlüsse erstellen. Sie umfassen in der Regel:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang
- Lageberichte (für größere GmbHs)
Erleichterungen bei Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
Auch wenn die GmbH & Co. KG streng genommen keine Kapitalgesellschaft ist, können auf sie die Erleichterungen der Jahresabschlüsse nach §§ 264 HGB anwendbar sein. Der Aufwand zum Ende des Geschäftsjahres fällt dadurch geringer aus. Es kommen folgende Erleichterungen zum Tragen:
- Die Bilanz kann verkürzt werden ( 266 Abs. 1 Satz 4 HGB)
- Die Gewinn- und Verlustrechnung wird auf 8 Stellen gekürzt ( 275 Abs. 5 HGB)
- Der Anhang entfällt ( 264 Abs. 1 Satz 5 HGB)
- Bilanz muss nur hinterlegt, aber nicht permanent offengelegt werden
Damit die GmbH & Co. KG als Kleinstkapitalgesellschaft kategorisiert wird, müssen zwei der drei folgenden Bedingungen zutreffen:
- Die Bilanzsumme muss unter 350.000 € liegen
- Die Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten dürfen nicht über 700.000 € liegen
- Weniger als 11 Mitarbeiter in den letzten 12 Monaten
Aufwand kann vermindert werden
Auch wenn der Aufwand für die Buchführung der GmbH & Co. KG theoretisch doppelt so hoch wäre, wie bei einer GmbH, sind Maßnahmen zur Minimierung des Aufwands möglich. Werden über die GmbH nur die Geschäftsführergehälter und die IHK-Beiträge verbucht, bleibt der zusätzliche Aufwand überschaubar. Wir nehmen für unsere Mandanten die GmbH & Co. KG Gründung mit durchdachten Strukturen vor.
Outsourcing an externen Dienstleister
Erfahrene Inhaber einer GmbH & Co. KG vertrauen in der Regel auf externe Dienstleister. Die Vorteile liegen auf der Hand: Es werden nicht nur die Fachexpertise und die optimierten Prozesse eines professionellen Dienstleisters genutzt, sondern auch die Haftung ausgelagert. Wir übernehmen die Buchführung Ihrer GmbH & Co. KG mit anwaltlicher Gewähr. Sie profitieren in mehrfacher Hinsicht:
- Minimierung des formalen Aufwands
- Optimierte Strukturen und daher geringere Kosten
- Übersicht dank finanzieller Kennzahlen
- Ausgliederung der Haftung
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!