Campingplatz gründen und betreiben: Bundesweit mit Anwalt
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Campingplatz gründen und betreiben
Sie möchten sich mit einem Campingplatz selbstständig machen? Einem speziell eingerichteten Gelände, das für das Übernachten und Verweilen im Freien vorgesehen ist? Auf Campingplätzen können Reisende ihre Zelte aufstellen oder ihre Wohnmobile bzw. Wohnwagen abstellen.
Campingplätze können in ihrer Ausstattung und Größe stark variieren, von einfachen, naturnahen Plätzen bis hin zu großen Ferienanlagen mit umfassendem Serviceangebot. Sie bieten eine verhältnismäßig preiswerte und naturnahe Möglichkeit zu übernachten.
In diesem Beitrag erfahren Sie mehr darüber, wie Sie sich mit einem Campingplatz selbstständig machen können.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Rechtsform und Formalitäten
Buchhaltung und Unternehmensrecht
Online Gründung
Schließung
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Die Aussichten, einen Campingplatz zu eröffnen, sind gut. Insbesondere in touristisch attraktiven Gegenden besteht stets Bedarf an Übernachtungsmöglichkeiten. In Zeiten anhaltender Inflation suchen auch viele Menschen nach bezahlbaren Unterkünften, um sich den Urlaub noch leisten zu können, zum Beispiel Familien mit Kindern.
Fragen wie:
- „Worauf muss ich bei der Campingplatz – Gründung achten?”
- „Gibt es besondere gesetzliche Vorschriften?“,
- „Welche Voraussetzungen habe ich als Betreiber zu erfüllen?“
werden auf dieser Seite eingehend beantwortet.
Wir gründen Ihren Campingplatz – Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.
Daten und Fakten
- In Deutschland gibt es mehr als 2.800 geöffnete Campingplätze mit rund 209.100 angebotenen Stellplätzen.
- Die meisten Campingplätze befinden sich in Bayern, gefolgt von Niedersachsen und Baden-Württemberg.
- Der Gesamtumsatz der steuerpflichtigen Campingplätze in Deutschland belief sich zuletzt auf rund 685 Millionen Euro.
- Für fast 13 Millionen Deutsche ist der Campingurlaub die favorisierte Form der Urlaubsreise – mit steigender Tendenz. Etwa zwei Millionen Deutsche betreiben häufig Camping oder Caravaning in ihrer Freizeit.
- Im Jahr 2021 wurden allein in Deutschland fast 25.000 Caravans und rund 82.000 Reisemobile neu zugelassen.
- Rund 23 Prozent der Deutschlandurlauber bevorzugten für das Jahr 2022 als Urlaubsart den Campingurlaub.
Quelle: Statista

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Ablauf der Gründung Ihres Campingplatzes
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
Wir beraten Sie zunächst zur Wahl der passenden Rechtsform für Ihren Campingplatz.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Sie erhalten eine ausführliche Gründungsberatung. Wir erstellen auch einen individuellen Gründungsplan für Ihren Campingplatz.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Erstellung des Gesellschaftsvertrages
Wollen Sie in Form einer Gesellschaft gründen, sind wir bei Bedarf oft dazu in der Lage, Ihren Gesellschaftsvertrag für Ihren Campingplatz innerhalb von 24 Stunden zu erstellen.
Schritt 4 - Gründung Ihres Campingplatzes
Wir tragen Ihren Campingplatz in das Handelsregister ein und melden ihn steuerlich sowie gewerblich an. Sie erhalten darüber hinaus eine Abschlussberatung, in der sie offene Fragen klären können.
Schritt 4 - Gründung Ihres Campingplatzes
Mit Campingplatz durchstarten – Voraussetzungen
Für einen Campingplatz brauchen Sie eine Baugenehmigung. Es ist also ein Bauantrag zu stellen, der von der Bauaufsichtsbehörde geprüft wird.
Beim Betrieb von Campingplätzen ist in Deutschland die Camping- und Wochenendplatzverordnung (CWVO) zu beachten. Zudem haben die Bundesländer jeweils eigene Campingverordnungen. Erfasst werden davon Campingplätze für mehr als drei Wohnwagen oder Zelte und Wochenendplätze (so genannte 3-Stellplatz-Regel).
Nach der NRW- Verordnung über Camping- und Wochenendplätze sind Campingplätze definiert als Plätze, die ständig oder wiederkehrend während bestimmter Zeiten des Jahres betrieben werden und die zum vorübergehenden Aufstellen und Bewohnen von Wohnwagen oder Zelten bestimmt sind.
Zeltlager, die gelegentlich oder nur vorübergehend eingerichtet werden, sowie kommunale Stellplätze für Wohnmobile, die nur zu einem vorübergehenden Übernachten eingerichtet werden, sind danach keine Campingplätze im Sinne dieser Verordnung.
Vorgegeben sind in den Verordnungen u.a. Bestimmungen zu Zufahrt und inneren Fahrwegen, Standplätzen, Aufstellplätzen und Stellplätzen (z.B. Abmessungen, Abstände), zur Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung sowie zu sonstigen Einrichtungen und zum Brandschutz.
Ihr Platz muss auch bei maximal zulässiger Belegung noch betriebsbereit sein. Sie als Betreiber oder ein angestellter Platzwart müssen ständig erreichbar sein. Auch haben Sie eine Platzordnung aufzustellen, die u.a. die Aufstellung von Mobilheimen, Zelten usw. regelt, ferner die Sauberhaltung der Plätze, Entsorgungsfragen, Brandschutz usw.
Vor der Gründung des Campingplatzes sollten Sie einen Businessplan entwerfen, anhand dessen Sie Ihr Geschäftskonzept ausarbeiten und das geplante Vorhaben einschätzen. Er enthält Angaben zur Finanzierung, zur Konkurrenzsituation, Chancen und Risiken usw.
Themen wie:
- Wettbewerbsanalyse (gibt es andere Plätze in der Nähe?)
- Konzept
- Zielgruppe
- Standort (Region, Erholungsgebiet, touristische Highlights) und Verkehrsanbindung
- passender Platz und Platzkonzept, Belegungsplan
- Marketing- und Vertriebsstrategie
- Budget
werden dort eingestellt.
Darüber hinaus ist der Businessplan die Basis für Fördermittel und den Bankkredit.
Werden Sie sich auch über Ihr Konzept klar. Bieten Sie z.B. Zusatzangebote, wie Freizeitmöglichkeiten, Spielplätze, einen Pool, Veranstaltungsprogramme? Gibt es einen Frühstücksservice, Versorgungseinrichtungen (Lebensmittelgeschäfte, Restaurants, Snackbars usw.)? Gibt es Dienstleistungen wie eine Rezeption, WLAN, einen Fahrradverleih etc.? Für Zusatzangebote sind ggf. zusätzliche Vorschriften einzuhalten, Genehmigungen einzuholen usw.
Folgende Kosten sollten erfasst werden:
- Gründungskosten (Platzkauf oder Pacht?)
- Ausstattung: Abgegrenzte Bereiche für Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile, oft mit Strom- und Wasseranschlüssen. Toiletten, Duschen und Waschgelegenheiten.
- Verwaltungskosten
- Kosten für Versicherungen
- Steuern
- Betriebskosten
- Technische Ausstattung
- Marketing/Werbung
Auch Lage und Standort des Platzes wollen bedacht werden. Insbesondere in der Nebensaison drohen sonst Leerstände. Touristisch attraktive Orte sind besonders erfolgversprechend. Wichtig sind aber auch die Erreichbarkeit, eine Autobahnanbindung und Geschäfte für die Selbstversorgung der Camper.
Wenn Sie einen passenden Standort für Ihren Campingplatz gefunden haben, stellt sich auch noch die Frage, ob Sie diesen kaufen oder pachten wollen/können,
Eine gut gestaltete, benutzerfreundliche Website mit Informationen zu den angebotenen Einrichtungen, Preisen, Fotos und Buchungsmöglichkeiten gehört dazu. Ferner SEO, um die Sichtbarkeit in Suchmaschinen zu erhöhen. sowie Soziale Medien, die aktive Präsenz auf Plattformen wie Facebook, Instagram und Twitter. das Teilen von Fotos, Videos, Sonderangeboten und Veranstaltungen. Ermutigung Sie zufriedener Gäste auch, positive Bewertungen auf Plattformen wie Google, TripAdvisor und Camping-Foren zu hinterlassen.
Hilfreich kann auch eine Zusammenarbeit mit lokalen und regionalen Tourismusverbänden sein. Ferner die Vermittlung von Campingplätzen über Reisebüros.
Hinzu kommt Werbung i.e.S., also Online-Anzeigen (Google Ads, Facebook Ads und gezielte Werbung auf Reise-Websites). Print-Anzeigen in Camping- und Reisemagazinen, aber auch Flyer und Broschüren-Verteilung, etwa in der Tourist-Information, an Autobahnraststätten und bei Veranstaltungen.
Bei der Eröffnung eines Campingplatzes, die oft mit dem Kauf eines passenden Geländes und Umbaumaßnahmen verbunden ist, sollte auch eine sorgfältige Finanzplanung vorgenommen werden. Welches Kapital ist vorhanden bzw. kann beschafft werden und welche Ausgaben fallen an?
In jedem Fall sollten Sie über genügend Start-Kapital verfügen. Gründungskosten i.e.S. sowie Kauf, Ausstattung des Geländes sind die Haupt-Kosten. Hinzu kommen fixe und variable laufende Kosten (Strom, Wasser usw.).
All das ist auch bei der Festsetzung der Übernachtungspreise zu bedenken. Wie viele Stellplätze müssen Sie wie oft zu welchen Preisen vermieten, um Ihre Kosten zu decken und Gewinn zu erzielen ?
Idealerweise verfügen Sie zu Beginn über ausreichendes Eigenkapital; die meisten Gründer müssen jedoch auf Fremdkapital zurückgreifen.
Bei Finanzierung denkt jeder zuerst an die Kreditfinanzierung durch eine Bank. Es gibt aber auch noch andere Finanzierungsmodelle, wie z.B. die Finanzierung durch Investoren, etwa in Form eines Beteiligungsvertrags.
Rechtsform wählen
Wenn Sie einen Campingplatz eröffnen möchten, dann stellt sich vorab die Frage, welche Rechtsform für Sie die Richtige ist.
Viele gründen als Einzelunternehmen oder GbR. Es sind aber auch Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder UG denkbar.
Campingplatz als Einzelunternehmen
Vor allem kleinere Plätze werden in Deutschland oft als Einzelunternehmen geführt, da diese Gründungsform mit geringem Aufwand verbunden ist und die steuerlichen Pflichten überschaubar sind.
Ein bedeutender Nachteil besteht jedoch darin, dass Sie mit Ihrem Privatvermögen haften.
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Campingplatz als GbR
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags gegründet, wenn mindestens zwei Personen einen gemeinsamen Zweck verfolgen, wie Gründung und Betrieb eines Campingplatzes.
Ähnlich wie beim Einzelunternehmen ist dieser Prozess mit geringem Aufwand verbunden.
Die Gesellschafter haften jedoch unbegrenzt, auch mit ihrem Privatvermögen, ähnlich wie Einzelunternehmer.
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Campingplatz als GmbH oder UG
Wer einen großen Platz oder eine große Ferienanlage mit umfassendem Serviceangebot betreibt und hohe Einnahmen erzielt, der kann auch in Form einer Kapitalgesellschaft gründen, insbesondere einer GmbH oder UG.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) genießt im Geschäftsverkehr hohes Ansehen. Die Gründung ist jedoch aufwändiger und erfordert eine Mindesteinlage von 25.000 Euro, wobei zunächst mindestens 12.500 Euro Stammkapital eingebracht werden müssen. Ein Notarbesuch und die Anmeldung beim Handelsregister sind obligatorisch. Hinzu kommen steuerliche und handelsrechtliche Verpflichtungen, einschließlich einer ordnungsgemäßen Buchführung und Bilanzierungspflicht. Der Hauptvorteil der GmbH liegt in der Haftungsbeschränkung auf das eingebrachte Stammkapital.
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, ist der GmbH sehr ähnlich, kann jedoch bereits mit einem Stammkapital von 1 Euro gegründet werden. Für den Geschäftsbeginn ist jedoch mehr Kapital dringend zu empfehlen. Auch die UG bietet den Vorteil der Haftungsbeschränkung.
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Handelsregistereintrag
Je nach der Unternehmensform, die Sie für Ihren Campingplatz wählen, ist ein Handelsregistereintrag erforderlich. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Sie in Form einer UG, GmbH, UG & Co KG oder GmbH & Co KG gründen.
Die Eintragung können wir gerne im Rahmen unserer Dienstleistung für Sie übernehmen.
Finanzamt
Die Eröffnung des Campingplatzes haben Sie auch beim Finanzamt zu melden. Sie erhalten hier Ihre Steuernummer.
Gewerbeamt
Der Campingplatzbetrieb als gewerbliche Tätigkeit ist auch beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden.
Die Gewerbeanmeldung übernehmen wir im Rahmen unserer Dienstleistungen für Sie. Wir kümmern uns auch um den vorherigen Notartermin.
IHK
Die Gründung eines Campingplatzes verpflichtet Sie auch zur IHK-Mitgliedschaft.
BG
Ihr Platzbetrieb ist ferner bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft anzumelden. Sie ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
Bundesverband
Campingplätze werden auf Wunsch vom Bundesverband der Campingwirtschaft oder dem Deutschen Toursimusverband e. V. zwecks Qualitätssicherung jährlich bewertet und klassifiziert (Fünf-Sterne-System).
Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihren Campingplatz klassifizieren zu lassen, Eine gute Einstufung schafft aber natürlich Vertrauen und zieht Gäste an-
Campingplatz eröffnen – Marke anmelden
Wenn Sie im großen Stil Stellplätze vermieten oder mehrere Campingplätze betreiben, kann es sich lohnen, eine Marke anzumelden, um sich gegen Mittbewerber und Nachahmer zu schützen. Den Firmennamen, aber auch Ihr Logo usw. können Sie markenrechtlich schützten lassen.
Sie können eine deutsche oder eine europäische Marke anmelden.
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Schritt 1
Kostenfreie Erstberatung
Kostenloses Erstgespräch und Wahl einer passenden Marke.
Schritt 2
Prüfung der Eintragungsfähigkeit
Check, ob die Marke in das Register eingetragen werden kann. Bekanntheitsschutzprüfung sowie Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche .
Schritt 2
Schritt 3
Eintragung der Marke in das Markenregister
Eintragung Ihrer Marke in das Markenregister. Zehn Jahre Markenschutz
Deutsche Marke für Campingplatz anmelden
Durch eine DE-Marke erhalten Sie zehn Jahre Markenschutz in ganz Deutschland. Für einen Campingplatz hierzulande reicht sie i.d.R. aus.
Campingplatz : Buchhaltung outsourcen
Große Campingplätze, Ferienanlagen oder Unternehmen, die mehrere Plätze betreiben haben nicht selten eine Bilanz und doppelte Buchführung nach dem HGB zu erstellen. Dies kann aufwändig sein.
Damit Sie sich ganz auf Ihren Campingplatz konzentrieren können, ist in solchen Fällen die Auslagerung der Buchhaltung an einen externen Dienstleister anzuraten.
Minimierung des Verwaltungsaufwands
Überblick Ihrer Finanzlage
Auslagerung der Haftung
Campingplatz – negative Bewertung auf Google & Co. löschen
Gute Bewertungen sind wichtig für den Erfolg Ihres Campingplatzes. Durch Online-Portale wie:
- Google,
- Holidaycheck,
- Expedia,
- TripAdvisor,
- Opodo
- Ab-in-den-Urlaub.de
- Airbnb
und andere können sich Camper im Internet einen ersten Eindruck von Ihrem Platz verschaffen und selbst Bewertungen hinterlassen.
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Campingplätze können in Deutschland zwar vom Bundesverband der Campingwirtschaft und dem Deutschen Tourismusverband e. V. klassifiziert werden. Diese Fünf-Sterne-Kategorisierung gibt einen guten Aufschluss über die Ausstattung und Qualität des Platzes.
Viele sehen sich auf der Suche nach einem Campingplatz aber auch Online-Bewertungen auf Portalen an. Bei negativen Bewertungen sollten Sie prüfen (lassen), ob eine Löschung möglich ist.
Wie Sie negative Online-Bewertungen löschen
Gegen unrechtsmäßige Bewertungen können Sie rechtlich vorgehen wenn
- in der Bewertung unwahre Tatsachen behauptet werden. Manche schreiben sogar Bewertungen, ohne jemals auf Ihrem Platz gewesen zu sein.
- der Camper Sie beschimpft, um Sie zu schmähen.
- es sich um eine Fake Bewertung handelt: Fake-Accounts werden oft von Konkurrenten eingerichtet, um schlechte Bewertung über andere Platzbetreiber zu verfassen.
Im Rahmen unserer anwaltlichen Leistungen bieten wir unseren Mandanten an, die Löschung unrechtmäßiger Bewertung für sie zu betreiben.
Ablauf der Löschung einer schlechten Online-Bewertung
Schritt 1
Sichtung der Unterlagen
Senden Sie uns bitte zunächst den Text Ihrer schlechten Bewertungen mit Internetadresse und Beschreibung des Sachverhaltes. Dies ist per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de möglich oder über unser Kontaktformular.
Schritt 2
Kostenlose Erstprüfung
Wir prüfen nun vorab kostenfrei, wie die Erfolgsaussichten zur Löschung aussehen. Bei positivem Ergebnis können Sie entscheiden, ob Sie uns mit der Löschung beauftragen möchten. Je Bewertung ist ein einmaliges Pauschalhonorar zu zahlen.
Schritt 2
Schritt 3
Löschung der Bewertung
Im Normalfall wird die Bewertung schon auf das anwaltliche Schreiben hin (notice-and-take-down-letter) seitens des Portals gelöscht.
Exkurs: Campingplatz abwickeln und schließen
Es kann vorkommen, dass ein Campingplatz nicht gut läuft, sich wirtschaftlich nicht halten kann und wieder geschlossen werden muss; manchmal wird er auch aus anderen Gründen aufgegeben.
Dazu stehen mehrere Wege offen:
- Einleitung eines Insolvenzverfahrens
- Liquidation des Unternehmens
- Löschung oder Auflösung des Unternehmens bei Vermögenslosigkeit
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Hinweis
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).










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