• Das Gesetz für faire Verbraucherverträge: was ändert sich?

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Das Gesetz für faire Verbraucherverträge: Was ändert sich?

Überlange Handyverträge, aufgedrängte Verträge am Telefon – das soll bald ein Ende haben.

Die Bundesregierung hat am 16.12.2020 den Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge beschlossen. Damit möchte die Bundesregierung die Verbraucher besser vor Knebelverträgen schützen und Ihre Position gegenüber Unternehmer stärken. Dabei geht es konkret um zu lange Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen, unerlaubte Telefonwerbung oder dem aufgeschwatzten Stromanbieterwechsel per Telefon.

Was Sie als Unternehmer beachten müssen, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.

Warum ein neues Verbraucherschutzgesetz?

Das neue Gesetz soll mehr Fairness beim Abschluss von Verträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmen verschaffen. An dem Gesetzesentwurf wurde seit 2019 gearbeitet und geschliffen – dabei ging es hier im Grunde um die sogenannten „Kostenfallen“ und lange Laufzeiten von Verträgen.

Der Regierungsentwurf befasst sich mit Verträgen, die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen zum Gegenstand haben. Allgemein bekannt ist es, dass solchen Dauerschuldverhältnissen, wie etwa Handy-, Strom-, Streamingdienst- oder Fitnessstudio-Verträgen, meistens lange Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen anhaften, die Verbraucher an einem kurzfristigen Wechsel zu einem preisgünstigeren Angebot hindern. Zudem werden solche Verträge bei einer nicht erfolgten Kündigung, häufig um weitere zwölf Monate verlängert. Und schon ist man an einen Vertrag ein zusätzliches Jahr gebunden.

Fitnessstudio

Auch das Problem der unerwünschten Telefonwerbung wurde mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge aufgegriffen. Diese ist für die meisten Verbraucher nicht nur lästig und aufdringlich, sondern führt auch dazu, dass am Ende ein Vertrag abgeschlossen wird, der gar nicht vonnöten wäre.