Eventagentur gründen: Bundesweit vom Anwalt
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Eventagentur gründen und betreiben
Sie möchten sich mit Ihrer eigenen Eventagentur selbstständig machen? Hier finden Sie alle Informationen und Tipps für eine erfolgreiche Agentur-Gründung.
Event-Agenturen gehören zum Dienstleistungssektor. Die Gründung einer Eventagentur ist ein spannendes Unterfangen, das sowohl Kreativität als auch organisatorisches Geschick erfordert. Im Kern besteht das Geschäft einer Eventagentur darin, Veranstaltungen von der Idee über die Planung bis zur Durchführung professionell zu managen. Dabei kann es sich um private Feiern, Unternehmensveranstaltungen, Messen, Konzerte oder andere Events handeln.
Eventagenturen tragen wesentlich dazu bei, dass Veranstaltungen professionell und reibungslos verlaufen, sodass sich die Auftraggebenden auf ihre Rolle als Gastgeber oder auf den Inhalt der Veranstaltung konzentrieren können. Sie bringen Professionalität und Erfahrung in die Eventplanung und -durchführung ein, was besonders bei größeren oder öffentlichen Veranstaltungen unerlässlich ist.
Hauptaufgaben einer Eventagentur sind:
- Konzeption und Planung: Entwickeln von Eventkonzepten, die auf die Bedürfnisse und Ziele des Kunden zugeschnitten sind.
- Budgetierung: Kalkulation und Kontrolle des Budgets für die Veranstaltung.
- Location-Suche: Ausfindigmachen der passenden Veranstaltungsorte.
- Lieferantenmanagement: Auswahl und Koordination von Dienstleistern wie Caterern, Dekorateuren, Technik-Anbietern etc.
- Teilnehmermanagement: Einladungen, Anmeldungen, Teilnehmerlisten und ggf. die Unterbringung der Gäste.
- Marketing und PR: Bewerbung des Events, Pressearbeit, Erstellung von Werbematerialien.
- Ablaufplanung und -kontrolle: Erstellung von Zeitplänen, Koordination am Veranstaltungstag, Notfallmanagement.
- Nachbereitung: Feedback-Einholung, Auswertung des Events, Dankesschreiben an Teilnehmer und Partner.
Fragen wie:
- „Welche Rechtsform eignet sich für meine Eventagentur?“,
- „Was benötige ich an Kapital?“
- „Wie kann ich gegen negative Internet-Bewertungen meiner Agentur vorgehen?“
werden auf dieser Seite ausführlich beantwortet.
Wir gründen Ihre Eventagentur – Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Rechtsform und Formalitäten
Buchhaltung und Unternehmensrecht
Online Gründung
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Fakten zur Branche:
Die Zahl der Veranstaltungen lag im Tagungs-, Kongress- und Eventbereich im Jahr 2022 bei rund 1,7 Millionen, die Anzahl der Teilnehmer bei rund 184 Millionen, Tendenz steigend. Im Jahr 2020 hatte der Veranstaltungsmarkt in Folge der Corona-Pandemie einen historischen Einbruch erlebt. 2019 hatten in Deutschland noch rund 2,9 Millionen Veranstaltungen mit mehr als 400 Millionen Teilnehmern stattgefunden.
Der Großteil der Veranstaltungen entfällt auf berufliche Events, wie Seminare, Kongresse usw. Eine wichtige Rolle spielen aber auch Veranstaltungen mit Unterhaltungs- und Freizeit-Charakter, wie Social Events, Sport- und Kulturveranstaltungen, aber auch größere Feiern.
Die meisten der Veranstaltungen in Deutschland haben bis zu 500 Teilnehmer, nur 2,7 Prozent aller Veranstaltungen zählen ein Publikum über 5.000 Personen.
Etwa die Hälfte aller Veranstaltungen und Events findet in Tagungshotels statt, die neben den Tagungsräumlichkeiten ebenfalls Übernachtungsmöglichkeiten anbieten, rund 20 Prozent in größeren Veranstaltungscentren ohne Übernachtungsmöglichkeiten. In besonderen Eventlocations, wie etwa Schlössern, Freizeitparks usw., fanden 2022 insgesamt 31 Prozent der Veranstaltungen statt.
(Quelle: statista.com).
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Ablauf der Gründung Ihrer Eventagentur
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
Wir beraten Sie zunächst zur geeigneten Rechtsform für Ihre Eventagentur.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Sie erhalten eine ausführliche Gründungsberatung und einen individuellen Gründungsplan für Ihre Eventagentur.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Erstellung des Gesellschaftsvertrages
Entscheiden Sie sich für eine Gesellschaft, sind wir dazu in der Lage, den Gesellschaftsvertrag für Ihre Eventagentur meist innerhalb von 24 Stunden zu erstellen.
Schritt 4 - Gründung Ihrer Eventagentur
Wir tragen Ihre Eventagentur in das Handelsregister ein und melden sie steuerlich sowie gewerblich an. Sie erhalten eine Abschlussberatung, in der sie offene Fragen klären können.
Schritt 4 - Gründung Ihrer Eventagentur
Eventagentur gründen – Voraussetzungen
Ein wichtiger Aspekt ist der Businessplan für Ihre Eventagentur. Bereits vor der Gründung Ihrer Agentur sollten Sie diesen aufstellen. Er dient der Ausarbeitung des Geschäftskonzepts und einer realistischen Einschätzung des geplanten Vorhabens.
Bestandteil ist u.a. eine Marktanalyse, die dabei hilft, Risiken der Gründung zu bewerten und Potenziale einzuschätzen. Falls Sie bereits Anfragen, Partner usw. haben, gehört auch das in den Businessplan.
Der Zielmarkt kann sich nach der Lage (regional, national, international) und/ oder Zielgruppe (Privatpersonen oder Geschäftsleute) richten. Auch die angebotenen Leistungen spielen eine zentrale Rolle. Sinnvoll kann ferner die Fokussierung auf bestimmte Veranstaltungstypen, Branchen oder das Anbieten spezifischer Teildienstleistungen sein (Event-Logistik, Programmgestaltung). Auch exklusive Locations oder besondere Künstlerkontakte können ausschlaggebend sein.
Verschaffen Sie sich zunächst einen guten Marktüberblick und beobachten Sie die Konkurrenz. Für eine Wettbewerbsanalyse sind das Internet, aber auch Messen und Netzwerkveranstaltungen eine nützliche Quelle. Untersuchen Sie die Anzahl der Konkurrenten, ihre Schwerpunkte, Zielgruppen und Preisgestaltung. Lesen Sie Statistiken und Branchenberichte, behalten Sie die Markt-Entwicklung in den letzten Jahren und aktuelle Trends im Auge.
Auf Grundlage der Informationen ist nun ein markantes Profil für die Agentur zu entwickeln. Womit können Sie sich von anderen abheben, was ist bei Ihnen einzigartig? Können Sie sich dich auf einen Eventbereichs spezialisieren? Können Sie eine Nische besetzen?
Machen Sie sich auch Gedanken über die Finanzplanung. Folgende Kosten sollten dabei erfasst werden:
- Gründungskosten
- Verwaltungskosten
- Anschaffungskosten für die Einrichtung, Telefonanlagen
- Lohnkosten
- Kosten für Versicherungen
- Steuern
- Betriebskosten (Miete, Heizung, Strom, EDV)
Für die Gründung einer Eventagentur sind die formellen und gesetzlichen Anforderungen überschaubar. Spezielle Zertifikate oder eine Betriebserlaubnis sind nicht notwendig; ein Gewerbeschein reicht aus. Nach der Anmeldung benachrichtigt das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt (steuerliche Erfassung) und die Industrie- und Handelskammer (IHK). Die Mitgliedschaft in der IHK ist für alle Gewerbetreibenden obligatorisch.
Um eine eigene Eventagentur zu gründen, ist keine spezifische Ausbildung zwingend erforderlich. Es gibt viele Seiteneinsteiger. Wichtig sind aber Kreativität, organisatorische Fähigkeiten und ein gutes Netzwerk in der Branche.
Eine berufliche Qualifikation als Veranstaltungskaufmann/-frau o.ä. und entsprechende Berufspraxis können beim Einstieg natürlich helfen und auch bei potenziellen Kunden Vertrauen schaffen.
Als Inhaber einer Agentur müssen Sie sich neben der Eventorganisation auch um die eigene Betriebsführung, Buchhaltung, Steuern, Marketing und rechtliche Aspekte kümmern. Es ist daher wichtig, dass Sie entsprechende Grundkenntnisse mitbringen oder Fortbildungen besuchen.
Rechtliche Anforderungen für den Online-Auftritt Ihrer Eventagentur
Für den rechtlich abgesicherten Webauftritt Ihrer Eventagentur sind bestimmte Informationen verpflichtend anzugeben:
Impressum und Anbieterinformationen
Nach deutschem Recht müssen alle Webseitenbetreiber ein Impressum führen. Für Webseiten in der EU sollte Ihr Impressum mindestens folgende Details enthalten:
- Ihren vollständigen Namen
- Ihre physische Adresse (Postfachadressen sind nicht zulässig)
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden
- Ihre Handelsregisternummer
- Das Amtsgericht, bei dem Ihr Unternehmen registriert ist (für eingetragene Unternehmen)
- Bei einer juristischen Person, den Namen des Geschäftsführers
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Es ist ratsam, allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihre Agentur zu formulieren. Diese legen den rechtlichen Rahmen für Verträge mit Ihren Kunden fest, einschließlich Details zu Leistungen und Zahlungsmodalitäten. Achten Sie darauf, Ihre Kunden bei Vertragsabschluss eindeutig auf die AGB hinzuweisen.
Datenschutzbestimmungen & DSGVO
Außerdem müssen Sie Angaben zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Ihrer Kunden machen, entsprechend den Vorgaben des TMG (Telemediengesetz) und der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). Eine Datenschutzerklärung ist auf Ihrer Webseite erforderlich.
Besonders wichtig ist dies, wenn Sie Kundendaten nicht nur zur Auftragsabwicklung verwenden, sondern auch an Dritte weitergeben möchten. In diesem Fall ist eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden zur Datenweitergabe notwendig.
Marketing ist für Eventagenturen von großer Bedeutung, um Sichtbarkeit zu erlangen und erste Aufträge zu gewinnen. Mit der Zeit werden Empfehlungen, Stammkunden und Netzwerke zunehmend wichtiger.
Starten Sie Ihr Marketing mit einer klaren Definition der Zielgruppen und setzen Sie auf Kommunikationskanäle und Medien, über die potenzielle Kunden erreicht werden.
Ein Schlüsselelement im Marketing ist eine professionelle Website, die Ihre Unternehmensidentität widerspiegelt und deutlich macht, wofür die Eventagentur steht und welche Vorteile sie bietet. Investieren Sie in eine ansprechende Gestaltung und Suchmaschinenoptimierung (SEO). Auch die sozialen Medien bieten eine hervorragende Plattform, um Ihre Kreativität zu veranschaulichen. Erstellen Sie Accounts auf verschiedenen Plattformen, um z.B. Video-Berichte über Ihre Events zu teilen.
Traditionelle Medien sollten allerdings nicht vernachlässigt werden. Auch Flyer und Anzeigen in Fachpublikationen oder Lokalzeitungen können effektiv neue Kunden anziehen.
Ein erfolgreiches Event erfordert zahlreiche Vorbereitungen und vielfältige Aufgaben, angefangen bei der Budgetierung bis hin zur Organisation der Logistik. Diese umfassenden Aufgaben alleine zu bewältigen, ist meist nicht machbar. Deshalb empfiehlt es sich, insbesondere in der Startphase der Eventagentur, zunächst auf externe Dienstleister und Partner zurückzugreifen, anstatt direkt ein eigenes Team zu formen.
Outsourcing hält nicht nur die Personalkosten niedrig, sondern ermöglicht es auch, flexibel auf unterschiedliche Anforderungen zu reagieren. Sobald Sie einen regelmäßigen Einnahmefluss und eine stabile Auftragslage verzeichnen, können Sie immer noch eigene feste Mitarbeiter einzustellen, die Sie in der Arbeit unterstützen. Eine Alternative sind freie Mitarbeiter.
Wichtig bei der Mitarbeiterbeschäftigung ist die Kenntnis der sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen. Ferner benötigen Sie Verträge für die Beschäftigten. Mehr dazu unter den nachfolgenden Buttons.
In der Eventbranche ist der richtige Versicherungsschutz von großer Bedeutung. Schnell können unvorhersehbare Ereignisse, wie Unfälle oder Unwetter, zu großen Probleme führen. Für solche Fälle ist es essentiell, dass Ihr Unternehmen entsprechend versichert ist. Ob und inwieweit Ihre Eventagentur im Schadensfall haftet, hängt auch davon ab, wer als Veranstalterin fungiert. Es ist entscheidend, diese Frage klar zu klären und in den Verträgen oder AGB zu dokumentieren, bevor Sie einen Auftrag annehmen.
Es empfiehlt sich dringend, für Ihr Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese deckt Schäden ab, die von Ihrem Unternehmen Dritten gegenüber verursacht werden. Sie übernimmt zudem die Überprüfung und gegebenenfalls die Abwehr von Schadensersatzforderungen, die gegen Ihr Unternehmen erhoben werden.
Ggf. kann auch eine Rechtsschutzversicherung oder weitere Absicherungen für Ihr Unternehmen sinnvoll sein. Dies hängt von den angebotenen Dienstleistungen und den damit verbundenen Risiken ab. Holen Sie im Zweifel Beratung ein.
Rechtsform wählen
Vor Gründung Ihrer eigenen Agentur müssen Sie zunächst entscheiden, welche Rechtsform Ihr Unternehmen haben soll. Besonders verbreitet sind in der Branche
- Einzelunternehmen
- die GbR
- die GmbH
- die UG
Eröffnung einer Eventagentur als Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen ist eine häufig gewählte Gründungsform für Unternehmen in Deutschland und zeichnet sich durch eine vergleichsweise einfache Gründung sowie weniger umfassende steuerrechtliche Anforderungen aus.
Allerdings sollte beachtet werden, dass ein Einzelunternehmen auch gewisse Risiken birgt, insbesondere in Bezug auf die Haftung. Als Inhaber eines Einzelunternehmens tragen Sie persönlich das Haftungsrisiko, was bedeutet, dass im Falle von Verbindlichkeiten auch Ihr privates Vermögen betroffen sein kann. Daher ist diese Unternehmensform vor allem dann zu empfehlen, wenn geringe oder keine signifikanten Haftungsrisiken bestehen. Gerade bei Events ist das allerdings nicht der Fall. Gerade Veranstaltungen mit vielen Menschen tragen z.B. immer auch das Risiko von Personen- oder Sachschäden in sich.
Eine weitere Option für kleinere Agenturen kann das Betreiben eines Kleingewerbes sein, wie in § 1 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches (HGB) definiert. Kleingewerbetreibende sind nicht im Handelsregister eingetragen und gelten demnach nicht als Kaufleute. Sie führen ihren Geschäftsbetrieb unter ihrem eigenen Vor- und Nachnamen und nicht unter einem handelsrechtlichen Firmennamen oder „Handelsnamen“.
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Eröffnung einer Eventagentur als GbR
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) entsteht gemäß § 705 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) durch das Schließen eines Gesellschaftsvertrags, in dem sich mindestens zwei Personen zusammenfinden, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen.
Die Vorteile dieser Gesellschaftsform ähneln denen eines Einzelunternehmens, insbesondere im Hinblick auf die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
In Bezug auf die Haftung bietet die GbR eine Parallele zur Arbeit in einem Einzelunternehmen: Sowohl das Geschäfts- als auch das Privatvermögen der Gesellschafter haften uneingeschränkt für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
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Eröffnung einer Eventagentur als GmbH
In Deutschland wird die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) besonders geschätzt.
Für die Gründung einer GmbH als Kapitalgesellschaft sind spezifische Schritte erforderlich. Ein wesentliches Element dabei ist die Bereitstellung eines Stammkapitals, das mindestens 12.500 Euro betragen muss. Weiterhin ist die Beauftragung eines Notars für die Eintragung ins Handelsregister unabdingbar. Darüber hinaus müssen die GmbH-Gründer sich mit den steuerlichen und handelsrechtlichen Anforderungen auseinandersetzen. Dies schließt eine akkurate Buchführung und die Pflicht zur Bilanzierung ein. Ein großer Vorteil ist die Haftungsbegrenzung.
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Eröffnung einer Eventagentur als UG (haftungsbeschränkt)
Die Unternehmergesellschaft (UG), oft als “Mini-GmbH” bezeichnet, unterscheidet sich vor allem durch die geringere Stammeinlage von der GmbH. Sie kann bereits mit einem Stammkapital von lediglich einem Euro gegründet werden, wobei für den Geschäftsbeginn eine höhere Einlage ratsam ist. Ähnlich wie bei der GmbH bietet auch die UG den Vorteil einer Haftungsbeschränkung.
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Handelsregistereintrag
Das Handelsregister enthält eine Aufzählung aller offiziell angemeldeten Handelsbetriebe. Die Handelsregistereintrag ist für Agenturgründer Pflicht, die eine Gesellschaft in handelsrechtlicher Form gründen. Hierzu gehören insbesondere:
• UG
• GmbH
• UG & Co. KG
• GmbH & Co. KG
Aber auch wenn Sie eingetragener Kaufmann (e.K.) sind, stehen Sie im Handelsregister.
Die Eintragung können wir gerne im Rahmen unserer Dienstleistung für Sie übernehmen.
Agentur beim Finanzamt anmelden
Die Agentur Gründung muss dem Finanzamt gemeldet werden. Danach erhalten Sie eine Steuernummer, die Grundlage für Geschäftsbetrieb und die Rechnungsstellung ist. Die Anmeldung ist in unserer Leistung enthalten.
Anmeldung beim Gewerbeamt
Beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden ist jede Betätigungen, die eigenständig und dauerhaft mit dem Ziel der Gewinnermittlung ausgeübt wird.
Die Gewerbeanmeldung Ihrer Agentur übernehmen wir im Rahmen unserer Dienstleistungen für Sie.
Anmeldung bei der IHK
Ihre Eventagentur ist außerdem bei der IHK anzumelden. Dies sollten Sie vor Aufnahme des Geschäftsbetriebs erledigen.
Anmeldung bei der BG
Für jede Eventagentur in Deutschland ist außerdem die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft unerlässlich. Die Berufsgenossenschaften agieren als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
Eventagentur gründen – Finanzierung
Kosten ermitteln
Beim Aufbau einer Eventagentur ist es möglich, mit vergleichsweise überschaubaren Mitteln zu starten. Grundlegend erforderlich sind ein Computer und ein Smartphone. Allerdings ist es wichtig, überlegt und gut vorbereitet zu handeln. Eine genaue Kostenaufstellung ist entscheidend, um die Wirtschaftlichkeit einer Geschäftsidee beurteilen zu können. Erfasst werden sollten insbesondere
- Anlaufkosten und Investitionen: Diese Kategorie beinhaltet alle Ausgaben, die während der Anfangsphase entstehen. Dazu gehören ggf. Beraterhonorare und Weiterbildungskosten, die Ausstattung der Geschäftsräume, die Entwicklung einer eigenen Webseite usw.
- Laufende Kosten: Beispiele hierfür sind Mitarbeitergehälter, Miete, Stromkosten, Versicherungen, Ausgaben für Werbung usw.
- Variable Kosten: Diese Kosten variieren je nach Geschäftsvolumen. So können beispielsweise Reisekosten, Honorare für externe Dienstleister, für Betreuungspersonal, ggf. für Künstler/ Entertainer oder Ausgaben für Materialien anfallen. Typisch ist Equipment wie Bierbänke, Tische oder Zelte. Dieses und ähnliches Material muss nach Bedarf beschafft werden. Zeltverleiher, Messebaufirmen, Catering-Unternehmen, usw. sind wichtige Geschäftspartner.
Festlegung der Preisstruktur
Die Bestimmung angemessener Preise für Ihre Eventagentur erfordert ein methodisches Vorgehen. Zunächst ist der Mindestpreis zu ermitteln. Überlegen Sie, welcher Mindestbetrag erforderlich ist, damit Ihre Eventagentur rentabel arbeitet. Berechnen Sie, wie viel Sie monatlich, täglich oder stündlich verdienen müssen, um alle Ausgaben zu decken.
Als Nächstes sollten Sie Ihre Mindestpreise mit den üblichen Marktpreisen vergleichen. Sind Ihre Kosten deckenden Preise im Bereich des Branchendurchschnitts oder darunter, sind Sie auf dem richtigen Weg. Liegen Ihre Preise jedoch deutlich über dem Durchschnitt, könnte eine Kostensenkung angebracht sein. Wichtig ist auch die Bewertung Ihres Alleinstellungsmerkmals bzw. Mehrwerts. Hohe Preise können Sie nur dann rechtfertigen, wenn Ihr Angebot einen deutlichen Mehrwert bietet.
Sie müssen sich auch für ein Preismodell entscheiden. Denkbar sind Stunden- oder Tagessätze, ein fester Prozentsatz der Gesamtveranstaltungskosten oder ein Pauschalhonorar für das gesamte Event.
Kapitalbeschaffung
Manche Gründer bringen eigenes Kapital ein, aber oft ist zumindest zusätzliches Fremdkapital notwendig. Dafür ist eine durchdachte Finanzierungsstrategie entscheidend, die Aspekte wie Eigenmittel, Sicherheiten und die Wahl des Finanzpartners berücksichtigt.
Bankkredite, speziell Festzinsdarlehen, stellen eine gängige Finanzierungsoption dar. Es ist jedoch zu beachten, dass im Falle einer Kreditfinanzierung unter Umständen auch das private Vermögen der Gründer zur Kreditrückzahlung herangezogen werden kann. Daher ist es ratsam, alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu erwägen.
Eine Option könnte die Finanzierung durch einen Investor sein. Die Bedingungen und Konditionen dieser Geschäftsbeziehung lassen sich in einem Beteiligungsvertrag festlegen.
Die typischen Beteiligungsformen sind:
- Die Beteiligung als Gesellschafter bei einer UG oder GmbH
- Die Beteiligung als Kommanditist bei einer UG/GmbH & Co. KG
- Eine atypische stille Beteiligung
- Eine typische stille Beteiligung
- Ein partiarisches Darlehen
Es ist wichtig, dass der Beteiligungsvertrag möglichst vorteilhaft bezüglich Ihrer Finanzierung ausgestaltet wird. Insbesondere sollte der Ein- und Austritt des Investors aus dem Unternehmen geregelt sein. Mit einem detaillierten Beteiligungsvertrag können Sie Rechtsstreitigkeiten vermeiden.
Eventagentur gründen – Marke anmelden
Zum Schutz vor Mitbewerbern kann es hilfreich sein, eine Marke anzumelden. Sie können Ihren Agenturnamen und/ oder Ihr Firmenlogo schützen lassen.
Durch die Marke gewinnt ihre Agentur auch an Wiedererkennungswert.
Sie haben die Wahl zwischen einer deutschen oder einer europäischen Marke.
Ablauf der Markenanmeldung
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Schritt 1
Kostenfreie Erstberatung
Wir wählen in einem kostenlosen Erstgespräch die passende Marke für Sie aus.
Schritt 2
Prüfung der Eintragungsfähigkeit
Im nächsten Schritt wird überprüft, ob die Marke auch in das jeweilige Register eingetragen werden kann. Dazu wird eine Bekanntheitsschutzprüfung durchgeführt. Im Rahmen dieser wird auch eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche getätigt.
Schritt 2
Schritt 3
Eintragung der Marke in das Markenregister
Zuletzt wird die Marke in das jeweilige Markenregister eingetragen. Jetzt ist Ihre Marke für die nächsten zehn Jahre geschützt. Der Zeitraum kann auch beliebig oft verlängert werden.
Deutsche Marke für Ihre Eventagentur
Bei einer deutschen Marke haben Sie 10 Jahre Markenschutz im Bundesgebiet. Die Anmeldung einer deutschen Marke ist eine gute Wahl, wenn Ihre Kunden im Wesentlichen in Deutschland ansässig sind.
Europäische Marke für Ihre Eventagentur
Haben Sie auch Kunden aus anderen EU Ländern, sollten Sie sich für eine EU Marke entscheiden. So haben Sie Markenschutz in allen Mitgliedstaaten der Union für 10 Jahre.
Eventagentur gründen – negative Bewertung löschen
Der Ruf Ihrer Agentur ist essentiell für deren wirtschaftlichen Erfolg.
Auf Online-Portalen wie:
- Google,
- Facebook,
- Proven Expert,
und andere können sich Kunden im Internet ein erstes Bild von Ihrer Agentur machen und selbst Bewertungen abgeben.
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Eventagentur gründen – negative Bewertung auf Google & Co. löschen
Doch nicht jede Agentur-Bewertung entspricht den Tatsachen oder ist gerechtfertigt, häufig geben sie nur das persönliche Empfinden des Kunden wieder. Bei negativen Bewertungen Ihrer Agentur sollten Sie deshalb immer prüfen, ob die Bewertung gelöscht werden kann.
So können Sie negative Bewertungen im Internet löschen lassen
Sie sollten eine Bewertung entfernen lassen, wenn:
- Falsche Behauptungen aufgestellt werden: Der Inhalt der Kritik spiegelt nicht die Realität wider. Dies trifft auch zu, wenn die bewertende Person tatsächlich nie Kunde Ihrer Agentur war.
- Beleidigungen oder strafrechtlich relevante Inhalte geäußert werden: Der Nutzer gibt eine Bewertung ab, die hauptsächlich darauf abzielt, Ihre Agentur zu diffamieren, einschließlich der Verwendung von Beleidigungen.
- Gefälschte Bewertungen vorliegen: Im Internet gibt es viele Fake-Profile, deren Hauptziel es ist, negative Bewertungen zu hinterlassen. Oft stehen dahinter Konkurrenz-Agenturen, die Ihr in einem schlechten Licht erscheinen lassen möchten. Solche Bewertungen sollten vom jeweiligen Portal entfernt werden.
Im Rahmen unserer anwaltlichen Dienstleistungen bieten wir unseren Kunden an, die Löschung einer unrechtmäßigen Bewertung in die Wege zu leiten.
Ablauf der Löschung einer Bewertung
Schritt 1
Sichtung der Unterlagen
Wir benötigen den Text Ihrer schlechten Bewertungen mit der entsprechenden Internetadresse und Ihrer Beschreibung des Sachverhaltes. Diesen können Sie uns einfach per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de zukommen lassen. Sie können auch über unser Kontaktformular an uns herantreten oder uns im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung anrufen.
Schritt 2
Kostenlose Erstprüfung
Im nächsten Schritt prüfen wir kostenlos, wie hoch die Erfolgsaussichten zur Löschung der Bewertung sind. Das Ergebnis teilen wir Ihnen schnellstmöglich mit. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, ob Sie uns mit der Entfernung der Bewertung beauftragen möchten.
Daraufhin wenden wir uns mit einem sogenannten notice-and-take-down-letter an das Bewertungsportal. Für Sie wird pro Bewertung ein einmaliges Pauschalhonorar fällig.
Schritt 2
Schritt 3
Löschung der Bewertung
Im Normalfall wird die Bewertung bei Vorliegen guter Erfolgsaussichten seitens des Portals gelöscht.
Exkurs: Eventagentur schließen
Manchmal müssen Unternehmer ihre Pläne unerwartet ändern und sich von ihrem Business wieder trennen. Sollte es notwendig werden, Ihre Agentur aufzugeben, sei es aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder anderen Umständen, stehen Ihnen verschiedene Wege offen:
- Einleitung eines Insolvenzverfahrens
- Liquidation des Unternehmens
- Löschung oder Auflösung des Unternehmens bei Vermögenslosigkeit
Je nach Lage und Besonderheiten Ihres Geschäfts kann eine dieser Methoden am besten geeignet sein, um die geschäftlichen Tätigkeiten gesetzeskonform zu beenden und alle finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Unsere Fachleute helfen Ihnen, die passende Strategie für Ihre spezielle Situation zu entwickeln und unterstützen Sie während des gesamten Vorgangs.
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).








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