Filmproduktionsfirma gründen und betreiben

  • Filmproduktionsfirma gründen und betreiben: Bundesweit vom Anwalt

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Film- und Fernsehproduktions-Firma gründen und betreiben

Sie möchten sich mit Ihrer eigenen Filmproduktionsfirma selbstständig machen und Filme selbstbestimmt produzieren, ohne durch die Vorgaben Dritter eingeschränkt zu sein?

Filmproduktionsfirmen sind Unternehmen, die sich auf die Herstellung und Produktion von Filmmaterial spezialisiert haben. Sie sind für eine Vielzahl von Aufgaben verantwortlich, die zum Prozess der Filmherstellung gehören, von der Entwicklung der Filmidee über die Finanzierung, die Planung und Koordination der Dreharbeiten, die Auswahl von Schauspielern und Filmcrew, den Dreh bis hin zur Postproduktion, die Schnitt, Farbkorrektur, Tonbearbeitung und visuelle Effekte umfassen kann.

Filmproduktionsfirmen können in unterschiedlichen Größen und Strukturen existieren, von kleinen Independent-Produzenten bis hin zu großen Studios, die mehrere Projekte gleichzeitig betreuen. Einige konzentrieren sich auf bestimmte Genres oder Arten von Filmen, wie z.B. Dokumentarfilme oder Spielfilme, während andere ein breiteres Spektrum an Inhalten produzieren. Die Tätigkeit kann z.B. die Produktion von Kinofilmen, TV-Shows, Musikclips oder  Werbespots umfassen.

Im Wesentlichen befassen sich die Unternehmen mit der materiellen Erzeugung von visuellen Medieninhalten. Die Art und Weise, wie Filmproduktionsfirmen arbeiten, kann variieren. Manche entwickeln eigene Projekte, für die sie ein Drehbuch schreiben, einen Regisseur engagieren und die vollständige Produktion übernehmen. Andere arbeiten auf Auftragsbasis und stellen lediglich ihre Produktionsdienstleistungen für Projekte zur Verfügung, die von externen Parteien entwickelt wurden.  Produktionsfirmen engagieren sich also  in zwei unterschiedlichen Projekttypen: Zum einen kreieren sie Inhalte durch ihre internen kreativen Teams, zum anderen führen sie physische Produktionsdienstleistungen aus, ohne dabei kreativ an der Entwicklung der Inhalte beteiligt zu sein..

Obgleich es prinzipiell jedem möglich ist, eine eigene Produktionsfirma ins Leben zu rufen, was zahlreiche Nachwuchsregisseure und Filmemacher auch tatsächlich tun, stellt dies ein recht komplexes Vorhaben dar. Dennoch, mit hinreichender Vorbereitung haben Sie die Möglichkeit, Ihre eigene  Produktionsfirma zu etablieren. Alles Wichtige dazu erfahren Sie in diesem Beitrag.

Fragen wie:

  • „Welche Rechtsform eignet sich für meine Produktionsfirma?“,
  • „Welche Mitarbeiter benötige ich?“
  • „Wie kann die Finanzierung aussehen?“

werden auf dieser Seite ausführlich beantwortet.

Wir gründen Ihre Produktionsfirma– Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.

Fakten zur Branche:

  •  Laut Goldmedia gab es 2020 insgesamt 736 aktive Film- und Fernsehproduktionsfirmen in Deutschland.
  • Berlin ist mit rund 173 Unternehmen das Bundesland mit den meisten Produktionsfirmen. Es folgen Nordrhein-Westfalen mit 162 aktiven Firmen und Bayern mit 144 Produktionsunternehmen.
  • Zu den größten Film- und Fernsehproduktionsgruppen in Deutschland nach Produktionsvolumen gehören All3Media (rund 64.900 Minuten), Banijay (rund 51.800 Minuten) sowie die UFA mit rund 50.800 Minuten.
  • Laut einer Statista-Prognose wird der Umsatz der Filmindustrie in Deutschland im Jahr 2025 bei rund 10,5 Milliarden Euro liegen.

 (Quelle: statista.com). 

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Ablauf der Gründung Ihrer Film- und Fernsehproduktions-Firma

  • Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung

    Wir beraten Sie zunächst zur geeigneten Rechtsform für Ihre Filmproduktionsfirma.

  • Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung

    Sie erhalten eine ausführliche Gründungsberatung und einen individuellen Gründungsplan für Ihre Filmproduktionsfirma.

    Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung

  • Schritt 3 - Erstellung des Gesellschaftsvertrages

    Entscheiden Sie sich für eine Gesellschaft, sind wir dazu in der Lage, den Gesellschaftsvertrag für Ihre Filmproduktionsfirma meist innerhalb von 24 Stunden zu erstellen.

  • Schritt 4 - Gründung Ihrer Filmproduktionsfirma

    Wir tragen Ihre Filmproduktionsfirma in das Handelsregister ein und melden sie steuerlich sowie gewerblich an. Sie erhalten eine Abschlussberatung, in der sie offene Fragen klären können.

    Schritt 4 - Gründung Ihrer Filmproduktionsfirma

Film- und Fernsehproduktions-Firma gründen – Voraussetzungen

Jedes erfolgreiche Unternehmen, auch eine Filmproduktionsfirma, basiert auf einem sorgfältig ausgearbeiteten Geschäftsplan. Er legt dar, wie das Unternehmen operieren wird und definiert die zugrunde liegenden Strategien.  Bereits vor der Gründung Ihrer Filmproduktionsfirma sollten Sie diesen aufstellen. Er dient als Fundament für die Struktur und Ausrichtung des Unternehmens.

In deinem Geschäftsplan sollten Sie eine Unternehmensphilosophie festhalten und erläutern, wie  mit Filmproduktionen Einnahmen generiert und welche Anfangsinvestitionen getätigt werden sollen. Das Einbeziehen eines Mitgründers mit betriebswirtschaftlichem Hintergrund kann sich als vorteilhaft erweisen.

Bestandteil ist  u.a. eine Marktanalyse, die dabei hilft, Risiken der Gründung zu bewerten und Potenziale einzuschätzen. Verschaffen Sie sich zunächst einen guten  Marktüberblick und beobachten Sie die Konkurrenz.

Im Businessplan sind Angaben zu erforderlichen Investitionen und Kosten zu machen. Etwa für Räumlichkeiten, technische Geräte, EDV, laufende Betriebskosten, Personal, Steuern, Versicherungen, Werbung usw.

Bestimmen Sie auch Ihre  Produktionsrichtung. Die kreative Richtung ist ein Kernaspekt eines jeden Filmproduktionsunternehmens und formt die Art der Projekte. In der Regel spezialisieren sich Produktionsfirmen auf bestimmte Filmgenres oder -formate. Deshalb sollten Sie  als ersten Schritt den Marktbereich definieren.

Liegt Ihr Interesse z.B. mehr auf Spielfilmen, TV- oder Kinofilmen, Dokus oder Werbefilmen?  Setzen Sie auf unabhängige Filme mit eher kleinem Budget oder kommerziell möglichst erfolgreiche Produktionen für eine breite Masse? Auch die thematische Ausrichtung der Inhalte ist wichtig. Setzen Sie auf Humor, Action oder Drama? Die Auswahl des Genres prägt das Profil des Unternehmens immens.

Rechtsform wählen

Vor Gründung Ihrer eigenen Filmproduktionsfirma müssen Sie zunächst entscheiden, welche Rechtsform Ihr Unternehmen haben soll. Besonders verbreitet sind in der Branche

  • Einzelunternehmen 
  • die GbR
  • die GmbH
  • die UG

Eröffnung einer Filmproduktions-Firma als Einzelunternehmen

In Deutschland ist das Einzelunternehmen eine oft gewählte Rechtsform für die Unternehmensgründung, die vor allem durch ihre unkomplizierte Errichtung und die überschaubaren steuerlichen Pflichten besticht.

Allerdings ist es wichtig, sich der Haftungsrisiken bewusst zu sein, die mit einem Einzelunternehmen einhergehen. Als Eigentümer haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen, was bedeutet, dass bei Geschäftsverbindlichkeiten auch Ihr persönliches Hab und Gut herangezogen werden kann. Die Rechtsform eignet sich daher besonders, wenn das Risiko von Haftungsansprüchen gering ist. Auf einem Filmset können allerdings auch schnell Unfälle geschehen, für die Sie als Einzelunternehmer komplett verantwortlich wären.

Für kleinere Betriebe könnte alternativ die Führung eines sogenannten Kleingewerbes nach § 1 Abs. 2 HGB interessant sein. Kleingewerbetreibende führen ihre Geschäfte ohne Eintragung ins Handelsregister und werden daher nicht als Kaufleute im handelsrechtlichen Sinne behandelt. Ihre Geschäfte betreiben sie unter ihrem bürgerlichen Namen und nicht unter einer handelsrechtlichen Firmenbezeichnung.

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Eröffnung einer Filmproduktions-Firma als GbR

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird durch das Schließen eines Gesellschaftsvertrags gebildet, in dem sich mindestens zwei Personen zu einem gemeinsamen Ziel zusammenfinden.

Ihre Vorteile ähneln denen eines Einzelunternehmens. Aber auch in Bezug auf die Haftung bestehen mit diesem Gemeinsamkeiten: Sowohl das Geschäfts- als auch das Privatvermögen der Gesellschafter haften uneingeschränkt für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

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Eröffnung einer Filmproduktions-Firma als GmbH

In Deutschland erfreut sich die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) hohe Beliebtheit.

Zur Gründung einer GmbH, einer Kapitalgesellschaft, sind bestimmte Vorgänge notwendig. Ein zentraler Punkt ist die Aufbringung des erforderlichen Stammkapitals, welches  bei 25.000 Euro liegt. Ebenso ist die Inanspruchnahme eines Notars für die Registrierung der GmbH im Handelsregister verpflichtend. Die Gründer einer GmbH müssen sich zudem mit den steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen vertraut machen.

Ein entscheidender Vorteil dieser Rechtsform ist die Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Deshalb ist sie für Filmproduktionen gut geeignet.

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Eröffnung einer Filmproduktions-Firma als UG (haftungsbeschränkt)

Die Unternehmergesellschaft (UG) oder „Mini-GmbH“ zeichnet sich durch die Möglichkeit einer niedrigeren Stammeinlage aus, verglichen mit der GmbH. Die Gründung ist schon mit einem symbolischen Stammkapital von nur einem Euro möglich, obgleich ein höherer Betrag für den Geschäftsstart empfehlenswert sein kann. Wie die GmbH gewährt auch die UG den Vorzug, dass die Haftung auf das Firmenvermögen beschränkt ist.

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Handelsregistereintrag

Im Handelsregister stehen alle offiziell angemeldeten Handelsbetriebe. Die Handelsregistereintrag ist für Filmproduktionsfirmen Pflicht, die eine Gesellschaft in handelsrechtlicher Form haben. Hierzu gehören :

• UG
• GmbH
• UG & Co. KG
• GmbH & Co. KG

Aber auch wenn Sie eingetragener Kaufmann (e.K.) sind, müssen Sie im Handelsregister stehen. 

Die Eintragung können wir gerne im Rahmen unserer Dienstleistung für Sie übernehmen.

Filmproduktions-Firma beim Finanzamt anmelden

Die  Gründung Ihrer Filmproduktion muss auch dem Finanzamt gemeldet werden. Sie erhalten   eine Steuernummer, die Grundlage für  Geschäftsbetrieb  und die Rechnungsstellung ist. Die Anmeldung ist in unserer Leistung enthalten.

Anmeldung beim Gewerbeamt

Beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden sind Betätigungen, die eigenständig und  dauerhaft  mit dem Ziel der Gewinnermittlung ausgeübt werden.

Die Gewerbeanmeldung  Ihrer Filmproduktion übernehmen wir im Rahmen unserer Dienstleistungen für Sie. 

Anmeldung bei der IHK

Ihre Filmproduktion ist  bei der IHK anzumelden. Dies sollten Sie vor Aufnahme des Geschäftsbetriebs erledigen.

Anmeldung bei der BG

Für jede Filmproduktion  ist ferner die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft unerlässlich. Die Berufsgenossenschaften agieren als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Gerade aufgrund der Gefahren durch Interaktionen an Filmsets ist dies wichtig.

Filmproduktions-Firma gründen – Finanzierung

Um die Gründung einer Filmproduktionsfirma finanziell zu untermauern, werden anfänglich Mittel für Ausrüstung und andere Startkosten benötigt.

Manche Gründer können auf Eigenkapital zurückgreifen. Meist  ist es jedoch erforderlich, Geldgeber zugewinnen.

Während einige die erforderlichen Mittel z.B. durch Crowdfunding-Plattformen  akquirieren, sind andere auf ein Darlehen für die anfänglichen Investitionen der Unternehmung angewiesen.

Im Zuge dessen ist ein Geschäftsplan zu präsentieren, um die Darlehensgeber von dem Vorhaben zu überzeugen. Zudem ist es notwendig, die eigene Kreditwürdigkeit sowie die möglicher weiterer Eigentümer zu verifizieren. Es  ist dazu die Einreichung diverser Unterlagen erforderlich, wie beispielsweise der Steuererklärung – die genauen Anforderungen können jedoch von Bank zu Bank variieren. Es kann auch vorkommen, dass Banken Sicherheiten verlangen. Was als Sicherheit dient, variiert je nach der persönlichen Situation und der jeweiligen Bank. Besitzen Sie  jedoch einen überzeugenden Geschäftsplan und eine hervorragende Bonität, könnte es ggf. möglich sein, ohne Sicherheiten auszukommen.

Eine weitere Option könnte die Finanzierung durch einen Investor sein. Die Bedingungen und Konditionen dieser Geschäftsbeziehung lassen sich in einem Beteiligungsvertrag festlegen.

Die typischen Beteiligungsformen sind:

  • Die Beteiligung als Gesellschafter bei einer UG oder GmbH
  • Die Beteiligung als Kommanditist bei einer UG/GmbH & Co. KG
  • Eine atypische stille Beteiligung
  • Eine typische stille Beteiligung
  • Ein partiarisches Darlehen

Es ist wichtig, dass der Beteiligungsvertrag möglichst vorteilhaft bezüglich Ihrer Finanzierung ausgestaltet wird. Insbesondere sollte der Ein- und Austritt des Investors aus dem Unternehmen geregelt sein. Mit einem detaillierten Beteiligungsvertrag können Sie Rechtsstreitigkeiten vermeiden.

Filmproduktions-Firma gründen – Marke anmelden

Die Filmbranche zeichnet sich durch Kreativität aus. Das kommt oft schon in der Namenswahl der  Produktionsfirma zum Ausdruck. Sie sollten einen Begriff wählen, den es nur einmal gibt. Diesen können Sie zum Schutz vor Mitbewerbern ggf. auch als Marke anmelden. Sie können Ihren Firmennamen und/ oder Ihr Firmenlogo  schützen lassen. Durch die Marke gewinnt ihre Produktionsfirma auch an Wiedererkennungswert.

Sie haben die Wahl zwischen  einer deutschen oder einer europäischen Marke.

Ablauf der Markenanmeldung

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  • Schritt 1

    Kostenfreie Erstberatung

    Wir wählen in einem kostenlosen Erstgespräch die passende Marke für Sie aus.

  • Schritt 2

    Prüfung der Eintragungsfähigkeit

    Im nächsten Schritt wird überprüft, ob die Marke auch in das jeweilige Register eingetragen werden kann. Dazu wird eine Bekanntheitsschutzprüfung durchgeführt. Im Rahmen dieser wird auch eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche getätigt.

    Schritt 2

  • Schritt 3

    Eintragung der Marke in das Markenregister

    Zuletzt wird die Marke in das jeweilige Markenregister eingetragen. Jetzt ist Ihre Marke für die nächsten zehn Jahre geschützt. Der Zeitraum kann auch beliebig oft verlängert werden.

Deutsche Marke für Ihre Filmproduktions-Firma

Bei einer deutschen Marke haben Sie für Ihre Produktionsfirma 10 Jahre Markenschutz im Bundesgebiet. Die Anmeldung einer deutschen Marke ist eine gute Wahl, wenn Ihre Kunden im Wesentlichen in Deutschland ansässig sind.

Europäische Marke für Ihre Filmproduktions-Firma

Produktionsfirmen sind allerdings oft auch grenzübergreifend  in anderen EU Ländern tätig. Dann sollten Sie sich für eine EU Marke entscheiden. So haben Sie für Ihre Produktionsfirma Markenschutz in allen Mitgliedstaaten der Union für 10 Jahre.

Filmproduktions-Firma gründen – negative Bewertung löschen

Der Ruf Ihrer Produktionsfirma ist wichtig für deren wirtschaftlichen Erfolg.
Auf Online-Portalen wie:

  • Google,
  • Facebook usw.

können sich  Kunden im Internet ein erstes Bild von Ihrer Produktionsfirma machen und selbst Bewertungen abgeben.

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Filmproduktions-Firma gründen – negative Bewertung auf Google & Co. löschen

Längst nicht jede Produktionsfirma -Bewertung entspricht den Tatsachen oder ist gerechtfertigt. Bei negativen Bewertungen Ihrer Produktionsfirma sollten Sie deshalb immer prüfen, ob die Bewertung gelöscht werden kann.

So können Sie negative Bewertungen im Internet löschen lassen

Sie sollten eine Bewertung entfernen lassen, wenn:

  • Falsche Behauptungen über Ihre Produktionsfirma aufgestellt werden oder die bewertende Person tatsächlich nie Kunde Ihrer Produktionsfirma war.
  • Beleidigungen oder strafrechtlich relevante Inhalte über Ihre Produktionsfirma geäußert werden:
  • Gefälschte Bewertungen der Produktionsfirma vorliegen: Im Internet gibt es viele Fake-Profile, deren Hauptziel es ist, negative Bewertungen zu hinterlassen. Oft stehen dahinter Konkurrenten. Solche Bewertungen sollten vom jeweiligen Portal entfernt werden.

Im Rahmen unserer anwaltlichen Dienstleistungen bieten wir unseren Kunden an, die Löschung einer unrechtmäßigen Bewertung in die Wege zu leiten.

Ablauf der Löschung einer Bewertung

  • Schritt 1

    Sichtung der Unterlagen

    Wir benötigen den Text Ihrer schlechten Bewertungen mit der entsprechenden Internetadresse und Ihrer Beschreibung des Sachverhaltes. Diesen können Sie uns einfach per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de zukommen lassen. Sie können auch über unser Kontaktformular an uns herantreten oder uns im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung anrufen.

  • Schritt 2

    Kostenlose Erstprüfung

    Im nächsten Schritt prüfen wir kostenlos, wie hoch die Erfolgsaussichten zur Löschung der Bewertung sind. Das Ergebnis teilen wir Ihnen schnellstmöglich mit. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, ob Sie uns mit der Entfernung der Bewertung beauftragen möchten.

    Daraufhin wenden wir uns mit einem sogenannten notice-and-take-down-letter an das Bewertungsportal. Für Sie wird pro Bewertung ein einmaliges Pauschalhonorar fällig.

    Schritt 2

  • Schritt 3

    Löschung der Bewertung

    Im Normalfall wird die Bewertung bei Vorliegen guter Erfolgsaussichten seitens des Portals gelöscht.

Exkurs: Filmproduktions-Firma schließen

Die eigene Produktionsfirma ist der Traum vieler kreativer Menschen. Manchmal können Träume aber auch zerplatzen.  Sollte es notwendig werden, Ihre Produktionsfirma aufzugeben, sei es aufgrund fehlenden wirtschaftlichen Erfolges oder aus anderen Gründen, stehen Ihnen verschiedene Wege offen:

  • Einleitung eines Insolvenzverfahrens
  • Liquidation des Unternehmens
  • Löschung oder Auflösung des Unternehmens bei Vermögenslosigkeit

Je nach Lage und Besonderheiten Ihrer Produktionsfirma kann eine dieser Varianten am besten geeignet sein, um die geschäftlichen Tätigkeiten gesetzeskonform zu beenden und alle finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Unsere Fachleute helfen Ihnen, die passende Strategie für Ihre spezielle Situation zu entwickeln und unterstützen Sie während des gesamten Vorgangs.

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