Telefonische Erstberatung
Vergleich: Formen der Beteiligung
Wer Investoren oder Familienmitglieder beteiligen möchte, der hat die Auswahl unter verschiedenen Beteiligungsformen.
Neben Gesellschaften, wie der GmbH, UG, GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG bieten sich auch noch andere Beteiligungsvarianten an.
Zu den gängigsten gehören der Treuhandvertrag, die Atypische stille Beteiligung. die Typische stille Beteiligung sowie das Partiarische Darlehen.
Die folgende Übersicht setzt die einzelnen Beteiligungsarten und ihre jeweiligen Besonderheiten zu einander ins Verhältnis.
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
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