Fitnessstudio gründen: Bundesweit mit Anwalt
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Mit Fitnessstudio selbstständig machen, Fitnesscenter gründen und betreiben
Sie möchten sich mit einem Fitness-Studio selbstständig machen? Fitness-Studios bieten verschiedene Trainingsgeräte, Gruppenkurse, Personal Training und oft auch Ernährungsberatung. In diesen Sport-Einrichtungen haben Nutzer die Gelegenheit, ihre körperliche Fitness und Gesundheit zu verbessern.
Bei der Gründung eines Fitnessstudios gibt es einige rechtliche und betriebswirtschaftliche Aspekte zu beachten. In diesem Artikel werden die wichtigsten Schritte und Anforderungen erläutert, die bei der Gründung eines Fitnessstudios zu berücksichtigen sind.

Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Rechtsform und Formalitäten
Buchhaltung und Unternehmensrecht
Online Gründung
Schließung
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Fakten zur Branche
- 2021 waren über 9,2 Millionen Deutsche Mitglied in einem Fitness-Studio oder -club. Bis 2019 war die Anzahl der Mitglieder stetig angestiegen; durch die Corona-Pandemie und die Studio-Schließungen war sie vorübergehend rückläufig.
- Im Jahr 2022 stieg die Anzahl der Fitnesscenter-Mitglieder im Vergleich zum Vorjahr wieder an. Sie lag bei rund 10,3 Millionen Mitgliedern. Es gab mehr als 9.000 Fitnessclubs in Deutschland. Etwa fünf Millionen Mitglieder trainieren mehrmals wöchentlich.
- In Deutschland trainieren rund 32 Prozent der Männer und etwa 26 Prozent der Frauen zumindest gelegentlich im Studio. Dabei ist die Altersgruppe zwischen 20 und 29 Jahren am stärksten vertreten. Selbst von den über 70-Jährigen besuchen aber noch etwa 1,3 Millionen Menschen Fitness-Anlagen.
- Die größten Anbieter sind McFit, mit fast 1,3 Millionen Mitgliedern, gefolgt von FitX und Clever fit.
Quelle:
https://de.statista.com
Wenn Sie ein Fitnessstudio eröffnen möchten, ist einiges zu beachten. Fragen wie
- „Welche Genehmigungen brauche ich für ein Fitnessstudio?”
- „Welche Rechtsform ist dafür geeignet?“,
- “Bietet sich Franchising an?”
werden auf dieser Seite eingehend beantwortet.
Wir gründen Ihr Fitnessstudio – Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.

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Ablauf der Gründung eines Fitnessstudios
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
Wir beraten Sie zunächst zu den möglichen Rechtsformen für Ihr Fitnessstudio.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Sie erhalten dann eine eingehende Gründungsberatung. Wir erstellen auch einen Gründungsplan für Ihr Fitnessstudio.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Gesellschaftsvertrag
Wollen Sie Ihr Fitnessstudio in Form einer Gesellschaft gründen, formulieren wir Ihren Gesellschaftsvertrag.
Schritt 4 - Gründung Ihres Fitnessstudios
Wir tragen Ihr Fitnessstudio ggf. in das Handelsregister ein und melden sie steuerlich sowie gewerblich an. Sie erhalten eine Abschlussberatung, in der sie offene Fragen klären können.
Schritt 4 - Gründung Ihres Fitnessstudios
Mit einem Fitnessstudio durchstarten – Voraussetzungen
Konzept
Es gibt verschiedene Arten von Fitnessstudios, die sich in ihren Angeboten, Trainingsmethoden und Zielgruppen unterscheiden. Hier sind einige der gängigsten Arten von Fitnessstudios:
- Allgemeine Fitnessstudios: Diese bieten eine Vielzahl von Fitnessgeräten, Gruppenkursen und Personal Training an und richten sich an Menschen aller Fitnesslevels.
- Krafttraining- und Bodybuilding-Studios: Diese konzentrieren sich auf das Training mit Gewichten und sind auf Menschen spezialisiert, die Muskeln aufbauen und ihre Kraft steigern möchten.
- Ausdauer- und Cardio-Studios: Diese bieten hauptsächlich Cardio-Geräte wie Laufbänder, Crosstrainer und Fahrräder an und richten sich an Menschen, die ihre Ausdauer und Herz-Kreislauf-Fitness verbessern möchten.
- Frauen-Fitnessstudios: Diese sind ausschließlich für Frauen konzipiert und bieten oft eine freundliche und unterstützende Umgebung für Frauen, die trainieren möchten.
- Functional Fitness-Studios: Diese bieten ein Ganzkörpertraining, das sich auf funktionelle Bewegungen konzentriert, die im Alltag nützlich sein können.
- CrossFit-Studios: Diese bieten ein intensives Trainingsprogramm, das sich auf funktionelle Bewegungen, Krafttraining und Ausdauertraining konzentriert.
- Yoga-Studios: Diese bieten Yoga-Kurse für alle Fitness-Levels an und konzentrieren sich auf die Verbesserung der Flexibilität, Kraft, Balance und geistigen Klarheit.
Die Gründung eines Fitnessstudios erfordert die Einhaltung verschiedener Voraussetzungen. Dazu gehören:
- Baugenehmigung: Bevor ein Fitnessstudio neu errichtet oder umgebaut werden kann, ist ggf. eine Baugenehmigung von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einzuholen. Diese stellt sicher, dass das Studio den geltenden Bauvorschriften und Sicherheitsstandards entspricht.
- Hygienevorschriften: Fitnessstudios müssen bestimmte Hygienevorschriften einhalten, die die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Geräten, Umkleidekabinen und Duschen umfassen. Auch die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln für Kunden und Mitarbeiter ist wichtig.
- Sicherheitsvorschriften: Fitnessgeräte müssen den vorgeschriebenen Sicherheitsstandards entsprechen und sind zu warten.
- Brandschutzvorschriften: Fitnessstudios müssen den geltenden Brandschutzvorschriften entsprechen, einschließlich der Installation von Rauchmeldern, Feuerlöschern und Notausgängen.
- Es ist keine besondere Ausbildung vorgeschrieben. Sinnvoll sind aber einschlägige Berufserfahrung, branchenspezifische Ausbildungsnachweise und Zertifikate.
Vor der Gründung des Fitnessstudios sollten Sie auch einen Businessplan ausarbeiten, mit Eckpunkten zum Konzept und zur Finanzierung,
Themen wie:
- Nachfrage nach Fitnessstudios vor Ort
- Zielgruppe, z.B. vorwiegend jüngeres Publikum
- Standort
- geeignete Räumlichkeiten
- weiteres Personal
- Budget
- Werbung
werden dort aufgenommen.
Darüber hinaus ist der Businessplan Grundlage für Fördermittel und auch für Bankkredite.
Folgende Kosten sollten dabei erfasst werden:
- Gründungskosten
- Raummieten und ggf. Umbaumaßnahmen (Umkleiden, Duschen usw)
- Anschaffung hochwertiger Fitnessgeräte
- Einrichtung einer Snackbar o.ä.
- Getränke, Fitness-Shakes/-riegel usw.
- Verwaltungskosten
- Lohnkosten für weitere Trainer
- Kosten für Versicherungen
- Steuern
- Betriebskosten (Heizung, Strom, Reinigung)
- Marketing
Standort
Bei der Standortsuche stellen sich weitere Fragen, wie
- Einzugsbereich potentieller Mitglieder, Einwohnerstrukur
- Konkurrenten und deren Leistungsangebot
- Mietpreise vor Ort u.v.m.
Franchising ja oder nein
Es gibt zwei Hauptwege, um ein Fitnessstudio zu eröffnen: selbstständig oder als Franchise-Nehmer. Beide Optionen haben Vor- und Nachteile.
Bei einer Franchise-Partnerschaft profitiert man von einer etablierten Marke und bewährten Geschäftsmodellen, trägt jedoch auch Gebühren und muss Vorgaben des Franchise-Gebers folgen.
Bei einer selbstständigen Gründung besteht mehr Freiheit in der Gestaltung des Studios und des Angebots, jedoch auch ein höheres Risiko.
Ihr Marketing muss auf Ihre Zielgruppe abgestimmt sein. Vorwiegend wird dies ein eher jüngeres Publikum sein. Es kommt aber auch auf die Art des Studios an (allgemeines Fitnessstudio, Krafttraining- und Bodybuilding-Studio, Frauen-Fitnessstudio usw).
Eine Internetseite und Social Media Aktivitäten sollten nicht fehlen. Hinzu kommen SEO, ein Eintrag bei Google Maps und weitere Werbemaßnahmen, wie Anzeigen.
Bei der Eröffnung eines Fitnessstudios ist ferner an die Finanzplanung zu denken. Welches Kapital kann aufgebracht werden und welche Ausgaben fallen an? In jedem Fall sollten Sie über genügend Start-Kapital verfügen, um einen professionellen und sicheren Betrieb aufnehmen zu können.
Die Finanzierung eines Fitnessstudios kann über verschiedene Wege erfolgen, wie zum Beispiel Eigenkapital, Bankkredite, Fördermittel oder Investoren. Es ist wichtig, verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen und den Kapitalbedarf genau zu kalkulieren
Möglicherweise verfügen Sie über hinreichendes Eigenkapital für den Start; die meisten Gründer müssen jedoch auf Fremdkapital zurückgreifen. Dazu zählen natürlich Bankkredite.
Erstellen Sie eine detaillierte Finanzierungsplanung, die Eigenkapital, Sicherheiten, Finanzierungspartner usw. mit berücksichtig.
Bei Finanzierung denkt jeder zuerst an die Kreditfinanzierung durch eine Bank. Es gibt aber auch noch andere Finanzierungsmodelle, wie z.B. die Finanzierung durch Investoren, etwa in Form eines Beteiligungsvertrags.
Rechtsform wählen
Wenn Sie ein Fitnessstudio eröffnen möchten, dann stellt sich vorab die Frage, welche Rechtsform dieses haben soll. Die Wahl der richtigen Rechtsform ist ein entscheidender Schritt bei der Gründung eines Fitnessstudios. Einzelunternehmer, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) und GmbH sind gängige Rechtsformen für Fitnessstudios. Die Wahl hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel Haftung, Kapitalbedarf und steuerliche Aspekte.
Fitnessstudio als Einzelunternehmen
Ein Fitnessstudio als Einzelunternehmen können Sie auch alleine gründen. Gründungsaufwand und steuerliche Pflichten sind überschaubar.
Als Einzelunternehmer haften Sie allerdings persönlich für alle Schulden und Verpflichtungen des Fitnessstudios. Dies bedeutet, dass Ihr privates Vermögen für Schäden und Forderungen haftbar gemacht werden kann, wenn das Fitnessstudio nicht in der Lage ist, diese zu begleichen.
Daher sollten Sie als Gründer eines Fitnessstudios in Betracht ziehen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um Ihr Geschäft und Ihr privates Vermögen zu schützen. Auch eine umfassende Risikoanalyse und ein professionelles Risikomanagement können dazu beitragen, potenzielle Haftungsrisiken zu minimieren.
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Fitnessstudio als GbR
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist für mehrere Personen, die gemeinsam ein Ziel verfolgen, wie den Betrieb eines Fitnessstudios, eine unkomplizierte Möglichkeit.
Die GbR entsteht durch die Übereinkunft der Gesellschafter, gemeinsam den vertraglich vereinbarten Zweck zu verfolgen. Es ist kein schriftlicher Vertrag gesetzlich vorgeschrieben, es ist aber empfehlenswert, einen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen. Der Vertrag sollte die wesentlichen Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern regeln. Wenn die GbR ein Gewerbe betreibt, ist eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt erforderlich.
Allerdings besteht bei der GbR, ähnlich wie bei einem Einzelunternehmen, der Nachteil der unbeschränkten Haftung. Das bedeutet, dass die Gesellschafter auch mit ihrem persönlichen Vermögen haften.
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Fitnessstudio als GmbH oder UG
Im Gegensatz dazu bietet die Gründung eines Fitnessstudios als GmbH oder als haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) den Vorteil einer Haftungsbeschränkung, die sich auf die Höhe des Stammkapitals erstreckt, wodurch eine Trennung zwischen privatem und geschäftlichem Vermögen entsteht.
Die GmbH ist eine sogenannte Kapitalgesellschaft, bei der eine Einlage von 25.000 Euro erforderlich ist, wobei zunächst mindestens 12.500 Euro Stammkapital hinterlegt werden müssen. Die Gründung erfordert zwingend einen Notarbesuch und eine Anmeldung beim Handelsregister.
Zusätzlich sind steuerliche und handelsrechtliche Auflagen zu beachten, einschließlich der Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung und Bilanzierung für die GmbH.
Die UG hingegen zeichnet sich durch eine geringere Stammeinlage aus. Sie kann bereits mit einer Einlage von 1 Euro gegründet werden.
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Handelsregistereintrag
Einige Rechtsformen, wie die GmbH oder UG, erfordern einen Handelsregistereintrag. Hierbei handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis, das Informationen über eingetragene Unternehmen enthält. Der Eintrag erfolgt beim zuständigen Amtsgericht und ist gebührenpflichtig.
Die Eintragung können wir gerne im Rahmen unserer Dienstleistung für Sie übernehmen.
Finanzamt
Die Anmeldung beim zuständigen Finanzamt ist ein weiterer wichtiger Schritt. Hier erhält das Fitnessstudio eine Steuernummer und wird zur Umsatzsteuerpflicht angemeldet. Die Anmeldung ist in unserer Leistung mit enthalten.
Gewerbeamt
Um ein Fitnessstudio zu betreiben, muss zunächst ein Gewerbe angemeldet werden. Dies erfolgt beim örtlichen Gewerbeamt und ist gebührenpflichtig. Bei der Anmeldung müssen verschiedene Informationen bereitgestellt werden, wie zum Beispiel die gewählte Rechtsform, die Anschrift des Studios und die Art des Gewerbes.
Die Gewerbeanmeldung übernehmen wir im Rahmen unserer Dienstleistungen für Sie.
Anmeldung bei der IHK
Fitnessstudios müssen sich i.d.R. bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) anmelden. Die Mitgliedschaft ist mit Beiträgen verbunden.
Berufsgenossenschaft
Sie sind zudem verpflichtet, Ihr Studio bei Ihrer Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und deren Beschäftigte registrieren zu lassen. Zuständig ist bei Fitnessstudios die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).
Berufsverbände
Sie können mit Ihre Studio ferner einem Berufsverband als Interessenvertretung beitreten, dies ist freiwilligt. Es gibt z.B. den Verband Deutscher Fitness- und Gesundheitsunternehmen e. V. (VDF) oder den Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen (DSSV).
Fitnessstudio eröffnen – Marke anmelden
Es kann – sofern Sie kein Franchise-Nehmer sind – auch sinnvoll sein, für Ihr Fitnessstudio eine Marke zu registrieren, um es vor Wettbewerbern und Imitatoren zu schützen. Durch die Markenanmeldung können Sie Namen, Logo und weitere Elemente rechtlich absichern.
Die Marke bietet nicht nur einen Wiedererkennungswert, sondern hilft auch dabei, Ihren guten Ruf zu bewahren. Dies ist besonders wichtig, wenn Konkurrenten unter Ihrem oder einem ähnlichen Namen minderwertige Trainingsangebote bereitstellen oder viele unzufriedene Mitglieder, eine hohe Fluktuationsrate und dergleichen haben, was sich negativ auf Ihr Fitnessstudio auswirken könnte.
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Schritt 1
Kostenfreie Erstberatung
Kostenloses Erstgespräch und Wahl einer passenden Marke für Ihr Fitnessstudio.
Schritt 2
Prüfung der Eintragungsfähigkeit
Check, ob die Marke in das Register eingetragen werden kann. Bekanntheitsschutzprüfung sowie Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche .
Schritt 2
Schritt 3
Eintragung der Marke in das Markenregister
Eintragung Ihrer Fitnessstudio-Marke in das Markenregister. Zehn Jahre Markenschutz
Deutsche Marke für Fitnessstudio anmelden
Mit einer DE-Marke haben Sie zehn Jahre Markenschutz in ganz Deutschland. Empfehlenswert, wenn Ihre Kunden im Wesentlichen in Deutschland wohnen, was bei einem Fitnessstudio, das nicht im Grenzbereich liegt, regelmäßig der Fall ist.
Betrieb von Fitnessstudio: Buchhaltung outsourcen
Outsourcing der Buchhaltung
Die Buchhaltung ist ein essentieller Teil jedes Unternehmens. Es kann ratsam sein, die Buchhaltung an einen externen Dienstleister auszulagern, um Zeit und Ressourcen zu sparen. Dadurch können sich die Inhaber des Fitnessstudios auf die Kernaspekte ihres Geschäfts konzentrieren.
Sie behalten so den Überblick über Ihre Finanzen und können die Haftung für die Buchführung auf den externen Dienstleister abwälzen.
Minimierung des Verwaltungsaufwands
Überblick Ihrer Finanzlage
Auslagerung der Haftung
Betrieb von Fitnessstudio: AGB erstellen
AGB erstellen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind hilfreich, um die Rechte und Pflichten von Kunden und Fitnessstudio-Betreibern zu regeln. Es empfiehlt sich, AGB von einem Fachanwalt erstellen zu lassen, um rechtliche Risiken zu minimieren. Wir helfen Ihnen gerne.
Betrieb von Fitnessstudio: Mitarbeiter beschäftigen
Mitarbeiter beschäftigen
Personal ist ein wichtiger Bestandteil eines Fitnessstudios. Bei der Einstellung von Mitarbeitern sind verschiedene arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu beachten. Sie brauchen für sie ferner Arbeitsverträge. Mehr dazu unter dem nachfolgenden Link.
Fitnessstudio- negative Bewertung auf Google & Co. löschen
Negative Bewertungen können den Ruf eines Fitnessstudios beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere deshalb, weil Fitnessstudios meist viele jüngere und internet-affine Kunden haben.
In vielen Fällen ist es möglich, rechtliche Schritte einzuleiten, um unberechtigte oder diffamierende Bewertungen entfernen zu lassen. Durch Online-Portale wie:
- Google,
- Golocal
- 11880
- Facebook,
und andere können sich Interessierte einen ersten Eindruck von Ihrem Fitnessstudio machen und Mitglieder selbst Bewertungen abgeben.
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Viele Menschen achten auf der Suche nach einem Fitnessstudio in erster Linie auf dessen Online-Bewertungen.
Nicht immer entsprechen die im Netz abgegebenen Bewertungen den Tatsachen.
Wie Sie negative Fitnessstudio-Bewertungen löschen
Gegen unrechtsmäßige Rezensionen können Sie rechtlich vorgehen.
Eine Bewertung ist insbesondere dann zu löschen, wenn
- in ihr eine unwahre Tatsachenbehauptung liegt. Ein (ehemaliges) Mitglied behauptet die Unwahrheit oder er war gar nicht in IHREM Studio.
- ein (ehemaliges) Mitglied Sie beleidigt, beschimpft o.ä., eine Bewertung nur zum Zweck einer Verunglimpfung abgibt.
- es sich um eine Fake Bewertung handelt: Fake-Accounts werden mitunter von anderen Fitnessstudios eingerichtet, nur um schlechte Bewertungen über Konkurrenten schreiben zu können.
Im Rahmen unserer anwaltlichen Leistungen bieten wir unseren Mandanten an, die Löschung unrechtmäßiger Bewertung für sie zu betreiben.
Ablauf der Löschung einer schlechten Online-Bewertung
Schritt 1
Sichtung der Unterlagen
Senden Sie uns einfach den Text Ihrer Fitnessstudio-Bewertungen mit Webadresse und Beschreibung des Ereignisses, das der Kunde behauptet. Dies ist per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de möglich oder über unser Kontaktformular.
Schritt 2
Kostenlose Erstprüfung
Wir prüfen nun kostenfrei die Erfolgsaussichten zur Löschung der Fitnessstudio-Bewertung. Ist eine Löschung möglich, können Sie entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Je Fitnessstudio-Bewertung ist ein einmaliges Pauschalhonorar zu zahlen.
Schritt 2
Schritt 3
Löschung der Bewertung
Meist werden Fitnessstudio-Bewertungen schon nach dem anwaltlichen Schreiben (notice-and-take-down-letter) vom Portal gelöscht.
Exkurs: Fitnessstudio abwickeln und schließen
Es kann passieren, dass ein Fitnessstudio unwirtschaftlich ist oder aus anderen Gründen geschlossen werden muss. Es gibt mehrere Alternativen :
- Insolvenz beantragen
- Liquidation betreiben
- Löschung oder Auflösung wegen Vermögenslosigkeit
Je nach den Umständen kann eine dieser Optionen die beste Wahl sein, um die Angelegenheiten des Studios zu regeln und eventuelle Schulden zu begleichen. Unsere Experten können Ihnen helfen, die geeignete Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden und Sie durch den Prozess der Abwicklung des Studios begleiten.
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).








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