Friseursalon gründen: Bundesweit mit Anwalt
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Mit Friseursalon selbstständig machen, Friseurgeschäft gründen und betreiben
Sie möchten sich mit einem Friseursalon selbstständig machen? Ein Geschäft, das sich auf die Bereitstellung von Haarpflege- und Styling-Dienstleistungen spezialisiert, das Schneiden, Färben, Stylen oder Behandeln von Haaren? Ein Friseursalon kann auch zusätzliche Dienstleistungen anbieten, wie beispielsweise Haarverlängerungen, Haarglättung, Dauerwelle oder Kopfhautbehandlungen.
Friseursalons werden in der Regel von ausgebildeten Friseuren und Stylisten betrieben, die über Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Haarpflege und -gestaltung verfügen.
Die Gründung umfasst eine Vielzahl von Schritten und rechtlichen Anforderungen, die sorgfältig berücksichtigt und umgesetzt werden müssen, um einen erfolgreichen Start und Betrieb des Salons zu gewährleisten.

Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Rechtsform und Formalitäten
Buchhaltung und Unternehmensrecht
Online Gründung
Schließung
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Fakten zur Branche
- Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Friseure in Deutschland lag im Jahr 2021 bei rund 128.100 Beschäftigten. Im selben Jahr gab es deutschlandweit insgesamt rund 80.000 Betriebe im Friseurhandwerk.
- Die Zahl der Auszubildenden im Friseurhandwerk ist in den letzten Jahren gesunken – lag sie 2008 noch bei über 40.000 Auszubildenden, gab es mit rund 16.000 Lehrlingen im Jahr 2021 nicht mal mehr die Hälfte. Der Rückgang in den Jahren 2020 und 2021 ist unter anderem auf die Corona-Krise zurückzuführen.
- Dennoch ist der Beruf des Friseurs deutschlandweit der fünfstärkste Ausbildungsberuf, bei den weiblichen Azubis ist es sogar der beliebteste Ausbildungsberuf.
Quelle: https://de.statista.com
Wenn Sie ein Friseurgeschäft eröffnen möchten, ist einiges zu beachten. Fragen wie
- „Welche Genehmigungen brauche ich für einen Friseursalon?”
- „Brauche ich einen Meisterbrief?“,
- “Was benötige ich an Kapital?”
werden auf dieser Seite eingehend beantwortet.
Wir gründen Ihren Friseursalon– Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.
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Ablauf der Gründung eines Friseursalons
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
Wir beraten Sie zunächst zu den möglichen Rechtsformen für Ihren Friseursalon.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Sie erhalten dann eine eingehende Gründungsberatung und wir arbeiten einen Gründungsplan für Ihren Friseursalon aus.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Gesellschaftsvertrag
Wollen Sie Ihren Friseursalon als Gesellschaft gründen, formulieren wir Ihren Gesellschaftsvertrag.
Schritt 4 - Gründung Ihres Friseursalons
Wir tragen Ihren Friseursalon ggf. in das Handelsregister ein und melden sie steuerlich sowie gewerblich an. Sie erhalten eine Abschlussberatung, in der sie offene Fragen klären können.
Schritt 4 - Gründung Ihres Friseursalons
Mit einem Friseursalon durchstarten – Voraussetzungen
Konzept
Für die Gründung bedarf es einer konkreten Geschäftsidee und eines klaren Konzeptes für den Salon. Dies umfasst die angebotenen Dienstleistungen, die Zielgruppe, die Preise und das Alleinstellungsmerkmal des Salons.
Auch durch zusätzliche Angebote kann man das eigene Friseurgeschäft von der Konkurrenz abheben. Etwa den Verkauf von Haarpflege-Produkten, Haarteilen usw.
Es kann entweder ein stationärer Salon gegründet werden (Ladenmiete fällt an) oder die Leistungen können bei Hausbesuchen erbracht werden.
Eine wichtige Entscheidung bei der Gründung eines Friseursalons ist, ob man sich selbstständig macht oder ein Franchise-System nutzt. Eine Selbstständigkeit bietet mehr Freiheit und Entscheidungsgewalt, während ein Franchise-System Unterstützung, Markenbekanntheit und bewährte Geschäftsstrukturen bietet. Eine gründliche Analyse der Vor- und Nachteile beider Optionen ist empfehlenswert.
Da der Friseurberuf ein Handwerk ist, bei dem die Meisterpflicht gilt, benötigen Sie normalerweise einen Meisterbrief, um einen Friseursalon zu eröffnen. Allerdings gibt es Ausnahmen:
Aufgrund besonderer Erfahrung kann die Handwerkskammer eine sogenannte Ausübungsberechtigung (§7 HwO) erteilen oder eine Ausnahmebewilligung (§8 HwO) aufgrund eines speziellen Friseurkonzepts.
Die Ausübungsberechtigung setzt das Bestehen der Gesellenprüfung im Friseurhandwerk voraus und mindestens sechs Jahre Arbeit als Friseur, davon mindestens vier Jahre in leitender Stellung.
Eine Ausnahmebewilligung ist möglich, wenn in dem Friseursalon einfache Tätigkeiten , die nicht zu den wesentlichen Friseurtätigkeiten zählen, angeboten werden. Beispiele sind Hochsteck- oder Flechtfrisuren, ggf. auch mobile Friseure ohne Ladenlokal, die dann aber ein Reisegewerbe anmelden müssen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Friseurmeister als Betriebsleiter einzustellen. Dann kann der Gründer selbst auf den Meisterbrief verzichten.
Die Gründung eines Friseursalons erfordert ferner verschiedene Anmeldungen und Genehmigungen, wie die Gewerbeanmeldung, die Anmeldung bei der Handwerkskammer oder IHK, die Finanzamtsanmeldung, ggf. den Handelsregistereintrag und die Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Vor der Gründung des Salons sollten Sie auch einen Businessplan ausarbeiten. Ein guter Businessplan ist essenziell für den Erfolg eines Friseursalons. Er dient als Leitfaden für die strategische Ausrichtung und Entwicklung des Unternehmens und hilft bei der Organisation und Finanzierung. Ein Businessplan sollte unter anderem die Geschäftsidee, Marktanalyse, Marketingstrategie, Personalplanung und Finanzplanung beinhalten..
Themen wie:
- Alleinstellungsmerkmale
- Zielgruppe
- Marketing
- Personal
- Standort und Nachfrage vor Ort
- geeignete Räumlichkeiten usw.
fließen dort ein.
Darüber hinaus ist der Businessplan Grundlage für Fördermittel und auch für Bankkredite.
Folgende Kosten sollten dabei erfasst werden:
- Gründungskosten
- Gewerberaummiete
- Mobiliar und Geräte
- Haarpflegeprodukte usw.
- Personal
- Verwaltungskosten
- Kosten für Versicherungen
- Steuern
- Betriebskosten (Heizung, Strom, Reinigung)
- Marketing
Standort
Bei der Standortsuche stellen sich weitere Fragen, wie die der Mietpreise vor Ort, des Wettbewerbs, der Nachfrage und der Erreichbarkeit (ÖPNV, Parkmöglichkeiten.)
Eine effektive Werbestrategie ist entscheidend für den Erfolg eines Friseursalons. Dies kann die Nutzung von Online-Marketing, Social-Media-Plattformen, Printwerbung, Veranstaltungen und Mundpropaganda umfassen. Eine gute Werbestrategie sollte auf die Zielgruppe abgestimmt sein und das Alleinstellungsmerkmal des Salons hervorheben.
Es ist unerlässlich, eine Webseite und Präsenz in sozialen Medien zu pflegen. Ergänzend dazu sind SEO-Maßnahmen, ein Eintrag bei Google Maps und weitere Werbeaktionen, wie beispielsweise Flyerverteilung, wichtig.
Die Finanzierung des Friseursalons kann durch Eigenkapital, Bankkredite, Fördermittel oder Investoren erfolgen. Es ist wichtig, einen detaillierten Finanzplan zu erstellen, der die erforderlichen Investitionen, laufenden Kosten und erwarteten Einnahmen berücksichtigt, um die richtige Finanzierungsoption zu wählen. In jedem Fall ist es wichtig, genügend Startkapital zu haben, um einen professionellen und sicheren Salonbetrieb sicherzustellen.
Sofern Sie nicht über ausreichend Eigenkapital für den Start verfügen, müssen Sie als Gründer auf Fremdkapital zurückgreifen. Hierzu zählen in erster Linie Bankkredite.
Obwohl bei der Finanzierung häufig zuerst an Kreditfinanzierung durch Banken gedacht wird, gibt es auch alternative Finanzierungsmodelle, wie zum Beispiel die Finanzierung durch Investoren, etwa in Form von Beteiligungsverträgen.
Rechtsform wählen
Die Wahl der Rechtsform ist ein entscheidender Schritt bei der Gründung eines Friseursalons. Mögliche Rechtsformen sind zum Beispiel Einzelunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), GmbH oder eine UG (haftungsbeschränkt). Die Entscheidung hängt von Faktoren wie Haftung, Steuern, Kapitalbedarf und Organisationsstruktur ab. Eine rechtliche Beratung ist empfehlenswert, um die passende Rechtsform für das Geschäft zu wählen.
Friseursalon als Einzelunternehmen
Ein Friseursalon kann beispielsweise als Einzelunternehmen ins Leben gerufen werden. In diesem Fall sind der Gründungsaufwand und die steuerlichen Pflichten relativ überschaubar.
Allerdings haften Einzelunternehmer persönlich und uneingeschränkt für alle Schulden und Verbindlichkeiten des Friseursalons. Das bedeutet, dass Ihr persönliches Vermögen zur Deckung von Schäden und Forderungen herangezogen werden kann, falls der Salon diese nicht selbst begleichen kann. Man denke hier an misslungene Haarschnitte, Färbungen oder Dauerwellen, allergische Reaktionen von Kunden und ähnliches.
Daher ist es ratsam, als Gründer eines Friseursalons eine Haftpflichtversicherung in Erwägung zu ziehen, um sowohl das Geschäft als auch Ihr persönliches Vermögen zu schützen. Eine umfassende Risikobewertung und ein sachkundiges Risikomanagement können darüber hinaus helfen, mögliche Haftungsrisiken zu verringern.
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Friseursalon als GbR
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bietet für mehrere Personen, die gemeinsame Ziele verfolgen – wie zum Beispiel den Betrieb eines Friseursalons – eine einfache Lösung.
Die GbR entsteht durch die Übereinkunft der Gesellschafter, den im Vertrag festgelegten Zweck gemeinsam zu verfolgen. Obwohl gesetzlich keine schriftliche Vertragsform vorgeschrieben ist, ist es ratsam, einen Gesellschaftsvertrag zu erstellen. Dieser sollte grundlegende Absprachen zwischen den Gesellschaftern festhalten. Betreibt die GbR ein Gewerbe, ist eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt notwendig.
Allerdings hat die GbR, ähnlich wie das Einzelunternehmen, den Nachteil der uneingeschränkten Haftung. Das bedeutet, dass die Gesellschafter mit ihrem persönlichen Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.
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Friseursalon als GmbH oder UG
Im Gegensatz dazu bietet die Gründung eines Friseursalons als GmbH oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) den Vorzug einer eingeschränkten Haftung. Die Haftung ist auf die Höhe des Stammkapitals begrenzt, wodurch eine Trennung von privatem und geschäftlichem Vermögen ermöglicht wird.
Die GmbH ist eine sogenannte Kapitalgesellschaft, die ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro verlangt, wovon anfänglich mindestens 12.500 Euro eingezahlt werden müssen. Die Gründung setzt unbedingt einen Notartermin und eine Eintragung ins Handelsregister voraus.
Zusätzlich müssen steuerliche und handelsrechtliche Anforderungen erfüllt werden, einschließlich der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Buchführung und Bilanzierung für die GmbH.
Die UG hingegen zeichnet sich durch ein niedrigeres Stammkapital aus. Sie kann bereits mit einer Einlage von 1 Euro ins Leben gerufen werden.
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Handelsregistereintrag
Ein Handelsregistereintrag ist erforderlich, wenn der Friseursalon in einer Rechtsform wie einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) gegründet wird. Dabei werden Informationen wie Name, Geschäftsführer, Firmensitz und Stammkapital im Handelsregister veröffentlicht. Die Anmeldung erfolgt über einen Notar und ist kostenpflichtig.
Finanzamtsanmeldung
Nach der Gründung des Friseursalons ist eine Anmeldung beim zuständigen Finanzamt erforderlich. Dies geschieht durch Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, in dem Informationen wie die Rechtsform, die geschätzten Einnahmen und Ausgaben sowie die Kontaktdaten des Unternehmens angegeben werden müssen. Das Finanzamt vergibt dann eine Steuernummer, unter der das Unternehmen steuerlich geführt wird.
Gewerbeamt
Die Gewerbeanmeldung ist ein wichtiger Schritt bei der Gründung eines Friseursalons. Sie erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt, indem ein Gewerbeschein beantragt wird. Dieser beinhaltet Angaben wie den Namen des Unternehmens, die Rechtsform, den Firmensitz und die Art des Gewerbes. Nach erfolgter Anmeldung erhält der Saloninhaber eine Gewerbeanmeldebestätigung.
Anmeldung bei der Handwerkskammer
Die Anmeldung bei der zuständigen Handwerkskammer (HWK) oder Industrie- und Handelskammer (IHK) ist für Friseursalons verpflichtend. Diese Organisationen vertreten die Interessen der Handwerksbetriebe bzw. der Industrie- und Handelsunternehmen und bieten Beratung, Weiterbildung und Unterstützung bei der Gründung und Führung eines Friseursalons.
Berufsgenossenschaft
Die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft ist ebenfalls erforderlich. Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und bieten ihren Mitgliedern Präventionsmaßnahmen, Rehabilitation und finanzielle Entschädigung bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend und beitragspflichtig. Die zuständige Berufsgenossenschaft für Friseure und die gesamte Kosmetikbranche ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (BGW).
Berufsverbände
Sie können ferner einem Berufsverband als Interessenvertretung beitreten. In Deutschland ist der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) der maßgebliche Berufsverband für Friseure und Friseursalons. Der Verband vertritt die Interessen der Branche auf politischer und wirtschaftlicher Ebene und bietet seinen Mitgliedern zahlreiche Vorteile und Dienstleistungen. Dazu zählen unter anderem:
- Informationen zu aktuellen Branchentrends und Entwicklungen
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Fachliche Unterstützung und Netzwerkmöglichkeiten
- Branchenspezifische Marketing- und PR-Unterstützung
Friseursalon eröffnen – Marke anmelden
Es kann ebenfalls empfehlenswert sein, für Ihren Salon eine Marke zu registrieren. Die Anmeldung einer Marke für den Friseursalon schützt den Namen und das Logo vor unbefugter Nutzung durch Dritte und stärkt die Markenidentität. Die Anmeldung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt und ist kostenpflichtig.
Die Marke trägt nicht nur zur Wiedererkennung bei, sondern hilft auch dabei, Ihren guten Ruf zu schützen. Dies ist besonders wichtig, wenn Wettbewerber unter Ihrem oder einem ähnlichen Namen minderwertige oder unprofessionelle Friseurdienstleistungen anbieten oder zahlreiche unzufriedene Kunden aufweisen. Solche Umstände könnten sich negativ auf Ihr Geschäft auswirken.
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Schritt 1
Kostenfreie Erstberatung
Kostenloses Erstgespräch und Wahl einer passenden Marke für Ihr Friseurgeschäft.
Schritt 2
Prüfung der Eintragungsfähigkeit
Check, ob die Marke in das Register eingetragen werden kann. Bekanntheitsschutzprüfung sowie Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche .
Schritt 2
Schritt 3
Eintragung der Marke in das Markenregister
Eintragung Ihrer Friseurgeschäft–Marke in das Markenregister. Zehn Jahre Markenschutz
Deutsche Marke für Friseursalon anmelden
Mit einer DE-Marke haben Sie zehn Jahre lang Markenschutz in Deutschland. Diese Marke ist sinnvoll, wenn Ihre Kunden hauptsächlich in Deutschland ansässig sind, was bei einem Friseurgeschäft, das nicht in Grenznähe liegt und/oder mobil betrieben wird, meist der Fall ist.
Betrieb von Friseursalon : Buchhaltung outsourcen
Outsourcing der Buchhaltung
Die Buchhaltung ist ein grundlegender Bestandteil jedes Geschäfts. Vor allem für größere Friseursalons kann es von Vorteil sein, die Buchführung an einen externen Anbieter auszulagern, um Zeit und Ressourcen einzusparen. Dadurch können Sie als Inhaber den Fokus auf die zentralen Aspekte Ihres Unternehmens legen.
Auf diese Weise behalten Sie den Überblick über Ihre Finanzen und können die Verantwortung für die Buchhaltung des Salons dem externen Anbieter übertragen.
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Minimierung des Verwaltungsaufwands
Überblick Ihrer Finanzlage
Auslagerung der Haftung
Betrieb von Friseursalon: AGB erstellen
Friseur-AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) können zur rechtlichen Absicherung eines Friseursalons beitragen. Sie regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Salon und seinen Kunden. Wir bieten Ihnen eine professionelle Erstellung der AGB durch einen Anwalt an.
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Betrieb von Friseursalon: Mitarbeiter beschäftigen
Friseur-Mitarbeiter
Die Einstellung von Mitarbeitern ist ein wichtiger Schritt bei der Gründung eines Friseursalons. Dies erfordert die Beachtung von arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die Erstellung von Arbeitsverträgen und die Anmeldung der Mitarbeiter bei der Sozialversicherung. Darüber hinaus sollte man darauf achten, qualifiziertes und motiviertes Personal einzustellen, das den Erfolg des Salons fördert. Mehr zu Arbeitsverträgen für Mitarbeiter lesen Sie unter dem nachfolgenden Link.
Friseursalon – negative Bewertung auf Google & Co. löschen
Schlechte Bewertungen können den Ruf eines Friseursalons beeinträchtigen. Es ist wichtig, auf Kundenbeschwerden einzugehen und Lösungen anzubieten. In einigen Fällen kann eine rechtliche Prüfung von Online-Bewertungen und gegebenenfalls deren Löschung erforderlich sein.
In vielen Fällen gibt es die Möglichkeit, ungerechtfertigte oder diffamierende Bewertungen entfernen zu lassen. Potenzielle Kunden können über Online-Plattformen wie Google, Golocal, 11880, Facebook und weitere einen ersten Eindruck von Ihrem Salon gewinnen, während bestehende Kunden dort ihre Meinungen und Bewertungen teilen können.
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Viele Menschen achten bei der Suche nach einem Friseur stark auf Online-Bewertungen, denn schließlich möchte man nicht jedem seine Haare anvertrauen.
Allerdings spiegeln die im Internet abgegebenen Bewertungen nicht immer die Realität wider.
Gegen unberechtigte Bewertungen Ihres Salons können Sie rechtliche Maßnahmen ergreifen.
Eine Bewertung sollte insbesondere dann gelöscht werden, wenn:
- sie auf falschen Tatsachenbehauptungen basiert, zum Beispiel wenn ein Kunde Unwahrheiten verbreitet (“nach dem Färben waren meine Haare grün”) oder gar nicht in Ihrem Salon war,
- ein Kunde Sie beleidigt, beschimpft oder Ähnliches, oder eine Bewertung lediglich zum Zweck der Diffamierung abgibt,
- es sich um eine gefälschte Bewertung handelt: Manchmal erstellen Personen Fake-Accounts, beispielsweise andere Friseure, um negative Bewertungen über Mitbewerber zu veröffentlichen.
Im Rahmen unserer juristischen Dienstleistungen unterstützen wir unsere Mandanten dabei, die Löschung unberechtigter Bewertungen zu veranlassen.
Ablauf der Löschung einer schlechten Online-Bewertung
Schritt 1
Sichtung der Unterlagen
Senden Sie uns einfach den Text Ihrer Studio-Bewertungen mit Webadresse und Beschreibung des Ereignisses, das der Kunde behauptet. Dies ist per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de möglich oder über unser Kontaktformular.
Schritt 2
Kostenlose Erstprüfung
Wir prüfen nun kostenfrei die Erfolgsaussichten zur Löschung der Salon-Bewertung. Ist eine Löschung möglich, können Sie entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Je Salon -Bewertung ist ein einmaliges Pauschalhonorar zu zahlen.
Schritt 2
Schritt 3
Löschung der Bewertung
Meist werden Salon -Bewertungen schon nach dem anwaltlichen Schreiben (notice-and-take-down-letter) vom Portal gelöscht.
Exkurs: Friseursalon abwickeln und schließen
Es kann Situationen geben, in denen ein Friseursalon aufgrund wirtschaftlicher Probleme oder aus anderen Gründen geschlossen werden muss. In solchen Fällen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:
- Anmeldung der Insolvenz
- Durchführung einer Liquidation
- Löschung oder Auflösung aufgrund von Vermögenslosigkeit
Je nach den gegebenen Umständen kann eine dieser Optionen die angemessenste sein, um die Belange des Friseursalons zu ordnen und eventuell bestehende Schulden zu tilgen. Wir unterstützen Sie dabei, die passende Vorgehensweise für Ihre individuelle Situation zu finden und begleiten Sie durch den Prozess der Geschäftsaufgabe des Friseursalons.
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Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Mit Friseursalon selbstständig machen, Friseurgeschäft gründen und betreiben”? Wir beantworten sie hier kostenlos!
Unsere Mandanten vertrauen uns auch in folgenden Fachgebieten
FIRMA
GRÜNDEN
BEWERTUNG
LÖSCHEN
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).








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