Geschäftsführer ohne Gehalt: Ist das möglich?

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Geschäftsführer ohne Gehalt: Ist das möglich?

Alles, was Sie über unentgeltliche Geschäftsführer wissen müssen


Wenn Sie in der Welt der Startups unterwegs sind, kennen Sie vielleicht die Situation: Geld ist knapp, und als Gründer fragt man sich, ob man ohne Gehalt als Geschäftsführer arbeiten kann. Die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen solch einer Entscheidung wollen wir Ihnen hier näher bringen.

Wie wird das Gehalt eines Geschäftsführers festgelegt?

In der dynamischen Startup-Szene ist es nicht ungewöhnlich, dass Gründer gleichzeitig als Geschäftsführer agieren. Die Frage, die sich dann stellt: Kann ein Geschäftsführer auf sein Gehalt verzichten? Die Antwort ist: Grundsätzlich ja. Doch es gibt einiges zu beachten:

In der Regel wird das Gehalt durch den Geschäftsführervertrag geregelt. Hierbei gilt: Dieser Vertrag muss nicht zwangsläufig schriftlich abgeschlossen werden. Es kann durchaus ausreichen, wenn es eine mündliche Absprache gibt oder durch konkludentes Handeln – beispielsweise, wenn der Geschäftsführer über einen langen Zeitraum ohne gegenteilige Vereinbarung tätig ist.

Aber Vorsicht: Wenn Sie als Geschäftsführer auch Gesellschafter sind, muss das Gehalt einem so genannten Fremdvergleich entsprechen und marktüblich sein. Das bedeutet, dass Ihr Gehalt nicht über dem Durchschnittsgehalt von Geschäftsführern in vergleichbaren Unternehmen liegen sollte.

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Kann der Geschäftsführer ohne Bezahlung arbeiten?

Ja, es ist möglich. Aber es gibt ein paar wichtige Dinge zu beachten:

  1. Status des Geschäftsführers: Es ist entscheidend, dass der Geschäftsführer nicht als Arbeitnehmer gilt. Arbeitnehmer dürfen nicht ohne Entlohnung arbeiten. Zudem ist der Mindestlohn zu beachten. Wie lässt sich nun bestimmen, ob ein Geschäftsführer als Arbeitnehmer anzusehen ist? Das hängt von der Einbindung und Weisungsabhängigkeit im Unternehmen ab. Gesellschafter-Geschäftsführer, die maßgeblichen Einfluss auf Entscheidungen haben, gelten in der Regel nicht als Arbeitnehmer.
  2. Klarheit im Vertrag: Wenn Sie sich für eine unbezahlte Tätigkeit entscheiden, sollte dies explizit im Geschäftsführervertrag festgehalten werden. Wenn nicht, könnte angenommen werden, dass stillschweigend eine Vergütung vereinbart wurde.
  3. Denken Sie über Alternativen nach: Bevor Sie sich für eine unentgeltliche Tätigkeit entscheiden, sollten Sie Alternativen in Betracht ziehen. Zum Beispiel könnte ein Gehalt vereinbart, aber auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, an dem das Unternehmen finanziell stabiler ist.
  4. Beratung ist das A und O: Ein Steuerberater sollte immer den Geschäftsführervertrag prüfen, besonders wenn es um Vereinbarungen wie einen qualifizierten Rangrücktritt geht. Diese könnten steuerliche Auswirkungen haben.

Tipps für zukünftige Geschäftsführer

  • Planung: Bevor Sie sich für eine unbezahlte Tätigkeit entscheiden, planen Sie sorgfältig und ziehen Sie alternative Modelle in Erwägung.
  • Beratung: Ein guter Steuerberater ist Gold wert. Er kann Ihnen nicht nur steuerliche Fallstricke aufzeigen, sondern auch bei der optimalen Gestaltung Ihres Vertrags helfen.
  • Kommunikation: Klare Verträge verhindern Missverständnisse. Es sollte immer klar sein, welche Leistungen erwartet werden und wie diese vergütet werden.

Die Geschäftsführung eines Startups ohne Bezahlung ist eine mutige Entscheidung. Sie kann in bestimmten Phasen sinnvoll sein, aber es ist entscheidend, sich umfassend zu informieren und rechtliche sowie steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Die Anwaltskanzlei Kraus Ghendler hat in mehr als 30.000 Fällen im Bereich Unternehmensrecht wertvolle Beratung geleistet. Zögern Sie nicht, Expertenrat einzuholen, wenn Sie vor wichtigen unternehmerischen Entscheidungen stehen.

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Geschäftsführer ohne Gehalt: Ist das möglich?” Wir beantworten sie hier kostenlos!

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