Google Bewertung erhalten, aber Rezensent ist kein Kunde?
Die meisten Interessenten und Kunden informieren sich über die Internet-Suche zu Unternehmen. Die Bewertungen bei Google über den Google My Business-Eintrag fallen dabei sofort ins Auge. Da ein Google-Konto jedoch schnell erstellt ist und das Bewertungssystem auch von Konkurrenten oder Spammern missbraucht werden kann, können negative Bewertungen auch von jemandem verfasst werden, der gar kein Kunde ist.
Zwar verstößt dieses Verhalten gegen die Google-Richtlinien, aber es richtet dennoch Schaden an Ihrer Reputation an. Als im Unternehmensrecht tätige Kanzlei gehen wir für unsere Mandanten rechtlich gegen missbräuchliche Bewertungen bei Google vor.
Wir löschen Ihre negative Bewertung– Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.
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Inhaltsverzeichnis
Bewertung durch Nicht-Kunden
Online Gründung
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Arten von missbräuchlichen Bewertungen
Während unserer Tätigkeit haben wir bereits zahlreiche ungerechtfertigte Bewertungen für unsere Mandanten entfernt. Dabei fallen solche häufig in eine der folgenden Kategorien.
Bewertungen von Konkurrenten
Manche Konkurrenten betreiben einen unlauteren Wettbewerb, welcher eine Vielzahl von Kunden beeinflusst. Dabei zielen sie darauf ab, andere Unternehmen negativ zu bewerten. Eine Kritik sollte jedoch stets konstruktiv sein und nicht etwa das Ziel verfolgen, andere Unternehmer zu schädigen und sich dadurch selbst einen Vorteil zu verschaffen.
Gegnerische Mandanten oder Schuldner
Ebenso können zum Beispiel Inkassounternehmen des Gläubigers betroffen sein, die von Schuldnern einen negativen Google Eintrag erhalten haben. Dabei spielt häufig Frustration und eine unsachliche Auseinandersetzung der Schuldner mit den Gläubigern hinein.
Willkürliche Bewertung
Willkür ist eines der grundlegenden Indizien für schlechte Bewertungen. Selbstverständlich sind Kritiken erlaubt und auch erwünscht, allerdings sollten sie sachlich und konstruktiv sein. Da ein Eintrag bei Google schnell erstellt ist, verbreiten manche Nutzer willkürliche Äußerungen. Häufig geht es in erster Linie darum, Frust abzubauen und der eigentliche Sinn einer Kritik wird völlig verfehlt.
Nichtkunden dürfen durchaus bewerten
Eine Kundenbeziehung beginnt prinzipiell bereits beim Erstkontakt. Daher kann bereits ein negativer Google Eintrag folgen, wenn die Erstberatung nicht den Erwartungen des Interessenten entsprochen hat. Jeder Dienstleister ist an bestimmte Richtlinien und Gesetzesnormen gebunden. Manchmal fehlt z.B. die Einsicht, dass eine Dienstleistung nicht umgesetzt werden kann. Dies schlägt sich dann mitunter in Form einer negativen Bewertung nieder.

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Die rechtlichen Grenzen
Unzulässige und zulässige Bewertungen sind zu unterscheiden. Rechtswidrige Äußerungen müssen zudem binnen 24 Stunden gelöscht werden.
In diesen Fällen muss die Bewertung gelöscht werden:
- Nicht von der Meinungsfreiheit geschützt
- Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Dieses besagt das Grundgesetz, welches für alle Menschen gilt.
Bewertung täuscht eine Kundenbeziehung vor
Manche Bewertungen können eine vermeintlichen Kundenbeziehung vortäuschen.
Unwahre Tatsachen werden behauptet
Es werden Tatsachen behauptet, die nicht der Wahrheit entsprechen und ebenso nicht bewiesen werden können.
Meinung ohne Tatsachengrundlage
Ist ein Verfasser kein Kunde, Patient oder Mandant gewesen, so ist eine Meinungsäußerung grundsätzlich nicht erlaubt.
Meinung als Schmähkritik
Dabei findet keine sachliche Stellungnahme statt und die Schmähung steht im zentralen Raum des Ganzen.
Wir entfernen Ihre negative Bewertung bei Google
Die umfassende rechtliche Prüfung ist gemäß § 2 Abs. 1 RDG zugelassenen Anwälten vorbehalten. Ferner muss sich Google an die Blogspot Kriterien des BGH halten. Somit können Sie sicher sein, dass eine unzulässige Bewertung sehr schnell gelöscht wird. Wir agieren zeitnah, fachgerecht und zuverlässig. Somit kommen Sie wirtschaftlich erfolgreich voran und sparen Kosten ein. Nebenbei schützen wir Sie vor weiteren Meinungsäußerungen dieser Art. Schließlich haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen als erfahrene Juristen zur Seite zu stehen und eine negative Google Bewertung zu prüfen sowie folgendermaßen vorzugehen:
- Ein Link oder Screenshot reicht aus, damit wir die negative Bewertung prüfen können. Die Hinweise können Sie uns über unser Kontaktformular oder per E-Mail zukommen lassen.
- Die Prüfung zielt darauf ab, Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht aufzudecken. Es entstehen Ihnen keine Kosten, wenn die Rezension den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
- Liegt hingegen ein Verstoß nahe, verfassen wir auf Wunsch ein anwaltliches Anschreiben für Sie und fordern Google dazu auf, den Eintrag umgehend zu löschen.
- Wir handeln individuell und der Sachlage entsprechend. Eine außergerichtliche Möglichkeit wäre zum Beispiel die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Ferner können Sie auch einen Anspruch auf Schadensersatz haben.
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