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Hotel oder Pension gründen und betreiben

Die Hotellerie ist ein wichtiger Wirtschaftszweig der Tourismusbranche. Gerade in Europa sind die Bedingungen für Hotelbetreiber besonders günstig: Nach Eurostat-Schätzungen übernachteten rund 3,2 Milliarden Gäste im Jahr 2019 in den Beherbergungsbetrieben der EU. Mit über 72 Prozent war die Hotel-Auslastung in Europa im Jahr 2019 weltweit am höchsten. Auch hinsichtlich des Erlöses pro verfügbarem Zimmer (RevPAR) hatte Europa mit rund 82 Euro die Nase vorn. Aufgrund der Lockdowns während der Corona-Pandemie gibt es für 2020 und 21 keine verlässlichen Zahlen.

Quelle:
https://de.statista.com


Was ist ein Hotel, was eine Pension?

Der Begriff Hotel ist  klar definiert. Darunter fallen laut Deutschem Tourismusverband nur Beherbergungsformen, die über eine Rezeption und mindestens ein Restaurant für Hausgäste verfügen, über 20 Zimmer haben und in denen eine tägliche Zimmerreinigung erfolgt. Alles andere gilt nicht als Hotel!

Eine Pension ist demgegenüber ein Beherbergungsbetrieb, in dem Unterkunft für mehr als eine Nacht und Speisen für Hausgäste angeboten werden. Pensionen sind i.d.R. kleiner als Hotels.

Weitere Beherbergungsformen sind Bed & Breakfasts (B&B), Übernachtungsgelegenheiten im Privathaushalt mit Frühstücksangebot, sowie  Hostels, die  Mehrbettzimmer für  kleinere Gruppen von meist mindestens 6 Personen anbieten. Einem ähnlichen Konzept folgen Jugendherbergen. Diese  Bezeichnung ist allerdings besonders geschützt und Jugendherbergen werden nur von speziellen Organisationen, wie dem DJH oder dem YMCA usw., betrieben. Sowohl Hostels als auch Jugendherbergen richten sich vor allem an Rucksackreisende.

Inhaltsverzeichnis

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.