Hotel gründen: Bundesweit mit Anwalt
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Hotel oder Pension gründen und betreiben
Die Hotellerie ist ein wichtiger Wirtschaftszweig der Tourismusbranche. Gerade in Europa sind die Bedingungen für Hotelbetreiber besonders günstig: Nach Eurostat-Schätzungen übernachteten rund 3,2 Milliarden Gäste im Jahr 2019 in den Beherbergungsbetrieben der EU. Mit über 72 Prozent war die Hotel-Auslastung in Europa im Jahr 2019 weltweit am höchsten. Auch hinsichtlich des Erlöses pro verfügbarem Zimmer (RevPAR) hatte Europa mit rund 82 Euro die Nase vorn. Aufgrund der Lockdowns während der Corona-Pandemie gibt es für 2020 und 21 keine verlässlichen Zahlen.
Quelle:
https://de.statista.com
Was ist ein Hotel, was eine Pension?
Der Begriff Hotel ist klar definiert. Darunter fallen laut Deutschem Tourismusverband nur Beherbergungsformen, die über eine Rezeption und mindestens ein Restaurant für Hausgäste verfügen, über 20 Zimmer haben und in denen eine tägliche Zimmerreinigung erfolgt. Alles andere gilt nicht als Hotel!
Eine Pension ist demgegenüber ein Beherbergungsbetrieb, in dem Unterkunft für mehr als eine Nacht und Speisen für Hausgäste angeboten werden. Pensionen sind i.d.R. kleiner als Hotels.
Weitere Beherbergungsformen sind Bed & Breakfasts (B&B), Übernachtungsgelegenheiten im Privathaushalt mit Frühstücksangebot, sowie Hostels, die Mehrbettzimmer für kleinere Gruppen von meist mindestens 6 Personen anbieten. Einem ähnlichen Konzept folgen Jugendherbergen. Diese Bezeichnung ist allerdings besonders geschützt und Jugendherbergen werden nur von speziellen Organisationen, wie dem DJH oder dem YMCA usw., betrieben. Sowohl Hostels als auch Jugendherbergen richten sich vor allem an Rucksackreisende.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Rechtsform und Formalitäten
Buchhaltung und Unternehmensrecht
Online Gründung
Schließung
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Fakten zur Hotelbranche
- Das klassische Hotel ist die gängigste Unternehmensform in der Beherbergungsbranche.
- Man unterscheidet Individual- und Kettenhotellerie: Über die meisten Hotels verfügt das Jin Jiang International Hotel Management aus China (über 13.160) Hotels, gefolgt von der Wyndham Hotel Group (8.900 Hotels). Nach Anzahl der Zimmer gerechnet liegt dagegen Marriott International vorne (rund 1,4 Millionen Zimmern in 7.640 Hotels). Ebenso nach Umsätzen (fast 11 Milliarden Dollar).
- Innerhalb der EU hat die Hotelmarke Ibis die Nase vorn, mit 150.400 Zimmern in über 1.560 Hotels im Jahr 2021. Sie gehört zur französischen Accor-Gruppe.
Quelle:
https://de.statista.com

Sie möchten ein Hotel oder eine Pension eröffnen? Die Aussichten sind nach Ende der Corona-Einschränkungen und erneut ansteigender Nachfrage wieder gut. Vor allem in großen Städten oder touristisch besonders attraktiven Gegenden ist immer Bedarf an Übernachtungmöglichkeiten.
Fragen wie:
- „Worauf muss ich bei der Hotel- Gründung achten?”
- „Welche Rechtsform ist für die Hotellerie geeignet?“,
- „Welche Voraussetzungen habe ich als Betreiber zu erfüllen?“
werden auf dieser Seite eingehend beantwortet.
Wir gründen Ihr Hotel oder Ihre Pension – Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.

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Ablauf der Gründung Ihres Beherberungsbetriebs
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
Wir beraten Sie zunächst zur Wahl der passenden Rechtsform für Ihr Hotel oder Ihre Pension
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Sie erhalten eine ausführliche Gründungsberatung. Wir erstellen auch einen individuellen Gründungsplan für Ihr Hotel oder Ihre Pension.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Erstellung des Gesellschaftsvertrages
Wollen Sie in Form einer Gesellschaft gründen, sind wir bei Bedarf oft dazu in der Lage, Ihren Gesellschaftsvertrag für Ihr Hotel oder Ihre Pension innerhalb von 24 Stunden zu erstellen.
Schritt 4 - Gründung Ihres Hotels oder Ihrer Pension
Wir tragen Ihr Hotel oder Ihre Pension in das Handelsregister ein und melden sie steuerlich sowie gewerblich an. Sie erhalten darüber hinaus eine Abschlussberatung, in der sie offene Fragen klären können.
Schritt 4 - Gründung Ihres Hotels oder Ihrer Pension
Mit Hotel oder Pension durchstarten – Voraussetzungen
Eine wichtige Vorüberlegung besteht darin, nach welchem Konzept Sie gründen möchten. So können Sie z.B. ein bestehendes Hotel übernehmen, eines am Standort neu eröffnen oder aber ihr Hotel unter einer bestimmten Kette/Marke eröffnen (Franchising). Bringen Sie das nötige Know-how mit, haben Sie z.B. eine Ausbildung im Hotelgewerbe und dort bereits Erfahrungen gesammelt? Dies ist zwar nicht zwingend, aber äußerst hilfreich.
Auch benötigen Sie eine stimmige Geschäftsidee, welche potenzielle Gäste überzeugt und Sie von Ihren Mittbewerbern abhebt. Was soll Ihr Alleinstellungsmerkmal sein? Ist es etwa ein besonderes Zimmer-Design? Haben Sie besondere Zusatzangebote (Familienfeiern, Kinderbetreuung, Wellness usw)? Bieten sich Kooperationen mit anderen Veranstaltern an (Ausflugstour-Veranstalter, Museen usw.). Oder können Sie besondere Themenevents (Krimi-Dinner usw) oder regionale Spezialitäten anbieten?
Kurzum: Überlegen Sie sich, was das Besondere an Ihrem Beherbergungsangebot ist, das andere Hotels oder Pensionen nicht bieten.
Vor der Gründung Ihres Hotels oder Ihrer Pension sollten Sie einen Businessplan entwerfen, anhand dessen Sie Ihr Geschäftskonzept ausarbeiten und das geplante Vorhaben einschätzen. Er enthält Angaben zur Finanzierung, zur Konkurrenzsituation, Chancen und Risiken usw.
Themen wie:
- Wettbewerbsanalyse und Marktdichte
- Beherbergungskonzept
- Zielgruppe (Privat- oder Geschäftsreisende, Familien, Sportler, Kurzreisende oder Urlauber)
- Standort (Region, Erholungsgebiet oder Stadtzentrum, touristische Highlights) und Verkehrsanbindung
- passende Räumlichkeiten und Raumkonzept
- zusätzliche Dienstleistungsangebote passend zur Zielgruppe
- Marketing- und Vertriebsstrategie
- Beschaffung
- Personal
- Ggf. Kooperationspartner
- Budget
werden dort eingestellt.
Darüber hinaus ist der Businessplan die Basis für Fördermittel und den Bankkredit.
Folgende Kosten sollten dabei erfasst werden:
- Gründungskosten
- Gebäudemieten
- Verwaltungskosten
- Lohnkosten
- Kosten für Versicherungen
- Steuern
- Betriebskosten (Heizung, Strom, Zimmerreinigung, Bewirtung usw.)
- Mobiliar und technische Ausstattung
- Marketing/Werbung
Um den richtigen Standort zu finden, sollten Sie den Wettbewerb vor Ort und dessen Angebot analysieren. Prüfen Sie unbedingt, ob es dort bereits eine Marktsättigung gibt. Existieren bereits viele Mitbewerber, so können Sie nur dann genügend Gäste gewinnen, wenn Sie sich z.B. durch Ihr besonderes Konzept oder die Preisgestaltung von anderen unterscheiden.
Beispiele: Sind die vorhandenen Häuser hochpreisiger, kann ein günstigeres Beherbergungsangebot in eine Lücke stoßen. Gibt es in einer Naherholungsregion noch kein Familienhotel mit Kinderbetreuung, kann dies genau das richtige Konzept sein.
Bedenken Sie aber auch, dass das Hotel zur näheren Umgebung passen muss. In einem unattraktiven, vernachlässigten Randbezirk wird sich kein Luxushotel halten können. Oder umgekehrt: Wollen Sie in einer besonders gefragten Gegend ein günstiges Hotel eröffnen, so findet sich hier möglicherweise nicht das richtige Publikum ein oder aber die Immobilienmieten sind am Standort zu hoch, um das Haus kostendeckend führen zu können.
Wichtige Entscheidungskriterien für die Standortwahl sind auch das Vorhandensein touristischer Highlights und Sehenswürdigkeiten, attraktiver Naturlandschaften (Küste, Berge) oder aber von Messecentern, angesagten Party-Meilen usw.
Des weiteren stellt sich die Frage nach der Anbindung und nach der Wahl der passenden Immobilie. Das Hotel sollte mit Pkw und/oder ÖPNV gut erreichbar sein und über hinreichend Parkflächen verfügen. Andererseits sollte es aber nicht direkt an einer lauten Straße liegen, deren Lärm den Gästen den Schlaf raubt.
Die Aufteilung des Gebäudes muss die Einrichtung der Zimmer (mit Bädern) sowie die der Rezeption und des Gastraums ermöglichen. Wollen Sie dazu ein bestehendes Haus anmieten oder aber neu bauen/ umbauen? All das will bedacht sein.
Für das Marketing gilt es eine attraktive Internetseite einzurichten, auf der Sie Ihre Angebote herausstellen und Ihre Zimmer präsentieren können, ggf. direkt mit Buchungsmöglichkeit.
Gerade in der Hotellerie spielen auch Eröffnungsangebote mit Rabattcoupons eine wichtige Rolle. Ebenso ausgelegte Flyer an touristisch stark frequentierten Orten (städtische Touristeninformation, Raststätten usw.).
Denken Sie auch daran, auf den einschlägigen Buchungsportalen und in den Social Media präsent zu sein. Social Media und Community-Angebote sind hilfreiche Instrumente, um Aufmerksamkeit auf Ihr Haus zu ziehen. Ebenso Events. Auch ein Eintrag bei Google Maps ist ratsam. Mit der Bewertungsfunktion sorgen Sie für Transparenz und erscheinen damit vertrauenswürdig.
Anzeigen in Printmedien, Online-Werbung und ggf. E-Mail-Marketing runden die Maßnahmen ab.
Bei der Eröffnung eines Hotels oder einer Pension sollte der Finanzplanung besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Welches Kapital ist vorhanden bzw. kann beschafft werden und welche Ausgaben fallen an?
In jedem Fall sollten Sie über genügend Start-Kapital verfügen, um einen professionellen und sicheren Hotelbetrieb sicherstellen zu können. Gründungskosten i.e.S. sowie Kauf, Bau oder Anmietung des Gebäudes, Ausstattung und ggf. Umbau der Räume sind die Haupt-Posten. Hinzu kommen die laufenden Kosten, sowohl fixe als auch variable, die mit der Zahl der Gäste steigen (z.B. für Speisen und Getränke). Nicht zu vergessen die Personalkosten, für Zimmermädchen/Reinigungskräfte, Rezeptionisten, Köche und Kellner.
All das ist auch bei der Preisgestaltung zu bedenken. Wie viele Zimmer müssen Sie wie oft zu welchen Preisen vermieten, um Ihre Kosten zu decken und Gewinn zu machen? Vergleichen Sie ihre (potenziellen) Einnahmen mit Ihren Ausgaben und informieren Sie sich auch über die Preise Ihrer Mitbewerber. Wenn ein Konkurrent z.B. niedrige Preise hat, aber viele schlechte Internet-Bewertungen, so müssen Sie mit Ihren eigenen Preise nicht unter seinen bleiben.
Idealerweise verfügen Sie zu Beginn über ausreichendes Eigenkapital; die meisten Gründer müssen jedoch auf Fremdkapital zurückgreifen. Dazu zählen Bankkredite, aber auch Investoren- und Fördergelder. Erstellen Sie eine durchdachte und detaillierte Finanzierungsplanung, die Eigenkapital, Sicherheiten, Finanzierungspartner usw. mit berücksichtig.
Bei Finanzierung denkt jeder zuerst an die Kreditfinanzierung durch eine Bank. Es gibt aber auch noch andere Finanzierungsmodelle, wie z.B. die Finanzierung durch Investoren, etwa in Form eines Beteiligungsvertrags.
Geld sparen lässt sich natürlich mit einem Franchisesystem. Sie eröffnen Ihr Hotel dann unter einer bekannten Marke. In diesem Fall erhalten Sie eine Reihe von Hilfestellungen der Kette, etwa im Bereich Ausstattung und Werbung. Im Gegenzug zahlen Sie aber eine Aufnahmegebühr und haben monatlich einen Teil Ihres Umsatzes abzuführen.
Rechtsform wählen
Wenn Sie ein Hotel oder eine Pension eröffnen möchten, dann stellt sich vorab die Frage, welche Rechtsform für Sie die Richtige ist.
Sie betreiben ein Gewerbe und müssen daher eine Rechtsform wählen, die sich dafür eignet. Ferner sind Fragen der Finanzierung und Haftung zu bedenken. Ebenso ob sie alleine oder zu mehreren gründen.
Für die Gründung ihres Hotels oder Ihrer Pension stehen insbesondere folgende Unternehmensformen zur Verfügung:
- Einzelunternehmen
- die GbR
- die GmbH
- die UG
Hotel oder Pension als Einzelunternehmen
Die meisten gründen in Deutschland als Einzelunternehmer und das aus gutem Grund: Diese Gründungform geht mit wenig Aufwand einher und die steuerlichen Pflichten sind überschaubar.
Ein großer Nachteil liegt in der Haftung mit Ihrem Privatvermögen. Diese Rechtsform sollten Sie nur wählen, wenn es geringe Haftungsrisiken gibt.
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Hotel oder Pension als GbR
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann einfach durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages gegründet werden, wenn mindestens zwei Gesellschafter einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Wie beim Einzelunternehmens ist das Ganze mit wenig Aufwand verbunden.
Die Crux liegt aber auch hier in der Haftung: Die Gesellschafter haften unbeschränkt auch mit ihrem Privatvermögen.
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Hotel oder Pension als GmbH
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine so genannte Kapitalgesellschaft und im Geschäftsverkehr besonders angesehen.
Die Gründung eines Hotels als GmbH ist allerdings aufwändig. Es ist regelmäßig eine Einlage von 25.000 Euro zu hinterlegen (mindestens aber zunächst 12.500 Euro Stammkapital). Notarbesuch und Handelsregister- Anmeldung sind zwingend.
Steuerliche und handelsrechtliche Auflagen kommen hinzu, für die GmbH ist eine ordnungsmäßige Buchführung inklusive der Bilanzierungspflicht vorgeschrieben.
Der große Vorteil liegt in der Haftungsbeschränkung auf die Höhe des Stammkapitals, es gibt also eine private Enthaftung.
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Hotel oder Pension als UG (haftungsbeschränkt)
Das zur GmbH Ausgeführte trifft weitgehend auch auf die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) zu.
SIe unterscheidet sich im Wesentlichen durch die niedrige Stammeinlage – die UG kann schon mit 1,- Euro gegründet werden. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit sollte aber finanziell gesichert sein. Auch bei der UG haben Sie eine Haftungsbeschränkung.
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Handelsregistereintrag
Je nach der Unternehmensform, die Sie für Ihr Hotel oder Ihre Pension wählen, ist ein Handelsregistereintrag erforderlich. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Sie in Form einer UG, GmbH, UG & Co KG oder GmbH & Co KG gründen.
Die Eintragung können wir gerne im Rahmen unserer Dienstleistung für Sie übernehmen.
Finanzamt
Die Eröffnung Ihres Hotels oder Ihrer Pension haben Sie auch beim Finanzamt zu melden. Sie erhalten sodann eine Steuernummer, die Ihnen fortan auch die Rechnungsstellung ermöglicht. Die Anmeldung ist in unserer Leistung mit enthalten. Bei Bedarf erstellen wir auch die Eröffnungsbilanz für Ihr Hotel.
Gewerbeamt
Gewerbliche Tätigkeiten, wie der Hotelbetrieb, sind beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden. Dies gilt unabhängig davon, für welche Rechtsform Sie sich entscheiden.
Die Gewerbeanmeldung übernehmen wir im Rahmen unserer Dienstleistungen für Sie. Wir kümmern uns auch um den vorherigen Notartermin.
Gaststättenkonzession
Hotels mit Restaurant benötigen ferner eine sogenannte Gaststättenkonzession. Ausnahmen gelten wenn kein Alkohol ausgeschenkt wird oder die Getränke und Speisen allein Hotelgästen vorbehalten sind, also keine anderen Personen hier zum Essen gehen können.
Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) bzgl. Getränkeausschank und Glücksspielautomaten sind ebenso zu beachten wie der Nichtraucherschutz.
Gesundheitszeugnis
Hotel-Mitarbeiter, die direkt mit Lebensmitteln umgehen, benötigen ferner ein gültiges Gesundheitszeugnis. Es erfolgt eine Belehrung über das Lebensmittel- und Hygienegesetz durch das Gesunndheitsamt.
Rundfunkbeitrag und GEMA
Wenn Sie Fernseher, Radios usw. in Ihren Zimmern bereitstellen sind diese anzumelden und Rundfunkbeiträge zu zahlen. Falls Sie Musik/ urheberrechtlich geschützte Werke wiedergeben wollen brauchen Sie zudem eine GEMA-Lizenz.
Anmeldung bei der IHK
Ihr Hotel ist außerdem bei der örtlichen IHK anzumelden. Diese erfährt i.d.R. vom Gewerbeamt von der Neueröffnung. Zuständig ist die IHK Hotel- und Gaststättengewerbe.
Berufsgenossenschaft
Sie sind zudem verpflichtet, Ihr Hotel bei Ihrer Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und deren Beschäftigte registrieren zu lassen. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft Nahrung und Gaststätten
Berufsverbände
Sie können mit Ihrem Hotel oder Ihrer Pension ferner einem Berufsverband als Interessenvertretung beitreten, dies ist Ihnen freigestellt. Zuständig ist der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA).
Hotel eröffnen – Marke anmelden
Sofern Sie sich keinem Franchise-Modell anschließen, kann es zudem sinnvoll sein, für Ihr Hotel eine Marke anzumelden, um es gegen Mittbewerber und Nachahmer zu schützen. Der Hotelnamen, aber auch sein Logo usw. können markenrechtlich geschützt werde.
Als Nebeneffekt erzeugen Sie mit der Marke einen Wiedererkennungswert bei Gästen und bauen Ihre Corporate Identity auf.
Sie können eine deutsche oder eine europäische Marke anmelden.
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Schritt 1
Kostenfreie Erstberatung
Kostenloses Erstgespräch und Wahl einer passenden Marke.
Schritt 2
Prüfung der Eintragungsfähigkeit
Check, ob die Marke in das Register eingetragen werden kann. Bekanntheitsschutzprüfung sowie Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche .
Schritt 2
Schritt 3
Eintragung der Marke in das Markenregister
Eintragung Ihrer Marke in das Markenregister. Zehn Jahre Markenschutz
Deutsche Marke für Ihr Hotel anmelden
Mit einer DE-Marke haben Sie zehn Jahre Markenschutz in ganz Deutschland. Empfehlenswert, wenn Ihre Kunden im Wesentlichen in Deutschland wohnen.
Europäische Marke für Hotel anmelden
Haben Sie viele Gäste aus EU Ländern, ist schon bei der Gründung zu einer EU Marke zu raten. Sie bietet Schutz in allen Mietgliedstaaten der EU für 10 Jahre.
Betrieb eines Hotels: Buchhaltung outsourcen
Viele Unternehmen haben eine Bilanz und doppelte Buchführung nach dem HGB zu erstellen. Dies kann anspruchsvoll sein
In der doppelten Buchführung werden die Geschäftsvorgänge exakt und zeitnah erfasst, Dazu gehören u.a. die Kontierung und Buchung der Eingangs- und Ausgangsrechnungen, das Abstimmen der Debitoren- und Kreditorenkonten u.v.m.
Outsourcing der Buchhaltung
Damit Sie sich voll und ganz Ihrem Hotelbetreib und Ihren Gästen widmen können. ist die Auslagerung der Buchhaltung an einen externen Dienstleister anzuraten. Sie behalten so den Überblick über Ihre Finanzen und können die Haftung für die Buchführung auf den externen Dienstleister abwälzen.
Minimierung des Verwaltungsaufwands
Überblick Ihrer Finanzlage
Auslagerung der Haftung
Hotel oder Pension – negative Bewertung auf Google & Co. löschen
Gute Hotelbewertungen sind von nicht zu unterschätzender Bedeutung für den Erfolg Ihres Beherbergungsbetriebs. Durch Online-Portale wie:
- Google,
- Holidaycheck,
- Expedia,
- TripAdvisor,
- Opodo
- Ab-in-den-Urlaub.de
- Airbnb
und andere können sich Gäste im Internet einen ersten Eindruck von Ihrem Hotel oder Ihrer Pension machen und auch selbst Bewertungen abgeben.
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Viele Reisende achten vor der Buchung einer Unterkunft in erster Linie auf die Online-Bewertungen des Hauses.
Aber nicht immer entsprechen die Bewertung auch den Tatsachen. Manche sind auch ungerechtfertigt oder geben nur einen sehr subjektiven Eindruck des Gastes wieder. Bei negativen Hotelbewertungen sollten Sie deshalb prüfen (lassen), ob eine Löschung möglich ist.
Wie Sie negative Online-Bewertungen löschen
Gegen unrechtsmäßige Bewertungen können Sie rechtlich vorgehen.
Eine Bewertung ist insbesondere dann zu löschen, wenn
- in ihr eine unwahre Tatsachenbehauptung liegt. Der Gast behauptet entweder die Unwahrheit oder ist nicht einmal wirklich in Ihrem Haus gewesen.
- der Bewerter Sie beleidigt, beschimpft oder andere strafrechtlich relevante Handlungen begeht: Er schreibt z.B. einzig dazu einen Kommentar, um eine Schmähung auszusprechen.
- es sich um eine Fake Bewertung handelt: So genannte Fake-Accounts werden oft eigens dazu eingerichtet, schlechte Bewertung abzugeben, vielfach von Konkurrenten. Auch solche Bewertungen sind zu löschen.
Im Rahmen unserer anwaltlichen Leistungen bieten wir unseren Mandanten an, die Löschung unrechtmäßiger Bewertung für sie zu betreiben.
Ablauf der Löschung einer schlechten Online-Bewertung
Schritt 1
Sichtung der Unterlagen
Senden Sie uns bitte zunächst den Text Ihrer schlechten Bewertungen mit Internetadresse und Beschreibung des Sachverhaltes. Dies ist per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de möglich oder über unser Kontaktformular.
Schritt 2
Kostenlose Erstprüfung
Wir prüfen nun vorab kostenfrei, wie die Erfolgsaussichten zur Löschung aussehen. Bei positivem Ergebnis können Sie entscheiden, ob Sie uns mit der Löschung beauftragen möchten. Je Bewertung ist ein einmaliges Pauschalhonorar zu zahlen.
Schritt 2
Schritt 3
Löschung der Bewertung
Im Normalfall wird die Bewertung schon auf das anwaltliche Schreiben hin (notice-and-take-down-letter) seitens des Portals gelöscht.
Exkurs: Hotel oder Pension abwickeln und schließen
Es kann passieren, dass ein Beherbergungsbetrieb nicht gut läuft, wirtschaftlich nicht bestehen kann und wieder geschlossen werden muss. Dabei sind zwei Alternativen zu unterscheiden:
- Insolvenz beantragen
- Löschung oder Auflösung wegen Vermögenslosigkeit
Insolvenz beantragen
Wenn Ihr Hotel Schulden angehäuft hat, die nicht mehr getilgt werden können, müssen Sie Insolvenz beantragen.
Löschung ohne Sperrjahr bei Vermögenslosigkeit
In manchen Fällen kann stattdessen eine Löschung ohne Sperrjahr und Liquidation bei Vermögenslosigkeit betrieben werden. Dann darf Ihr Hotel oder Ihre Pension aber weder Vermögen noch Schulden haben. Die Löschung aus dem Handelsregister kann bei dieser Variante in nur drei Monaten erfolgen. Das Verfahren ist so deutlich günstiger als die klassische Liquidation.
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).










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