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Import-Export Handel gründen und betreiben

Sie möchten einen Import-Exporthandel gründen? Der Außenhandel, d.h. der Export, Import und Transithandel von Gütern oder Dienstleistungen, steht im Gegensatz zum innerdeutschen Binnenhandel, von dem er sich ganz grundlegend unterscheidet. Beim Import fließen Güter vom Ausland ins Inland und die Zahlungen vom Inland ins Ausland. Beim Export verhält es sich genau umgekehrt.

Beim grenzüberschreitenden Handel ist nicht nur auf  die räumliche Entfernung, sondern auch auf Sprachunterschiede, unterschiedliche politische, rechtliche und wirtschaftliche Systeme zu achten. Insbesondere lange grenzüberschreitende Transportwege machen ihn deutlich teurer als den Binnenhandel-

Wenn Sie sich mit einem Import-Exporthandel selbständig machen wollen, gilt es einige Besonderheiten zu beachten.  

Hier finden Sie alle Informationen zur Gründung und Betrieb Ihres Import-Exporthandels.

Fragen wie:

  • „Brauche ich eine bestimmte Ausbildung?“
  • „Welche Rechtsform ist für den Import/ Export geeignet?“,
  • „Sind bestimmte Genehmigungen erforderlich?“

beantworten wir Ihnen auf dieser Seite eingehend.

Wir gründen Ihren Import-Export-Handel – Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.

Inhaltsverzeichnis

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.