Import-Export Handel gründen: Bundesweit mit Anwalt
[headertxt_unter]

Import-Export Handel gründen und betreiben
Sie möchten einen Import-Exporthandel gründen? Der Außenhandel, d.h. der Export, Import und Transithandel von Gütern oder Dienstleistungen, steht im Gegensatz zum innerdeutschen Binnenhandel, von dem er sich ganz grundlegend unterscheidet. Beim Import fließen Güter vom Ausland ins Inland und die Zahlungen vom Inland ins Ausland. Beim Export verhält es sich genau umgekehrt.
Beim grenzüberschreitenden Handel ist nicht nur auf die räumliche Entfernung, sondern auch auf Sprachunterschiede, unterschiedliche politische, rechtliche und wirtschaftliche Systeme zu achten. Insbesondere lange grenzüberschreitende Transportwege machen ihn deutlich teurer als den Binnenhandel-
Wenn Sie sich mit einem Import-Exporthandel selbständig machen wollen, gilt es einige Besonderheiten zu beachten.
Hier finden Sie alle Informationen zur Gründung und Betrieb Ihres Import-Exporthandels.
Fragen wie:
- „Brauche ich eine bestimmte Ausbildung?“
- „Welche Rechtsform ist für den Import/ Export geeignet?“,
- „Sind bestimmte Genehmigungen erforderlich?“
beantworten wir Ihnen auf dieser Seite eingehend.
Wir gründen Ihren Import-Export-Handel – Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Rechtsform und Formalitäten
Buchhaltung und Unternehmensrecht
Online Gründung
[akinfo-unter]
Fakten zur Branche:
Im Jahr 2021 wurden Waren und Güter im Gesamtwert von rund 1,2 Billionen Euro nach Deutschland importiert. Größter Handelspartner war China.
Den Importen standen Exporte im Wert von rund 1,38 Billionen Euro gegenüber.
Wichtigste Exportgüter waren:
- Kraftwagen,
- Maschinen und
- chemische Erzeugnisse.
Die wichtigsten Importe staffelten sich wie folgt:
- Datenverarbeitungsgeräte mit 128,87Mrd €
- Kfz und Kfz-Teile 114,62 Mrd.
- Chemische Erzeugnisse 94,32 Mrd.
- Maschinen 91,57 Mrd.
- Elektrische Ausrüstung 82,7 Mrd.
- gefolgt von Metallen, Öl und Gas, Pharmaerzeugnissen sowie Nahrungsmitteln.
Quellen: statista.de
wikipedia.de

[cta_button_unter title=”Gründung” label=”JETZT ONLINE GRÜNDEN” link=”/gesellschaftsrecht/firmengruendung-firma-gruenden/?click=CTA#einreichen” link2=”/wp-content/uploads/2020/03/einzelunternehmen-download-beauftragung-vollmacht-beschreibung.pdf” ]
Ablauf der Gründung Ihres Import-Export-Handels
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
Wir beraten Sie zunächst dazu, welche Rechtsform für Ihren Import-Export-Handel geeignet ist.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Darauf folgt dann die eigentliche Gründungsberatung für Ihren Import-Export-Handel.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Erstellung des Gesellschaftsvertrages
Wenn Sie nicht als Einzelunternehmern, sondern in Form einer Gesellschaft gründen möchten, können wir Ihren Gesellschaftsvertrag sehr kurzfristig aufsetzen.
Schritt 4 - Gründung Ihres Import-Export-Handels
Wir tragen Ihren Import-Export-Handel in das Handelsregister ein und melden ihn steuerlich sowie gewerblich an. In einer Abschlussberatung werden ggf. noch offene Fragen besprochen.
Schritt 4 - Gründung Ihres Import-Export-Handels
Import-Export-Handel gründen – Voraussetzungen
Vor der Gründung eines Import-Export-Handels ist ein detaillierter Businessplan aufstellen.
Aspekte wie Markt- und Wettbewerbsanalyse, Zielgruppe und Produktpalette, Auswahl passender und zuverlässiger Lieferanten, Lieferzeiten sowie Werbung/ Marketing sind auszuarbeiten.
Enthalten sein muss auch eine Budget/ Finanzplanung, eine Kalkulation der Gründungs- und Verwaltungs-/ Betriebskosten. Der Außenhandel ist in der Regel teurer als der Binnenhandel. Der Grund dafür liegt in langen Transportwegen, aber auch in Zöllen und zusätzlichen Transaktionskosten. Beim Import-Export-Handel ist insbesondere an Fracht- und Lagerkosten, Zollgebühren und Kosten des internationalen Zahlungsverkehrs zu denken.
Für Ihren Import-Export-Handel haben Sie ein Gewerbe anzumelden. Meist kommt noch eine Eintragung ins Handelsregister hinzu, etwa wenn Sie eine UG gründen. Nach der Gewerbeanmeldung folgt die Anmeldung beim Finanzamt und bei der IHK.
Wenn Sie einen Onlineshop unterhalten sind auch bestimmte Angaben verpflichtend. Dazu gehören ein Impressum und eine Widerrufsbelehrung. Sinnvoll sind auch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Liefer- und Zahlungsbedingungen haben Sie für Ihren Import-Exporthandel ohnehin anzugeben. Es macht daher Sinn, dies direkt im Rahmen von AGB zu tun. Auch eine Datenschutzerklärung nach der DSGVO ist obligatorisch.
Wer eine Import-Export-Firma gründet benötigt Branchenkenntnisse und Kenntnisse im internationalen Waren- und Zahlungsverkehr. Erfahrungen im Import und Export sollten vorhanden sein. Hilfreich ist eine einschlägige Ausbildung, zum Beispiel als Großhandelskaufmann.
Sie benötigen Kenntnisse im Güterverkehr und Lagerwesen, im internationalen Zahlungsverkehr, Wissen über Ein- und Ausfuhrbestimmungen, Zollvorschriften, aber auch Sprachkenntnisse, interkulturelle Kompetenzen und Kenntnisse des ausländischen Marktes.
Je nach Art der umgeschlagenen Güter benötigen Sie auch bestimmte Erlaubnisse und Nachweise, etwa einen Sach- oder Fachkundenachweis.
Werbung und Marketing ist auch für einen Import-Exporthandelwichtig. Denken Sie neben klassischer Werbung auch an Onlinewerbung, Social Media und Suchmaschinenmarketing. Haben Sie eigene LKW, so können auch diese als Werbeträger eingesetzt werden.
Exkurs: Die EORI-Nummer
Als Importeur/ Exporteur benötigen Sie eine so genannte EORI-Nummer (Economic Operators’ Registration and Identification number) von der Generalzolldirektion in Dresden. Wer als Unternehmer Ausfuhren oder Einfuhren beim Zoll anmeldet oder eine Ausfuhrgenehmigung beantragen muss, braucht diese Nummer schon ab dem ersten Export oder Import.
Wichtig: Sie müssen auch die EORI-Nummer ihrer Geschäftspartner prüfen, bevor Sie Waren an diese versenden, also exportieren. Dies ist über eine Online-Suche möglich.
Vor- und Nachteile eines Import-Export-Handels
Der Import-Export bietet Gründern sehr entscheidende Vorteile, es gibt gegenüber anderen Formen des Handels aber auch Nachteile, die Sie kennen sollten:
Hohes Volumen
In Deutschland gibt es sowohl ein hohes Import- als auch Exportvolumen. Die Rahmenbedingungen für einen Import-Export-Handel sind dadurch insgesamt gut. Auch die zentrale Lage der Bundesrepublik ist von Vorteil.
Überregionalität
Sie können praktisch von überall Waren beschaffen bzw. solche überall hin vertreiben.
Lieferantenqualität
Sie sind als Importeur darauf angewiesen, dass Ihre Lieferanten zuverlässig sind und gute Qualität liefern. Bei aus dem Ausland importierten Waren ist dies oft schwer kalkulierbar. Manche entsprechen nicht den hiesigen Standards.
Grenzüberschreitende Besonderheiten
Wenn Produkte aus dem Ausland eingeführt werden, ist an Zollbestimmungen, Zollgebühren, aber auch an die Anforderungen an die Waren zu denken, etwa die CE-Kennzeichung.
Als Importeur/ Exporteur benötigen Sie ferner eine so genannte EORI-Nummer (Economic Operators’ Registration and Identification number). Es sind außerdem mögliche Exportbeschränkungen zu beachten. Nicht alles kann ohne weiteres ausgeführt werden.
Zusatzkosten
Transportkosten, Zollgebühren und ggf. weitere Zusatzkosten sind einzukalkulieren.
Rechtsform wählen
Wenn Sie einen Import-Export Handel gründen möchten stehen Ihnen unterschiedliche Rechtsformen zur Verfügung. Für diese gewerbliche Tätigkeit kommen z.B. ein Einzelunternehmen, eine GbR, eine GmbH oder eine UG infrage.
Eröffnung eines Import-Export-Handels als Einzelunternehmen
Einen Import-Export-Handel als so genanntes Einzelunternehmen zu gründen ist mit wenig. Aufwand und Kosten möglich. Die Kehrseite ist die Haftung des Inhabers mit seinem Privatvermögen. Da oft hohe Warenwerte umgeschlagen werden, ist dies nicht ohne Risiko.
Ein Import-Export-Händler ist i.d.R. in größerem Umfang geschäftlich tätig. Er muss dann auch als Kaufmann im Handelsregister eingetragen sein.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Import-Export-Handel als GbR gründen
Wenn mehrere Personen zusammen einen Import-Export Handel gründen möchten, können sie dies auch in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) tun. Mindestens zwei Gesellschafter schließen dazu einen Gesellschaftsvertrag zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.
Gründungs- und Verwaltungsaufwand sind überschaubar. Es besteht aber eine unbeschränkte Haftung mit Geschäfts- und Privatvermögen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Import-Export-Handels Gründung als GmbH
Teurer und aufwändiger ist es, einen Import-Export-Handel als GmbH zu gründen. Nötig sind ein Stammkapital von zunächst mindestens 12.500 Euro, die notarielle Beurkundung und ein Handelsregister-Eintrag. Auch bestehen bestimmte Pflichten (Buchführung, Bilanzierung usw,). Dafür kann der Import-Export-Händler mit der GmbH aber seine private Haftung ausschließen. Außerdem genießt sie ein hohes Ansehen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Import-Export-Handels Gründung als UG (haftungsbeschränkt)
Etwas niedrigschwelliger ist die Gründung eines Import-Export Handels als Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG). Auch in diesem Fall kann die Haftung beschränkt werden. Die Stammeinlage ist aber niedriger als bei einer GmbH (1,- Euro). Das Ansehen der UG ist mit dem der GmbH aber auch nicht vergleichbar.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Handelsregistereintrag
Wenn Sie eine Gesellschaft in handelsrechtlicher Form gründen, ist der Handelsregistereintrag zwingend. Dies gilt bei der UG wie der GmbH. aber auch für den eingetragene Kaufmann (e.K.). Die Eintragung können wir gerne im Rahmen unserer Dienstleistung für Sie übernehmen.
Firma beim Finanzamt anmelden
Die Gründung des Import-Export-Handels ist dem Finanzamt zu melden. Sie bekommen eine Steuernummer zugeteilt, die Sie für die Geschäftsaufnahme und Rechnungsstellung benötigen. Auch um diese Anmeldung kümmern wir uns für Sie, ebenso ggf. um die Eröffnungsbilanz. Bei Im- und Exporten ist ferner eine EORI-Nummer erforderlich.
Anmeldung beim Gewerbeamt
Gewerbliche Tätigkeiten, die Sie eigenständig und dauerhaft mit dem Ziel der Gewinnermittlung betreiben, sind auch dem Gewerbeamt zu melden.
Die Gewerbeanmeldung übernehmen wir im Rahmen unserer Dienstleistungen für Sie.
Anmeldung bei der IHK
Der Import-Export-Handel muss ferner bei der IHK angemeldet werden.
Import-Export-Handel gründen – Buchhaltung outsourcen
Im Import-Export-Handel geht es meist um große Warenmengen, weshalb die Buchhaltung oft nicht mehr selbst erledigt werden kann. Bestimmte Unternehmen sind auch zur Aufstellung einer Bilanz und zur doppelten Buchführung nach dem HGB verpflichtet. Dann wird die Buchhaltung schnell sehr komplex. Zur doppelten Buchführung gehören u.a. die Kontierung und Buchung der Ein- und Ausgangsrechnungen, das Abstimmen der Debitoren- und Kreditoren-Konten, die Kontierung und Buchung der Kasse u.v.m.
Outsourcing Buchhaltung
Das Outsourcing der Buchhaltung an einen externen Dienstleister kann dann sehr hilfreich sein. Zeitersparnis, ein besserer Überblick über Ihre Finanzen und das Abwälzen der Haftung für die Buchführung auf den externen Dienstleister sprechen dafür.
Import-Export-Handel gründen – Finanzierung
Zur Gründung Ihres Import-Export-Handels benötigen Sie Kapital, um den Geschäftsbetrieb aufnehmen zu können.
Die Vorfinanzierung von Waren, Lagerkosten und Logistik kann gerade im Import/ Export sehr teuer sein. Es fallen ferner Kosten für EDV, Werbung und Personal an.
Ausreichendes Eigenkapital ist von Vorteil, es kann aber auch zusätzliches Fremdkapital erforderlich sein. Auch deshalb benötigen Sie eine detaillierte Finanzierungsplanung.
Die gängigste Form der Finanzierung ist der Bankkredit. Sie können aber auch einen Investor suchen. So kann z.B. eine Beteiligung vereinbart werden. Denkbar ist etwa eine Beteiligung von Gesellschaftern bei einer UG oder GmbH, eine stille Beteiligung oder ein partiarisches Darlehen. Was sich besonders anbietet ist im Einzelfall abzuwägen.
Import-Export-Handel gründen – Marke anmelden
Zum Schutz vor Mitbewerbern können Sie für Ihren Import-Export-Handel auch eine Marke anmelden und Ihren Unternehmensnamen oder Ihr Firmenlogo eintragen lassen. Da Sie grenzüberschreitend tätig sind, empfiehlt sich eine europäische oder IR-Marke.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Europäische Marke für Ihren Import-Export-Handel anmelden
Haben Sie Kunden und(oder Lieferantenaus anderen EU Ländern, ist eine EU Marke eine gute Wahl. Die Anmeldung bietet 10 Jahre Markenschutz in allen Mitgliedstaaten.
Internationale Marke für Ihren Import-Export-Handel anmelden
Durch die Anmeldung der internationalen Marke bei der WIPO können Sie Ihre Marke in über 114 Staaten, die dem Madrider Markenabkommen beigetreten sind, schützen lassen.
[teambox-unter]
[prinz-unter]
Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Import-Export Handel gründen und betreiben”? Wir beantworten sie hier kostenlos!
Unsere Mandanten vertrauen uns auch in folgenden Fachgebieten
FIRMA
GRÜNDEN
BEWERTUNG
LÖSCHEN
AGB
ERSTELLEN
Schnellnavigation
Insolvenzrecht
Unternehmensrecht
Kontakt
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
Social Media
Hinweis
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).










Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!