Kita gründen: Bundesweit mit Anwalt
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Kita oder Kindergarten gründen und betreiben
Der Bedarf an Kita-und Kindergartenplätzen Plätzen ist in Deutschland gleichbleibend hoch und in vielen Gegenden kann das vorhandene Angebot die Nachfrage nicht einmal annähernd decken. Aus Angst, für den Nachwuchs keinen Kita-Platz zu erhalten, kümmern sich viele Eltern schon kurz nach der Geburt oder sogar bereits während der Schwangerschaft um einen Kita-Platz.
Die Eröffnung einer privaten Kita als Ergänzung zu denen der Jugendhilfeträger ist damit eine vielversprechende Geschäftsidee. Ein solches Vorhaben ist jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft. Auch der Mangel an qualifiziertem Personal mit Erzieher- oder pädagogischer Ausbildung, stellt durchaus eine Herausforderung dar.
Was ist eine Kita, was ein Kindergarten?
Kita und Kindergarten werden oft synonym gebraucht. Faktisch werden in Kindergarten aber i.d.R. Kinder im Vorschulalter, also zwischen 3 und 7 Jahren, betreut und dies überwiegend vormittags. In Kindertagesstätten gibt es normalerweise eine Ganztagsbetreuung und die Kinder sind oft auch jünger als 3 Jahre, bei unter Zweijährigen spricht man auch von einer Kinderkrippe.

Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Rechtsform und Formalitäten
Buchhaltung und Unternehmensrecht
Online Gründung
Schließung
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Fakten zur Branche
- 2021 gab es in Deutschland 58.500 Kindertageseinrichtungen, davon rund 39.200 in freier und 19.300 in öffentlicher Trägerschaft. Gemeinnützige Kindertageseinrichtungen freier Träger waren am häufigsten in der Trägerschaft der katholischen und evangelischen Kirche (Caritas und Diakonie).
- 2021 waren in Deutschland rund 57,9 Prozent der in Tageseinrichtungen betreuten Kinder zwischen 3 bis unter 6 Jahren alt.
- In Nordrhein-Westfalen waren 101.851 Kita-Kinder unter und 471.173 über 3 Jahre alt.
Quelle:
https://de.statista.com
Sie möchten eine Kita oder einen Kindergarten eröffnen? Die Aussichten sind aufgrund der hohen Nachfrage gut. Obwohl es in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz gibt, sind nicht genügend Plätze vorhanden. Kita-Gründer profitieren außerdem von Fördergeldern und Zuschüssen. Fragen wie
- „Welche Voraussetzungen muss ich für eine Kita- Gründung erfüllen?”
- „Welche Rechtsform ist für Kita oder Kindergarten geeignet?“,
- „Welchen besonderen Herausforderungen sehe ich mich ggf. gegenüber ?“
werden auf dieser Seite eingehend beantwortet.
Wir gründen Ihre Kita – Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.

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Ablauf der Gründung von Kita oder Kindergarten
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
Wir beraten Sie zunächst zu den möglichen Rechtsformen, die Ihnen für eine Kita oder einen Kindergarten zur Verfügung stehen.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Es folgt eine eingehende Gründungsberatung. Wir erstellen auch einen maßgeschneiderten Gründungsplan für Ihre Kita, entsprechend dem von Ihnen verfolgten Konzept.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Erstellung der Satzung
Wollen Sie z.B. in Form eines eingetragene Vereins gründen, benötigt dieser eine Satzung, die von mindestens sieben Mitgliedern unterschrieben ist. Wir setzen sie gerne für Sie auf.
Entscheiden Sie sich für eine Gesellschaft, formulieren wir Ihren Gesellschaftsvertrag.
Schritt 4 - Gründung Ihrer Kita
Wir tragen Ihre Kita ggf. in das Handelsregister ein und melden sie steuerlich sowie gewerblich an. Sie erhalten darüber hinaus eine Abschlussberatung, in der sie offene Fragen klären können.
Schritt 4 - Gründung Ihrer Kita
Mit Kita oder Kindergarten durchstarten – Voraussetzungen
Wenn Sie eine Kita oder einen Kindergarten gründen möchten, stellt sich zunächst die Frage nach dem pädagogischen Konzept,
Möchten Sie z.B. einen Einrichtung nach dem Montessori- oder Waldorfprinzip eröffnen, eine inklusive oder mehrsprachige Kita oder verfolgen Sie ein ganz anders Modell? Wollen Sie ausschließlich bestimmte Spielsachen anbieten, etwa aus Naturmaterialien? Soll die Küche vegetarisch oder vegan sein? Legen Sie wert auf eine bestimmte Einrichtung der Räume oder ein bestimmtes Angebot, z.B. mit einem Schwerpunkt auf Musik oder Sport? Welche Eltern möchten Sie als Zielgruppe erreichen? Wie ist der Elternrat ausgestaltet, welche Mitverantwortung trägt er? Nehmen Sie Kinder ab drei Jahren oder auch unter Dreijährige auf? All das will vorab bedacht sein.
Überlegen Sie auch rechtzeitig, ob Sie selbst die Voraussetzungen für die Kita-Gründung erfüllen. Bringen Sie die Belastbarkeit für den Umgang mit vielen Kindern mit? Haben Sie eine geeignete Ausbildung? Falls nein: Können Sie qualifizierte Mitarbeiter einstellen?
Für die Eröffnung ist eine Genehmigung des Jugendamtes einzuholen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Es bedarf insbesondere eines Betreuungskonzeptes, das u.a. die pädagogischen Ziele, die Struktur der Kita, Gruppengröße und Alter der Kinder, Lernangebote, Betreuungszeiten usw regelt. Besonderes Augenmerk wird auf die die Qualifikation der Betreuer gelegt. Dem Jugendamt ist genau nachweisen, dass Sie Personal mit einer anerkannten pädagogischen oder therapeutischen Ausbildung haben. Anerkannt werden insbesondere Erzieher, Heilpädagogen, Familienpfleger und Kinderpfleger. Es gibt auch einen Betreuungsschlüssel, bzgl. der Anzahl der Mitarbeiter im Verhältnis zur Anzahl und dem Alter der Kinder.
Vor der Gründung der Kita sollten Sie auch einen Businessplan ausarbeiten, mit Eckpunkten zum Konzept und zur Finanzierung,
Themen wie:
- Bedarf an Betreuungsplätzen vor Ort
- Eltern-Zielgruppe
- Standort
- geeignete Räumlichkeiten mit Schlafmöglichkeiten, Küche, Waschräumen, ggf. Außen-Spielbereich
- Pädagogisches Personal
- Budget
- Werbung
werden dort aufgenommen.
Darüber hinaus ist der Businessplan Grundlage für die bei Kitas so wichtigen Fördermittel und auch für Bankkredite.
Folgende Kosten sollten dabei erfasst werden:
- Gründungskosten
- Raummieten
- Verwaltungskosten
- Lohnkosten für Erzieher
- Kosten für Versicherungen
- Steuern
- Betriebskosten (Heizung, Strom, Reinigung)
- Verpflegungskosten der Kinder
- Mobiliar, Spielsachen und Spielgeräte
- Marketing
Um den richtigen Standort zu finden, sollten Sie sich den Betreuungsbedarf vor Ort und den Wettbewerb ansehen. Ebenso stellt sich die Frage nach dem Vorhandensein geeigneter Immobilien und nach der Verkehrsanbindung (gut erreichbar, Halte- Parkmöglichkeiten).
Die Aufteilung des Gebäudes muss die kindgerechte Einrichtung von Gruppen-/ Spielzimmern, Schlaf- oder Ruheräumen, Waschräumen, Küche und Essbereich zulassen. Die Kindertagesstätten Gesetze der Länder machen zu alldem auch klare Vorgaben (Raumaufteilung, Sicherheit, Gruppengröße, Platzbedarf je Kind usw). Auch Vorgaben der Bauaufsichts- und Gesundheitsämter sind zu berücksichtigen.
Ideal für eine Kita ist neben passenden Räumen natürlich auch ein Außenbereich, in dem ein Spielplatz entstehen kann; zumindest sollte aber ein öffentlicher Spielplatz in der Nähe liegen.
Für das Marketing benötigen Sie eine bebilderte und informative Internetseite, auf der Sie Ihre Kita bekannt machen können. Auch ein Eintrag bei Google Maps ist hilfreich. Mit der Bewertungsfunktion sorgen Sie für Transparenz und erscheinen damit vertrauenswürdig. Weitere Werbemaßnahmen, wie Anzeigen, können hinzukommen.
Bei der Eröffnung einer Kita darf auch die Finanzplanung nicht vergessen werden. Welches Kapital kann aufgebracht werden und welche Ausgaben fallen an?
In jedem Fall sollten Sie über genügend Start-Kapital verfügen, um einen professionellen und sicheren Betrieb aufnehmen zu können. Gründungskosten i.e.S. sowie Anmietung des Gebäudes, Ausstattung und ggf. Umbau der Räume, Anschaffung von Kinderspielgeräten usw. gehören zu den Haupt-Posten. Die Räume müssen gut beheizbar und belüftbar sein. In der Kita darf es keine Gefahrenstellen geben, es ist für Kindersicherungen usw. zu sorgen.
Hinzu kommen die laufenden Kosten, sowohl fixe als auch variable, die mit der Zahl der Kinder steigen (z.B. für Speisen und Getränke). Nicht zu vergessen die Personalkosten, für Erzieherinnen, Pädagogen usw.
Möglicherweise verfügen Sie über hinreichendes Eigenkapital für den Start; die meisten Gründer müssen jedoch auf Fremdkapital zurückgreifen. Dazu zählen natürlich Bankkredite. Kitas können aber auch Fördergelder von Land und Kommune erhalten. Voraussetzungen dafür ist aber die Aufnahme in den Kita-Bedarfsplan und eine Betriebserlaubnis. Die genauen Anforderungen dafür weichen regional und lokal ab. Geld erhalten Kitas nach Betriebsaufnahme auch aus Elternbeiträgen. Pro Kind gibt es ferner einen öffentlichen Zuschuss.
Erstellen Sie eine detaillierte Finanzierungsplanung, die Eigenkapital, Sicherheiten, Finanzierungspartner usw. mit berücksichtig.
Bei Finanzierung denkt jeder zuerst an die Kreditfinanzierung durch eine Bank. Es gibt aber auch noch andere Finanzierungsmodelle, wie z.B. die Finanzierung durch Investoren, etwa in Form eines Beteiligungsvertrags.
Rechtsform wählen
Wenn Sie eine Kita oder einen Kindergarten eröffnen möchten, dann stellt sich vorab die Frage, welche Rechtsform diese haben soll. Vom eingetragenen Verein über die GbR, die GmbH oder UG bis zur Gründung als Einzelunternehmen ist einiges möglich.
Hier spielen u.a. der Gründungsaufwand, Steuerfragen aber auch Fragen der Finanzierung und Haftung eine Rolle.
Kita. Kindergarten als eingetragener Verein (e.V.)
Wenn sich Eltern zusammenschließen, um in Eigeninitiative eine Kita zu gründen, wird oft die Rechtsform des eingetragenen Vereins (e. V.) gewählt.
Einen solchen kann jeder gründen. Es sind aber mindestens sieben Gründungsmitglieder erforderlich. die ein gemeinsames Ziel verfolgen und sich dazu zusammenschließen.
Der bürokratische Aufwand ist überschaubar. Es ist eine Gründungsversammlung abzuhalten. Hier wird der Name des Vereins bestimmt und ein Vorstand gewählt,
Anders als bei einer Kapitalgesellschaft, wird kein Stammkapital benötigt.
Wenn der Verein als gemeinnützig anerkannt wird, winken außerdem Steuervorteile.
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Kita. Kindergarten als Einzelunternehmen
Ein Einzelunternehmen können Sie demgegenüber auch alleine gründen. Gründungsaufwand und steuerliche Pflichten sind auch hier überschaubar.
Ein Risiko liegt aber in der Haftung mit dem Privatvermögen.
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Kita. Kindergarten als GbR
Ähnlich wie der Verein kann die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) relativ einfach von mehreren Personen gegründet werden, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen
Es ist aber der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages notwendig.
Ein Nachteil ist – wie beim Einzelunternehmen – die Haftung: Die Gesellschafter haften unbeschränkt auch mit ihrem Privatvermögen.
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Kita, Kindergarten als GmbH oder UG
Bei der GmbH oder haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) gibt es dagegen eine Haftungsbeschränkung auf die Höhe des Stammkapitals, also eine private Enthaftung.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine so genannte Kapitalgesellschaft. Es ist für sie eine Einlage von 25.000 Euro zu hinterlegen (mindestens aber zunächst 12.500 Euro Stammkapital). Notarbesuch und Handelsregister- Anmeldung sind unumgänglich.
Steuerliche und handelsrechtliche Auflagen kommen hinzu, für die GmbH ist eine ordnungsmäßige Buchführung inklusive der Bilanzierungspflicht vorgeschrieben.
Die UG ist demgegenüber durch die niedrige Stammeinlage gekennzeichnet – sie kann schon mit 1,- Euro gegründet werden
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Handelsregistereintrag
Abhängig von der Unternehmensform ist ein Handelsregistereintrag erforderlich. Dies gilt z.B. für eine UG oder GmbH.
Die Eintragung können wir gerne im Rahmen unserer Dienstleistung für Sie übernehmen.
Finanzamt
Die Eröffnung Ihrer Kita oder Ihres Kindergartens haben Sie auch beim Finanzamt zu melden. Sie erhalten eine Steuernummer, die Ihnen die Rechnungsstellung ermöglicht. Die Anmeldung ist in unserer Leistung mit enthalten.
Gewerbeamt
Gewerbliche Tätigkeiten sind zudem beim zuständigen Gewerbeamt zu melden, unabhängig von der Rechtsform.
Die Gewerbeanmeldung übernehmen wir im Rahmen unserer Dienstleistungen für Sie.
Betriebserlaubnis
Wer eine Kita eröffnen will, der benötigt nach §45 des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII eine Betriebserlaubnis, die beim Jugendamt zu beantragen ist. Dies gilt für Einrichtungen mit dem Zweck der ganztägigen oder über einen Teil des Tages erfolgenden Betreuung oder Unterkunftsgewährung sowie Beaufsichtigung, Erziehung, Bildung, Ausbildung von Kindern außerhalb ihrer Familie.
Anmeldung bei der IHK
Ihre Kita ist außerdem bei der örtlichen IHK anzumelden. Diese erfährt i.d.R. vom Gewerbeamt von der Neueröffnung.
Berufsgenossenschaft
Sie sind zudem verpflichtet, Ihre Kita bei Ihrer Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und deren Beschäftigte registrieren zu lassen. Zuständig ist bei privaten nicht gemeinnützigen Einrichtungsträgern in der Regel die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.
Berufsverbände
Sie können mit Ihrer Kita ferner einem Berufsverband als Interessenvertretung beitreten, dies ist freiwilligt. Es gibt z.B. den Verband für Kita-Fachkräfte.
Kita oder Kindergarten eröffnen – Marke anmelden
Es kann auch sinnvoll sein, für Ihre Kita eine Marke anzumelden, um sie gegen Mittbewerber und Nachahmer zu schützen. Der Kita-Name, oder auch ihr Logo usw. können markenrechtlich geschützt werden.
Mit der Marke schaffen Sie nicht nur einen Wiedererkennungswert. Sie bewahren auch Ihren guten Ruf, falls Mitbewerber unter Ihrem oder einem sehr ähnlichen Namen schlechtere Leistungen bieten und damit auch Ihrem Image schaden.
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Schritt 1
Kostenfreie Erstberatung
Kostenloses Erstgespräch und Wahl einer passenden Marke.
Schritt 2
Prüfung der Eintragungsfähigkeit
Check, ob die Marke in das Register eingetragen werden kann. Bekanntheitsschutzprüfung sowie Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche .
Schritt 2
Schritt 3
Eintragung der Marke in das Markenregister
Eintragung Ihrer Marke in das Markenregister. Zehn Jahre Markenschutz
Deutsche Marke für Kita oder Kindergarten anmelden
Mit einer DE-Marke haben Sie zehn Jahre Markenschutz in ganz Deutschland. Empfehlenswert, wenn Ihre Kunden im Wesentlichen in Deutschland wohnen, was bei Kindergärten und Kitas ja der Fall ist.
Betrieb von Kita Kindergarten: Buchhaltung outsourcen
Kleine Kitas erledigen ihre Buchhaltung oft selbst. Viele Unternehmen haben aber eine Bilanz und doppelte Buchführung nach dem HGB zu erstellen. Dies kann, ebenso wie die Buchführung für eine große Kita, anspruchsvoll sein
In der doppelten Buchführung werden die Geschäftsvorgänge exakt und zeitnah erfasst, Dazu gehören u.a. die Kontierung und Buchung der Eingangs- und Ausgangsrechnungen, das Abstimmen der Debitoren- und Kreditorenkonten u.v.m.
Outsourcing der Buchhaltung
Damit Sie sich komplett auf Ihren Kitabetrieb konzentrieren können. ist die Auslagerung der Buchhaltung an einen externen Dienstleister hilfreich. Sie behalten so den Überblick über Ihre Finanzen und können die Haftung für die Buchführung auf den externen Dienstleister abwälzen.
Minimierung des Verwaltungsaufwands
Überblick Ihrer Finanzlage
Auslagerung der Haftung
Kita, Kindergarten – negative Bewertung auf Google & Co. löschen
Gute Bewertungen sind für jede Kita von großer Bedeutung. Es handelt sich um eine Dienstleistung in einem besonders sensiblen Bereich; schließlich vertrauen die Eltern Ihnen ihre Kinder an und wollen diese in guten Händen wissen. Durch Online-Portale wie:
- Google,
- Golocal
- 11880
- Facebook,
und andere können sich Eltern im Internet einen ersten Eindruck von Ihrer Kita oder Ihrem Kindergarten machen und auch selbst Bewertungen abgeben.
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Viele Eltern achten auf der Suche nach einer Kita in erster Linie auf die Online-Bewertungen des Hauses.
Aber nicht immer entsprechen die Bewertung auch den Tatsachen. Manche Rezensionen sind überhaupt nicht gerechtfertigt oder bringen nur eine äußerst subjektive Einschätzung der Eltern zum Ausdruck. Bei negativen Kita-Bewertungen sollten Sie deshalb prüfen (lassen), ob eine Löschung möglich ist.
Wie Sie negative Kita-Bewertungen löschen
Gegen unrechtsmäßige Rezensionen können Sie rechtlich vorgehen.
Eine Bewertung ist insbesondere dann zu löschen, wenn
- in ihr eine unwahre Tatsachenbehauptung liegt. Die Eltern behaupten schlicht die Unwahrheit oder ihr Kind geht oder ging gar nicht in IHRE Kita.
- die Eltern Sie beleidigen, beschimpfen o.ä.: Sie schreiben den Kommentar z.B. nur zum Zweck einer Verunglimpfung/ Schmähung
- es sich um eine Fake Bewertung handelt: Fake-Accounts werden oft extra dazu eingerichtet, schlechte Bewertungen zu verfassen, oft von Konkurrenten.
Im Rahmen unserer anwaltlichen Leistungen bieten wir unseren Mandanten an, die Löschung unrechtmäßiger Bewertung für sie zu betreiben.
Ablauf der Löschung einer schlechten Online-Bewertung
Schritt 1
Sichtung der Unterlagen
Senden Sie uns bitte zunächst den Text Ihrer Kita-Bewertungen mit Webadresse und Beschreibung des Ereignisses, das die Eltern schildern. Dies ist per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de möglich oder über unser Kontaktformular.
Schritt 2
Kostenlose Erstprüfung
Wir prüfen nun kostenfrei, wie die Erfolgsaussichten zur Löschung der Kita-Bewertung stehen. Ist eine Löschung realisierbar, können Sie entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Je Kita-Bewertung ist ein einmaliges Pauschalhonorar zu zahlen.
Schritt 2
Schritt 3
Löschung der Bewertung
Im Normalfall wird die Kita-Bewertung schon nach dem anwaltlichen Schreiben (notice-and-take-down-letter) vom Portal gelöscht.
Exkurs: Kita oder Kindergarten abwickeln und schließen
Es kann passieren, dass eine Kita nicht wirtschaftlich ist oder aus anderen Gründen geschlossen werden muss. Es gibt zwei Alternativen :
- Insolvenz beantragen
- Löschung oder Auflösung wegen Vermögenslosigkeit
Insolvenz beantragen
Wenn Ihre Kita Schulden angehäuft hat, die Sie nicht mehr bezahlen können, haben Sie Insolvenz zu beantragen.
Löschung ohne Sperrjahr bei Vermögenslosigkeit
In manchen Fällen ist stattdessen eine Löschung ohne Sperrjahr und Liquidation bei Vermögenslosigkeit möglich. Dann darf Ihre Kita kein Vermögen und keine Schulden haben. Die Löschung aus dem Handelsregister ist in nur drei Monaten möglich und ist deutlich günstiger als eine klassische Liquidation.
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).








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