• Kita gründen: Bundesweit mit Anwalt

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    Bild von den Kranhäusern in Köln
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Kita oder Kindergarten gründen und betreiben

Der Bedarf an Kita-und Kindergartenplätzen Plätzen ist in Deutschland gleichbleibend hoch und in vielen Gegenden kann das vorhandene Angebot die Nachfrage nicht einmal annähernd decken.  Aus Angst, für den Nachwuchs keinen Kita-Platz zu erhalten, kümmern sich viele Eltern schon kurz nach der Geburt oder sogar bereits während der Schwangerschaft um einen Kita-Platz.

Die Eröffnung einer privaten Kita als Ergänzung zu denen der  Jugendhilfeträger ist damit eine vielversprechende Geschäftsidee. Ein solches Vorhaben ist  jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft. Auch der Mangel an qualifiziertem Personal mit Erzieher- oder pädagogischer Ausbildung, stellt durchaus eine Herausforderung dar.


 Was ist eine Kita, was ein Kindergarten?

Kita und Kindergarten werden oft synonym gebraucht. Faktisch werden in  Kindergarten aber i.d.R. Kinder im Vorschulalter, also zwischen 3 und 7 Jahren, betreut und dies überwiegend vormittags.  In Kindertagesstätten gibt es normalerweise eine Ganztagsbetreuung und die Kinder sind oft auch jünger als 3 Jahre, bei unter Zweijährigen spricht man auch von einer Kinderkrippe.

Bild von Kleinkindern auf einer Bank

Inhaltsverzeichnis

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.