Kita gründen: Bundesweit mit Anwalt
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Kita oder Kindergarten gründen und betreiben
Der Bedarf an Kita-und Kindergartenplätzen Plätzen ist in Deutschland gleichbleibend hoch und in vielen Gegenden kann das vorhandene Angebot die Nachfrage nicht einmal annähernd decken. Aus Angst, für den Nachwuchs keinen Kita-Platz zu erhalten, kümmern sich viele Eltern schon kurz nach der Geburt oder sogar bereits während der Schwangerschaft um einen Kita-Platz.
Die Eröffnung einer privaten Kita als Ergänzung zu denen der Jugendhilfeträger ist damit eine vielversprechende Geschäftsidee. Ein solches Vorhaben ist jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft. Auch der Mangel an qualifiziertem Personal mit Erzieher- oder pädagogischer Ausbildung, stellt durchaus eine Herausforderung dar.
Was ist eine Kita, was ein Kindergarten?
Kita und Kindergarten werden oft synonym gebraucht. Faktisch werden in Kindergarten aber i.d.R. Kinder im Vorschulalter, also zwischen 3 und 7 Jahren, betreut und dies überwiegend vormittags. In Kindertagesstätten gibt es normalerweise eine Ganztagsbetreuung und die Kinder sind oft auch jünger als 3 Jahre, bei unter Zweijährigen spricht man auch von einer Kinderkrippe.

Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Rechtsform und Formalitäten
Buchhaltung und Unternehmensrecht
Online Gründung
Schließung
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
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