Kosmetikstudio gründen: Bundesweit mit Anwalt
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Mit Kosmetikstudio selbstständig machen, Kosmetikinstitut gründen und betreiben
Sie möchten sich mit einem Kosmetikstudio selbstständig machen?
Ein Kosmetikstudio ist ein Geschäft, das sich auf Hautpflege, Schönheitsbehandlungen und ästhetische Verfahren für Kunden spezialisiert. Dazu gehören Gesichtsbehandlungen, Make-up, Maniküre, Pediküre, Massagen und Haarentfernung. Die Gründung eines Kosmetikstudios erfordert umfangreiche Planung, rechtliche und finanzielle Schritte. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte bei der Gründung eines Kosmetikstudios erläutert.

Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Rechtsform und Formalitäten
Buchhaltung und Unternehmensrecht
Online Gründung
Schließung
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Fakten zur Branche
- Kosmetische Dienstleistungen haben durch die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Lockdowns einen starken Einbruch erfahren. So ist die Anzahl der Kosmetikstudios in Deutschland im Jahr 2020 stark zurückgegangen und lag zuletzt bei rund 19.000. Entsprechend gering vielen auch die Umsätze 2020 mit rund 1,4 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr aus.
- Inzwischen erholt sich die Branche wieder. Der Wert der Konsumausgaben für Körperpflege in Deutschland hat sich gegenüber dem Vorjahr 2022 um 4,3 Milliarden Euro (+12,51 Prozent) erhöht. Mit 38,65 Milliarden Euro erreichte der Wert der Konsumausgaben damit den höchsten Wert im beobachteten Zeitraum.
Quelle:
https://de.statista.com
Wenn Sie ein Kosmetikstudio eröffnen möchten, ist einiges zu beachten. Fragen wie
- „Welche Genehmigungen brauche ich für ein Kosmetikstudio ?”
- „Welche Rechtsform ist dafür geeignet?“,
- “Bietet sich Franchising an?”
werden auf dieser Seite eingehend beantwortet.
Wir gründen Ihr Kosmetikstudio – Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.
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Ablauf der Gründung eines Kosmetikstudios
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
Wir beraten Sie zunächst zu den möglichen Rechtsformen für Ihr Kosmetikstudio.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Sie erhalten dann eine eingehende Gründungsberatung. Wir erstellen auch einen Gründungsplan für Ihr Kosmetikstudio.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Gesellschaftsvertrag
Wollen Sie Ihr Kosmetikstudio in Form einer Gesellschaft gründen, formulieren wir Ihren Gesellschaftsvertrag.
Schritt 4 - Gründung Ihres Kosmetikstudios
Wir tragen Ihr Kosmetikstudio ggf. in das Handelsregister ein und melden sie steuerlich sowie gewerblich an. Sie erhalten eine Abschlussberatung, in der sie offene Fragen klären können.
Schritt 4 - Gründung Ihres Kosmetikstudios
Mit einem Kosmetikstudio durchstarten – Voraussetzungen
Konzept
Es gibt verschiedene Schwerpunkte für Kosmetikstudios, die von der Zielgruppe abhängen.
Die Palette reicht von Anti-Aging über Naturkosmetik, Wellness bis zu dekorativer Kosmetik /Make-up.
Auch durch zusätzliche Angebote kann man das eigene Studio von der Konkurrenz abheben. Etwa den Verkauf von Beauty-Produkten und Kosmetik, Hautpflege-Seminare usw.
Es stellt sich ferner die Frage, ob ein stationäres Kosmetikstudio gegründet werden soll (Ladenmiete fällt an) oder die Leistungen bei Hausbesuchen erbracht werden sollen.
In Deutschland wird der Beruf der Kosmetikerin – anders als der Friseurberuf – nicht als Handwerk im Sinne der Handwerksordnung angesehen. Die Handwerksordnung listet diejenigen Gewerke auf, die als Handwerk gelten und somit der Handwerkskammer zugeordnet sind. Kosmetikerinnen führen überwiegend Tätigkeiten im Bereich der Schönheitspflege und Hautgesundheit aus, die nicht als handwerkliche Tätigkeiten im klassischen Sinne gelten. Für die Kosmetikstudio-Gründung ist daher kein Meisterbrief notwendig.
Das Berufsfeld Kosmetiker*in gehört zu den zulassungsfreien Handwerken nach Anlage B1 der Handwerksordnung. Sie werden in das Verzeichnis der Inhaber zulassungsfreier Berufe eingetragen.
Im Allgemeinen sind Kosmetikerinnen eher im Dienstleistungsbereich tätig und werden häufig der Industrie- und Handelskammer (IHK) zugeordnet. Wer ein eigenes Kosmetikstudio eröffnen möchte, hat auch ein Gewerbe anzumelden.
Vor der Gründung des Kosmetikstudios sollten Sie auch einen Businessplan ausarbeiten, mit Eckpunkten zum Konzept und zur Finanzierung,
Themen wie:
- Alleinstellungsmerkmale
- Zielgruppe
- Marketing
- Personal
- Standort und Nachfrage vor Ort
- geeignete Räumlichkeiten usw.
fließen dort ein.
Darüber hinaus ist der Businessplan Grundlage für Fördermittel und auch für Bankkredite.
Folgende Kosten sollten dabei erfasst werden:
- Gründungskosten i.e.S.
- Raummieten und ggf. Umbaumaßnahmen
- Mobiliar und Behandlungs-Geräte
- Kosmetikprodukte
- Personal und Schulungen
- Verwaltungskosten
- Kosten für Versicherungen
- Steuern
- Betriebskosten (Heizung, Strom, Reinigung)
- Marketing
Standort
Bei der Standortsuche stellen sich weitere Fragen, wie
- Mietpreise: Wie hoch sind die Mietpreise für Gewerberäume?
- Konkurrenz/ Wettbewerbsanalyse: Gibt es andere Kosmetikstudios am Ort?
- Potenzielle Kunden: Gibt es genügend zahlungskräftige Kund*innen in der Nähe? Kosmetikbehandlungen werden eher selten von Geringverdiener*innen in Anspruch genommen.
- Infrastrukrur: Ist das Studio gut erreichbar bzw. gibt es Parkmöglichkeiten?
Franchising als Alternative
Eine weitere Option bei der Gründung eines Kosmetikstudios besteht darin, Franchisenehmer einer etablierten Marke zu werden. In diesem Fall müssen Sie jedoch bestimmte Vorgaben des Franchisegebers einhalten, um das einheitliche Erscheinungsbild und die festgelegten Standards zu wahren. Dies kann Ihre unternehmerische Freiheit einschränken, und Sie müssen einen Teil Ihrer Einnahmen an den Lizenzgeber abgeben. Im Gegenzug erhalten Sie jedoch umfangreiche Unterstützung bei der Gründung, der Werbung und vielem mehr.
Die Gründung eines individuellen Kosmetikstudios, das auf den Standort und die dortige Zielgruppe zugeschnitten ist, erfordert umfassendes Fachwissen und kann mit einem höheren finanziellen Risiko verbunden sein.
Das Marketing Ihres Kosmetikstudios ist für dessen Erfolg von entscheidender Bedeutung. Erarbeiten Sie eine Marketingstrategie, die sowohl Online- als auch Offline-Aktivitäten einschließt. Dazu zählen unter anderem das Erstellen einer ansprechenden Webseite, Suchmaschinenoptimierung, Marketing in sozialen Medien, Printwerbung und Veranstaltungen, z.B. Beauty-Events. Achten Sie darauf, die Bedürfnisse Ihrer Zielgruppe zu berücksichtigen und sich von der Konkurrenz abzuheben.
Es ist unerlässlich, eine Webseite und Präsenz in sozialen Medien zu pflegen. Ergänzend dazu sind SEO-Maßnahmen, ein Eintrag bei Google Maps und weitere Werbeaktionen, wie beispielsweise Anzeigen, wichtig.
Während der Gründungsphase eines Kosmetikstudios ist es entscheidend, die finanzielle Planung im Blick zu behalten. Erarbeiten Sie einen detaillierten Finanzierungsplan, der Aspekte wie Eigenkapital, Sicherheiten und Finanzierungspartner berücksichtigt. Sie sollten abwägen, wie viel Kapital zur Verfügung steht und welche Kosten anfallen. In jedem Fall ist es wichtig, genügend Startkapital zu haben, um einen professionellen und sicheren Geschäftsbetrieb sicherzustellen.
Die Finanzierung eines Kosmetikstudios kann auf unterschiedliche Weise erfolgen, beispielsweise durch Eigenkapital, Bankkredite, Fördermittel oder Investoren. Es ist von Bedeutung, verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen und den Kapitalbedarf genau zu bestimmen.
Es ist möglich, dass Sie über ausreichend Eigenkapital für den Start verfügen; viele Gründer sind jedoch auf Fremdkapital angewiesen. Hierzu zählen in erster Linie Bankkredite.
Obwohl bei der Finanzierung häufig zuerst an Kreditfinanzierung durch Banken gedacht wird, gibt es auch alternative Finanzierungsmodelle, wie zum Beispiel die Finanzierung durch Investoren, etwa in Form von Beteiligungsverträgen.
Rechtsform wählen
In der Gründungsphase eines Kosmetikstudios ist es wichtig, eine geeignete Rechtsform auszuwählen. Häufig gewählte Rechtsformen sind Einzelunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), GmbH oder UG (haftungsbeschränkt). Jede Rechtsform bringt ihre eigenen Vor- und Nachteile in Bezug auf Haftung, steuerliche Aspekte und Gründungsaufwand mit sich. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Kosmetikstudio als Einzelunternehmen
Ein Kosmetikstudio kann z.B. in Form eines Einzelunternehmens gegründet werden. Der Gründungsaufwand und die steuerlichen Verpflichtungen sind in diesem Fall überschaubar.
Als Einzelunternehmer tragen Sie jedoch die volle persönliche Haftung für alle Schulden und Verpflichtungen des Kosmetikstudios. Das bedeutet, dass Ihr privates Vermögen herangezogen werden kann, um Schäden und Forderungen zu begleichen, falls das Kosmetikstudio dies nicht kann. Zu denken ist z.B. an misslungene Behandlungen, allergische Reaktionen der Kunden usw.
Daher sollten Sie als Gründer eines Kosmetikstudios in Betracht ziehen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sowohl das Geschäft als auch Ihr privates Vermögen zu schützen. Eine gründliche Risikoanalyse und ein professionelles Risikomanagement können zudem dazu beitragen, potenzielle Haftungsrisiken zu minimieren.
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Kosmetikstudio als GbR
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) stellt für mehrere Personen, die gemeinsame Ziele verfolgen – wie den Betrieb eines Kosmetikstudios – eine unkomplizierte Lösung dar.
Die GbR entsteht durch die Übereinkunft der Gesellschafter, den im Vertrag festgelegten Zweck gemeinschaftlich zu verfolgen. Obwohl gesetzlich kein schriftlicher Vertrag vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich, einen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen. Dieser sollte grundlegende Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern festhalten. Betreibt die GbR ein Gewerbe, ist eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt erforderlich.
Allerdings weist die GbR, ähnlich wie das Einzelunternehmen, den Nachteil der unbeschränkten Haftung auf. Das bedeutet, dass die Gesellschafter mit ihrem persönlichen Vermögen haftbar sind.
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Kosmetikstudio als GmbH oder UG
Im Gegensatz dazu bietet die Gründung eines Kosmetikstudios als GmbH oder als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) den Vorteil einer begrenzten Haftung, die auf die Höhe des Stammkapitals beschränkt ist und somit eine Trennung von privatem und geschäftlichem Vermögen ermöglicht.
Die GmbH ist eine sogenannte Kapitalgesellschaft, die ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erfordert, wobei zu Beginn mindestens 12.500 Euro eingezahlt werden müssen. Die Gründung erfordert zwingend einen Notarbesuch und eine Eintragung ins Handelsregister.
Darüber hinaus müssen steuerliche und handelsrechtliche Vorgaben eingehalten werden, einschließlich der Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung und Bilanzierung für die GmbH.
Die UG hingegen zeichnet sich durch eine geringere Stammeinlage aus. Sie kann bereits mit einer Einlage von 1 Euro gegründet werden.
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Handelsregistereintrag
Abhängig von der gewählten Rechtsform müssen Sie Ihr Kosmetikstudio möglicherweise im Handelsregister eintragen lassen. Dies ist insbesondere bei Kapitalgesellschaften wie der UG oder GmbH der Fall. Der Eintrag im Handelsregister dient dazu, Ihr Unternehmen offiziell zu registrieren und rechtlich anzuerkennen.
Die Eintragung können wir gerne im Rahmen unserer Dienstleistung für Sie übernehmen.
Finanzamtsanmeldung
Nach der Gründung Ihres Kosmetikstudios müssen Sie dieses beim zuständigen Finanzamt anmelden. Dies ist notwendig, um eine Steuernummer zu erhalten und Ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen. Dazu gehört die Abgabe von Steuererklärungen sowie die Entrichtung von Einkommens- oder Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuern.
Gewerbeamt
Die Eröffnung eines Kosmetikstudios erfordert die Anmeldung eines Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt. Hier erhalten Sie eine Gewerbeanmeldung, die als Nachweis für die Existenz Ihres Unternehmens dient. Je nach örtlichen Bestimmungen können weitere Unterlagen und Genehmigungen erforderlich sein.
Die Gewerbeanmeldung übernehmen wir im Rahmen unserer Dienstleistungen für Sie.
Anmeldung bei der IHK
Sie haben sich auch bei der zuständigen Handwerks- und Industrie- und Handelskammer (IHK) anzumelden. Die Kammerzugehörigkeit bringt Pflichten wie Beitragszahlungen und die Teilnahme an Weiterbildungen mit sich.
Kosmetiker*in gehört zu den zulassungsfreien Handwerke nach Anlage B1 der Handwerksordnung. Sie werden in das Verzeichnis der Inhaber zulassungsfreier Berufe eingetragen.
Berufsgenossenschaft
Als Arbeitgeber müssen Sie Ihr Kosmetikstudio bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden, einer gesetzlichen Unfallversicherung, die im Falle von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten für Ihre Mitarbeiter greift. Kosmetikstudios sind in der Regel bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) versichert.
Berufsverbände
Sie können ferner einem Berufsverband als Interessenvertretung beitreten, dies ist freiwilligt. In Deutschland vertritt z.B. der Bundesberufsverband der Kosmetiker*innen in Deutschland e.V. (BBVKD) die Interessen der Branche.
Kosmetikstudio eröffnen – Marke anmelden
Es kann ebenfalls empfehlenswert sein, für Ihr Kosmetikstudio eine Marke zu registrieren, um es vor Wettbewerbern und Imitatoren zu schützen. Durch die Markenanmeldung können Sie Namen, Logo und weitere Elemente rechtlich absichern.
Die Marke bietet nicht nur Wiedererkennungswert, sondern trägt auch dazu bei, Ihren guten Ruf zu bewahren. Dies ist besonders wichtig, wenn Konkurrenten unter Ihrem oder einem ähnlichen Namen minderwertige, unprofessionelle oder gar gefährliche bzw. unerlaubte Kosmetikbehandlungen anbieten, die Hygienevorschriften nicht einhalten oder viele unzufriedene Kunden haben, was sich negativ auf Ihr Kosmetikstudio auswirken könnte.
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Schritt 1
Kostenfreie Erstberatung
Kostenloses Erstgespräch und Wahl einer passenden Marke für Ihr Kosmetikstudio.
Schritt 2
Prüfung der Eintragungsfähigkeit
Check, ob die Marke in das Register eingetragen werden kann. Bekanntheitsschutzprüfung sowie Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche .
Schritt 2
Schritt 3
Eintragung der Marke in das Markenregister
Eintragung Ihrer Kosmetikstudio-Marke in das Markenregister. Zehn Jahre Markenschutz
Deutsche Marke für Kosmetikstudio anmelden
Mit einer DE-Marke sichern Sie sich für zehn Jahre Markenschutz in ganz Deutschland. Dies ist ratsam, wenn Ihre Kunden hauptsächlich in Deutschland ansässig sind, was bei einem Kosmetikstudio, das nicht in Grenznähe liegt und/oder mobil betrieben wird, üblicherweise der Fall ist.
Betrieb von Kosmetikstudio : Buchhaltung outsourcen
Outsourcing der Buchhaltung
Die Buchführung ist ein essenzieller Bestandteil jedes Unternehmens. Es kann vorteilhaft sein, die Buchhaltung ihres Kosmetikstudios an einen externen Dienstleister auszulagern, um Zeit und Ressourcen zu sparen. So können Sie sich als Betreiber auf die Kernaspekte ihres Geschäfts konzentrieren.
Auf diese Weise behalten sie den Überblick über ihre Finanzen und können die Verantwortung für die Buchführung dem externen Dienstleister überlassen.
Minimierung des Verwaltungsaufwands
Überblick Ihrer Finanzlage
Auslagerung der Haftung
Betrieb von Kosmetikstudio : AGB erstellen
AGB erstellen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und Ihren Kunden. Es ist ratsam, individuell angepasste AGB für Ihr Kosmetikstudio anwaltlich erstellen zu lassen, um Ihre Interessen zu schützen und rechtliche Probleme zu vermeiden. Wir beraten Sie gerne dazu.
Betrieb von Kosmetikstudio : Mitarbeiter beschäftigen
Mitarbeiter einstellen
Die Einstellung von qualifiziertem Personal ist entscheidend für den Erfolg Ihres Kosmetikstudios. Achten Sie darauf, dass Ihre Mitarbeiter über die erforderlichen Qualifikationen, Zertifikate und Lizenzen verfügen, um die angebotenen Dienstleistungen durchzuführen. Vergessen Sie nicht, dass Sie auch Arbeitsverträge abzuschließen haben, die die Rechte und Pflichten Ihrer Mitarbeiter und Ihres Unternehmens klar definieren.
Kosmetikstudio – negative Bewertung auf Google & Co. löschen
Schlechte Bewertungen können das Image eines Kosmetikstudios negativ beeinflussen.
In vielen Fällen gibt es die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten, um ungerechtfertigte oder diffamierende Bewertungen entfernen zu lassen. Über Online-Portale wie Google, Golocal, 11880, Facebook und andere können sich potenzielle Kunden einen ersten Eindruck von Ihrem Kosmetikstudio verschaffen und bestehende Kunden Bewertungen hinterlassen.
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Viele Menschen legen bei der Suche nach einem Kosmetikstudio großen Wert auf Online-Bewertungen. Schließlich lässt man nicht jeden an seine Haut.
Allerdings entsprechen die im Internet abgegebenen Bewertungen nicht immer der Wirklichkeit.
Wie Sie negative Kosmetikstudio-Bewertungen entfernen können:
Gegen unrechtmäßige Bewertungen können Sie rechtliche Schritte unternehmen.
Eine Bewertung sollte insbesondere dann entfernt werden, wenn:
- sie auf einer unwahren Tatsachenbehauptung basiert, z. B. wenn ein Kunde Unwahrheiten verbreitet oder gar nicht in Ihrem Kosmetikstudio war,
- ein Kunde Sie beleidigt, beschimpft o.ä., oder eine Bewertung ausschließlich zum Zweck der Diffamierung abgibt,
- es sich um eine gefälschte Bewertung handelt: Manchmal werden Fake-Accounts von anderen Kosmetikstudios erstellt, um negative Bewertungen über Konkurrenten zu verfassen.
Im Rahmen unserer rechtlichen Dienstleistungen bieten wir unseren Mandanten an, die Entfernung unrechtmäßiger Bewertungen für sie zu veranlassen.
Ablauf der Löschung einer schlechten Online-Bewertung
Schritt 1
Sichtung der Unterlagen
Senden Sie uns einfach den Text Ihrer Studio-Bewertungen mit Webadresse und Beschreibung des Ereignisses, das der Kunde behauptet. Dies ist per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de möglich oder über unser Kontaktformular.
Schritt 2
Kostenlose Erstprüfung
Wir prüfen nun kostenfrei die Erfolgsaussichten zur Löschung der Sstudio-Bewertung. Ist eine Löschung möglich, können Sie entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Je Kosmetikstudio-Bewertung ist ein einmaliges Pauschalhonorar zu zahlen.
Schritt 2
Schritt 3
Löschung der Bewertung
Meist werden Kosmetikstudio-Bewertungen schon nach dem anwaltlichen Schreiben (notice-and-take-down-letter) vom Portal gelöscht.
Exkurs: Kosmetikstudio abwickeln und schließen
Es kann vorkommen, dass ein Kosmetikstudio unrentabel wird oder aus anderen Gründen geschlossen werden muss. Es gibt verschiedene Optionen:
- Insolvenz anmelden
- Liquidation durchführen
- Löschung oder Auflösung aufgrund Vermögenslosigkeit
Je nach den Umständen kann eine dieser Varianten die geeignetste Lösung sein, um die Angelegenheiten des Studios zu regeln und eventuelle Schulden zu begleichen. Wir können Ihnen dabei helfen, die passende Lösung für Ihre individuelle Situation zu ermitteln und Sie durch den Prozess der Abwicklung des Studios zu begleiten.
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).








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