Mit Kosmetikstudio selbstständig machen, Kosmetikinstitut gründen und betreiben

  • Kosmetikstudio gründen: Bundesweit mit Anwalt

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Telefonische Erstberatung

Mit Kosmetikstudio selbstständig machen, Kosmetikinstitut gründen und betreiben

Sie möchten sich mit einem Kosmetikstudio selbstständig machen?

Ein Kosmetikstudio ist ein Geschäft, das sich auf Hautpflege, Schönheitsbehandlungen und ästhetische Verfahren für Kunden spezialisiert. Dazu gehören Gesichtsbehandlungen, Make-up, Maniküre, Pediküre, Massagen und Haarentfernung. Die Gründung eines Kosmetikstudios erfordert umfangreiche Planung, rechtliche und finanzielle Schritte. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte bei der Gründung eines Kosmetikstudios erläutert.

Bild von haltenden Händen

Fakten zur Branche

  • Kosmetische Dienstleistungen haben durch die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Lockdowns einen starken Einbruch erfahren. So ist die Anzahl der Kosmetikstudios in Deutschland im Jahr 2020 stark zurückgegangen und lag zuletzt bei rund 19.000. Entsprechend gering vielen auch die Umsätze 2020 mit rund 1,4 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr aus.
  • Inzwischen erholt sich die Branche wieder. Der Wert der Konsumausgaben für Körperpflege in Deutschland hat sich gegenüber dem Vorjahr 2022 um 4,3 Milliarden Euro (+12,51 Prozent) erhöht. Mit 38,65 Milliarden Euro erreichte der Wert der Konsumausgaben damit den höchsten Wert im beobachteten Zeitraum.

Quelle:
https://de.statista.com

Wenn Sie ein Kosmetikstudio eröffnen möchten, ist einiges zu beachten. Fragen wie

  • „Welche Genehmigungen brauche ich für ein Kosmetikstudio ?” 
  • „Welche Rechtsform ist dafür geeignet?“,
  • “Bietet sich Franchising an?”

werden auf dieser Seite eingehend beantwortet.

Wir gründen Ihr Kosmetikstudio – Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.

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Ablauf der Gründung eines Kosmetikstudios

  • Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung

    Wir beraten Sie zunächst zu den möglichen Rechtsformen für Ihr Kosmetikstudio.   

  • Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung

    Sie erhalten dann eine eingehende Gründungsberatung. Wir erstellen auch einen Gründungsplan für Ihr  Kosmetikstudio.

    Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung

  • Schritt 3 - Gesellschaftsvertrag

    Wollen Sie Ihr  Kosmetikstudio in Form einer Gesellschaft gründen, formulieren wir Ihren Gesellschaftsvertrag.

  • Schritt 4 - Gründung Ihres Kosmetikstudios

    Wir tragen Ihr  Kosmetikstudio ggf. in das Handelsregister ein und melden sie steuerlich sowie gewerblich an. Sie erhalten eine Abschlussberatung, in der sie offene Fragen klären können.

    Schritt 4 - Gründung Ihres Kosmetikstudios

Mit einem Kosmetikstudio durchstarten – Voraussetzungen

Konzept

Es gibt verschiedene Schwerpunkte  für Kosmetikstudios, die von der  Zielgruppe abhängen.

Die Palette reicht von Anti-Aging über Naturkosmetik, Wellness bis zu dekorativer Kosmetik /Make-up.

Auch durch zusätzliche Angebote kann man das eigene Studio von der Konkurrenz abheben. Etwa den Verkauf von Beauty-Produkten und Kosmetik, Hautpflege-Seminare usw.

Es stellt sich ferner die Frage, ob ein stationäres Kosmetikstudio gegründet werden soll (Ladenmiete fällt an) oder die Leistungen bei Hausbesuchen erbracht werden sollen.

Rechtsform wählen

In der Gründungsphase eines Kosmetikstudios ist es wichtig, eine geeignete Rechtsform auszuwählen. Häufig gewählte Rechtsformen sind Einzelunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), GmbH oder UG (haftungsbeschränkt). Jede Rechtsform bringt ihre eigenen Vor- und Nachteile in Bezug auf Haftung, steuerliche Aspekte und Gründungsaufwand mit sich. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Kosmetikstudio als Einzelunternehmen

Ein Kosmetikstudio kann z.B. in Form eines Einzelunternehmens gegründet werden. Der Gründungsaufwand und die steuerlichen Verpflichtungen sind in diesem Fall überschaubar.

Als Einzelunternehmer tragen Sie jedoch die volle persönliche Haftung für alle Schulden und Verpflichtungen des Kosmetikstudios. Das bedeutet, dass Ihr privates Vermögen herangezogen werden kann, um Schäden und Forderungen zu begleichen, falls das Kosmetikstudio dies nicht kann. Zu denken ist z.B. an misslungene Behandlungen, allergische Reaktionen der Kunden usw.

Daher sollten Sie als Gründer eines Kosmetikstudios in Betracht ziehen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sowohl das Geschäft als auch Ihr privates Vermögen zu schützen. Eine gründliche Risikoanalyse und ein professionelles Risikomanagement können zudem dazu beitragen, potenzielle Haftungsrisiken zu minimieren.

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Kosmetikstudio als GbR

Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) stellt für mehrere Personen, die gemeinsame Ziele verfolgen – wie den Betrieb eines Kosmetikstudios – eine unkomplizierte Lösung dar.

Die GbR entsteht durch die Übereinkunft der Gesellschafter, den im Vertrag festgelegten Zweck gemeinschaftlich zu verfolgen. Obwohl gesetzlich kein schriftlicher Vertrag vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich, einen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen. Dieser sollte grundlegende Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern festhalten. Betreibt die GbR ein Gewerbe, ist eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt erforderlich.

Allerdings weist die GbR, ähnlich wie das Einzelunternehmen, den Nachteil der unbeschränkten Haftung auf. Das bedeutet, dass die Gesellschafter mit ihrem persönlichen Vermögen haftbar sind.

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Kosmetikstudio als GmbH oder UG

Im Gegensatz dazu bietet die Gründung eines Kosmetikstudios als GmbH oder als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) den Vorteil einer begrenzten Haftung, die auf die Höhe des Stammkapitals beschränkt ist und somit eine Trennung von privatem und geschäftlichem Vermögen ermöglicht.

Die GmbH ist eine sogenannte Kapitalgesellschaft, die ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erfordert, wobei zu Beginn mindestens 12.500 Euro eingezahlt werden müssen. Die Gründung erfordert zwingend einen Notarbesuch und eine Eintragung ins Handelsregister.

Darüber hinaus müssen steuerliche und handelsrechtliche Vorgaben eingehalten werden, einschließlich der Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung und Bilanzierung für die GmbH.

Die UG hingegen zeichnet sich durch eine geringere Stammeinlage aus. Sie kann bereits mit einer Einlage von 1 Euro gegründet werden.

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Handelsregistereintrag

Abhängig von der gewählten Rechtsform müssen Sie Ihr Kosmetikstudio möglicherweise im Handelsregister eintragen lassen. Dies ist insbesondere bei Kapitalgesellschaften wie der UG oder GmbH der Fall. Der Eintrag im Handelsregister dient dazu, Ihr Unternehmen offiziell zu registrieren und rechtlich anzuerkennen.

Die Eintragung können wir gerne im Rahmen unserer Dienstleistung für Sie übernehmen.

Finanzamtsanmeldung

Nach der Gründung Ihres Kosmetikstudios müssen Sie dieses beim zuständigen Finanzamt anmelden. Dies ist notwendig, um eine Steuernummer zu erhalten und Ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen. Dazu gehört die Abgabe von Steuererklärungen sowie die Entrichtung von Einkommens- oder Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuern.

 Gewerbeamt

Die Eröffnung eines Kosmetikstudios erfordert die Anmeldung eines Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt. Hier erhalten Sie eine Gewerbeanmeldung, die als Nachweis für die Existenz Ihres Unternehmens dient. Je nach örtlichen Bestimmungen können weitere Unterlagen und Genehmigungen erforderlich sein.

Die Gewerbeanmeldung übernehmen wir im Rahmen unserer Dienstleistungen für Sie.

Anmeldung bei der IHK

Sie haben sich auch bei der zuständigen  Handwerks- und Industrie- und Handelskammer (IHK) anzumelden. Die Kammerzugehörigkeit bringt Pflichten wie Beitragszahlungen und die Teilnahme an Weiterbildungen mit sich.

Kosmetiker*in gehört zu den zulassungsfreien Handwerke nach Anlage B1  der Handwerksordnung. Sie werden in das  Verzeichnis der Inhaber zulassungsfreier Berufe eingetragen.

Berufsgenossenschaft

Als Arbeitgeber müssen Sie Ihr Kosmetikstudio bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden, einer gesetzlichen Unfallversicherung, die im Falle von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten für Ihre Mitarbeiter greift.  Kosmetikstudios sind in der Regel bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) versichert.

Berufsverbände

Sie können ferner einem Berufsverband als Interessenvertretung beitreten, dies ist freiwilligt. In Deutschland vertritt z.B. der Bundesberufsverband der Kosmetiker*innen in Deutschland e.V. (BBVKD)  die Interessen der Branche.

Kosmetikstudio eröffnen – Marke anmelden

Es kann ebenfalls empfehlenswert sein, für Ihr Kosmetikstudio eine Marke zu registrieren, um es vor Wettbewerbern und Imitatoren zu schützen. Durch die Markenanmeldung können Sie Namen, Logo und weitere Elemente rechtlich absichern.

Die Marke bietet nicht nur Wiedererkennungswert, sondern trägt auch dazu bei, Ihren guten Ruf zu bewahren. Dies ist besonders wichtig, wenn Konkurrenten unter Ihrem oder einem ähnlichen Namen minderwertige, unprofessionelle oder gar gefährliche bzw. unerlaubte Kosmetikbehandlungen anbieten, die Hygienevorschriften nicht einhalten oder viele unzufriedene Kunden haben, was sich negativ auf Ihr Kosmetikstudio auswirken könnte.

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Mehr Informationen

  • Schritt 1

    Kostenfreie Erstberatung

    Kostenloses Erstgespräch und Wahl einer passenden Marke für Ihr Kosmetikstudio.

  • Schritt 2

    Prüfung der Eintragungsfähigkeit

    Check, ob die Marke  in das Register eingetragen werden kann. Bekanntheitsschutzprüfung sowie Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche .

    Schritt 2

  • Schritt 3

    Eintragung der Marke in das Markenregister

    Eintragung Ihrer Kosmetikstudio-Marke in das Markenregister. Zehn Jahre Markenschutz

Deutsche Marke für Kosmetikstudio anmelden

Mit einer DE-Marke sichern Sie sich für zehn Jahre Markenschutz in ganz Deutschland. Dies ist ratsam, wenn Ihre Kunden hauptsächlich in Deutschland ansässig sind, was bei einem Kosmetikstudio, das nicht in Grenznähe liegt und/oder mobil betrieben wird, üblicherweise der Fall ist.

Betrieb von Kosmetikstudio : Buchhaltung outsourcen

Outsourcing der Buchhaltung

Die Buchführung ist ein essenzieller Bestandteil jedes Unternehmens. Es kann vorteilhaft sein, die Buchhaltung ihres Kosmetikstudios an einen externen Dienstleister auszulagern, um Zeit und Ressourcen zu sparen. So können Sie sich als Betreiber auf die Kernaspekte ihres Geschäfts konzentrieren.

Auf diese Weise behalten sie den Überblick über ihre Finanzen und können die Verantwortung für die Buchführung dem externen Dienstleister überlassen.

  • Minimierung des Verwaltungsaufwands

  • Überblick Ihrer Finanzlage

  • Auslagerung der Haftung

Betrieb von Kosmetikstudio : AGB erstellen

AGB erstellen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und Ihren Kunden. Es ist ratsam, individuell angepasste AGB für Ihr Kosmetikstudio anwaltlich erstellen zu lassen, um Ihre Interessen zu schützen und rechtliche Probleme zu vermeiden. Wir beraten Sie gerne dazu.

Betrieb von Kosmetikstudio : Mitarbeiter beschäftigen

Mitarbeiter einstellen

Die Einstellung von qualifiziertem Personal ist entscheidend für den Erfolg Ihres Kosmetikstudios. Achten Sie darauf, dass Ihre Mitarbeiter über die erforderlichen Qualifikationen, Zertifikate und Lizenzen verfügen, um die angebotenen Dienstleistungen durchzuführen. Vergessen Sie nicht, dass Sie auch Arbeitsverträge abzuschließen haben, die die Rechte und Pflichten Ihrer Mitarbeiter und Ihres Unternehmens klar definieren.

  • Fliegende Feder

Kosmetikstudio – negative Bewertung auf Google & Co. löschen

Schlechte Bewertungen können das Image eines Kosmetikstudios negativ beeinflussen.

In vielen Fällen gibt es die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten, um ungerechtfertigte oder diffamierende Bewertungen entfernen zu lassen. Über Online-Portale wie Google, Golocal, 11880, Facebook und andere können sich potenzielle Kunden einen ersten Eindruck von Ihrem Kosmetikstudio verschaffen und bestehende Kunden Bewertungen hinterlassen.

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Viele Menschen legen bei der Suche nach einem Kosmetikstudio großen Wert auf Online-Bewertungen. Schließlich lässt man nicht jeden an seine Haut.

Allerdings entsprechen die im Internet abgegebenen Bewertungen nicht immer der Wirklichkeit.

Wie Sie negative Kosmetikstudio-Bewertungen entfernen können:

Gegen unrechtmäßige Bewertungen können Sie rechtliche Schritte unternehmen.

Eine Bewertung sollte insbesondere dann entfernt werden, wenn:

  • sie auf einer unwahren Tatsachenbehauptung basiert, z. B. wenn ein Kunde Unwahrheiten verbreitet oder gar nicht in Ihrem Kosmetikstudio war,
  • ein Kunde Sie beleidigt, beschimpft o.ä., oder eine Bewertung ausschließlich zum Zweck der Diffamierung abgibt,
  • es sich um eine gefälschte Bewertung handelt: Manchmal werden Fake-Accounts von anderen Kosmetikstudios erstellt, um negative Bewertungen über Konkurrenten zu verfassen.

Im Rahmen unserer rechtlichen Dienstleistungen bieten wir unseren Mandanten an, die Entfernung unrechtmäßiger Bewertungen für sie zu veranlassen.

Ablauf der Löschung einer schlechten Online-Bewertung

  • Schritt 1

  • Schritt 2

    Kostenlose Erstprüfung

    Wir prüfen nun kostenfrei die Erfolgsaussichten zur Löschung der Sstudio-Bewertung. Ist eine Löschung möglich, können Sie entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Je Kosmetikstudio-Bewertung ist ein einmaliges Pauschalhonorar zu zahlen.

    Schritt 2

  • Schritt 3

    Löschung der Bewertung

    Meist werden  Kosmetikstudio-Bewertungen schon nach dem anwaltlichen Schreiben (notice-and-take-down-letter) vom Portal  gelöscht.

Exkurs: Kosmetikstudio abwickeln und schließen

Es kann vorkommen, dass ein Kosmetikstudio unrentabel wird oder aus anderen Gründen geschlossen werden muss. Es gibt verschiedene Optionen:

  • Insolvenz anmelden
  • Liquidation durchführen
  • Löschung oder Auflösung aufgrund Vermögenslosigkeit

Je nach den Umständen kann eine dieser Varianten die geeignetste Lösung sein, um die Angelegenheiten des Studios zu regeln und eventuelle Schulden zu begleichen. Wir können Ihnen dabei helfen, die passende Lösung für Ihre individuelle Situation zu ermitteln und Sie durch den Prozess der Abwicklung des Studios zu begleiten.

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