Entstehung des Markenschutz in Deutschland
Der Markenschutz einer Marke in Deutschland kann auch ohne eine Markenanmeldung entstehen. Die Anmeldung beim DPMA bleibt allerdings ein kalkulierbarer und der sicherste Weg. Im §4 MarkenG sind weitere Entstehungsmöglichkeiten erwählt. Diese sind insbesondere:
- Die Markenanmeldung
- Die Benutzung und Verkehrsgeltung der Marke
- Die notorische Bekanntheit der Marke
Die Markenanmeldung in Deutschland erfolgt beim DPMA. Sie ist der sinnvollste und sicherste Weg zur Erlangung des Markenschutzes Ihrer Marke. Besonders die Sicherung in der frühen Gründungsphase ist ein strategisch wertvoller Schritt. Sofern die Marke erfolgreich angemeldet und eingetragen wird, entsteht ab dem Tag des Ablaufes der dreimonatigen Widerspruchsfrist für Inhaber älterer Marken ein vollumfassender und monopolistischer Markenschutz. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie die Möglichkeit, rechtlich gegen Verletzungen des Markenrechts vorzugehen oder Ihre Marke zu lizenzieren.
Eine Ausnahmeregelung im deutschen Markenrecht, die ebenfalls zu einem Markenschutz führt, ist die Entstehung durch Benutzung und Verkehrsgeltung. Führt ein Unternehmen eine Wort- oder Bildmarke, welche offiziell nicht angemeldet ist, aber innerhalb der Zielgruppe bereits Bekanntheit genießt, entsteht die Verkehrsgeltung (§4 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG). Dadurch kann ein Markenschutz entstehen. Es dürfen jedoch keine anderweitigen Hindernisse bestehen. Im Zusammenhang mit dem Markenschutz durch Verkehrsgeltung könnten dies das Freihaltebedürfnis sein. Es besteht, wenn ein Begriff von allgemeiner Bedeutung ist und die Allgemeinheit einen Nutzen daran hat, dass kein monopolistisches Recht auf den Begriff besteht. Umso höher die Allgemeingültigkeit des Begriffes ist, umso größer muss die Bekanntheit des verwendeten Markennamens sein. Ebenso wichtig ist die eindeutige Identifikation des Begriffes.
Eine Marke in Deutschland kann einen Markenschutz auch durch notorische Bekanntheit nach §4 Nr. 3 MarkenG erhalten. Dies ist möglich, wenn eine Marke überragende Bekanntheit besitzt. Der Markenschutz durch notorische Bekanntheit wäre eine Steigerungsform des Markenschutzes und Verkehrsgeltung. Entscheidend sind hierfür die Dauer der Verwendung sowie der Bekanntheitsgrad.
Umfangreicher und sofortiger Markenschutz durch erfolgreiche Markenanmeldung in Deutschland
Weder die Erlangung des Markenschutzes durch notorische Bekanntheit, noch durch Verwendung und Verkehrsgeltung können aus unternehmerischer Perspektive empfohlen werden. In beiden Fällen besteht die Gefahr, dass Markenpiraten den Markennamen zuvor anmelden und sich die exklusiven Markenrechte sichern. Ein einfacher, schnellerer und sicherer Weg zur Erlangung des Markenrechtes ist die Anmeldung beim DPMA. Jeder Gründer, der sein Produkt oder seine Dienstleistung langfristig vermarkten möchte, sollte eine Markenanmeldung schnellstmöglich durchführen. Nur so können exklusive Markenrechte rechtlich gesichert werden, bevor der Erfolg des Unternehmens die Aufmerksamkeit der Wettbewerber erregt.
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