Das Markenrecht – Alles was Sie wissen müssen

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Das deutsche Markenrecht im Überblick

Das deutsche Markenrecht regelt den gesamten Ablauf der Markenanmeldung, -eintragung, -durchsetzung und des Erlöschens einer Marke. Im deutschen Markengesetz werden die Lösungsansätze präsentiert, mit denen rechtliche Kollisionen, außergerichtlich als auch vor gericht, geklärt werden können.

Im folgenden zeigen wir ihnen alle Besonderheiten des Markenrechts auf unseren Sonderseiten auf.

  • Die Entstehung des Markenrechts in Deutschland

    Wie genau entsteht Markenschutz?

    Markenschutz entsteht durch die Anmeldung der deutschen Marke beim DPMA. Doch der Markenschutz kann auch dadurch entstehen, dass eine Marke ohne Anmeldung genutzt wird und einen gewissen Bekanntheitsgrad erreicht. Ihr Markenschutz entsteht dann durch die Verkehrsgeltung oder durch die notorische Bekanntheit (§4 MarkenG).

  • Absolute Schutzhindernisse

    Was sind absolute Schutzhindernisse?

    Sie umfassen bestimmte Merkmale einer Markenanmeldung und werden durch das DPMA bei Eintragung einer Marke von Amts wegen überprüft. Insbesondere wird eine Marke auf ihre graphische Darstellbarkeit, ihre Unterscheidungskraft, ihr Freihaltebedürfnis, das Vorliegen einer Gattungsbezeichnung, eine Markentäuschung, ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder auf eine bösgläubige Markenanmeldung untersucht (§8 MarkenG).

    Absolute Schutzhindernisse

  • Relative Schutzhindernisse

    Was genau ist ein relatives Schutzhindernis?

    Wie kann vor der Markenanmeldung präventiv agiert werden, um die Löschung einer deutschen Marke oder eine teure Abmahnung aufgrund dieser zu verhindern? Insbesondere das Bestehen identischer oder ähnlicher Marken sowie das Bestehen eines Bekanntheitsschutzes könnten das Markenrecht einer neuen Marke gefährden (§9 MarkenG).

  • Durchsetzung des Markenrechts

    Wie funktioniert die Durchsetzung?

    Die Durchsetzung Ihres Markenschutzes gegen Wettbewerber, welche Ihr Markenrecht verletzen, werden ebenfalls durch das deutsche Markengesetz geregelt. Mögliche Vorhergehensweisen sind die Abmahnung, die Unterlassungserklärung, die Berechtigungsanfrage, die Klage vor Gericht und der vorläufige Rechtsschutz einer Marke (§14 MarkenG).

    Durchsetzung des Markenrechts

  • Lizenzierung

    Wie funktioniert die Lizenzierung?

    Die finanzielle Verwertung eines Markenrechts ist ebenfalls Bestandteil des deutschen Markenrechts. Es reguliert die Lizenzierbarkeit sowie die inhaltlichen Anforderungen an einen Lizenzvertrag. Als Markeninhaber können Sie jederzeit Ihr Markenrecht gegen eine Gebühr an Dritte übertragen.

  • Erlöschen des Markenrechts

    Wie endet der Markenschutz?

    Die Löschung eines Markenrechts ist ebenfalls Bestandteil der gesetzlichen Regelung. Normalerweise verfällt der Markenschutz automatisch nach zehn Jahren. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung. Außerdem kann die Löschung einer deutschen Marke beantragt werden, wenn absolute Schutzhindernisse vor der Eintragung und relative Schutzhindernisse nach der Eintragung zu rechtlichen Kollisionen führen.

    Erlöschen des Markenrechts

  • Markenregister in Deutschland

    Was ist das Markenregister?

    Das deutsche Markenregister wird vom DPMA geführt und ist für jede Person online einsehbar. Es beinhaltet eingetragene, angemeldete und gelöschte Markennamen. Darüber hinaus werden detaillierte Informationen über den Anmelder, das Anmeldedatum, den Zustand der Anmeldung, die angemeldete Nizza-Klassifizierung sowie relevante Fristen erfasst.

    Sitz des DPMA ist München.

  • Nizza-Klassifikation

    Was sind die sogenannten Nizza Klassen?

    Als internationaler Standard hat die Nizza-Klassifizierung auch in Deutschland das Markenrecht geprägt. Wie genau sind diese sortiert und welche Produkte und Dienstleistungen werden zusammengefasst?

    Nizza-Klassifikation

Entstehung des Markenschutz in Deutschland

Der Markenschutz einer Marke in Deutschland kann auch ohne eine Markenanmeldung entstehen. Die Anmeldung beim DPMA bleibt allerdings ein kalkulierbarer und der sicherste Weg. Im §4 MarkenG sind weitere Entstehungsmöglichkeiten erwählt. Diese sind insbesondere:

  • Die Markenanmeldung
  • Die Benutzung und Verkehrsgeltung der Marke
  • Die notorische Bekanntheit der Marke

Die Markenanmeldung in Deutschland erfolgt beim DPMA. Sie ist der sinnvollste und sicherste Weg zur Erlangung des Markenschutzes Ihrer Marke. Besonders die Sicherung in der frühen Gründungsphase ist ein strategisch wertvoller Schritt. Sofern die Marke erfolgreich angemeldet und eingetragen wird, entsteht ab dem Tag des Ablaufes der dreimonatigen Widerspruchsfrist für Inhaber älterer Marken ein vollumfassender und monopolistischer Markenschutz. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie die Möglichkeit, rechtlich gegen Verletzungen des Markenrechts vorzugehen oder Ihre Marke zu lizenzieren.

Eine Ausnahmeregelung im deutschen Markenrecht, die ebenfalls zu einem Markenschutz führt, ist die Entstehung durch Benutzung und Verkehrsgeltung. Führt ein Unternehmen eine Wort- oder Bildmarke, welche offiziell nicht angemeldet ist, aber innerhalb der Zielgruppe bereits Bekanntheit genießt, entsteht die Verkehrsgeltung (§4 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG). Dadurch kann ein Markenschutz entstehen. Es dürfen jedoch keine anderweitigen Hindernisse bestehen. Im Zusammenhang mit dem Markenschutz durch Verkehrsgeltung könnten dies das Freihaltebedürfnis sein. Es besteht, wenn ein Begriff von allgemeiner Bedeutung ist und die Allgemeinheit einen Nutzen daran hat, dass kein monopolistisches Recht auf den Begriff besteht. Umso höher die Allgemeingültigkeit des Begriffes ist, umso größer muss die Bekanntheit des verwendeten Markennamens sein. Ebenso wichtig ist die eindeutige Identifikation des Begriffes.

Eine Marke in Deutschland kann einen Markenschutz auch durch notorische Bekanntheit nach §4 Nr. 3 MarkenG erhalten. Dies ist möglich, wenn eine Marke überragende Bekanntheit besitzt. Der Markenschutz durch notorische Bekanntheit wäre eine Steigerungsform des Markenschutzes und Verkehrsgeltung. Entscheidend sind hierfür die Dauer der Verwendung sowie der Bekanntheitsgrad.

Umfangreicher und sofortiger Markenschutz durch erfolgreiche Markenanmeldung in Deutschland

Weder die Erlangung des Markenschutzes durch notorische Bekanntheit, noch durch Verwendung und Verkehrsgeltung können aus unternehmerischer Perspektive empfohlen werden. In beiden Fällen besteht die Gefahr, dass Markenpiraten den Markennamen zuvor anmelden und sich die exklusiven Markenrechte sichern. Ein einfacher, schnellerer und sicherer Weg zur Erlangung des Markenrechtes ist die Anmeldung beim DPMA. Jeder Gründer, der sein Produkt oder seine Dienstleistung langfristig vermarkten möchte, sollte eine Markenanmeldung schnellstmöglich durchführen. Nur so können exklusive Markenrechte rechtlich gesichert werden, bevor der Erfolg des Unternehmens die Aufmerksamkeit der Wettbewerber erregt.

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Absolute Schutzhindernisse

Eine Markeneintragung in Deutschland darf nur durchgeführt werden, wenn keine absoluten Schutzhindernisse vorliegen. Nach der Anmeldung der Marke beim DPMA, werden diese automatisch geprüft. Die Anmeldegebühr muss dafür jedoch eingegangen sein (§8 MarkenG). Insbesondere könnten folgende absoluten Schutzhindernisse eine Markeneintragung in Deutschland verhindern.

Hier finden Sie mehr zu absoluten Schutzhindernissen.

Relative Schutzhindernisse

Relative Schutzhindernisse im Markenrecht treten erst nach der Eintragung der Marke auf. Sie sind nicht an eine Frist gebunden und können auch deutlich nach der Anmeldung zu rechtlichen Schwierigkeiten führen. Besteht eine rechtliche Kollision zwischen einer jüngeren und einer älteren Marke aufgrund relativer Schutzhindernisse, kann eine Abmahnung und ggf. auch eine Löschung der jüngeren Marke erfolgen. Für den Markeninhaber ist dies mit nicht unempfindlichen Kosten verbunden. Neben den Rechtskosten müssen Vermarktung, Web-Auftritt und viele weitere Komponenten des Unternehmens umstrukturiert werden, sofern sie durch die Marke berührt sind. Ein besonders hoher Schaden ist durch den Verlust der Unternehmensidentität zu erwarten. Daher ist eine intensive juristische Recherche bereits vor der Eintragung erforderlich. Die relativen Schutzhindernisse können im Rahmen einer Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche ausgeschlossen werden.

Im Detail bestehen die relativen Schutzhindernisse aus folgenden:

Zwei Identische Marken (§9 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG)

Das größte relative Schutzhindernis besteht bei zwei identischen Markennamen. Besonders problematisch wird dies, wenn nicht nur der Name identisch ist, sondern die Marke auch in den selben W-/D-Klassen eingetragen wurde.

Bekanntheitsschutz (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 MarkenG)

Bei zwei identischen oder ähnlichen Marken kann ein Bekanntheitsschutz vorliegen, auch wenn sie in unterschiedlichen W-/D-Klassen angemeldet wurden. Dazu muss die ältere Marke bei der Zielgruppe eine gewisse Bekanntheit erlangt haben. Bringt die Marke an sich schon eine hohe Werbekraft mit sich, so entfaltet sich ihr Markenschutz auch auf branchenfremde Geschäftsbereiche.

Weitere Informationen zu der Problematik der relativen Schutzhindernisse können Sie hier finden.

Verteidigung Ihrer deutschen Marke

Wird Ihr Markenrecht durch einen Konkurrenten verletzt, stehen Ihnen vier mögliche Maßnahmen zur Wahl: Die Berechtigungsabfrage, die Abmahnung, der vorläufige Rechtsschutz und die Klage.

Die beste Vorgehensweise erklären wir Ihnen auf unserer Sonderseite.

Lizenzierung der Marke

Haben Sie Ihre DE Marke erfolgreich angemeldet und eintragen lassen, so können Sie für die Nutzung Ihrer Markenrechte durch Dritte eine Lizenzgebühr verlangen (Lizenzierbarkeit). Als Inhaber einer nationalen Marke in Deutschland haben Sie das Recht, Ihre Marke gegen eine Lizenzgebühr zu „verpachten“. Dieser Umstand ist in §30 Abs. 1 MarkenG geregelt.

Genauere Informationen zu diesem Vorgehen der “Verpachtung” können Sie hier nachlesen.

Erlöschen einer deutschen Marke

Auch beim Ende des Markenschutzes gibt es Besonderheiten zu beachten. Das Erlöschen des Markenschutzes kann auf verschiedenen Wegen geschehen, entweder freiwillig oder gezwungenermaßen. So kann der Markenschutz auf Antrag beim DPMA, aufgrund fehlender Nutzung oder aufgrund relativer oder absoluter Schutzhindernisse aus dem Markenregister ausgetragen werden.

Genaueres zur Beendigung Ihrer Marke können Sie auf der Spezialseite lesen.

Markenregister

Was ist überhaupt das Markenregister, und welche besonderen Punkte gibt es zu beachten?

Wir erklären Ihnen die Einzelheiten zum Markenregister!

Die Nizza-Klassen

Die Erstellung eines W-/D-Verzeichnisses muss bereits vor der Markenanmeldung stattfinden. Der Zusammenhang zwischen einer DE Marke und einem Produkt wird erst durch die Eintragung in Nizza-Klassen hergestellt.

Was die Nizza-Klassifikationen überhaupt sind, und wie sie eingeteilt werden, lesen Sie hier.

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