Das Markenregister – Markenrecht im Überblick
Das deutsche Markenrecht reguliert den kompletten Lebenszyklus einer Marke. Von der Wahl möglicher Markennamen über die Anmeldung bis hin zu möglich rechtlichen Kollisionen mit bestehenden Marken und letztendlich der Löschung und Verlängerung. Das deutsche Markengesetz bietet die Lösungsansätze, die im Falle einer rechtlichen Kollision entstehen. Sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Lösungsverfahren werden geregelt.
Das Markenregister ist das vom DPMA verwaltete Register, in welches alle deutschen Wort-, Bild-, oder Wort/Bild-Marken eingetragen werden. Wir erklären Ihnen alle Besonderheiten.
Inhalt dieser Seite:
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
Guten Tag,
ich habe GbR gegrundet, aber erst unter private Name. GbR wird als Online Ernährungspraxis aufgebaut. Ich habe schon eine Name für die Praxis ausgedacht. Wie kann ich am besten die Name bzw Marke schützen? wie sieht es mit Kosten aus?
Kann man alles Online anmelden?
Ich würde mich freuen für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Dorota Mazurkiewicz
Sehr geehrte Frau Mazurkiewicz,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei Gründung einer GbR ist es, mangels Handelsregistereintragung, nicht möglich, einen Unternehmensnamen zu wählen. Dazu empfehlen wir die Gründung einer UG oder einer GmbH.
Ich möchte Ihnen anbieten, Ihr Anliegen in einem kostenlosen Erstgespräch zu besprechen. Sie erreichen uns dazu telefonisch unter der angegebenen Nummer oder per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de. Das Erstgespräch ist für Sie unverbindlich.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Lorena Klee