Das Markenregister

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Das Markenregister – Markenrecht im Überblick

Das deutsche Markenrecht reguliert den kompletten Lebenszyklus einer Marke. Von der Wahl möglicher Markennamen über die Anmeldung bis hin zu möglich rechtlichen Kollisionen mit bestehenden Marken und letztendlich der Löschung und Verlängerung. Das deutsche Markengesetz bietet die Lösungsansätze, die im Falle einer rechtlichen Kollision entstehen. Sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Lösungsverfahren werden geregelt.

Das Markenregister ist das vom DPMA verwaltete Register, in welches alle deutschen Wort-, Bild-, oder Wort/Bild-Marken eingetragen werden. Wir erklären Ihnen alle Besonderheiten.

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.

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Markenregister

Das Markenregister stellt den Ausgangspunkt einer jeden Markeneintragung in Deutschland dar. Bevor sich auf einen Markennamen festgelegt werden kann, bedarf es einer umfangreichen Recherche der bestehenden Marken, um absolute und relative Schutzhindernisse auszuschließen. Auch finden wir im Register der DPMA Hinweise auf bereits gelöschte Marken, wodurch Fehler ausgeschlossen werden können, die bereits von anderen Markenanmeldern begangen wurden. Auch wenn Ihre Marke bereits erfolgreich eingetragen wurde, ist eine regelmäßige Überprüfung des Markenregisters empfehlenswert. So kann festgestellt werden, ob markenrechtliche Verletzungen durch andere Wettbewerber vorgenommen werden, welche nicht automatisch vom DPMA erfasst wurden. Ein langfristiger effektiver Markenschutz geht also mit der Recherche des Registers einher, auch nach erfolgreicher Eintragung.

Diese Daten befinden sich im Markenregister

  • Alle eingetragenen, angemeldeten und gelöschten Marken
  • Die textliche oder grafische Darstellung der Wort-, Bild-, oder Wort-/Bildmarken
  • Bei besonderen Markenformen, z.B. einer Hörmarke, deren Darstellungsform
  • Der Fortschritt einer sich im Eintragungsprozess befindlichen Marke mit allen Details zum aktuellen Prüfverfahren.
  • Die Nizza-Klassen der Marken sowie deren konkrete Waren- und Dienstleistungen
  • Der Inhaber oder Anmelder der Marke sowie deren anwaltliche Vertretung
  • Datum der Anmeldung oder Eintragung
  • Aktenverzeichnis
  • Schutzfrist bei einer eingetragenen Marke

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Das Markenregister”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

2 Kommentare
  1. Mazurkiewicz
    says:

    Guten Tag,

    ich habe GbR gegrundet, aber erst unter private Name. GbR wird als Online Ernährungspraxis aufgebaut. Ich habe schon eine Name für die Praxis ausgedacht. Wie kann ich am besten die Name bzw Marke schützen? wie sieht es mit Kosten aus?

    Kann man alles Online anmelden?

    Ich würde mich freuen für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dorota Mazurkiewicz

    • Lorena Klee
      says:

      Sehr geehrte Frau Mazurkiewicz,

      vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei Gründung einer GbR ist es, mangels Handelsregistereintragung, nicht möglich, einen Unternehmensnamen zu wählen. Dazu empfehlen wir die Gründung einer UG oder einer GmbH.
      Ich möchte Ihnen anbieten, Ihr Anliegen in einem kostenlosen Erstgespräch zu besprechen. Sie erreichen uns dazu telefonisch unter der angegebenen Nummer oder per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de. Das Erstgespräch ist für Sie unverbindlich.

      Mit freundlichen Grüßen

      i.A.
      Lorena Klee

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