Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
Wo gilt die Meisterpflicht?
Die so genannte Anlage A der Handwerksordnung führt 53 Gewerke auf, die zulassungspflichtig sind und für die Meisterzwang gilt.
Die Meisterpflicht soll eine Mindest-Qualität im Handwerk, Verbraucherschutz, eine qualifizierte Ausbildung und fundierte Fachkenntnisse der Handwerker sicherstellen.
Meisterzwang gilt insbesondere – aber nicht nur – für gefahrengeneigte Berufe. Beispiel sind Dachdecker, Gerüstbauer, Schornsteinfeger, Karosserie- und Fahrzeugbauer, Kraftfahrzeugtechniker, Friseur, Installateur und Heizungsbauer, Elektrotechniker, Bäcker, Fleischer, Hörakustiker, Orthopädietechniker oder Zahntechniker.
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