• Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

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Modernisierung des Personengesellschaftsrechts: Was Gesellschafter wissen sollten

Im Juni 2021 wurde mit dem MoPeG ein Gesetz zur umfassenden Modernisierung des Personengesellschaftsrechts verabschiedet. Es tritt 2024 in Kraft. Davon betroffene Gesellschaften sollten die Zeit nutzen, eventuell erforderliche Anpassungen vorzunehmen, ihre Gesellschaftsverträge wo nötig zu überarbeiten usw.

Insbesondere GbRs müssen entscheiden, ob sie sich künftig ins neu geschaffene Gesellschaftsregister eintragen lassen wollen.

Wir geben einen Überblick über alles, was Gesellschafter über das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts wissen sollten.

Bild von einem Konferenzraum

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.