Mit Nagelstudio selbstständig machen, Nagelstudio gründen und betreiben

  • Nagelstudio gründen: Bundesweit mit Anwalt

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    Bild von den Kranhäusern in Köln
Telefonische Erstberatung

Mit Nagelstudio selbstständig machen, Nagelstudio gründen und betreiben

Sie möchten sich mit einem Nagelstudio selbstständig machen?

Ein Nagelstudio bietet professionelle Dienstleistungen für die Pflege und das Styling von Nägeln an. Dazu gehören unter anderem die Maniküre (Pflege der Handnägel), Pediküre (Pflege der Fußnägel) und verschiedene Arten der Nagelmodellage oder -verlängerung. Kunden können aus einer Vielzahl von Behandlungen wählen, um das Aussehen ihrer Nägel zu verbessern oder zu ändern.

Viele Nagelstudios bieten auch ergänzende kosmetische Dienstleistungen an. Die Auswahl kann von Studio zu Studio variieren.

Bild von haltenden Händen

Fakten zur Branche

  • Es gibt (Stand 2024) 2.376 Nagelstudios in Deutschland.
  • Dabei liegen NRW (426) und Bayern (497) an der Spitze.
  • Im Städte-Ranking liegt Berlin vorn (92) gefolgt von München (63), Hamburg (36) und Köln (29).
  • Im Jahr 2021 gab es in der deutschsprachigen Bevölkerung ab 14 Jahre nur rund 9,59 Millionen Frauen, die nie Nagellack verwendeten.
  • Die meisten Nagelstudios sind Kleingewerbe (2.196).

Quellen:
statista.com, Listflix

Wenn Sie ein Nagelstudio eröffnen möchten, ist einiges zu beachten. Fragen wie

  • „Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?” 
  • „Welche Rechtsform eignet sich für Nagelstudios?“,
  • “Brauche ich einen Meisterbrief?”

werden auf dieser Seite eingehend beantwortet.

Wir gründen Ihr Nagelstudio – Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.

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Ablauf der Gründung eines Nagelstudios

  • Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung

    Wir beraten Sie zunächst zu den möglichen Rechtsformen für Ihr Nagelstudio.   

  • Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung

    Sie erhalten dann eine eingehende Gründungsberatung. Wir erstellen auch einen Gründungsplan für Ihr Nagelstudio.

    Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung

  • Schritt 3 - Gesellschaftsvertrag

    Wollen Sie Ihr  Nagelstudio in Form einer Gesellschaft gründen, formulieren wir Ihren Gesellschaftsvertrag.

  • Schritt 4 - Gründung Ihres Nagelstudios

    Wir tragen Ihr  Nagelstudio ggf. in das Handelsregister ein und melden sie steuerlich sowie gewerblich an. Sie erhalten eine Abschlussberatung, in der sie offene Fragen klären können.

    Schritt 4 - Gründung Ihres Nagelstudios

Mit einem Nagelstudio durchstarten – Voraussetzungen

Konzept

Es gibt verschiedene Schwerpunkte  für Nagelstudios. Zu den üblichen Leistungen, die in Nagelstudios angeboten werden, gehören:

  1. Maniküre: Formen, Glätten und Lackieren der Fingernägel.
  2. Pedicure: Pflege und Schönheit der Fußnägel.
  3. Nagelverlängerungen: Anbringen von künstlichen Nägeln zur Verlängerung.
  4. Nagelverstärkung: Anwendung von Gelen oder Acryl zur Stärkung der eigenen Nägel.
  5. Nageldesign: Künstlerische Gestaltung der Nägel mit verschiedenen Farben und Mustern, ggf. Nageltattoos.
  6. Nagelpflege: Behandlungen zur Förderung der Nagelgesundheit, wie Ölanwendungen und Massagen.
  7. Entfernen von künstlichen Nägeln: Sichere Entfernung von Gel-, Acryl- oder anderen künstlichen Nagelbeschichtungen.

Es stellt sich ferner die Frage, ob ein stationäres Studio gegründet werden soll (Ladenmiete fällt an) oder die Leistungen bei Hausbesuchen erbracht werden sollen.

Rechtsform wählen

In der Gründungsphase eines Nagelstudios ist es wichtig, eine geeignete Rechtsform auszuwählen. Beliebte Rechtsformen sind Einzelunternehmen oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), seltener werden GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gewählt. Jede Rechtsform hat Vor- und Nachteile, was die Haftung, steuerliche Aspekte und Gründungsaufwand angeht. Wir beraten Sie gerne.

Nagelstudio als Einzelunternehmen

Nagelstudios werden oft in Form eines Einzelunternehmens gegründet. Der Gründungsaufwand und die steuerlichen Verpflichtungen sind in diesem Fall überschaubar. Da die meisten Nagelstudios  Kleingewerbe sind, ist diese einfache Gründungform besonders beliebt.

Als Einzelunternehmer tragen Sie jedoch die volle persönliche Haftung für alle Schulden und Verpflichtungen des Nagelstudios. Insbesondere bei misslungenen Behandlungen, allergischen Reaktionen der Kunden usw. kann dies problematisch sein.

Daher sollten Sie als Gründer eines Nagelstudios in Form eines Einzelunternehmens zumindest eine Haftpflichtversicherung abschließen,

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Nagelstudio als GbR

Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kommt infrage, wenn Sie das Studio zu mehrere Personen, die gemeinsame Ziele verfolgen, gründen. Auch dies ist vergleichsweise unkompliziert.

Erforderlich ist eine Übereinkunft der Gesellschafter, den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Zweck gemeinschaftlich zu verfolgen. Es ist kein schriftlicher Vertrag vorgeschrieben, er ist aber zu empfehlen. Grundlegende Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern können so festgeschrieben werden. Betreibt die GbR ein Gewerbe, hat eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt zu erfolgen.

Die GbR hat, ähnlich wie das Einzelunternehmen, den Nachteil der unbeschränkten Haftung.

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Nagelstudio als GmbH oder UG

Die Gründung in Form der  GmbH oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) hat den Vorteil einer auf die Höhe des Stammkapitals begrenzten Haftung.

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, die ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erfordert. Notarbesuch und  Eintragung ins Handelsregister sind obligatorisch. Für ein kleines Nagelstudio ist dieser Aufwand oft zu hoch.

Die UG ist an eine geringere Stammeinlage geknüpft. Sie kann schon mit einer Einlage von 1 Euro gegründet werden.

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Handelsregistereintrag

Abhängig von der gewählten Rechtsform (z.B. UG, e.K.) ist das Nagelstudio  im Handelsregister einzutragen. Der Eintrag im dient dazu, das Unternehmen offiziell zu registrieren.

Die Eintragung können wir gerne im Rahmen unserer Dienstleistung für Sie übernehmen.

Finanzamtsanmeldung

Nach der Gründung des Nagelstudios ist es beim zuständigen Finanzamt anzumelden. Dies ist erforderlich, um eine Steuernummer zu erhalten und Ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen.

 Gewerbeamt

Die Eröffnung eines Nagelstudios geht auch mit der Anmeldung eines Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt einher. Die Gewerbeanmeldung ist der Nachweis für die Existenz Ihres Unternehmens.

Die Gewerbeanmeldung übernehmen wir im Rahmen unserer Dienstleistungen für Sie.

Anmeldung bei der IHK

Nagelstudios sind keine handwerksähnlichen Gewerbe. Deshalb ist die IHK zuständig, bei der Sie  sich  anzumelden haben. Damit sind Pflichten, insbesondere Beitragszahlungen verbunden.

Berufsgenossenschaft

Als Arbeitgeber müssen Sie Ihr Kosmetikstudio bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden, einer gesetzlichen Unfallversicherung, die im Falle von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten für Ihre Mitarbeiter greift.  Kosmetikstudios sind in der Regel bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) versichert.

Berufsverbände

Sie können ferner einem Berufsverband als Interessenvertretung beitreten, dies ist freiwilligt. In Deutschland vertreten  z.B. der Bundesberufsverband der Kosmetiker/innen in Deutschland e.V. (BBVKD)  oder der Bundesverband der Fachkosmetiker/innen in Deutschland e. V. (BFD)  die Interessen der Branche.

Nagelstudio eröffnen – Marke anmelden

Es kann, insbesondere wenn Sie mehrere Studios betreiben, sinnvoll sein, eine Marke zu registrieren, um sich vor Wettbewerbern und Imitatoren zu schützen. Durch die Markenanmeldung können Sie Namen, Logo und weitere Elemente rechtlich absichern.

Die Marke bietet nicht nur Wiedererkennungswert, sondern trägt auch dazu bei, Ihren guten Ruf zu bewahren. Dies ist besonders wichtig, wenn Konkurrenten unter Ihrem oder einem ähnlichen Namen minderwertige, unprofessionelle Nagelbehandlungen anbieten,  Hygienevorschriften nicht einhalten usw.

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Mehr Informationen

  • Schritt 1

    Kostenfreie Erstberatung

    Kostenloses Erstgespräch und Wahl einer passenden Marke für Ihr Nagelstudio.

  • Schritt 2

    Prüfung der Eintragungsfähigkeit

    Check, ob die Marke  in das Register eingetragen werden kann. Bekanntheitsschutzprüfung sowie Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche .

    Schritt 2

  • Schritt 3

    Eintragung der Marke in das Markenregister

    Eintragung Ihrer Nagelstudio-Marke in das Markenregister. Zehn Jahre Markenschutz

Deutsche Marke für Nagelstudio anmelden

Mit einer DE-Marke sichern Sie sich für zehn Jahre Markenschutz in ganz Deutschland. Dies ist ratsam, wenn Ihre Kunden hauptsächlich in Deutschland ansässig sind, was bei einem Nagelstudio, das nicht in Grenznähe liegt und/oder mobil betrieben wird, üblicherweise der Fall ist. Ansonsten wäre auch eine EU-Marke denkbar.

Betrieb von Nagelstudio : Buchhaltung outsourcen

Outsourcing der Buchhaltung

Die Buchführung ist ein essenzieller Bestandteil jedes Unternehmens. Bei größeren oder mehreren Nagelstudios in einer Hand kann es sich anbieten, die Buchhaltung an einen externen Dienstleister auszulagern, um Zeit und Ressourcen zu sparen.

  • Minimierung des Verwaltungsaufwands

  • Überblick Ihrer Finanzlage

  • Auslagerung der Haftung

Betrieb von Nagelstudio : AGB erstellen

AGB erstellen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und Ihren Kunden. Sie können individuell angepasste AGB für Ihr Nagelstudio anwaltlich erstellen  lassen, um Ihre Interessen zu schützen und rechtliche Probleme zu vermeiden. Wir beraten Sie gerne dazu.

Betrieb von Nagelstudio : Mitarbeiter beschäftigen

Mitarbeiter einstellen

Viele Nageldesignerinnen arbeiten allein. Für ein größeres Studio benötigen Sie aber in jedem Fall Personal. Dies können Kosmetikerinnen, Nageldesignerinnen oder Mitarbeiter mit einschlägiger praktischer  Erfahrung sein. Denken Sie daran, dass Sie auch Arbeitsverträge abzuschließen haben, die Rechte und Pflichten Ihrer Mitarbeiter und Ihres Unternehmens festschreiben.

  • Fliegende Feder

Nagelstudio – negative Bewertung auf Google & Co. löschen

Schlechte Bewertungen schaden dem Ansehen Ihres Nagelstudios und schrecken Kunden ab.

Oft können Sie rechtliche Schritte einleiten, um solche Bewertungen löschen zu lassen. Über Online-Portale wie Google, Golocal, 11880, Facebook und andere können sich potenzielle Kunden einen ersten Eindruck von Ihrem Nagelstudio verschaffen und bestehende Kunden Bewertungen hinterlassen.

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Mehr Informationen

Bei der Suche nach einem Nagelstudio werden oft Online-Bewertungen genutzt.  Allerdings entsprechen diese nicht immer den Tatsachen.

Gegen unrechtmäßige Bewertungen können Sie rechtliche Schritte unternehmen.

Eine Bewertung sollte insbesondere dann entfernt werden, wenn:

  • sie auf einer unwahren Tatsachenbehauptung basiert, z. B. wenn eine Ihrer Kundinnen Unwahrheiten verbreitet oder  nicht einmal in Ihrem Nagelstudio war,
  •  Sie beleidigt werden oder eine Bewertung Sie diffamieren soll,
  •  Bewertungen gefälscht werden, etwa über Fake-Accounts von Konkurrenten erstellt werden.

Im Rahmen unserer rechtlichen Dienstleistungen bieten wir unseren Mandanten an, die Entfernung unrechtmäßiger Bewertungen für sie zu veranlassen.

Ablauf der Löschung einer schlechten Online-Bewertung

  • Schritt 1

  • Schritt 2

    Kostenlose Erstprüfung

    Wir prüfen nun kostenfrei die Erfolgsaussichten zur Löschung der Studio-Bewertung. Ist eine Löschung möglich, können Sie entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Je Nagelstudio-Bewertung ist ein einmaliges Pauschalhonorar zu zahlen.

    Schritt 2

  • Schritt 3

    Löschung der Bewertung

    Meist werden  Nagelstudio-Bewertungen schon nach dem anwaltlichen Schreiben (notice-and-take-down-letter) vom Portal  gelöscht.

Exkurs: Nagelstudio abwickeln und schließen

Es kann vorkommen, dass ein Nagelstudio nicht mehr rentabel ist  oder aus anderen Gründen aufgegeben werden soll. Sie können dann:

  • Insolvenz anmelden
  • eine Liquidation durchführen oder
  • eine Löschung oder Auflösung aufgrund Vermögenslosigkeit betreiben

Je nach den Umständen kann eine dieser Varianten die geeignetste Lösung für Ihre Nagelstudio sein. Wir können Ihnen dabei helfen, die passende Lösung für Ihre individuelle Situation zu ermitteln und Sie durch den Prozess der Abwicklung des Studios zu begleiten.

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