• Neue Mitarbeiter anmelden: So geht’s

Telefonische Erstberatung

Neue Mitarbeiter anmelden: So geht’s

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, verschiedene Formalien und Anmeldepflichten zu beachten, wenn Sie Mitarbeiter einstellen. Wir geben einen Überblick über wesentliche Schritte, die Sie als Arbeitgeber einhalten sollten, um sicherzustellen, dass neue Mitarbeiter korrekt angemeldet sind.


1. Betriebsnummer

Um überhaupt Mitarbeiter einstellen zu können, benötigen Sie eine Betriebsnummer. Diese beantragen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit. Nur mit dieser Nummer, die Ihrem Unternehmen zugeordnet ist, können Sie  Mitarbeiter für die Sozialversicherung registrieren.  Die Betriebsnummer kann telefonisch, postalisch oder online beantragt werden.

2. Sozialversicherung, Rentenversicherung

Bei der Anmeldung von Mitarbeitern  sind Sie dazu verpflichtet, Meldungen zur Sozialversicherung vorzunehmen. Dies betrifft die Kranken-, Pflege- und anderen Sozialversicherungsbeiträge. Die Anmeldung wird über die Krankenkasse des Mitarbeiters abgewickelt, zu der alle relevanten Beiträge zu entrichten sind. Für diesen Prozess benötigen Sie eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse und eine Kopie des Sozialversicherungsausweises des Mitarbeiters. Geringfügig Beschäftigte  werden bei der Bundesknappschaft angemeldet.

Die Deutsche  Rentenversicherung ist spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung zu informieren. In einigen Berufen ist aber direkt mit Beschäftigungsbeginn eine Sofortmeldung an den Träger der Rentenversicherung zu machen. Das gilt u.a. im Gaststätten- und Personenbeförderungsgewerbe sowie in der Baubranche, aber z.B. auch für Gebäudereiniger.

3. Berufsgenossenschaft

Bei der Anmeldung Ihrer Mitarbeiter ist es notwendig, auch eine Meldung an die zuständige Berufsgenossenschaft vorzunehmen, um eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung zu sichern. Diese Versicherung deckt  Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken ab.

4. Gesundheitsamt/ Amtsarzt

Für Mitarbeiter bestimmter Branchen, etwa im Lebensmittelbereich oder Gastgewerbe, ist  eine amtsärztliche Bescheinigung über die Unbedenklichkeit  erforderlich. Das Gesundheitsamt bestätigt, dass die Mitarbeiter untersucht, belehrt und geprüft wurden, z.B. im Hinblick auf Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz.

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.