Neue Mitarbeiter anmelden: So geht’s
1. Betriebsnummer
Um überhaupt Mitarbeiter einstellen zu können, benötigen Sie eine Betriebsnummer. Diese beantragen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit. Nur mit dieser Nummer, die Ihrem Unternehmen zugeordnet ist, können Sie Mitarbeiter für die Sozialversicherung registrieren. Die Betriebsnummer kann telefonisch, postalisch oder online beantragt werden.
2. Sozialversicherung, Rentenversicherung
Bei der Anmeldung von Mitarbeitern sind Sie dazu verpflichtet, Meldungen zur Sozialversicherung vorzunehmen. Dies betrifft die Kranken-, Pflege- und anderen Sozialversicherungsbeiträge. Die Anmeldung wird über die Krankenkasse des Mitarbeiters abgewickelt, zu der alle relevanten Beiträge zu entrichten sind. Für diesen Prozess benötigen Sie eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse und eine Kopie des Sozialversicherungsausweises des Mitarbeiters. Geringfügig Beschäftigte werden bei der Bundesknappschaft angemeldet.
Die Deutsche Rentenversicherung ist spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung zu informieren. In einigen Berufen ist aber direkt mit Beschäftigungsbeginn eine Sofortmeldung an den Träger der Rentenversicherung zu machen. Das gilt u.a. im Gaststätten- und Personenbeförderungsgewerbe sowie in der Baubranche, aber z.B. auch für Gebäudereiniger.
3. Berufsgenossenschaft
Bei der Anmeldung Ihrer Mitarbeiter ist es notwendig, auch eine Meldung an die zuständige Berufsgenossenschaft vorzunehmen, um eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung zu sichern. Diese Versicherung deckt Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken ab.
4. Gesundheitsamt/ Amtsarzt
Für Mitarbeiter bestimmter Branchen, etwa im Lebensmittelbereich oder Gastgewerbe, ist eine amtsärztliche Bescheinigung über die Unbedenklichkeit erforderlich. Das Gesundheitsamt bestätigt, dass die Mitarbeiter untersucht, belehrt und geprüft wurden, z.B. im Hinblick auf Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz.
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
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