Online Portal gründen: Bundesweit mit Anwalt
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Online Portal gründen
Online Portale sind ein innovativer Weg, die Bedürfnisse von mehreren Zielgruppen zu befriedigen, indem man diese Zielgruppen einfach miteinander verbindet. Online Portale, auch Online Plattformen, Vermittlungsplattformen oder Online-Marktplätze genannt, sind Webseiten, die eine offene Infrastruktur zur Verfügung stellen und die Regeln für den Austausch zwischen dem Anbieter und dem Kunden aufsetzen. Der Betreiber einer digitalen Plattform agiert dabei als Vermittler zwischen dem Dienstleister und dem Kunden. Auf diese Weise können neue Märkte und Kundensegmente eröffnet aber insbesondere auch Marktbarrieren eliminiert werden, mit denen sich viele kleine Händler auseinandersetzen müssen.
Das Online Handelsplattformen ganze Wirtschaftszweige auf den Kopf stellen können, sieht man ganz deutlich an solchen Beispielen wie eBay, das ursprünglich als Auktionshaus für gebrauchte Artikel von Privat zu Privat (C2C) gedacht war, oder Uber, der das Taxi-Gewerbe revolutioniert hat oder auch Airbnb, die Touristen mit Wohnbesitzern zusammen bringt.
Sie möchten sich mit einem Online Portal selbständig machen? Oder fragen Sie sich, welche rechtlichen Voraussetzungen bei der Bereitstellung einer Online Plattform beachtet werden müssen?
Fragen wie:
- „Welche Rechtsform ist am sinnvollsten für mein Unternehmen?“,
- „Was muss ich bei der Erstellung der AGBs beachten?“
- „Sollte ich eine Marke anmelden?“
werden auf dieser Seite ausführlich beantwortet.
Wir gründen Ihr Online Portal – Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Rechtsform und Formalitäten
Buchhaltung und Unternehmensrecht
Online Gründung
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Fakten zur Online Plattformen:
- Der Online-Marktplatz eBay erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2020 einen Gesamtumsatz von 10,3 Milliarden US-Dollar, 19 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Der Jahresbetriebsgewinn wurde dabei auf über 2,7 Milliarden US-Dollar gesteigert. .
- Bei der weltweit führenden Plattform für Privatanbieter von Übernachtungsmöglichkeiten AirBnB werden rund 4 Millionen Unterkünfte in 65.000 Städten in 191 Ländern angeboten.
- Online-Plattformen für Peer-to-Peer Sharing finden sich in verschiedenen Konsumbereichen. Neben Übernachtungen (AirBnb, Wimdu), Mobilität (Blablacar, Drivy, flinc) und Food-Sharing gibt es Vermittlungsplattformen auch für Bekleidung (Kleiderkreisel). Aus finanzieller Sicht wird erwartet, dass die Sharing Economy exponentielles Wachstum erfahren wird und bis 2025 ein Transaktionswert von 570 Milliarden US-Dollar erreicht.
- MyHammer vermittelte über 600.000 Handwerksdienstleistungen.


Online Plattformen sind aus unseren Alltag nicht mehr wegzudenken und bieten sich als zukunftsträchtiges Geschäftsmodell geradezu an. Aber was sind Online-Plattformen oder Vermittlungsportale eigentlich? Oder woran besteht besteht der Unterschied zwischen einem Marketplace und eCommerce?
Als eCommerce werden gemeinhin Online Shops, wie z.B. Amazon bezeichnet: hier werden Waren oder Dienstleistungen eines Anbieters an Kunden über das Internet verkauft.
Auf einem Marketplace bewegen sich dagegen mehrere Händler und die Kunden schlendern, wie auf einem Wochenmarkt, vergleichen dabei die Qualität und Angebote und kaufen dort ein, wo das Preis-Leistungsverhältnis am besten stimmt. Das beschreibt das B2C-Modell. Die B2B Variante lässt sich dagegen mit einer Industriemesse vergleichen, ein C2C Marketplace ähnelt eher einem Flohmarkt oder einer Tauschbörse. Zusammenfassend lässt sich eine Online Plattform als eine Zusammenkunft von mehreren Online-Shops bezeichnen.
Gesamte Dienstleistungsbranchen wie Recht, Gesundheit und Beauty stehen vor der Digitalisierung. Mit einer Vermittlungsbörse haben Sie es als Existenzgründer also in der Hand vielen kleinen Einzelhändler die Möglichkeit zu bieten sich online zu präsentieren. Damit können Sie auch die lokale Wirtschaft ankurbeln.
Einige E-Commerce-Marktplätze profitieren derzeit sogar von der Corona-Krise und der wiederholten Shutdowns und verzeichnen besonders viel Kundenansturm. Immer mehr Kunden entschieden sich für den bequemen Weg und bevorzugen Online-Plattformen.
(Quellen: statista.de; handwerk.com; www.mittelstand-digital.de ; www.handelsdaten.de;www.springerprofessional.de; www.digitalhub.de; https://onlinemarketing.de)
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Ablauf der Gründung Ihrer Online Plattform
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
Wir beraten Sie im ersten Schritt zur Wahl der richtigen Rechtsform für Ihr Vermittlungsportal.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Sie erhalten eine ausführliche Gründungsberatung. Wir erstellen außerdem Ihren individuellen Gründungsplan.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schitt 3 Unterlagen erstellen
Anschließend werden Ihr Gründungsunterlagen erstellt.
Schritt 4 - Gründung Ihres Unternehmens
Wir tragen Ihr Online Portal in das Handelsregister ein und melden sie steuerlich sowie gewerblich an. Sie erhalten darüber hinaus eine anwaltliche Abschlussberatung, in der sie offene Fragen klären können.
Schritt 4 - Gründung Ihres Unternehmens
Online Portal gründen – Voraussetzungen
Ein gutes Konzept ist der Anfang eines jeden Gründungsprozesses. Dabei muss beachtet werden, dass ein Online Portal viel komplexer als eine einfache Webseite oder Blog ist. Bei der Entwicklung Ihres Marketplace müssen Sie bestimmte Funktionalitäten mit einfließen lassen, damit Sie Ihr Ziel – den Anbietern eine Plattform zur Verfügung zu stellen, um Produkte und Services zu vertreiben – erreichen können.
Zu den wichtigsten Funktionen gehören:
- Matching: damit die Konsumenten einander finden können
- Algorithmen
- Suchmaske und Filterfunktion: damit der Kunde die Angebote schneller finden kann
- Angebotserstellung: automatisiert über das Portal
- Profile: sowohl aus Kunden als auch Anbieter Sicht
- Nachrichtenfunktion: für einen interaktiven Chat zwischen den Akteuren
- Detailseite: für die Beschreibung und Darstellung des Angebots
- Zahlungsabwicklung: Online-Zahlungsmethoden und eine Möglichkeit, die Provision einzubehalten.
- Bewertungsmöglichkeit: um Vertrauen zu gewinnen
Abhängig von der Art des Online Portals können noch weitere Funktionalitäten hinzu kommen. Dabei sollte immer die neuste Technologie verwendet werden. Ihre Online Plattform muss auch unbedingt für mobile Endgeräte optimiert sein.
Bereits vor der Gründung Ihrer Vermittlungsbörse sollten Sie einen gut durchdachten Businessplan aufstellen. Dieser dient der Ausarbeitung des Geschäftskonzepts und einer realistischen Einschätzung des geplanten Vorhabens.
Aspekte wie:
- Markt- und Wettbewerbsanalyse
- Zielgruppe
- Standort
- Dienstleistungsangebot
- Werbung
- Budget
werden dort aufgeschlüsselt.
Darüber hinaus ist der Businessplan die Basis für Förderungen und den Bankkredit.
Folgende Kosten sollten dabei erfasst werden:
- Gründungskosten
- Programmierung
- Domain, Hosting, Newsletter und Marketing
- Verwaltungskosten
- Anschaffungskosten für die Einrichtung, Telefonanlagen
- Lohnkosten
- Kosten für Versicherungen
- Steuern
- Betriebskosten (Miete, Heizung, Strom, EDV)
Auch hier muss berücksichtigt werden, dass die Kosten der Erstellung einer Online Plattform grundsätzlich höher als bei der Entwicklung einer einfachen Webseite sind. Darunter fallen unter anderem Ausgaben für die Programmierung an, die von der Auswahl an CMS (Content Management System) oder einer individuellen Programmiersprache abhängen. Mit einem CMS Modell, kann die Online Plattform kostengünstiger umgesetzt werden. Hier zahlt der Betreiber die technische Entwicklung, sowie die Erweiterungen oder Plugins-Kauf. Wer sich dafür entscheidet, das Online Portal mit Hilfe einer eigenen Programmiersprache zu erstellen, der muss weitaus höhere Kosten einkalkulieren. Hier kann es sich auch um einen fünfstelligen Bereich handeln.
Zusätzlich ist auch an weitere Kosten für die Domain, Hosting, Newsletter und Marketing zu denken. Ferner ist die Erstellung einer Online Handlungsplattform in der Regel technisch derart anspruchsvoll, dass dafür verschiedene IT- Spezialisten benötigt werden.
Das Kernstück Ihrer Geschäftstätigkeit ist Ihre Online-Plattform. Da E-Commerce-Branche boomt und die Konkurrenz groß ist, sollten Sie sich ein Konzept zurecht legen, welches überzeugt. Professionalität und hohes Niveau hilft Ihnen dabei, sich von Ihren Mittbewerbern abzugrenzen.
Die Nutzer Ihrer Plattform sind die Grundlage Ihres Erfolgs – eine benutzerfreundliche Handhabung der Plattform ist deshalb erstrebenswert. Sollten Sie selbst nicht über ausreichende Fähigkeiten in diesem Bereich verfügen, empfiehlt sich das Engagement eines Webdesigners. Für den Erfolg einer Vermittlungsplattform ist auch eine möglichst kurze Reaktionszeit auf die Aktivitäten ausschlaggebend. Lange Ladezeiten gelten bei den meisten Nutzern als No-Go. Achten Sie also besonders auf die Geschwindigkeit Ihrer Webseite, um die Verweildauer der Besucher zu sichern.
Für eine bessere Sichtbarkeit sollten sie auf eine professionelle SEO achten. Auch ein Eintrag bei Google Maps ist ratsam. Mit der darin enthaltenden Bewertungsfunktion für Ihre Kunden erzeugen Sie Transparenz und erscheinen damit vertrauenswürdig.
Für den Aufbau Ihres Marketings gilt es zunächst Ihre Alleinstellungsmerkmale und Qualifikationen herausstellen. Deswegen sollten Sie allergrößten Wert auf ein ansprechendes Design legen, dazu gehört ein eigenes Corporate Identity Konzept. Ein gut durchdachtes Corporate Design bezweckt einen Wiedererkennungswert beim Kunden.
Auch ist es ratsam, sich auf sozialen Netzwerken zu vernetzen, um Ihre Online Plattform einer möglichst breiten Masse bekannt zu machen. Möglich ist auch das Influencer-Marketing, da eine indirekte Werbung durch Empfehlungen viel Auswirkung auf die Anerkennung der Öffentlichkeit hat.
Online Plattform gründen – AGB und Rechtstexte
Um Ihren Marketplace rechtssicher zu gestalten werden die folgenden Rechtstexte benötigt:
- Impressum
- Widerrufsbelehrung
- Datenschutzerklärung
- AGB
- Zahlungsbedingungen
Impressum und Anbieterkennzeichnung
In Deutschland gilt für alle Webseiten die Impressumspflicht. Ein Impressum für EU-Länder muss folgendes enthalten:
- Ihren Namen
- Ihre Anschrift (kein Postfach)
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Ihre Handelsregisternummer
- das zuständiges Amtsgericht (bei eingetragenen Firmen)
- Bei juristischen Personen: Den Geschäftsführer
- Ggf. noch die Aufsichtsbehörde
Widerrufsrecht
Online-Portale müssen ferner eine Widerrufsbelehrung aufnehmen, die Informationen über Rücknahmebedingungen des Verbrauchers enthält. Zulässig ist auch eine Muster-Widerrufsbelehrung. Fehlt sie ganz, so beträgt die Widerrufsfrist automatisch 12 Monate.
Datenschutzerklärung & DSGVO
Sicherheit ist ein weiterer wichtiger Faktor, welche ein Online Portal seinen Besuchern gewährleisten sollte. Verpflichtend für Sie sind daher Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Kundendaten. Einzuhalten sind die Regelungen des TMG und der DSGVO. Eine Datenschutzerklärung gehört auf Ihre Webseite.
Insbesondere wenn Daten nicht nur für die Abwicklung der Bestellung genutzt, sondern auch an Dritte weitergegeben werden, muss der Kunde der Weitergabe z.B. ausdrücklich zustimmen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Als Vermittler einer Vermittlungsbörse sind Sie nur der Mittelsmann zwischen zwei Parteien, dem Anbieter und dem Kunden. Diese schließen über Ihre Website oder App einen Vertrag ab. Sie selbst erhalten für den Vertragsschluss eine Provision oder nehmen eine Gebühr für das Einstellen von Angeboten. Damit sind Sie gewerblich tätig. Aus diesem Grund haben Sie besondere Sorgfaltspflichten. Daher ist es für Sie empfehlenswert, sich rechtlich bestmöglich abzusichern. Aus diesem Grund geben Sie allen Nutzern, die sich auf Ihrer Webseite registrieren, Nutzungsbedingungen in Form von AGB vor
Die Vermittlungsplattform benötigt AGB sowohl für die Anbieter der Waren oder Dienstleistungen als auch für den Kunden. Sie sollten also zwei unterschiedlich formulierte allgemeine Geschäftsbedingungen erstellen. Außerdem regeln Ihre Vermittlungsplattform-AGB die Rahmenbedingungen für die Verträge zwischen den Anbietern und Nutzern. Diese Texte müssen aufeinander abgestimmt sein, um Ihr Haftungsrisiko zu minimieren und eine rechts- und abmahnsichere Vermittlungsplattform zu erhalten. Mit den richtigen, professionell erstellten AGB für Ihre Vermittlungsplattform regeln Sie die Haftung so, dass allein der Anbieter für sein Angebot verantwortlich ist.
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Besonderheiten beim Vertragsschluss über eine Vermittlungsplattform
Die AGB Ihres Marktplatzes bzw. Portals sollten berücksichtigen, dass ein Bestellvorgang auf verschiedene Arten ablaufen kann. Ihr Marktplatz hat ein individuelles Bestellverfahren
- das Warenkorbsystem,
- die Sofort-Kaufen-Option und
- den Preisvorschlag als verbindliches Gebot bei einer Online-Auktion.
Unsere speziell auf eine Plattform bezogenen AGB berücksichtigen alle drei Bestellmöglichkeiten, sofern Sie diese anbieten möchten. Rechtlich gesehen bestimmt die Art der Bestellung den Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen Ihrem Kunden und Ihnen (eBay bleibt außen vor). Durch geeignete Formulierungen können wir jedoch Ihre Haftung beispielsweise bei Lieferengpässen ausschließen oder verringern.
3 Tipps für rechtssichere AGB
- Keine AGB anderer Portale kopieren – Übernehmen Sie keine AGB Ihrer Wettbewerber. Copy & Paste ist ein Abmahnrisiko.
- Keine Muster AGB verwenden – Per Generator erstellte AGB oder ein Mustertext sind nicht individuell an Ihre Plattform oder Ihr Modell angepasst.
- AGB individuell erstellen lassen – Ihre AGB werden an die Bedürfnisse Ihres Portalauftritts und Ihrer Produkte angepasst.
Rechtsform wählen
Wenn Sie eine Online Portal gründen möchten, dann sollten Sie zunächst überlegen, welche Rechtsform für Sie die Richtige ist. Da Sie für die Vermittlung auf Ihrer Plattform eine Provision oder eine Gebühr für das Einstellen von Angeboten erhalten, sind Sie gewerblich tätig. Daher müssen Sie eine Rechtsform wählen, die hierfür geeignet ist. Auch Finanzierungs- und Haftungsfragen oder die Entscheidung, ob Sie alleine oder zu mehreren gründen möchten, spielen für die Rechtsformwahl eine Rolle.
Für die Eröffnung eines Online Portals kommen zur Existenzgründung insbesondere folgende Unternehmensformen in Betracht:
- Einzelunternehmen
- die GbR
- die GmbH
- die UG
Eröffnung eines Online Portals als Einzelunternehmen
Die gängigste Gründungsrechtsform in Deutschland ist das Einzelunternehmen. Dieser Weg ist auch verhältnismäßig einfach. Da Freiberufler nicht als Gewerbebetreibende gelten, entfallen Gewerbesteuer und andere Abgaben. Außerdem sind die steuerrechtlichen Pflichten relativ gering.
Dennoch bringt die Wahl der Rechtsform eines Einzelunternehmens auch einige Nachteile – die Haftung. Als Inhaber haften Sie nicht nur mit dem Geschäftsvermögen, sondern auch mit Ihrem Privatvermögen. Diese Rechtsform empfiehlt sich immer dann, wenn wenige bis keine Haftungsrisiken zu erwarten sind.
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Vorteile des Einzelunternehmens
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist recht unkompliziert und hat keine hohen formalen Anforderungen. Auch die Verwaltung gestaltet sich einfacher – eine Pflicht zur doppelten Buchführung oder der Erstellung einer Eröffnungsbilanz besteht beim Einzelunternehmen nicht. Auch ein Geschäftskonto muss nicht errichtet werden.
Nachteile des Einzelunternehmens
Im Haftungsfall des Einzelunternehmens können die entstandenen Schulden nicht aus dem Betriebsvermögen getilgt werden. Sie haften mit Ihrem privaten Vermögen. Dieser Nachteil ist nicht zu unterschätzen.
Online Plattform als GbR gründen
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird gemäß § 705 BGB durch die Erstellung eines Gesellschaftsvertrages gegründet. Dabei wird vorausgesetzt, dass mindestens zwei Gesellschafter einen gemeinsamen Zweck verfolgen.
Die Vorteile eines Freiberuflers bleiben auch bei der Wahl dieser Rechtsform erhalten – die Gewerbesteuer fällt nicht an und die Ermittlung des zu verteilenden Gewinns erfolgt über eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung.
Bezüglich der Haftung ist die GbR mit der freiberuflichen Tätigkeit in einem Einzelunternehmen vergleichbar: die Gesellschafter haften unbeschränkt mit dem Geschäfts- und Privatvermögen.
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Vorteile der GbR
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist recht einfach und unkompliziert. Grundsätzlich reicht schon eine mündliche Absprache, da die einzige gesetzliche Voraussetzung auf die Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks abzielt. Für unternehmerische Zwecke ist jedoch die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags dringend anzuraten. Es existieren keine Anforderungen an das Stammkapital einer GbR: die Regelung unterliegt alleine der Absprache der Gesellschafter. Auch der bürokratische Aufwand der GbR ist relativ gering.
Nachteile der GbR
Inhaber einer GbR unterliegen der persönlichen Haftung. Sie haften für die Betriebsschulden der Firma in voller Höhe mit ihrem Privatvermögen. Das kann zu einem wirtschaftlichen Totalverlust führen. Für risikobehaftete Geschäfte ist die GbR daher riskant. Außerdem gibt es für die GbR keine steuerlich günstige Möglichkeit der Gewinneinsparung: die Gesellschafter müssen ihre Betriebsgewinne in voller Höhe Ihres Einkommenssteuersatzes versteuern. Schließlich kann für eine GbR kein offizieller Firmenname gewählt werden. Dadurch treten die Gesellschafter einer GbR bei Geschäften stets mit Ihrem Vor- und Nachnamen auf.
Vermittlungsplattform-Gründung als GmbH
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) genießt als Rechtsform in Deutschland ein hohes Ansehen.
Im Gegensatz zu den vorgenannten Rechtsformen weist die GmbH als Kapitalgesellschaft einige Besonderheiten auf. Um ein Call Center als GmbH zu gründen, ist zunächst ein gewisser Aufwand erforderlich: die Aufbringung eines Stammkapitals von mindestens 12.500 Euro. Zudem ist das Hinzuziehen eines Notars inklusive einer Handelsregister – Anmeldung notwendig. Auch die steuerlichen und handelsrechtlichen Auflagen müssen bedacht werden, denn für die GmbH ist eine ordnungsmäßige Buchführung inklusive der Bilanzierungspflicht verpflichtend.
Der wesentliche Vorteil der GmbH als Rechtsform liegt in der Haftungsbeschränkung – die Haftung der Gesellschafter wird grundsätzlich auf die Höhe des Stammkapitals beschränkt. Zur einer vollen privaten Enthaftung muss eine Einlage von 25.000 Euro hinterlegt werden.
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Vorteile der GmbH
Die GmbH hat einen äußerst guten Ruf, der mitunter mit der hohen Stammeinlage von 25.000 Euro zusammenhängt. Mit Gründung einer GmbH haften Sie zudem nicht mit ihrem privaten Vermögen – allein das Betriebsvermögen wird zur Tilgung von Schulden belastet.
Nachteile der GmbH
Das hohe Stammkapital der GmbH kann abschreckend wirken. Daher ist diese Gesellschaftsform eher nicht zum „ausprobieren“ geeignet. Sollten Sie dennoch von einem privaten Haftungsausschlusses profilieren wollen, kann über die Gründung einer UG nachgedacht werden.
Marketplace-Gründung als UG (haftungsbeschränkt)
Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) ist nahezu identisch mit der GmbH.
Ein wesentlicher Unterschied zu der herkömmlichen GmbH liegt in der niedrigen Stammeinlage – die UG kann bereits mit einem Stammkapital von 1,- Euro gegründet werden. Für die Aufnahme einer Geschäftstätigkeit wird jedoch eine höhere Einlage notwendig sein. Auch die UG bietet den Vorteil der Haftungsbeschränkung.
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Vorteile der UG
Die UG hat nicht nur eine geringe Stammeinlagepflicht (1 Euro), sondern schließt auch die private Haftung des Inhabers mit seinem Privatvermögen aus. Das Unternehmen haftet ausschließlich mit dem Betriebsvermögen. Auch die Gründungskosten sind etwas niedriger im Vergleich zur GmbH.
Nachteile der UG
Das geringe Startkapital verleiht der UG (haftungsbeschränkt) im Gegensatz zu einer GmbH einen wesentlich schlechteren Ruf. Sollte Ihnen das notwendige Stammkapital zur Verfügung stehen, wird die Gründung einer Arztpraxis mit der Rechtsform einer GmbH grundsätzlich empfohlen.
Handelsregistereintrag
Im Handelsregister finden Sie eine Aufzählung aller offiziell angemeldeten Gewerbebetriebe. Handelsregistereintrag ist für Sie eine Voraussetzung, wenn Sie eine Gesellschaft in handelsrechtlicher Form gründen wollen. Hierzu gehören insbesondere:
• UG
• GmbH
• UG & Co. KG
• GmbH & Co. KG
Aber auch der eingetragene Kaufmann (e.K.) steht im Handelsregister. Betreiben Sie stattdessen ein Kleingewerbe, ist kein Handelsregistereintrag, sondern nur die Anmeldung beim Gewerbeamt notwendig.
Die Eintragung können wir gerne im Rahmen unserer Dienstleistung für Sie übernehmen.
So melden Sie Ihre Firma beim Finanzamt an
Die Online Plattform Eröffnung ist auch beim Finanzamt zu melden. Nach eingehender Prüfung Ihrer Unterlagen, wird Ihnen eine Steuernummer vom Finanzamt ausgestellt. Diese schafft die Grundlage für die Aufnahme des Geschäftsbetriebs und die Rechnungsstellung. Die Anmeldung ist in unserer Leistung mitumfasst. Ferner fertigen wir im Bedarfsfall die Eröffnungsbilanz für Ihr Unternehmen an.
Anmeldung beim Gewerbeamt
Grundsätzlich muss jede Tätigkeit die gewerblicher Natur ist, beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Darunter fallen alle Beschäftigungen, die eigenständig und dauerhaft mit dem Ziel der Gewinnermittlung ausgeübt werden.
Diesen Schritt übernehmen wir im Rahmen unserer Dienstleistungen für Sie. Wir machen hierzu einen Notartermin bei einem Notar in Ihrer Nähe ab. Anschließend erfolgt dann die gewerbliche Anmeldung. Erst danach werden Sie offiziell Inhaber Ihres Online Portals.
Anmeldung bei der IHK
Ihre Vermittlungsbörse ist außerdem zwingend bei der örtlichen IHK anzumelden. Diese sollte bereits vor Aufnahme des Geschäftsbetriebs vorgenommen werden.
Online Portal gründen – Buchhaltung outsourcen
Oft sind Unternehmen zur Erstellung einer Bilanz und der doppelten Buchführung nach dem HGB verpflichtet. Die Erstellung ist dabei an relativ hohe Anforderungen geknüpft.
Doppelte Buchführung
In der doppelten Buchführung müssen alle Geschäftsvorgänge exakt und zeitnah erfasst werden. Folgende Vorgänge sind in der doppelten Buchführung enthalten:
- Kontierung und Buchung der Ausgangsrechnung,
- Abstimmen der Debitoren-Konten,
- Ausdruck offener Posten,
- Kontierung und Buchung der Eingangsrechnung,
- Abstimmung der Kreditoren-Konten,
- Ausdruck der Verbindlichkeiten,
- Abstimmen der Bestände,
- Kontierung und Buchung der Kasse und
- Kontierung und Buchung der Kontoauszüge.
Outsourcing der Buchhaltung
Damit Sie sich voll auf Ihr Geschäft konzentrieren können, empfehlen wir Ihnen die Auslagerung der Buchhaltung an einen externen Dienstleister. Sie gewinnen dadurch nicht nur mehr Zeit, sich um Ihre Patienten zu kümmern, auch erhalten Sie einen Überblick über Ihre Finanzen. Zudem wird Ihnen die Haftung für die ordnungsgemäße Buchführung vom externen Dienstleister abgenommen.
Unsere zahlreichen Erfahrungen haben gezeigt, dass das Outsourcing der Buchhaltung wesentliche Vorteile mit sich bringt. Sie müssen sich nicht mehr mit den zeitaufwändigen Formalitäten befassen und haben einen Experten an Ihrer Seite, der für Ihre Rechtssicherheit sorgt.
Minimierung des Verwaltungsaufwands
Überblick Ihrer Finanzlage
Auslagerung der Haftung
Online Plattform gründen – Finanzierung
Bei Gründung Ihres Online Portals sollten Sie über genügend Kapital verfügen, um einen professionellen und sicheren Geschäftsbetrieb gewährleisten zu können.
Aufzubringen sind neben den Gründungskosten, Miete, Strom- und Heizkosten, EDV usw. Aber auch Ausgaben für Versicherungen, Steuern und Gehälter müssen Sie von Anfang einkalkulieren. Hinzu kommen die Ausgaben für die Programmierung, Domain, Hosting, Newsletter und Marketing. Meistens ist das Hinzuziehen eines IT-Experten unentbehrlich.
Idealerweise können Sie ausreichend Eigenkapital in das Unternehmen einbringen. In den meisten Fällen werden Sie jedoch auf Fremdkapital angewiesen sein. Hierzu sollte eine gut durchdachte Finanzierungsplanung erstellt werden, die alle Faktoren wie das Eigenkapital, Sicherheiten und die Auswahl des Finanzierungspartners mit einbezieht.
Die gängigste Form der Finanzierung ist die Kreditfinanzierung durch eine Bank. Angesichts der derzeit herrschenden Niedrigzinsphase wird gerne auf das Festzinsdarlehen zurückgegriffen. Sollte jedoch wider Erwarten etwas schief gehen, kann es für Sie als Gründer sehr teuer werden: Sie können zur Tilgung Ihres Kredits nämlich auch mit Ihrem privaten Vermögen haftbar gemacht werden können. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, auch andere Finanzierungsmodelle in Betracht zu ziehen. Möglicherweise kann die Finanzierung durch einen Investor die sinnvollere Option sein.
Durch einen Beteiligungsvertrag wird der rechtliche Rahmen festgelegt, der die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und dem Investor regelt.
Die typischen Beteiligungsformen sind:
- Die Beteiligung als Gesellschafter der UG oder GmbH
- Die Beteiligung als Kommanditist der UG/GmbH & Co. KG
- Die atypische stille Beteiligung
- Die typische stille Beteiligung
- Das partiarische Darlehen
Ziele des Beteiligungsvertrags:
Der Beteiligungsvertrag bestimmt das geschäftliche Verhältnis zwischen Investor und Unternehmen und eröffnet in der Regel auch die Möglichkeit weiterer Beteiligungen in der Zukunft. Damit Sie von dieser Beteiligungsform gut profitieren können, ist es bedeutend, dass der Beteiligungsvertrag möglichst vorteilhaft bezüglich Ihrer Finanzierung ausgestaltet wird. Insbesondere sollte der Ein- und Austritt des Investors aus dem Unternehmen geregelt sein. Mit einem detaillierten Beteiligungsvertrag können Sie zukünftig entstehenden Rechtstreitigkeiten ausweichen.
Gerne stehen wir Ihnen mit unserer anwaltlichen Expertise bei der rechtssicheren und lückenlosen Erstellung des Beteiligungsvertrags zur Seite. Wir übernehmen alle Schritte der Vertragsgestaltung für Sie — und das zum Festpreis.
Online Portal gründen – Marke anmelden
Um Ihr Online Portal vor Mittbewerbern und Nachahmungsversuchen zu schützen, könnte es sinnvoll sein, eine Marke anzumelden. Sie können nicht nur Ihren Unternehmensnamen sondern auch Ihr Firmenlogo, Produkte und Dienstleistungen markenrechtlich schützen lassen.
Eine Marke erzeugt starkes Vertrauen. Sie gewinnen aufgrund der professionellen Marke einen Wiedererkennungswert und ein Alleinstellungsmerkmal und schaffen auf diese Weise eine Corporate Identity für Ihre Firma.
Sie haben in diesem Zusammenhang die Option eine deutsche oder eine europäische Marke anzumelden.
Ablauf der Markenanmeldung
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Schritt 1
Kostenfreie Erstberatung
Wir wählen in einem kostenlosen Erstgespräch die passende Marke für Sie aus.
Schritt 2
Prüfung der Eintragungsfähigkeit
Im nächsten Schritt wird überprüft, ob die Marke auch in das jeweilige Register eingetragen werden kann. Dazu wird eine Bekanntheitsschutzprüfung durchgeführt. Im Rahmen dieser wird auch eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche getätigt.
Schritt 2
Schritt 3
Eintragung der Marke in das Markenregister
Zuletzt wird die Marke in das jeweilige Markenregister eingetragen. Jetzt ist Ihre Marke für die nächsten zehn Jahre geschützt. Der Zeitraum kann auch beliebig oft verlängert werden.
Deutsche Marke für Ihr Marketplace anmelden
Mit der Anmeldung einer deutschen Marke steht Ihnen ein zehnjähriger Markenschutz auf dem gesamten Gebiet der BRD zu. Ab dem Zeitpunkt können Sie sich gegen Rechtsverstöße gegen Ihr Markenrecht in ganz Deutschland juristisch zur Wehr setzen.
Die Anmeldung einer deutschen Marke ist dann ratsam, wenn Ihre Kunden im Wesentlichen in Deutschland wohnen.
Europäische Marke für Ihre Vermittlungsplattform anmelden
Möchten Sie auch Kunden aus anderen EU Ländern gewinnen, bietet es sich an, bereits bei der Gründung, eine EU Marke zu wählen. Durch die Anmeldung einer europäischen Marke genießen Sie nämlich Markenschutz in allen Mietgliedstaaten der Union, und zwar auch für 10 Jahre.
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