Personalvermittlung gründen und betreiben: Bundesweit vom Anwalt
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Personalvermittlung gründen und betreiben
Sie möchten eine Personalvermittlung gründen und betreiben? Die Voraussetzungen sind gut, denn angesichts des Fachkräftemangels nehmen immer mehr Unternehmen die Hilfe von Personalvermittlungen in Anspruch, wenn sie freie Stellen zu besetzen haben.
Da die Jobsuche oft anstrengend und zeitintensiv ist, wenden sich auf der anderen Seite auch viele Jobsuchende an eine Personalvermittlung. Diese führt also Angebot und Nachfrage zusammen, ähnlich einem Makler. Dafür erhält sie eine Provision.
Es bieten sich somit gute Chancen, mit einer Personalvermittlung in die Selbstständigkeit zu starten.
Sie möchten Ihre eigene Personalvermittlung gründen und betreiben?
Als auf Gründungen spezialisierte Kanzlei haben wir schon mehreren tausend Mandanten bei der Gründung unterstützt.
Wir behandeln auf dieser Seite dabei Fragen, wie:
- Welche Rechtsform eignet sich für eine Personalvermittlung ?
- Welche Voraussetzungen müssen Gründer mitbringen?
- Gibt es Genehmigungserfordernisse?
Wir gründen Ihre Personalvermittlung – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Inhaltsverzeichnis
Rechtsform und Formalitäten
Online Gründung
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Fakten zur Personalvermittlung
Die Branche der Personalvermittlung ist seit Jahren im Wachstum. Der ständig wachsende Bedarf an Fachkräften und Personal lässt dies auch für die Zukunft erwarten..
- Im Jahr 2022 war die niederländische Personaldienstleistungs-Firma Randstad mit rund 24,5 Milliarden Euro an Umsatzerlösen der größte Personaldienstleister weltweit.
- Die drittgrößte Personaldienstleistung Manpower mit Sitz in Milwaukee, Wisconsin (USA) erzielte im Jahr 2022 einen Umsatz von rund 19,8 Milliarden Euro.
- Die zweitgrößte Firma in Deutschland ist Adecco mit einem Umsatz von rund 1,7 Milliarden Euro im Jahr 2022. Die Adecco Group setzt allerdings Dreiviertel ihres generierten Umsatzes durch Zeitarbeit um.
- Auf den weiteren Plätzen im Ranking der größten Zeitarbeitsfirmen Deutschlands folgen unter anderem Persona Service, ManpowerGroup und House of HR Germany.
Quelle: statista.com

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Ablauf der Gründung Ihrer Personalvermittlung
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
Wir beraten Sie zunächst zur Wahl der geeigneten Rechtsform für Ihre Personalvermittlung.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Sie erhalten eine Gründungsberatung und einen individuellen Gründungsplan für Ihre Personalvermittlung.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Erstellung des Gesellschaftsvertrages
Bei Bedarf sind wir oft dazu in der Lage, den Gesellschaftsvertrag für Ihre Personalvermittlung innerhalb von 24 Stunden zu erstellen.
Schritt 4 - Gründung Ihrer Personalvermittlung
Wir tragen Ihre Personalvermittlungs-Firma in das Handelsregister ein und melden sie steuerlich sowie gewerblich an. Sie erhalten darüber hinaus eine anwaltliche Abschlussberatung, in der sie offene Fragen klären können.
Schritt 4 - Gründung Ihrer Personalvermittlung
Rechtsform wählen
Bevor Sie Ihre Personalvermittlung gründen, sollten Sie die passende Rechtsform suchen.
Die nachfolgenden Rechtsformen sind für eine Personalvermittlung gut geeignet:
- Einzelunternehmen
- die GbR
- die GmbH
- die UG (haftungsbeschränkt)
- UG & Co. KG
- GmbH & Co. KG
Eröffnung einer Personalvermittlung als Einzelunternehmen
Die gängigste Gründungsrechtsform ist das Einzelunternehmen. Die Gründung ist dabei besonders einfach und die steuerrechtlichen Pflichten sind relativ gering. Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht z.B. zur Gewinnermittlung meist aus.
Ein Nachteil liegt allerdings in der Haftung. Betreiben Sie Ihre Personalvermittlung als Einzelunternehmer, so haften Sie auch mit Ihrem Privatvermögen.
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Personaldienstleistungsfirma als GbR gründen
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird entsprechend § 705 BGB durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages gegründet, wobei mindestens zwei Gesellschafter einen gemeinsamen Zweck verfolgen müssen. Der Gründungsaufwand ist auch bei ihr gering.
Bezüglich der Haftung ist die GbR mit der Tätigkeit des Einzelunternehmers vergleichbar: die Gesellschafter haften unbeschränkt auch mit dem Privatvermögen.
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Personalvermittlungs-Eröffnung als GmbH
In Deutschland ist auch die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eine sehr verbreitete Rechtsform.
Als Kapitalgesellschaft erfordert die Gründung allerdings einen gewissen Aufwand. Da ist z,B. das Stammkapital von mindestens 12.500 Euro. Zudem sind notarielle Beurkundung und Handelsregistereintrag notwendig. Auch steuerliche und handelsrechtliche Auflagen müssen eingehalten werden, samt Buchführung und Bilanzierungspflicht.
Der große Vorteil der GmbH liegt in der Haftungsbeschränkung auf das Stammkapital. Zur einer vollen privaten Enthaftung muss allerdings die volle Einlage von 25.000 Euro geleistet seien.
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Personalfirma Gründung als UG
Eine Alternative ist die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG.
Sie ähnelt stark der GmbH, erfordert aber eine deutlich niedrigere Stammeinlage – die UG kann bereits mit einem Start-Stammkapital von 1,- Euro gegründet werden. Das Stammkapital kann im Laufe der Zeit aus Unternehmenseinnahmen aufgebaut werden. Auch die UG hat den Vorteil der Haftungsbeschränkung, abhängig vom bereits eingezahlten Kapital.
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Personalvermittlung gründen als GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG
Die GmbH & Co. KG / UG & Co. KG ist eine Mischform aus Kapitalgesellschaft (GmbH/UG) und Personengesellschaft (Kommanditgesellschaft). Durch Abstimmung der Gesellschaftsverträge aufeinander wird Sie zur wirtschaftlichen Einheit und damit zu einem Unternehmen. Im Vergleich zur GmbH oder UG bietet sie steuerliche Vorteile. Sie lohnt sich insbesondere für größere Unternehmungen und Personalvermittlungen, die bereits einen festen Kunden- und Personalstamm haben.
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Handelsregistereintrag
Abhängig von der Rechtsform, müssen Sie Ihre Personalvermittlung ins Handelsregister eintragen lassen, einer Listung aller offiziell angemeldeten Handelsunternehmen. Dies ist z.B. obligatorisch, wenn Sie eine Gesellschaft in handelsrechtlicher Form gründen wollen, die die UG, GmbH oder GmbH & Co. KG. Auch als eingetragener Kaufmann (e.K.) müssen Sie im Handelsregister stehen. Bei einem Kleingewerbe reicht dagegen eine Anmeldung beim Gewerbeamt aus.
Werden Sie unser Mandant, übernehmen wir den gesamten formalen Prozess für Sie.
So melden Sie Ihre Personalvermittlung beim Finanzamt an
Die Personalvermittlungs-Eröffnung ist auch beim Finanzamt zu melden. Nach der Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine Steuernummer, die Grundlage für die Aufnahme des Geschäftsbetriebs und die Rechnungsstellung ist. Die Anmeldung ist in unserer Leistung mit umfasst. Erforderlichenfalls fertigen wir auch eine Eröffnungsbilanz an.
Gewerbeanmeldung
Als Gewerbe ist die Personalvermittlung auch beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden.
Diesen Schritt übernehmen wir im Rahmen unserer Dienstleistungen für Sie. Nach der Anmeldung sind sie offiziell Inhaber der Personalvermittlung.
Berufsgenossenschaft
Die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft ist für eine Personalvermittlung zwingend. Zuständig ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Über Sie laufen die verpflichtenden Unfallversicherungen für Ihre Mitarbeiter.
Bundesverbände für Personalvermittlungen
Sinnvoll aber nicht zwingend ist auch eine Mitgliedschaft im BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V.). Er vertritt die Interessen der Personaldienstleistungsunternehmen in der Bundesrepublik.
Zusätzliche Genehmigungen
Personalvermittlungen sind an sich nicht genehmigungspflichtig. Ein einfacher Gewerbeschein genügt für die Gründung.
Besteht aber eine Kombination aus Personalvermittlung und Zeitarbeitsfirma, so sind zusätzliche Genehmigungen notwendig. Sie benötigen insbesondere eine Zulassung der Bundesagentur für Arbeit (Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung). Diese ist gebührenpflichtig und auf ein Jahr befristet. Nach drei Jahren kann eine unbefristete Erlaubnis erteilt werden. Überprüft wird von der Agentur für Arbeit insbesondere die finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Für bis zu fünf Leiharbeitskräfte sind z.B. 10.000 Euro liquide Mittel nachweisen, für jede weitere Arbeitskraft weitere 2000 Euro.
Wenn Sie Arbeitslose in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen vermitteln, kann das durch die Arbeitsagentur über Vermittlungsgutscheine gefördert werden. Dafür muss Ihr Unternehmen aber zertifiziert sein. Die Voraussetzungen regelt die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung.
Wir helfen Ihnen im Rahmen unserer Gründungsberatung und organisieren diese Zulassung für Sie – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
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Abgrenzung Personalvermittlung und Zeitarbeitsfirma
Anders als Personalvermittlungen agieren Zeitarbeitsfirmen, auch Arbeitnehmerüberlassungen genannt, selbst als Arbeitgeber. Sie stellen das Personal selbst ein, das sie “verleihen” und berechnen den Firmen dafür Gebühren. Zeitarbeitsfirmen müssen deshalb stets auf die Auslastung ihres Personals achten, das sie ja selbst bezahlen, da sie sonst Verluste machen.
Viele Unternehmen in der Branche bieten allerdings beides: Provisionspflichtige Personalvermittlung und gebührenpflichtige Arbeitnehmerüberlassung. Nicht selten werden auch die eigenen Leiharbeiter als Personal vermittelt.
Zeitarbeitsfirmen benötigen eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.
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Personalvermittlung Gründungs -Voraussetzungen
Um eine Personalvermittlung zu gründen, ist keine bestimmte Ausbildung nötig. Seiteneinstiege sind üblich. Vorerfahrungen als Personaler oder Führungskraft in einem Unternehmen sind natürlich hilfreich.
Auch Fähigkeiten wie Menschenkenntnis, Organisationstalent, kaufmännisches Know-how oder Kommunikationsstärke sind von Vorteil, arbeitsrechtliche Kenntnisse sind unabdingbar. Hier können ggf. Fortbildungen helfen.
Für den gleichzeitigen Betrieb einer Zeitarbeitsfirma sind, wie gesagt, zusätzliche Genehmigungen notwendig. Namentlich eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Dafür ist eine Vielzahl von Informationen und Dokumenten einzureichen, u.a. Angaben zur Rechtsform (ggf. Gesellschaftsvertrag), zur Zuverlässigkeit (Bonitäts- und Liquiditätsnachweise), ein Auszug aus dem Handelsregister, die Gewerbeanmeldung, Bescheinigungen der Krankenkassen und BG, steuerliche Angaben, polizeiliches Führungszeugnis, Muster des Überlassungsvertrages und eine Liste der Leiharbeitnehmer.
Vor der Gründung Ihrer Personalvermittlung ist ein Businessplan aufstellen. In diesen sind insbesondere aufzunehmen:
- eine Markt- und Wettbewerbsanalyse
- Ihre Zielgruppen
- der Standort
- das Leistungsangebot
- Werbemaßnahmen
- Ihr Budget
Der Businessplan ist nicht nur eine Richtschnur für Sie, sondern auch die Basis für Förderungen und Kredite.
Stellen Sie auch Ihre Kosten genau zusammen:
- Gründungskosten
- Verwaltungskosten
- Ggf. Gebühren
- Ggf. Lohnkosten
- Versicherungen und Steuern
- Werbekosten
- Laufende Betriebskosten
Bieten Sie auch Zeitarbeit an, so sind, wie gesagt, schon für den Antrag auf Zulassung finanzielle Mittel nachzuweisen und Gebühren zu entrichten.
Personalvermittlungen nehmen unterschiedliche Aufgaben wahr. Sie recherchieren z.B. in Job-Netzwerken und online nach Bewerbern, schreiben Stellen aus und führen Jobinterviews.
Sie führen ferner Vorbereitungsgespräche mit geeigneten Kandidaten und helfen diesen bei ihren Bewerbungsunterlagen usw. Die Kontaktpflege zu Unternehmen und Fachkräften ist essenziell.
Die Provisionen, die zumeist von den suchenden Unternehmen gezahlt werden, hängen vom Gehalt der vermittelten Fach- und Führungskräfte ab.
Es kann sinnvoll sein, eine Nische zu besetzen, sich z.B. auf bestimmte Branchen und Zielgruppen zu spezialisieren, Alleinstellungsmerkmale oder besondere Services herausstellen. Allerdings sollte man seinen Aktionsradius und den Kreis der Unternehmen, für die man Personal sucht, auch nicht zu stark einengen. Es muss ja ein hinreichendes Aufkommen an Aufträgen generiert werden können.
Die Wahl des richtigen Standortes ist ein wichtiger Baustein für den Erfolg Ihrer Personalvermittlung. Wie groß ist der Zielmarkt am Standort, wie viele und welche potenziellen Kunden und Wettbewerber gibt es dort und wie viel Umsatz lässt sich erzielen?
Dies hängt natürlich von Ihrer Zielgruppe ab. Möchten Sie sich auf bestimmte Branchen konzentrieren, auf den Industrie- oder Dienstleistungssektor, ist es sinnvoll, sich in der Nähe dieser Kundenunternehmen niederzulassen. Die Niederlassung an einem Industriestandort bzw. in einer mittleren bis großen Stadt ist empfehlenswert, da der Bedarf für Vermittlungsdienstleistungen dort höher ist.
Aber Sie sollten auch Ihre Konkurrenz im Blick haben: Gibt es bereits viele Personalvermittlungen am Standort, kann das zwar für eine gute Auftragslage sprechen. Sie sollten sich aber überlegen, ob die Neugründung hier angesichts der hohen Konkurrenz auch wirklich wirtschaftlich ist.
Erfolg können Sie ferner nur in Gegenden haben, in denen auch genug Arbeitsstellen zu besetzen sind. Achten Sie deshalb genau auf die Anzahl der Stellenausschreibungen in der Ziel-Region.
Schon vor der Gründung Ihrer Personalvermittlung sollten Sie sich Gedanken über Ihr Marketing machen. Der Markt für Personalvermittlungen und die Konkurrenz sind groß.
Eine Besonderheit besteht darin, dass zwei völlig unterschiedliche Zielgruppen angesprochen werden müssen:
- Unternehmen, die Mitarbeiter suchen, und
- Bewerber/ Kandidaten auf Jobsuche.
Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels ist insbesondere die Ansprache der zweiten Zielgruppe eine immer größere Herausforderung. Aber auch die Akquise von Aufträgen bei personalsuchenden Unternehmen ist wichtig, zumal sie es sind, die in der Regel die Provisionen zahlen.
Sie sollten sich um ein professionelles Auftreten bemühen und im ersten Schritt insbesondere einen seriösen Internetauftritt einrichten, samt professioneller SEO, und weitere Kommunikationskanäle bespielen. Auch ein Eintrag bei Google Maps ist empfehlenswert. Mit der darin enthaltenden Bewertungsfunktion für Ihre Kunden schaffen Sie Transparenz und erscheinen damit vertrauenswürdiger.
Die Einstellung von Mitarbeitern steht meist direkt bei der Gründung an. Meist brauchen Sie zumindest eine Bürokraft, die sich um die Organisation kümmert, Telefonate übernimmt, usw.
Wenn Sie expandieren brauchen sie natürlich mehr Personal, u.a. für Kundenakquise und Bewerbersuche.
Das deutsche Recht kennt unterschiedliche Arten von Arbeitsverträgen, je nach Art Ihrer Mitarbeiter. Neben fest Angestellten und freien Mitarbeitern sind u.a. Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte, Minijobber und Auszubildende zu unterscheiden, für die es unterschiedliche Arten von Verträgen gibt.
Mehr dazu unter https://anwalt-kg.de/unternehmensrecht/recruiting/arbeitsvertrag/
Personalvermittlung gründen – Buchhaltung outsourcen
Oft sind Unternehmen zur Erstellung einer Bilanz und der doppelten Buchführung nach dem HGB verpflichtet. Die Erstellung ist dabei an relativ hohe Anforderungen geknüpft.
Doppelte Buchführung
In der doppelten Buchführung müssen alle Geschäftsvorgänge exakt und zeitnah erfasst werden.
Outsourcing der Buchhaltung
Damit Sie sich voll auf Ihre Personalvermittlung konzentrieren können, empfehlen wir Ihnen die Auslagerung der Buchhaltung an einen externen Dienstleister. Sie gewinnen dadurch nicht nur mehr Zeit, sich um Ihre Kunden zu kümmern, auch erhalten Sie einen Überblick über Ihre Finanzen. Zudem wird Ihnen die Haftung für die ordnungsgemäße Buchführung vom externen Dienstleister abgenommen.
Exkurs: Umwandlung Ihrer Personalvermittlung
Wenn Sie bereits Inhaber einer Personalvermittlung sind, ist es möglich, es während Ihres Gründungsprozesses in eine vorteilhafte Rechtsform umwandeln zu lassen – zum Beispiel:
- Ihr Einzelunternehmen in eine GmbH
- Ihr Einzelunternehmen in eine Holding
- Ihre GmbH in eine Holding
Die Umwandlung einer Personalvermittlung kann mehrere Vorteile haben:
- Steuerbegünstigte Entnahme des Wertes Ihres eingebrachten Unternehmens
- Steuerbegünstigte Zurechnung der Einnahmen zur Holding bei maximal 8 Monaten Rückwirkung (§ 20 UmwG)
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Umwandlung Ihres Unternehmens.
Personalvermittlung eigenständig oder als Franchise-Unternehmen gründen?
Eine Personalvermittlung kann als Franchise-Unternehmen oder als eigenständige Firma gegründet werden. Bei der Franchise-Lösung übernehmen Sie die Marke und das System eines bestehenden Unternehmens. Beide Lösungen haben Vor- und Nachteile. Letztendlich kommt es auf Ihre persönlichen Präferenzen an.
Vorteile des Franchise-Systems
- bestehendes funktionierendes System
- ggf. Kundenstamm des Franchise-Gebers
- guter Ruf des Franchise-Gebers
- Hilfe bei Werbung/ Marketing
- Finanzierung wird so erleichtert.
Nachteile des Franchise-Systems
- Bindung an vorgegebenen Rahmen
- wenig Raum für eigene Geschäftskonzepte
- gewisse Abhängigkeit vom Franchise-Geber.

Personalvermittlung gründen – Finanzierung
Bei Gründung Ihrer Personalvermittlung sollten Sie über genügend Kapital verfügen, um einen professionellen und sicheren Geschäftsbetrieb gewährleisten zu können.
Idealerweise können Sie ausreichend Eigenkapital in das Unternehmen einbringen. In den meisten Fällen werden Sie jedoch auf Fremdkapital angewiesen sein.
Die gängigste Form der Finanzierung ist die Kreditfinanzierung durch eine Bank. Es ist aber empfehlenswert, auch andere Finanzierungsmodelle in Betracht zu ziehen. Möglicherweise kann die Finanzierung durch einen Investor die sinnvollere Option sein.
Auch Beteiligungsformen sind denkbar:
- Die Beteiligung als Gesellschafter der UG oder GmbH
- Die Beteiligung als Kommanditist der UG/GmbH & Co. KG
- Die atypische stille Beteiligung
- Die typische stille Beteiligung
- Das partiarische Darlehen
Der Beteiligungsvertrag bestimmt das geschäftliche Verhältnis zwischen Investor und Unternehmen und eröffnet in der Regel auch die Möglichkeit weiterer Beteiligungen in der Zukunft. Damit Sie von dieser Beteiligungsform gut profitieren können, ist es bedeutend, dass der Beteiligungsvertrag möglichst vorteilhaft bezüglich Ihrer Finanzierung ausgestaltet wird.
Gerne stehen wir Ihnen mit unserer anwaltlichen Expertise bei der rechtssicheren und lückenlosen Erstellung des Beteiligungsvertrags zur Seite. Wir übernehmen alle Schritte der Vertragsgestaltung für Sie — und das zum Festpreis.
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Anmeldung einer Marke für Ihre Personalvermittlung
Ist eine Marke rechtskräftig angemeldet, besteht ein bundesweiter Schutz für Ihre Personalvermittlung. Sollte ein Konkurrent den rechtlichen Rahmen überschreiten, so bildet die Markenanmeldung die Rechtsgrundlage für verschiedene juristische Gegenmittel. Auch eine EU-weite Markenanmeldung ist möglich.
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Ein eigener Markenname für Ihr Unternehmen oder für bestimmte Angebote kann durchaus sinnvoll sein. Sie erschaffen eine Corporate Identity im Bewusstsein Ihrer Zielgruppe und können zudem juristisch gegen Wettbewerber vorgehen, die den Ihre Marke mit ihrem Handeln verletzen.
Für eine Personalvermittlung sind die beiden folgenden Formen denkbar:
- Deutsche Marke – Bundesweiter Markenschutz
- EU-Marke – Europaweiter Markenschutz
Benötigen Sie für Ihre Personalvermittlung einen Datenschutzbeauftragen?
Sie könnten als Inhaber einer Personalvermittlung dazu verpflichtet werden, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Bei einer Personalvermittlung ist das der Fall, wenn folgende Konditionen zutreffen:
- In Ihrem Unternehmen sind in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt. Eine Datenerhebung ist bereits dann automatisiert, wenn Computertechnik eingesetzt wird (§ 4f Abs. 1 Satz 3 BDSG).
- Ist die automatisierte computergetrieben Datenverarbeitung sogar Teil Ihres Geschäftsmodells, so ist die Bestellung des Datenschutzbeauftragten unabhängig von Ihrer Mitarbeiterzahl vorgeschrieben (§ 4f Abs. 1 Satz 5 BDSG).
- Verarbeiten Sie in Ihrer Firma sensible personenbezogene Daten, so müssen Sie auch dann einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn Sie keine automatisierte Datenverarbeitung betreiben (4f Abs. 1 Satz 5 BDSG). Bei einer Personalvermittlung kann das regelmäßig der Fall sein.
AGB für Ihre Personalvermittlung
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für den Betrieb einer Personalvermittlung von großer Bedeutung. Sie stellen die rechtliche Grundlage für Ihre Verträge dar. Sowohl mit Ihren Firmenkunden, als auch mit den Arbeitnehmern. Bevor Kunden mit Ihnen Geschäfte tätigen, müssen Sie Ihren AGB zustimmen.
Individuelle Geschäftsbedingungen bieten überzeugende Vorteile für Ihr Unternehmen:
- Die Vertriebsprozesse können vereinheitlicht und optimiert werden
- Sie können einen rechtlich vorteilhaften Rahmen für Ihr Geschäft schaffen
- Sie haben Rechtssicherheit für Ihre Unternehmung
Mit individuellen AGB regulieren Sie die Rechtsbeziehungen zu allen involvierten Parteien Ihres Geschäfts. Indem Sie Ihre AGB erstellen lassen können Sie einen rechtlich vorteilhaften Rahmen für Ihr Geschäft schaffen. So ist es etwa möglich, die gesetzlich vorgeschrieben Haftung für bestimmte Szenarien auszuschließen.
Reputation im Internet: Negative Bewertungen auf Google und Co. entfernen
Für Personalvermittlungen ist ein guter Ruf im Internet unerlässlich. Die meisten Kunden und Interessenten informieren sich Online über mögliche Geschäftspartner. Bewertungsportale wie Google und Co. stellen einen guten Ausgangspunkt für eine derartige Recherche dar.
Interessenten nutzen Portale, wie Google, Yelp, Facebook, Proven Expert usw., um sich ein Bild Ihrer Leistung zu machen.
Auch Arbeitgeberbewertungen sind auf verschiedenen Online-Portalen zu finden. Einige der bekanntesten Plattformen, auf denen Arbeitnehmer ihre Arbeitgeber bewerten können, sind:
- Kununu: Eines der größten und bekanntesten Portale im deutschsprachigen Raum, auf dem Mitarbeiter Bewertungen und Erfahrungsberichte zu Arbeitgebern abgeben können.
- Glassdoor: Ein international bekanntes Portal, das Bewertungen, Gehälter und Erfahrungsberichte von Mitarbeitern bietet.
- Indeed: Neben Stellenanzeigen bietet Indeed auch die Möglichkeit, Arbeitgeber zu bewerten und Erfahrungsberichte zu hinterlassen.
- Jobvoting: Ein weiteres deutsches Portal, auf dem Arbeitnehmer ihre Arbeitgeber bewerten können.
- StepStone: Neben der Jobbörse bietet StepStone auch Arbeitgeberbewertungen an.
- meinChef.de: Ein Portal speziell für Arbeitgeberbewertungen im deutschsprachigen Raum.
- Great Place to Work: Hier werden Unternehmen bewertet, die sich durch besondere Arbeitsplatzkultur und Arbeitsbedingungen auszeichnen. Bewertungen erfolgen oft im Rahmen von Unternehmenswettbewerben.
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Negative Online-Bewertungen entfernen
Sollten Sie auf einem Portal eine negative Bewertung erhalten haben, kann Ihr Geschäft nachhaltig in Gefahr sein. Auch dann, wenn die negative Bewertung eher von anderen Umständen herrührt und keine objektive Bewertung des vorgefallenen Geschehens widerspiegelt.
Wieso sind Online-Bewertungen relevant?
Die Recherche über mögliche Geschäftspartner findet auf Online-Suchmaschinen statt. Im Fall der Personalvermittlung ist dies insbesondere relevant für Ihre Arbeitnehmer, die sich häufig Online über die Vermittlungsfirma informieren.
Negative Bewertungen löschen – Sie müssen rechtlich unzulässig sein
Wenn eine negative Bewertung über Sie im Internet zu finden ist, können Sie anwaltlich dagegen vorgehen. Allerdings muss dafür eines der nachfolgenden Kriterien zutreffen:
- Der Inhalt der Bewertung entspricht nicht den Tatsachen
- Der Inhalt ist beleidigend oder anderweitig strafrechtlich-relevant
- Die Bewertung ist vollständig gefälscht
Als Kanzlei für Unternehmensrecht können wir gegen negative Bewertungen für unsere Mandanten vorgehen. In Ihrem Auftrag verfassen wir einen Notice-and-Take-Down-Letter und veranlassen somit die Löschung Ihrer negativen Bewertung.
Ablauf der Löschung einer schlechten Online-Bewertung
Schritt 1
Sichtung der Unterlagen
Wir benötigen den Text Ihrer schlechten Bewertungen mit der entsprechenden Internetadresse und Ihrer Beschreibung des Sachverhaltes. Diesen können Sie uns einfach per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de zukommen lassen. Sie können auch über unser Kontaktformular an uns herantreten oder uns im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung anrufen.
Schritt 2
Kostenlose Erstprüfung
Im nächsten Schritt prüfen wir kostenlos, wie hoch die Erfolgsaussichten zur Löschung der Bewertung sind. Das Ergebnis teilen wir Ihnen schnellstmöglich mit. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, ob Sie uns mit der Entfernung der Bewertung beauftragen möchten.
Daraufhin wenden wir uns mit einem sogenannten notice-and-take-down-letter an das Bewertungsportal. Für Sie wird pro Bewertung ein einmaliges Pauschalhonorar fällig.
Schritt 2
Schritt 3
Löschung der Bewertung
Im Normalfall wird die Bewertung bei Vorliegen guter Erfolgsaussichten seitens des Portals gelöscht.
Exkurs: Personalvermittlungs-Firma abwickeln und schließen
Eine Personalvermittlung kann aus verschiedenen Gründen abgewickelt und geschlossen werden.
Läuft die Vermittlung länger schlecht und hat Schulden, kommt es oft zur Insolvenz.
Soll sie aus anderen Gründen geschlossen werden, sind auch eine Liquidation oder Löschung oder Auflösung der Personalvermittlung wegen Vermögenslosigkeit denkbar.
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Unsere Mandanten vertrauen uns auch in folgenden Fachgebieten
FIRMA
GRÜNDEN
BEWERTUNG
LÖSCHEN
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).











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