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Pfandhaus gründen und betreiben

Sie möchten ein Pfandhaus gründen und betreiben? Die Voraussetzungen dafür waren selten aussichtsreicher. Angesichts von Energiekrise, Inflation und bei steigenden Zinsen wissen viele Menschen nicht mehr, wie sie über den Monat kommen sollen. Das Geld reicht vorne und hinten nicht, der Dispo ist überzogen und Kredite sind ohne Schufa-Auskunft und Bonitätsprüfung kaum zu bekommen.

Wer allerdings noch Wertsachen besitzt, für den  kann der Gang zum Pfandleiher eine Alternative sein. Will man den Familienschmuck, das geerbte Porzellan oder die teure Kamera, die man gerade nicht braucht, nicht direkt verkaufen, so bietet die Pfandleihe die Möglichkeit, den Wertgegenstand vorübergehend zu hinterlegen und dafür Bargeld ausgezahlt zu erhalten. Ganz ohne Schufa-Auskunft und Bonitätsprüfung. 

Das Geschäftsmodell

Ein Fachmann des Pfandhauses bewertet den Gegenstand und der Kunde erhält meist zwischen 30 und 60 Prozent des Wertes in Geld. Bei Edelmetallen und Schmuck ist der aktuelle  Gold- oder Silberpreis maßgebend. Die höchsten prozentualen Auszahlungen erfolgen beim Autopfand.

Der Kunde hat an das Pfandhaus Zinsen und Gebühren zu zahlen. Die Höhe richtet sich nach § 10 der  Pfandleiherverordnung (PfandlV). Danach darf der Pfandleiher für die Hingabe des Darlehens höchstens einen monatlichen Zins von einem Prozent des Darlehensbetrags verlangen. Für die Kosten des Geschäftsbetriebs einschließlich der Aufbewahrung, der Versicherung und der Schätzung des Wertes des Pfandes ist die Vergütungen nach einer Anlage zur PfandlV begrenzt. Hinzu kommen die notwendigen Kosten der Verwertung.

Ein Pfandkreditvertrag läuft regelmäßig über drei Monate. Nach einem weiteren Karenzmonat ist er zu verlängern oder das Pfand auszulösen. Erst nach vier bis zehn Monaten wird das Pfand anderenfalls zur öffentlichen Versteigerung freigegeben.

Hier finden Sie alle Informationen zur Gründung und Betrieb Ihres Pfandhauses.

Fragen wie:

  • „Ist ein Gewerbeschein erforderlich?“
  • „Welche Unterlagen und Nachweise werden benötigt?“,
  • „Was gibt die Pfandleiherverordnung vor?“

beantworten wir Ihnen auf dieser Seite eingehend.

Wir gründen Ihr Pfandhaus – Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.

Inhaltsverzeichnis

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.