Welche Transaktionen sind erfasst?
Das Gesetz erfasst Tätigkeiten, welche gegen Vergütung erbracht werden. Dies reicht von der Vermietung von Immobilien oder Verkehrsmitteln über persönliche Dienstleistungen bis zum Verkauf von Gegenständen. Betroffen sind Personen, die in Deutschland oder in anderen Mitgliedstaaten steuerpflichtig sind.
Um welche Plattformen geht es?
Plattformen im Sinn des PStTG sind auf digitalen Technologien beruhende Systeme, die es Nutzern mittels Apps oder Software ermöglichen, über das Internet miteinander in Kontakt zu treten und Geschäfte abzuschließen, die auf die Erbringung der o.g. Tätigkeiten oder die Zahlung einer damit zusammenhängenden Vergütung gerichtet sind.
Darunter fallen u.a. Amazon, Ebay, AirBnB, Booking.com oder Uber, sofern auch die Zahlung über die Plattform abgewickelt wird. Wer z.B. auf Ebay Kleinanzeigen nur Kontakt zu Käufern aufnimmt, welche die Ware dann z.B. bei ihm zu Hause abholen und dabei das Geld übergeben, fällt nicht unter die Vorschrift. Nicht erfasst sind auch Affiliateseiten, die nur auf Portale verlinken, Zahlungsdienstleister oder Onlineshops auf der eigenen Webseite des Anbieters.
Welche Daten werden gemeldet?
Gemeldet werden müssen u.a. Vor- und Nachname sowie Adresse des Verkäufers/ Vermieters/ Dienstleisters, seine Steueridentifikationsnummern, seine Bankverbindung sowie der Erlös und Gebühren bzw. Provisionen.
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