Reisebüro gründen: Bundesweit mit Anwalt
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Mit Reisebüro selbstständig machen, Reisebüro gründen und betreiben
Sie möchten sich mit einem Reisebüro selbstständig machen? Einem Unternehmen, das Reise- und Tourismusdienstleistungen für die Öffentlichkeit oder für andere gewerbliche Unternehmen anbietet? Zu den Hauptaufgaben eines Reisebüros gehören:
- Beratung von Kunden bei der Reiseplanung.
- Buchung von Flugtickets, Hotelzimmern, Mietwagen, Kreuzfahrten, Pauschalreisen und anderen reisebezogenen Dienstleistungen.
- Organisation und Verkauf von Reisepaketen.
- Bereitstellung von Informationen über Reiseziele, kulturelle Besonderheiten, notwendige Dokumente, Wetterbedingungen und mehr.
Mit der Digitalisierung und dem Aufkommen von Online-Buchungsplattformen haben viele Reisebüros auch Online-Präsenzen entwickelt, um Kunden über das Internet zu bedienen. Einige traditionelle Reisebüros haben hingegen Schwierigkeiten, mit Online-Plattformen zu konkurrieren, bieten allerdings oft einen Mehrwert durch persönliche Beratung und maßgeschneiderte Reiseplanung.
In diesem Artikel werden die wichtigsten Schritte und Anforderungen erläutert, die bei der Gründung eines Reisebüros zu berücksichtigen sind.

Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Rechtsform und Formalitäten
Buchhaltung und Unternehmensrecht
Online Gründung
Schließung
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Fakten zur Branche
- 2022 erzielten die Reisebüros in Deutschland zusammen rund 15,3 Milliarden Euro Umsatz. Damit ist der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Im Zuge der Corona-Pandemie war es in den Jahren 2020 und 2021 zu einem Einbruch der Umsatzerlöse von Reisebüros gekommen.
- Mitte 2021 waren rund 64.150 Personen bei Reisebüros, Reiseveranstaltern und ähnlichen Dienstleistern sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Quelle:
https://de.statista.com
Wenn Sie ein Reisebüro eröffnen möchten, ist einiges zu beachten. Fragen wie
- „Welche Geschäftsmodelle gibt es in der Branche?”
- „Welche Genehmigungen werden benötigt?“,
- “Kann Franchising eine Option sein?”
werden auf dieser Seite eingehend beantwortet.
Wir gründen Ihr Reisebüro – Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.

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Ablauf der Gründung eines Reisebüros
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
Wir beraten Sie zunächst zu den möglichen Rechtsformen für Ihr Reisebüro.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Sie erhalten dann eine eingehende Gründungsberatung und einen Gründungsplan für Ihr Reisebüro.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Gesellschaftsvertrag
Wollen Sie Ihr Reisebüro in Form einer Gesellschaft gründen, formulieren wir Ihren Gesellschaftsvertrag.
Schritt 4 - Gründung Ihres Reisebüros
Wir tragen Ihr Reisebüro ggf. in das Handelsregister ein und melden sie steuerlich sowie gewerblich an. Sie erhalten eine Abschlussberatung, in der sie offene Fragen klären können.
Schritt 4 - Gründung Ihres Reisebüros
Mit einem Reisebüro durchstarten – Voraussetzungen
Um ein Reisebüro zu gründen, ist eine spezielle Ausbildung in der Touristik nicht zwingend erforderlich. Nützlich sind aber z.B. eine Ausbildung zum Reiseverkehrskaufmann, Touristikfachwirt o-ä. und einschlägige Berufserfahrung .
Allerdings fordern viele Franchisegeber eine spezielle Ausbildung als Bedingung für einen Vertragsabschluss. Ebenso hält es der Verband der Reiseberater, wenn eine Mitgliedschaft beantragt wird.
Leistungen
Reisebürobetreiber sind dafür zuständig, Tickets (Bus oder Bahn, Flug oder Schiff) zu besorgen, Informationen über Reiseleistungen bereitzustellen und Pauschalreisen oder Gruppenreisen zu vermitteln. Zusätzlich kümmern sie sich um Reiseversicherungen, helfen bei der Visa-Beschaffung und informieren ihre Kunden über Themen wie notwendige medizinische Vorkehrungen, Passbestimmungen usw.
Konzepte
In der Reisebranche gibt es verschiedene Tätigkeitsmöglichkeiten. Als Reisevermittler arbeiten Sie im Auftrag eines Reiseveranstalters und fungieren als Schnittstelle zwischen diesem und dem Reisenden. Unabhängige Reiseberater, oft ohne festen Standort, beraten zu Reisen und vermitteln Angebote von Drittanbietern. Diese Unternehmen zahlen den Beratern eine Provision. Reiseveranstalter sind dafür zuständig, die im Reisevertrag zugesagten Leistungen komplett bereitzustellen.
Online-Reisebüros
Online-Buchungen laufen traditionellen Reisebüros als bevorzugte Buchungsmethode beim jüngeren Publikum unter 65 inzwischen zunehmend den Rang ab. Online-Reisebüros gewinnen daher an Beliebtheit und bieten eine moderne Alternative zur Eröffnung eines lokalen Ladengeschäfts. Natürlich kann aber auch beides mit einander kombiniert werden.
Exkurs: Reisevertrag
Durch den Pauschalreisevertrag (§ 651a BGB) wird der Unternehmer (Reiseveranstalter) verpflichtet, dem Reisenden eine Pauschalreise zu verschaffen. Der Reisende ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis zu zahlen. Eine Pauschalreise ist eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise. Eine Pauschalreise liegt auch dann vor, wenn die von dem Vertrag umfassten Reiseleistungen auf Wunsch des Reisenden oder entsprechend seiner Auswahl zusammengestellt wurden oder der Reiseveranstalter dem Reisenden in dem Vertrag das Recht einräumt, die Auswahl der Reiseleistungen aus seinem Angebot nach Vertragsschluss zu treffen. Reiseleistungen im Sinne dieses Gesetzes sind
1. die Beförderung von Personen,
2. die Beherbergung, außer wenn sie Wohnzwecken dient,
3. die Vermietung von bestimmten Kraftfahrzeugen sowie
4. andere touristische Leistungen, die nicht schon unter 1-3 fallen.
Für das Ausstellen eigener Flugtickets ist eine Lizenz von der IATA (International Air Transport Association) notwendig. Möchten Sie Bahn-Tickets ausgeben, müssen Sie sich an die Deutsche Bahn (DB) wenden. Zusätzliche Lizenzen können Sie bei DER Touristik erwerben. Zudem ist es für ein Vollreisebüro wichtig, die Genehmigung von zumindest einem Leitveranstalter zu haben.
Reisebüros gehören zu den überwachungspflichtigen Gewerben. Sie haben dem Ordnungsamt ein Führungszeugnis und einen Gewerbezentralregisterauszug der Meldebehörde vorzulegen und Ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Ein Businessplan für ein Reisebüro dient dazu, Ihre Geschäftsidee konkret zu beschreiben, Ihre Strategie festzulegen und mögliche Investoren oder Kreditgeber zu überzeugen. Wesentliche Bestandteile eines Businessplans für ein Reisebüro sind:
- Ein kurzer Überblick über das Geschäftskonzept, Ihre Zielgruppe und die Finanzierung.
- Unternehmensbeschreibung: Gründungsinformationen, Standort, Struktur und Zweck des Unternehmens.
- Marktanalyse: Informationen über den Reisemarkt, Zielgruppen, Wettbewerber, Trends und Marktpotenzial.
- Marketing- und Vertriebsstrategie: Wie Sie Kunden gewinnen und binden möchten, einschließlich Werbung, Promotion, Preissetzung und Vertriebskanäle.
- Dienstleistungen: Eine detaillierte Beschreibung der von Ihnen angebotenen Reisedienstleistungen.
- Management und Organisation: Vorstellung Ihres Teams, der Organisationsstruktur und der Verantwortlichkeiten.
- Betriebsplan: Beschreibung der Abläufe im Tagesgeschäft, benötigte Ausrüstung, Lieferanten, Personalbedarf und Schulungsmaßnahmen.
- Finanzplan: Eine Übersicht über Startkapital, laufende Kosten, erwartete Einnahmen, Break-
Um ein Reisebüro erfolgreich zu führen, ist es entscheidend, Ihre Zielgruppe genau zu kennen. Identifizieren Sie die demografischen Merkmale derjenigen, die voraussichtlich an Ihren Dienstleistungen interessiert sein werden.
Ein weiterer Ansatzpunkt ist die Spezialisierung Ihres Angebots. Entscheiden Sie, ob Sie eine breite Palette von Reiseoptionen oder eher spezialisierte Angebote anbieten möchten. Eine Nische wie bestimmte Regionen, kulturelle Erkundungen usw. kann sich als lukrativ erweisen. Der Trend zu maßgeschneiderten Individualreisen nimmt aktuell zu.
Neugründung, Übernahme oder Franchising?
Wenn Sie darüber nachdenken, ein Reisebüro zu eröffnen und dabei unabhängig bleiben möchten, gibt es im Wesentlichen zwei Wege: Sie können entweder als Reisevermittler agieren oder als Reiseveranstalter. Diese Wahl sollten Sie bereits vor der Gründung treffen. Während Sie als Reisevermittler lediglich Angebote Dritter an die Kunden weitergeben, übernehmen Sie als Reiseveranstalter die Durchführung der Reise selbst. Beachten Sie, dass mit der Rolle des Reiseveranstalters eine erheblich höhere Haftung einhergeht, da der Reisevertrag direkt zwischen Ihnen und dem Kunden abgeschlossen wird.
Eine weitere Möglichkeit, Anfangsschwierigkeiten zu minimieren, ist die Übernahme eines bestehenden Reisebüros. Dazu bedarf es natürlich eines Unternehmens, das zum Verkauf steht.
Sollten Sie sich für eine Franchise-Option entscheiden, arbeiten Sie im Rahmen eines bestehenden Geschäftskonzepts und eröffnen Ihre eigene Niederlassung eines größeren Unternehmens. In dieser Konstellation treten Sie typischerweise als Reisevermittler auf, während der Franchise-Geber die Rolle des Reiseveranstalters übernimmt. Ein Vorteil dabei ist, dass Sie auf ein bereits erprobtes und erfolgreiches Geschäftsmodell zurückgreifen können. Beachten Sie jedoch, dass die Bindung an einen Franchise-Geber oft mit bestimmten Vorschriften und weniger unternehmerischer Freiheit verbunden ist.
Ihr Marketing muss auf Ihre Zielgruppe abgestimmt sein. Für Senioren, z.B, stehen Internet und Social Media nicht unbedingt an erster Stelle. Hier können ein attraktiv gestaltetes Schaufenster, das aktuelle Angebote und beliebte Reiseziele präsentiert, sowie Werbeanzeigen und Flyer hilfreicher sein.
Anders aber z.B. bei Sport-Reisen für ein junges Publikum. Bei der Social Media Präsenz sind Videos von Urlaubszielen oder beeindruckende Fotos von Reisen, die Sie anbieten, hervorragende Werbemittel. Portale wie Instagram oder Youtube eignen sich besonders gut für Reiseangebote- Plattformen wie Facebook sorgen für mehr Reichweite.
Hinzu kommen SEO, ein Eintrag bei Google Maps und weitere Werbemaßnahmen.
Rechtsform wählen
Wenn Sie ein Reisebüro eröffnen möchten, dann stellt sich vorab die Frage, welche Rechtsform dieses haben soll. Einzelunternehmer, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) und GmbH sind beliebte Rechtsformen für Reisebüros. Die Wahl hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel Haftung und Kapitalbedarf.
Reisebüro als Einzelunternehmen
Sie haben die Möglichkeit, ein Reisebüro als Einzelunternehmen zu gründen, wobei der Gründungsprozess und die steuerlichen Verpflichtungen relativ einfach gestaltet sind.
Allerdings tragen Sie als Einzelunternehmer die volle Verantwortung für jegliche Schulden und Verbindlichkeiten des Unternehmens. Das bedeutet, dass im Falle von Verbindlichkeiten, die das Reisebüro nicht begleichen kann, auch Ihr Privatvermögen in Anspruch genommen werden kann.
Insbesondere für Reiseveranstalter ist dies kritisch. Daher wäre es dann ratsam für Sie, als Reisebüro-Inhaber zumindest entsprechende Versicherungen abzuschließen, um sowohl Ihr Unternehmen als auch Ihr persönliches Vermögen zu schützen. Zudem kann eine gründliche Risikobewertung und ein durchdachtes Risikomanagement dazu beitragen, eventuelle Haftungsrisiken zu reduzieren.
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Reisebüro als GbR
Für mehrere Personen, die zusammen ein gemeinsames Vorhaben, beispielsweise den Betrieb eines Reisebüros, realisieren wollen, bietet sich die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als einfache Form der Zusammenarbeit an.
Eine GbR setzt den Entschluss der Gründer voraus, ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Auch wenn gesetzlich keine Schriftform für die Gründung verlangt wird, ist es ratsam, die Absprachen in einem Gesellschaftsvertrag festzuhalten. Dieser Vertrag sollte die zentralen Abmachungen unter den Partnern klären. Für GbRs, die ein Gewerbe betreiben, ist eine Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt notwendig.
Ein wesentlicher Punkt, den es bei der GbR zu bedenken gibt, ist die unbeschränkte Haftung, vergleichbar mit der eines Einzelunternehmers. Das bedeutet, dass alle Partner mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft geradestehen.
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Reisebüro als GmbH oder UG
Wenn Sie ein Reisebüro gründen möchten, bieten sowohl die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als auch die Unternehmergesellschaft (UG) den Vorzug, dass die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt ist. Dies ermöglicht eine klare Abgrenzung zwischen Ihrem Privatvermögen und dem Vermögen der Firma.
Die Haftungsrisiken von Reisebüros sind nicht zu unterschätzen. Sie können z.B. haftbar gemacht werden, wenn Sie versehentlich fehlerhafte oder unvollständige Informationen zu Einreisebestimmungen, zum Reisepreis oder der Beförderung erteilen.
Bei einer GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, die ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro vorsieht. Von diesem Betrag müssen zu Beginn zumindest 12.500 Euro eingezahlt werden. Für die Gründung ist der Gang zum Notar unerlässlich und eine Eintragung ins Handelsregister obligatorisch.
Zudem müssen Sie bei einer GmbH diverse steuerliche und handelsrechtliche Vorgaben berücksichtigen, darunter beispielsweise die Anforderungen an die Buchhaltung und die Bilanzerstellung.
Die UG wiederum bietet Flexibilität hinsichtlich des Stammkapitals. Diese Form der Kapitalgesellschaft kann sogar mit nur 1 Euro Startkapital ins Leben gerufen werden. Faktisch benötigen Sie aber natürlich Kapital für die Geschäftsaufnahme und den Geschäftsbetrieb.
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Handelsregistereintrag
Bestimmte Rechtsformen, darunter die GmbH und die UG, setzen eine Eintragung ins Handelsregister voraus. Das Handelsregister ist ein öffentlich zugängliches Register, das Daten über registrierte Unternehmen bereithält. Die Registrierung wird beim zugehörigen Amtsgericht vorgenommen und ist mit Kosten verbunden.
Die Eintragung können wir gerne im Rahmen unserer Dienstleistung für Sie übernehmen.
Finanzamt
Die Anmeldung beim zuständigen Finanzamt ist ein weiterer wichtiger Schritt. Hier erteilt man Ihnen für Ihr Reisebüro eine Steuernummer. Die Anmeldung ist in unserer Leistung mit enthalten.
Gewerbeamt
Um ein Reisebüro zu betreiben, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Dies geschieht beim örtlichen Gewerbeamt (gebührenpflichtig). Die Anmeldung ist unabhängig von der gewählten Rechtsform immer nötig. Reisebüros zählen i.Ü. zu den überwachungspflichtigen Gewerben.
Die Gewerbeanmeldung übernehmen wir im Rahmen unserer Dienstleistungen für Sie.
Anmeldung bei der IHK
Reisebüros sind bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer, der Industrie- und Handelskammer Touristik, anzumelden. Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben.
Berufsgenossenschaft
Sie haben das Reisebüro ferner bei Ihrer Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und deren Beschäftigte zu registrieren Zuständig ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).
Berufsverbände
Sie können mit Ihrem Reisebüro auch freiwillig einem Berufsverband als Interessenvertretung beitreten. Infrage kommen insbesondere der VSRD (Verband selbständiger Reiseberater Deutschlands e.V.) oder der DRV (Deutscher ReiseVerband e.V.).
Reisebüro eröffnen – Marke anmelden
Wenn Sie unabhängig agieren und kein Teil eines Franchise-Systems sind, könnte es klug sein, für Ihr Reisebüro eine Marke anzumelden. Dies schützt Sie vor Nachahmern und Konkurrenz. Eine eingetragene Marke sichert den Namen, das Logo und andere Kennzeichen Ihres Unternehmens rechtlich ab.
Eine starke Marke bietet nicht nur Identifikation, sondern schützt auch Ihren Ruf. Das ist essenziell, wenn Mitbewerber ähnliche Namen nutzen und dabei minderwertige Dienstleistungen anbieten. Negative Erfahrungen, die Kunden mit solchen Anbietern machen, könnten sonst fälschlicherweise mit Ihrem Reisebüro in Verbindung gebracht werden.
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Schritt 1
Kostenfreie Erstberatung
Kostenloses Erstgespräch und Wahl einer passenden Marke für Ihr Reisebüro.
Schritt 2
Prüfung der Eintragungsfähigkeit
Check, ob die Marke in das Register eingetragen werden kann. Bekanntheitsschutzprüfung sowie Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche .
Schritt 2
Schritt 3
Eintragung der Marke in das Markenregister
Eintragung Ihrer Reisebüro-Marke in das Markenregister. Zehn Jahre Markenschutz
Deutsche Marke für Reisebüro anmelden
Mit einer DE-Marke haben Sie zehn Jahre Markenschutz in ganz Deutschland. Empfehlenswert, wenn Ihre Kunden im Wesentlichen in Deutschland wohnen, was bei Reisebüros meist der Fall ist.
Betrieb eines Reisebüros: Buchhaltung outsourcen
Outsourcing der Buchhaltung
Die Buchhaltung ist für jedes Unternehmen von zentraler Bedeutung. Um sich auf die Hauptaktivitäten des Reisebüros zu konzentrieren, kann es sinnvoll sein, die Buchhaltung an einen Fachdienstleister zu übergeben. Dies ermöglicht den Unternehmern, sich voll und ganz auf ihre Geschäfte zu fokussieren.
Auf diese Weise behalten Sie stets den finanziellen Durchblick und können die Verantwortung für die korrekte Buchhaltung an den Spezialisten übertragen.
Minimierung des Verwaltungsaufwands
Überblick Ihrer Finanzlage
Auslagerung der Haftung
Betrieb von Reisebüro : AGB erstellen
AGB erstellen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind wichtig, um die Rechte und Pflichten von Kunden und Reisebüro-Betreibern zu konkretisieren. Einige wichtige Punkte, die in den AGB eines Reisebüros enthalten sein sollten:
- Definitionen: Klare Definitionen von Begriffen wie “Kunde”, “Reiseveranstalter”, “Reisevermittler”, “Leistungsträger” etc.
- Leistungsumfang: Eine klare Beschreibung der Dienstleistungen, die das Reisebüro anbietet, und der Unterschied zwischen Vermittlungs- und eigenen Leistungen.
- Buchung und Vertragsschluss: Erläuterung des Buchungsprozesses, der Annahme des Angebots und des Zustandekommens des Vertrages.
- Preise und Zahlungsbedingungen: Informationen über Preise, Anzahlungen, Restzahlungen und die akzeptierten Zahlungsmethoden.
- Stornierungen und Umbuchungen: Bedingungen, unter denen Kunden ihre Buchung stornieren oder ändern können, einschließlich möglicher Gebühren.
- Haftungsbeschränkung: Klärung des Haftungsumfangs des Reisebüros, etwa wenn es nur als Vermittler auftritt.
- Datenschutz: Informationen darüber, wie Kundeninformationen gesammelt, gespeichert und verwendet werden.
- Gewährleistung und Mängelanzeige: Bedingungen, unter denen Kunden Mängel melden können und wie darauf reagiert wird.
- Reisepapiere: Informationen darüber, wann und wie Kunden ihre Reisepapiere erhalten.
- Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen: Hinweise zu erforderlichen Dokumenten und gesundheitlichen Voraussetzungen für die Reise.
- Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter/Reisebüro: Bedingungen, unter denen das Reisebüro oder der Reiseveranstalter den Vertrag kündigen kann.
- Gerichtsstand und anwendbares Recht: Bestimmung des zuständigen Gerichts und des anwendbaren Rechts im Streitfall.
- Salvatorische Klausel: Ein Abschnitt, der besagt, dass die Ungültigkeit einer einzelnen Bestimmung nicht die Gültigkeit der gesamten AGB beeinflusst.
- Änderungen der AGB: Hinweis darauf, wie und unter welchen Umständen die AGB geändert werden können.
Es empfiehlt sich, AGB von einem Fachanwalt erstellen zu lassen, um rechtliche Risiken zu minimieren. Wir helfen Ihnen gerne.
Betrieb von Reisebüro : Mitarbeiter beschäftigen
Mitarbeiter beschäftigen
Es ist essenziell, in qualifiziertes Personal zu investieren, das Sie im täglichen Geschäft unterstützt. Erfahrene Reisekaufleute können Kunden effektiv beraten und langfristige Beziehungen aufbauen, wodurch Kunden für zukünftige Reisen wieder zu Ihnen zurückkehren. In einer Zeit, in der jeder online buchen kann, wird der Mehrwert einer professionellen Beratung durch ein Reisebüro immer deutlicher.
Bei der Einstellung von Mitarbeitern sind arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Anforderungen einzuhalten. Sie benötigen für sie zudem Arbeitsverträge. Mehr dazu unter dem nachfolgenden Link.
Reisebüro – negative Bewertung auf Google & Co. löschen
Schlechte Bewertungen können das Image eines Reisebüros schädigen, insbesondere da viele Kunden sich online informieren.
Reiseveranstalter werden auf verschiedenen Internetplattformen von Kunden bewertet. Hier einige der bekanntesten Seiten, auf denen Bewertungen zu Reiseveranstaltern und Reiseangeboten zu finden sind:
- Tripadvisor: Eine der weltweit größten Plattformen für Reisebewertungen, auf der Nutzer ihre Erfahrungen mit Reiseveranstaltern, Hotels, Restaurants und Sehenswürdigkeiten teilen können.
- HolidayCheck: Ein sehr beliebtes Portal, vor allem im deutschsprachigen Raum, auf dem Reisen, Hotels und Reiseveranstalter bewertet werden können.
- Trustpilot: Eine allgemeine Bewertungsplattform, auf der Unternehmen aus verschiedenen Branchen, einschließlich Reiseveranstalter, bewertet werden können.
- Yelp: Hier können Nutzer neben lokalen Geschäften und Dienstleistern auch Reiseveranstalter und -agenturen bewerten.
- Google Bewertungen: Durch die Google-Suche können Nutzer direkt Reiseveranstalter und andere Unternehmen bewerten.
- Zoover: Eine europäische Website, auf der Reisende ihre Erfahrungen mit Reisezielen und Reiseveranstaltern teilen können.
- Facebook: Viele Reiseveranstalter haben eigene Facebook-Seiten, auf denen Kunden ihre Erfahrungen teilen und Bewertungen abgeben können.
Es gibt noch viele andere, teils spezialisierte Plattformen und Foren, in denen Reiseveranstalter bewertet werden. Es empfiehlt sich, regelmäßig auf mehreren dieser Seiten nach Bewertungen und Feedback zu suchen, um einen umfassenden Überblick über die Meinungen der Kunden zu erhalten.
Es besteht oftmals die Möglichkeit, gegen ungerechtfertigte oder verleumderische Kritiken rechtlich vorzugehen.
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Wie Sie negative Bewertungen löschen
Wenn Sie auf unbegründete oder falsche Rezensionen stoßen, haben Sie rechtliche Mittel zur Verfügung.
Eine Kritik sollte insbesondere entfernt werden, wenn:
- sie falsche Informationen enthält. Zum Beispiel, wenn ein Kunde unrichtige Angaben macht oder behauptet, Dienstleistungen in Ihrem Reisebüro in Anspruch genommen zu haben, obwohl das nicht der Fall war.
- sie beleidigende Aussagen oder Schmähkritik enthält oder nur dazu dient, Ihr Unternehmen ungerechtfertigt in einem schlechten Licht darzustellen.
- sie von einem Fake-Konto stammt: Es gibt Fälle, in denen Konkurrenzunternehmen gefälschte Accounts erstellen, um negative Rezensionen über Mitbewerber zu verfassen.
Im Rahmen unserer anwaltlichen Leistungen bieten wir unseren Mandanten an, die Löschung unrechtmäßiger Bewertung für sie zu betreiben.
Ablauf der Löschung einer schlechten Online-Bewertung
Schritt 1
Sichtung der Unterlagen
Senden Sie uns einfach den Text Ihrer Reisebüro-Bewertungen mit Webadresse und Beschreibung des Ereignisses, das der Kunde behauptet. Dies ist per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de möglich oder über unser Kontaktformular.
Schritt 2
Kostenlose Erstprüfung
Wir prüfen nun kostenfrei die Erfolgsaussichten zur Löschung der Reisebüro-Bewertung. Ist eine Löschung möglich, können Sie entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Je Reisebüro-Bewertung ist ein einmaliges Pauschalhonorar zu zahlen.
Schritt 2
Schritt 3
Löschung der Bewertung
Meist werden Reisebüro-Bewertungen schon nach dem anwaltlichen Schreiben (notice-and-take-down-letter) vom Portal gelöscht.
Exkurs: Reisebüro abwickeln und schließen
Es kann vorkommen, dass ein Reisebüro nicht mehr rentabel ist oder aus anderen Gründen aufgegeben werden muss. Hierfür gibt es verschiedene Wege:
- Insolvenzverfahren einleiten
- Das Unternehmen liquidieren
- Bei Vermögenslosigkeit das Unternehmen löschen oder auflösen
Je nach individueller Situation Ihres Reisebüros kann eine dieser Vorgehensweisen am sinnvollsten sein, um alle geschäftlichen Angelegenheiten ordnungsgemäß abzuschließen und vorhandene Verbindlichkeiten zu klären. Unsere Fachleute stehen Ihnen zur Seite, um die für Sie passende Methode zu identifizieren und Sie durch den gesamten Vorgang zu führen.
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[teambox-unter]
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Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Mit Reisebüro selbstständig machen, Reisebüro gründen und betreiben”? Wir beantworten sie hier kostenlos!
Unsere Mandanten vertrauen uns auch in folgenden Fachgebieten
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).








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