Restaurant gründen: Bundesweit mit Anwalt
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Restaurant, Gastronomiebetrieb gründen und betreiben
Sie möchten sich mit einem Gastronomiebetrieb selbstständig machen? Mit einem Restaurant, einer Pizzeria, Eisdiele, einem Bistro oder Imbiss? Unter Gastronomie versteht man die gewerbliche Verköstigung von Speisen / Getränken an Gäste.
2020 und 2021 war die Gastronomie aufgrund der Corona-Pandemie mit extremen Umsatzeinbrüchen konfrontiert. Im Zuge der späteren Lockerungen zog es jedoch wieder mehr Menschen in die Restaurants, Essen gehen zählt zu den populärsten Freizeitbeschäftigung der Deutschen. Bundesweit arbeiten rund 384.700 Menschen in der Gastronomie.
Quelle:
https://de.statista.com
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Rechtsform und Formalitäten
Buchhaltung und Unternehmensrecht
Online Gründung
Schließung
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Fakten zur Gastronomiebranche
- Aktuell gibt es in Deutschland rund 65.000 Restaurants, 34.000 Imbissstuben und ca.10.600 Cafés.
- Der Umsatz des Gaststättengewerbes in Deutschland lag 2021 bei 37 Milliarden Euro.
- Den mit Abstand größten Anteil am Umsatz hat die speisegeprägte Gastronomie.
Quelle:
https://de.statista.com

Sie möchten ein Restaurant, einer Pizzeria, Eisdiele, ein Bistro, Café oder einen Imbiss eröffnen? Die Aussichten sind nach Ende der Corona-Einschränkungen und erneut ansteigender Nachfrage wieder gut. Vor allem in Großstädten oder touristisch geprägten Regionen ist stets Bedarf an Gastronomiebetrieben.
Fragen wie:
- „Worauf muss ich bei der Restaurant- Gründung achten?”
- „Welche Rechtsform ist für die Gastronomie passend?“,
- „Welche Voraussetzungen habe ich als Betreiber zu erfüllen?“
werden auf dieser Seite beantwortet.
Wir gründen Ihr Restaurant – Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.
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Ablauf der Gründung Ihres Restaurants Gastronomiebetriebs
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
Die Frage der geeigneten Rechtsform für Ihr Restaurant gehört zu den wichtigsten Themen der kostenelosoen Erstberatung.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Im Rahmen der eingehenden Gründungsberatung arbeiten wir für Ihren Gastronomiebetrieb einen passgenauen Gründungsplan aus.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Erstellung des Gesellschaftsvertrages
Restaurants werden häufig als Einzelunternehmen, aber auch oft als GmbH, UG, oder GbR gegründet. Bei einer Gesellschaft können wir den Gesellschaftsvertrag erforderlichenfalls innerhalb von 24 Stunden aufsetzen.
Schritt 4 - Gründung Ihres Hotels oder Ihrer Pension
Auch um den Handelsregistereintrag sowie die Steuer- und Gewerbeanmeldung kümmern wir uns für Sie. Sie erhalten außerdem noch eine Abschlussberatung-
Schritt 4 - Gründung Ihres Hotels oder Ihrer Pension
Mit einem Restaurant durchstarten – die Voraussetzungen
Vorab müssen Sie sich über das genaue Konzept Ihres Gastronomiebetriebs klar werden. Überlegen Sie auch, was Ihr Lokal vom Wettbewerb abhebt (Alleinstellungsmerkmal).
- Wollen Sie ein klassisches Restaurant oder eine Pizzeria, ein Bistro, Café oder einen Imbiss eröffnen?
- Wollen Sie zusätzlich einen Lieferservice anbieten?
- Welche Speisen werden angeboten? Soll eine bestimmte Küche bzw. Landesküche auf der Speisekarte stehen?
- Können Sie eine Nische besetzen?
- Welches Ambiente, welche Einrichtung und Dekoration sind geplant?
- Wer gehört zu Ihrer Zielgruppe?
- Haben Sie besondere Zusatzangebote (Ausrichten von Feiern, Catering, Themenevents, Einkehrmöglichkeit für Ausflügler an nahe gelegenen Tourismuszielen usw.)
- Bringen Sie das nötige Know-how mit, haben Sie z.B. eine Koch- oder Kellner-Ausbildung und Berufserfahrung in der Branche?
Vielleicht möchten Sie ja auch ein bereits existierendes Restaurant übernehmen oder den Gastronomiebetrieb unter einer bestimmten Kette eröffnen (Franchising). All das will im Rahmen der Geschäftsidee-Entwicklung bedacht sein.
Vor der Gründung Ihres Restaurants benötigen Sie einen Businessplan. Er enthält detaillierte Angaben zur Finanzierung, zur Konkurrenz, Chancen und Risiken usw.
Themen wie:
- Wettbewerb am Standort
- Gastronomiekonzept
- Zielgruppe (Familien, Ausflügler, Firmen, Studenten, finanzkräftige Gäste)
- Standort (Stadtzentrum, ländlicherer Bereich, nahe an touristischen Highlights)
- Anbindung (ÖPNV, Parkmöglichkeiten usw.)
- passende Räumlichkeiten
- Zusatzangebote
- Werbung und Vertrieb (ggf. Unterstützung durch Franchisegeber?)
- Personalplanung
- Lieferanten
- Budget
werden dort eingestellt.
Der Businessplanist auch die Grundlage für Fördermittel und Bankkredite.
Folgende Kosten sind auzunehmen:
- Gründungskosten
- Raummieten
- Lohnkosten (Kellner, Koch)
- Steuern, und Versicherungen, Verwaltungskosten
- Betriebskosten (Heizung, Strom usw.)
- Kosten für Lebensmittel
- Möbel und Ausstattung (Küche, Gastraum)
- Marketing/Werbung
Bei der Standortwahl ist einerseits der Wettbewerb vor Ort zu berücksichtigen (Marktsättigung, mögliche Nische etc.). Sind die bestehenden Restaurants z.B. hochpreisiger, kann ein günstigeres eine Lücke füllen. Gibt es vor Ort noch kein Thai- oder vegetarisches Restaurant, kann dies das richtige Angebot sein.
Eine Rolle spielt aber auch die Lage bzw. das Umfeld. In einem sozialen Brennpunkt kann sich z.B. kein Luxusrestaurant halten. Wollen Sie in einer gefragten Gegend ein preiswertes Restaurant eröffnen, so sind hingegen vermutlich die Raummieten zu hoch, um kostendeckend wirtschaften zu können. Ausflugsziele und Sehenswürdigkeiten in der Umgebung, Kongresscenter, angesagte Party-Meilen usw. sind natürlich klare Standortvorteile für einen Gastronomiebetrieb.
Vergessen Sie nicht das Marketing. Von der Internetseite mit Speisekarte und ggf. Reservierungsmöglichkeit über Eröffnungsangebote mit Coupons und Flyern bis zu Anzeigen in Printmedien, Online-Werbung usw.
Mit Restaurantportalen und Lieferdienst-Seiten erreichen Gastronomiebetriebe deutlich mehr Kunden. Social Media- und Community-Angebote sowie ein Eintrag bei Google Maps sind ebenfalls empfehlenswert; mit der Bewertungsfunktion schaffen Sie Transparenz und Vertrauen.
Vor der Eröffnung eines Restaurants muss die Finanzplanung stehen. Wie viel Kapital ist verfügbar und welche Ausgaben fallen an?
Sie benötigen ausreichendes Start-Kapital, um den Restaurantbetrieb aufnehmen und am Laufen halten zu können. Gründungskosten in engeren Sinne aber auch die Anmietung der Gasträume, Ausstattung und Umbau müssen gedeckt sein. Ferner die laufenden Betriebskosten, Personalkosten für Köche und Kellner, variable Kosten, die mit der Zahl der Gäste steigen (Speisen und Getränkeeinkauf) usw. Diese Kalkulation muss auch in Ihre Preisgestaltung einfließen. Wie viele Essen müssen Sie wie oft zu welchen Preisen verkaufen, um Ihre Kosten zu decken und Gewinn zu machen? Vergleichen Sie Einnahmen mit Ausgaben und informieren Sie sich auch über die Preise Ihrer Mitbewerber.
Wenn Sie nicht über ausreichendes Eigenkapital verfügen müssen Sie sich Fremdkapital beschaffen, also Bankkredite, Investoren- und Fördergelder. Stellen Sie dazu eine detaillierte Finanzierungsplanung auf. Neben der verbreiteten Kreditfinanzierung durch eine Bank gibt aber auch noch andere Finanzierungsmodelle, wie z.B. die Finanzierung durch Investoren, etwa in Form eines Beteiligungsvertrags.
Besonders günstig und einfach gründen Sie mit einem Franchisesystem. Sie eröffnen Ihr Restaurant dann unter einer Kette. In diesem Fall profitieren Sie u.a. von Hilfestellungen bei der Ausstattung und Werbung. Dafür zahlen Sie eine Aufnahmegebühr, haben regelmäßig einen Teil des Umsatzes abzuführen und müssen genaue Vorgaben einhalten, insbesondere eine bestimmte Einrichtung und Speisekarte übernehmen.
Rechtsform wählen
Die Eröffnung eines Restaurants oder Gastronomiebetriebes ist in unterschiedlichen Rechtsformen möglich. Gängig sind
- das Einzelunternehmen
- die GbR
- die GmbH
- die UG
Restaurant als Einzelunternehmen
Gerade kleinere Restaurants werden oft als Einzelunternehmen gegründet. Aufwand, Kosten und Steuerpflichten sind dabei eher gering..
Allerdings haften Sie als Einzelunternehmer unbeschränkt auch mit Ihrem Privatvermögen. Hierin liegt für Gastronomen ein Risiko.
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Restaurant als GbR
Wenn Sie nicht alleine, sondern mindestens zu zweit gründen wollen, ist die Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eine weitere Option. Dazu schließen Sie mit einem oder mehreren Mit-Gesellschaftern einen Gesellschaftsvertrag zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.
Auch diese Variante bedeutet wenig Gründungsaufwand, die Problematik der Haftung gleicht der beim Einzelunternehmen.
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Restaurant als GmbH
Wer reichlich Kapital oder Geldgeber hat, der kann auch in Form einer GmbH gründen. Es ist eine Einlage von 25.000 Euro zu leisten (mindestens zunächst 12.500) Notarielle Beurkundung sowie Handelsregister-Anmeldung sind vorgeschrieben. Die Verwaltung ist aufwändiger, da es einer ordnungsmäßigen Buchführung mit Bilanzierung bedarf.
Dafür gibt es aber auch eine Haftungsbeschränkung auf die Höhe des Stammkapitals.
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Restaurant als UG (haftungsbeschränkt)
Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) ähnelt stark der GmbH, ist aber durch eine viel niedrige Stammeinlage gekennzeichnet ( 1,- Euro). Auch bei der UG gilt eine Haftungsbeschränkung. In der Praxis wird kaum jemand tatsächlich mit nur einem Euro gründen; ein laufender Geschäftsbetrieb ist ohne hinreichende Mittel kaum denkbar.
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Handelsregistereintrag
Wenn Sie Ihr Restaurant z.B. in Form einer UG oder GmbH gründen ist ein Handelsregistereintrag unumgänglich.
Die Eintragung können wir gerne im Rahmen unserer Dienstleistung für Sie übernehmen.
Finanzamt
Die Restaurant-Eröffnung müssen Sie auch beim Finanzamt zu melden, das Ihnen eine Steuernummer zuteilen wird. Diese brauchen Sie für die Rechnungsstellung. Das Finanzamt wird vom Gewerbeamt über die Neueröffnung informiert. Die Anmeldung ist in unserer Leistung mit enthalten.
Gewerbeamt
Gastwirte benötigen einen Gewerbeschein. Eine Kochausbildung ist nicht zwingend
Die Gewerbeanmeldung übernehmen wir im Rahmen unserer Dienstleistungen für Sie.
Gaststättenkonzession
Die meisten Gastronomiebetriebe bieten auch alkoholische Getränke an. In diesem Fall benötigen Sie zusätzlich eine Gaststättenkonzession. Den Antragsvordruck erhalten Sie beim Ordnungsamt. Sie haben einen Gewerbezentralregisterauszug und ein Führungszeugnis vorzulegen.
Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) bzgl. Getränkeausschank und Glücksspielautomaten und der Nichtraucherschutz sind zu beachten.
Gesundheitszeugnis
Alle Gastronomie-Mitarbeiter, die mit Lebensmitteln zu tun haben, brauchen ein Gesundheitszeugnis. Es wird Ihnen vom Gesundheitsamt erteilt, nachdem Sie eine Belehrung über das Lebensmittel- und Hygienegesetz erhalten haben.
Rundfunkbeitrag und GEMA
Wenn Sie Radiomusik oder TV-Programme im Gastraum laufen lassen. sind die Geräte anzumelden und Rundfunkbeiträge zu zahlen. Wenn Sie Musik/ urheberrechtlich geschützte Werke wiedergeben, brauchen Sie auch eine GEMA-Lizenz.
Anmeldung bei der IHK
Das Restaurant muss bei der IHK angemeldet werden. Die Industrie- und Handelskammer wird vom Gewerbeamt über die Neueröffnung informiert.
Berufsgenossenschaft
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Ihr Restaurant und die Beschäftigten ist die Berufsgenossenschaft Nahrung und Gaststätten. Sie müssen Ihr Restaurant dort anmelden.
Berufsverbände
Eine Mitgliedschaft im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA als Interessenvertretung ist freiwillig.
Restaurant eröffnen – Marke anmelden
Wenn Sie Ihr Restaurant als Franchise-Nehmer eröffnen, treten Sie automatisch unter der Marke der entsprechenden Kette auf. Anderenfalls sollten Sie darüber nachdenken, selbst eine Marke anzumelden, um Schutz vor Mittbewerbern und Nachahmer zu erhalten. Der Name ihres Restaurants oder das Restaurant-Logo usw. können so geschützt werden. Eine eigene Marke schafft auch einen Wiedererkennungswert bei Ihren Gästen.
Sie können eine deutsche oder eine europäische Marke anmelden.
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Schritt 1
Kostenfreie Erstberatung
Kostenloses Erstgespräch und Wahl einer passenden Marke.
Schritt 2
Prüfung der Eintragungsfähigkeit
Check, ob die Marke in das Register eingetragen werden kann. Bekanntheitsschutzprüfung sowie Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche .
Schritt 2
Schritt 3
Eintragung der Marke in das Markenregister
Eintragung Ihrer Marke in das Markenregister. Zehn Jahre Markenschutz
Deutsche Marke für Ihr Restaurant
Mit einer DE-Marke erhalten Sie für Ihren Gastronomiebetrieb zehn Jahre Markenschutz in ganz Deutschland.
Europäische Marke für Ihr Restaurant
Haben Sie auch viele ausländische Gäste, kann eine EU Marke für Ihren Gastronomiebetrieb sinnvoll sein. Sie bietet Schutz in allen Mitgliedstaaten der EU für 10 Jahre.
Betrieb eines Restaurants: Buchhaltung outsourcen
Kleine Restaurants erledigen ihre Buchhaltung oft selbst. Insbesondere größere, mit sehr vielen Gästen und hohen Umsätzen, sind damit oft überfordert. Für viele Unternehmen ist eine Bilanz und doppelte Buchführung nach dem HGB auch Pflicht..
In der doppelten Buchführung werden die Geschäftsvorgänge akribisch erfasst, so die Kontierung und Buchung der Eingangs- und Ausgangsrechnungen, das Abstimmen der Debitoren- und Kreditorenkonten usw.
Outsourcing der Buchhaltung
Damit Sie sich voll und ganz Ihrem Hotelbetreib und Ihren Gästen widmen können. ist die Auslagerung der Buchhaltung an einen externen Dienstleister anzuraten. Sie behalten so den Überblick über Ihre Finanzen und können die Haftung für die Buchführung auf den externen Dienstleister abwälzen.
Minimierung des Verwaltungsaufwands
Überblick Ihrer Finanzlage
Auslagerung der Haftung
Restaurant – negative Bewertung im Internet löschen
Für die Gastronomiebranche sind Internetbewertungen von besonders großer Bedeutung. Viele potentielle Gäste sehen sich zunächst die Internetbewertung eines Restanrants genau an, bevor sie dort reservieren oder einkehren.
- Google,
- Yelp,,
- TripAdvisor
und andere Internet-Portale vermitteln Ihren Besuchern einen ersten Eindruck von Ihrem Restaurant. Viele Personen, von denen auch nicht immer alle wirklich bei Ihnen gespeist haben, schreiben hier ihre Bewertung zu Ihrem Restaurant oder Gastronomiebetrieb. Sie können Ihre Geschäft fördern, ihm aber auch sehr schaden.
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Wer ein Restaurant besuchen will, liest im Internet oft zuvor die Erfahrungen anderer Gäste nach. Schmeckt das Essen? Ist der Preis angemessen? Wie sind Ambiente und Service?
Aber nicht immer entsprechen die Rezensionen auch der Wahrheit. Manche sind ungerechtfertigt oder spiegeln einen sehr subjektiven Eindruck wider. Erhalten Sie eine schlechte Restaurantbewertungen sollten Sie daher prüfen lassen, ob diese gelöscht werden kann.
Negative Restaurant-Bewertungen löschen
Gegen unrechtsmäßige Restaurant-Bewertungen können Sie sich rechtlich wehren.
Eine Restaurantbewertung ist z.B. dann zu löschen, wenn
- Der Gast unwahre Tatsachen behauptet oder gar nicht bei Ihnen zum Essen war.
- er Sie beleidigt, beschimpft o.ä.: Er schreibt z.B. nur deshalb eine Rezension, weil er Sie schmähen will.
- Derjenige eine Fake Bewertung verfasst: Über Fake-Accounts werden schlechte Bewertung z.B. oft von Konkurrenten abgegeben, Sie sind zu löschen.
Wir bieten unseren Mandanten an, die Löschung unrechtmäßiger Restaurantbewertung für sie in die Wege zu leiten.
Ablauf der Löschung einer schlechten Online-Bewertung
Schritt 1
Sichtung der Unterlagen
Den Text Ihrer schlechten Bewertungen mit Internetadresse und Beschreibung des Vorfalls können Sie uns zuschicken. Per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de oder über unser Kontaktformular.
Schritt 2
Kostenlose Erstprüfung
Wir prüfen nun zunächst kostenlos, ob die Löschung aussichtsreich ist. Wenn ja können Sie entscheiden, ob Sie uns damit beauftragen möchten. Je Bewertung fällt ein einmaliges Pauschalhonorar an.
Schritt 2
Schritt 3
Löschung der Bewertung
Zumeist werden negative Restaurantbewertungen schon als Reaktion auf das anwaltliche Schreiben (notice-and-take-down-letter) vom Portal gelöscht.
Exkurs: Restaurant abwickeln und schließen
Aus den unterschiedlichsten Gründen kann es passieren, dass ein Restaurant nicht genügend Gäste hat, unwirtschaftlich ist usw. Manchmal führt kein Weg daran vorbei, es wieder zu schließen. Dabei sind zwei Alternativen zu unterscheiden:
- Insolvenz beantragen
- Löschung oder Auflösung wegen Vermögenslosigkeit
Insolvenz beantragen
Wenn Ihr Restaurant Schulden hat, die nicht mehr getilgt werden können, haben Sie Insolvenz zu beantragen.
Löschung ohne Sperrjahr bei Vermögenslosigkeit
Manchmal kommt stattdessen eine Löschung ohne Sperrjahr und Liquidation bei Vermögenslosigkeit in Betracht. Das setzt voraus, dass Ihr Restaurant weder Vermögen noch Schulden hat. Die Löschung aus dem Handelsregister ist bei dieser Variante in nur drei Monaten möglich. Das Verfahren ist damit viel preiswerter als die klassische Liquidation.
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).










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