• Rundfunkbeiträge für Unternehmen

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Rundfunkbeiträge für Unternehmen

Fast jeder Bürger zahlt ihn, er wird jedoch auch für Unternehmen fällig: Der Rundfunkbeitrag. Grund­lage für die Er­he­bung des Rund­funk­beitrags ist der von allen 16 Landes­parla­menten rati­fizierte Rund­funk­beitrags­staats­vertrag (RBStV). Er legt fest, wie der Beitrag be­rechnet wird, wer ihn zu zahlen hat und für wen besondere Regelungen gelten.

ZDF, Deutschlandradio und die neun öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten betreiben dazu eine Gemeinschaftseinrichtung, den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Er zieht seit 2013 den Rundfunkbeitrag ein. Hervorgegangen ist er aus der  Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die bis Ende  2012 bestand.

In diesem Artikel erfahren Sie alles über Rundfunkbeiträge für Unternehmen, wer sie zu entrichten hat und wie sie berechnet werden.

Rundfunk

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.