Rundfunkbeiträge für Unternehmen
Fast jeder Bürger zahlt ihn, er wird jedoch auch für Unternehmen fällig: Der Rundfunkbeitrag. Grundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist der von allen 16 Landesparlamenten ratifizierte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV). Er legt fest, wie der Beitrag berechnet wird, wer ihn zu zahlen hat und für wen besondere Regelungen gelten.
ZDF, Deutschlandradio und die neun öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten betreiben dazu eine Gemeinschaftseinrichtung, den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Er zieht seit 2013 den Rundfunkbeitrag ein. Hervorgegangen ist er aus der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die bis Ende 2012 bestand.
In diesem Artikel erfahren Sie alles über Rundfunkbeiträge für Unternehmen, wer sie zu entrichten hat und wie sie berechnet werden.
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
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