SaaS-Unternehmen gründen und betreiben: Bundesweit vom Anwalt
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SaaS-Unternehmen gründen und betreiben, als Software-as-a-Service-Dienstleister selbstständig machen
Sie möchten sich mit einem SaaS-Unternehmen selbstständig machen und ein solches gründen?
SaaS steht für “Software as a Service” und ist ein Modell der Softwarebereitstellung, bei dem Anwendungen über das Internet als Dienstleistung bereitgestellt werden. Immer mehr Dienstleister steigen auf den Vertrieb eines SaaS-Modell um. Dabei kann das Produkt schneller aktualisiert und effektivier integriert werden.
Anstatt Software zu kaufen, zu installieren und zu warten, greifen Nutzer über das Internet auf die Software zu.
Bei SaaS können Unternehmen den Zugriff auf Softwareanwendungen über das Internet abonnieren und cloud-basiert nutzen. Externe IT-Dienstanbieter übernehmen die Wartung, Aktualisierung und Administration. Die Kunden zahlen für die Nutzung der Software eine Gebühr. Meist wird ein Abonnement pro User oder Zugriff bezahlt.
Für die Nutzung verbinden sich die User i.d.R. über ein Client-Programm oder einen Web-Browser mit dem Cloud-Dienst. Lokale Installationen der Software ist nicht erforderlich. Damit werden Kosten für individuelle Lizenzen und Infrastruktur gespart.
Der SaaS-Markt beschränkt sich nicht nur auf B2B-Anwendungen. Es gibt auch Produkte für private Endkunden, etwa File-Hosting-Dienste wie Dropbox oder Unterhaltung, wie beim Streamingdienst Netflix.
Beispiele für SaaS-Anwendungen sind:
- Gmail oder Outlook.com für E-Mail-Dienste
- Google Drive oder Dropbox für Dateispeicherung und -freigabe
- Salesforce für Kundenbeziehungsmanagement (CRM)
- Slack oder Microsoft Teams für Teamkommunikation und Zusammenarbeit
SaaS hat sich zu einem wichtigen Bestandteil moderner IT-Infrastrukturen entwickelt und bietet Unternehmen aller Größen Flexibilität, Effizienz und Kostenvorteile.
Software-as-a-Service (SaaS) ist, zusammen mit Infrastructure-as-a-Service (IaaS) und Platform-as-a-Service (PaaS), eines der drei Hauptsegmente des Cloud Computing.
Quelle: Statista
Sie möchten Ihr eigenes SaaS-Unternehmen gründen und betreiben?
Als auf Gründungen spezialisierte Kanzlei haben wir schon mehreren tausend Mandanten bei der Gründung unterstützt.
In diesem Beitrag erfahren Sie u.a. mehr darüber:
- welche Rechtsform für ein SaaS-Unternehmen passt,
- welche Schritte zur Gründung erforderlich sind und
- welche Voraussetzungen Sie selbst als Gründer erfüllen müssen
Wir gründen Ihr Saas-Unternehmen – Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.
Inhaltsverzeichnis
Rechtsform und Formalitäten
Buchhaltung und Unternehmensrecht
Online Gründung
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Fakten zur Branche
- Software-as-a-Service (SaaS) Anwendungen verzeichnen eine außergewöhnliche Wachstumsrate, Allein für 2024 wird eine Wachstumsrate von 18,9 Prozent prognostiziert.
- Derzeit sind Microsoft, Salesforce.com, Oracle, Google und SAP die bekanntesten Unternehmen auf dem SaaS-Markt.
- Unter den CRM-Tools führt Salesforce mit einer flexiblen SaaS-Lösung.
- SaaS ist ein Segment des Cloud Computing. Das führende Unternehmen im Bereich Cloud Computing ist Amazon Web Services. Im Jahr 2023 konnte Amazon in der Cloud-Computing-Sparte einen weltweiten Umsatz von rund 90 Milliarden US-Dollar verzeichnen. Insgesamt wird für das Jahr 2024 ein weltweiter Umsatz mit Cloud Computing von rund 679 Milliarden US-Dollar (ohne Cloud Advertising) erwartet. Davon entfallen ein Großteil des Umsatzes von rund 244 Milliarden US-Dollar auf den Bereich Software-as-a-Service.
Quelle: statista.com

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Ablauf der Gründung Ihres SaaS-Unternehmens
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
Wir beraten Sie zunächst zur Wahl der geeigneten Rechtsform für Ihr SaaS-Unternehmen.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Sie erhalten eine ausführliche Gründungsberatung und einen individuellen Gründungsplan für Ihr SaaS-Unternehmen.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Aufsetzen des Gesellschaftsvertrages
Falls Sie eine Gesellschaft gründen möchten, können wir den Gesellschaftsvertrag für Ihr SaaS-Unternehmen erforderlichenfalls in nur 24 Stunden aufsetzen.
Schritt 4 - Gründung Ihrer SaaS-Firma
Wir tragen Ihr SaaS-Unternehmen ggf. in das Handelsregister ein und melden es steuerlich sowie gewerblich an. Sie erhalten darüber hinaus eine anwaltliche Abschlussberatung, in der sie offene Fragen klären können.
Schritt 4 - Gründung Ihrer SaaS-Firma
Rechtsform wählen
Bevor Sie Ihr SaaS-Unternehmen gründen, müssen Sie sich für eine Rechtsform entscheiden.
Die nachfolgenden Rechtsformen kommen für SaaS-Unternehmen infrage:
- Einzelunternehmen
- GbR
- GmbH
- UG (haftungsbeschränkt)
- UG & Co. KG
- GmbH & Co. KG
Eröffnung eines SaaS-Unternehmens als Einzelunternehmen
Die Mehrheit der Unternehmen in Deutschland sind Einzelunternehmen. Wenn Sie mit Ihrer SaaS-Firma den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten, ist das Einzelunternehmen oft eine empfehlenswerte Option.
Zur Gründung genügt es, sich steuerlich und gewerblich anzumelden. Ein großer Vorteil dieser Rechtsform sind die geringen formalen Anforderungen. So besteht beispielsweise keine Pflicht zur doppelten Buchführung oder zur Erstellung von Bilanzen.
Allerdings haften Sie als Einzelunternehmer unbeschränkt, auch mit Ihrem Privatvermögen. Daher ist das wirtschaftliche Risiko entsprechend hoch.
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SaaS-Unternehmen als GbR gründen
Wenn Sie nicht alleine, sondern gemeinsam mit Geschäftspartnern gründen möchten, könnte die Rechtsform der GbR eine geeignete Wahl sein.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird gemäß § 705 BGB durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages von mindestens zwei Gesellschaftern gegründet, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen.
Auch bei der GbR ist der Gründungsaufwand relativ gering.
Was die Haftung betrifft, ähnelt die GbR dem Einzelunternehmen: Die Gesellschafter haften unbeschränkt, einschließlich ihres Privatvermögens.
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SaaS-Unternehmen als GmbH
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist ebenfalls eine weit verbreitete und zudem sehr angesehene Rechtsform.
Als Kapitalgesellschaft bringt die GmbH jedoch einen relativ hohen Gründungs- und Verwaltungsaufwand mit sich.
Schon das erforderliche Stammkapital von mindestens 12.500 Euro stellt eine Herausforderung dar. Darüber hinaus sind notarielle Beurkundungen und die Eintragung ins Handelsregister obligatorisch. Es müssen auch steuerliche und handelsrechtliche Vorschriften eingehalten werden, einschließlich der Buchführung und Bilanzierung.
Der wesentliche Vorteil der GmbH besteht in der Haftungsbeschränkung auf das Stammkapital. Eine vollständige private Haftungsbefreiung wird jedoch erst erreicht, wenn die gesamte Einlage von 25.000 Euro vollständig erbracht ist.
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SaaS-Firma Gründung als UG
Statt einer GmbH können Sie auch eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, gründen. Die UG ist der GmbH ähnlich, erfordert jedoch keine Mindesteinlage. Auch die UG bietet den Vorteil der Haftungsbeschränkung, abhängig vom bereits eingezahlten Kapital.
Theoretisch kann die UG mit nur 1 € gegründet werden. Praktisch wird allerdings eine höhere Einlage notwendig sein, um die Liquidität der Gesellschaft zu gewährleisten.
Im B2B-Bereich hat die UG nicht das gleiche Ansehen wie die GmbH. Wenn Ihre Zielgruppe Wert auf eine renommierte Unternehmensform legt und Ihnen das nötige Kapital zur Verfügung steht, könnte die Gründung einer GmbH die bessere Wahl sein.
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SaaS-Firma gründen als GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG
Die GmbH & Co. KG beziehungsweise UG & Co. KG ist eine Kombination aus Kapitalgesellschaft (GmbH/UG) und Personengesellschaft (Kommanditgesellschaft).
Im Vergleich zur GmbH oder UG bietet sie steuerliche Vorteile und eignet sich besonders für größere SaaS-Unternehmen, die hohe Umsätze erwarten und Gesellschafter steuerlich vorteilhaft beteiligen möchten.
Wenn zum Beispiel Familienmitglieder oder Investoren beteiligt werden sollen, ohne aktiv im operativen Geschäft mitzuwirken, ist die GmbH & Co. KG eine gute Wahl. Als Kommanditisten können sie Gewinne zum persönlichen Einkommensteuersatz entnehmen. Zudem können Investoren in der GmbH & Co. KG teilnehmen, ohne die Rechte und Pflichten eines Gesellschafters zu übernehmen.
Ein Nachteil ist, dass eine GmbH & Co. KG aus zwei Gesellschaften besteht, der GmbH und der KG, die beide einzeln gegründet und verwaltet werden müssen. Dadurch sind die Gründungs- und Verwaltungskosten höher. Die GmbH & Co. KG ist daher eher für SaaS-Unternehmer geeignet, die relativ hohe Umsätze erwarten.
Falls Ihr SaaS-Unternehmen von den Steuervorteilen profitieren soll, Ihnen aber das Startkapital für eine GmbH & Co. KG fehlt, ist die UG & Co. KG eine Alternative. Sie kann bereits mit einem symbolischen Stammkapital von 1 € gegründet werden.
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Handelsregistereintrag
Je nach Rechtsform müssen Sie Ihre SaaS-Firma ins Handelsregister eintragen lassen. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie eine Gesellschaft in handelsrechtlicher Form gründen, eine UG, GmbH oder GmbH & Co. KG, oder als eingetragener Kaufmann (e.K.) tätig werden wollen. Bei einem Kleingewerbe genügt die Anmeldung beim Gewerbeamt.
Werden Sie unser Mandant, übernehmen wir den gesamten formalen Prozess für Sie.
SaaS-Firma beim Finanzamt anmelden
Die SaaS-Firma ist auch beim Finanzamt anzumelden. Nach der Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine Steuernummer, die Grundlage für die Aufnahme des Geschäftsbetriebs und die Rechnungsstellung ist. Wir übernehmen für Sie die steuerliche Anmeldung und, bei Bedarf, die Erstellung der Eröffnungsbilanz.
Gewerbeanmeldung
Die SaaS-Firma haben Sie auch beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden.
Diesen Schritt übernehmen wir im Rahmen unserer Dienstleistungen für Sie.
IHK-Eintrag
SaaS-Firmen müssen ferner Mitglied in der örtlichen Industrie- und Handelskammer sein. Die Anmeldung sollte hier erfolgen, bevor Sie Ihre Geschäfte aufnehmen.
Berufsgenossenschaft
Spätestens wenn Sie Angestellte einstellen möchten, müssen Sie Kontakt zur Berufsgenossenschaft aufnehmen. Hier schließen Sie die gesetzlich-vorgeschriebene Unfallversicherung für Mitarbeiter ab.
Bundesverbände
Es gibt verschiedene Berufsverbände für SaaS-Unternehmer. Hervorzuheben sind der BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.), der größte Verband der IT-Industrie in Deutschland, und das SaaS Network. Dies ist ein spezialisierter Verband, der SaaS-Unternehmen unterstützt. Er bietet Networking-Events, Webinare und Ressourcen speziell für SaaS-Anbieter.
Daneben gibt es weitere, wie z.B. EuroCloud Deutschland_eco e.V. Er ist Teil von EuroCloud Europe und fokussiert sich auf Cloud-Computing-Anbieter, einschließlich SaaS-Unternehmen. EuroCloud bietet Zertifizierungen, Veranstaltungen und Networking-Möglichkeiten. Ein Verband, der sich auf die Förderung der Cloud-Computing-Branche konzentriert, ist ferner Cloud Ecosystem e.V. Er bietet Plattformen für Austausch und Zusammenarbeit sowie verschiedene Veranstaltungen und Studien.
Besondere Anforderungen
SaaS-Unternehmen sind nicht genehmigungspflichtig. Ein Gewerbeschein reicht für die Gründung aus.
Wenn Sie sich mit einer SaaS-Firma selbständig machen wollen, sollten Sie aber möglichst bereits über Branchen-Erfahrung verfügen. Ein Studium der Informatik oder in einem verwandten Fachbereich bzw. eine einschlägige Ausbildung ist nützlich.
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SaaS-Unternehmen Gründungs-Voraussetzungen
Um ein SaaS-Unternehmen zu gründen ist keine spezielle Ausbildung nötig. Es gibt viele Seiteneinsteiger.
Branchenerfahrung ist natürlich hilfreich. Sie brauchen aber z.B. selbst kein Software-Entwickler zu sein, um eine SaaS-Firma zu gründen. Andererseits benötigen Sie ggf. Fachleute, welche die entsprechenden Entwicklungen für Sie tätigen.
Gründer sind oft zuvor einmal als Software-Entwickler, Cloud-Architekten oder Webentwickler tätig gewesen. Das Beherrschen von Programmiersprachen oder Erfahrung im Software-Vertrieb sind sehr hilfreich.
Vor der Gründung Ihrer SaaS-Firma ist ein Businessplan aufstellen. In diesen sind insbesondere aufzunehmen:
- Markt- und Wettbewerbsanalyse
- Zielgruppen (z.B. Firmen, Private usw)
- das Leistungsangebot
- Werbemaßnahmen
- Ihr Budget
Der Businessplan ist nicht nur eine Richtschnur für Sie, sondern auch die Basis für Förderungen und Kredite.
Stellen Sie auch Ihre Kosten genau zusammen:
- Gründungskosten
- Verwaltungskosten
- Ggf. Gebühren
- Ggf. Lohnkosten
- Versicherungen und Steuern
- Werbekosten
- Laufende Betriebskosten
Die wichtigsten Merkmale und Vorteile des Geschäftsmodells SaaS, die Sie Ihren Kunden gegenüber herausstellen sollten, sind:
- Zugänglichkeit: Benutzer können von überall auf die Software zugreifen, solange sie eine Internetverbindung haben. Dies erleichtert die Zusammenarbeit und die mobile Nutzung.
- Wartung und Updates: Der SaaS-Anbieter kümmert sich um die Wartung, das Hosting und die Aktualisierung der Software. Nutzer profitieren von regelmäßigen Updates und Verbesserungen ohne zusätzlichen Aufwand.
- Kosteneffizienz: SaaS-Modelle sind in der Regel abonnementsbasiert, was bedeutet, dass Nutzer monatlich oder jährlich bezahlen. Das Modell ist für Nutzer deshalb oft attraktiver als der Kauf teurer Softwarelizenzen und Hardware.
- Skalierbarkeit: SaaS-Dienste sind oft skalierbar, sodass Unternehmen ihre Nutzung je nach Bedarf anpassen können, ohne in zusätzliche Hardware investieren zu müssen.
- Integration: Viele SaaS-Anwendungen bieten Schnittstellen und Integrationen mit anderen Softwarelösungen, was die Automatisierung und Optimierung von Geschäftsprozessen erleichtert.
Schon bei Gründung der SaaS-Firma sollten Sie Werbung und Marketing planen.
Achten Sie auf einen guten Internetauftritt, samt professioneller SEO. Nutzen Sie aber auch weitere Kommunikationskanäle, etwa Social Media. Ein Eintrag bei Google Maps ist ebenfalls empfehlenswert. Mit der Bewertungsfunktion für Ihre Kunden schaffen Sie Transparenz und präsentieren sich als vertrauenswürdig und kompetent.
Da bei SaaS die Softwarebereitstellung, also Anwendungen über das Internet, als Dienstleistung bereitgestellt werden, sollten sich auch die Werbemaßnahmen auf das Internet konzentrieren.
Unabhängig von Ihren Werbeformaten müssen die Anforderungen des deutschen Werbe- und Wettbewerbsrechts beachtet werden. In Deutschland ist z.B. vergleichende Werbung nicht grundsätzlich verboten, aber sie unterliegt strengen gesetzlichen Einschränkungen. Diese Regeln sind im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) festgelegt.
Die Einstellung von Mitarbeitern steht häufig direkt bei der Gründung an, sofern Sie nicht allein arbeiten.
Sobald Sie expandieren, brauchen sie natürlich Personal, u.a. für Vertrieb usw.
Es gibt unterschiedliche Arten von Arbeitsverträgen, je nach Art Ihrer Mitarbeiter. Neben fest Angestellten und freien Mitarbeitern sind u.a. Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte, Minijobber und Auszubildende zu unterscheiden, für die es unterschiedliche Arten von Verträgen gibt.
Mehr dazu unter https://anwalt-kg.de/unternehmensrecht/recruiting/arbeitsvertrag/
SaaS-Unternehmen gründen – Buchhaltung outsourcen
SaaS-Unternehmen können, je nach Rechtsform und Größe, zur Erstellung einer Bilanz und zur doppelten Buchführung nach dem HGB verpflichtet sein. Die Erstellung ist dabei an relativ hohe Anforderungen geknüpft.
Doppelte Buchführung
In der doppelten Buchführung müssen alle Geschäftsvorgänge exakt und zeitnah erfasst werden.
Outsourcing der Buchhaltung
Damit Sie sich voll auf Ihr SaaS-Geschäft konzentrieren können, empfehlen wir Ihnen dann die Auslagerung der Buchhaltung an einen externen Dienstleister. Sie gewinnen dadurch nicht nur mehr Zeit, sich um Ihre Kunden zu kümmern, auch erhalten Sie einen Überblick über Ihre Finanzen. Zudem wird Ihnen die Haftung für die ordnungsgemäße Buchführung vom externen Dienstleister abgenommen.
SaaS-Unternehmen gründen – Finanzierung
Bei Gründung der SaaS-Firma sollten Sie über so viel Kapital verfügen, dass ein professioneller Geschäftsbetrieb möglich ist.
Wer nicht über sehr viel Eigenkapital verfügt, der ist auf Fremdkapital angewiesen.
Meist erfolgt eine Kreditfinanzierung durch eine Bank. Es ist aber sinnvoll, auch über andere Finanzierungsmodelle nachzudenken. Möglicherweise kann z.B. auch die Finanzierung durch einen Investor eine Option sein.
Zur Finanzierung schließen SaaS-Firmen mitunter Beteiligungsverträge mit Investoren. Dies kann schon bei der Gründung erfolgen, etwa bei Start-Up Unternehmen. Oft erfolgt es aber auch erst im Laufe der Unternehmung, im Falle von Wachstum und Expansion.
Andere Beteiligungsformen sind auch möglich. z.B.:
- Die Beteiligung als Gesellschafter der UG oder GmbH
- Die Beteiligung als Kommanditist der UG/GmbH & Co. KG
- Die atypische stille Beteiligung
- Die typische stille Beteiligung
- Das partiarische Darlehen
Entscheiden Sie sich für einen Beteiligungsvertrag, so sollte er möglichst vorteilhaft ausgestaltet sein.
Gerne stehen wir Ihnen mit unserer anwaltlichen Expertise bei der rechtssicheren und lückenlosen Erstellung des Beteiligungsvertrags zur Seite.
Exkurs: Umwandlung der SaaS-Firma
Wenn Sie schon Inhaber einer SaaS-Firma sind, ist es möglich, sie während des Gründungsprozesses in eine vorteilhafte Rechtsform umzuwandeln – zum Beispiel:
- Einzelunternehmen in GmbH
- Einzelunternehmen in Holding
- GmbH in Holding
Die Umwandlung eines SaaS-Unternehmens kann diverse Vorteile haben:
- Steuerbegünstigte Entnahme des Wertes Ihres eingebrachten Unternehmens
- Steuerbegünstigte Zurechnung der Einnahmen zur Holding bei maximal 8 Monaten Rückwirkung (§ 20 UmwG)
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Umwandlung Ihres SaaS-Unternehmens.
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Anmeldung einer Marke für Ihr SaaS-Unternehmen
Wer für sein SaaS-Unternehmen eine DE-Marke anmeldet, der genießt bundesweiten Markenschutz, etwa für Firmennamen oder Logo des SaaS-Unternehmens/ seiner Produkte. Um Ihr SaaS-Unternehmen zu schützen, können Sie z.B, eine Wort- oder Bildmarke wählen.
Bei Gründung einer SaaS-Firma ist aber oft bereits geplant, dass sie europa- oder weltweit weit tätig werden soll. Dann ist eine EU- oder IR Marke die bessere Wahl.
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Brauchen Sie für Ihr SaaS-Unternehmen einen Datenschutzbeauftragen?
Sie können als Inhaber eines SaaS Unternehmens dazu verpflichtet sein, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Verarbeiten Unternehmen sensible personenbezogene Daten, so müssen sie selbst dann einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn sie keine automatisierte Datenverarbeitung betreiben (4f Abs. 1 Satz 5 BDSG).
Im Übrigen kann für SaaS -Unternehmen die Verpflichtung bestehen, wenn:
- in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
- die automatisierte computergetrieben Datenverarbeitung Teil des Geschäftsmodells ist, was bei SaaS Unternehmen oft zutrifft. Dann ist ein Datenschutzbeauftragter sogar unabhängig von der Mitarbeiterzahl nötig (§ 4f Abs. 1 Satz 5 BDSG).
AGB für Ihr SaaS-Unternehmen
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für SaaS-Firmen sehr wichtig. Sie bilden die rechtliche Grundlage Ihrer Verträge mit Kunden.
Individuelle Geschäftsbedingungen bieten einige Vorteile für Ihr SaaS-Unternehmen:
- Vereinheitlichung/Optimierung der Vertriebsprozesse
- Vorteilhafter Rechtsrahmen für Ihr SaaS-Business
- Rechtssicherheit für Ihr SaaS-Unternehmen
Insbesondere wenn Sie B2B-Kunden haben, sind eigene AGB wichtig, da sonst die (für Sie ungünstigeren) AGB des Geschäftspartners gelten könnten.
Im B2C Bereich helfen AGB, Ihren weitgehenden Informationspflichten Verbrauchern gegenüber nachzukommen.
Reputation im Internet: Negative Bewertungen auf Google und Co. entfernen
Für SaaS-Unternehmen ist ein guter Ruf im Internet natürlich enorm wichtig. Schließlich sind die meisten ihrer Kunden und Interessenten online unterwegs und informieren sich hier auch über potenzielle Geschäftspartner.
Interessenten nutzen Portale wie Google, Yelp, Facebook, Proven Expert usw., um sich ein Bild Ihrer Leistung zu machen.
Negative Bewertungen können immensen Einfluss auf den Erfolg Ihres Unternehmens haben.
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Negative Online-Bewertungen entfernen
Negative Bewertungen löschen – wenn sie rechtlich unzulässig sind
Wenn eine negative Bewertung über Ihre SaaS- Firma im Internet zu finden ist, können Sie rechtlich dagegen vorgehen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
- Der Inhalt der Bewertung entspricht nicht den Tatsachen
- Die Bewertung ist strafrechtlich-relevant, z.B. beleidigend
- Die Bewertung wurde gefälscht
Als Kanzlei für Unternehmensrecht können wir gegen negative Bewertungen für unsere Mandanten vorgehen. In Ihrem Auftrag verfassen wir einen Notice-and-Take-Down-Letter und veranlassen somit die Löschung Ihrer negativen Bewertung.
Ablauf der Löschung einer schlechten Online-Bewertung
Schritt 1
Sichtung der Unterlagen
Wir benötigen den Text Ihrer schlechten Bewertungen mit der entsprechenden Internetadresse und Ihrer Beschreibung des Sachverhaltes. Diesen können Sie uns einfach per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de zukommen lassen. Sie können auch über unser Kontaktformular an uns herantreten oder uns im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung anrufen.
Schritt 2
Kostenlose Erstprüfung
Im nächsten Schritt prüfen wir kostenlos, wie hoch die Erfolgsaussichten zur Löschung der Bewertung sind. Das Ergebnis teilen wir Ihnen schnellstmöglich mit. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, ob Sie uns mit der Entfernung der Bewertung beauftragen möchten.
Daraufhin wenden wir uns mit einem sogenannten notice-and-take-down-letter an das Bewertungsportal. Für Sie wird pro Bewertung ein einmaliges Pauschalhonorar fällig.
Schritt 2
Schritt 3
Löschung der Bewertung
Im Normalfall wird die Bewertung bei Vorliegen guter Erfolgsaussichten seitens des Portals gelöscht.
Exkurs: SaaS Unternehmen abwickeln und schließen
Ein SaaS-Unternehmen kann aus unterschiedlichen Gründen abgewickelt und geschlossen werden.
Läuft die SaaS-Firma schlecht und macht Schulden, kommt es oft zur Insolvenz.
Soll sie aus anderen Gründen geschlossen werden, sind auch eine Liquidation oder Löschung oder die Auflösung wegen Vermögenslosigkeit denkbare Optionen.
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).










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