Selbstständig machen als Architekt: Bundesweit mit Anwalt
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Architekturbüro gründen und führen
Nur wenige Branchen erlebten in den letzten Jahren einen ähnlichen Boom wie die Baubranche. Niedrige Kreditzinsen und fehlende alternative Anlagemöglichkeiten veranlassen immer mehr Menschen zur Investition in “Betongold” Auch die scheinbar endlos steigenden Immobilienpreise tragen zu dieser Entwicklung mit bei.
Alle an Bauprojekten beteiligten Berufsgruppen profitieren davon und freuen sich über volle Auftragsbücher- so auch Architekten und Bauingenieure. Viele von ihnen denken deshalb darüber nach, ihr eigenes Architekturbüro zu gründen.
Wer ein Architekturbüro eröffnen möchte, der muss allerdings einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören ein abgeschlossenes Architekturstudium und Berufserfahrung. Daneben gibt es bestimmte Pflichtfortbildungen der Berufsordnung. Wer kein Architekturstudium absolviert hat, der muss alternativ ein Landschaftsarchitektur- oder Bauingenieurs-Studium mitbringen.
Sie möchten sich als Architekt selbständig machen und fragen Sie sich, welche rechtlichen Voraussetzungen dabei beachtet werden müssen?
Fragen wie:
- „Welche Kenntnisse und Fähigkeiten muss ich mitbringen?“
- „Welche Rechtsform ist am sinnvollsten für mein Architekturbüro?“,
- „Welche Formalien muss ich einhalten?“
werden auf dieser Seite ausführlich beantwortet.
Wir gründen Ihr Architekturbüro– Sie konzentrieren sich allein auf Ihr Geschäft.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Rechtsform und Formalitäten
Buchhaltung, Markenanmeldung, Reputationsschutz
Online Gründung
Schließung
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Das Bauvolumen hat in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren deutlich zugenommen. Gleiches galt für die erzielten Umsätze.
- Den größten Anteil am Gesamtumsatz der Branche hatten die Bereiche Bauinstallation und Gebäudebau. Zusammen machten sie rund drei Viertel des Umsatzes im Baugewerbe aus.
- Das Baugewerbe beschäftigte im Jahr 2019 rund 904.000 Personen – Tendenz steigend.
- Speziell auf dem Architekturmarkt erwirtschaftete 2019 rund 38.400 Unternehmen etwa 12,4 Milliarden Euro.
- Im Jahr 2020 wurden über 139.000 erwerbstätige Architekten und Stadtplaner gezählt, zehn Jahre zuvor waren es noch fast 20.000 Beschäftigte weniger.
- Die meisten angestellten Architekten arbeiten nach ihrer Ausbildung in Architektur- und Planungsbüros, ein Viertel im öffentlichen Dienst.
- Unter den Architekturbüros selbstständiger und freiberuflich tätiger Architekten beschäftigen nur zu etwa zehn Prozent mehr als zehn Personen, in rund einem Drittel arbeitet sogar nur ein in Vollzeit tätiger Inhaber, ohne weitere Angestellte.
Zu den Arbeitsfeldern von Architekten gehören üblicherweise die Projektsteuerung und -koordination, die Bauplanung und -leitung sowie die Betreuung des Bauobjekts nach der Bauphase.
Die Architektendichte ist in Deutschland insgesamt groß. Aufgrund der anhaltenden Hochkonjunktur im Baubereich ergeben sich aber dennoch gute Verdienstmöglichkeiten.
Quelle: https://de.statista.com

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Ablauf der Gründung Ihres Architekturbüros
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
Wir beraten Sie im ersten Schritt zur Wahl der richtigen Rechtsform für Ihr Architekturbüro.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Sie erhalten eine ausführliche Gründungsberatung. Wir erstellen außerdem Ihren individuellen Gründungsplan.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Ggf. Erstellung eines Gesellschaftsvertrages
Wollen Sie in Form einer Gesellschaft gründen, sind wir bei Bedarf oft dazu in der Lage, Ihren Gesellschaftsvertrag innerhalb von 24 Stunden zu erstellen.
Schritt 4 - Gründung Ihres Unternehmens
Wir tragen Ihr Architekturbüro in das Handelsregister ein und melden sie steuerlich an. Sie erhalten darüber hinaus eine anwaltliche Abschlussberatung, in der sie offene Fragen klären können.
Schritt 4 - Gründung Ihres Unternehmens
Als Architekt durchstarten – Voraussetzungen
Freie Architekten können nach dem bereits erwähnten obligatorischen Studium Mitglied des berufsständischen Versorgungswerkes werden.
Die Mitgliedschaft in der Architektenkammer ist Pflicht. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft dort sind – neben dem Studienabschluss – zwei Jahre Berufserfahrung als Architekt. Ohne Hochschulabschluss kann u.U. Mitglied werden, wer sieben Jahre Berufserfahrung nachweist. Nur Kammermitglieder erhalten eine so genannte Bauvorlageberechtigung und können bei den Behörden Bauanträge einreichen.
Als Freiberufler unterliegen Sie der entsprechenden Berufsordnung. Diese stellt sicher, dass die für Architekten geltenden Rechtsvorschriften und Gesetze eingehalten werden. Ferner legt sie Pflichtfortbildungen fest, die jeder Architekt absolvieren muss.
Sie benötigen ferner einen Businessplan, der Ihr Gründungsvorhaben strukturiert darstellt und realistisch einschätzt. Sie sollten sich insbesondere überlegen, welche Leistungen Sie anbieten, ob es für Sie aufgrund von Spezialisierungen und Kernkompetenzen mglw. einen Nischenmarkt gibt, den nur wenige der zahlreichen Mitbewerber bedienen usw. Dazu sollten Sie Markumfeld und Wettbewerb genau analysieren. Darüber hinaus stellen sich weitere Fragen, wie Standortwahl, Personalbedarf (z.B. Bauzeichner) usw.
Neben Überlegungen zur möglichen Finanzierung, gehören auch Ausführungen darüber in den Businessplan, welche Chancen und Risiken die Eröffnung Ihres Architekturbüros mit sich bringen kann, wie Sie Umsatz generieren wollen u.v.m.
Aspekte wie:
- Marktforschung
- Wettbewerbsanalyse
- Unternehmerisches Konzept
- Zielgruppe
- Standort
- Leistungsangebot
- Marketing- und Vertriebsstrategie
- Beschaffung
- Personal
- Budget
werden darin aufgeschlüsselt.
Darüber hinaus ist der Businessplan die Basis für Fördermittel und Bankkredite.
Folgende Kosten sollten dabei erfasst werden:
- Gründungskosten
- Verwaltungskosten
- Lohnkosten
- Kosten für Versicherungen
- Steuern
- Betriebskosten (Miete, Heizung, Strom, EDV)
- Technisches Equipment wie Laptop, Geschäfts-Handy usw.
- Marketing/Werbung
Für den Aufbau Ihres Marketings gilt es zunächst, Ihre Zielgruppen zu identifizieren und Ihr Angebot passgenau auf deren Wünsche zuschneiden.
Richten Sie einen seriösen Internetauftritt ein, auf dem Sie Ihre Alleinstellungsmerkmale und Qualifikationen herausstellen. Eine kundenfreundliche und übersichtliche Homepage ist der Anziehungspunkt schlechthin, wenn Ihr Marketing erfolgreich sein soll. Für eine bessere Sichtbarkeit sollten Sie auf eine professionelle SEO achten.
Zudem sind Architekten-Portale für Gründer hilfreich, um sich auf dem Markt zu positionieren und Neukunden zu gewinnen. Auch auf der Website der Architektenkammer können sie sich werbewirksam präsentieren.
Auch Networking sollte nicht vernachlässigt werden. Social Media-Kanäle bieten sich als Plattformen dafür an, mit einem starken Profil und Expertenstatus als Teil der Community mitzumischen. Events und Messen, aber auch digitale Konferenzen geben Ihnen die Möglichkeit, wertvolle Kontakte zu knüpfen. Anzeigen in Printmedien und Fachmagazinen runden Ihr Marketing ab.
Die Berufsordnung für Architekten enthält für Werbung einige Einschränkungen. Sie darf nicht anpreisend und aufdringlich sein, sondern sollte potenzielle Kunden lediglich sachlich informieren
Last but not least: Denken Sie auch an ein eigenes Corporate Identity Konzept. Ein gut durchdachtes Corporate Design sichert Ihnen einen Wiedererkennungswert beim Kunden. Auch ein Eintrag bei Google Maps ist ratsam. Mit der darin enthaltenden Bewertungsfunktion für Ihre Kunden erzeugen Sie Transparenz und erscheinen damit vertrauenswürdig.
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Architekturbüro eröffnen – Finanzierung
Für die Gründung und den Betrieb eines Architekturbüros fallen Kosten an. Dazu gehören die reinen Gründungskosten je nach Rechtsform des Unternehmens, aber auch Gebühren für die Architektenkammer, Versicherungen (Architekten, die Kammermitglied sind, sind berufsrechtlich zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet). Außerdem Büromieten, laufende Betriebskosten, Büroausstattung, Personalkosten, Werbekosten usw. Miete lässt sich u.U. sparen, wenn Sie sich einer Bürogemeinschaft anschließen
Beim Schritt in die Existenzgründung spielt die finanzielle Komponente natürlich eine große Rolle. Man sollte sich über das nötige Kapital und Ausgaben bereits im Vorfeld Gedanken machen.
Bei Eröffnung Ihres Architekturbüros sollten Sie über genügend Start-Kapital verfügen, um einen professionellen und sicheren Geschäftsbetrieb gewährleisten zu können.
Idealerweise können Sie ausreichend Eigenkapital in das Unternehmen einbringen. In den meisten Fällen werden Sie jedoch auf Fremdkapital angewiesen sein. Hierzu sollte eine gut durchdachte Finanzierungsplanung erstellt werden, die alle Faktoren wie das Eigenkapital, Sicherheiten und die Auswahl des Finanzierungspartners mit einbezieht.
Die gängigste Form der Finanzierung ist die Kreditfinanzierung durch eine Bank. Angesichts der derzeit herrschenden Niedrigzinsphase wird gerne auf das Festzinsdarlehen zurückgegriffen. Sollte jedoch wider Erwarten etwas schief gehen, kann es für Sie als Gründer sehr teuer werden: Sie können zur Tilgung Ihres Kredits nämlich auch mit Ihrem privaten Vermögen haftbar gemacht werden können.
Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, auch andere Finanzierungsmodelle in Betracht zu ziehen. Möglicherweise kann die Finanzierung durch einen Investor die sinnvollere Option sein.
Durch einen Beteiligungsvertrag wird der rechtliche Rahmen festgelegt, der die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und dem Investor regelt.
Die typischen Beteiligungsformen sind:
- Die Beteiligung als Gesellschafter der UG oder GmbH
- Die Beteiligung als Kommanditist der UG/GmbH & Co. KG
- Die atypische stille Beteiligung
- Die typische stille Beteiligung
- Das partiarische Darlehen
Ziele des Beteiligungsvertrags:
Der Beteiligungsvertrag bestimmt das geschäftliche Verhältnis zwischen Investor und Unternehmen und eröffnet in der Regel auch die Möglichkeit weiterer Beteiligungen in der Zukunft. Damit Sie von dieser Beteiligungsform gut profitieren können, ist es wichtig, dass der Beteiligungsvertrag möglichst vorteilhaft bezüglich Ihrer Finanzierung ausgestaltet wird. Insbesondere sollte der Ein- und Austritt des Investors aus dem Unternehmen geregelt sein. Mit einem detaillierten Beteiligungsvertrag können Sie zukünftig entstehenden Rechtstreitigkeiten ausweichen.
Gerne stehen wir Ihnen mit unserer anwaltlichen Expertise bei der rechtssicheren und lückenlosen Erstellung des Beteiligungsvertrags zur Seite. Wir übernehmen alle Schritte der Vertragsgestaltung für Sie — und das zum Festpreis.
Rechtsform wählen
Wenn Sie ein Architekturbüro eröffnen möchten, dann sollten Sie sich auch genau überlegen, welche Rechtsform für Sie die Richtige ist.
Die Wahl der Rechtsform entscheidet mit über ihren Kapitalbedarf. Neben Finanzierungsfragen spielen bei der Rechtsformwahl aber auch Haftungsfragen oder die Entscheidung, ob Sie alleine oder zu mehreren gründen möchten, eine wichtige Rolle.
Für die Gründung ihres Architekturbüros kommen zur Existenzgründung insbesondere folgende Unternehmensformen in Betracht:
- Einzelunternehmen
- Partnergesellschaft (PartG)
- GmbH oder
- UG
Mit Architekturbüro als Einzelunternehmen starten
Architekten gehören zu den freien Berufen. Als freiberuflicher Einzelunternehmer benötigen Sie weder eine Eintragung ins Handelsregister noch eine Gewerbeanmeldung oder Anmeldung bei der IHK.
Das Einzelunternehmen ist die gängigste Gründungsrechtsform in Deutschland. Dieser Weg ist auch verhältnismäßig einfach. Außerdem sind die steuerrechtlichen Pflichten relativ gering.
Dennoch bringt die Wahl der Rechtsform eines Einzelunternehmens auch einige Nachteile – die Haftung. Als Inhaber haften Sie nicht nur mit dem Geschäftsvermögen, sondern auch mit Ihrem Privatvermögen. Diese Rechtsform empfiehlt sich immer dann, wenn wenige bis keine Haftungsrisiken zu erwarten sind.
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Vorteile des Einzelunternehmens
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist recht unkompliziert und hat keine hohen formalen Anforderungen. Auch die Verwaltung gestaltet sich einfacher – eine Pflicht zur doppelten Buchführung oder der Erstellung einer Eröffnungsbilanz besteht beim Einzelunternehmen nicht. Da – anders als bei manchen Gesellschaften- auch kein Mindestkapital erforderlich ist, können Sie zudem vergleichsweise günstig gründen.
Nachteile des Einzelunternehmens
Im Haftungsfall des Einzelunternehmens können die entstandenen Schulden nicht aus dem Betriebsvermögen getilgt werden. Sie haften unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen.
Architekturbüro als GbR gründen
Es besteht ferner die Möglichkeit, sich in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammenschließen. Sie wird gemäß § 705 BGB durch die Erstellung eines Gesellschaftsvertrages gegründet. Dabei wird vorausgesetzt, dass mindestens zwei Gesellschafter einen gemeinsamen Zweck verfolgen.
Die Vorteile sind ähnlich wie beim Einzelunternehmen – Gewerbesteuer fällt nicht an und die Ermittlung des zu verteilenden Gewinns erfolgt über eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung.
Auch die Haftung der GbR ist mit einem Einzelunternehmen vergleichbar: Die Gesellschafter haften unbeschränkt mit dem Geschäfts- und Privatvermögen.
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Vorteile der GbR
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist recht einfach und unkompliziert. Grundsätzlich reicht schon eine mündliche Absprache, da die einzige gesetzliche Voraussetzung auf die Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks abzielt. Für unternehmerische Zwecke ist jedoch die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags zu empfehlen. Es existieren keine Anforderungen an das Stammkapital einer GbR: die Regelung unterliegt alleine der Absprache der Gesellschafter. Auch der bürokratische Aufwand der GbR ist relativ gering.
Nachteile der GbR
Inhaber einer GbR unterliegen der persönlichen Haftung. Sie haften für die Betriebsschulden der Firma in voller Höhe mit ihrem Privatvermögen. Das kann zu einem wirtschaftlichen Totalverlust führen. Für risikobehaftete Geschäfte ist die GbR daher riskant. Außerdem gibt es für die GbR keine steuerlich günstige Möglichkeit der Gewinneinsparung: die Gesellschafter müssen ihre Betriebsgewinne in voller Höhe Ihres Einkommenssteuersatzes versteuern. Schließlich kann für eine GbR aufgrund der fehlenden Handelsregistereintragung kein offizieller Firmenname gewählt werden. Dadurch treten die Gesellschafter einer GbR bei Geschäften stets mit Ihrem Vor- und Nachnamen auf.
Architekturbüro als PartG gründen
Freiberufler haben ferner die Möglichkeit zur Gründung einer Partnergesellschaft (PartG): Dazu schließen Sie mündlich oder schriftlich einen Partnerschaftsvertrag mit anderen Freiberuflern ab. Freiberufler, die eine Partnerschaftsgesellschaft gründen, werden im Partnerschaftsregister, das bei den Amtsgerichten geführt wird, eingetragen.
Vorteile der PartG
Die Gründung einer PartG ist vergleichsweise einfach. Es reicht schon ein mündlicher Vertrag. Die Erstellung eines schriftlichen Vertrags ist allerdings dringend anzuraten.
Es existieren keine Anforderungen an das Stammkapital einer PartG. Auch der bürokratische Aufwand ist relativ gering. Weiterer Vorteil: Die persönliche Haftung für Berufsfehler, die nicht von Ihnen, sondern von anderen Partnern verursacht werden, ist beschränkt, so genannte “Handelndenhaftung”.
Vorteile der PartG
Die Gründung einer PartG ist recht einfach und unkompliziert. Grundsätzlich reicht schon ein mündlicher Vertrag. Für unternehmerische Zwecke ist jedoch die Erstellung eines schriftlichen Vertrags dringend anzuraten.
Es existieren keine Anforderungen an das Stammkapital einer PartG: die Regelung unterliegt alleine der Absprache der Gesellschafter. Auch der bürokratische Aufwand ist relativ gering. Weiterer Vorteil: Die persönliche Haftung für Berufsfehler, die nicht von Ihnen, sondern von anderen Partnern verursacht werden, ist beschränkt, so genannte “Handelndenhaftung”.
Als Architekt mit einer GmbH starten
Auch die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist denkbar. Die GmbH genießt als Rechtsform in Deutschland ein hohes Ansehen.
Im Gegensatz zu den vorgenannten Rechtsformen weist die GmbH als Kapitalgesellschaft einige Besonderheiten auf. Um ein Architekturbüro als GmbH zu gründen, ist zunächst ein gewisser Aufwand erforderlich: die Aufbringung eines Stammkapitals von mindestens 12.500 Euro. Zudem ist das Hinzuziehen eines Notars inklusive einer Handelsregister – Anmeldung notwendig. Auch die steuerlichen und handelsrechtlichen Auflagen müssen bedacht werden, denn für die GmbH ist eine ordnungsmäßige Buchführung inklusive der Bilanzierungspflicht verpflichtend.
Der wesentliche Vorteil der GmbH als Rechtsform liegt in der Haftungsbeschränkung – die Haftung der Gesellschafter wird grundsätzlich auf die Höhe des Stammkapitals beschränkt. Zur einer vollen privaten Enthaftung muss eine Einlage von 25.000 Euro hinterlegt werden.
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Vorteile der GmbH
Die GmbH hat einen äußerst guten Ruf, der mit der hohen Stammeinlage von 25.000 Euro zusammenhängt. Mit Gründung einer GmbH haften Sie zudem nicht mit ihrem privaten Vermögen – allein das Betriebsvermögen wird zur Tilgung von Schulden herangezogen.
Nachteile der GmbH
Das hohe Stammkapital der GmbH kann eine Hürde darstellen. Daher ist diese Gesellschaftsform nicht dazu geeignet, ein Geschäftsmodell erst einmal „auszuprobieren“. Wenn Sie von einem privaten Haftungsausschlusses profilieren möchten, kann aber stattdessen auch über die Gründung einer UG nachgedacht werden.
Architekturbüro gründen als UG (haftungsbeschränkt)
Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) ist eine Art Mini-GmbH.
Ein wesentlicher Unterschied zur GmbH liegt in der niedrigen Stammeinlage – die UG kann bereits mit einem Stammkapital von 1,- Euro gegründet werden. Für die Aufnahme einer Geschäftstätigkeit wird jedoch eine höhere Einlage notwendig sein. Auch die UG bietet den Vorteil der Haftungsbeschränkung.
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Vorteile der UG
Die UG hat nur eine geringe Stammeinlagepflicht (1 Euro), schließt aber dennoch die private Haftung des Inhabers mit seinem Privatvermögen aus. Es haftet ausschließlich das Betriebsvermögen des Unternehmens. Auch die Gründungskosten der UG sind im Vergleich zur GmbH niedriger.
Nachteile der UG
Das geringe Startkapital verleiht der UG (haftungsbeschränkt) im Gegensatz zu einer GmbH ein etwas geringeres Ansehen. Sollte Ihnen das notwendige Stammkapital zur Verfügung stehen, wird die Gründung eines Architekturbüros mit der Rechtsform einer GmbH grundsätzlich empfohlen.
Handelsregistereintrag
Je nach Unternehmensform müssen Sie Ihr Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen. Im Handelsregister finden Sie eine Aufzählung aller offiziell angemeldeten Gewerbebetriebe. Der Handelsregistereintrag ist für Sie obligatorisch, wenn Sie eine Gesellschaft in handelsrechtlicher Form gründen wollen. Hierzu gehören insbesondere
• UG
• GmbH
Die Eintragung können wir gerne im Rahmen unserer Dienstleistung für Sie übernehmen.
So melden Sie Ihr Architekturbüro beim Finanzamt an
Wenn Sie sich als Freiberufler selbständig machen wollen, benötigen Sie keine Gewerbeanmeldung
Zur steuerlichen Erfassung haben Sie sich natürlich beim Finanzamt zu melden und erhalten dann Ihre Steuernummer. Ab jetzt dürfen Sie Rechnungen ausstellen.
Anmeldung bei der Architektenkammer
Die Mitgliedschaft bei der Architektenkammer ist Pflicht. Ohne diese erhalten Sie keine Bauvorlageberechtigung und können keine Bauanträge stellen. Ein abgeschlossenes Studium und zwei Jahre Berufserfahrung als Architekt sind Voraussetzung der Mitgliedschaft. Ohne Studium müssen Sie sieben Jahre Berufserfahrung haben.
Architekturbüro gründen – Marke anmelden
Um Ihr Architekturbüro vor Mittbewerbern und Nachahmungsversuchen zu schützen, kann es sinnvoll sein, eine Marke anzumelden. Sie können nicht nur Ihren Namen sondern auch Ihr Firmenlogo und Dienstleistungen markenrechtlich schützen lassen.
Eine Marke erzeugt starkes Vertrauen. Sie gewinnen aufgrund der professionellen Marke einen Wiedererkennungswert und ein Alleinstellungsmerkmal und schaffen auf diese Weise eine Corporate Identity für Ihre Firma.
Sie haben in diesem Zusammenhang die Option, eine deutsche oder eine europäische Marke anzumelden.
Ablauf der Markenanmeldung
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Schritt 1
Kostenfreie Erstberatung
Wir wählen in einem kostenlosen Erstgespräch die passende Marke für Sie aus.
Schritt 2
Prüfung der Eintragungsfähigkeit
Im nächsten Schritt wird überprüft, ob die Marke auch in das jeweilige Register eingetragen werden kann. Dazu wird eine Bekanntheitsschutzprüfung durchgeführt. Im Rahmen dieser wird auch eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche getätigt.
Schritt 2
Schritt 3
Eintragung der Marke in das Markenregister
Zuletzt wird die Marke in das jeweilige Markenregister eingetragen. Jetzt ist Ihre Marke für die nächsten zehn Jahre geschützt. Der Zeitraum kann auch beliebig oft verlängert werden.
Deutsche Marke für Ihr Architekturbüro anmelden
Mit der Anmeldung einer deutschen Marke steht Ihnen ein zehnjähriger Markenschutz auf dem gesamten Bundesgebiet zu. Ab dem Zeitpunkt können Sie sich gegen Rechtsverstöße gegen Ihr Markenrecht in ganz Deutschland juristisch zur Wehr setzen.
Die Anmeldung einer deutschen Marke ist dann ratsam, wenn Ihre Kunden im Wesentlichen in Deutschland wohnen.
Europäische Marke für Ihr Architekturbüro anmelden
Möchten Sie auch Kunden aus anderen EU Ländern gewinnen, bietet es sich an, bereits bei der Gründung eine EU Marke zu wählen. Durch die Anmeldung einer europäischen Marke genießen Sie Markenschutz in allen Mietgliedstaaten der Union, und zwar auch für 10 Jahre.
Der Betrieb eines Architekturbüros- Buchhaltung outsourcen
Oft sind Unternehmen – je nach Rechtsform – zur Erstellung einer Bilanz und der doppelten Buchführung nach dem HGB verpflichtet. Die Erstellung ist dabei an relativ hohe Anforderungen geknüpft.
Doppelte Buchführung
In der doppelten Buchführung müssen alle Geschäftsvorgänge exakt und zeitnah erfasst werden. Folgende Vorgänge sind in der doppelten Buchführung enthalten:
- Kontierung und Buchung der Ausgangsrechnung,
- Abstimmen der Debitoren-Konten,
- Ausdruck offener Posten,
- Kontierung und Buchung der Eingangsrechnung,
- Abstimmung der Kreditoren-Konten,
- Ausdruck der Verbindlichkeiten,
- Abstimmen der Bestände,
- Kontierung und Buchung der Kasse und
- Kontierung und Buchung der Kontoauszüge.
Outsourcing der Buchhaltung
Damit Sie sich voll auf Ihr Geschäft konzentrieren können, empfehlen wir Ihnen die Auslagerung der Buchhaltung an einen externen Dienstleister. Sie gewinnen dadurch nicht nur mehr Zeit, sich um Ihre Kunden zu kümmern, auch erhalten Sie einen Überblick über Ihre Finanzen. Zudem wird Ihnen die Haftung für die ordnungsgemäße Buchführung vom externen Dienstleister abgenommen.
Unsere zahlreichen Erfahrungen haben gezeigt, dass das Outsourcing der Buchhaltung wesentliche Vorteile mit sich bringt. Sie müssen sich nicht mehr mit den zeitaufwändigen Formalitäten befassen und haben einen Experten an Ihrer Seite, der für Ihre Rechtssicherheit sorgt.
Minimierung des Verwaltungsaufwands
Überblick Ihrer Finanzlage
Auslagerung der Haftung
Die Führung eines Architekturbüros– negative Bewertung auf Google & Co. löschen
Das Ansehen Ihre Architekturbüros ist eine Grundvoraussetzung für Ihren wirtschaftlichen Erfolg.
Durch Online-Portale wie:
- Google,
- Kununu,
- Facebook,
- Proven Expert,
- MyHammer
und viele weitere Portale, können sich Kunden im Internet Ihren ersten Eindruck über Ihr Unternehmen verschaffen und selbst Bewertungen abgeben.
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Das wichtigste Bewertungsportal im Internet ist Google. Aber auch im Übrigen achten viele Verbraucher bei einem Kauf von Produkten oder Dienstleistungen auf die Online-Bewertungen des Anbieters.
Doch nicht jede Bewertung entspricht den Tatsachen oder ist gerechtfertigt, häufig spiegelt Sie nur das persönliche Empfinden des Kunden wider. Bei negativen Bewertungen Ihres Architekturbüros sollten Sie deshalb immer prüfen, ob die Bewertung gelöscht werden kann.
So können Sie negative Bewertungen im Internet löschen lassen
Unrechtsmäßige Bewertungen müssen von Ihnen nicht hingenommen werden. Dagegen können Sie sich rechtlich zur Wehr setzen.
Eine Bewertung ist dann zu löschen, wenn sie eine dieser drei Kriterien erfüllt:
- unwahre Tatsachenbehauptung: Der Inhalt der Bewertung entspricht nicht den Tatsachen. Dies ist auch dann der Fall, dass der Bewertende gar kein Kunde von Ihnen war.
- Beleidigung oder andere strafrechtlich relevante Bewertung: der User verfasst eine Bewertung, die Ihre Schmähung zum Vordergrund hat. Hierzu gehört die Verwendung von Schimpfwörtern.
- Fake Bewertung: Es existieren zahlreiche Fake-Accounts im Internet, die lediglich das Ziel verfolgen, schlechte Bewertung abzugeben. Dahinter verstecken sich nicht selten Ihre Konkurrenten, die Ihre Firma schlecht darstellen lassen wollen. Auch diese Bewertungen sind seitens des Portals zu löschen.
Im Rahmen unserer anwaltlichen Dienstleistungen bieten wir unseren Kunden an, die Löschung einer unrechtmäßigen Bewertung in die Wege zu leiten.
Ablauf der Löschung einer schlechten Online-Bewertung
Schritt 1
Sichtung der Unterlagen
Wir benötigen den Text Ihrer schlechten Bewertungen mit der entsprechenden Internetadresse und Ihrer Beschreibung des Sachverhaltes. Diesen können Sie uns einfach per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de zukommen lassen. Sie können auch über unser Kontaktformular an uns herantreten oder uns im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung anrufen.
Schritt 2
Kostenlose Erstprüfung
Im nächsten Schritt prüfen wir kostenlos, wie hoch die Erfolgsaussichten zur Löschung der Bewertung sind. Das Ergebnis teilen wir Ihnen schnellstmöglich mit. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, ob Sie uns mit der Entfernung der Bewertung beauftragen möchten.
Daraufhin wenden wir uns mit einem sogenannten notice-and-take-down-letter an das Bewertungsportal. Für Sie wird pro Bewertung ein einmaliges Pauschalhonorar fällig.
Schritt 2
Schritt 3
Löschung der Bewertung
Im Normalfall wird die Bewertung bei Vorliegen guter Erfolgsaussichten seitens des Portals gelöscht.
Exkurs: Architekturbüro abwickeln und schließen
Wie bei jedem Unternehmen, kann auch bei einem Architekturbüro der Fall eintreten, dass Sie sich mit dessen Schließung befassen müssen. Diese ist manchmal wirtschaftlich sinnvoll, manchmal sogar gesetzlich vorgeschrieben. Es stehen dann insbesondere zwei Szenarien im Raum:
- Insolvenz beantragen
- Löschung oder Auflösung wegen Vermögenslosigkeit
Insolvenz beantragen
Sie müssen für Ihr Unternehmen Regelinsolvenz anmelden, wenn dieses Schulden angehäuft hat, die nicht mehr getilgt werden können. Hatten Sie eine UG oder GmbH gegründet, haften Sie nur mit dem Betriebsvermögen.
In der Regel können selbstständig Tätige keine Privatinsolvenz durchlaufen. Die Privatinsolvenz steht aber ehemals Selbstständigen offen, wenn sie maximal 19 Gläubiger haben und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.
Löschung ohne Sperrjahr und Liquidation bei Vermögenslosigkeit
Es kann wirtschaftlich aber auch Sinn machen, eine Löschung ohne Sperrjahr und Liquidation wegen Vermögenslosigkeit einzuleiten. Dann darf Ihr Unternehmen allerdings weder Vermögen noch Schulden haben. Die Entfernung aus dem Handelsregister kann in diesen Fällen nach ca. drei Monaten vonstattengehen. Das Verfahren ist nicht nur deshalb deutlich günstiger als eine klassische Liquidation (ca. 1.000 Euro statt 3.000 Euro).
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