Architekturbüro gründen und führen
Nur wenige Branchen erlebten in den letzten Jahren einen ähnlichen Boom wie die Baubranche. Niedrige Kreditzinsen und fehlende alternative Anlagemöglichkeiten veranlassen immer mehr Menschen zur Investition in “Betongold” Auch die scheinbar endlos steigenden Immobilienpreise tragen zu dieser Entwicklung mit bei.
Alle an Bauprojekten beteiligten Berufsgruppen profitieren davon und freuen sich über volle Auftragsbücher- so auch Architekten und Bauingenieure. Viele von ihnen denken deshalb darüber nach, ihr eigenes Architekturbüro zu gründen.
Wer ein Architekturbüro eröffnen möchte, der muss allerdings einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören ein abgeschlossenes Architekturstudium und Berufserfahrung. Daneben gibt es bestimmte Pflichtfortbildungen der Berufsordnung. Wer kein Architekturstudium absolviert hat, der muss alternativ ein Landschaftsarchitektur- oder Bauingenieurs-Studium mitbringen.
Sie möchten sich als Architekt selbständig machen und fragen Sie sich, welche rechtlichen Voraussetzungen dabei beachtet werden müssen?
Fragen wie:
- „Welche Kenntnisse und Fähigkeiten muss ich mitbringen?“
- „Welche Rechtsform ist am sinnvollsten für mein Architekturbüro?“,
- „Welche Formalien muss ich einhalten?“
werden auf dieser Seite ausführlich beantwortet.
Wir gründen Ihr Architekturbüro– Sie konzentrieren sich allein auf Ihr Geschäft.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Rechtsform und Formalitäten
Buchhaltung, Markenanmeldung, Reputationsschutz
Online Gründung
Schließung
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
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