Selbstständig machen als Bauunternehmer: Bundesweit mit Anwalt
[headertxt_unter]

Bauunternehmen gründen und führen
Der Bau Boom hält in Deutschland unvermindert an Bauunternehmer berichten über volle Auftragsbücher und eine weiterhin steigende Nachfrage. Vielerorts ist der immense Bedarf kaum mehr zu decken. Gute Chancen also, sich auf einem wachsenden Markt mit einem Bauunternehmen selbstständig zu machen.
Wer ein Bauunternehmen gründen möchte, der muss allerdings einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört nicht nur die entsprechende Berufserfahrung Für viele Gewerke besteht darüber hinaus eine Meisterpflicht. Auch sind zahlreiche Formalien einzuhalten.
Sie möchten sich als Bauunternehmer selbständig machen und fragen Sie sich, welche rechtlichen Voraussetzungen dabei beachtet werden müssen?
Fragen wie:
- „Welche Qualifikationen muss ich mitbringen?“
- „Welche Rechtsform ist am sinnvollsten für mein Bauunternehmen?“,
- „Welche Formalitäten muss ich beachten?“
werden auf dieser Seite ausführlich beantwortet.
Wir gründen Ihr Bauunternehmen– Sie konzentrieren sich allein auf Ihr Geschäft.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Rechtsform und Formalitäten
Buchhaltung, Markenanmeldung, Reputationsschutz
Online Gründung
Schließung
[akinfo-unter]
Das Bauvolumen hat in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren deutlich zugenommen. Gleiches galt für die erzielten Umsätze.
- Den größten Anteil am Gesamtumsatz der Branche hatten die Bereiche Bauinstallation und Gebäudebau. Zusammen machten sie rund drei Viertel des Umsatzes im Baugewerbe aus.
- Das Baugewerbe beschäftigte im Jahr 2019 rund 904.000 Personen – Tendenz steigend.
- Im Jahr 2024 wird der Umsatz im Baugewerbe in Deutschland laut Prognosen rund 375,6 Milliarden Euro betragen.
- Im Jahr 2019 erfolgten rund 55.000 Betriebsneugründungen im deutschen Baugewerbe.
Trotz der hohen Anzahl an Neugründungen, ergeben sich aufgrund der anhaltenden Hochkonjunktur im Baubereich gute Verdienstmöglichkeiten für Bauunternehmer.
Quelle: https://de.statista.com

[cta_button_unter title=”Gründung” label=”JETZT ONLINE GRÜNDEN” link=”/gesellschaftsrecht/firmengruendung-firma-gruenden/?click=CTA#einreichen” link2=”/wp-content/uploads/2020/03/einzelunternehmen-download-beauftragung-vollmacht-beschreibung.pdf” ]
Ablauf der Gründung Ihres Bauunternehmens
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
Wir beraten Sie im ersten Schritt zur Wahl der richtigen Rechtsform für Ihr Bauunternehmen.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Sie erhalten eine ausführliche Gründungsberatung. Wir erstellen außerdem Ihren individuellen Gründungsplan.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Ggf. Erstellung eines Gesellschaftsvertrages
Wollen Sie in Form einer Gesellschaft gründen, sind wir bei Bedarf oft dazu in der Lage, Ihren Gesellschaftsvertrag innerhalb von 24 Stunden zu erstellen.
Schritt 4 - Gründung Ihres Unternehmens
Wir kümmern uns um die Anmeldung Ihres Bauunternehmens und die Erfüllung der Eintragungspflichten. Sie erhalten darüber hinaus eine anwaltliche Abschlussberatung, in der Sie offene Fragen klären können.
Schritt 4 - Gründung Ihres Unternehmens
Als Bauunternehmer durchstarten – Voraussetzungen
Als Bauunternehmer benötigen Sie nicht nur eine Ausbildung und Berufserfahrung im handwerklichen Bereich. In den meisten Teilen des Baugewerbes existiert eine Meisterpflicht. Sie gilt für den Beton- oder Gerüstbauer ebenso wie für den Maurer, Zimmermann und Dachdecker.
Ausnahmen gelten für bloße Renovierungen und Arbeiten wie Estrich- oder Fliesen verlegen, für bestimmte Innenarbeiten sowie den Gartenbau. Auch wer sich allein auf den Trockenbau beschränkt, braucht heute keinen Meisterbrief mehr. Seit 2000 sind selbständige Unternehmer im Bereich Trockenbau nicht mehr dazu verpflichtet, einen Meistertitel vorzuweisen.
Geschäftsführer eines Bauunternehmens können Sie zudem auch ohne Meisterbrief sein, sofern Sie einen technischen Betriebsleiter mit Meistertitel für den handwerklichen Bereich einstellen und alle Arbeiten delegieren.
Außerdem gibt es noch die so genannte Altgesellen-Regelung nach der Handwerksordnung (HwO). Diese Ausnahme greift, wenn Sie mindestens sechs Jahre als Geselle in Ihrem Handwerksberuf tätig waren, davon mindestens vier Jahre in leitender Funktion.
Sie benötigen ferner einen Businessplan, der u.a. Leistungsangebot und Zielgruppen detailliert beschreibt und auch die Finanzierung auf solide Füße stellt.
Wichtig ist auch die Entscheidung, ob Sie ein Fachunternehmen, für ein spezielles Gewerk, oder ein Generalunternehmen gründen möchten, das unterschiedliche Gewerke anbietet, ggf. mit Sub- und Partnerunternehmen.
Sie sollten sich ferner u.a. überlegen, welche Leistungen Sie konkret anbieten, ob es für Sie aufgrund von Spezialisierungen und Kernkompetenzen mglw. einen Nischenmarkt gibt, den nur wenige der zahlreichen Mitbewerber bedienen usw. Dazu sollten Sie Markumfeld und Wettbewerb genau analysieren. Darüber hinaus stellen sich weitere Fragen, wie Standortwahl, Personalbedarf usw.
Neben Überlegungen zur möglichen Finanzierung, gehören auch Ausführungen darüber in den Businessplan, welche Chancen und Risiken die Eröffnung Ihres Bauunternehmens mit sich bringen kann, wie Sie Umsatz generieren wollen u.v.m.
Aspekte wie:
- Marktforschung
- Wettbewerbsanalyse
- Unternehmerisches Konzept und Ziele
- USP
- Zielgruppe
- Standort (Nachfrage, Infrastruktur usw.)
- Leistungsangebot
- Marketing- und Vertriebsstrategie
- Beschaffung
- Personal (ggf. technischer Bauleiter)
- Budget
werden darin aufgeschlüsselt.
Darüber hinaus ist der Businessplan die Basis für Fördermittel und Bankkredite.
Folgende Kosten sollten dabei erfasst werden:
- Gründungskosten
- Verwaltungskosten
- Lohnkosten
- Kosten für Versicherungen
- Steuern
- Betriebskosten (Miete, Heizung, Strom, EDV)
- Technisches Equipment
- Maschinen
- Materialien
- Lagerfläche
- Marketing/Werbung
Für den Aufbau Ihres Marketings gilt es zunächst, Ihre Zielgruppen zu identifizieren und Ihr Angebot passgenau auf deren Wünsche zuzuschneiden.
Richten Sie einen seriösen Internetauftritt ein, auf dem Sie Ihre Alleinstellungsmerkmale und Qualifikationen herausstellen. Eine kundenfreundliche und übersichtliche Homepage ist der Anziehungspunkt schlechthin, wenn Ihr Marketing erfolgreich sein soll. Für eine bessere Sichtbarkeit sollten Sie auf eine professionelle SEO achten.
Zudem sind Portale für Gründer hilfreich, um sich auf dem Markt zu positionieren und Neukunden zu gewinnen. Kleinere Aufträge finden Sie auf Websites wie myhammer oder blauarbeit. Darüber hinaus können Ausschreibungsplattformen im Internet helfen, als Neugründer an Aufträge zu kommen.
Auch Networking sollte nicht vernachlässigt werden. Social Media-Kanäle bieten sich als Plattformen dafür an, mit einem starken Profil und Expertenstatus als Teil der Community mitzumischen. Events und Messen, aber auch digitale Konferenzen geben Ihnen die Möglichkeit, wertvolle Kontakte zu knüpfen. Anzeigen in Printmedien und Fachmagazinen runden Ihr Marketing ab.
Last but not least: Denken Sie auch an ein eigenes Corporate Identity Konzept. Ein gut durchdachtes Corporate Design sichert Ihnen einen Wiedererkennungswert beim Kunden. Auch ein Eintrag bei Google Maps ist ratsam. Mit der darin enthaltenden Bewertungsfunktion für Ihre Kunden erzeugen Sie Transparenz und erscheinen damit vertrauenswürdig.
Bauunternehmen eröffnen – Finanzierung
Für die Gründung und den Betrieb eines Bauunternehmens fallen Kosten an. Dazu gehören die reinen Gründungskosten je nach Rechtsform des Unternehmens, Gebühren, Versicherungen (Betriebshaftpflichtversicherung, Bauleistungsversicherung), Mieten (auch für Lagerflächen), laufende Betriebskosten, Ausstattung, Maschinen und Material, Personalkosten, Werbekosten usw.
Bei Eröffnung Ihres Bauunternehmens sollten Sie über genügend Start-Kapital verfügen, um einen professionellen und sicheren Geschäftsbetrieb gewährleisten zu können. Insbesondere Baumaterial, Baumaschinen und Transportmittel sind unverzichtbar aber sehr teuer in der Anschaffung
Idealerweise können Sie ausreichend Eigenkapital in das Unternehmen einbringen. In den meisten Fällen werden Sie jedoch auf Fremdkapital angewiesen sein. Hierzu sollte eine gut durchdachte Finanzierungsplanung erstellt werden, die alle Faktoren wie Eigenkapital, Sicherheiten und die Auswahl von Finanzierungspartnern berücksichtigt.
Öffentliche Förderprogramme, wie der KfW-Unternehmerkredit oder die Meistergründungsprämie, können bei der Finanzierung helfen.
Die gängigste Form der Finanzierung ist natürlich die Kreditfinanzierung durch eine Bank. Angesichts der derzeit herrschenden Niedrigzinsphase wird gerne auf das Festzinsdarlehen zurückgegriffen. Sollte jedoch wider Erwarten etwas schief gehen, kann es für Sie als Gründer sehr teuer werden: Sie können zur Tilgung Ihres Kredits nämlich auch mit Ihrem privaten Vermögen haftbar gemacht werden können.
Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, auch andere Finanzierungsmodelle in Betracht zu ziehen. Möglicherweise kann die Finanzierung durch einen Investor die sinnvollere Option sein.
Durch einen Beteiligungsvertrag wird der rechtliche Rahmen festgelegt, der die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und dem Investor regelt.
Die typischen Beteiligungsformen sind:
- Die Beteiligung als Gesellschafter der UG oder GmbH
- Die Beteiligung als Kommanditist der UG/GmbH & Co. KG
- Die atypische stille Beteiligung
- Die typische stille Beteiligung
- Das partiarische Darlehen
Ziele des Beteiligungsvertrags:
Der Beteiligungsvertrag bestimmt das geschäftliche Verhältnis zwischen Investor und Unternehmen und eröffnet in der Regel auch die Möglichkeit weiterer Beteiligungen in der Zukunft. Damit Sie von dieser Beteiligungsform gut profitieren können, ist es wichtig, dass der Beteiligungsvertrag möglichst vorteilhaft bezüglich Ihrer Finanzierung ausgestaltet wird. Insbesondere sollte der Ein- und Austritt des Investors aus dem Unternehmen geregelt sein. Mit einem detaillierten Beteiligungsvertrag können Sie zukünftig entstehenden Rechtstreitigkeiten ausweichen.
Gerne stehen wir Ihnen mit unserer anwaltlichen Expertise bei der rechtssicheren und lückenlosen Erstellung des Beteiligungsvertrags zur Seite. Wir übernehmen alle Schritte der Vertragsgestaltung für Sie — und das zum Festpreis.
Rechtsform wählen
Wenn Sie ein Bauunternehmen eröffnen möchten, dann sollten Sie sich auch genau überlegen, welche Rechtsform für Sie die Richtige ist.
Die Wahl der Rechtsform entscheidet mit über ihren Kapitalbedarf. Neben Finanzierungsfragen spielen bei der Rechtsformwahl aber auch Haftungsfragen oder die Entscheidung, ob Sie alleine oder zu mehreren gründen möchten, eine wichtige Rolle.
Für die Gründung ihres Bauunternehmens kommen zur Existenzgründung insbesondere folgende Unternehmensformen in Betracht:
- Einzelunternehmen
- GmbH oder
- UG
Mit Bauunternehmen als Einzelunternehmen starten
Als freiberuflicher Einzelunternehmer benötigen Sie eine Gewerbeanmeldung und Anmeldung bei der IHK. Ggf. auch die Eintragung ins Handelsregister (falls Sie eingetragener Kaufmann sind).
Das Einzelunternehmen ist die gängigste Gründungsrechtsform in Deutschland. Dieser Weg ist auch verhältnismäßig einfach. Außerdem sind die steuerrechtlichen Pflichten relativ gering.
Dennoch bringt die Wahl der Rechtsform eines Einzelunternehmens auch einige Nachteile – die Haftung. Als Inhaber haften Sie nicht nur mit dem Geschäftsvermögen, sondern auch mit Ihrem Privatvermögen. Diese Rechtsform empfiehlt sich daher nur dann, wenn wenige bis keine Haftungsrisiken zu erwarten sind. Gerade bei Bauprojekten, die mit hohen Kosten und Risiken einhergehen, sollte diese gründlich abgewogen werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Vorteile des Einzelunternehmens
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist recht unkompliziert und hat keine hohen formalen Anforderungen. Auch die Verwaltung gestaltet sich einfacher – eine Pflicht zur doppelten Buchführung oder der Erstellung einer Eröffnungsbilanz besteht beim Einzelunternehmen nicht. Da – anders als bei manchen Gesellschaften- auch kein Mindestkapital erforderlich ist, können Sie zudem vergleichsweise günstig gründen.
Nachteile des Einzelunternehmens
Im Haftungsfall des Einzelunternehmens können die entstandenen Schulden nicht aus dem Betriebsvermögen getilgt werden. Sie haften unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen.
Als Bauunternehmer mit einer GmbH starten
Auch die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist denkbar. Die GmbH genießt als Rechtsform in Deutschland ein hohes Ansehen.
Im Gegensatz zum Einzelunternehmen weist die GmbH als Kapitalgesellschaft einige Besonderheiten auf. Um ein Bauunternehmen als GmbH zu gründen, ist zunächst ein gewisser Aufwand erforderlich: die Aufbringung eines Stammkapitals von mindestens 12.500 Euro. Zudem ist das Hinzuziehen eines Notars inklusive einer Handelsregister – Anmeldung notwendig. Auch die steuerlichen und handelsrechtlichen Auflagen müssen bedacht werden, denn für die GmbH ist eine ordnungsmäßige Buchführung inklusive der Bilanzierungspflicht verpflichtend.
Der wesentliche Vorteil der GmbH als Rechtsform liegt in der Haftungsbeschränkung – die Haftung der Gesellschafter wird grundsätzlich auf die Höhe des Stammkapitals beschränkt. Zur einer vollen privaten Enthaftung muss eine Einlage von 25.000 Euro erbracht werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Vorteile der GmbH
Die GmbH hat einen äußerst guten Ruf, der mit der hohen Stammeinlage von 25.000 Euro zusammenhängt. Mit Gründung einer GmbH haften Sie zudem nicht mit ihrem privaten Vermögen – allein das Betriebsvermögen wird zur Tilgung von Schulden herangezogen.
Nachteile der GmbH
Das hohe Stammkapital der GmbH kann eine Hürde darstellen. Daher ist diese Gesellschaftsform nicht dazu geeignet, ein Geschäftsmodell erst einmal „auszuprobieren“. Wenn Sie von einem privaten Haftungsausschlusses profilieren möchten, kann aber stattdessen auch über die Gründung einer UG nachgedacht werden.
Bauunternehmen gründen als UG (haftungsbeschränkt)
Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) ist eine Art Mini-GmbH.
Ein wesentlicher Unterschied zur GmbH liegt in der niedrigen Stammeinlage – die UG kann bereits mit einem Stammkapital von 1,- Euro gegründet werden. Für die Aufnahme einer Geschäftstätigkeit wird jedoch eine höhere Einlage notwendig sein. Auch die UG bietet den Vorteil der Haftungsbeschränkung.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Vorteile der UG
Die UG hat nur eine geringe Stammeinlagepflicht (1 Euro), schließt aber dennoch die private Haftung des Inhabers mit seinem Privatvermögen aus. Es haftet ausschließlich das Betriebsvermögen des Unternehmens. Auch die Gründungskosten der UG sind im Vergleich zur GmbH niedriger.
Nachteile der UG
Das geringe Startkapital verleiht der UG (haftungsbeschränkt) im Gegensatz zu einer GmbH ein etwas geringeres Ansehen. Sollte Ihnen das notwendige Stammkapital zur Verfügung stehen, wird die Gründung eines Bauunternehmens in der Rechtsform einer GmbH grundsätzlich empfohlen.
Handelsregistereintrag
Je nach Unternehmensform ist ein Handelsregistereintrag erforderlich. Wenn Sie sich als Einzelunternehmer selbständig machen, müssen Sie Ihr Unternehmen nicht ins Handelsregister eintragen lassen, es sei denn, Sie sind eingetragener Kaufmann (e. K.). Der Handelsregistereintrag ist für Sie dagegen obligatorisch, wenn Sie eine Gesellschaft in handelsrechtlicher Form gründen wollen. Hierzu gehören insbesondere
• UG
• GmbH
Die Eintragung können wir gerne im Rahmen unserer Dienstleistung für Sie übernehmen.
Gewerbeanmeldung
Sie haben Ihr Gewerbe beim Gewerbeamt anzumelden. Dies ist – unabhängig von der gewählten Rechtsform – für alle Bauunternehmer verpflichtend.
Die Gewerbe-Anmeldung können wir gerne im Rahmen unserer Dienstleistung für Sie übernehmen.
So melden Sie Ihr Bauunternehmen beim Finanzamt an
Zur steuerlichen Erfassung haben Sie sich natürlich beim Finanzamt zu melden. Nach der Gewerbeanmeldung erhält das Finanzamt von der Gründung automatisch Kenntnis. Sie erhalten dort Ihre Steuernummer. Ab jetzt dürfen Sie Rechnungen ausstellen.
Anmeldung bei IHK und Handwerkskammer
Neu gegründete Bauunternehmen sind bei der Handwerkskammer einzutragen. Wenn Sie meisterpflichtige Tätigkeiten anbieten, wird Ihr Unternehmen in die Handwerksrolle aufgenommen. Wer keinen Meistertitel benötigt und hat, wird in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke/ handwerksähnlicher Gewerbe eingetragen
Nach der Eintragung stellt die Handwerkskammer die Handwerkskarte aus.
Weitere Anmeldungen
Betriebe des Baugewerbes sind Pflichtmitglieder der Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA-Bau).
Die zuständige Berufsgenossenschaft für Bauunternehmen ist die BG Bau.
Außerdem existieren mehrere Bundesverbände als Interessenvertretungen, u.a. der Verband Die deutsche Bauindustrie und der Verband des Deutschen Baugewerbes.
Bauunternehmen gründen – Marke anmelden
Um Ihr Bauunternehmen vor Mittbewerbern und Nachahmungsversuchen zu schützen, kann es sinnvoll sein, eine Marke anzumelden. Sie können nicht nur Ihren Namen sondern auch Ihr Firmenlogo und Leistungen markenrechtlich schützen lassen.
Eine Marke erzeugt starkes Vertrauen. Sie gewinnen aufgrund der professionellen Marke einen Wiedererkennungswert und ein Alleinstellungsmerkmal und schaffen auf diese Weise eine Corporate Identity für Ihre Firma.
Sie haben in diesem Zusammenhang die Option, eine deutsche oder eine europäische Marke anzumelden.
Ablauf der Markenanmeldung
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Schritt 1
Kostenfreie Erstberatung
Wir wählen in einem kostenlosen Erstgespräch die passende Marke für Sie aus.
Schritt 2
Prüfung der Eintragungsfähigkeit
Im nächsten Schritt wird überprüft, ob die Marke auch in das jeweilige Register eingetragen werden kann. Dazu wird eine Bekanntheitsschutzprüfung durchgeführt. Im Rahmen dieser wird auch eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche getätigt.
Schritt 2
Schritt 3
Eintragung der Marke in das Markenregister
Zuletzt wird die Marke in das jeweilige Markenregister eingetragen. Jetzt ist Ihre Marke für die nächsten zehn Jahre geschützt. Der Zeitraum kann auch beliebig oft verlängert werden.
Deutsche Marke für Ihr Bauunternehmen anmelden
Mit der Anmeldung einer deutschen Marke steht Ihnen ein zehnjähriger Markenschutz auf dem gesamten Bundesgebiet zu. Ab dem Zeitpunkt können Sie sich gegen Rechtsverstöße gegen Ihr Markenrecht in ganz Deutschland juristisch zur Wehr setzen.
Die Anmeldung einer deutschen Marke ist dann ratsam, wenn Ihre Kunden im Wesentlichen in Deutschland wohnen.
Europäische Marke für Ihr Bauunternehmen anmelden
Möchten Sie auch Kunden aus anderen EU Ländern gewinnen, bietet es sich an, bereits bei der Gründung eine EU Marke zu wählen. Durch die Anmeldung einer europäischen Marke genießen Sie Markenschutz in allen Mietgliedstaaten der Union, und zwar auch für 10 Jahre.
Der Betrieb eines Bauunternehmens- Buchhaltung outsourcen
Oft sind Unternehmen – je nach Rechtsform – zur Erstellung einer Bilanz und der doppelten Buchführung nach dem HGB verpflichtet. Die Erstellung ist dabei an relativ hohe Anforderungen geknüpft.
Doppelte Buchführung
In der doppelten Buchführung müssen alle Geschäftsvorgänge exakt und zeitnah erfasst werden. Folgende Vorgänge sind in der doppelten Buchführung enthalten:
- Kontierung und Buchung der Ausgangsrechnung,
- Abstimmen der Debitoren-Konten,
- Ausdruck offener Posten,
- Kontierung und Buchung der Eingangsrechnung,
- Abstimmung der Kreditoren-Konten,
- Ausdruck der Verbindlichkeiten,
- Abstimmen der Bestände,
- Kontierung und Buchung der Kasse und
- Kontierung und Buchung der Kontoauszüge.
Outsourcing der Buchhaltung
Damit Sie sich voll auf Ihr Geschäft konzentrieren können, empfehlen wir Ihnen die Auslagerung der Buchhaltung an einen externen Dienstleister. Sie gewinnen dadurch nicht nur mehr Zeit, sich um Ihre Kunden zu kümmern, auch erhalten Sie einen Überblick über Ihre Finanzen. Zudem wird Ihnen die Haftung für die ordnungsgemäße Buchführung vom externen Dienstleister abgenommen.
Unsere zahlreichen Erfahrungen haben gezeigt, dass das Outsourcing der Buchhaltung wesentliche Vorteile mit sich bringt. Sie müssen sich nicht mehr mit den zeitaufwändigen Formalitäten befassen und haben einen Experten an Ihrer Seite, der für Ihre Rechtssicherheit sorgt.
Minimierung des Verwaltungsaufwands
Überblick Ihrer Finanzlage
Auslagerung der Haftung
Die Führung eines Bauunternehmens– negative Bewertung auf Google & Co. löschen
Das Ansehen Ihres Bauunternehmens ist eine Grundvoraussetzung für Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Durch Online-Portale wie:
- Google,
- Kununu,
- Facebook,
- Proven Expert,
- MyHammer
und viele weitere, können sich Kunden im Internet Ihren ersten Eindruck über Ihr Unternehmen verschaffen und selbst Bewertungen abgeben.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Das wichtigste Bewertungsportal im Internet ist Google. Aber auch im Übrigen achten viele Verbraucher bei einem Kauf von Produkten oder Dienstleistungen auf die Online-Bewertungen des Anbieters.
Doch nicht jede Bewertung entspricht den Tatsachen oder ist gerechtfertigt, häufig spiegelt Sie nur das persönliche Empfinden des Kunden wider. Bei negativen Bewertungen Ihres Bauunternehmens sollten Sie deshalb immer prüfen, ob die Bewertung gelöscht werden kann.
So können Sie negative Bewertungen im Internet löschen lassen
Unrechtsmäßige Bewertungen müssen von Ihnen nicht hingenommen werden. Dagegen können Sie sich rechtlich zur Wehr setzen.
Eine Bewertung ist dann zu löschen, wenn sie eine dieser drei Kriterien erfüllt:
- unwahre Tatsachenbehauptung: Der Inhalt der Bewertung entspricht nicht den Tatsachen. Dies ist auch dann der Fall, dass der Bewertende gar kein Kunde von Ihnen war.
- Beleidigung oder andere strafrechtlich relevante Bewertung: der User verfasst eine Bewertung, die Ihre Schmähung zum Vordergrund hat. Hierzu gehört die Verwendung von Schimpfwörtern.
- Fake Bewertung: Es existieren zahlreiche Fake-Accounts im Internet, die lediglich das Ziel verfolgen, schlechte Bewertung abzugeben. Dahinter verstecken sich nicht selten Ihre Konkurrenten, die Ihre Firma schlecht darstellen lassen wollen. Auch diese Bewertungen sind seitens des Portals zu löschen.
Im Rahmen unserer anwaltlichen Dienstleistungen bieten wir unseren Kunden an, die Löschung einer unrechtmäßigen Bewertung in die Wege zu leiten.
Ablauf der Löschung einer schlechten Online-Bewertung
Schritt 1
Sichtung der Unterlagen
Wir benötigen den Text Ihrer schlechten Bewertungen mit der entsprechenden Internetadresse und Ihrer Beschreibung des Sachverhaltes. Diesen können Sie uns einfach per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de zukommen lassen. Sie können auch über unser Kontaktformular an uns herantreten oder uns im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung anrufen.
Schritt 2
Kostenlose Erstprüfung
Im nächsten Schritt prüfen wir kostenlos, wie hoch die Erfolgsaussichten zur Löschung der Bewertung sind. Das Ergebnis teilen wir Ihnen schnellstmöglich mit. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, ob Sie uns mit der Entfernung der Bewertung beauftragen möchten.
Daraufhin wenden wir uns mit einem sogenannten notice-and-take-down-letter an das Bewertungsportal. Für Sie wird pro Bewertung ein einmaliges Pauschalhonorar fällig.
Schritt 2
Schritt 3
Löschung der Bewertung
Im Normalfall wird die Bewertung bei Vorliegen guter Erfolgsaussichten seitens des Portals gelöscht.
Exkurs: Bauunternehmen abwickeln und schließen
Wie bei jeder Firma, kann auch bei einem Bauunternehmen der Fall eintreten, dass Sie sich mit dessen Schließung befassen müssen. Diese ist manchmal wirtschaftlich sinnvoll, manchmal sogar gesetzlich vorgeschrieben. Es stehen dann insbesondere zwei Szenarien im Raum:
- Insolvenz beantragen
- Löschung oder Auflösung wegen Vermögenslosigkeit
Insolvenz beantragen
Sie müssen für Ihr Unternehmen Regelinsolvenz anmelden, wenn dieses Schulden angehäuft hat, die nicht mehr getilgt werden können. Hatten Sie eine UG oder GmbH gegründet, haften Sie nur mit dem Betriebsvermögen.
In der Regel können selbstständig Tätige keine Privatinsolvenz durchlaufen. Die Privatinsolvenz steht aber ehemals Selbstständigen offen, wenn sie maximal 19 Gläubiger haben und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.
Löschung ohne Sperrjahr und Liquidation bei Vermögenslosigkeit
Es kann wirtschaftlich aber auch Sinn machen, eine Löschung ohne Sperrjahr und Liquidation wegen Vermögenslosigkeit einzuleiten. Dann darf Ihr Unternehmen allerdings weder Vermögen noch Schulden haben. Die Entfernung aus dem Handelsregister kann in diesen Fällen nach ca. drei Monaten vonstattengehen. Das Verfahren ist nicht nur deshalb deutlich günstiger als eine klassische Liquidation (ca. 1.000 Euro statt 3.000 Euro).
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
[teambox-unter]
[prinz-unter]
Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Selbstständig machen als Bauunternehmer”? Wir beantworten sie hier kostenlos!
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!
Schreiben Sie einen Kommentar Antwort abbrechen
Unsere Mandanten vertrauen uns auch in folgenden Fachgebieten
FIRMA
GRÜNDEN
BEWERTUNG
LÖSCHEN
AGB
ERSTELLEN
Schnellnavigation
Insolvenzrecht
Unternehmensrecht
Kontakt
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
Social Media
Hinweis
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).











Ich arbeite bei einem Bauunternehmen für Gewerbe. Nun merke ich ebenfalls, wie stark die Nachfrage zunimmt, und überlege mich selbstständig zu machen. Ich wusste nicht, dass eine Gewerbeanmeldung unabhängig von der Rechtsform verpflichtend ist. Das werde ich mir merken.