Für die Gründung und den Betrieb eines Bauunternehmens fallen Kosten an. Dazu gehören die reinen Gründungskosten je nach Rechtsform des Unternehmens, Gebühren, Versicherungen (Betriebshaftpflichtversicherung, Bauleistungsversicherung), Mieten (auch für Lagerflächen), laufende Betriebskosten, Ausstattung, Maschinen und Material, Personalkosten, Werbekosten usw.
Bei Eröffnung Ihres Bauunternehmens sollten Sie über genügend Start-Kapital verfügen, um einen professionellen und sicheren Geschäftsbetrieb gewährleisten zu können. Insbesondere Baumaterial, Baumaschinen und Transportmittel sind unverzichtbar aber sehr teuer in der Anschaffung
Idealerweise können Sie ausreichend Eigenkapital in das Unternehmen einbringen. In den meisten Fällen werden Sie jedoch auf Fremdkapital angewiesen sein. Hierzu sollte eine gut durchdachte Finanzierungsplanung erstellt werden, die alle Faktoren wie Eigenkapital, Sicherheiten und die Auswahl von Finanzierungspartnern berücksichtigt.
Öffentliche Förderprogramme, wie der KfW-Unternehmerkredit oder die Meistergründungsprämie, können bei der Finanzierung helfen.
Die gängigste Form der Finanzierung ist natürlich die Kreditfinanzierung durch eine Bank. Angesichts der derzeit herrschenden Niedrigzinsphase wird gerne auf das Festzinsdarlehen zurückgegriffen. Sollte jedoch wider Erwarten etwas schief gehen, kann es für Sie als Gründer sehr teuer werden: Sie können zur Tilgung Ihres Kredits nämlich auch mit Ihrem privaten Vermögen haftbar gemacht werden können.
Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, auch andere Finanzierungsmodelle in Betracht zu ziehen. Möglicherweise kann die Finanzierung durch einen Investor die sinnvollere Option sein.
Durch einen Beteiligungsvertrag wird der rechtliche Rahmen festgelegt, der die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und dem Investor regelt.
Die typischen Beteiligungsformen sind:
- Die Beteiligung als Gesellschafter der UG oder GmbH
- Die Beteiligung als Kommanditist der UG/GmbH & Co. KG
- Die atypische stille Beteiligung
- Die typische stille Beteiligung
- Das partiarische Darlehen
Ziele des Beteiligungsvertrags:
Der Beteiligungsvertrag bestimmt das geschäftliche Verhältnis zwischen Investor und Unternehmen und eröffnet in der Regel auch die Möglichkeit weiterer Beteiligungen in der Zukunft. Damit Sie von dieser Beteiligungsform gut profitieren können, ist es wichtig, dass der Beteiligungsvertrag möglichst vorteilhaft bezüglich Ihrer Finanzierung ausgestaltet wird. Insbesondere sollte der Ein- und Austritt des Investors aus dem Unternehmen geregelt sein. Mit einem detaillierten Beteiligungsvertrag können Sie zukünftig entstehenden Rechtstreitigkeiten ausweichen.
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Ich arbeite bei einem Bauunternehmen für Gewerbe. Nun merke ich ebenfalls, wie stark die Nachfrage zunimmt, und überlege mich selbstständig zu machen. Ich wusste nicht, dass eine Gewerbeanmeldung unabhängig von der Rechtsform verpflichtend ist. Das werde ich mir merken.