Selbständig machen als Berater – Beratungsfirma gründen und betreiben

  • Beratungsfirma gründen: Bundesweit vom Anwalt

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Als Berater selbstständig machen

In den letzten Jahren ist die Beratungsbranche zu einem der am schnellsten wachsenden Wirtschaftszweige geworden. Es gibt eine Vielzahl von Begriffen wie Berater, Consultant oder Trainer, die die Vielfalt der Themenbereiche widerspiegeln, mit denen sich diese Fachleute befassen. Von Ernährungsberatung, IT-Beratung bis hin zu Marketing-Workshops gibt es unzählige Möglichkeiten, die junge Unternehmensgründer dazu animieren, diesen Berufsweg einzuschlagen.

Tatsächlich gibt es keinen festgelegten Ausbildungsweg für diesen Karriereweg und die Berufsbezeichnung “Berater” auch rechtlich nicht geschützt ist. Dies hat natürlich Vor- und Nachteile zur Folge. Einerseits können dadurch auch talentierte Quereinsteiger  sehr erfolgreich sein. Andererseits ist es äußerst schwierig, sich inmitten der Vielzahl von Beratungsangeboten auf dem Markt zu behaupten und mit diesem Beruf ein stabiles Einkommen zu erzielen.

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1. Gründung Ihrer Beratung

  • Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung

    Wir beraten Sie im ersten Schritt zur Wahl der richtigen Rechtsform für Ihre Beratung.

  • Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung

    Sie erhalten eine ausführliche Gründungsberatung. Wir erstellen außerdem Ihren individuellen Gründungsplan.

    Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung

  • Schritt 3 - Erstellung des Gesellschaftsvertrages

    Bei Bedarf sind wir oft dazu in der Lage, Ihren Gesellschaftsvertrag innerhalb von 24 Stunden zu erstellen.

  • Schritt 4 - Gründung Ihrer Beratung

    Wir tragen Ihre Beratung in das Handelsregister ein und melden sie steuerlich sowie gewerblich an. Sie erhalten darüber hinaus eine anwaltliche Abschlussberatung, in der sie offene Fragen klären können.

    Schritt 4 - Gründung Ihrer Beratung

Rechtsform wählen

Wenn Sie eine Beratung gründen wollen, dann sollten Sie zunächst überlegen, welche Rechtsform dafür passend ist.

Sind  Sie gewerblich tätig, so müssen Sie eine Rechtsform wählen, die hierfür geeignet ist. Auch die Finanzierung  und Haftung sowie die Frage, ob Sie alleine oder zu mehreren gründen möchten, sollten bei der Rechtsformwahl bedacht werden.

Für die Gründung einer Beratung kommen insbesondere in Betracht:

  • das Einzelunternehmen 
  • die GbR
  • die GmbH
  • die UG

Mit einer Beratung als Einzelunternehmen starten

Die Einzelunternehmung ist in Deutschland die am weitesten verbreitete Unternehmensform und sie ist in ihrer Gründung und Verwaltung verhältnismäßig unkompliziert. Sie weist zudem einen relativ geringen steuerlichen Aufwand auf.

Es gibt jedoch auch Schattenseiten bei dieser Rechtsform, insbesondere hinsichtlich der Haftung. Als Eigentümer sind Sie sowohl mit Ihrem Firmen- als auch mit Ihrem Privatvermögen haftbar. Diese Unternehmensform ist daher besonders geeignet, wenn das Haftungsrisiko gering oder gar nicht vorhanden ist.

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Beratung als GbR gründen

Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) erfolgt durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages. Voraussetzung ist dabei, dass mindestens zwei Gesellschafter gemeinsam ein Ziel verfolgen.

Diese Rechtsform bietet ähnliche Vorteile wie ein Einzelunternehmen. So fällt beispielsweise keine Gewerbesteuer an und die Berechnung des zu verteilenden Gewinns ist durch eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung geregelt.

Hinsichtlich der Haftung ist die GbR dem Einzelunternehmen ähnlich: Die Gesellschafter haften uneingeschränkt mit ihrem Geschäfts- und Privatvermögen.

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Beratung als GmbH gründen

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine in Deutschland sehr gut angesehene Unternehmensform.

Im Unterschied zu Einzelunternehmen oder einer GbR bringt die Gründung einer GmbH, einer Kapitalgesellschaft, einige spezielle Anforderungen mit sich. Wenn man eine Beratung als GmbH gründen möchte, sind zunächst einiges an Vorarbeit und Kapital erforderlich. Das Mindeststammkapital beträgt 12.500 Euro. Die Gründung erfordert zudem die Beauftragung eines Notars und die Eintragung in das Handelsregister. Ebenso müssen besondere steuerliche und handelsrechtliche Vorschriften berücksichtigt werden.

Das Hauptmerkmal und der wesentliche Vorteil einer GmbH ist die begrenzte Haftung der Gesellschafter. Diese wird in der Regel auf das Stammkapital begrenzt. Um eine vollständige Freistellung von persönlicher Haftung zu erreichen, muss allerdings eine Einlage von 25.000 Euro geleistet werden.

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Beratung gründen als UG (haftungsbeschränkt)

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, ähnelt in vielen Aspekten der GmbH.

Ein wichtiger Unterschied zur GmbH besteht jedoch in der geringeren Anforderung an das Stammkapital. Eine UG kann theoretisch schon mit nur 1 Euro Stammkapital gegründet werden. Für die praktische Umsetzung einer Geschäftstätigkeit wird allerdings eine höhere Einlage notwendig sein. Wie bei der GmbH bietet auch die UG den Vorzug, dass die Haftung auf das Unternehmen beschränkt ist.

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Handelsregistereintrag

Abhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens ist es notwendig, dieses im Handelsregister anzumelden. Das Handelsregister beinhaltet eine Liste aller offiziell registrierten Gewerbebetriebe. Wenn Sie eine Beratung als Handelsgesellschaft gründen möchten, ist der Eintrag ins Handelsregister für Sie unerlässlich. Dazu zählen insbesondere die UG, die GmbH, die UG & Co. KG sowie die  GmbH & Co. KG.

Wir bieten Ihnen gerne unseren Service an, um diese Eintragung im Rahmen unserer Dienstleistungen für Sie zu erledigen.

Beratung beim Finanzamt anmelden

Wenn Sie planen, als Berater selbstständig zu werden, müssen Sie Ihre Beratungsfirma natürlich auch beim Finanzamt anmelden. Nach einer Überprüfung Ihrer Dokumente wird Ihnen vom Finanzamt eine Steuernummer zugewiesen. Diese bildet die Basis für den Beginn Ihrer Geschäftstätigkeit und die Ausstellung von Rechnungen.

Unsere Dienstleistung beinhaltet auch diese Anmeldung. Darüber hinaus erstellen wir auf Anfrage die Eröffnungsbilanz für Ihr Beratungs-Unternehmen.

Anmeldung beim Gewerbeamt

Generell muss jede gewerbliche Aktivität beim der zuständigen Behörde angemeldet werden. Das betrifft Arbeiten, die selbstständig und nachhaltig mit dem Ziel der Gewinnrealisierung durchgeführt werden.

Als Berater fallen Sie u.U. unter die Kategorie der Freien Berufe. Ihr Unternehmen kann als freiberuflich gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG eingestuft werden, wenn es sich um eine sogenannte “unterrichtende Tätigkeit” handelt. Dabei geht es um die Weitergabe von Wissen, Fähigkeiten, Kompetenzen in organisierter und institutionalisierter Form. Eine spezifische wissenschaftliche Ausbildung ist dafür nicht notwendig. Es spielt auch keine Rolle, ob Sie sich als “Trainer”, “Lehrer” o.ä. bezeichnen.

Der Status als Freiberufler bietet den Vorteil, dass für die Eröffnung Ihres Business keine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Die Entscheidung hierüber trifft allerdings das für Sie zuständige Finanzamt.

Geht es dagegen um die Entwicklung oder Ausarbeitung eines auf die spezifischen Bedürfnisse einer Person zugeschnittenen Programms, das nicht auf ein Fachgebiet begrenzt ist, so ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.

Anmeldung bei der IHK

Ihre Beratung muss ferner bei der örtlichen IHK angemeldet werden. Diese ist vor Aufnahme des Geschäftsbetriebs erforderlich.

Berufsgenossenschaft

Sie haben Ihre Beratung auch bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft registrieren zu lassen. Berufsgenossenschaften leisten als Unfallversicherungsträger einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz.

Für Beraterbranche ist die Verwaltungs-Berufgenossenschaft (VGB) als gesetzlicher Unfallversicherungsträger zuständig.

Berufsverbände

Sie können  mit Ihrer Beratung auch freiwillig einem Berufsverband beitreten. Der DBVC (Deutscher Bundesverband Coaching e.V.). z.B. ist für Business Coaching und Leadership zuständig.

2. Der Betrieb einer Beratungsfirma


Buchhaltung outsourcen

Viele Unternehmen sind verpflichtet, nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) eine Bilanz zu erstellen und eine doppelte Buchführung durchzuführen. Dabei sind relativ hohe Anforderungen zu erfüllen.

In der doppelten Buchführung müssen alle Geschäftstransaktionen präzise und zeitgerecht dokumentiert werden. Die doppelte Buchführung umfasst u.a. die Erfassung und Verbuchung von Ausgangsrechnungen, Abgleich der Forderungskonten, Erfassung und Verbuchung von Eingangsrechnungen, den Abgleich der Verbindlichkeits- und Bestandskonten usw.

Outsourcing der Buchhaltung

Es kann hilfreich sein, die Buchhaltung an einen externen Dienstleister auszulagern. Dies gibt Ihnen nicht nur mehr Zeit, sich Ihren Kunden zu widmen, sondern auch einen klareren Überblick über Ihre Finanzen. Darüber hinaus nimmt Ihnen der externe Dienstleister die Haftung für eine ordnungsgemäße Buchführung ab.

  • Minimierung des Verwaltungsaufwands

  • Überblick Ihrer Finanzlage

  • Auslagerung der Haftung


IT, Datenschutz & AI

Als Unternehmer sind Sie dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen, wenn Sie personenbezogene Kundendaten automatisiert verarbeiten und dabei mindestens neun Mitarbeiter für diese automatisierte Datenverarbeitung einsetzen. Dies ist besonders relevant, wenn Sie im Rahmen Ihrer Beratungstätigkeit Auftragsverarbeitung durchführen.

Bereits der Einsatz von Computertechnologie wird als “automatisiert” betrachtet.


Mitarbeiter einstellen

Sobald Ihr Beratungsunternehmen wächst, benötigen Sie möglicherweise Mitarbeiter. Dabei sollten Sie sich über arbeitsrechtliche Bestimmungen und Pflichten im Klaren sein, wie beispielsweise die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften. Für Ihre Mitarbeiter benötigen Sie Arbeitsverträge. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem folgenden Link.

VSOP Virtual Stock Options Vertrag Mitarbeiterbeteiligungsvertrag erstellen

Ein VSOP-Vertrag (Virtual Stock Options Plan) ist ein Vertrag, der zwischen einem Unternehmen und einem Mitarbeiter oder einem anderen Begünstigten abgeschlossen wird. Dieser Vertrag gewährt dem Begünstigten virtuelle Aktienoptionen, die es ihm ermöglichen, zu einem späteren Zeitpunkt eine bestimmte Anzahl von Unternehmensanteilen zu einem festgelegten Preis zu erwerben.

Der VSOP-Vertrag wird oft als Teil eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms eingesetzt, um Mitarbeiter zu motivieren, langfristig im Unternehmen zu bleiben und zum Unternehmenserfolg beizutragen.

Die virtuellen Aktienoptionen geben dem Begünstigten das Recht, in der Zukunft Unternehmensanteile zu einem vorher festgelegten Preis, dem sogenannten Ausübungspreis, zu erwerben. Der Ausübungspreis wird normalerweise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegt.

Im Gegensatz zu echten Aktienoptionen erhält der Begünstigte bei einem VSOP-Vertrag keine tatsächlichen Unternehmensanteile, sondern nur einen virtuellen Anspruch auf diese Anteile. Dies bedeutet, dass der Begünstigte bei Ausübung der Option keinen direkten Anteil am Unternehmen erhält, sondern möglicherweise eine entsprechende Barauszahlung oder eine andere Form der Vergütung, die auf den Wert der Anteile zum Zeitpunkt der Ausübung basiert.

Die genauen Bedingungen und Modalitäten eines VSOP-Vertrags können von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein. Es ist ratsam, den Vertrag sorgfältig ausarbeiten bzw.  prüfen zu lassen und die Auswirkungen auf die Besteuerung, die Ausübungsbedingungen, die Verfallfristen und andere relevante Klauseln genau zu kennen.

Versicherungen und Altersversorgung

Für Berater gibt es bestimmte Versicherungen, die empfehlenswert sind, um potenzielle Risiken abzudecken. Hier sind einige der wichtigsten Versicherungen, die ein Unternehmensberater in Betracht ziehen sollte:

  1. Berufshaftpflichtversicherung: Dies ist eine besonders wichtige Versicherung für Berater. Sie schützt vor Schadensersatzansprüchen, die aufgrund von Fehlern, Versäumnissen oder Fehlberatungen entstehen können. Eine Berufshaftpflichtversicherung deckt in der Regel Anwaltskosten, Gerichtskosten und Schadensersatzzahlungen ab.
  2. Betriebshaftpflichtversicherung: Diese Versicherung schützt vor Schäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb entstehen können, z.B. wenn ein Kunde in den Geschäftsräumen verletzt wird oder Sachschäden auftreten.
  3. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Diese Versicherung schützt Berater und Dienstleister vor Vermögensschäden, die aus Fehlern, Unterlassungen oder Fehlberatungen resultieren. Sie deckt finanzielle Verluste ab, die Kunden entstehen könnten.
  4. Rechtsschutzversicherung: Eine Rechtsschutzversicherung bietet Unterstützung bei rechtlichen Auseinandersetzungen, z.B. bei Vertragsstreitigkeiten oder arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Sie übernimmt die Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren und andere rechtliche Ausgaben.
  5. Krankenversicherung und Unfallversicherung: Als Selbstständiger ist es wichtig, eine Krankenversicherung abzuschließen, um medizinische Kosten abzudecken. Eine Unfallversicherung bietet finanziellen Schutz im Falle von Unfällen oder Verletzungen, die die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen könnten.

Es ist ratsam, sich von einem Versicherungsberater oder Makler beraten zu lassen, um die spezifischen Versicherungsbedürfnisse eines Beraters zu ermitteln. Die genauen Versicherungsanforderungen können je nach Tätigkeitsbereich und individuellen Umständen variieren.

Altersversorgung

Als selbstständiger Berater ist es wichtig, eine Altersversorgung zu haben. Hier sind einige Altersvorsorgeoptionen, die für selbstständige Berater relevant sein können:

  1. Private Rentenversicherung: Eine private Rentenversicherung ist eine langfristige Versicherungspolice, bei der über regelmäßige Beiträge eine Rentenzahlung für den Ruhestand aufgebaut wird. Man zahlt über einen bestimmten Zeitraum in die Rentenversicherung ein und erhält dann später eine monatliche Rente.
  2. Riester-Rente: Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls von den staatlichen Zulagen und Steuervorteilen profitieren. Es gibt verschiedene Riester-Produkte wie Rentenversicherungen oder Fondssparpläne.
  3. Rürup-Rente: Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist eine private Altersvorsorge, die vor allem für Selbstständige und Freiberufler attraktiv ist. Sie bietet steuerliche Vorteile, da Beiträge steuerlich absetzbar sind. Allerdings ist die Rürup-Rente in der Ansparphase nicht vererbbar und es gibt hohe steuerliche Einschränkungen bei Auszahlung.
  4. Private Kapitalanlagen: Neben den traditionellen Altersvorsorgeprodukten kann man auch in private Kapitalanlagen wie Aktien, Investmentfonds oder Immobilien investieren. Diese können langfristig eine zusätzliche Einkommensquelle im Ruhestand bieten.

Es ist ratsam, sich von einem unabhängigen Finanzberater mit Expertise in der Altersvorsorge beraten zu lassen, um die passende Altersvorsorgestrategie für Ihre  Situation zu entwickeln. Die individuellen Bedürfnisse, finanzielle Situation und Risikobereitschaft sollten bei der Auswahl der Altersvorsorgeoptionen berücksichtigt werden.

3. Unternehmensführung und Wachstum


Finanzierung

Der Schritt in die Selbstständigkeit bringt viele finanzielle Überlegungen mit sich. Es ist wichtig, vorab über das benötigte Kapital und die Ausgaben nachzudenken.

Hinsichtlich der Honorare für Beratungsdienstleistungen gilt grundsätzlich: Je gefragter die Dienstleistung, desto höher kann der Preis pro Sitzung oder Stunde sein.

Bei der Gründung Ihrer Beratung ist es wichtig, genügend Startkapital zu haben, um einen professionellen Geschäftsbetrieb sicherzustellen.

Idealerweise bringen Sie ausreichend Eigenkapital in das Unternehmen ein. In den meisten Fällen werden Sie jedoch auf Fremdkapital angewiesen sein. Ein gut durchdachter Finanzierungsplan, der  Aspekte wie Eigenkapital, Sicherheiten und die Auswahl des Finanzierungspartners berücksichtigt, ist unverzichtbar.

Die gebräuchlichste Finanzierungsform ist die Kreditfinanzierung durch eine Bank. Es kann aber ratsam sein, auch andere Finanzierungsmodelle zu prüfen. Vielleicht wäre eine Finanzierung durch einen Investor eine sinnvollere Option.

Ein Beteiligungsvertrag z.B.  legt den rechtlichen Rahmen für die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und dem Investor fest.  Um von dieser Finanzierungsform optimal zu profitieren, sollte der Beteiligungsvertrag so gestaltet sein, dass er Ihre Finanzierung bestmöglich unterstützt. Vor allem die Ein- und Ausstiegsregelungen für den Investor sollten klar geregelt sein. Mit einem gut ausgearbeiteten Beteiligungsvertrag können Sie auch zukünftigen Rechtsstreitigkeiten vorbeugen.

Wir stehen Ihnen gerne mit unserer juristischen Expertise zur Seite, um einen rechtssicheren und lückenlosen Beteiligungsvertrag zu erstellen. Wir übernehmen alle Aspekte der Vertragsgestaltung für Sie – und das zu einem Festpreis.

Steueroptimierung und Investitionen

Die steuerliche Optimierung einer Beratungsfirma in Deutschland kann auf verschiedene Weise erreicht werden. Hier sind einige Möglichkeiten zur steuerlichen Optimierung, die in Deutschland relevant sein können:

  1. Schon die Wahl der passenden Rechtsform: Die Wahl der richtigen Rechtsform für die Beratungsfirma kann erhebliche Auswirkungen auf die Steuerlast haben. Es ist wichtig, die steuerlichen Vor- und Nachteile jeder Rechtsform zu berücksichtigen und eine gut durchdachte Entscheidung zu treffen.
  2. Betriebsausgaben und Abschreibungen: Die Maximierung der betrieblichen Ausgaben und Abschreibungen kann die steuerliche Belastung senken. Dazu gehören Kosten wie Büromiete, Büromaterial, Marketing- und Werbekosten, Fortbildungskosten, Reisekosten und andere betriebliche Ausgaben. Es ist wichtig, alle relevanten Belege und Nachweise zu sammeln und die geltenden steuerlichen Vorschriften zu beachten.
  3. Umsatzsteuerliche Optimierung: Je nach Art der erbrachten Beratungsleistungen können bestimmte Optionen zur Umsatzsteueroptimierung genutzt werden. Zum Beispiel können Kleinunternehmerregelungen  in bestimmten Fällen vorteilhaft sein. Es ist wichtig, die spezifischen umsatzsteuerlichen Vorschriften für Beratungsdienstleistungen zu beachten und gegebenenfalls einen Steuerberater zu konsultieren.
  4. Nutzung von steuerlichen Vergünstigungen: Es gibt verschiedene steuerliche Vergünstigungen und Förderprogramme, von denen Beratungsfirmen profitieren können. Dazu gehören beispielsweise das Forschungszulagengesetz (FZulG) oder das sogenannte “Gründerstipendium EXIST” für innovative Start-ups. Es ist ratsam, die geltenden steuerlichen Vorschriften und Förderprogramme zu überprüfen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
  5. Ein erfahrener Steuerberater kann helfen, die steuerlichen Vorteile und Möglichkeiten voll auszuschöpfen, die spezifischen Anforderungen der Branche zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass alle Steuervorschriften ordnungsgemäß eingehalten werden.Ein erfahrener Steuerberater kann helfen, die steuerlichen Vorteile und Möglichkeiten voll auszuschöpfen, die spezifischen Anforderungen der Branche zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass alle Steuervorschriften ordnungsgemäß eingehalten werden.

Investitionen

Wenn Sie in Ihre Beratungsfirma investieren möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten, Kapital einzubringen oder Ressourcen zu nutzen, um das Wachstum und die Entwicklung des Unternehmens zu unterstützen. Hier sind einige gängige Optionen:

  1. Eigenkapitalinvestition: Man kann eigenes Geld oder Vermögen in die Beratungsfirma investieren. Dies kann beispielsweise in Form von Bargeld, Eigenkapitalanteilen oder anderen finanziellen Vermögenswerten erfolgen. Diese Art der Investition erhöht Ihren Eigentums- oder Kapitalanteil am Unternehmen.
  2. Externe Investoren: Man kann auch externe Investoren einbeziehen, um Kapital in die Beratungsfirma zu bringen. Dies kann in Form von Venture Capital-Finanzierung, Business Angels oder anderen Investoren erfolgen, die an dem Unternehmen interessiert sind und bereit sind, Kapital zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall sollten Sie  jedoch beachten, dass Sie möglicherweise Anteile am Unternehmen abgeben müssen.
  3. Kredite oder Darlehen: Eine weitere Möglichkeit, in Ihre Beratungsfirma zu investieren, besteht darin, Kredite oder Darlehen aufzunehmen.  Banken, Kreditinstitute oder andere Finanzinstitutionen sind mögliche Ansprechpartner, um Kapital für das Unternehmen zu erhalten. Diese Art der Finanzierung erfordert normalerweise eine Rückzahlung des Kapitals zuzüglich der Zinsen.
  4. Crowdfunding: Crowdfunding ist eine alternative Finanzierungsmethode, bei der eine große Anzahl von Menschen kleine Beträge in ein Unternehmen investiert. Dies geschieht normalerweise über Online-Plattformen, auf denen  ein Projekt oder  eine Geschäftsidee präsentiert  und die Menschen dazu ermutigt werden, in dasUnternehmen zu investieren. Es gibt verschiedene Crowdfunding-Modelle, darunter Reward-based Crowdfunding, Equity-based Crowdfunding und Debt-based Crowdfunding.
  5. Geschäftspartner: Man kann auch einen Geschäftspartner einbeziehen, der Kapital in das Unternehmen investiert und im Gegenzug eine Beteiligung oder eine Gewinnbeteiligung erhält. Dies ermöglicht eine Kombination von Ressourcen, Fachkenntnissen und finanzieller Unterstützung.

Bevor Sie in die Beratungsfirma investieren, ist es wichtig, eine detaillierte Finanzplanung und -analyse durchzuführen, um die finanziellen Anforderungen, potenzielle Risiken und den erwarteten Nutzen zu bewerten. Zusätzlich sollten Sie professionelle Beratung von einem Finanzexperten oder einer Unternehmensberatung in Anspruch nehmen, um die beste Finanzierungsstrategie für das Unternehmen zu entwickeln.

Ehe, Familie, Erbschaft

Wenn ein Firmeninhaber heiratet, gibt es einige Aspekte, die beachtet werden sollten, insbesondere in Bezug auf die finanziellen und rechtlichen Auswirkungen auf das Unternehmen. Hier einige wichtige Punkte:

  1. Güterstand: Der Güterstand regelt, wie das Eigentum und das Vermögen zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden. Güterstände sind die Gütertrennung, die Zugewinngemeinschaft oder die Gütergemeinschaft. Es ist wichtig zu wissen, das die Zugewinngemeinschaft automatisch gilt und dass es sinnvoll sein kann, einen Ehevertrag abzuschließen, um die Vermögensverhältnisse zu regeln.
  2. Ehevertrag: Ein Ehevertrag ist eine Vereinbarung, die vor oder während der Ehe getroffen wird und die finanziellen Angelegenheiten regelt. In einem Ehevertrag können beispielsweise Unternehmensanteile, Vermögenswerte oder die Haftung im Falle einer Scheidung festgelegt werden. Es ist ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen, der bei der Erstellung eines Ehevertrags hilft und die Interessen beider Ehepartner berücksichtigt.
  3. Erbrechtliche Regelungen: Durch die Eheschließung können sich auch erbrechtliche Aspekte ändern. Es ist wichtig zu regeln, was mit dem Unternehmen im Todesfall eines Ehepartners geschieht  und welche erbrechtlichen Ansprüche bestehen. Eine rechtzeitige Nachfolgeplanung, einschließlich eines Testaments oder eines Erbvertrags, kann helfen, den Fortbestand des Unternehmens und die Verteilung des Vermögens gemäß den eigenen Vorstellungen sicherzustellen.
  4. Steuerliche Auswirkungen: Die Heirat kann auch steuerliche Auswirkungen haben, insbesondere in Bezug auf die Einkommensteuer oder die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Es ist wichtig, die steuerlichen Folgen einer Eheschließung zu prüfen und gegebenenfalls einen Steuerberater oder einen Finanzexperten zu konsultieren.
  5. Betriebsführung und Gesellschaftsvertrag: Wenn der Ehepartner in das Unternehmen eintritt oder eine aktive Rolle in der Betriebsführung übernimmt, sollten die entsprechenden Änderungen im Gesellschaftsvertrag oder den internen Regelungen des Unternehmens festgehalten werden. Es sollten klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten  definiert werden, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

Es ist ratsam, frühzeitig rechtlichen und steuerlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Eheschließung keine unerwarteten Auswirkungen auf das Unternehmen hat. Jeder Fall ist individuell, daher ist es wichtig,  geeignete Fachleute hinzuzuziehen, um die bestmögliche Lösung für die persönlichen und geschäftlichen Belange zu finden.

Familie

Ein Firmeninhaber hat verschiedene Möglichkeiten, seine Kinder am Unternehmen zu beteiligen. Hier  einige gängige Optionen:

  1. Gesellschaftsanteile übertragen: Der Firmeninhaber kann Gesellschaftsanteile des Unternehmens an seine Kinder übertragen. Dies kann entweder durch Schenkung oder den Verkauf von Anteilen erfolgen. Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen erfordert normalerweise eine Änderung des Gesellschaftsvertrags und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für Unternehmensübertragungen.
  2. Geschäftsführerrolle: Die Kinder können als Geschäftsführer oder in anderen leitenden Positionen im Unternehmen tätig sein. Dies ermöglicht es ihnen, aktiv an der Geschäftsführung teilzunehmen und Einfluss auf die strategischen Entscheidungen zu nehmen. Es ist aber wichtig sicherzustellen, dass die Kinder über die erforderlichen Fähigkeiten und Qualifikationen verfügen, um die Verantwortung in der Geschäftsleitung zu übernehmen.
  3. Familiengesellschaft gründen: Eine andere Option ist die Gründung einer Familiengesellschaft oder einer Holdinggesellschaft, in der die Familienmitglieder als Gesellschafter agieren. Diese Gesellschaft kann dann Anteile am operativen Unternehmen halten. Dies ermöglicht eine klare Strukturierung der Beteiligungen und eine geregelte Nachfolgeplanung.
  4. Nachfolgeplanung: Eine umfassende Nachfolgeplanung kann sicherstellen, dass das Unternehmen in den Händen der nächsten Generation fortgeführt wird. Dies kann die schrittweise Übergabe des Unternehmens an die Kinder beinhalten, wobei der Firmeninhaber allmählich seine Rolle reduziert und den Kindern mehr Verantwortung überträgt.
  5. Betriebliche Ausbildung: Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Kindern eine betriebliche Ausbildung im Unternehmen anzubieten. Dadurch erhalten sie praktische Erfahrungen und Kenntnisse über das Geschäft, bevor sie offiziell in das Unternehmen eintreten. Dies kann auch die Identifikation mit dem Unternehmen stärken.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Beteiligung von Kindern am Unternehmen sorgfältig geplant und umgesetzt werden sollte. Eine professionelle Beratung von Rechts- und Steuerexperten ist ratsam, um die rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Aspekte zu berücksichtigen und eine reibungslose Übergabe und Beteiligung zu gewährleisten.

Erbschaft

In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine Firma zu vererben. Hier  einige gängige Optionen:

  1. Testament oder Erbvertrag: Ein Testament oder Erbvertrag ermöglicht es dem Firmeninhaber, den Nachfolger oder die Nachfolgerin als Erben zu benennen. Im Testament können die Erbfolge, der Umfang des Unternehmensvermögens und andere wichtige Details festgelegt werden. Ein Testament sollte rechtsgültig und klar formuliert sein, um potenzielle Streitigkeiten zu vermeiden.
  2. Vorweggenommene Erbfolge: Bei der vorweggenommenen Erbfolge überträgt der Firmeninhaber bereits zu Lebzeiten einen Teil oder das gesamte Unternehmen auf den Nachfolger oder die Nachfolgerin. Dies kann durch Schenkung oder Verkauf von Unternehmensanteilen erfolgen. Die Übertragung des Unternehmens sollte ordnungsgemäß dokumentiert und mit allen erforderlichen rechtlichen und steuerlichen Aspekten abgestimmt werden.
  3. Betriebliche Nachfolgeplanung: Eine umfassende betriebliche Nachfolgeplanung ist entscheidend, um einen reibungslosen Übergang des Unternehmens sicherzustellen. Dies beinhaltet die Identifizierung und Entwicklung eines geeigneten Nachfolgers oder einer Nachfolgerin, die schrittweise Übertragung von Verantwortlichkeiten, die Einbeziehung der Mitarbeiter und die Vorbereitung auf den Übergang.
  4. Gesellschaftsvertrag und Satzung: Im Gesellschaftsvertrag oder der Satzung des Unternehmens können Regelungen für die Unternehmensnachfolge festgelegt werden. Dies kann die Bedingungen für die Übertragung von Unternehmensanteilen, die Zustimmung der Gesellschafter oder andere spezifische Bestimmungen umfassen.

Bei der Unternehmensnachfolge ist es ratsam, frühzeitig mit der Nachfolgeplanung zu beginnen und sich von erfahrenen Rechts- und Steuerexperten beraten zu lassen. Sie können bei der Gestaltung des Nachfolgeplans, der Bewertung des Unternehmens, der Minimierung von steuerlichen Belastungen und der Erfüllung aller rechtlichen Anforderungen helfen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Regelungen für die Unternehmensnachfolge in Deutschland komplex sein können und von verschiedenen Faktoren wie der Rechtsform des Unternehmens, dem Wert des Unternehmens und den individuellen Wünschen und Bedürfnissen des Firmeninhabers abhängen.

4. Herausforderungen

Problemen vorbeugen, Recht bekommen, Angriffe abwehren


AGB für Beratungsfirma

Als Eigentümer eines Beratungs-Unternehmens ist es ratsam, auf individuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurückzugreifen. Diese müssen von Ihren Kunden bzw. Geschäftspartnern akzeptiert werden, bevor sie einen Vertrag mit Ihnen abschließen können. Durch die Verwendung spezifischer AGB können Sie Geschäftsprozesse standardisieren und verbessern, einen vorteilhaften rechtlichen Rahmen für Ihr Geschäft festlegen und Rechtssicherheit gewährleisten

Häufig enthaltene Elemente von AGB sind ihr Anwendungsbereich, Bedingungen für den Vertragsabschluss, Preise und Zahlungsbedingungen, die Haftung uvm.

Verträge für Beratungsfirmen  

Als Berater müssen Sie oft Verträge abschließen, sei es

  • schon bei der Gründung (zum Beispiel einen Gesellschaftsvertrag),
  • bei der Kapitalbeschaffung (etwa durch Darlehen oder Beteiligungen), oder
  • bei der Einstellung von Mitarbeitern (durch Arbeitsverträge oder Verträge mit freien Mitarbeitern).

Wir übernehmen die Erstellung rechtssicherer Geschäftsverträge für Sie, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Marke anmelden

Für  Berater kann auch die Markenanmeldung sinnvoll sein. Dies schützt nicht nur den Unternehmensnamen, das Firmenlogo oder die Dienstleistungen vor Nachahmern und Wettbewerbern, sondern steigert auch die Markenidentität und den Wiedererkennungswert bei den Kunden.

Es stehen sowohl die Option einer nationalen (deutschen) als auch einer europäischen Markenanmeldung zur Verfügung.

Bevor man jedoch eine Marke anmeldet, sollte zunächst eine umfangreiche Markenrecherche durchgeführt werden. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass der gewünschte Name oder das Logo nicht bereits durch andere Unternehmen markenrechtlich geschützt sind. Sofern keine bestehenden Markenrechte verletzt werden, kann die Anmeldung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum vorgenommen werden.

  • Schritt 1

    Kostenfreie Erstberatung

    Wir wählen in einem kostenlosen Erstgespräch die passende Marke für Sie aus.

  • Schritt 2

    Prüfung der Eintragungsfähigkeit

    Im nächsten Schritt wird überprüft, ob die Marke auch in das jeweilige Register eingetragen werden kann. Dazu wird eine Bekanntheitsschutzprüfung durchgeführt. Im Rahmen dieser wird auch eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche getätigt.

    Schritt 2

  • Schritt 3

    Eintragung der Marke in das Markenregister

    Zuletzt wird die Marke in das jeweilige Markenregister eingetragen. Jetzt ist Ihre Marke für die nächsten zehn Jahre geschützt. Der Zeitraum kann auch beliebig oft verlängert werden.

  • Fliegende Feder

Die Führung einer Beratungsfirma – negative Bewertung auf Portal löschen

Die Reputation Ihres Beratungs-Unternehmens ist ein entscheidender Faktor für Ihren Geschäftserfolg. Zahlreiche Online-Portale wie:

Google, Jameda, Yelp, Facebook, Proven Expert

und viele weitere, bieten (potenziellen) Kunden die Möglichkeit, sich ein Bild von Ihrem Unternehmen zu machen und eigene Erfahrungen in Form von Bewertungen zu teilen.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Google ist zweifellos eines der bedeutendsten Bewertungsportale im Internet. Viele Konsumenten ziehen die Online-Bewertungen eines Anbieters in Betracht, wenn sie sich für einen Dienstleister entscheiden.

Es kommt jedoch vor, dass  Bewertungen nicht der Wahrheit entsprechen oder ungerechtfertigt sind, da sie häufig nur die persönliche Wahrnehmung des Kunden widerspiegeln. Daher ist es wichtig, bei negativen Bewertungen Ihres Beratungsunternehmens zu prüfen, ob diese entfernt werden können.

So gehen Sie vor, um negative Online-Bewertungen entfernen zu lassen:

Sie sind nicht dazu verpflichtet, unrechtmäßige Bewertungen zu tolerieren. Es steht Ihnen frei, rechtliche Maßnahmen gegen sie einzuleiten.


Eine Bewertung sollte gelöscht werden, wenn sie eines der folgenden Kriterien erfüllt:

Unwahrheit: Der Inhalt der Bewertung entspricht nicht den Tatsachen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Bewertende tatsächlich nie Kunde bei Ihnen war.

Beleidigung oder strafrechtlich relevante Äußerungen: Der Nutzer hat eine Bewertung verfasst, die in erster Linie dazu dient, Sie zu diffamieren. Dies schließt den Gebrauch von Schimpfwörtern ein.

Gefälschte Bewertung: Es gibt viele Fake-Accounts im Internet, deren einziger Zweck darin besteht, negative Bewertungen abzugeben. Oftmals sind es Ihre Wettbewerber, die hinter solchen Bewertungen stecken und Ihre Beratung in ein schlechtes Licht rücken wollen. Auch diese Bewertungen müssen von den jeweiligen Plattformen entfernt werden.

Im Rahmen unserer rechtlichen Dienstleistungen bieten wir Ihnen an, den Prozess zur Löschung einer unrechtmäßigen Bewertung zu begleiten.

Ablauf der Löschung einer schlechten Online-Bewertung

  • Schritt 1

    Sichtung der Unterlagen

    Wir benötigen den Text Ihrer schlechten Bewertungen mit der entsprechenden Internetadresse und Ihrer Beschreibung des Sachverhaltes. Diesen können Sie uns einfach per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de zukommen lassen. Sie können auch über unser Kontaktformular an uns herantreten oder uns im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung anrufen.

  • Schritt 2

    Kostenlose Erstprüfung

    Im nächsten Schritt prüfen wir kostenlos, wie hoch die Erfolgsaussichten zur Löschung der Bewertung sind. Das Ergebnis teilen wir Ihnen schnellstmöglich mit. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, ob Sie uns mit der Entfernung der Bewertung beauftragen möchten.

    Daraufhin wenden wir uns mit einem sogenannten notice-and-take-down-letter an das Bewertungsportal. Für Sie wird pro Bewertung ein einmaliges Pauschalhonorar fällig.

    Schritt 2

  • Schritt 3

    Löschung der Bewertung

    Im Normalfall wird die Bewertung bei Vorliegen guter Erfolgsaussichten seitens des Portals gelöscht.

5. Exit & Nachfolge

Nachfolge regeln

In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Unternehmensnachfolge zu regeln. Hier einige wichtige Schritte und Optionen, die in Deutschland relevant sind:

  1. Frühzeitige Planung: Beginnen Sie frühzeitig mit der Nachfolgeplanung, um genügend Zeit für die Vorbereitung und Umsetzung zu haben. Dies ermöglicht eine reibungslose Übergabe des Unternehmens.
  2. Familiäre Nachfolge: Wenn das Unternehmen in Familienbesitz ist, kann eine familiäre Nachfolge in Betracht gezogen werden. Dies bedeutet, dass ein Familienmitglied die Nachfolge als Firmeninhaber antritt. Es ist wichtig, die Interessen, Fähigkeiten und Ambitionen des potenziellen Nachfolgers zu berücksichtigen.
  3. Externe Nachfolge: Wenn keine geeigneten Familienmitglieder für die Nachfolge vorhanden sind, kann eine externe Nachfolge in Betracht gezogen werden. Das Unternehmen kann an einen externen Käufer, ein anderes Unternehmen oder einen Mitarbeiter verkauft werden. Es gilt, geeignete Kandidaten zu identifizieren und Vertraulichkeitsvereinbarungen sowie entsprechende Verträge abzuschließen.
  4. Nachfolgefinanzierung: Die Finanzierung der Unternehmensnachfolge ist ein wichtiger Aspekt. Es gibt verschiedene Optionen wie Eigenkapital, externe Finanzierung (z. B. Bankkredite) oder eine Mischung aus beiden. Es gilt, die finanziellen Aspekte sorgfältig zu planen und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
  5. Steuerliche und rechtliche Aspekte: Die Unternehmensnachfolge hat steuerliche und rechtliche Auswirkungen. Es ist ratsam, sich von Steuerberatern und Rechtsanwälten beraten zu lassen, um die besten Lösungen in Bezug auf Steuern, Verträge, Gesellschaftsrecht und andere rechtliche Aspekte zu finden.
  6. Unternehmensbewertung: Eine professionelle Unternehmensbewertung ist wichtig, um den Wert des Unternehmens zu ermitteln. Dies ist entscheidend für die Preisgestaltung und die Verteilung des Unternehmensvermögens bei der Nachfolge.
  7. Betriebliche Nachfolgeplanung: Es ist ratsam, eine umfassende betriebliche Nachfolgeplanung durchzuführen. Dies beinhaltet die Identifizierung von Schlüsselpositionen im Unternehmen, die schrittweise Übertragung von Verantwortlichkeiten und die Entwicklung der Fähigkeiten des Nachfolgers. Eine gute Kommunikation mit den Mitarbeitern ist ebenfalls wichtig.
  8. Dokumentation und Verträge: Die Nachfolgevereinbarungen sollten schriftlich festgehalten werden, um die Vereinbarungen zwischen den Parteien zu dokumentieren. Dazu gehören Unternehmenskaufverträge, Verträge zur Übertragung von Anteilen oder Gesellschaftsverträge.

Es ist wichtig zu beachten, dass jede Unternehmensnachfolge individuell ist und von verschiedenen Faktoren abhängt. Daher ist es ratsam, frühzeitig professionelle Beratung von Rechtsanwälten, Steuerexperten und Unternehmensberatern in Anspruch zu nehmen, um eine maßgeschneiderte Nachfolgestrategie zu entwickeln, die den spezifischen Bedürfnissen und Zielen des Unternehmens gerecht wird.

Unternehmen, GmbH, UG  verkaufen

Um eine GmbH oder ein anderes Unternehmen zu verkaufen, sind verschiedene Schritte zu beachten. Hier eine allgemeine Anleitung zum Verkaufsprozess einer GmbH:

  1. Vorbereitung: Stellen  Sie sicher, dass das Unternehmen für den Verkauf bereit ist. Überprüfen Sie die Unternehmensdokumente, sorgen Sie für eine saubere Buchführung und bereiten Sie alle erforderlichen Informationen für potenzielle Käufer vor.
  2. Unternehmensbewertung: Lassen Sie das Unternehmen von einem professionellen Bewertungsexperten bewerten, um den Wert der GmbH zu bestimmen. Dies hilft, einen realistischen Verkaufspreis festzulegen und ermöglicht eine solide Verhandlungsgrundlage.
  3. Identifikation von potenziellen Käufern: Suchen Sie nach potenziellen Käufern, die Interesse am Kauf der GmbH haben könnten. Dies kann durch direkte Ansprache, die Beauftragung eines Unternehmensmaklers, die Nutzung von Online-Plattformen oder die Veröffentlichung von Verkaufsanzeigen geschehen.
  4. Vertraulichkeit und Geheimhaltung: Stellen Sie sicher, dass potenzielle Käufer eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen, um sensible Informationen zu schützen und die Vertraulichkeit während des Verkaufsprozesses sicherzustellen.
  5. Verhandlungen: Führen Sie Verhandlungen mit den potenziellen Käufern, um den besten Deal zu erzielen. Besprechen Sie den Verkaufspreis, die Zahlungsbedingungen, den Zeitplan und andere wichtige Aspekte des Verkaufs.
  6. Due Diligence: Der potenzielle Käufer wird eine gründliche Due Diligence-Prüfung durchführen, um das Unternehmen genauer zu prüfen. Hierbei werden finanzielle, rechtliche und betriebliche Aspekte des Unternehmens überprüft.
  7. Verkaufsvertrag: Sobald sich der Verkäufer und der Käufer einig sind, wird ein Verkaufsvertrag aufgesetzt. Es ist ratsam, einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass der Vertrag alle relevanten Aspekte abdeckt und die Interessen beider Parteien schützt.
  8. Transaktionsabschluss: Nach der Unterzeichnung des Verkaufsvertrags werden die erforderlichen Schritte unternommen, um den Verkauf abzuschließen. Dies beinhaltet die Übertragung der Geschäftsanteile, die Anpassung der Unternehmensdokumente, die Abwicklung der finanziellen Aspekte und gegebenenfalls die Einbindung eines Notars oder einer Bank für den Transaktionsabschluss.

Es ist wichtig, während des Verkaufsprozesses Unterstützung von Fachleuten wie Rechtsanwälten, Steuerberatern und Unternehmensberatern in Anspruch zu nehmen. Sie können helfen, den Verkaufsprozess zu begleiten, rechtliche und steuerliche Fragen zu klären und sicherzustellen, dass der Verkauf reibungslos abläuft. Jeder Verkauf eines Unternehmens ist einzigartig, daher ist eine individuelle Beratung und Unterstützung empfehlenswert.

  • Start-Up Gründung

Beratung abwickeln und schließen

Es kann passieren, dass Sie sich Gedanken über die Auflösung Ihrer Beratung machen müssen. In einigen Fällen kann dies aus wirtschaftlichen Gründen ratsam oder sogar gesetzlich vorgeschrieben sein.  Man unterscheidet dIe Liquidation, die Löschung oder Auflösung aufgrund von Vermögenslosigkeit und die Insolvenz.

Insolvenzantrag

Sollte Ihre Beratung Schulden ansammeln, die nicht mehr beglichen werden können, müssen Sie Insolvenz anmelden. Bei einer Kapitalgesellschaft haften Sie im Insolvenzfall nur mit dem Betriebsvermögen.

Löschung ohne Sperrjahr und Liquidation bei Vermögenslosigkeit

Bei mäßigem Erfolg kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, eine Löschung ohne Sperrjahr und Liquidation aufgrund von Vermögenslosigkeit zu veranlassen. Dies setzt jedoch voraus, dass das Unternehmen weder Vermögen noch Schulden besitzt. In solchen Fällen kann der Eintrag aus dem Handelsregister etwa nach drei Monaten entfernt werden.

Liquidation

Die Liquidation (§§ 66 ff. GmbHG) ist eine  sichere Möglichkeit zur Beendigung. Sie kann auch erfolgen, wenn das Unternehmen  noch über Vermögen verfügt, es  laufende Geschäfte gibt oder Gericht/ Finanzamt das Vermögenslosigkeitsverfahren ablehnen.

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