Bestattungsunternehmen gründen und betreiben: Bundesweit vom Anwalt
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✔ Rund Um Service
Als Bestatter selbstständig machen
Es gibt Berufe, die unabhängig von Konjunktur und anderen Rahmenbedingungen immer benötigt werden. Dazu gehört das Bestattungsgewerbe.
Bestatter agieren nicht nur als zentrale Anlaufstelle für die Planung und Durchführung von Beerdigungen und Trauerfeiern. Sie übernehmen oft auch eine Rolle als seelischer Unterstützer.
Zu ihren Aufgaben gehören die Planung und Koordination von Terminen sowie die Überführungen Verstorbener, deren Vorbereitung für die Beisetzung sowie die Durchführung und Planung von Beerdigungen, Gedenkveranstaltungen, Todesanzeigen usw. Daneben geht es in dem Gewerbe aber auch um die Beratung und Unterstützung der Hinterbliebenen, die Herstellung von Verbindungen zu anderen Dienstleistern (Kirche, Friedhöfe usw.) sowie das Angebot von Bestattungsartikeln (Särge, Urnen usw.).
Wie Sie bei der Gründung eines Bestattungsunternehmens vorgehen sollten, was es dabei zu beachten gibt und was wir für Sie tun können erfahren Sie in diesem Beitrag.

Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
1. Gründung eines Dienstleistungsunternehmens
2. Betrieb eines Dienstleistungsunternehmens
3. Wachstum des Dienstleistungsunternehmens
4. Herausforderungen an das Unternehmen
5. Unternehmen verkaufen, Nachfolge regeln, abwickeln
[akinfo-unter]
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1. Gründung Ihres Bestattungsunternehmens
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
Wir beraten Sie im ersten Schritt zur Wahl der richtigen Rechtsform für Ihre Bestattungsfirma.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Sie erhalten eine ausführliche Gründungsberatung und einen individuellen Gründungsplan.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Erstellung des Gesellschaftsvertrages
Bei Bedarf sind wir oft dazu in der Lage, einen Gesellschaftsvertrag für Ihre Bestattungsfirma innerhalb von 24 Stunden zu erstellen.
Schritt 4 - Gründung Ihrer Bestattungsfirma
Wir tragen Ihre Bestattungsfirma in das Handelsregister ein und melden sie steuerlich sowie gewerblich an. Sie erhalten darüber hinaus eine anwaltliche Abschlussberatung für letzte Fragen.
Schritt 4 - Gründung Ihrer Bestattungsfirma
Rechtsform für Bestattungsunternehmen wählen
Wenn Sie eine Bestattungsfirma gründen wollen, dann sollten Sie zunächst überlegen, welche Rechtsform dafür passend ist.
Wer gewerblich tätig ist, der muss eine Rechtsform wählen, die hierfür geeignet ist. Auch die Finanzierung und Haftung sowie die Frage, ob Sie alleine oder zu mehreren gründen möchten, wollen bei der Rechtsformwahl bedacht sein.
Für die Gründung einer Bestattungsfirma kommen insbesondere in Betracht:
- das Einzelunternehmen
- die GbR
- die GmbH
- die UG
Mit einem Bestattungsunternehmen als Einzelunternehmen starten
Die Rechtsform der Einzelunternehmung ist in der Bestatterbranche weit verbreitet. Die Einfachheit der Gründung und Verwaltung sowie die niedrigen Kosten sprechen dafür.
Trotz ihrer Vorteile sollte man sich der Besonderheiten und Risiken bewusst sein, vor allem in Bezug auf die Haftung. Wer eine Einzelunternehmung führt, haftet nicht nur mit dem Betriebsvermögen, sondern auch mit seinem privaten Vermögen.
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Bestattungsunternehmen als GbR gründen
Wollen Sie nicht alleine, sondern mit einer oder mehreren Personen zusammen gründen, kommt die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Betracht. Erforderlich ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages, wobei mindestens zwei Gesellschafter ein gemeinsames Ziel anstreben müssen.
In vielen Aspekten ähnelt die GbR dem Einzelunternehmen. Ein Beispiel hierfür ist die Befreiung von der Gewerbesteuer. Was die Haftung betrifft, ist die GbR auch mit dem Einzelunternehmen vergleichbar: Sämtliche Gesellschafter haften uneingeschränkt, sowohl mit ihrem betrieblichen als auch mit ihrem privaten Vermögen.
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Bestattungsunternehmen als GmbH gründen
Wer größer ins Geschäft einsteigen will, der kann auch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründen.
Im Vergleich zu einem Einzelunternehmen oder einer GbR gelten hier einige spezifische Anforderungen. Das Mindeststammkapital beläuft sich auf 12.500 Euro. Für die Gründung muss ein Notar beauftragt und eine Eintragung in das Handelsregister vorgenommen werden. Auch spezielle steuerliche und handelsrechtliche Regeln müssen beachtet werden.
Ein charakteristisches Merkmal und der hauptsächliche Vorteil einer GmbH liegt in der beschränkten Haftung der Gesellschafter. Diese ist in der Regel auf das Stammkapital begrenzt. Um eine vollkommene Befreiung von der persönlichen Haftung zu erreichen, muss jedoch eine Einlage von 25.000 Euro erbracht werden.
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Bestattungsunternehmen gründen als UG (haftungsbeschränkt)
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), oftmals einfach als UG bezeichnet, hat viele Gemeinsamkeiten mit der GmbH.
Ein wesentlicher Unterschied liegt jedoch im benötigten Gründungskapital. Während bei der GmbH ein bestimmter Betrag vorgeschrieben ist, kann die UG im Prinzip schon mit einem symbolischen Euro als Stammkapital gegründet werden. Für den effektiven Geschäftsbetrieb eines Dienstleistungsunternehmens wird jedoch vermutlich eine höhere Investition nötig sein. Ein zentrales Merkmal der UG, ähnlich wie bei der GmbH, ist die beschränkte Haftung der Gesellschafter, die sich nur auf das Betriebsvermögen erstreckt.
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Handelsregistereintrag
Je nachdem, welche Rechtsform Sie für Ihr Bestattungsunternehmen wählen, kann die Registrierung im Handelsregister notwendig werden. Das Handelsregister listet alle offiziell eingetragenen Handelsbetriebe. Wenn Sie z.B. vorhaben, Ihre Bestattungsfirma in Form einer Handelsgesellschaft zu etablieren, wird eine Eintragung im Handelsregister zwingend. Das gilt z.B. für eine UG oder GmbH.
Gerne übernehmen wir für Sie die Formalitäten der Handelsregistereintragung als Teil unserer Serviceangebote.
Bestattungsunternehmen beim Finanzamt anmelden
Wenn Sie den Weg in die Selbstständigkeit im Bestattergewerbe einschlagen möchten, ist die Registrierung Ihres Unternehmens beim Finanzamt ein zentraler Schritt. Nachdem das Finanzamt Ihre Dokumente geprüft hat, wird Ihnen eine Steuernummer zugeteilt. Diese Nummer ist für den Beginn Ihrer geschäftlichen Tätigkeiten und für das Ausstellen von Rechnungen von entscheidender Bedeutung.
Innerhalb unserer Dienstleistungen bieten wir Ihnen diese Registrierung an.
Anmeldung beim Gewerbeamt
Grundsätzlich ist jede gewerbliche Tätigkeit, die selbstständig, dauerhaft und mit der Absicht zur Gewinnerzielung ausgeübt wird, bei der zuständigen Behörde zu melden.
Unabhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens benötigen Sie daher einen Gewerbeschein von Ihrem zuständigen Gewerbeamt.
Anmeldung bei der HWK
Das Bestattungsgewerbe zählt zu den so genannten handwerksähnlichen Berufen. Wenn Sie eine Bestattungsfirma gründen, ist die Mitgliedschaft in Ihrer örtlichen Handwerkskammer Pflicht.
Berufsgenossenschaft
Sie haben Ihre Bestattungsfirma auch bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Berufsgenossenschaften sind Unfallversicherungsträger.
Die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) ist zuständig für Unternehmen, die Leichenbeförderung als eigene gewerbliche Tätigkeit regelmäßig anbieten und durchführen.
Liegt der Schwerpunkt dagegen nur auf der Vermittlung von Bestattungsdienstleistungen, während die Leichenbeförderung nicht, nur gelegentlich oder in geringem Umfang selbst ausgeführt wird, kann die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zuständig sein.
Berufsverbände
Sie können mit Ihrer Dienstleistungsfirma auch freiwillig einem Berufsverband beitreten. Der größte ist der Bundesverband Deutscher Bestatter e. V.
Besondere Voraussetzungen
Das Öffnen eines Bestattungsinstituts unterliegt keinen speziellen Vorschriften oder Regulierungen, da es für diesen Beruf keine Zulassungspflicht gibt. Häufig basiert die berufliche Selbstständigkeit in diesem Bereich jedoch auf einer vorherigen Ausbildung zur Bestattungsfachkraft. Während dieser Ausbildung werden verschiedene Kernthemen behandelt, darunter der Umgang mit Trauernden und soziale Fähigkeiten.
Es gibt ferner den Meister im Bestattungsgewerbe, der für die Reputation und die Qualität der Dienstleistung vorteilhaft sein kann, aber für die Ausübung des Berufs oder die Eröffnung eines Bestattungsinstituts nicht zwingend erforderlich ist. Ferner den Fachwirt/in für Bestattung oder den MBA im Bestattungswesen (Funeral Service).
Als selbständiger Bestatter sind Ihre persönlichen Eigenschaften im Umgang mit Hinterbliebenen von zentraler Bedeutung. Das Vermögen, sich empathisch in die Lage anderer hineinzuversetzen, sowie ein ruhiges und respektvolles Auftreten und Diskretion sind essenziell, um Angehörigen in einer emotional schwierigen Zeit Unterstützung und Beistand zu bieten. Die Fähigkeit, klar und einfühlsam zu kommunizieren, ist wichtig, um die Wünsche der Angehörigen zu verstehen und entsprechend zu handeln. Auch ein professionelles und gepflegtes Erscheinungsbild gehört mit dazu.
Die Fähigkeit, professionell zu agieren, ist genauso wichtig. Es ist entscheidend, dass Sie in diesem Beruf Ihre Emotionen im Griff haben und auch stets besonnen handeln können. Zu den Aspekten Ihres Arbeitsalltags gehören der Umgang mit teils unangenehmen Zuständen von Verstorbenen. Es ist wichtig, dass Sie in solchen Momenten Ihre Emotionen, wie z.B. Ekel, kontrollieren können.
Hinzu kommt, dass die Arbeitszeiten oft unvorhersehbar sind. Da Sterbefälle zu jeder Tages- und Nachtzeit eintreten können, müssen Bestatter oft zeitlich sehr flexibel sein.
Die Organisation von Beerdigungen, Trauerfeiern und anderen Dienstleistungen erfordert ein hohes Maß an Planung und Koordination, also organisatorische Fähigkeiten.
Die Arbeit kann auch körperlich anstrengend sein, z.B. beim Heben von Särgen oder der Vorbereitung von Verstorbenen.
Bei der Vorbereitung von Verstorbenen für Aufbahrungen oder bei der Gestaltung von Trauerfeiern ist ein gutes ästhetisches Empfinden von Vorteil.
2. Der Betrieb eines Bestattungsunternehmens
Buchhaltung outsourcen
Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) müssen zahlreiche Betriebe eine Bilanz erstellen und der doppelten Buchführung folgen. Das geht mit umfassenden Verpflichtungen einher.
Die doppelte Buchhaltung verlangt eine genaue und zeitgerechte Erfassung sämtlicher Geschäftsvorgänge. Es kann sinnvoll sein, Ihre Buchhaltung einem externen Dienstleister anzuvertrauen. Auf diese Weise können Sie sich intensiver auf Ihre Kundschaft und Ihr Hauptgeschäftsfeld fokussieren und profitieren von einer klareren finanziellen Übersicht. Zudem trägt der externe Dienstleister die Verantwortung für die Buchführung korrekt auszuführen, was Ihnen zusätzlichen Schutz gewährt.
Minimierung des Verwaltungsaufwands
Überblick Ihrer Finanzlage
Auslagerung der Haftung
Besonderheiten des Bestatter-Marketing
Das Hauptziel des Marketing besteht darin, Ihr Angebot nahtlos auf die Bedürfnisse Ihrer Kunden abzustimmen. Beim Vermarkten von Bestattungsleistungen gibt es allerdings einige Besonderheiten zu beachten. Bestatter können z.B. keinen Bedarf wecken: Dieser entsteht ja immer nur dann, wenn jemand verstirbt. Ausnahmen gelten nur für die so genannte Bestattungsvorsorge.
Die Werbung für ein Bestattungsunternehmen erfordert zudem eine besonders einfühlsame und respektvolle Herangehensweise. Hier sind einige Vorschläge, wie Sie für ein Bestattungsunternehmen werben können:
- Informative Website: Eine professionell gestaltete Website, die Informationen über die angebotenen Leistungen, Preise, und Abläufe bereitstellt. Dabei sollte die Seite empathisch, informativ und leicht zu navigieren sein.
- Veranstaltungen und Seminare: Organisieren Sie Informationsveranstaltungen oder Seminare zu Themen wie Vorsorge, Bestattungsrituale oder Trauerbewältigung.
- Lokale Werbung: Schalten Sie Anzeigen in lokalen Zeitungen, Magazinen oder Radiostationen. Beachten Sie dabei stets einen angemessenen und respektvollen Ton.
- Empfehlungsprogramme: Bieten Sie Anreize für Empfehlungen durch zufriedene Kunden oder Kooperationspartner, wie beispielsweise Blumengeschäfte oder Altersheime.
- Kooperationen: Bauen Sie Netzwerke mit anderen Dienstleistern auf, die in verwandten Bereichen tätig sind, wie Hospizen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen.
- Informationsmaterial: Erstellen Sie Broschüren und Flyer, die über Ihre Dienstleistungen informieren und in Ihrem Geschäft, aber auch bei Kooperationspartnern ausgelegt werden können.
- Kundenbewertungen: Ermutigen Sie zufriedene Kunden, Bewertungen auf Plattformen wie Google My Business oder Branchenverzeichnissen zu hinterlassen.
- SEO und Online-Marketing: Optimieren Sie Ihre Website für Suchmaschinen und schalten Sie gezielte Online-Anzeigen, um Menschen in Ihrer Region zu erreichen, die nach Bestattungsdiensten suchen.
IT, Datenschutz
Als größerer Bestattungs-Unternehmer, der automatisierte Verarbeitung personenbezogener Kundendaten vornimmt und mindestens neun Mitarbeiter für diese Tätigkeit einsetzt, sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Es ist wichtig zu beachten, dass schon der Einsatz von Computertechnologie als “automatisiert” angesehen wird.
Mitarbeiterbeschäftigung
Die Gewinnung von Mitarbeitern für ein Bestattungsunternehmen erfordert einen spezifischen Ansatz, da es sich um eine sehr sensible Branche handelt. Mit dem Wachstum Ihres Bestattungs-Unternehmens kann aber der Bedarf an zusätzlichen Mitarbeitern entstehen. Dabei sollten Sie sich der arbeitsrechtlichen Vorschriften und Verpflichtungen bewusst sein, einschließlich der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und der Beachtung von Arbeitsschutzbestimmungen. Sie werden Arbeitsverträge für Ihre Mitarbeiter benötigen.
Versicherungen und Altersversorgung
Betriebliche Absicherung
Im Bestattungssektor sind die folgenden Versicherungen häufig zu finden:
- Betriebshaftpflicht
- Berufshaftpflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Betriebsunterbrechungsversicherung
Persönliche und soziale Absicherung
- Kranken- und Pflegeversicherung: Jeder Bürger ist verpflichtet, sich für Krankheits- und Pflegefälle abzusichern. Die Wahl liegt zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Wer sich gesetzlich krankenversichert, wird automatisch in die gesetzliche Pflegeversicherung aufgenommen. Privat Versicherte müssen separat eine Pflegeversicherung abschließen.
- Unfallversicherung/ BG. Zumeist ist die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) zuständig
- Rentenversicherung: Wer als Selbstständiger nicht anderweitig versichert ist, hat die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern. Daneben gibt es auch private Rentenversicherungen.
3. Unternehmensführung und Wachstum des Bestattungsunternehmens
Finanzierung
Bevor Sie mit Ihrer Bestattungsfirma starten, ist es wichtig, das benötigte Startkapital und die anfallenden Kosten nachzudenken. Dies hängt natürlich auch von der Rechtsform ab, Generell aber brauchen Sie, um ein professionelles Bestattungsunternehmen zu gründen, ein ausreichendes Startkapital.
Ideal wäre es, wenn Sie genug Eigenkapital in Ihr Unternehmen einbringen könnten, aber in den meisten Fällen werden Sie auf Fremdkapital angewiesen sein. Daher ist ein gut konzipierter Finanzierungsplan, der Aspekte wie Eigenkapital, Sicherheiten und die Auswahl des Finanzierungspartners berücksichtigt, unabdingbar.
Für ein Bestattungsunternehmen haben Sie u.a. Ausgaben für Ladenmiete, Fahrzeuge (“Leichenwagen”), Anmeldegebühren bei Behörden, laufende Kosten (Energie, Material), ggf Kauf von Waren wie Urnen etc, Personalkosten, Versicherungen, Steuern usw.
Obwohl die gängigste Art der Finanzierung ein Bankkredit ist, sollten Sie auch andere Finanzierungsmodelle in Betracht ziehen. Etwa in Form einer Beteiligung.
Ehe, Familie und Erbschaft
Ehe, Familie und Erbschaft sind Aspekte, die bei Unternehmern eine große Rolle spielen können, insbesondere in Bezug auf finanzielle und rechtliche Fragen. Bei Bestattungsunternehmen besteht die Besonderheit, dass diese oft über Generationen hinweg weitergeführt werden. Die Nachfolge muss dann gut geplant sein.
Ehe und deren Einfluss aufs Geschäft:
- Bei einer Eheschließung tritt in der Regel die Zugewinngemeinschaft in Kraft. Um individuelle Regelungen zu treffen, könnte ein Ehevertrag abgeschlossen werden. Dieser regelt vorab festgelegte finanzielle Arrangements – oft von zentraler Bedeutung, wenn es um Unternehmensanteile und andere Vermögenswerte geht.
- Folgen für das Erbrecht: Durch die Heirat ändern sich erbrechtliche Positionen. Es ist ratsam, Vorkehrungen für den Erbfall zu treffen.
- Steuerkonsequenzen beachten: Eine Ehe bringt auch steuerliche Veränderungen mit sich. Hier kann beratende Unterstützung entscheidend sein.
- Unternehmensbeteiligung des Partners: Sollte der Ehepartner eine Rolle im Unternehmen übernehmen wollen, sind entsprechende Regelungen und Vereinbarungen zu treffen.
Einbindung der Familie in das Geschäft:
- Anteilsübertragungen: Es besteht die Möglichkeit, Unternehmensanteile an die Kinder zu übergeben – entweder durch Verkauf oder Schenkung.
- Positionierung in der Unternehmensführung: Die Kinder könnten Führungsrollen im Unternehmen einnehmen, vorausgesetzt, sie sind qualifiziert.
- Familiengesellschaft als Lösung: Hier könnten alle Familienmitglieder als Gesellschafter beteiligt sein und so das Unternehmen mitgestalten.
- Ausbildungsmöglichkeiten bieten: Die nächste Generation könnte durch betriebliche Ausbildungen an das Unternehmen herangeführt werden.
Strategien für die Unternehmensvererbung:
- Letzter Wille durch Testament: Hierdurch wird festgelegt, wer das Unternehmen erben soll.
- Vorzeitige Vermögensübertragung: Satt erst im Erbfall kann eine frühzeitige Übertragung des Unternehmens erfolgen.
- Planung der Unternehmensnachfolge: Ein klarer Plan stellt sicher, dass das Unternehmen auch nach dem Inhaberwechsel erfolgreich bleibt.
- Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag können festlegen, wie die Nachfolge im Falle eines Erbes geregelt wird.
Es ist stets ratsam, sich bei solchen Überlegungen von Fachleuten beraten zu lassen, um sowohl persönliche als auch geschäftliche Interessen optimal zu berücksichtigen.
4. Herausforderungen an das Bestattungsunternehmen
Problemen vorbeugen, Recht bekommen, Angriffe abwehren
AGB für Bestatter
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) dienen dazu, die Vertragsbeziehung zwischen Bestattungsunternehmen und Kunden zu regeln. Bei Bestattungsunternehmen können in den AGB viele Aspekte behandelt werden, die sich auf die besonderen Leistungen und Besonderheiten der Bestattungsbranche beziehen.
- Art und Umfang der Dienstleistung:
- Welche Bestattungsarten werden angeboten (Erd-, Feuer-, Seebestattung etc.)?
- Zusätzliche Dienstleistungen wie Trauerfeiergestaltung, Trauerdrucksachen oder Trauerbegleitung.
- Preise und Zahlungsmodalitäten:
- Preislisten für verschiedene Dienstleistungen.
- Zahlungsfristen, -methoden und eventuelle Anzahlungen.
- Hinweise auf mögliche zusätzliche Kosten.
- Vertragsdauer und Kündigungsbedingungen:
- Angaben zur Laufzeit des Vertrags, besonders bei Vorsorgeverträgen.
- Möglichkeiten und Bedingungen für vorzeitige Kündigung oder Stornierung.
- Haftung und Gewährleistung:
- Regelung von Haftungsfragen, z.B. bei Beschädigung des Sarges.
- Gewährleistungsfristen und -bedingungen.
- Datenschutz:
- Informationen darüber, wie persönliche Daten gespeichert, verarbeitet und ggf. weitergegeben werden.
- Hinweis auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Europa.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand:
- Ort, an dem die vertraglichen Leistungen erbracht werden.
- Vereinbarung eines Gerichtsstandes im Streitfall.
- Pflichten und Rechte des Auftraggebers:
- Mögliche Fristen, bis zu denen der Auftraggeber bestimmte Entscheidungen treffen muss.
- Rechte und Pflichten in Bezug auf die Bereitstellung von Informationen, Dokumenten oder Gegenständen.
- Besondere Regelungen:
- Regelungen für den Umgang mit unerwarteten Situationen, z.B. wenn der Verstorbene nicht in dem Zustand ist, wie ursprünglich angenommen.
- Vorgehen bei nicht festgelegten Bestattungswünschen.
- Vorsorgeverträge:
- Bedingungen, unter denen Vorsorgeverträge abgeschlossen werden können.
- Regelungen zu Zahlungs- und Anlageformen des Vorsorgekapitals.
- Schlussbestimmungen:
Regelungen zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln und deren Ersatz.
Es ist zu beachten, dass die AGB rechtlich korrekt und in Übereinstimmung mit den jeweiligen gesetzlichen Regelungen formuliert sein müssen. In Deutschland müssen sie den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) entsprechen und dürfen keine Klauseln enthalten, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen. Es empfiehlt sich, die AGB von einem Rechtsanwalt erstellen oder überprüfen zu lassen. Wir helfen Ihnen gerne.
Verträge für Bestatter
Als Bestatter kommen Sie mit verschiedenen Vertragstypen in Berührung. Ein Vertrag für Bestattungsleistungen legt die genauen Bedingungen und den Umfang der vom Bestattungsunternehmen zu erbringenden Leistungen fest.
Ein Bestattervertrag enthält Elemente eines Dienstvertrages, da der Bestatter eine Dienstleistung erbringt, nämlich die Organisation und Durchführung einer Beerdigung.
Zu den Leistungen gehört z.B. der Transport des Verstorbenen, die Organisation der Trauerfeier, die Beschaffung eines Sarges und so weiter.
Bestimmte Aspekte eines Bestattervertrages können werkvertragsähnlich sein, insbesondere wenn konkrete Ergebnisse geschuldet werden.
In der Praxis kann die Abgrenzung zwischen Dienst- und Werkvertrag manchmal schwierig sein, und es hängt oft von den genauen Vertragsbedingungen und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab. Es ist daher ratsam, bei Unklarheiten rechtlichen Rat einzuholen.
Marke anmelden
Für Bestattungsunternehmen kann die Markenanmeldung durchaus von Vorteil sein. Dadurch wird nicht nur der Unternehmensname, das Logo oder die spezifischen Dienstleistungen vor Nachahmern und Mitbewerbern geschützt, sondern es fördert auch den Markenaufbau und die Identifizierung.
Jedoch ist es ratsam, vor der Markenanmeldung eine gründliche Markenrecherche durchzuführen. Ziel dieser Recherche ist es, sicherzustellen, dass der ausgewählte Name oder das Logo nicht bereits von anderen Unternehmen rechtlich geschützt ist. Sind keine bestehenden Markenrechte betroffen, kann man mit dem Prozess der Markenanmeldung fortfahren. Bei Bestattern wird dies zumeist das Deutsche Patent- und Markenamt sein.
Schritt 1
Kostenfreie Erstberatung
Wir wählen in einem kostenlosen Erstgespräch die passende Marke für Sie aus.
Schritt 2
Prüfung der Eintragungsfähigkeit
Im nächsten Schritt wird überprüft, ob die Marke auch in das jeweilige Register eingetragen werden kann. Dazu wird eine Bekanntheitsschutzprüfung durchgeführt. Im Rahmen dieser wird auch eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche getätigt.
Schritt 2
Schritt 3
Eintragung der Marke in das Markenregister
Zuletzt wird die Marke in das jeweilige Markenregister eingetragen. Jetzt ist Ihre Marke für die nächsten zehn Jahre geschützt. Der Zeitraum kann auch beliebig oft verlängert werden.
Die Führung eines Bestattungsunternehmens– negative Bewertung auf Portal löschen
Die Reputation ist gerade für Bestattungsunternehmen von hoher Bedeutung. Online-Portale wie:
Google, Jameda, Yelp, Facebook, Proven Expert, oder MyHammer
und weitere, geben (potenziellen) Kunden die Möglichkeit, sich über Ihr Bestattungsunternehmen zu informieren und eigene Erfahrungen als Rezension zu teilen.
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Google ist zweifelsohne eine der einflussreichsten Bewertungsplattformen im Web. Viele Kunden stützen ihre Wahl für einen Anbieter auf die dortigen Online-Bewertungen.
Allerdings spiegeln diese Bewertungen manchmal nicht die tatsächlichen Umstände wider oder können als ungerecht empfunden werden. Bei negativen Bewertungen für Ihr Bestattungsunternehmen sollten Sie prüfen, ob eine Löschung möglich ist. Sie müssen sich nicht jeder ungerechtfertigten Bewertung beugen. Eine rechtliche Vorgehensweise gegen solche Bewertungen ist durchaus möglich.
Einige Gründe für eine Löschung könnten sein:
Fehlinformation: Wenn der Bewertungsinhalt offenkundig nicht der Realität entspricht, z.B. wenn der Bewerter gar nicht Ihr Kunde war.
Beleidigende oder rechtlich bedenkliche Äußerungen: Wenn die Bewertung vorrangig diffamierenden Charakter hat oder beleidigende Begriffe enthält.
Gefälschte Rezensionen: Das Internet ist voll von gefälschten Profilen, die dazu dienen, ungerechtfertigte negative Bewertungen abzugeben. Manchmal stecken dahinter Mitbewerber, die versuchen, Ihr Geschäft in ein schlechtes Licht zu rücken. Solche Kommentare sollten von den Plattformen gelöscht werden.
Im Rahmen unserer rechtlichen Unterstützung können wir Sie durch den Prozess der Löschung ungerechtfertigter Bewertungen begleiten.
Ablauf der Löschung einer schlechten Online-Bewertung
Schritt 1
Sichtung der Unterlagen
Wir benötigen den Text Ihrer schlechten Bewertungen mit der entsprechenden Internetadresse und Ihrer Beschreibung des Sachverhaltes. Diesen können Sie uns einfach per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de zukommen lassen. Sie können auch über unser Kontaktformular an uns herantreten oder uns im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung anrufen.
Schritt 2
Kostenlose Erstprüfung
Im nächsten Schritt prüfen wir kostenlos, wie hoch die Erfolgsaussichten zur Löschung der Bewertung sind. Das Ergebnis teilen wir Ihnen schnellstmöglich mit. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, ob Sie uns mit der Entfernung der Bewertung beauftragen möchten.
Daraufhin wenden wir uns mit einem sogenannten notice-and-take-down-letter an das Bewertungsportal. Für Sie wird pro Bewertung ein einmaliges Pauschalhonorar fällig.
Schritt 2
Schritt 3
Löschung der Bewertung
Im Normalfall wird die Bewertung bei Vorliegen guter Erfolgsaussichten seitens des Portals gelöscht.
5. Exit & Nachfolge beim Bestattungsunternehmen
Nachfolge regeln
Für die geordnete Übertragung eines Unternehmens in Deutschland stehen mehrere Optionen offen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über zentrale Aspekte und Möglichkeiten im Bereich der Unternehmensnachfolge:
Innerfamiliäre Weitergabe:
Ist das Unternehmen in Familienhand, kann ein Übergang an Familienmitglieder eine Option sein. Hierbei sind die Qualifikation, Motivation und Visionen des potenziellen Erben zu beachten. Gerade im Bestattungsgewerbe erfolgt sehr oft eine Fortführung in der Familie.
Übertragung an Externe:
Falls innerhalb der Familie kein geeigneter Nachfolger vorhanden ist, kann das Unternehmen an externe Personen, ein anderes Geschäft oder auch an einen Angestellten veräußert werden. Auch diese Konstellation kommt öfter vor, da Sohn oder Tochter sich nicht immer mit der Tätigkeit als Bestattungsunternehmer anfreunden können,
Finanzierung der Weitergabe:
Das Thema Finanzierung der Nachfolge sollte im Vordergrund stehen. Hierzu zählen Möglichkeiten wie Selbstfinanzierung, Fremdfinanzierung (z.B. Kredite) oder Mischformen daraus.
Rechtliche und steuerliche Überlegungen:
Ein Wechsel an der Unternehmensspitze hat steuerliche und rechtliche Auswirkungen. Die Einbindung von Fachkräften, wie Steuerberatern oder Juristen, zur optimalen Gestaltung dieser Aspekte ist anzuraten.
Ermittlung des Unternehmenswerts:
Es ist wichtig, den genauen Wert des Unternehmens zu ermitteln. Dies dient als Basis für die Festlegung eines Kaufpreises und die Vermögensaufteilung.
Planung im betrieblichen Kontext:
Eine detaillierte betriebsinterne Nachfolgeplanung ist zu empfehlen. Dazu gehört die Definition zentraler Unternehmenspositionen, die schrittweise Delegation von Aufgaben und die Schulung des designierten Nachfolgers. Die transparente Kommunikation mit dem Team ist hierbei von großer Bedeutung.
Vertragliche Regelungen:
Sämtliche Abmachungen bezüglich der Nachfolge sollten schriftlich festgehalten werden. Dazu zählen unter anderem Verträge zum Unternehmenskauf, Übertragungsverträge von Geschäftsanteilen und Gesellschafterverträge.
Jede Unternehmensübergabe ist einzigartig und abhängig von diversen Variablen. Deshalb sollte man sich rechtzeitig externe Unterstützung durch Experten sichern, um eine passgenaue und zukunftsfähige Nachfolgelösung zu erarbeiten, die den besonderen Bedürfnissen des Unternehmens entspricht.
Verkauf eines Bestattungsunternehmens – Schritte
Das Veräußern einer GmbH oder einer anderen Unternehmensform bedarf einer durchdachten Vorgehensweise. Hier eine alternative Übersicht über die wesentlichen Schritte:
Vorabplanung
Vergewissern Sie sich, dass Ihr Bestattungsunternehmen in einem verkaufsfähigen Zustand ist. Aktualisieren Sie alle Dokumente, führen Sie eine transparente Buchführung und stellen Sie alle relevanten Informationen für Interessenten bereit.
Ermittlung des Unternehmenswertes:
Ziehen Sie einen Sachverständigen hinzu, um eine fundierte Bewertung Ihres Bestattungsunternehmens vorzunehmen. Dies wird Ihnen helfen, einen angemessenen Preisvorstellung zu erarbeiten und dient als Ausgangspunkt für anstehende Verhandlungen.
Akquise von Interessenten:
Suchen Sie gezielt nach möglichen Erwerbern. Dies kann mittels direkter Ansprache, über einen Vermittler, Online-Börsen oder klassischen Anzeigen geschehen.
Verkaufsgespräche:
Setzen Sie sich mit Interessenten zusammen, um das bestmögliche Angebot auszuarbeiten. Erörtern Sie dabei den geforderten Preis, die Modalitäten der Zahlung, den Zeitrahmen und weitere zentrale Verkaufsdetails.
Due Diligence:
Interessenten werden Ihr Bestattungsunternehmen detailliert prüfen wollen. Im Rahmen einer Due Diligence werden finanzielle, juristische und operative Facetten des Betriebs unter die Lupe genommen.
Ausarbeitung des Vertrages:
Sobald eine Übereinkunft erzielt wurde, muss ein rechtlich bindender Verkaufsvertrag verfasst werden. Setzen Sie hierfür auf einen Rechtsanwalt, um sicherzustellen, dass alle Belange korrekt adressiert werden und beide Parteien abgesichert sind.
Vollendung des Verkaufs:
Nach Vertragsunterzeichnung sind diverse formale Schritte notwendig, darunter ggf. die Anteilsübertragung, Modifikationen bei Unternehmensregistrierungen oder auch die finanzielle Abwicklung, bei der ein Notar oder eine Bank involviert sein kann.
Ein professionelles Unterstützungsnetzwerk, bestehend aus Rechtsanwälten, Steuerexperten und Beratern, kann wertvolle Hilfe während des Verkaufsprozesses bieten. Aufgrund der Einzigartigkeit jedes Verkaufsvorgangs ist maßgeschneiderte Beratung essentiell.
Bestattungsunternehmen abwickeln und schließen
Die Beendigung eines Unternehmens kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden, sei es aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten oder gesetzlichen Bestimmungen. Hier sind einige Wege, wie Sie dieses Vorhaben umsetzen können:
Insolvenz
Sollte Ihr Bestattungsunternehmen in eine Schuldensituation geraten, die nicht mehr tragbar ist, könnte ein Insolvenzverfahren notwendig werden. Bei einer Kapitalgesellschaft, wie der GmbH, ist in der Regel nur mit dem Unternehmenskapital zu haften.
Löschung aufgrund von Vermögenslosigkeit ohne Sperrjahr
Falls Ihr Bestattungsunternehmen nicht wie erwartet läuft und weder Vermögen noch Schulden vorhanden sind, könnte eine Löschung ohne Liquidationsverfahren und ohne Sperrjahr eine Option sein. In solch einem Szenario kann Ihr Unternehmenseintrag meist innerhalb von rund drei Monaten aus dem Handelsregister entfernt werden.
Liquidation
Die Liquidation (nach den §§ 66 ff. GmbHG) ist eine sichere Methode zur Beendigung eines Unternehmens. Dieses Verfahren ist auch dann anwendbar, wenn Ihr Betrieb noch aktives Vermögen besitzt oder noch operativ tätig ist, oder falls ein Gericht bzw. die Finanzbehörden eine Löschung aufgrund von Vermögenslosigkeit nicht zulassen.
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[teambox-unter]
[prinz-unter]
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).








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