• Bestattungsunternehmen gründen und betreiben: Bundesweit vom Anwalt

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Als Bestatter selbstständig machen

Es gibt Berufe, die unabhängig von Konjunktur und anderen Rahmenbedingungen immer benötigt werden. Dazu gehört das  Bestattungsgewerbe.

Bestatter agieren nicht nur als zentrale Anlaufstelle für die Planung und Durchführung von Beerdigungen und Trauerfeiern. Sie übernehmen oft auch eine Rolle als seelischer Unterstützer.

Zu ihren Aufgaben gehören die Planung und Koordination von Terminen sowie die Überführungen Verstorbener, deren Vorbereitung für die Beisetzung sowie die Durchführung und Planung von Beerdigungen, Gedenkveranstaltungen, Todesanzeigen usw. Daneben geht es in dem Gewerbe aber auch um die Beratung und Unterstützung der Hinterbliebenen, die Herstellung von Verbindungen zu anderen Dienstleistern (Kirche, Friedhöfe usw.) sowie das Angebot von Bestattungsartikeln (Särge, Urnen usw.).

Wie Sie bei der Gründung eines Bestattungsunternehmens vorgehen sollten,  was es dabei zu beachten gibt und was wir für Sie tun können erfahren Sie in diesem Beitrag.

Bild von einem Friedhof

Inhaltsverzeichnis

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.