Selbständig machen als digitaler Dienstleister, virtuelle Assistenz – virtuelle Assistenz gründen und betreiben

  • Selbständig machen als digitaler Dienstleister: Bundesweit vom Anwalt

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Selbständig machen als digitaler Dienstleister, virtuelle Assistenz

Sie spielen mit dem Gedanken, ortsunabhängig zu arbeiten? Dann könnte die Tätigkeit als digitaler Dienstleister/ virtuelle Assistenz genau das Richtige für Sie sein. Sie eignet sich perfekt  für das Homeoffice und als Fernarbeit und ermöglicht es, vollständig digital zu agieren. Sie können dabei für Kunden ortsunabhängig, überregional oder sogar weltweit tätig werden.

In den USA gibt es die Entwicklung hin zur virtuellen Assistenz (VA) schon länger, in Deutschland hat sie im Zuge der Corona-Pandemie Auftrieb bekommen. Immer mehr Firmen übertragen Aufgaben auf virtuelle Dienstleister.

Wie Sie bei der Gründung eines digitalen Dienstleistungsunternehmens vorgehen sollten,  was es dabei zu beachten gibt und was wir für Sie tun können erfahren Sie in diesem Beitrag.

Bild von Frau am Laptop, die Kaffee trinkt

Inhaltsverzeichnis

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1. Gründung Ihrer digitalen Dienstleistungsfirma

  • Schritt 1 - Kostenlose Erstberatung

    Wir beraten Sie zunächst zur Wahl der richtigen Rechtsform für Ihre digitale Dienstleistungsfirma.

  • Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung

    Sie bekommen bei uns eine eingehende Gründungsberatung und wir erstellen Ihnen einen passgenauen Gründungsplan.

    Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung

  • Schritt 3 - Aufsetzen des Gesellschaftsvertrages

    Sollten Sie in Form einer Gesellschaft gründen, erstellen wir Ihren Gesellschaftsvertrag auch innerhalb von 24 Stunden.

  • Schritt 4 - Gründung Ihrer Dienstleistungsfirma

    Wir tragen Ihre digitale Dienstleistungsfirma ggf. in das Handelsregister ein und melden sie steuerlich sowie gewerblich an. Sie erhalten ferner eine Abschlussberatung, in der sie offene Fragen klären können.

    Schritt 4 - Gründung Ihrer Dienstleistungsfirma

Rechtsform für digitales Dienstleistungsunternehmen wählen

Wenn Sie ein digitales Dienstleistungsunternehmen/ eine virtuelle Assistenz gründen wollen, dann gilt es, vorab zu klären, welche Rechtsform dafür geeignet ist.

Sind Sie gewerblich tätig, so benötigen Sie eine Rechtsform, die dafür ausgelegt ist. Auch die Finanzierung  und Haftung sowie die Frage, ob Sie alleine oder zu mehreren gründen möchten, spielen eine Rolle.

Für die Gründung einer digitalen Dienstleistungsfirma kommen insbesondere infrage:

  • das Einzelunternehmen 
  • die GbR
  • die GmbH
  • die UG

Eine digitale Dienstleistungsfirma als Einzelunternehmen gründen

Viele, die den Weg der virtuellen Assistenz oder anderer freiberuflicher Tätigkeiten wählen, gründen als Einzelunternehmen.

Dieser Weg überzeugt im Hinblick auf  seinen minimalen bürokratischen Aufwand. Es ist kein Anfangskapital erforderlich und die administrativen Hürden sind gering. Allerdings ist zu beachten, dass im Falle von Schulden oder Haftungsansprüchen das eigene Privatvermögen auf dem Spiel steht.

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Virtuelle Assistenz als GbR gründen

Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kommt in Betracht, wenn mindestens zwei Personen zusammen gründen. Es wird ein Gesellschaftsvertrag geschlossen und es muss ein  gemeinsames Ziel verfolgt werden.

Die GbR ist von der Gewerbesteuer befreit und die  Gewinnermittlung ist durch Einnahmen-Überschussrechnung möglich.

Wie beim Einzelunternehmen haften die GbR-Gesellschafter aber unbegrenzt mit ihrem geschäftlichen und persönlichen Vermögen.

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Digitales Dienstleistungsunternehmen als GmbH gründen

Wollen Sie digitale Dienstleistungen im größeren Stil anbieten, etwa mit mehreren Mitarbeitern, kommt auch eine GmbH in Betracht. Dafür ist allerdings einiges an Startkapital notwendig. Das Mindeststammkapital liegt bei 12.500 Euro. Es ist ein Notartermin erforderlich, ebenso wie eine  Eintragung in das Handelsregister.

Vorteile einer GmbH liegen in der beschränkten Haftung der Gesellschafter, aber auch in ihrem hohen Ansehen im Geschäftsverkehr. Die Haftung ist auf das Stammkapital begrenzt. Für eine komplette Befreiung von der persönlichen Haftung muss eine Einlage von 25.000 Euro geleistet werden.

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Virtuelle Assistenz gründen als UG (haftungsbeschränkt)

Als Alternative zu Einzelunternehmen oder GmbH kommt auch  eine UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt) infrage. Wie bei der GmbH ist lediglich das Firmenvermögen haftbar.

Die UG ähnelt der GmbH. Das erforderliche Stammkapital beträgt aber nur 1 Euro. Allerdings ist für den tatsächlichen Betrieb des Unternehmens rein faktisch eine höhere Einlage erforderlich.

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Digitales Dienstleistungsunternehmen gründen als Partnergesellschaft

Die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft ist lediglich für Freiberufler möglich. Nur natürliche Personen können dabei Partner sein. Der Partnerschaftsvertrag ist schriftlich zu verfassen. Die Gesellschaft wird im Partnerschaftsregister eingetragen. Für Schulden haften die Partner aber mit dem Vermögen der Partnerschaft und ihrem persönlichen Vermögen, es sei denn es wird die Unterform der  Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mB) gewählt. Diese  ist derzeit aber nur für Freiberufler zulässig, deren Berufshaftpflichtversicherungen durch Berufsrecht geregelt sind.

Handelsregistereintrag

Je nach Rechtsform  kann die Eintragung in das Handelsregister nötig sein. Es listet alle offiziell registrierten Handelsunternehmen. Wenn Sie planen, eine digitale Dienstleistungsfirma als Handelsgesellschaft zu gründen, ist der Eintrag ins Handelsregister zwingend. Dies betrifft insbesondere Rechtsformen wie die UG oder GmbH.

Wir bieten Ihnen an, die Registrierung im Handelsregister im Rahmen unserer Leistungen für Sie zu übernehmen.

Digitale Dienstleistungsfirma beim Finanzamt anmelden

Dem Finanzamt ist Unternehmensgründung mitzuteilen und eine Steuernummer zu beantragen. Erst wenn  diese vorliegt, können Rechnungen ausgestellt werden.

Es ist z.B. auch anzugeben, ob die Kleinunternehmerregelung gewählt wird. Viele allein gründende Freelancer melden sich als Einzelunternehmer und Kleingewerbetreibende an.

Wer im letzten Jahr einen Umsatz von weniger als 22.000 € erzielt hat und für das kommende weniger als  50.000  erwartest, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen. Er ist von der Umsatzsteuer befreit und muss  keine monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen tätigen. Allerdings kannst er auch keine Vorsteuer für getätigte Anschaffungen geltend machen. Die Kleinunternehmereigenschaft nach § 19 UStG ist auf den Rechnungen anzugeben.

Unser Serviceangebot enthält die Anmeldung beim Finanzamt. Darüber hinaus erstellen wir, wenn nötig, die Eröffnungsbilanz für das digitale Dienstleistungsunternehmen.

Anmeldung beim Gewerbeamt

Grundsätzlich ist jede gewerbliche Tätigkeit, die selbstständig, dauerhaft und mit der Absicht zur Gewinnerzielung ausgeübt wird, bei der zuständigen Behörde zu melden.

In Deutschland müssen, mit Ausnahme der sogenannten freien Berufe, wie z.B. Journalisten, alle Selbstständigen eine Gewerbeanmeldung  durchführen, egal ob sie haupt- oder nebenberuflich selbstständig tätig sind.

Ob Sie freiberuflich tätig sind, entscheidet letztendlich das für Sie zuständige Finanzamt. Es stützt seine Entscheidungen hauptsächlich auf § 18 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes, der spezifische freiberufliche Tätigkeitsgruppen definiert. Es wird unterschieden zwischen:

  • Katalogberufen (wie Heilberufe, rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende, naturwissenschaftliche und technische sowie informationsvermittelnde und sprachliche Berufe),
  • Berufen, die den Katalogberufen ähnlich sind,
  • Tätigkeitsberufen (selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten).

Freiberufler müssen die Aufnahme ihrer Selbstständigkeit lediglich dem zuständigen Finanzamt melden. Sie sind von der Gewerbesteuer und der Pflicht zur Buchführung befreit.

Anmeldung bei der IHK

Ihre digitale Dienstleistungsfirma muss ferner ggf. bei der örtlichen IHK angemeldet werden. Dies ist vor Aufnahme des Geschäftsbetriebs erforderlich.

Besondere Zugangsvoraussetzungen

Für einige Dienstleistungs-Berufe sind spezifische Voraussetzungen und Kenntnisse gefordert, um sie ausüben zu können. Für Dienstleister im gewerblichen Bereich sind die sogenannten erlaubnispflichtigen und überwachungspflichtigen Gewerbe nach der Gewerbeordnung von Bedeutung.

Bestimmte Freiberufler  dürfen ihre Tätigkeit  erst nach Zulassung durch die jeweilige berufsständische Kammer ausüben.

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit variieren je nach Beruf. Bei vielen freien Berufen sind die Zulassungsvoraussetzungen in Berufsgesetzen geregelt.

2. Der Betrieb einer digitalen Dienstleistungsfirma


Buchhaltung outsourcen

Laut den Vorgaben des Handelsgesetzbuches (HGB) müssen viele Firmen eine Bilanz erstellen und eine doppelte Buchhaltung durchführen – das sind durchaus anspruchsvolle Pflichten. Es kann sinnvoll sein, Ihre Buchhaltungsprozesse an einen spezialisierten Dienstleister auszulagern. So können Sie sich verstärkt Ihren Kunden und dem Hauptgeschäft widmen, während Sie gleichzeitig einen klareren Überblick über Ihre finanzielle Situation erhalten. Zudem trägt der Dienstleister die Verantwortung für eine fehlerfreie Buchführung, was Ihnen zusätzliche  Sicherheit bringt.

  • Minimierung des Verwaltungsaufwands

  • Überblick Ihrer Finanzlage

  • Auslagerung der Haftung


Geschäftsmodell der digitalen Dienstleistungen

Die Angebote digitaler Dienstleister sind vielfältig. Sie reichen von der Website-Erstellung und -pflege oder das Online Marketing/ SEO. Social Media und Programmierung über Steuern und Buchhaltung, Office-Management, Datenpflege bis zu Grafikdesign oder PR.

Entsprechend vielfältig sind auch die Anforderungen. Neben Personen mit einschlägiger Ausbildung (Journalisten, Sekretärinnen, Grafiker…) finden sich in dem Bereich auch viele Quereinsteiger. Wichtig ist, eigenverantwortlich und termintreu arbeiten und sich selbst gut organisieren zu können.

Das Spektrum der Dienstleistungen sollten Sie klar identifizieren. Was macht Ihr Angebot aus und hebt es  von der Konkurrenz ab? Wer sind die Zielgruppen? Wenden Sie sich an  Startups,  Mittelständler oder Agenturen? Sollen bestimmte Branchen angesprochen werden?

Sie sollten den Markt genau analysieren. Welche Nachfrage besteht?  Wer sind die Hauptkonkurrenten? Infolge der Expansion des Online-Geschäfts und der wachsenden Akzeptanz digitaler Kommunikationstools hat sich die virtuelle Assistenz als Bestandteil der Arbeitswelt etabliert. Das flexible und ortsunabhängige Arbeitsmodell zieht auch  immer mehr Interessenten an. Daher stehen Sie zunehmend im Wettbewerb mit anderen  Dienstleistern.


Marketing für digitale Dienstleistungen

Um mit digitalen Dienstleistungen erfolgreich zu sein, müssen Sie potenzielle Kunden auf sich aufmerksam machen.  Helfen können dabei vor allem auch Online-Marketing-Tools.

Die eigene Webseite ist ein Muss. Kunden sollten hier einen schnellen Überblick über Ihre Dienstleistungen erhalten. Ergänzend können die Sozialen Medien als Werbeplattform dienen.

Helfen können auch Business-Netzwerke (Xing, LinkedIn usw). Hier sollten Sie aussagekräftige Profile einstellen. Unternehmen suchen in diesen Netzwerken  häufig nach Anbietern virtueller Dienstleistungen, denen sie Aufgaben übertragen können.  Auch Freelancer-Portale, wie Freelance.de, können Ihnen zu Aufträgen verhelfen. Speziell für die virtuelle Assistenz gibt es auch Vermittlungsportale, wie eAssistentin oder virtuelle-helfer.de.

Daneben sollte natürlich auch die klassische Kundenakquise betrieben werden. Die Frage lautet: Wer ist die potenzielle Kundschaft und wo kann man sie erreichen? Stellen Sie Ihre Leistungen und Kernkompetenzen heraus. Analysieren Sie auch die Konkurrenz: Was können Sie bieten, was diese nicht im Angebot hat?

Machen Sie für Interessenten auch den Kundennutzen deutlich. Virtuelle Dienstleister geben Firmen die Möglichkeit, zeitaufwändige Arbeiten auszulagern, um sich auf Kernaktivitäten zu konzentrieren oder ihre Arbeitslast zu reduzieren. Im Gegensatz zu festangestellten Mitarbeitern sind die Dienstleister nicht durch starre Arbeitsstunden oder Verträge gebunden. Dies bietet den Kunden mehr Flexibilität. Sie haben auch die Freiheit, den Fokus der Arbeit nach Bedarf zu ändern. Ein weiterer bedeutender Pluspunkt für den Kunden sind finanzielle Einsparungen bei Lohnnebenkosten, Kranken- oder Urlaubstagen. Auch Kosten für Büroräume entfallen.

IT, Datenschutz

Wenn Sie als digitales Dienstleistungsunternehmen automatisch personenbezogene Daten Ihrer Kunden verarbeiten und dafür mindestens neun Mitarbeiter beschäftigen, schreibt das Gesetz vor, dass Sie einen Datenschutzbeauftragten ernennen müssen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie im Auftrag Datenverarbeitungsdienste anbieten. Beachten Sie, dass bereits die Nutzung von Computertechnik als “automatische Verarbeitung” gewertet wird.

Mitarbeiterbeschäftigung

Wenn Ihr digitales Dienstleistungsunternehmen expandiert, kann dies den Bedarf an weiteren Angestellten mit sich bringen. Es ist dabei wichtig, sich der geltenden Arbeitsrechtsgesetze und -pflichten, wie Sozialversicherungsbeiträge und Arbeitsschutzvorschriften, bewusst zu sein. Zudem ist es notwendig, Arbeitsverträge für Ihre neuen Mitarbeiter auszuarbeiten.

Versicherungen und Altersversorgung

Betriebliche Absicherung

Je nach Geschäftstätigkeit variieren die Versicherungsanforderungen. Im Dienstleistungsbereich sind oft die Betriebshaftpflicht, die Berufshaftpflicht und eine Rechtsschutzversicherung relevant.  

Persönliche Absicherung

Im persönlichen Bereich sollten Sie als Selbstständiger an die Kranken- und Pflegeversicherung denken, an die Unfallversicherung sowie ggf.  eine berufsständische Altersvorsorge bzw. die  verpflichtende oder freiwillige gesetzliche Rentenversicherung.

3. Unternehmensführung und Wachstum der digitalen Dienstleistungsfirma

Finanzplan und  Finanzierung

Das Aufstellen eines Finanzplans ermöglicht es, anstehende Kosten, persönliche Entnahmen und voraussichtliche Einnahmen für die Zukunft, das Gründungsjahr und die beiden anschließenden Geschäftsjahre zu planen. Der Plan  spielt auch eine wichtige Rolle bei der Steuer, da er eine Prognose über den erwarteten Jahresumsatz liefert.

Bevor Sie mit Ihrer digitalen Dienstleistungsfirma starten, ist es wichtig, gründlich über das benötigte Startkapital und die anfallenden Kosten nachzudenken. Ebenso wichtig ist die Preiskalkulation.

Mit Hilfe eines Business-Plans kann der richtige Stundensatz kalkuliert werden. Der geeignete Stundensatz hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zu diesen zählen unter anderem die eigene Qualifikationen, Erfahrungen und die Kosten, die für den Lebensunterhalt benötigt werden. Bei der Festlegung des Stundensatzes sind Steuern, Krankenversicherungsbeiträge, Rentenversicherung usw. zu berücksichtigen. Der Satz muss außerdem auch unbezahlte Arbeiten, wie Verwaltungstätigkeiten,  Akquise und Urlaub, berücksichtigen. Wenn es um digitale Dienstleistungen geht, bestimmt aber auch die Nachfrage, wie hoch der Preis sein kann.

Ein allein arbeitender virtueller Assistent benötigt oft nicht viel mehr als einen PC, Schreibtisch und Telefon – mit entsprochen niedrigen Startkosten. Digitale Dienstleister, die sich größer aufstellen, z.B. mit einem ganzen Team,  haben natürlich mehr Kapitalbedarf.

Neben Eigenkapital werden Gründungs-Finanzierungen oft durch  Bankkredite, Investorengelder,  Beteiligungsverträge usw.  bestritten.


Steueroptimierung und Investitionen

Die erfolgreiche finanzielle Optimierung eines digitalen Dienstleistungsunternehmens ist auf unterschiedliche Art möglich. Hier einige Strategien:

Richtige Rechtsform:

Die Entscheidung für eine Rechtsform kann eine deutliche Auswirkung auf die Steuerlast haben. Sie sollten die steuerlichen Vor- und Nachteile der Rechtsformen vor der Gründung vergleichen.

Ausgaben und Abschreibungen:

Geschäftsausgaben und Abschreibungen können die Steuerbelastung mindern. Dies reicht von Büromaterial über Marketing und Werbung bis zur  IT-Ausstattung.

Mehrwertsteuer:

Je nach Art Ihrer Dienstleistungen können unterschiedliche Arten der Optimierung der Mehrwertsteuer eingesetzt werden. Insbesondere bei der digitalen Assistenz findet oft die Kleinunternehmerregelung Anwendung, die unter dem Punkt Steueranmeldung erläutert wurde,

Nutzung von steuerlichen Anreizen:

Neu gegründete digitale Dienstleistungsunternehmen können von Steuervorteilen und Förderungen profitieren, wie z.B. dem “EXIST-Gründerstipendium” für innovative Start-ups.

Investitionen:

Wenn Sie in Ihr digitales Dienstleistungsunternehmen investieren wollen, gibt es wieder mehrere Wege:

Eigenkapitalinvestition:

Sie könnten eigenes Geld investieren. Die erhöht Ihren Eigentumsanteil am Unternehmen.

Externe Investoren:

Sie könnten sich auch externe Investoren suchen, die Kapital in Ihr digitales Dienstleistungsunternehmen investieren (Venture-Capital, Business Angels usw.)  Beachten Sie aber, dass Sie dann ggf. Unternehmensanteile abgeben müssen.

Kredite:

Kredite von Banken oder anderen Kreditgebern sind eine gängige Alternative.

Crowdfunding:

Beim Crowdfunding investieren viele Menschen kleine Beträge in Ihr digitales Dienstleistungsunternehmen. Online-Plattformen übernehmen die Vermittlung.

Geschäftspartner:

Sie könnten auch  Geschäftspartner gewinnen, die Kapital geben und eine Beteiligung erhalten.

Ein Finanzexperte oder Unternehmensberater kann Sie zur besten Finanzierungsstrategie für Ihr Unternehmen  beraten.

Ehe, Familie, Erbschaft


Ehe

Als Unternehmensinhaber gibt es für Sie einige Aspekte, die es bei einer Eheschließung aus unternehmerischer Sicht zu beachten gilt. Dazu gehört der Güterstand. Da der Güterstand der Zugewinngemeinschaft von Gesetzes wegen automatisch gilt, kann ein Ehevertrag mit abweichender Regelung sinnvoll sein. Er kann vor oder während der Ehe abgeschlossen werden. Neben dem Güterstand können z.B. auch Regelungen zu Unternehmensanteilen, Vermögenswerten usw. für den Fall  einer Scheidung festgelegt werden. Die Eheschließung hat auch erbrechtliche Folgen. Regelungen für den Fall zu treffen, dass einer der Ehepartner stirbt, können den Fortbestand des Unternehmens sichern.

Eine Eheschließung bringt auch  steuerliche Folgen mit sich (Einkommensteuer oder Erbschafts- und Schenkungssteuer), die bedacht werden sollten.

Falls der Ehepartner eine aktive Rolle im Unternehmen übernimmt, sollten ggf. entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden.

Familie

Ein Unternehmensinhaber hat mehrere Möglichkeiten, um seine Kinder am Unternehmen zu beteiligen.

Er kann ihnen Unternehmensanteile übertragen, den (erwachsenen) Kindern eine Rolle als Geschäftsführer oder in anderen leitenden Positionen im Unternehmen übergeben oder ihnen eine Ausbildung im eigenen Unternehmen ermöglichen.

Die Gründung einer Familiengesellschaft, bei der die Familienmitglieder Gesellschafter sind, ist eine weitere Option.

Erbschaft

Es gibt mehrere Möglichkeiten, ein Unternehmen zu vererben.

Durch ein Testament oder einen Erbvertrag kann der Unternehmensinhaber einen oder mehrere Erben bestimmen.

Bei der vorweggenommenen Erbfolge überträgt der Unternehmer zu Lebzeiten das Unternehmen oder Teile davon.

In Gesellschaftsvertrag oder Satzung  können ebenfalls Vorkehrungen  für die Unternehmensnachfolge getroffen werden.

4. Herausforderungen an die digitale Dienstleistungsfirma

Problemen vorbeugen, Recht bekommen, Angriffe abwehren


AGB für digitale Dienstleister

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), also Vertragsbedingungen, die ein Unternehmer für eine Vielzahl von Verträgen festlegt, können die Geschäfte vereinfachen. Durch sie können gesetzliche Regelungen auch teils im Sinne des Verwenders modifiziert werden. Dabei sind natürlich bestimmte Grenzen einzuhalten.

Da digitale Dienstleister oft nicht für Privatpersonen (Verbraucher), sondern für andere Unternehmer tätig sind, ist der Gestaltungsspielraum bei ihnen vergleichsweise groß.


Verträge für digitale Dienstleister

Digitale Dienstleister können unterschiedliche Vertragstypen abschließen.

Bei Dienstverträgen wird die Erbringung einer bestimmten Arbeit vereinbart. Gezahlt wird, wenn die Arbeit getan ist, es wird aber kein bestimmtes Ergebnis garantiert.

Bei Werkverträgen verpflichtet sich der Unternehmer dazu, ein bestimmtes Werk zu erstellen, es ist also ein konkretes Resultat geschuldet.

Marke anmelden

Die Anmeldung einer Marke kann auch für digitale Dienstleistungsunternehmen zu überlegen sein. Sie schützt den Namen des Unternehmens oder die angebotenen Dienstleistungen und stärkt den Wiedererkennungswert bei Kunden.

Eine Marke kann  national (DE) oder europaweit (EU) angemeldet werden.

Vor der Anmeldung sollte eine umfassende Markenprüfung erfolgen, ob die gewünschte Marke schon durch andere Firmen markenrechtlich geschützt ist. Das Deutsche Patent- und Markenamt oder das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum nehmen die Eintragung vor.

  • Schritt 1

    Kostenfreie Erstberatung

    Wir wählen mit Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch die passende Marke für Ihr digitales Dienstleistungsunternehmen aus.

  • Schritt 2

    Prüfung der Eintragungsfähigkeit

    Sodann prüfen wir, ob die Marke auch in das gewünschte Register eingetragen werden kann (Bekanntheitsschutzprüfung, Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche).

    Schritt 2

  • Schritt 3

    Eintragung der Marke in das Markenregister

    Zuletzt wird die Marke eingetragen. Sie haben Schutz für zehn Jahre. Dieser kann später auch verlängert werden.

  • Fliegende Feder

Die Führung einer digitalen Dienstleistungsfirma – negative Bewertung auf Portal löschen

Die Reputation Ihrer digitalen Dienstleistungsfirma ist ein wichtiger Faktor für Ihren geschäftlichen Erfolg. Online-Portale wie:

Google, Yelp, Facebook, Proven Expert, oder MyHammer

bieten Menschen die Möglichkeit, sich über Ihre digitalen Dienstleistungsfirma zu informieren und eigene Erfahrungen zu teilen.

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Mehr Informationen

Google ist die bekannteste Bewertungsplattformen, die viele nutzen, um einen Dienstleister auszuwählen.  Es ist wichtig, bei negativen Bewertungen Ihres digitalen Dienstleistungsunternehmens zu prüfen, ob sie entfernt werden können. Ungerechtfertigte Bewertungen müssen Sie nicht hinnehmen.

Eine Bewertung kann unter folgenden Voraussetzungen entfernt werden:

  • Der Inhalt entspricht nicht der Wahrheit.
  • Sie enthält Beleidigungen oder andere strafrechtlich relevante Aussagen.
  • Es handelt ich um eine gefälschte Bewertung, etwa mittels Fake-Accounts.

Als Teil unserer rechtlichen Services können wir Ihnen bei der  Löschung einer ungerechtfertigten Bewertung helfen.

Ablauf der Löschung einer schlechten Online-Bewertung

  • Schritt 1

    Sichtung der Unterlagen

    Wir benötigen den Text Ihrer schlechten Bewertungen mit der entsprechenden Internetadresse und Ihrer Beschreibung des Sachverhaltes. Diesen können Sie uns einfach per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de zukommen lassen. Sie können auch über unser Kontaktformular an uns herantreten oder uns im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung anrufen.

  • Schritt 2

    Kostenlose Erstprüfung

    Wir prüfen kostenlos, wie die Erfolgsaussichten zur Löschung sind. Das Ergebnis teilen wir Ihnen  mit und Sie können dann entscheiden, ob Sie uns mit der Entfernung beauftragen.

    Falls ja wenden wir uns mit einem sogenannten notice-and-take-down-letter an das Bewertungsportal. Für Sie wird pro Bewertung ein einmaliges Pauschalhonorar fällig.

    Schritt 2

  • Schritt 3

    Löschung der Bewertung

    Meist wird die Bewertung bei  guten Erfolgsaussichten vom Portal gelöscht.

5. Exit & Nachfolge beim digitalen Dienstleistungsunternehmen

Betriebliche Nachfolgeplanung:

Es ist sinnvoll, eine genaue betriebliche Nachfolgeplanung durchzuführen. Dazu gehören die Identifizierung von Schlüsselrollen im Unternehmen, die stufenweise Übertragung von Verantwortungsbereichen und die Entwicklung der Kompetenzen des Nachfolgers.

Jede Unternehmensnachfolge ist anders und es ist ratsam, frühzeitig professionelle Beratung von Anwälten, Steuerberatern und Unternehmensberatern zu suchen, um die richtige Nachfolgestrategie zu finden.

Ihre Nachfolge regeln – die Optionen:

Es gibt diverse Möglichkeiten, die Unternehmensnachfolge zu regeln, insbesondere folgende:

In der Familie:

Unternehmen in Familienbesitz können z.B. von einem Mitglied der Familie übernommen werden. Das hängt natürlich von dessen Interessen und  Fähigkeiten ab.

Durch Dritte:

Alternativ kann eine Nachfolge durch Dritte erfolgen. Infrage kommen ein Drittkäufer, ein anderes Unternehmen oder aber ein  bisheriger Mitarbeiter.

Finanzierung der Nachfolge:

Auch die Finanzierung der Unternehmensnachfolge will bedacht sein, sei es die Eigen- oder Fremdfinanzierung  oder aber eine Kombination  beider.

Steuerliche und rechtliche Fragen:

Die Unternehmensnachfolge hat immer auch steuerliche und rechtliche Aspekte, die von Steuerberatern und Anwälten beleuchtet werden sollten.

Unternehmensbewertung:

Eine Bewertung des Unternehmens ist maßgeblich für die Preisfindung und die Vermögensverteilung bei der Nachfolge.

Dokumentation und Verträge:

Vereinbarungen zur Nachfolge sind genau zu dokumentieren. Seien es Unternehmenskaufverträge, Verträge zur Übertragung von Anteilen oder Gesellschaftsverträge.


Digitales Dienstleistungs-Unternehmen, GmbH, UG  verkaufen


Die Veräußerung einer GmbH verläuft in einer Reihe von Schritten. Hier eine  Übersicht:

Vorbereitung:

Machen Sie Ihr digitales Dienstleistungs-Unternehmen verkaufsbereit. Prüfen Sie Unternehmensunterlagen, Buchhaltung und weitere für Käufer relevante Informationen.

Wertbestimmung:

Geben Sie eine Bewertung des digitalen Dienstleistungs-Unternehmens in Auftrag. So bestimmen Sie einen realistischen Verkaufspreis  als Grundlage der Verkaufsverhandlungen.

Suche nach potenziellen Käufern:

Suchen Sie potenzielle Käufer, die Interesse haben. Unternehmensmakler, Online-Plattformen oder  Verkaufsanzeigen können dabei helfen.

Vertraulichkeit:

Lassen Sie potenzielle Käufer Geheimhaltungsvereinbarungen unterschreiben. Vertraulichkeit sollte während des  Verkaufsprozesses gewahrt sein.

Verhandlungen:

Verhandeln Sie mit den mit potenziellen Käufern über den Kaufpreis, die Zahlungsbedingungen, den Zeitplan und usw.

Sorgfältige Prüfung (Due Diligence):

Käufer nehmen normalerweise eine Due-Diligence-Prüfung vor, um das digitale Dienstleistungs-Unternehmen genauer einschätzen zu können. Gegenstand sind finanzielle, rechtliche und betrieblichen Aspekte.

Kaufvertrag:

Nach der Einigung wird ein Kaufvertrag aufgesetzt. Es sollte ein erfahrener Anwalt hinzugezogen werden, um alle wichtigen Punkte zu berücksichtigen.

Abschluss der Transaktion:

Nach der Unterzeichnung wird die Durchführung des Verkaufs eingeleitet (Übertragung der Geschäftsanteile,  Änderung der Unternehmensdokumente, die Abwicklung der finanziellen Angelegenheiten usw.)

Fachleute  wie Anwälte, Steuerberater und Unternehmensberater sind dabei eine wertvolle Hilfe.

  • Start-Up Gründung

Dienstleistungsfirma abwickeln und schließen

Manchmal kommt man nicht umhin, ein Unternehmen wieder zu beenden. Ob aus wirtschaftlichen Gründen oder wegen gesetzlicher Vorschriften. Es gibt mehrere Optionen, das zu tun, wie Liquidation, Löschung wegen Vermögenslosigkeit oder aber Insolvenz.

Insolvenz

Wenn das digitale Dienstleistungsunternehmen zu  viele Schulden hat, müssen Sie möglicherweise Insolvenz anmelden.

Löschung aufgrund von Vermögenslosigkeit ohne Sperrjahr

Bei ausbleibendem Geschäftserfolg kann es sinnvoll sein, die Löschung ohne Sperrjahr und Liquidation aufgrund von Vermögenslosigkeit zu betreiben. Dann darf das  Unternehmen aber weder Vermögen noch Verbindlichkeiten haben. In etwa drei Monaten kann es aus dem Handelsregister entfernt werden.

Liquidation

Die Liquidation (§§ 66 ff. GmbHG) ist die zuverlässigste Methode der Beendigung. Sie ist auch durchführbar, wenn es noch Vermögen, laufende Geschäfte usw. gibt oder Gericht/ Finanzamt das Verfahren aufgrund von Vermögenslosigkeit verweigern.

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