Als Energieberater selbstständig machen, Energieberatung gründen

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Als Energieberater selbstständig machen, Energieberatung gründen

Die Welt verändert sich rapide in Richtung Nachhaltigkeit und Energieeffizienz. Dies wirkt sich besonders auf den Immobilien- und Bauwesenbereich aus. Wenn Sie darüber nachdenken, in dieses innovative Feld einzusteigen oder Ihr bestehendes Geschäftsmodell zu erweitern, finden Sie in diesem Artikel  praktische Tipps.

Der neue Trend: Energieeffiziente Beratung

Das ständig wachsende Bewusstsein für Umweltschutz und Nachhaltigkeit hat zu einem bedeutenden Aufschwung in der Energieberatung geführt. Die Betonung liegt nicht nur auf Neubauten, sondern auch auf der Renovierung von Bestandsimmobilien, um sie energieeffizienter zu gestalten. Daher ist der Energieausweis, der bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien erforderlich ist, ein wichtiges Dokument.

Tätigkeitsfelder eines Energieberaters

Ein Energieberater konzentriert sich hauptsächlich auf die Energieeffizienz von Gebäuden. Zu den Hauptaufgaben gehören:

  1. Analyse des Energieverbrauchs und Identifikation von Schwachstellen.
  2. Erstellung von Energieausweisen für Verkaufs- oder Vermietungszwecke.
  3. Durchführung von Energieaudits, um Immobilien entsprechend zu zertifizieren.
  4. Beteiligung an der Planung neuer Bauvorhaben, um diese von Anfang an energieeffizient zu gestalten.

Es gibt erhebliche Geschäftschancen in diesem Bereich, insbesondere für diejenigen, die bereits in der Bau- und Immobilienbranche tätig sind.

Wie werden Sie ein qualifizierter Energieberater?

Die Bezeichnung “Energieberater” ist nicht geschützt. Wenn Sie jedoch den Titel “Gebäudeenergieberater” anstreben, benötigen Sie ein Zertifikat der Handwerkskammer. Einige Wege, um Energieberater zu werden, sind:

  • Erfolgreicher Abschluss eines Handwerksmeisterkurses.
  • Ein Hochschulstudium in relevanten Fachrichtungen.
  • Nachweis über Fachkenntnisse in relevanten Bereichen.

Für diejenigen, die keinen Handwerksmeistertitel besitzen, gibt es weitere Optionen, z. B. ein Bachelor-Studium in Energieverfahrenstechnik oder Energiewirtschaft und -management.

Bild von einer Lampe

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1. Gründung Ihrer Energieberatung

  • Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung

    Wir beraten Sie im ersten Schritt zur Wahl der richtigen Rechtsform für Ihre Energieberatung.

  • Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung

    Sie erhalten eine ausführliche Gründungsberatung. Wir erstellen außerdem Ihren individuellen Gründungsplan für Ihre Energieberatung.

    Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung

  • Schritt 3 - Erstellung des Gesellschaftsvertrages

    Bei Bedarf sind wir oft dazu in der Lage, Ihren Gesellschaftsvertrag innerhalb von 24 Stunden zu erstellen.

  • Schritt 4 - Gründung Ihrer Energieberatung

    Wir tragen Ihre Energieberatung in das Handelsregister ein und melden sie steuerlich sowie gewerblich an. Sie erhalten darüber hinaus eine anwaltliche Abschlussberatung, in der sie offene Fragen klären können.

    Schritt 4 - Gründung Ihrer Energieberatung

Rechtsform für Ihre Energieberatung wählen

Wenn Sie sich als Energieberater selbstständig machen wollen, dann sollten Sie zunächst überlegen, welche Rechtsform dafür passend ist. Dabei spiele u.a. die Finanzierung  und Haftung sowie die Frage, ob Sie alleine oder zu mehreren gründen möchten, eine Rolle.

Für die Gründung einer Energieberatung kommen z.B. in Betracht:

  • das Einzelunternehmen 
  • die GbR
  • die GmbH
  • die UG

Energieberatung als Einzelunternehmen

Einzelunternehmen sind bei Gründern beliebt und in der Gründung und Verwaltung unkompliziert. Auch der steuerliche Aufwand ist überschaubar.

Nachteile gibt es bei der Haftung mit dem Firmen- und Privatvermögen. Diese Unternehmensform ist daher nur zu empfehlen, wenn das Haftungsrisiko überschaubar ist.

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Energieberatung als GbR

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) können Sie einfach durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages gründen, sofern  mindestens zwei Gesellschafter gemeinsam ein Ziel verfolgen.

Die Vorteile liegen ähnlich wie beim Einzelunternehmen. Aber auch die Haftung ist bei der GbR dem Einzelunternehmen ähnlich: Die Gesellschafter haften uneingeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen.

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Energieberatung als GmbH gründen

Hauptvorteil einer GmbH ist demgegenüber die begrenzte Haftung der Gesellschafter. Sie ist auf das Stammkapital begrenzt. Für eine komplette Freistellung  muss aber eine Einlage von 25.000 Euro geleistet sein. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist auch besonders angesehen.

Wenn man eine  GmbH gründen möchte, sind aber einige Anforderungen zu erfüllen. Dazu gehört die Mindeststammkapital von zunächst 12.500 Euro. Hinzu kommen notarielle Beurkundungen und die Eintragung ins Handelsregister

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Energieberatung als UG (haftungsbeschränkt)

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG entspricht weitgehend der GmbH. Geringere  Anforderung bestehen aber an das Stammkapital. Eine UG kann mit nur 1 Euro Stammkapital  werden. Für die ernsthafte Aufnahme der Geschäftstätigkeit ist allerdings rein praktisch eine höhere Einlage erforderlich. Wie die GmbH bietet die UG  die Beschränkung der Haftung.

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Handelsregistereintrag

Wenn Sie eine GmbH oder UG gründen, müssen Sie Ihr Unternehmen im Handelsregister anmelden.

Wir bieten Ihnen gerne unseren Service an, um diese Eintragung im Rahmen unserer Dienstleistungen für Sie zu erledigen.

Beratung beim Finanzamt anmelden

Bevor Sie Rechnungen ausstellen können, müssen Sie Ihr Unternehmen beim Finanzamt anmelden. Nachdem alle Dokumente überprüft wurden, erhalten Sie eine Steuernummer.

Unsere Dienstleistung beinhaltet auch diese Anmeldung. Darüber hinaus erstellen wir auf Anfrage die Eröffnungsbilanz für Ihr Beratungs-Unternehmen.

Anmeldung beim Gewerbeamt

Jede gewerbliche Aktivität ist bei  der zuständigen Behörde anzumelden. Das betrifft alles, was selbstständig und nachhaltig mit dem Ziel der Gewinnrealisierung durchgeführt wird.

Als Energieberater fallen Sie u.U. unter die Kategorie der Freien Berufe. Ihr Unternehmen kann als freiberuflich gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG eingestuft werden, wenn es sich um eine sogenannte “unterrichtende Tätigkeit” handelt. Dabei geht es um die Weitergabe von Wissen, Fähigkeiten, Kompetenzen in organisierter und institutionalisierter Form. Eine spezifische wissenschaftliche Ausbildung ist dafür nicht notwendig. Es spielt auch keine Rolle, ob Sie sich als “Trainer”, “Lehrer” o.ä. bezeichnen. Die Entscheidung  trifft das  zuständige Finanzamt.

Anmeldung bei der IHK

Je nach Art des Unternehmens müssen Sie Ihr Unternehmen bei der IHK oder der Handwerkskammer registrieren.

2. Der Betrieb einer Energieberatung

Ihre Zielgruppe und Marktchancen

Die Zielgruppen für Energieberatung sind vielfältig, von Privatpersonen bis hin zu Unternehmen und Gemeinden. Besonders bei Unternehmen und Kommunen liegen große Potenziale, da Energieeffizienz nicht nur ökologische, sondern auch finanzielle Vorteile bietet. Die Erstellung einer Marktanalyse und die genaue Definition Ihrer Zielgruppe kann Ihnen helfen, sich auf dem Markt zu positionieren und erfolgreich zu sein.

Businessplan

Ein Businessplan ist ein unverzichtbares Werkzeug. Definieren Sie Ihre Ziele, den Markt und seine Konkurrenten und planen Sie sorgfältig Ihre Ausgaben sowohl für die Gründungsphase als auch für den laufenden Betrieb. Mit einer klaren Übersicht über Ihre Kosten können Sie besser entscheiden, wie Sie Ihre Dienstleistungen preislich gestalten möchten.

Vor dem kompletten Sprung in die volle Selbstständigkeit könnten Sie auch überlegen, zunächst nebenberuflich zu gründen. Das gibt Ihnen Sicherheit und die Chance, Ihren Fuß im Markt zu setzen.


Buchhaltung outsourcen

Viele Unternehmen sind verpflichtet, nach  HGB  eine Bilanz zu erstellen und eine doppelte Buchführung durchzuführen. Dabei sind  hohe Anforderungen zu erfüllen. Die doppelte Buchführung umfasst z.B.  die Erfassung und Verbuchung von Ausgangsrechnungen, Abgleich der Forderungskonten,  den Abgleich der Verbindlichkeits- und Bestandskonten usw.

Outsourcing der Buchhaltung

Es kann sinnvoll  sein, die Buchhaltung an einen externen Dienstleister auszulagern. Dies gibt Ihnen nicht nur mehr Zeit, sich Ihren Kunden zu widmen, sondern auch einen klareren Überblick über Ihre Finanzen. Der externe Dienstleister nimmt Ihnen auch die Haftung für eine ordnungsgemäße Buchführung ab.


IT, Datenschutz & AI

Als Unternehmer müssen Sie, einen Datenschutzbeauftragten  ernennen, sofern Sie personenbezogene Kundendaten automatisiert verarbeiten und  mindestens neun Mitarbeiter in der automatisierten Datenverarbeitung haben. Bereits der Einsatz von Computertechnologie wird als “automatisiert” betrachtet.


Mitarbeiter einstellen

Mit Wachstum kommen oft neue Mitarbeiter. Vergessen Sie nicht, sich über Ihre arbeitsrechtlichen Pflichten wie Sozialversicherungsbeiträge und Arbeitsschutzregelungen im Klaren zu sein. Für Ihre Mitarbeiter benötigen Sie Arbeitsverträge. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem folgenden Link.

VSOP Virtual Stock Options Vertrag  erstellen

Ein VSOP-Vertrag (Virtual Stock Options Plan) ist ein Vertrag, der zwischen einem Unternehmen und einem Mitarbeiter oder einem anderen Begünstigten abgeschlossen wird. Dieser Vertrag gewährt dem Begünstigten virtuelle Aktienoptionen, die es ihm ermöglichen, zu einem späteren Zeitpunkt eine bestimmte Anzahl von Unternehmensanteilen zu einem festgelegten Preis zu erwerben.

Der VSOP-Vertrag wird oft als Teil eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms eingesetzt. Im Gegensatz zu echten Aktienoptionen erhält der Begünstigte bei einem VSOP-Vertrag keine tatsächlichen Unternehmensanteile, sondern nur einen virtuellen Anspruch auf diese Anteile. Dies bedeutet, dass der Begünstigte bei Ausübung der Option keinen direkten Anteil am Unternehmen erhält, sondern möglicherweise eine entsprechende Barauszahlung oder eine andere Form der Vergütung, die auf den Wert der Anteile zum Zeitpunkt der Ausübung basiert.

Es ist ratsam, den Vertrag sorgfältig ausarbeiten bzw.  prüfen zu lassen und die Auswirkungen auf die Besteuerung, die Ausübungsbedingungen, die Verfallfristen und andere relevante Klauseln genau zu kennen.

Versicherungen und Altersversorgung

Überlegen Sie, welche Schutzmaßnahmen wie Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung für Sie wichtig sind. Und denken Sie auch an Ihre persönliche Absicherung, etwa durch Kranken- oder Rentenversicherung.

Für Energieberater gibt es bestimmte Versicherungen, die empfehlenswert sind, um potenzielle Risiken abzudecken. Dazu gehören die Berufshaftpflichtversicherung, die  vor Schadensersatzansprüchen, die aufgrund von Fehlern, Versäumnissen oder Fehlberatungen entstehen können schützt. Ferner die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb entstehen können, sowie die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Sie schützt Berater  vor Vermögensschäden, die aus Fehlern, Unterlassungen oder Fehlberatungen resultieren und deckt finanzielle Verluste ab, die Kunden entstehen könnten. Denken Sie auch an eine Rechtsschutzversicherung. Sie greift etwa bei Vertragsstreitigkeiten oder arbeitsrechtlichen Angelegenheiten

Als Selbstständiger ist es aber auch wichtig, eine Krankenversicherung abzuschließen, um medizinische Kosten abzudecken. Eine Unfallversicherung bietet finanziellen Schutz im Falle von Unfällen oder Verletzungen, die die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen könnten. Ferner eine Altersversorgung zu haben. Zu denken ist an eine private Rentenversicherung, bei der über regelmäßige Beiträge eine Rentenzahlung für den Ruhestand aufgebaut wird.  Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Die Rürup-Rente eine private Altersvorsorge, die vor allem für Selbstständige und Freiberufler attraktiv ist und  steuerliche Vorteile bietet. Daneben gibt es private Kapitalanlagen (Aktien, Investmentfonds oder Immobilien ets.)

3. Unternehmensführung und Wachstum


Finanzierung

Schon vor dem Start benötigen Sie  Kapital. Ein gut durchdachter Finanzierungsplan ist hier Gold wert. Es ist wichtig, vorab über das benötigte Kapital und die Ausgaben nachzudenken. Bei der Gründung Ihrer Energieberatung ist es wichtig, genügend Startkapital zu haben, um einen professionellen Geschäftsbetrieb sicherzustellen.

Idealerweise bringen Sie ausreichend Eigenkapital in das Unternehmen ein. In den meisten Fällen werden Sie jedoch auf Fremdkapital angewiesen sein. Erwägen Sie verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, sei es durch Bankkredite, Investoren oder Crowdfunding.

Ein Beteiligungsvertrag z.B.  legt den rechtlichen Rahmen für die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und dem Investor fest.  Um von dieser Finanzierungsform optimal zu profitieren, sollte der Beteiligungsvertrag so gestaltet sein, dass er Ihre Finanzierung bestmöglich unterstützt. Wir stehen Ihnen gerne mit unserer juristischen Expertise zur Seite, um einen rechtssicheren und lückenlosen Beteiligungsvertrag zu erstellen. Wir übernehmen alle Aspekte der Vertragsgestaltung für Sie – und das zu einem Festpreis.

Steueroptimierung und Investitionen

  • Steuern im Blick: Schon die Wahl der Unternehmensform kann Ihre Steuerlast beeinflussen. Sparen Sie durch kluge Geschäftsausgaben und nutzen Sie steuerliche Anreize.
  • Investitionen klug tätigen: Überlegen Sie genau, wie Sie in Ihr Unternehmen investieren wollen. Egal ob durch Eigenkapital, externe Investoren oder Kredite, jeder Weg hat seine Vor- und Nachteile.

Die steuerliche Optimierung einer Beratungsfirma in Deutschland kann auf verschiedene Weise erreicht werden. Die Maximierung der betrieblichen Ausgaben und Abschreibungen kann die steuerliche Belastung senken. Je nach Art der erbrachten Beratungsleistungen können bestimmte Optionen zur Umsatzsteueroptimierung genutzt werden. Zum Beispiel können Kleinunternehmerregelungen  in bestimmten Fällen vorteilhaft sein. Es gibt auch verschiedene steuerliche Vergünstigungen und Förderprogramme, von denen Beratungsfirmen profitieren können. Dazu gehören beispielsweise das Forschungszulagengesetz (FZulG) oder das sogenannte “Gründerstipendium EXIST” für innovative Start-ups. Ein erfahrener Steuerberater kann helfen, die steuerlichen Vorteile und Möglichkeiten voll auszuschöpfen-

Wenn Sie in Ihre Beratungsfirma investieren möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Dazu gehören Eigenkapitalinvestition als Bargeld, Eigenkapitalanteilen oder andere  finanzielle  Vermögenswerte. Externe Investoren  lassen sich ebenfalls einbeziehen, um Kapital in die Beratungsfirma zu bringen. Sei es als Venture Capital-Finanzierung, Business Angels oder anderes. Kredite oder Darlehen von Banken, Kreditinstitute oder anderen Finanzinstitutionen sind ebenfalls möglich. Ferner das Crowdfunding. bei dem  eine große Anzahl von Menschen kleine Beträge in ein Unternehmen investiert. Dies geschieht normalerweise über Online-Plattformen. Man kann aber auch einen Geschäftspartner einbeziehen, der Kapital in das Unternehmen investiert und im Gegenzug eine Beteiligung oder eine Gewinnbeteiligung erhält.

Investition in Ihre Bildung

Die Inhalte der Ausbildung als Energieberater sind umfangreich und umfassen:

  1. Planung und Modernisierung der Energieversorgung.
  2. Kenntnisse über gesetzliche Regelungen und Richtlinien im Bereich Energie.
  3. Besonderheiten von verschiedenen Gebäudetypen und Pflichten für Immobilienakteure.

Achten Sie darauf, eine qualifizierte und anerkannte Ausbildung zu wählen, denn in Deutschland sind offizielle Abschlüsse und Zertifikate ein Qualitätsmerkmal.

Vielfältige Unterstützungsangebote für Ihre Bildung

Sorgen um die Finanzierung? Es gibt gute Nachrichten. Verschiedene Fördersysteme stehen zur Verfügung:

  1. Prämiengutscheine: Sie könnten Anspruch darauf haben, wenn Ihr Jahresverdienst weniger als 20.000 EUR beträgt und Sie mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten. Hierdurch kann der Staat bis zu 500 EUR Ihrer Kursgebühren übernehmen.
  2. Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit: Dies könnte eine Option sein, besonders wenn Sie planen, sich nach einer Phase der Arbeitslosigkeit selbstständig zu machen.
  3. KfW Bildungsdarlehen: Ein weitverbreitetes Darlehensprogramm für Bildungszwecke.
  4. BAföG und Begabtenförderung: Beides sind Möglichkeiten, die insbesondere für Studierende interessant sein könnten.
  5. Bildungsurlaub und Wertchecks: Einige andere Fördermittel, die Sie in Erwägung ziehen könnten.
  6. Rabatte für bestimmte Gruppen: Manchmal bieten Bildungsinstitute Preisnachlässe für Schüler, Studenten, Arbeitslose oder Rentner.

Bevor Sie in die Energieberatung  investieren, ist es wichtig, eine detaillierte Finanzplanung und -analyse durchzuführen, um die finanziellen Anforderungen, potenzielle Risiken und den erwarteten Nutzen zu bewerten.

Ehe, Familie, Erbschaft

Wenn Sie Inhaber eines Unternehmens sind und den Bund fürs Leben schließen möchten, gibt es einige Aspekte, die Sie beachten sollten::

  • Vermögensaufteilung in der Ehe: Standardmäßig gelten Sie und Ihr Partner im Zugewinnausgleich. Überlegen Sie, ob Sie durch einen Ehevertrag individuelle Regelungen zur Vermögensaufteilung treffen möchten.
  • Vorbereitung eines Ehevertrags: Dieses Dokument regelt finanzielle Belange in der Ehe und kann zum Schutz von Unternehmensanteilen und Vermögenswerten dienen. Es lohnt sich, rechtlichen Rat einzuholen.
  • Erbschaftsplanung: Bedenken Sie, wie Ihr Unternehmen im Todesfall weitergeführt werden soll, damit es im Sinne Ihrer Wünsche weitergeführt wird.
  • Steuerliche Überlegungen: Die Heirat bringt steuerliche Veränderungen mit sich. Es könnte sinnvoll sein, hierzu einen Experten zu konsultieren.
  • Einbindung des Ehepartners: Wenn Ihr Partner eine Rolle im Unternehmen übernimmt, sollten Sie dies vertraglich festlegen.

Es ist ratsam, frühzeitig rechtlichen und steuerlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Eheschließung keine unerwarteten Auswirkungen auf das Unternehmen hat.

Familie

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihre Kinder am Unternehmen beteiligen können:

  • Anteilsübertragung: Sie können Firmenanteile verschenken oder verkaufen.
  • Leitende Positionen: Ihre Kinder könnten Führungsrollen übernehmen, vorausgesetzt sie sind qualifiziert.
  • Familiengesellschaft: Sie könnten eine solche Gesellschaft gründen, wobei die Familie als Gesellschafter agiert.
  • Firmeninterne Ausbildung: Eine gute Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu vermitteln.

Erbschaft

In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine Firma zu vererben.

  • Testamentarische Regelungen: Legen Sie fest, wer Ihr Erbe antritt.
  • Vorwegnahme der Erbschaft: Schon zu Lebzeiten können Sie Teile des Unternehmens übertragen.
  • Detaillierte Nachfolgeplanung: Eine umfassende betriebliche Nachfolgeplanung ist entscheidend, um einen reibungslosen Übergang des Unternehmens sicherzustellen. Dies beinhaltet die Identifizierung und Entwicklung eines geeigneten Nachfolgers oder einer Nachfolgerin, die schrittweise Übertragung von Verantwortlichkeiten, die Einbeziehung der Mitarbeiter und die Vorbereitung auf den Übergang.
  • Vertragliche Regelungen: Im Gesellschaftsvertrag oder der Satzung des Unternehmens können Regelungen für die Unternehmensnachfolge festgelegt werden.

4. Herausforderungen

Problemen vorbeugen, Recht bekommen, Angriffe abwehren


AGB für Energieberater

Individuell gestaltete AGBs schaffen Klarheit für Sie und Ihre Kunden und schützen Sie vor rechtlichen Schwierigkeiten.

Als Inhaber einer Energieberatung ist es ratsam, auf individuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurückzugreifen. Diese müssen von Ihren Kunden bzw. Geschäftspartnern akzeptiert werden, bevor sie einen Vertrag mit Ihnen abschließen können. Durch die Verwendung spezifischer AGB können Sie Geschäftsprozesse standardisieren und verbessern, einen vorteilhaften rechtlichen Rahmen für Ihr Geschäft festlegen und Rechtssicherheit gewährleisten

Häufig enthaltene Elemente von AGB sind ihr Anwendungsbereich, Bedingungen für den Vertragsabschluss, Preise und Zahlungsbedingungen, die Haftung uvm.

Verträge für Beratungsfirmen  

Unternehmensverträge sind das Rückgrat eines jeden Geschäfts. Lassen Sie sich beraten und stellen Sie sicher, dass Ihre Verträge Ihren Anforderungen entsprechen. Als Energieberater müssen Sie oft Verträge abschließen, sei es

  • schon bei der Gründung (zum Beispiel einen Gesellschaftsvertrag),
  • bei der Kapitalbeschaffung (etwa durch Darlehen oder Beteiligungen), oder
  • bei der Einstellung von Mitarbeitern (durch Arbeitsverträge oder Verträge mit freien Mitarbeitern).

Wir übernehmen die Erstellung rechtssicherer Geschäftsverträge für Sie, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Marke anmelden

Um sicherzustellen, dass niemand anders Ihren Firmennamen oder Ihr Logo verwendet, können Sie eine Marke anmelden. Dies schützt Ihre Identität und vermeidet rechtliche Komplikationen.

Es stehen sowohl die Option einer nationalen (deutschen) als auch einer europäischen Markenanmeldung zur Verfügung.

Bevor man jedoch eine Marke anmeldet, sollte zunächst eine umfangreiche Markenrecherche durchgeführt werden. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass der gewünschte Name oder das Logo nicht bereits durch andere Unternehmen markenrechtlich geschützt sind. Sofern keine bestehenden Markenrechte verletzt werden, kann die Anmeldung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum vorgenommen werden.

  • Schritt 1

    Kostenfreie Erstberatung

    Wir wählen in einem kostenlosen Erstgespräch die passende Marke für Sie aus.

  • Schritt 2

    Prüfung der Eintragungsfähigkeit

    Im nächsten Schritt wird überprüft, ob die Marke auch in das jeweilige Register eingetragen werden kann. Dazu wird eine Bekanntheitsschutzprüfung durchgeführt. Im Rahmen dieser wird auch eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche getätigt.

    Schritt 2

  • Schritt 3

    Eintragung der Marke in das Markenregister

    Zuletzt wird die Marke in das jeweilige Markenregister eingetragen. Jetzt ist Ihre Marke für die nächsten zehn Jahre geschützt. Der Zeitraum kann auch beliebig oft verlängert werden.

  • Fliegende Feder

Die Führung einer Energieberatungsfirma – negative Bewertung auf Portal löschen


Eine schlechte Bewertung kann für Energieberater geschäftsschädigend sein. Wir können Ihnen helfen, rechtswidrige Bewertungen zu entfernen.  Online-Portale wie:

Google,  Yelp, Facebook, Proven Expert

und viele weitere, bieten (potenziellen) Kunden die Möglichkeit, sich ein Bild von Ihrer Energieberatungr zu machen und eigene Erfahrungen in Form von Bewertungen zu teilen.

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Mehr Informationen

Selbst beim bedeutendsten Bewertungsportal  Google kommt es vor, dass  Bewertungen nicht der Wahrheit entsprechen oder ungerechtfertigt sind.

So gehen Sie vor, um negative Online-Bewertungen entfernen zu lassen:

Sie sind nicht dazu verpflichtet, unrechtmäßige Bewertungen zu tolerieren. Es steht Ihnen frei, rechtliche Maßnahmen gegen sie einzuleiten.


Eine Bewertung sollte gelöscht werden, wenn:

  • Der Inhalt unwahr ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Bewertende tatsächlich nie Kunde bei Ihnen war.
  • Sie Beleidigung oder strafrechtlich relevante Äußerungen enthält.
  • Es sich um eine gefälschte Bewertung, z-B. von einem  Fake-Account handelt.

Im Rahmen unserer rechtlichen Dienstleistungen bieten wir Ihnen an, den Prozess zur Löschung einer unrechtmäßigen Bewertung zu begleiten.

Ablauf der Löschung einer schlechten Online-Bewertung

  • Schritt 1

    Sichtung der Unterlagen

    Wir benötigen den Text Ihrer schlechten Bewertungen mit der entsprechenden Internetadresse und Ihrer Beschreibung des Sachverhaltes. Diesen können Sie uns einfach per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de zukommen lassen. Sie können auch über unser Kontaktformular an uns herantreten oder uns im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung anrufen.

  • Schritt 2

    Kostenlose Erstprüfung

    Im nächsten Schritt prüfen wir kostenlos, wie hoch die Erfolgsaussichten zur Löschung der Bewertung sind. Das Ergebnis teilen wir Ihnen schnellstmöglich mit. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, ob Sie uns mit der Entfernung der Bewertung beauftragen möchten.

    Daraufhin wenden wir uns mit einem sogenannten notice-and-take-down-letter an das Bewertungsportal. Für Sie wird pro Bewertung ein einmaliges Pauschalhonorar fällig.

    Schritt 2

  • Schritt 3

    Löschung der Bewertung

    Im Normalfall wird die Bewertung bei Vorliegen guter Erfolgsaussichten seitens des Portals gelöscht.

5. Exit & Nachfolge

Nachfolge regeln

In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Unternehmensnachfolge zu regeln.

  1. Familiäre Nachfolge: Wenn das Unternehmen in Familienbesitz ist, kann eine familiäre Nachfolge in Betracht gezogen werden.
  2. Externe Nachfolge: Wenn keine geeigneten Familienmitglieder für die Nachfolge vorhanden sind, kann eine externe Nachfolge in Betracht gezogen werden. Ein externer Käufer, ein anderes Unternehmen oder einen Mitarbeiter.
  3. Steuerliche und rechtliche Aspekte: Die Unternehmensnachfolge hat steuerliche und rechtliche Auswirkungen. Es ist ratsam, sich von Steuerberatern und Rechtsanwälten beraten zu lassen .
  4. Unternehmensbewertung: Eine professionelle Unternehmensbewertung ist wichtig, um den Wert des Unternehmens zu ermitteln. Dies ist entscheidend für die  Verteilung des Unternehmensvermögens bei der Nachfolge.
  5. Betriebliche Nachfolgeplanung: Es ist ratsam, eine umfassende betriebliche Nachfolgeplanung durchzuführen. Dies beinhaltet die Identifizierung von Schlüsselpositionen im Unternehmen, die schrittweise Übertragung von Verantwortlichkeiten usw..
  6. Dokumentation und Verträge: Die Nachfolgevereinbarungen sollten schriftlich festgehalten werden, um die Vereinbarungen zwischen den Parteien zu dokumentieren.

Unternehmen verkaufen

Wenn Sie überlegen, Ihr Unternehmen zu veräußern, sollten Sie die folgenden Schritte beachten:

  • Vorbereitung ist alles: Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen bereit für den Verkauf ist.
  • Richtiger Verkaufspreis: Eine korrekte Bewertung ist essenziell.
  • Suche nach Käufern: Nutzen Sie verschiedene Kanäle, um Interessenten zu finden.
  • Vertraulichkeit bewahren: Schützen Sie sensible Daten.
  • Kaufvertrag abschließen: Hier ist juristischer Rat besonders wertvoll.

  • Start-Up Gründung

Beratung abwickeln und schließen

Es kann passieren, dass Sie sich Gedanken über die Auflösung Ihrer Energieberatung machen müssen. In einigen Fällen kann dies aus wirtschaftlichen Gründen ratsam oder sogar gesetzlich vorgeschrieben sein.  Man unterscheidet die Liquidation, die Löschung oder Auflösung aufgrund von Vermögenslosigkeit und die Insolvenz.

Auch wenn Sie Ihr Unternehmen auflösen müssen oder möchten begleiten wir Sie durch den Prozess und sorgen dafür, dass alles reibungslos verläuft.

Das Team der Kraus Ghendler Anwaltskanzlei hat bereits mehr als 30.000 Fälle im Unternehmensrecht betreut und steht Ihnen kompetent und verlässlich zur Seite.

Insolvenzantrag

Sollte Ihre Energieberatung Schulden ansammeln, die nicht mehr beglichen werden können, müssen Sie Insolvenz anmelden.

Löschung ohne Sperrjahr und Liquidation bei Vermögenslosigkeit

Manchmal kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, eine Löschung ohne Sperrjahr und Liquidation aufgrund von Vermögenslosigkeit zu veranlassen. Dies setzt jedoch voraus, dass das Unternehmen weder Vermögen noch Schulden besitzt.

Liquidation

Die Liquidation (§§ 66 ff. GmbHG) ist eine  sichere Möglichkeit zur Beendigung. Sie kann auch erfolgen, wenn das Unternehmen  noch über Vermögen verfügt, es  laufende Geschäfte gibt oder Gericht/ Finanzamt das Vermögenslosigkeitsverfahren ablehnen.

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