Selbständig machen mit Hallenspielplatz
Hallenspielplätze, auch Indoor-Spielbereiche genannt, sind in unserer Gesellschaft immer mehr in den Fokus gerückt. In Zeiten, in denen das Wetter oft unberechenbar ist, bieten sie Familien eine zuverlässige Option für Spaß und Spiel.
Dennoch bringt die steigende Beliebtheit auch eine Zunahme an Mitbewerbern mit sich. Wer also in Erwägung zieht, einen solchen Spielbereich zu etablieren, sollte gut informiert sein.
Es ist außerdem vorab zu überlegen, ob sie unabhängig oder z.B. im Rahmen eines Franchise-Modells gründen wollen.
Als eigenständiger Betreiber eines Hallenspielplatzes haben Sie die Freiheit, Ihre eigenen Ideen und Vorstellungen umzusetzen. Obwohl Sie die Entscheidungen und die Risiken alleine tragen, profitieren Sie auch allein von den Erträgen und haben die unternehmerische Freiheit.
Ein Franchise-System kann insbesondere für Neulinge im Geschäft eine hilfreiche Stütze sein. Sie profitieren von einem bereits etablierten Konzept und der Erfahrung des Franchisegebers. Zu beachten ist hierbei, dass es Vorgaben und Richtlinien gibt, an die man sich halten muss. Zudem sind oft Franchisegebühren zu entrichten.
Möglich ist aber auch die Übernahme eines bestehenden Spielbereichs. Dieser Weg kann besonders interessant sein, wenn Sie nicht von Grund auf starten wollen, aber trotzdem unternehmerische Freiheit wünschen. Die Übernahme eines bestehenden Hallenspielplatzes kann Vorteile wie einen bestehenden Kundenstamm und eine vorhandene Infrastruktur bieten.
Wie Sie bei der Gründung eines Indoor-Spielbereichs vorgehen sollten, was es dabei zu beachten gibt und was wir für Sie tun können erfahren Sie in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
1. Gründung eines Indoor-Spielplatzes
2. Betrieb eines Hallenspielplatzes
3. Wachstum des Hallenspielplatzes
4. Herausforderungen an das Unternehmen
5. Hallenspielplatz verkaufen, Nachfolge regeln, abwickeln
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
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