Selbstständig machen Mit Inkasso-Unternehmen: Bundesweit mit Anwalt
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Inkassounternehmen gründen und führen
Unbezahlte Rechnungen sind für viele Firmen und Privatpersonen trauriger Alltag. Nicht selten haben Zahlungsausfälle Liquiditätsengpässe zur Folge, die manchmal sogar existenzbedrohend sein können.
Kann ein Unternehmen kein professionelles internes Forderungsmanagement gewährleisten, können Inkassobüros mit einem externen Forderungsmanagement helfen. Immer mehr Unternehmer treiben ihre Forderungen bei säumigen Schuldnern heute nicht mehr selbst ein, sondern beauftragen professionelle Inkassounternehmen. Die Auftraggeber werden dadurch von zeitraubenden Tätigkeiten entlastet. Gleichzeitig werden ihre Forderungen konsequent eingezogen und dadurch dem Unternehmen Umsätze zugeführt, oft steigt bei den Schuldnern gleichzeitig die Zahlungsmoral, wenn es für sie schwieriger wird, sich ihren Verpflichtungen zu entziehen, weil Zahlungsverzügen konsequent nachgegangen wird.
Inkassounternehmen betreiben die Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung an sie abgetretener Forderungen als eigenständiges Geschäft. Ihr Schwerpunkt liegt in dem vorgerichtlichen Inkasso von Forderungen, nachdem ein kaufmännisches Mahnverfahren durch den Gläubiger ohne Erfolg geblieben ist.
Sich mit einem Inkassounternehmen selbstständig zu machen ist eine durchaus zukunftsträchtige Geschäftsidee. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen dabei beachtet werden müssen.
Fragen wie:
- „Welche Qualifikationen muss ich mitbringen?“
- „Ist das Geschäft zulassungspflichtig?“,
- „Welche Rechtsform ist am sinnvollsten für mein Inkassounternehmen?“
werden auf dieser Seite ausführlich beantwortet.
Wir gründen Ihr Inkassounternehmen– Sie konzentrieren sich allein auf Ihr Geschäft.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Rechtsform und Formalitäten
Buchhaltung, Markenanmeldung, Reputationsschutz
Online Gründung
Schließung
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- In Deutschland sind gegenwärtig 2.105 Inkassounternehmen zugelassen und im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen, davon haben über 97 % ihren Sitz in Deutschland
- Die Verteilung der Inkassounternehmen innerhalb Deutschlands zeigt eine gewisse Konzentrationen in Ballungsgebieten.
- Insbesondere Branchen mit massenhaftem Warenumschlag oder Dienstleister mit einer Vielzahl von Kunden, wie Versandhandel, Telekommunikation, Energieversorgung, Banken oder Versicherungen, beauftragen Inkassounternehmen.
- Etwa jeder zehnte Erwachsene in Deutschland kann seine Rechnungen nicht mehr dauerhaft bezahlen (Stand Oktober 2020). Damit sind etwa 6,85 Millionen Bürger über 18 Jahre überschuldet und weisen nachhaltige Zahlungsstörungen auf.
- Nach einer Studie des Marktführers Eos arbeiten 45 Prozent aller europäischen Firmen mit Inkassobüros zusammen.
Das derzeit wachsende Kreditvolumen wird voraussichtlich künftig die Umsätze von Inkassobüros weiter steigern. Grundsätzlich bestehen deshalb gute Betätigungs- und Verdienstmöglichkeiten für Inkassounternehmer.
Quellen:
inkasso.org/statistik;
statista.com;
Wikipedia;
Handelsblatt

[cta_button_unter title=”Gründung” label=”JETZT ONLINE GRÜNDEN” link=”/gesellschaftsrecht/firmengruendung-firma-gruenden/?click=CTA#einreichen” link2=”/wp-content/uploads/2020/03/einzelunternehmen-download-beauftragung-vollmacht-beschreibung.pdf” ]
Ablauf der Gründung Ihres Inkassounternehmens
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
Wir beraten Sie im ersten Schritt zur Wahl der richtigen Rechtsform für Ihr Inkassounternehmen.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Sie erhalten eine ausführliche Gründungsberatung. Wir erstellen außerdem Ihren individuellen Gründungsplan.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Ggf. Erstellung eines Gesellschaftsvertrages
Wollen Sie Ihr Inkassounternehmen in Form einer Gesellschaft gründen, sind wir bei Bedarf oft dazu in der Lage, Ihren Gesellschaftsvertrag innerhalb von 24 Stunden zu erstellen.
Schritt 4 - Gründung Ihres Unternehmens
Wir kümmern uns um die Anmeldung Ihres Inkassounternehmens und die Erfüllung der Registrierungs-, Genehmigungs- und Eintragungspflichten. Sie erhalten darüber hinaus eine anwaltliche Abschlussberatung, in der Sie offene Fragen klären können.
Schritt 4 - Gründung Ihres Unternehmens
Besonderheiten der Branche
Die Inkassobranche als Ganzes leidet unter einem eher schlechten Ruf. Viele verbinden sie mit zweifelhaften Geschäftspraktiken. Seriosität ist deshalb für jedes erfolgreiche Inkassounternehmen ein absolutes Muss. Es gilt Vertrauen bei Kunden und Schuldnern aufzubauen und sich professionell zu verhalten.
Inkassounternehmen sind erlaubnispflichtig. Gründer müssen u.a. ihre persönliche und fachliche Einigung nachweise und sich als Rechtsdienstleister registrieren lassen.
Für ein seriöses, legal agierendes Inkassounternehmen sprechen u.a. die ordnungsgemäße Registrierung und Eintragung, die Mitgliedschaft in einem der Branchenverbände (BDR, BDIU, BFIF) Transparenz und die Art und Weise, wie auf Einwände gegen Forderungen reagiert wird (sachlich und nicht etwa unangemessen aggressiv oder mit Einschüchterungsversuchen).
Vertrauenswürdige Inkassounternehmen mit guter Reputation üben auf säumige Schuldner nicht einfach nur Druck aus, sondern prüfen Forderungen bei begründeten Zweifeln und achten darauf, dass keine unrechtmäßigen Forderungen eingezogen werden. Oft handeln sie auch ggf. Ratenzahlungen, Vergleiche usw. aus und verhandeln mit Schuldnerberatern, um dem Schuldner die Tilgung seiner Verbindlichkeiten zu ermöglichen oder erleichtern.
Mit Inkassounternehmen durchstarten – Voraussetzungen
Die fachlichen und persönlichen Anforderungen, die an Gründer eines Inkassounternehmens gestellt werden, sind vergleichsweise hoch. Se haben eine relevante Ausbildung oder ein Studium im Bereich Recht nachzuweisen. Kenntnisse insbesondere im Bürgerlichen Recht, Handelsrecht, Zivilprozessrecht, Zwangsvollstreckungsrecht usw. sind unerlässlich
Gefordert wird außerdem praktische Sachkenntnis in Form von mindestens zwei Jahren Berufserfahrung im Inkassobereich.
Als Inkassodienstleister haben Sie sich nicht nur ins Handelsregister eintragen zu lassen, beim Gewerbeamt anzumelden, Mitglied der IHK zu werden und ihre Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft anzumelden. Sie müssen sich darüber hinaus im Rechtsdienstleistungsregister der zuständigen Zulassungsbehörde (Oberlandes-, Amts- oder Landesgericht, je nach Sitz des Unternehmens) registrieren lassen.
Pflicht ist ferner der Nachweis der persönlichen Eignung. Es sind ein Gewerbezentralregisterauszug, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts und ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Auch die Geschäftsräume als Basis für die gewerbliche Tätigkeit müssen ordnungsgemäß beschaffen sein und es ist ein Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erforderlich. Last but not least müssen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 25.000 Euro abschließen.
Die Mitgliedschaft in einem Bundesverband ist freiwillig. Infrage kommen insbesondere der Bundesverband Deutscher Rechtsbeistände/Rechtsdienstleister e. V. (BDR), der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU) oder der Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e. V. (BFIF).
Sie benötigen ferner einen detaillierten Businessplan. Dieser sollte eine Standort- und Konkurrenzanalyse enthalten. Es ist herauszuarbeiten, wie groß am Standort die Nachfrage nach Inkassoleistungen ist, wer sie benötigt, wie es am Standort um die Zahlungsmoral von Schuldnern bestellt ist und wie sich die konjunkturelle Situation darstellt. Von diesen Fragen hängt es ab, ob der erfolgreiche Betrieb eines Inkassobüros möglich ist.
Sie sollten sich ferner u.a. überlegen, welche Leistungen Sie konkret anbieten (Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung an Sie abgetretener Forderungen, Inkasso bei privaten Schuldnern oder Geschäftskunden), wo Ihre Schwerpunkte liegen und welche Preispolitik Sie betreiben.
Neben Überlegungen zur möglichen Finanzierung, gehören auch Ausführungen darüber in den Businessplan, welche Chancen und Risiken die Eröffnung Ihres Inkassobüros mit sich bringen kann u.v.m.
Aspekte wie:
- Marktforschung
- Wettbewerbsanalyse
- Unternehmerisches Konzept und Ziele
- USP
- Zielgruppe
- Standort (Nachfrage, Infrastruktur usw.)
- Leistungsangebot
- Marketing- und Vertriebsstrategie
- Personal
- Budget
werden darin aufgeschlüsselt.
Darüber hinaus ist der Businessplan die Basis für Fördermittel und Bankkredite.
Folgende Kosten sollten dabei erfasst werden:
- Gründungskosten
- Verwaltungskosten
- Kosten für Forderungskäufe
- Lohnkosten
- Kosten für Versicherungen
- Steuern
- Betriebskosten (Miete, Heizung, Strom, EDV)
- Technisches Equipment
- Marketing/Werbung
Für den Aufbau Ihres Marketings gilt es zunächst, Ihre Zielgruppen zu identifizieren, Ihr Angebot passgenau auf deren Wünsche zuzuschneiden und Möglichkeiten zu finden, sie anzusprechen.
Inkassounternehmen sind zwingend auf ein seriöses Image angewiesen. Richten Sie einen vertrauenerweckenden Internetauftritt ein, auf dem Sie Ihre Alleinstellungsmerkmale und Qualifikationen herausstellen. Eine kundenfreundliche und übersichtliche Homepage ist der Anziehungspunkt schlechthin, wenn Ihr Marketing erfolgreich sein soll. Für eine bessere Sichtbarkeit sollten Sie auf eine professionelle SEO achten.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch ein gutes Reputationsmanagement: Internetbewertungen haben einen großen Einfluss darauf , wie Ihr Inkasso-Unternehmen wahrgenommen wird. Unseriös auftretende Inkassobüros ernten schnell eine Vielzahl negativer, ruf- und geschäftsschädigender Internet-Bewertungen.
Viele Unternehmen zögern, Forderungen mit Hilfe von Inkassounternehmen einzutreiben. Zu groß ist die Angst, sich durch Mahnungen und “Geldeintreiber” bei den Kunden unbeliebt zu machen und an Ansehen zu verlieren. Nur durch Transparenz und ein professionelles, seriöses Auftreten können Inkassounternehmen ihren Kunden diese Angst nehmen, sich deutlich von schwarzen Schafen der Branche abzugrenzen und Vertrauen aufbauen.
Zudem sind Portale, Networking und Social Media-Aktivitäten für Gründer hilfreich, um sich auf dem Markt zu positionieren und Neukunden zu gewinnen. Eine transparente Pressearbeit und klassische Werbung runden Ihr Marketing ab.
Last but not least: Denken Sie auch an ein eigenes Corporate Identity Konzept. Ein gut durchdachtes Corporate Design sichert Ihnen einen Wiedererkennungswert beim Kunden. Auch ein Eintrag bei Google Maps ist ratsam. Mit der darin enthaltenden Bewertungsfunktion für Ihre Kunden erzeugen Sie Transparenz und erscheinen damit vertrauenswürdig.
Für die Gründung und den Betrieb eines Inkassounternehmens fallen Kosten an. Dazu gehören die reinen Gründungskosten je nach Rechtsform des Unternehmens, Gebühren, Versicherungen (Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 25.000 Euro ), Mieten, laufende Betriebskosten, Ausstattung, Personalkosten, Werbekosten usw.
Bei Eröffnung Ihres Inkassounternehmens sollten Sie über genügend Start-Kapital verfügen, um einen professionellen und sicheren Geschäftsbetrieb gewährleisten zu können. Beachten Sie auch, dass Sie den Nachweis Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erbringen haben.
Kalkulieren Sie ferner Ihre Verdienstmöglichkeiten realistisch. Wie viele Kunden werden Sie haben und wie viele Forderungen treiben Sie voraussichtlich für diese ein? Wie hoch sind die durchschnittlich von Ihnen beigetriebenen Forderung und wieviel Prozent davon fließen Ihnen zu? In der Inkassobranche gibt es keine Gebührenordnung oder ähnliche Vorgaben. Gebühren von 10 Prozent der Forderungssumme sind aber durchaus an der Tagesordnung. Zu tragen sind diese vom Schuldner. Wer überhöhte Gebühren verlangt, gibt sich schnell den Anstrich mangelnder Seriosität.
Idealerweise können Sie ausreichend Eigenkapital in das Unternehmen einbringen. In den meisten Fällen werden Sie jedoch auf Fremdkapital angewiesen sein. Hierzu sollte eine gut durchdachte Finanzierungsplanung erstellt werden, die alle Faktoren wie Eigenkapital, Sicherheiten und die Auswahl von Finanzierungspartnern berücksichtigt.
Die gängigste Form der Finanzierung ist natürlich die Kreditfinanzierung durch eine Bank. Angesichts der derzeit herrschenden Niedrigzinsphase wird gerne auf das Festzinsdarlehen zurückgegriffen. Sollte jedoch wider Erwarten etwas schief gehen, kann es für Sie als Gründer sehr teuer werden: Sie können zur Tilgung Ihres Kredits nämlich auch mit Ihrem privaten Vermögen haftbar gemacht werden können.
Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, auch andere Finanzierungsmodelle in Betracht zu ziehen. Möglicherweise kann die Finanzierung durch einen Investor die sinnvollere Option sein.
Durch einen Beteiligungsvertrag wird der rechtliche Rahmen festgelegt, der die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und dem Investor regelt.
Die typischen Beteiligungsformen sind:
- Die Beteiligung als Gesellschafter der UG oder GmbH
- Die Beteiligung als Kommanditist der UG/GmbH & Co. KG
- Die atypische stille Beteiligung
- Die typische stille Beteiligung
- Das partiarische Darlehen
Ziele des Beteiligungsvertrags:
Der Beteiligungsvertrag bestimmt das geschäftliche Verhältnis zwischen Investor und Unternehmen und eröffnet in der Regel auch die Möglichkeit weiterer Beteiligungen in der Zukunft. Damit Sie von dieser Beteiligungsform gut profitieren können, ist es wichtig, dass der Beteiligungsvertrag möglichst vorteilhaft bezüglich Ihrer Finanzierung ausgestaltet wird. Insbesondere sollte der Ein- und Austritt des Investors aus dem Unternehmen geregelt sein. Mit einem detaillierten Beteiligungsvertrag können Sie zukünftig entstehenden Rechtstreitigkeiten ausweichen.
Gerne stehen wir Ihnen mit unserer anwaltlichen Expertise bei der rechtssicheren und lückenlosen Erstellung des Beteiligungsvertrags zur Seite. Wir übernehmen alle Schritte der Vertragsgestaltung für Sie — und das zum Festpreis.
Inkassounternehmen im Franchising gründen
In der Inkasso-Branche gibt es auch zahlreiche Franchise-Unternehmen, die durchaus eine Alternative sein können. Überregional tätige Firmen, wie z.B. Straetus, ermöglichen es Gründern als Franchise-Nehmer, sich mit einer Filiale für die Zentrale selbstständig zu machen.
Unter Franchising ist ein Vertriebssystem zu verstehen, bei dem der Franchisegeber die Entwicklung des Geschäftskonzepts übernimmt, während die Franchisenehmer den direkten Kundenkontakt haben. Alle Beteiligten sind dabei selbstständige Unternehmer.
Der Franchisevertrag sichert Ihnen als Gründer die Nutzungsrechte an der Geschäftsidee des Franchisesystems zu, regelt, welche Unterstützung die Zentrale leistet und schreibt fest. welche Eintritts- und Franchisegebühren zu zahlen und welche Vorgaben umzusetzen sind.
Franchising bietet gute Möglichkeiten für den Quereinstieg. Der Franchisegeber leistet i.d.R. vielfältige Unterstützung bei Gründung und Führung des Unternehmens. Allerdings setzt die Gründung eines Franchisebetriebes mehr Kapital voraus, als manch herkömmliche Gründung. Eintrittsgebühr, Franchisegebühren und Vorgaben des Franchisegebers für die Ausstattung usw. schlagen hier zubuche.
Auch als Franchisenehmer haben Sie aber natürlich die strengen Anforderungen zu erfüllen, die speziell in der Inkassobranche gelten.
Rechtsform wählen
Wenn Sie ein Inkassounternehmen eröffnen möchten, dann sollten Sie sich auch genau überlegen, welche Rechtsform für Sie die Richtige ist.
Die Wahl der Rechtsform entscheidet mit über ihren Kapitalbedarf. Neben Finanzierungsfragen spielen bei der Rechtsformwahl aber auch Haftungsfragen oder die Entscheidung, ob Sie alleine oder zu mehreren gründen möchten, eine wichtige Rolle.
Für die Gründung ihres Inkassounternehmens kommen zur Existenzgründung insbesondere folgende Unternehmensformen in Betracht:
- Einzelunternehmen
- GmbH oder
- UG
Mit Inkassobüro als Einzelunternehmen starten
Als freiberuflicher Einzelunternehmer benötigen Sie eine Gewerbeanmeldung und Anmeldung bei der IHK. Ggf. auch die Eintragung ins Handelsregister (falls Sie eingetragener Kaufmann sind).
Das Einzelunternehmen ist die gängigste Gründungsrechtsform in Deutschland. Dieser Weg ist auch verhältnismäßig einfach. Außerdem sind die steuerrechtlichen Pflichten relativ gering.
Dennoch bringt die Wahl der Rechtsform eines Einzelunternehmens auch einige Nachteile – die Haftung. Als Inhaber haften Sie nicht nur mit dem Geschäftsvermögen, sondern auch mit Ihrem Privatvermögen. Diese Rechtsform empfiehlt sich daher nur dann, wenn wenige bis keine Haftungsrisiken zu erwarten sind.
Gerade bei Inkassounternehmen wird stets der Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gefordert. Wirtschaftliche Risiken sind in jedem Fall gegeben und sollten gründlich abgewogen werden. Sie sind gerade im Fall des Forderungskaufs und der Abtretung zum Zweck der Einziehung nicht zu unterschätzen. Die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung für Inkassounternehmen kann ggf. einige Haftungsrisiken abfedern.
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Vorteile des Einzelunternehmens
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist recht unkompliziert und hat keine hohen formalen Anforderungen. Auch die Verwaltung gestaltet sich einfacher – eine Pflicht zur doppelten Buchführung oder der Erstellung einer Eröffnungsbilanz besteht beim Einzelunternehmen nicht. Da – anders als bei manchen Gesellschaften- auch kein Mindestkapital erforderlich ist, können Sie zudem vergleichsweise günstig gründen.
Nachteile des Einzelunternehmens
Im Haftungsfall des Einzelunternehmens können die entstandenen Schulden nicht aus dem Betriebsvermögen getilgt werden. Sie haften unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen.
Mit Inkassofirma mit einer GmbH starten
Auch die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist denkbar. Die GmbH genießt als Rechtsform in Deutschland ein hohes Ansehen.
Im Gegensatz zum Einzelunternehmen weist die GmbH als Kapitalgesellschaft einige Besonderheiten auf. Um ein Inkassounternehmen als GmbH zu gründen, ist zunächst ein gewisser Aufwand erforderlich: die Aufbringung eines Stammkapitals von mindestens 12.500 Euro. Zudem ist das Hinzuziehen eines Notars inklusive einer Handelsregister – Anmeldung notwendig. Auch die steuerlichen und handelsrechtlichen Auflagen müssen bedacht werden, denn für die GmbH ist eine ordnungsmäßige Buchführung inklusive der Bilanzierungspflicht verpflichtend.
Der wesentliche Vorteil der GmbH als Rechtsform liegt in der Haftungsbeschränkung – die Haftung der Gesellschafter wird grundsätzlich auf die Höhe des Stammkapitals beschränkt. Zur einer vollen privaten Enthaftung muss eine Einlage von 25.000 Euro erbracht werden.
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Vorteile der GmbH
Die GmbH hat einen äußerst guten Ruf, der mit der hohen Stammeinlage von 25.000 Euro zusammenhängt. Mit Gründung einer GmbH haften Sie zudem nicht mit ihrem privaten Vermögen – allein das Betriebsvermögen wird zur Tilgung von Schulden herangezogen.
Nachteile der GmbH
Das hohe Stammkapital der GmbH kann eine Hürde darstellen. Daher ist diese Gesellschaftsform nicht dazu geeignet, ein Geschäftsmodell erst einmal „auszuprobieren“. Wenn Sie von einem privaten Haftungsausschlusses profilieren möchten, kann aber stattdessen auch über die Gründung einer UG nachgedacht werden.
Inkassofirma gründen als UG (haftungsbeschränkt)
Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) ist eine Art Mini-GmbH.
Ein wesentlicher Unterschied zur GmbH liegt in der niedrigen Stammeinlage – die UG kann bereits mit einem Stammkapital von 1,- Euro gegründet werden. Für die Aufnahme einer Geschäftstätigkeit wird jedoch eine höhere Einlage notwendig sein. Auch die UG bietet den Vorteil der Haftungsbeschränkung.
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Vorteile der UG
Die UG hat nur eine geringe Stammeinlagepflicht (1 Euro), schließt aber dennoch die private Haftung des Inhabers mit seinem Privatvermögen aus. Es haftet ausschließlich das Betriebsvermögen des Unternehmens. Auch die Gründungskosten der UG sind im Vergleich zur GmbH niedriger.
Nachteile der UG
Das geringe Startkapital verleiht der UG (haftungsbeschränkt) im Gegensatz zu einer GmbH ein etwas geringeres Ansehen. Sollte Ihnen das notwendige Stammkapital zur Verfügung stehen, wird die Gründung eines Bauunternehmens in der Rechtsform einer GmbH grundsätzlich empfohlen.
Handelsregistereintrag
Einige Unternehmensformen erfordern einen Handelsregistereintrag. Wer sich als Einzelunternehmer selbständig macht, der muss sein Unternehmen nicht ins Handelsregister eintragen lassen, es sei denn, er ist eingetragener Kaufmann (e. K.). Der Handelsregistereintrag ist dagegen obligatorisch, wenn Sie eine Gesellschaft in handelsrechtlicher Form gründen wollen. Hierzu gehören insbesondere
• UG
• GmbH
Die Eintragung können wir gerne im Rahmen unserer Dienstleistung für Sie übernehmen.
Gewerbeanmeldung
Sie haben Ihr Gewerbe beim Gewerbeamt anzumelden. Dies ist – unabhängig von der gewählten Rechtsform – für alle Inkassounternehmen verpflichtend. Die Gewerbe-Anmeldung können wir gerne im Rahmen unserer Dienstleistung für Sie übernehmen.
So melden Sie Ihre Inkassofirma beim Finanzamt an
Zur steuerlichen Erfassung haben Sie sich natürlich beim Finanzamt zu melden. Nach der Gewerbeanmeldung erhält das Finanzamt von der Gründung automatisch Kenntnis. Sie erhalten dort Ihre Steuernummer. Ab jetzt dürfen Sie Rechnungen ausstellen.
Anmeldung bei IHK
Neu gegründete Inkassounternehmen müssen IHK-Mitglied werden.
Rechtsdienstleistungsregister
Sie müssen sich darüber hinaus im Rechtsdienstleistungsregister der zuständigen Zulassungsbehörde (Oberlandes-, Amts- oder Landesgericht, je nach Sitz des Unternehmens) registrieren lassen.
Weitere Anmeldungen
Hinzu kommt die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Außerdem existieren mehrere Bundesverbände als Interessenvertretungen.
Inkassofirma gründen – Marke anmelden
Um Ihr Inkassounternehmen vor Mitbewerbern und Nachahmungsversuchen zu schützen, kann es sinnvoll sein, eine Marke anzumelden. Sie können nicht nur Ihren Namen sondern z.B. auch Ihr Firmenlogo eintragen lassen.
Gerade in der Inkassobranche, in der nicht alle Firmen einen guten Ruf genießen, sollten Sie außerdem Ihren eigenen schützen und unverwechselbar bleiben.
Eine Marke erzeugt starkes Vertrauen. Sie gewinnen aufgrund der professionellen Marke einen Wiedererkennungswert und ein Alleinstellungsmerkmal und schaffen auf diese Weise eine Corporate Identity für Ihre Firma.
Sie haben in diesem Zusammenhang die Option, eine deutsche oder eine europäische Marke anzumelden.
Ablauf der Markenanmeldung
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Schritt 1
Kostenfreie Erstberatung
Wir wählen in einem kostenlosen Erstgespräch die passende Marke für Sie aus.
Schritt 2
Prüfung der Eintragungsfähigkeit
Im nächsten Schritt wird überprüft, ob die Marke auch in das jeweilige Register eingetragen werden kann. Dazu wird eine Bekanntheitsschutzprüfung durchgeführt. Im Rahmen dieser wird auch eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche getätigt.
Schritt 2
Schritt 3
Eintragung der Marke in das Markenregister
Zuletzt wird die Marke in das jeweilige Markenregister eingetragen. Jetzt ist Ihre Marke für die nächsten zehn Jahre geschützt. Der Zeitraum kann auch beliebig oft verlängert werden.
Deutsche Marke für Ihre Inkassofirma anmelden
Mit der Anmeldung einer deutschen Marke steht Ihnen ein zehnjähriger Markenschutz auf dem gesamten Bundesgebiet zu. Ab dem Zeitpunkt können Sie sich gegen Rechtsverstöße gegen Ihr Markenrecht in ganz Deutschland juristisch zur Wehr setzen.
Die Anmeldung einer deutschen Marke ist dann ratsam, wenn Ihre Kunden im Wesentlichen in Deutschland wohnen.
Europäische Marke für Ihre Inkassofirma anmelden
Möchten Sie auch in anderen EU Ländern tätig sein, macht es Sinn, bereits bei der Gründung eine EU Marke zu wählen. Durch die Anmeldung einer europäischen Marke genießen Sie Markenschutz in allen Mietgliedstaaten der Union, und zwar auch für 10 Jahre.
Viele Inkassofirmen sind auch international tätig und bieten Forderungsmanagement z.B. europaweit an. Da zahlreiche Firmen grenzüberschreitende Geschäfte betreiben, aus denen sie Forderungen realisieren wollen, gibt es auch international ein weites Tätigkeitsfeld für Inkassofirmen.
Der Betrieb eines Inkassounternehmens – Buchhaltung outsourcen
Oft sind Unternehmen – je nach Rechtsform – zur Erstellung einer Bilanz und der doppelten Buchführung nach dem HGB verpflichtet. Die Erstellung ist dabei an relativ hohe Anforderungen geknüpft.
Doppelte Buchführung
In der doppelten Buchführung müssen alle Geschäftsvorgänge exakt und zeitnah erfasst werden. Folgende Vorgänge sind in der doppelten Buchführung enthalten:
- Kontierung und Buchung der Ausgangsrechnung,
- Abstimmen der Debitoren-Konten,
- Ausdruck offener Posten,
- Kontierung und Buchung der Eingangsrechnung,
- Abstimmung der Kreditoren-Konten,
- Ausdruck der Verbindlichkeiten,
- Abstimmen der Bestände,
- Kontierung und Buchung der Kasse und
- Kontierung und Buchung der Kontoauszüge.
Outsourcing der Buchhaltung
Damit Sie sich voll auf Ihr Geschäft konzentrieren können, empfehlen wir Ihnen die Auslagerung der Buchhaltung an einen externen Dienstleister. Sie gewinnen dadurch nicht nur mehr Zeit, sich um Ihre Kunden zu kümmern, auch erhalten Sie einen Überblick über Ihre Finanzen. Zudem wird Ihnen die Haftung für die ordnungsgemäße Buchführung vom externen Dienstleister abgenommen.
Unsere zahlreichen Erfahrungen haben gezeigt, dass das Outsourcing der Buchhaltung wesentliche Vorteile mit sich bringt. Sie müssen sich nicht mehr mit den zeitaufwändigen Formalitäten befassen und haben einen Experten an Ihrer Seite, der für Ihre Rechtssicherheit sorgt.
Minimierung des Verwaltungsaufwands
Überblick Ihrer Finanzlage
Auslagerung der Haftung
Die Führung eines Inkassounternehmens– negative Bewertung auf Google & Co. löschen
Das Ansehen Ihres Inkassounternehmens ist eine Grundvoraussetzung für Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Durch Online-Portale wie:
- Google,
- Kununu,
- Facebook,
- Proven Expert
und viele weitere, können sich Kunden im Internet einen ersten Eindruck von Ihrem Unternehmen verschaffen oder selbst Bewertungen abgeben.
Gerade Inkassounternehmen sehen sich nicht selten einer Vielzahl negativer Online-Bewertungen gegenüber. Dies trifft keinesfalls immer nur die schwarzen Schafe der Branche, die mit unlauteren Methoden arbeiten und ihr schlechte Image als “zwielichtige Geldeintreiber” nicht ohne Grund haben. Auch seriöse Inkassounternehmen müssen damit rechnen, dass Schuldner sich durch unfaire Bewertungen quasi zu “rächen” versuchen oder schlicht über zu hohe Gebühren o.ä. beschweren. Online haben sie auf diversen Portalen die Möglichkeit dazu.
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Im Internet werden die meisten Suchen mit Hilfe von Google durchgeführt. Doch nicht jede Bewertung entspricht den Tatsachen oder ist gerechtfertigt, häufig spiegelt Sie nur das persönliche Empfinden des Kunden wider. Bei negativen Bewertungen Ihres Inkassounternehmens sollten Sie deshalb immer prüfen, ob die Bewertung gelöscht werden kann.
So können Sie negative Bewertungen im Internet löschen lassen
Unrechtsmäßige Bewertungen müssen von Ihnen nicht hingenommen werden. Dagegen können Sie sich rechtlich zur Wehr setzen.
Eine Bewertung ist dann zu löschen, wenn sie eine dieser drei Kriterien erfüllt:
- unwahre Tatsachenbehauptung: Der Inhalt der Bewertung entspricht nicht den Tatsachen. Dies ist auch dann der Fall, dass der Bewertende gar kein Kunde von Ihnen war.
- Beleidigung oder andere strafrechtlich relevante Bewertung: der User verfasst eine Bewertung, die Ihre Schmähung zum Vordergrund hat. Hierzu gehört die Verwendung von Schimpfwörtern.
- Fake Bewertung: Es existieren zahlreiche Fake-Accounts im Internet, die lediglich das Ziel verfolgen, schlechte Bewertung abzugeben. Dahinter verstecken sich nicht selten Ihre Konkurrenten, die Ihre Firma schlecht darstellen lassen wollen. Auch diese Bewertungen sind seitens des Portals zu löschen.
Im Rahmen unserer anwaltlichen Dienstleistungen bieten wir unseren Kunden an, die Löschung einer unrechtmäßigen Bewertung in die Wege zu leiten.
Ablauf der Löschung einer schlechten Online-Bewertung
Schritt 1
Sichtung der Unterlagen
Wir benötigen den Text Ihrer schlechten Bewertungen mit der entsprechenden Internetadresse und Ihrer Beschreibung des Sachverhaltes. Diesen können Sie uns einfach per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de zukommen lassen. Sie können auch über unser Kontaktformular an uns herantreten oder uns im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung anrufen.
Schritt 2
Kostenlose Erstprüfung
Im nächsten Schritt prüfen wir kostenlos, wie hoch die Erfolgsaussichten zur Löschung der Bewertung sind. Das Ergebnis teilen wir Ihnen schnellstmöglich mit. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, ob Sie uns mit der Entfernung der Bewertung beauftragen möchten.
Daraufhin wenden wir uns mit einem sogenannten notice-and-take-down-letter an das Bewertungsportal. Für Sie wird pro Bewertung ein einmaliges Pauschalhonorar fällig.
Schritt 2
Schritt 3
Löschung der Bewertung
Im Normalfall wird die Bewertung bei Vorliegen guter Erfolgsaussichten seitens des Portals gelöscht.
Exkurs: Inkassofirma abwickeln und schließen
Wie bei jeder Firma, kann auch bei einem Inkassounternehmen der Fall eintreten, dass Sie sich mit dessen Schließung befassen müssen. Diese ist manchmal wirtschaftlich sinnvoll, manchmal sogar gesetzlich vorgeschrieben. Es stehen dann insbesondere zwei Szenarien im Raum:
- Insolvenz beantragen
- Löschung oder Auflösung wegen Vermögenslosigkeit
Insolvenz beantragen
Sie müssen für Ihr Unternehmen Regelinsolvenz anmelden, wenn dieses Schulden angehäuft hat, die nicht mehr getilgt werden können. Hatten Sie eine UG oder GmbH gegründet, haften Sie nur mit dem Betriebsvermögen.
In der Regel können selbstständig Tätige keine Privatinsolvenz durchlaufen. Die Privatinsolvenz steht aber ehemals Selbstständigen offen, wenn sie maximal 19 Gläubiger haben und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.
Löschung ohne Sperrjahr und Liquidation bei Vermögenslosigkeit
Es kann wirtschaftlich aber auch Sinn machen, eine Löschung ohne Sperrjahr und Liquidation wegen Vermögenslosigkeit einzuleiten. Dann darf Ihr Unternehmen allerdings weder Vermögen noch Schulden haben. Die Entfernung aus dem Handelsregister kann in diesen Fällen nach ca. drei Monaten vonstattengehen. Das Verfahren ist nicht nur deshalb deutlich günstiger als eine klassische Liquidation (ca. 1.000 Euro statt 3.000 Euro).
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Unsere Mandanten vertrauen uns auch in folgenden Fachgebieten
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).










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