Selbstständig machen mit Investment-Unternehmen: Bundesweit mit Anwalt
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Investment-Firma gründen und betreiben
Geldanlagen oder Kapitalanlagen verfolgen das Ziel, eingesetztes Kapital zu vermehren. Zu den beliebtesten Anlagen der Deutschen zählen Sparverträge, Festgelder, Sparbriefe und Immobilien. Mehr Zurückhaltung herrscht bei Fonds oder Aktien
Investmentfonds werden von Kapitalverwaltungsgesellschaften, oft auch als Kapitalanlagegesellschaften bezeichnet, angeboten. Viele von ihnen sind mit Banken oder Versicherungen im Verbund. Es gibt aber auch eigenständige Investmentfirmen.
Kapitalverwaltungsgesellschaften verfolgen das Geschäftsmodell des Anbietens und der Verwaltung von Investments. Erträge erwirtschaften sie insbesondere aus Gebühren für Fondsverkauf und Fondverwaltung.
Sich mit einem Investmentunternehmen selbstständig zu machen kann ein überaus einträgliches Geschäft sein. Die Hürden sind allerdings vergleichsweise hoch. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen beachtet werden müssen.
Fragen wie:
- „Welche Qualifikationen muss ich mitbringen?“
- „Welche Reglementierungen gibt es?“,
- „Welche Rechtsform sollte ich für mein Unternehmen wählen?“
werden auf dieser Seite ausführlich beantwortet.
Wir gründen Ihre Investmentfirma– Sie konzentrieren sich allein auf Ihr Geschäft.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Rechtsform und Formalitäten
Buchhaltung, Markenanmeldung, Reputationsschutz
Online Gründung
Schließung
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Kapitalverwaltungsgesellschaften werden oft auch als Investmentgesellschaften, Fondsgesellschaften oder mit dem älteren Begriff Kapitalanlagegesellschaften bezeichnet. Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) schreibt den Begriff „Kapitalverwaltungsgesellschaft“ vor, gemeint ist letztlich mit allen Bezeichnugen dasselbe.
Zu den größten Fondanbietern in Deutschland gehören
- Die DWS-Gruppe
- Union Investment
- Allianz Global Investors
- Deka Investment und
- BlackRock
Quellen:
statista.com;
focus.de

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Ablauf der Gründung Ihrer Investment-Firma
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
Wir beraten Sie im ersten Schritt zur Wahl der richtigen Rechtsform für Ihre Investmentfirma. Externe Kapitalverwaltungsgesellschaften dürfen die Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG), GmbH oder GmbH & Co KG haben.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Sie erhalten eine ausführliche Gründungsberatung. Wir erstellen außerdem Ihren individuellen Gründungsplan.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Ggf. Erstellung eines Gesellschaftsvertrages
Ein Investmentunternehmen ist regelmäßig in Form einer Gesellschaft zu gründen. Bei Bedarf können wir Ihren Gesellschaftsvertrag innerhalb von 24 Stunden aufsetzen.
Schritt 4 - Gründung Ihres Unternehmens
Wir kümmern uns um die Anmeldung Ihres Investmentunternehmens und die Erfüllung der Registrierungs-, Genehmigungs- und Eintragungspflichten. Sie erhalten darüber hinaus eine Abschlussberatung.
Schritt 4 - Gründung Ihres Unternehmens
Besonderheiten der Branche
Investmentfirmen oder Finanzdienstleistungsinstitute sind Unternehmen, die Finanzdienstleistungen gewerbsmäßig bzw. in einem Umfang erbringen, der einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert, die aber keine Kreditinstitute sind. Sie handeln z.B. mit Aktien, Zertifikaten, Optionen, Investmentfonds oder Derivaten.
Man unterscheidet Firmen, die nur reine Vermittlungstätigkeiten ausüben, solche, die sich auch der Annahme von Kundenkapital widmen sowie Unternehmen, die sowohl Kundenkapital annehmen als auch die Vermögensverwaltung betreiben.
Investmentfirmen stehen unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). An externe Kapitalverwaltungsgesellschaften werden strenge Anforderungen hinsichtlich Rechtsform, Startkapital, Qualifikation und Meldepflichten an die BaFin gestellt.
Mit Investmentfirma durchstarten – Voraussetzungen
Das Kapitalanlagegesetzbuch KAGB enthält umfangreiche Regulierungen (Erlaubnis- oder Registrierungspflichten) und gilt für alle als Investmentvermögen eingestuften Kapitalsammlungen. Darunter fällt jeder Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren, und der kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors ist.
Die fachlichen und persönlichen Anforderungen an Gründer einer Investmentfirma sind hoch. Fachwissen und Branchenkenntnisse, einen Hochschulabschluss im Bereich Finanzen/ Investment sowie Berufserfahrung auf Führungsebene sollten Sie mitbringen.
Das Startkapital muss mindestens 125.000 Euro betragen und hat mindestens einem Viertel der jährlichen Fixkosten zu entsprechen, maximal aber 10 Millionen Euro.
Für die Aufnahme der Geschäfte ist eine schriftliche Erlaubnis der BaFin notwendig. Die Bafin fordert i.d.R. den Nachweis von mindestens 3 Jahren leitender Tätigkeit bei einem ähnlichen Unternehmen. Auch im laufenden Betrieb bestehen der BaFin gegenüber Meldepflichten.
Nur Investmentfirmen, deren Tätigkeit sich allein auf die Darlehensvermittlung bzw. Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen beschränkt, haben weniger strenge Anforderungen zu erfüllen und brauchen keine Erlaubnis der BaFin.
Eine Investmentfirma ist ins Handelsregister einzutragen, beim Gewerbeamt anzumelden, sie hat IHK Mitglied zu werden und die Mitarbeiter sind bei der Berufsgenossenschaft anzumelden.
Die meisten Kapitalanlagegesellschaften gehören zum Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
Sie benötigen ferner einen detaillierten Businessplan. Dieser sollte darstellen, wie groß die Nachfrage nach Investmentleistungen ist und welche Konkurrenten es gibt. Davon hängt es ab, ob der erfolgreiche Betrieb einer Investmentfirma möglich ist.
Sie sollten sich ferner u.a. überlegen, welche Leistungen Sie konkret anbieten und welche Gebühren Sie erheben. Mögliche Leistungen sind z.B. Verwaltung von Finanzportfolios oder alternativen Fonds, Eigenhandel, Sortenhandel, Anlagevermittlung oder Abschlussvermittlung, Anlageberatung usw.
Neben Überlegungen zur möglichen Finanzierung, gehören auch Ausführungen darüber in den Businessplan, welche Chancen und Risiken die Eröffnung Ihres Investmentunternehmens mit sich bringen kann u.v.m.
Aspekte wie:
- Marktforschung
- Wettbewerbsanalyse
- Unternehmerisches Konzept und Ziele
- USP
- Zielgruppe
- Nachfrage
- Leistungsangebot
- Marketing- und Vertriebsstrategie
- Personal
- Budget
werden darin aufgeschlüsselt.
Darüber hinaus ist der Businessplan die Basis für Fördermittel und Kredite.
Folgende Kosten sollten dabei erfasst werden:
- Gründungskosten
- Verwaltungskosten
- Lohnkosten
- Kosten für Versicherungen
- Steuern
- Betriebskosten (Miete, Heizung, Strom, EDV)
- Technisches Equipment
- Marketing/Werbung
Für den Aufbau Ihres Marketings sind Ihre Zielgruppen zu identifizieren, Ihr Angebot auf diese abzustimmen und zu überlegen, wie sie erreicht werden können.
Investmentfirmen sind auf ein seriöses und fachkompetentes Image angewiesen. Richten Sie einen Internetauftritt ein, der Ihre Expertise, Ihre Qualifikationen zum Ausdruck bringt und Vertrauen erweckt. Für eine Steigerung Ihrer Bekanntheit sollten Sie auch auf eine professionelle SEO achten.
Wichtig ist auch das Reputationsmanagement: Internetbewertungen haben einen großen Einfluss darauf , wie Investmentfirmen wahrgenommen werden. Negative Internet-Rezensionen können Ihnen sehr schaden.
Zudem sind Portale, Networking und Social Media-Aktivitäten für Gründer hilfreich, um sich auf dem Markt zu positionieren und Neukunden zu gewinnen. Eine transparente Pressearbeit und klassische Werbung vervollständigen Ihr Marketing.
Für die Gründung und den Betrieb eines Investmentunternehmens fallen hohe Kosten an. Dazu gehören einerseits die reinen Gründungskosten; allein das geforderte Startkapital ist, wie bereits geschildert, sehr hoch. Hinzu kommen Gebühren, Versicherungen, Mieten, laufende Betriebskosten, Ausstattung, Personalkosten, Werbekosten usw.
Kalkulieren Sie Ihre Verdienstmöglichkeiten realistisch. Wie viele Kunden werden Sie haben und wie viele Kapitalanlagen schließen Sie ab? Wie hoch sind die Investments und wieviel Prozent davon fließen Ihnen zu?
Sie werden in der Regel auf Fremdkapital angewiesen sein. Hierzu sollte eine gut durchdachte Finanzierungsplanung erstellt werden, die alle Faktoren wie Eigenkapital, Sicherheiten und die Auswahl von Finanzierungspartnern berücksichtigt.
Die gängigste Form der Finanzierung ist natürlich die Kreditfinanzierung. Es sollten aber auch andere Finanzierungsmodelle in Betracht gezogen werden, z.B. Investorengelder, oder Beteiligungen.
Die typischen Beteiligungsformen sind:
- Die Beteiligung als Gesellschafter der UG oder GmbH
- Die Beteiligung als Kommanditist der UG/GmbH & Co. KG
- Die atypische stille Beteiligung
- Die typische stille Beteiligung
- Das partiarische Darlehen
Rechtsform wählen
Wenn Sie ein Inkassounternehmen eröffnen möchten, dann sollten Sie sich auch genau überlegen, welche Rechtsform für Sie die Richtige ist.
Die Wahl der Rechtsform entscheidet mit über ihren Kapitalbedarf. Neben Finanzierungsfragen spielen bei der Rechtsformwahl aber auch Haftungsfragen oder die Entscheidung, ob Sie alleine oder zu mehreren gründen möchten, eine wichtige Rolle.
Für die Gründung ihres Inkassounternehmens kommen zur Existenzgründung insbesondere folgende Unternehmensformen in Betracht:
- AG
- GmbH oder
- GmbH & Co KG
Mit Investmentfirma als AG starten
Die AG bietet die höchste Reputation im Geschäftsverkehr, man nennt sie auch die Königin der Kapitalgesellschaften. Das Stammkapital liegt bei 50.000 € und muss zur Gründung mindestens zum Viertel eingezahlt werden. Für Investmentfirmen, die naturgemäß mit sehr hohen Beträgen umgehen, vielfach im Millionenbereich, ist die AG als Rechtsform gut geeignet.
Ein weiterer Pluspunkt liegt darin, dass bei ihr die Beteiligung von Investoren durch den Verkauf von Aktien besonders einfach möglich ist.
Bei der AG haftet ausschließlich das Betriebsvermögen. Aktionäre oder Geschäftsführung haften nicht mit ihrem Privatvermögen.
Die Gründung einer Aktiengesellschaft geht mit einem hohen formalen und finanziellen Aufwand einher. Da ist zunächst das hohe Stammkapitals von 50.000 €, aber auch die Erstellung besonders umfangreicher und zahlreicher Gründungsunterlagen samt notarieller Beurkundung. Die AG benötigt zudem drei Organe: Aufsichtsrat, Vorstand und Hauptversammlung. Es sind ferner strenge Vorgaben nach dem Aktiengesetz einzuhalten.
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Vorteile der AG
Vorteile der AG liegen in der einfachen Finanzmittelbeschaffung (Aktien) und dem unproblematischen Wechsel von Anteilseignern, ihrem hohen Ansehen und in der Beschränkung der Haftung auf das Betriebsvermögen.
Nachteile der AG
Nachteile der AG sind der hohe Gründungs,- Organisations- und Kostenaufwand, ihre umfangreichen Publizitätspflichten und weitere Pflichten nach dem Aktiengesetz.
Mit Investmentfirma mit einer GmbH starten
Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer in Deutschland ebenfalls sehr angesehenen Rechtsform, ist eine weitere Option, .
Auch zur Gründung einer GmbH ist ein gewisser Aufwand erforderlich, u.a. die Aufbringung eines Stammkapitals von mindestens 12.500 Euro. Zudem ist auch hier das Hinzuziehen eines Notars inklusive einer Handelsregister-Anmeldung notwendig. Auch die steuerlichen und handelsrechtlichen Auflagen müssen bedacht werden, denn auch für die GmbH ist eine ordnungsmäßige Buchführung inklusive Bilanzierung verpflichtend.
Die Haftung der Gesellschafter wird bei der GmbH auf die Höhe des Stammkapitals beschränkt. Zur einer vollen privaten Enthaftung muss eine Einlage von 25.000 Euro erbracht werden.
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Vorteile der GmbH
Die GmbH hat einen äußerst guten Ruf, der mit der hohen Stammeinlage von 25.000 Euro zusammenhängt. Mit Gründung einer GmbH haften Sie zudem nicht mit ihrem privaten Vermögen – allein das Betriebsvermögen wird zur Tilgung von Schulden herangezogen.
Nachteile der GmbH
Das hohe Stammkapital der GmbH kann eine Hürde darstellen. Daher ist diese Gesellschaftsform nicht dazu geeignet, ein Geschäftsmodell erst einmal „auszuprobieren“. Wenn Sie von einem privaten Haftungsausschlusses profilieren möchten, kann aber stattdessen auch über die Gründung einer UG nachgedacht werden.
Investmentfirma gründen als GmbH & Co KG
Die GmbH & Co. KG ist keine Kapital– sondern eine Personengesellschaft, eine abgewandelte Form der KG. Sie bietet die Möglichkeit der privaten Enthaftung.
Komplementärin ist die GmbH als juristische Person.
Die Gründung einer GmbH & Co. KG erfolgt durch die parallele Gründung einer GmbH, als Komplementärin, und einer KG, als nach außen hin auftretende Gesellschaft.
Die Möglichkeit der Kommanditisten-Einlage kann genutzt werden, um das Unternehmen mit Hilfe von Freunden oder Bekannten zu finanzieren.
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Vorteile der GmbH & Co KG
Auch bei der GmbH & Co KG sind Haupt-Vorteile die Haftungsbeschränkung und die hohe Reputation. Investoren können sich steuerlich vorteilhaft an einer GmbH & Co. KG beteiligen,, ohne sich dabei in der Geschäftsführung engagieren zu müssen. Im Falle einer Entnahme werden die Kommanditisten mit ihrem individuellen Einkommenssteuersatz besteuert. Außerdem sind Verlustverrechnung mit anderen Einkünften möglich.
Nachteile der GmbH & Co KG
Nachteile der GmbH & Co KG liegen insbesondere in den doppelten Grundungskosten sowie dem Gründungs- und Verwaltungsaufwand. Auch der steuerliche Aufwand sollte nicht unterschätzt werden.
Handelsregistereintrag
Der Handelsregistereintrag ist obligatorisch, wenn Sie eine Gesellschaft in handelsrechtlicher Form gründen wollen. Sowohl bei der AG als auch bei der GmbH oder GmbH & Co Kg ist er zwingend.
Die Eintragung können wir gerne im Rahmen unserer Dienstleistung für Sie übernehmen.
Gewerbeanmeldung
Sie haben Ihr Gewerbe beim Gewerbeamt anzumelden. Dies ist für Investmentfirmen stets erforderlich. Die Gewerbe-Anmeldung können wir gerne im Rahmen unserer Dienstleistung für Sie übernehmen.
So melden Sie Ihre Investmentfirma beim Finanzamt an
Zur steuerlichen Erfassung haben Sie sich natürlich beim Finanzamt zu melden. Nach der Gewerbeanmeldung erhält das Finanzamt von der Gründung automatisch Kenntnis. Sie erhalten dort Ihre Steuernummer. Ab jetzt dürfen Sie Rechnungen ausstellen.
Anmeldung bei IHK
Neu gegründete Investmentfirmen müssen auch IHK-Mitglied werden.
BaFin Zulassung
Kapitalverwaltungsgesellschaften bedürfen ferner einer Erlaubnis der BaFin, wenn sie sich nicht nur auf reine Vermittlungstätigkeiten beschränken.
Weitere Anmeldungen
Hinzu kommt die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Die Mitgliedschaft im BVI (Bundesverband Investment und Asset Management e.V.) ist freiwillig.
Investmentfirma gründen – Marke anmelden
Um Ihre Investmentfirma vor Mitbewerbern und Nachahmungsversuchen zu schützen, kann es hilfreich sein, eine Marke anzumelden. Sie können insbesondere Ihren Namen oder Ihr Firmenlogo schützen lassen.
Eine Marke erzeugt Vertrauen und schafft einen Wiedererkennungswert- Sie haben die Option, eine deutsche oder eine europäische Marke anzumelden.
Ablauf der Markenanmeldung
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Schritt 1
Kostenfreie Erstberatung
Wir wählen in einem kostenlosen Erstgespräch die passende Marke für Sie aus.
Schritt 2
Prüfung der Eintragungsfähigkeit
Im nächsten Schritt wird überprüft, ob die Marke auch in das jeweilige Register eingetragen werden kann. Dazu wird eine Bekanntheitsschutzprüfung durchgeführt. Im Rahmen dieser wird auch eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche getätigt.
Schritt 2
Schritt 3
Eintragung der Marke in das Markenregister
Zuletzt wird die Marke in das jeweilige Markenregister eingetragen. Jetzt ist Ihre Marke für die nächsten zehn Jahre geschützt. Der Zeitraum kann auch beliebig oft verlängert werden.
Deutsche Marke für Ihre Investmentfirma anmelden
Mit der Anmeldung einer deutschen Marke steht Ihnen ein zehnjähriger Markenschutz auf dem gesamten Bundesgebiet zu. Ab dem Zeitpunkt können Sie sich gegen Rechtsverstöße gegen Ihr Markenrecht in ganz Deutschland juristisch zur Wehr setzen.
Die Anmeldung einer deutschen Marke ist dann ratsam, wenn Ihre Kunden im Wesentlichen in Deutschland wohnen.
Europäische Marke für Ihre Investmentfirma anmelden
Möchten Sie auch in anderen EU Ländern tätig sein, macht es Sinn, bereits bei der Gründung eine EU Marke zu wählen. Durch die Anmeldung einer europäischen Marke genießen Sie Markenschutz in allen Mietgliedstaaten der Union, und zwar auch für 10 Jahre.
Der Betrieb eines Investmentunternehmens – Buchhaltung outsourcen
In der Regel sind Investmentfirmen aufgrund ihrer Rechtsform zur Erstellung einer Bilanz und der doppelten Buchführung nach dem HGB verpflichtet. Die Erstellung ist dabei an relativ hohe Anforderungen geknüpft.
Doppelte Buchführung
In der doppelten Buchführung müssen alle Geschäftsvorgänge exakt und zeitnah erfasst werden. Dies sind u.a. Kontierung und Buchung der Ausgangsrechnung, Abstimmen der Debitoren-Konten, Kontierung und Buchung der Eingangsrechnung,, Abstimmung der Kreditoren-Konten u.v.m.
Outsourcing der Buchhaltung
Damit Sie sich voll auf Ihr Geschäft konzentrieren können, empfehlen wir Ihnen die Auslagerung der Buchhaltung an einen externen Dienstleister. Gerade im Investmentbereich geht es meist um hohe Summen. Entsprechend aufwändig gestaltet sich dann die Buchführung. Mit externer Hilfe erhalten Sie einen Überblick über Ihre Finanzen, die Haftung für die ordnungsgemäße Buchführung wird ihnen abgenommen und Sie haben einen Experten an Ihrer Seite, der für Ihre Rechtssicherheit sorgt.
Führung einer Investmentfirma– negative Bewertung auf Google & Co. löschen
Das Ansehen Ihrer Investmentfirma ist eine Grundvoraussetzung für Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Durch Online-Portale wie:
- Google,
- Kununu,
- Facebook,
- Proven Expert
und viele weitere, können sich Kunden im Internet einen ersten Eindruck von Ihrer Kapitalverwaltungsgesellschaften verschaffen oder selbst Bewertungen abgeben.
Auch sehr seriös und kompetent arbeitenden Investmentunternehmen kann es passieren, dass Kunden unfaire Bewertungen abgeben, sich über Ihrer Meinung nach schlechte Anlageempfehlungen oder zu hohe Gebühren beschweren usw. Online haben sie auf diversen Portalen auch ganz einfach die Möglichkeit dazu.
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Selbst beim Marktführer Google entspricht nicht jede Bewertung den Tatsachen oder ist gerechtfertigt, häufig kommt auch nur das persönliche Empfinden des Kunden zum Ausdruck. Bei negativen Bewertungen Ihres Investmentunternehmens macht es deshalb immer Sinn, zu prüfen, ob die Bewertung gelöscht werden kann.
So können Sie negative Bewertungen im Internet löschen lassen
Unrechtsmäßige Bewertungen müssen von Ihnen nicht hingenommen werden. Dagegen können Sie sich rechtlich zur Wehr setzen.
Zu löschen sind insbesondere:
- Unwahre Tatsachenbehauptung: Der Inhalt der Bewertung ist schlicht falsch oder der Bewertende war gar kein Kunde von Ihnen.
- Es handelt sich um Beleidigungen, Schmähungen, Schimpfwörter.
- Fake Bewertung: Es gibt Fake-Accounts im Internet, die nur dazu dienen, schlechte Bewertungen abzugeben. Dahinter steckt oft die Konkurrenz, Auch diese Bewertungen sind seitens des Portals zu löschen.
Im Rahmen unserer anwaltlichen Dienstleistungen bieten wir unseren Kunden an, die Löschung einer unrechtmäßigen Bewertung in die Wege zu leiten.
Ablauf der Löschung einer schlechten Online-Bewertung
Schritt 1
Sichtung der Unterlagen
Wir benötigen den Text Ihrer schlechten Investmentfirma-Bewertungen mit Internetadresse und Beschreibung. Per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de oder über unser Kontaktformular.
Schritt 2
Kostenlose Erstprüfung
Wir prüfen kostenlos die Erfolgsaussichten zur Löschung. Sind sie positiv, können Sie entscheiden, ob Sie uns mit der Entfernung der Bewertung beauftragen.
Es geht dann von uns ein notice-and-take-down-letter an das Bewertungsportal. Pro Bewertung fällt ein einmaliges Pauschalhonorar an.
Schritt 2
Schritt 3
Löschung der Bewertung
Im Normalfall wird die Bewertung daraufhin seitens des Portals gelöscht.
Exkurs: Investmentfirma abwickeln und schließen
Je nach wirtschaftlicher Lage oder anderen Rahmenbedingungen, kann auch bei einer Investmentfirma der Fall eintreten, dass über die Schließung nachgedacht werden muss. Manchmal führt daran rein wirtschaftlich betrachtet kein Weg vorbei, manchmal ist es sogar gesetzlich vorgeschrieben. Man unterscheidet zwei Möglichkeiten:
- Insolvenz beantragen
- Löschung oder Auflösung wegen Vermögenslosigkeit
Insolvenz beantragen
Hat Ihre Investmentfirma Schulden angehäuft hat, die nicht mehr getilgt werden können, haben Sie Insolvenz anzumelden. Bei einer AG oder GmbH haften Sie nur mit dem Betriebsvermögen.
Löschung ohne Sperrjahr wegen Vermögenslosigkeit
In manchen Fällen ist es auch möglich, eine Löschung ohne Sperrjahr und Liquidation wegen Vermögenslosigkeit zu betreiben. Dann darf Ihre Investmentfirma aber weder Vermögen noch Schulden haben. Die Löschung ist deutlich schneller als eine Insolvenz, dauert nur etwa drei Monate. Das Verfahren ist auch deutlich günstiger (ca. 1.000 Euro statt 3.000 Euro).
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