Selbstständig machen mit Telekommunikationsunternehmen: Bundesweit mit Anwalt
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Telekommunikationsunternehmen/ Handyladen gründen und führen
Auf dem Telekommunikationsmarkt in Deutschland wurde 2019 ein Umsatz von rund 57,4 Milliarden Euro erzielt. Prognosen zufolge wird im Jahr 2024 der Umsatz in der Telekommunikationsbranche in Deutschland 89 Milliarden Euro erreichen.
Das veranlasst viele Existenzgründer dazu, sich mit einem Telekommunikationsunternehmen oder Handyladen selbstständig zu machen. Die Hürden sind vergleichsweise niedrig, denn es gibt keinen vorgeschriebenen Ausbildungsweg für dieses Business, Quereinstiger findet man häufig.
Es ist allerdings nicht möglich, ein neues eigenes Telekommunikations-Netz auf den Markt zu bringen, da alle Frequenzen bereits belegt sind und die Bundesnetzagentur die Nutzung reguliert. Üblich sind vielmehr Franchise-Lösungen.
Quelle: statista.com

Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Rechtsform und Formalitäten
Buchhaltung und Unternehmensrecht
Online Gründung
Schließung
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Fakten zur Branche:
- Größter Telekommunikationsanbieter ist die Deutsche Telekom, die rund 43 Prozent des gesamten Marktumsatzes erwirtschaftet.
- Die deutschen Töchter von Vodafone und Telefonica folgen auf den Plätzen zwei und drei.
- Insbesondere die Umsatzerlöse im Bereich Mobilfunk sind stabil und lagen 2019 bei 26,57 Milliarden Euro.
- Die Anzahl der Mobilfunkanschlüsse in Deutschland stieg auf rund 140,7 Millionen.
Als Franchise-Partner für Gründer kommen Unternehmen infrage, die Smartphones, Tablets usw. verschiedener oder eines bestimmten Anbieters und auch dessen Verträge (z.B. Telekom) vertreiben. Viele von ihnen suchen lokale Vertriebspartner, die ihre Angebote in einem eigenen Ladenlokal präsentieren.
Quelle: statista.com
Sie möchten sich auch mit einem Telekommunikationsunternehmen/ Handyladen selbständig machen? Oder fragen Sie sich, welche rechtlichen Voraussetzungen bei dem Betrieb beachtet werden müssen?
Fragen wie:
- „Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?“
- „Welche Rechtsform ist am sinnvollsten für mein Business?“,
- „Was ist bei Franchise-Modellen zu beachten?“
werden auf dieser Seite ausführlich beantwortet.
Wir gründen Ihr Telekommunikationsunternehmen – Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft.

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Ablauf der Gründung Ihres Telekommunikationsunternehmens/ Handyladens
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
Wir beraten Sie im ersten Schritt zur Wahl der richtigen Rechtsform für Ihr Telekommunikationsunternehmen.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Sie erhalten eine ausführliche Gründungsberatung, auch auch speziell zu Franchising-Fragen. Wir erstellen außerdem Ihren individuellen Gründungsplan.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Erstellung des Gesellschaftsvertrages
Bei Bedarf sind wir oft dazu in der Lage, Ihren Gesellschaftsvertrag innerhalb von 24 Stunden zu erstellen.
Schritt 4 - Gründung Ihres Unternehmens
Wir tragen Ihr Telekommunikationsunternehmen in das Handelsregister ein und melden sie steuerlich sowie gewerblich an. Sie erhalten darüber hinaus eine anwaltliche Abschlussberatung, in der sie offene Fragen klären können.
Schritt 4 - Gründung Ihres Unternehmens
Telekommunikationsunternehmen/ Handyladen eröffnen im Franchising
Franchising benennt ein Vertriebssystem, bei dem eine Zentrale, der Franchisegeber, die Weiterentwicklung des Geschäftskonzepts übernimmt, während die Franchisenehmer den direkten Kundenkontakt haben. Alle Beteiligten sind selbstständige Unternehmer, die auf eigene Rechnung und in eigenem Namen tätig sind.
Durch den Franchisevertrag, der ihre Pflichten und Rechte regelt, sind sie miteinander verbunden. Diesen Vertrag schließen Sie mit der Zentrale ab. Er sichert Ihnen die Nutzungsrechte an der Geschäftsidee des Franchisesystems zu, regelt, welche Unterstützung die Zentrale leistet und schreibt fest. welche Eintritts- und Franchisegebühren zu zahlen und welche Vorgaben umzusetzen sind.
Franchising bietet gute Möglichkeiten für den Quereinstieg. Der Franchisegeber leistet i.d.R. vielfältige Unterstützung bei Gründung und Führung des Unternehmens. Allerdings setzt die Gründung eines Franchisebetriebes mehr Kapital voraus, als manch herkömmliche Gründung. Eintrittsgebühr, Franchisegebühren und Vorgaben des Franchisegebers für die Ausstattung usw. schlagen hier zubuche.
Mit Telekommunikationsunternehmen/ Handyladen durchstarten – Voraussetzungen
Die Telekommunikationsbranche boomt, die Zahl der Smartphone-Nutzer steigt und immer mehr Menschen fragen Mobiltelefone und Handyverträge nach. Längst nicht jeder möchte sich im Internet auf die Suche machen, denn gerade bei Telekommunikationssleistungen spielt die persönliche Beratung eine große Rolle. Aufgrund der Angebotsvielfalt fragen sich viele Kunden, welches Telefon zu ihnen passt und welche Art von Vertrag ihnen alles bietet, was sie brauchen – natürlich zu günstigen Konditionen. Gute Aussichten also, mit einem Telekommunikations-Laden lukrative Geschäfte zu machen.
Andererseits ist die Konkurrenz unter den Anbietern groß. Deshalb kommt es besonders auf eine gute Angebotspalette, Beratungskompetenz und Kundenfreundlichkeit an. Sie sollten sich auch fragen, ob Sie möglicherweise einen Nischenmarkt bedienen können, den erst wenige Wettbewerber für sich entdeckt haben.
Wenn Sie als Franchisenehmer Partner eines etablierten Mobilfunkanbieters sind, setzen Sie auf eine bereits bewährte Geschäftsidee, für die es einen Markt gibt. Sie erhalten von der Zentrale auch gleich bestimmte Vorgaben: Welche Produkte oder Dienstleistungen werden angeboten? Welche Preispolitik wird dabei verfolgt? Dies bedeutet einerseits Unterstützung, andererseits aber auch eine Einschränkung Ihrer unternehmerischen Entscheidungsfreiheit.
Gerade für Gründer, die vorher noch nie selbstständig waren, ist Franchising aber eine gute Einstiegsmöglichkeit. Sie setzen das vorgegebene Geschäftsmodell der Zentrale in ihrem Laden um und können sich die Bekanntheit des Franchisegebers sowie dessen Erfahrung und Know-how zunutze machen.
Vor der Gründung Ihres Telekommunikationunternehmens/ Handyladens sollten Sie einen gut durchdachten Businessplan vorbereiten. Auch wenn Sie Franchisenehmer sind, benötigen Sie einen Businessplan. Zwar können Sie in vielen Angelegenheiten auf die Unterstützung durch die Zentrale zählen. Doch auch die möchte von ihren Franchisnehmern wissen, wie sie Markt und Konkurrenz an ihrem Standort einschätzen, was sie unternehmen wollen, um das Business dort ans Laufen zu bringen und wie sie sich die Finanzierung vorstellen. Gerade letzteres interessiert natürlich auch Banken und sonstige Geldgeber. Der Businessplan ist die Basis für Fördermittel und Bankkredite.
Doch auch für sich selbst sollten Sie genau ausarbeiten und realistisch einschätzen, welche Schritte Sie auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit zu gehen haben, wie Ihr Business rentabel wird und was Sie an Geldmitteln zur Verfügung haben oder aufnehmen müssen. Neben den Überlegungen zur möglichen Finanzierung sollten Sie also Chancen und Risiken abwägen und sich fragen, wie Sie Umsatz generieren können.
Aspekte wie:
- Marktforschung
- Wettbewerbsanalyse
- Unternehmerisches Konzept
- Zielgruppe
- Standort
- Waren-/ Dienstleistungsangebot
- Marketing- und Vetriebsstrategie
- Beschaffung
- Personal
- Budget
werden im Businessplan aufgeschlüsselt.
Folgende Kosten sollten erfasst werden:
- Gründungskosten
- Verwaltungskosten
- Franchisegebühren
- Beschaffungskosten
- Lohnkosten
- Kosten für Versicherungen
- Steuern
- Betriebskosten (Miete, Heizung, Strom, EDV)
- Technisches Equipment wie Laptop, Geschäfts-Handy usw.
- Marketing/Werbung
Hinsichtlich des Marketings und der Werbung profitieren Franchisenehmer natürlich von der Bekanntheit des Franchissegebers, ggf. einer beliebten Marke. Ferner von seitens der Zentrale lancierten Werbemaßnahmen, von ihr ggf. bereit gestelltem Werbematerial usw. Dies spart Kosten und Aufwand für eigene Marketingmaßnahmen, die eigene Beauftragung einer Werbeagentur usw.
Für den Aufbau des Marketings gilt es aber dennoch, u.a. einen seriösen Internetauftritt einzurichten, auf dem Sie Ihre Angebote herausstellen. Eine kundenfreundliche und übersichtliche Homepage, flankiert von professioneller SEO, ist der Anziehungspunkt schlechthin, wenn Ihr Marketing erfolgreich sein soll. Vielfach gibt es aber auch hierbei Unterstützung durch den Franchisegeber.
Hinzu kommen Networking, Social Media-Aktivitäten, klassische Werbung, E-Mail-Marketing, ein Google Maps-Eintrag usw. Das Corporate Identity Konzept wird i.d.R. weitgehend vom Franchisegeber vorgegeben, der seine Marke einheitlich präsentiert sehen möchte.
Für Betreiber von Telekommunikationsunternehmen/ Handyläden gibt es keine vorgeschriebene Ausbildung, die sie für den Start in die Selbstständigkeit absolvieren müssen. Ein kaufmännischer oder fernmeldetechnischer Background kann helfen, muss aber nicht zwingend sein.
Viele Franchisenehmer sind Quereinsteiger, waren vorher noch nie in dem Bereich tätig bzw. waren bisher nicht selbstständig. Ein erfolgreicher Start wird ihnen trotzdem dadurch ermöglicht, dass die Zentrale ja die Geschäftsidee und zahlreiche Vorgaben liefert, die dann vor Ort nur umgesetzt werden müssen. Dadurch benötigt der Franchisenehmer selbst weniger Branchenkenntnisse und Know-how und wird zudem von strategischen Aufgaben entlastet.
Wichtig bleiben aber Verkaufstalent, Freude am Kundenkontakt, Organisationsgeschick und die Fähigkeit, das Tagesgeschäft strukturiert und zuverlässig führen zu können.
Franchisenehmer sollten außerdem darauf eingestellt und dazu bereit sein, einen Teil ihrer unternehmerischen Entscheidungsfreiheit an die Zentrale abgeben zu müssen. Wer also stets alles selbst bestimmen möchte – von seinen Zulieferern über die Ladenausstattung bis hin zur Art und Weise der Kundenansprache – der wird sich in einem Franchisemodell kaum wohlfühlen.
Viele Gründer unterschätzen die Kosten des Starts in die Selbstständigkeit. Schon die Frage, ob ein Franchisegeber Sie überhaupt als Partner aufnimmt, hängt stark davon ab, ob Sie die finanziellen Voraussetzungen dafür mitbringen. Die Zentrale fordert i.d.R. einen Nachweis darüber, wie viel Kapital Ihnen zur Verfügung steht.
Außerdem müssen die Kosten der Gründung i.e.S. bedacht werden. Franchisenehmer haben es insofern etwas leichter, als dass sie aus den Erfahrungen anderer Franchisepartner lernen und anhand dieser abschätzen können, welche Kosten in etwa auf sie zukommen und welche Einnahmen diesen mutmaßlich gegenüberstehen.
Folgende Kosten sollten berücksichtigt werden:
- Gründungskosten (Beratungen, Notar, Genehmigungen/ Eintragungen usw)
- Franchisegebühren (Eintrittsgebühr von einigen tausend Euro und monatliche umsatzabhängige Franchisegebühren. Dies sind meist ca. 5 Prozent; während des Bestands des Unternehmens wird ein fixer Anteil des Umsatzes an die Zentrale abgeführt).
- Ladenmiete, Betriebskosten (Heizung, Strom usw.)
- Ladenausstattung (ggf. nach Vorgaben der Zentrale), EDV
- Wareneinkauf (manche Franchiseverträge schreiben die Abnahme bestimmter Warenmengen vor)
- Lohnkosten
- Kosten für Versicherungen
- Steuern
- Verwaltungskosten
- Marketing/Werbung (ggf. teils von Zentrale getragen)
Dem stehen die Verdienstmöglichkeiten gegenüber. Sie hängen nicht nur vom jeweiligen Franchisesystem ab, sondern z.B. auch vom Standort, der Konkurrenzsituation (ggf. Gebietsschutz?), der Nachfragesituation, Ihrem Verkaufstalent uvm.
Bei Eröffnung Ihres Geschäfts sollten Sie unbedingt über genügend Start-Kapital verfügen, um nicht nur die Gründungskosten decken, sondern auch zunächst einmal einen professionellen und sicheren Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten zu können.
Idealerweise können Sie ausreichend Eigenkapital in das Unternehmen einbringen. In den meisten Fällen werden Sie jedoch auf Fremdkapital angewiesen sein. Hierzu sollte eine gut durchdachte Finanzierungsplanung erstellt werden, die alle Faktoren wie das Eigenkapital, Sicherheiten und die Auswahl des Finanzierungspartners mit einbezieht.
Die gängigste Form der Finanzierung ist die Kreditfinanzierung durch eine Bank. Es ist aber empfehlenswert, auch andere Finanzierungsmodelle in Betracht zu ziehen. Manchmal kann die Finanzierung durch einen Investor die sinnvollere Option sein, etwa eine Beteiligung
Die typischen Beteiligungsformen sind:
- Die Beteiligung als Gesellschafter der UG oder GmbH
- Die Beteiligung als Kommanditist der UG/GmbH & Co. KG
- Die atypische stille Beteiligung
- Die typische stille Beteiligung
- Das partiarische Darlehen
Rechtsform wählen
Wenn Sie ein Telekommunikationsunternehmen/ einen Handyladen eröffnen möchten, dann sollten Sie zunächst überlegen, welche Rechtsform für Sie die Richtige ist.
Sie sind gewerblich tätig und müssen eine Rechtsform wählen, die hierfür geeignet ist. Auch Finanzierungs- und Haftungsfragen oder die Entscheidung, ob Sie alleine oder zu mehreren gründen möchten, spielen für die Rechtsformwahl eine Rolle.
Für die Gründung ihres Telekommunikationsunternehmens kommen zur Existenzgründung insbesondere folgende Unternehmensformen in Betracht:
- Einzelunternehmen
- die GbR
- die GmbH
- die UG
Mit Telekommunikationsunternehmen/ Handyladen als Einzelunternehmen starten
Die gängigste Gründungsrechtsform in Deutschland ist das Einzelunternehmen. Dieser Weg ist auch verhältnismäßig einfach. Außerdem sind die steuerrechtlichen Pflichten relativ gering.
Dennoch bringt die Wahl der Rechtsform eines Einzelunternehmens auch einige Nachteile – die Haftung. Als Inhaber eines Telekommunikationsunternehmens/ Handyladens in Form eines Einzelunternehmens haften Sie nicht nur mit dem Geschäftsvermögen, sondern auch mit Ihrem Privatvermögen. Diese Rechtsform empfiehlt sich daher nur dann, wenn wenige bis keine Haftungsrisiken zu erwarten sind.
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Vorteile des Einzelunternehmens
Die Gründung eines Telekommunikationsunternehmens/ Handyladens als Einzelunternehmen ist recht unkompliziert und hat keine hohen formalen Anforderungen. Auch die Verwaltung gestaltet sich einfacher – eine Pflicht zur doppelten Buchführung oder der Erstellung einer Eröffnungsbilanz besteht beim Einzelunternehmen nicht.
Nachteile des Einzelunternehmens
Im Haftungsfall des Einzelunternehmens können die entstandenen Schulden nicht aus dem Betriebsvermögen getilgt werden. Sie haften für ihr Telekommunikationsunternehmen/ Ihren Handyladen mit Ihrem privaten Vermögen. Dieser Nachteil ist nicht zu unterschätzen.
Telekommunikationsunternehmen/ Handyladen als GbR gründen
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird gemäß § 705 BGB durch die Erstellung eines Gesellschaftsvertrages gegründet. Dabei wird vorausgesetzt, dass mindestens zwei Gesellschafter einen gemeinsamen Zweck verfolgen.
Einige Vorteile eines Einzelunternehmens sind auch bei der Wahl dieser Rechtsform gegeben – etwa Vereinfachungen bei der Ermittlung des Gewinns.
Bezüglich der Haftung ist die GbR mit der Tätigkeit in einem Einzelunternehmen vergleichbar: die Gesellschafter haften unbeschränkt mit dem Geschäfts- und Privatvermögen.
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Vorteile der GbR
Die Gründung eines Telekommunikationsunternehmens/ Handyladens als Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist recht einfach und unkompliziert. Grundsätzlich reicht schon eine mündliche Absprache, da die einzige gesetzliche Voraussetzung auf die Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks abzielt. Für unternehmerische Zwecke ist jedoch die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags dringend anzuraten. Es existieren keine Anforderungen an das Stammkapital einer GbR: die Regelung unterliegt alleine der Absprache der Gesellschafter. Auch der bürokratische Aufwand der GbR ist relativ gering.
Nachteile der GbR
Inhaber einer GbR unterliegen der persönlichen Haftung. Sie haften für die Betriebsschulden des Telekommunikationsunternehmens/ Handyladens in voller Höhe mit ihrem Privatvermögen. Das kann zu einem wirtschaftlichen Totalverlust führen. Für risikobehaftete Geschäfte ist die GbR daher riskant. Außerdem gibt es für die GbR keine steuerlich günstige Möglichkeit der Gewinneinsparung: die Gesellschafter müssen ihre Betriebsgewinne in voller Höhe Ihres Einkommenssteuersatzes versteuern. Schließlich kann für eine GbR kein offizieller Firmenname gewählt werden. Dadurch treten die Gesellschafter einer GbR bei Geschäften stets mit Ihrem Vor- und Nachnamen auf.
Mit Telekommunikationsunternehmen/ Handyladen in Form einer GmbH starten
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) genießt als Rechtsform in Deutschland ein hohes Ansehen.
Im Gegensatz zu den vorgenannten Rechtsformen weist die GmbH als Kapitalgesellschaft einige Besonderheiten auf. Um ein Telekommunikationsunternehmen/ einen Handyladen als GmbH zu gründen, ist zunächst ein gewisser Aufwand erforderlich: die Aufbringung eines Stammkapitals von mindestens 12.500 Euro. Zudem ist das Hinzuziehen eines Notars inklusive einer Handelsregister – Anmeldung notwendig. Auch die steuerlichen und handelsrechtlichen Auflagen müssen bedacht werden, denn für die GmbH ist eine ordnungsmäßige Buchführung inklusive der Bilanzierungspflicht verpflichtend.
Der wesentliche Vorteil der GmbH als Rechtsform liegt in der Haftungsbeschränkung – die Haftung der Gesellschafter wird grundsätzlich auf die Höhe des Stammkapitals beschränkt. Zur einer vollen privaten Enthaftung muss eine Einlage von 25.000 Euro hinterlegt werden.
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Vorteile der GmbH
Die GmbH hat einen äußerst guten Ruf, der mitunter mit der hohen Stammeinlage von 25.000 Euro zusammenhängt. Mit Gründung einer GmbH haften Sie zudem für ihr Telekommunikationsunternehmens/ Ihren Handyladen nicht mit ihrem privaten Vermögen – allein das Betriebsvermögen wird zur Tilgung von Schulden herangezogen.
Nachteile der GmbH
Das hohe Stammkapital der GmbH kann abschreckend wirken. Daher ist diese Gesellschaftsform eher nicht zum „ausprobieren“ geeignet. Sollten Sie dennoch von einem privaten Haftungsausschlusses profilieren wollen, kann über die Gründung einer UG nachgedacht werden.
Telekommunikationsunternehmen/ Handyladen gründen als UG (haftungsbeschränkt)
Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) ist nahezu identisch mit der GmbH.
Ein wesentlicher Unterschied zu der herkömmlichen GmbH liegt in der niedrigen Stammeinlage – die UG kann bereits mit einem Stammkapital von 1,- Euro gegründet werden. Für die Aufnahme einer Geschäftstätigkeit wird jedoch eine höhere Einlage notwendig sein. Auch die UG bietet den Vorteil der Haftungsbeschränkung.
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Vorteile der UG
Die UG hat nicht nur eine geringe Stammeinlagepflicht (1 Euro), sondern schließt auch die private Haftung des Inhabers mit seinem Privatvermögen aus. Das Telekommunikationsunternehmen/ der Handyladen haftet bei dieser Rechtsform ausschließlich mit dem Betriebsvermögen. Auch die Gründungskosten sind etwas niedriger im Vergleich zur GmbH.
Nachteile der UG
Das geringe Startkapital verleiht der UG (haftungsbeschränkt) im Gegensatz zu einer GmbH einen schlechteren Ruf. Sollte Ihnen das notwendige Stammkapital zur Verfügung stehen, wird die Gründung eines Telekommunikationsunternehmens/ Handyladens in der Rechtsform einer GmbH grundsätzlich empfohlen.
Handelsregistereintrag
Je nach Unternehmensform müssen Sie Ihr Telekommunikationsunternehmen/ Ihren Handyladen beim Handelsregister eintragen lassen. Im Handelsregister finden Sie eine Aufzählung aller offiziell angemeldeten Gewerbebetriebe. Handelsregistereintrag ist für Sie eine Voraussetzung, wenn Sie eine Gesellschaft in handelsrechtlicher Form gründen wollen. Hierzu gehören insbesondere:
• UG
• GmbH
• UG & Co. KG
• GmbH & Co. KG
Die Eintragung können wir gerne im Rahmen unserer Dienstleistung für Sie übernehmen.
So melden Sie Ihr Telekommunikationsunternehmen/ Ihren Handyladen beim Finanzamt an
Möchten Sie Ihr Vorhaben, sich mit einem Telekommunikationsunternehmen/ Handyladen selbständig zu machen, in die Tat umsetzen, so ist die Eröffnung auch beim Finanzamt zu melden. Nach eingehender Prüfung Ihrer Unterlagen, wird Ihnen eine Steuernummer vom Finanzamt ausgestellt. Diese schafft die Grundlage für die Aufnahme des Geschäftsbetriebs und die Rechnungsstellung. Die Anmeldung ist in unserer Leistung mit umfasst. Ferner fertigen wir im Bedarfsfall die Eröffnungsbilanz für Sie an.
Anmeldung beim Gewerbeamt
Grundsätzlich muss jede Tätigkeit die gewerblicher Natur ist, beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Darunter fallen alle Beschäftigungen, die eigenständig und dauerhaft mit dem Ziel der Gewinnermittlung ausgeübt werden. Der Betrieb eines Telekommunikationsunternehmens/ Handyladens fällt normalerweise darunter.
Die Gewerbeanmeldung übernehmen wir im Rahmen unserer Dienstleistungen für Sie. Wir machen hierzu einen Notartermin bei einem Notar in Ihrer Nähe ab. Anschließend erfolgt dann die gewerbliche Anmeldung.
Anmeldung bei der IHK
Ihr Telekommunikationsunternehmen/ Handyladen ist außerdem zwingend bei der örtlichen IHK anzumelden. Diese sollte bereits vor Aufnahme des Geschäftsbetriebs vorgenommen werden.
Berufsgenossenschaft
Sie sind zudem verpflichtet, Ihre Firma bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft registrieren zu lassen. Berufsgenossenschaften leisten als Unfallversicherungsträger einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz.
Zuständig sind, je nach Ausrichtung, die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik bzw. die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) als gesetzlicher Unfallversicherungsträger.
Berufsverbände
Sie können sich mit Ihrem Telekommunikationsunternehmen/ Handyladen darüber hinaus einem Berufsverband anschließen. Berufsverbände vertreten Ihre Interessen in der Öffentlichkeit und können damit einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg Ihres Unternehmens beisteuern. Hervorzuheben sind unter anderem der Deutsche Verband für Telekommunikation und Medien, der Handelsverband oder der Deutsche Franchiseverband.
Der Betrieb eines Telekommunikationsunternehmens – Buchhaltung outsourcen
Oft sind Unternehmen zur Erstellung einer Bilanz und der doppelten Buchführung nach dem HGB verpflichtet. Die Erstellung ist dabei an relativ hohe Anforderungen geknüpft.
Doppelte Buchführung
In der doppelten Buchführung müssen alle Geschäftsvorgänge exakt und zeitnah erfasst werden. Folgende Vorgänge sind in der doppelten Buchführung enthalten:
- Kontierung und Buchung der Ausgangsrechnung,
- Abstimmen der Debitoren-Konten,
- Ausdruck offener Posten,
- Kontierung und Buchung der Eingangsrechnung,
- Abstimmung der Kreditoren-Konten,
- Ausdruck der Verbindlichkeiten,
- Abstimmen der Bestände,
- Kontierung und Buchung der Kasse und
- Kontierung und Buchung der Kontoauszüge.
Outsourcing der Buchhaltung
Damit Sie sich voll auf Ihr Telekommunikationsunternehmen/ Ihren Handyladen konzentrieren können, empfehlen wir Ihnen die Auslagerung der Buchhaltung an einen externen Dienstleister. Sie gewinnen dadurch nicht nur mehr Zeit, sich um Ihre Kunden zu kümmern, auch erhalten Sie einen Überblick über Ihre Finanzen. Zudem wird Ihnen die Haftung für die ordnungsgemäße Buchführung vom externen Dienstleister abgenommen.
Unsere zahlreichen Erfahrungen haben gezeigt, dass das Outsourcing der Buchhaltung wesentliche Vorteile mit sich bringt. Sie müssen sich nicht mehr mit den zeitaufwändigen Formalitäten befassen und haben einen Experten an Ihrer Seite, der für Ihre Rechtssicherheit sorgt.
Minimierung des Verwaltungsaufwands
Überblick Ihrer Finanzlage
Auslagerung der Haftung
Die Führung eines Telekommunikationsunternehmens – negative Bewertung auf Google & Co. löschen
Das Ansehen Ihres Telekommunikationsunternehmens/ Handyladens ist eine Grundvoraussetzung für Ihren wirtschaftlichen Erfolg.
Durch Online-Portale wie:
- Google,
- Kununu,
- Facebook,
und viele weitere Portale, können sich (vermeintliche) Kunden im Internet Ihren ersten Eindruck über Ihr Unternehmen verschaffen und selbst Bewertungen abgeben.
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Das wichtigste Bewertungsportal im Internet ist Google. Aber auch im Übrigen achten viele Verbraucher bei einem Kauf von Produkten oder Dienstleistungen auf die Online-Bewertungen des Anbieters.
Doch nicht jede Bewertung entspricht den Tatsachen oder ist gerechtfertigt, häufig spiegelt Sie nur das persönliche Empfinden des Kunden wieder. Bei negativen Bewertungen Ihres Telekommunikationsunternehmens/ Handyladens sollten Sie deshalb immer prüfen, ob die Bewertung gelöscht werden kann.
So können Sie negative Bewertungen löschen lassen
Unrechtsmäßige Bewertungen Ihres Telekommunikationsunternehmens/ Handyladens müssen von Ihnen nicht hingenommen werden. Dagegen können Sie sich rechtlich zur Wehr setzen.
Eine Bewertung ist dann zu löschen, wenn sie eine dieser drei Kriterien erfüllt:
- unwahre Tatsachenbehauptung: Der Inhalt der Bewertung entspricht nicht den Tatsachen. Dies ist auch dann der Fall, dass der Bewertende gar kein Kunde Ihres Telekommunikationsunternehmens/ Handyladens war.
- Beleidigung oder andere strafrechtlich relevante Bewertung: der User verfasst eine Bewertung, die Ihre Schmähung zum Vordergrund hat. Hierzu gehört die Verwendung von Schimpfwörtern.
- Fake Bewertung: Es existieren zahlreiche Fake-Accounts im Internet, die lediglich das Ziel verfolgen, schlechte Bewertung abzugeben. Dahinter verstecken sich nicht selten Ihre Konkurrenten, die Ihr Telekommunikationsunternehmen/ Ihren Handyladen schlecht darstellen lassen wollen. Auch diese Bewertungen sind seitens des Portals zu löschen.
Im Rahmen unserer anwaltlichen Dienstleistungen bieten wir unseren Kunden an, die Löschung einer unrechtmäßigen Bewertung in die Wege zu leiten.
Ablauf der Löschung einer schlechten Online-Bewertung
Schritt 1
Sichtung der Unterlagen
Wir benötigen den Text Ihrer schlechten Bewertungen mit der entsprechenden Internetadresse und Ihrer Beschreibung des Sachverhaltes. Diesen können Sie uns einfach per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de zukommen lassen. Sie können auch über unser Kontaktformular an uns herantreten oder uns im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung anrufen.
Schritt 2
Kostenlose Erstprüfung
Im nächsten Schritt prüfen wir kostenlos, wie hoch die Erfolgsaussichten zur Löschung der Bewertung Ihres Telekommunikationsunternehmens/ Handyladens sind. Das Ergebnis teilen wir Ihnen schnellstmöglich mit. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, ob Sie uns mit der Entfernung der Bewertung beauftragen möchten.
Daraufhin wenden wir uns mit einem sogenannten notice-and-take-down-letter an das Bewertungsportal. Für Sie wird pro Bewertung ein einmaliges Pauschalhonorar fällig.
Schritt 2
Schritt 3
Löschung der Bewertung
Im Normalfall wird die Bewertung bei Vorliegen guter Erfolgsaussichten seitens des Portals gelöscht.
Exkurs: Telekommunikationsunternehmen abwickeln und schließen
Manchmal muss man sich einige Zeit nach der Gründung eines Telekommunikationsunternehmens/ Handyladens mit der Schließung befassen. Diese ist mitunter wirtschaftlich sinnvoll, manchmal sogar gesetzlich vorgeschrieben. In wirtschaftlicher Hinsicht können die Folgen in zwei Szenarien bestehen:
- Insolvenz beantragen
- Löschung oder Auflösung wegen Vermögenslosigkeit
Insolvenz beantragen
Sie müssen für Ihr Telekommunikationsunternehmen/ Ihren Handyladen Insolvenz anmelden, wenn es Schulden angehäuft hat, die nicht mehr getilgt werden können. Haben Sie eine Kapitalgesellschaft gegründet, haften Sie nur mit dem Betriebsvermögen.
Löschung ohne Sperrjahr und Liquidation bei Vermögenslosigkeit
Manchmal kann es wirtschaftlich Sinn machen, eine Löschung ohne Sperrjahr und Liquidation bei Vermögenslosigkeit einzuleiten. Dann darf das Telekommunikationsunternehmen aber weder Vermögen noch Schulden haben. Die Entfernung aus dem Handelsregister kann in diesen Fällen in ca. drei Monaten vonstatten gehen. Das Verfahren ist zudem günstiger als die klassische Liquidation (1.000 Euro statt 3.000 Euro).
Besonderheiten des Franchisevertrages
Bei Franchise-Modellen ist zu beachten, welche Rechte und Pflichten im Franchise-Vertrag festgeschrieben sind. Zu den üblichen Regelungen gehören u.a. die Laufzeit und die Beendigung des Vertrages. Möchten Sie als Franchise-Nehmer Ihr Geschäft aufgeben, sind Sie dabei also nicht völlig frei; ggf. hat auch noch der Franchise-Geber ein Wörtchen mitzureden!
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[teambox-unter]
[prinz-unter]
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).









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