Selbstständig machen mit Unternehmensberatung: Bundesweit mit Anwalt
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Unternehmensberatung gründen und betreiben
Unternehmensberatungen bieten anderen Firmen oder Organisationen, wie der Name schon sagt, eine Beratung als Dienstleistung an. Dabei geht es um externes Fachwissen als Dienstleistung für die Lösung betriebswirtschaftlicher Problemstellungen.
Oft ist die Optimierung unternehmensinterner Abläufe das Kernthema. Wenn das Management zum Gegenstand der Beratung wird, spricht man von einer Managementberatung.
Zu den häufigsten Beratungsthemen gehören Hilfe bei der Existenzgründung, Strategie-Entwicklung, Prozessoptimierung, Finanzierung oder Vertriebsoptimierung.
Der größte Marktanteil entfällt auf die Organisations- und Prozessberatung (44 Prozent) gefolgt von der Strategie- und IT-Beratung (jeweils ca. 20 Prozent).
Sich mit einer Unternehmensberatungen selbstständig zu machen kann ein lohnendes Geschäft sein. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen beachtet werden müssen.
Fragen wie:
- „Welche Qualifikationen muss ich haben?“
- „Wieviel Kapital muss ich einplanen?“,
- „Welche Rechtsform sollte ich für mein Unternehmen wählen?“
werden auf dieser Seite ausführlich beantwortet.
Wir gründen Ihre Unternehmensberatung – Sie konzentrieren sich allein auf Ihr Geschäft.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Rechtsform und Formalitäten
Buchhaltung, Markenanmeldung, Reputationsschutz
Online Gründung
Schließung
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Fakten zur Branche:
In Deutschland ist die Roland Berger Holding GmbH mit einem Umsatz von 642 Millionen Euro das führende Managementberatungsunternehmen.
Weltweit lag im Jahr 2020 Accenture mit einem Umsatz von rund 44,3 Milliarden vorne.
- 2020 arbeiteten in rund 25.000 Beratungsfirmen in Deutschland etwa 184.000 Unternehmensberater.
- Im Jahr 2021 gab es in Deutschland rund 26.00 Beratungsfirmen, in denen Unternehmensberater arbeiteten.
- Der Umsatz der Unternehmensberatungsbranche in Deutschland betrug im Jahr 2020 rund 34,6 Milliarden Euro
Quelle: Statista.com

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Ablauf der Gründung Ihrer Unternehmensberatung
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
Wir beraten Sie im ersten Step zur Wahl der passenden Rechtsform für Ihre Unternehmensberatung.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Sie erhalten eine ausführliche Gründungsberatung. Wir erstellen außerdem Ihren individuellen Gründungsplan.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Ggf. Erstellung eines Gesellschaftsvertrages
Soll Ihre Unternehmensberatung in Form einer Gesellschaft gegründet werden, können wir Ihren Gesellschaftsvertrag innerhalb von 24 Stunden aufsetzen.
Schritt 4 - Gründung Ihres Unternehmensberatung
Wir kümmern uns um die Anmeldung Ihrer Unternehmensberatung und die Erfüllung der Registrierungs-, Genehmigungs- und Eintragungspflichten. Sie erhalten darüber hinaus eine Abschlussberatung.
Schritt 4 - Gründung Ihres Unternehmensberatung
Mit Unternehmensberatung durchstarten – Voraussetzungen
Unternehmensberater benötigen zwar keine spezielle Berufsausbildung. Die fachlichen und persönlichen Anforderungen sollten aber nicht unterschätzt werden. Fachwissen und Branchenkenntnisse, Vortätigkeiten in entsprechender Funktion in einem Unternehmen und ein breites betriebswirtschaftliches Wissen sind für die Existenzgründung wichtig.
Von Vorteil ist es, wenn Sie eine Spezialisierung vorweisen können (Marketing, Steuern, Finanzen, eine bestimmte Branche o.ä.). Sie können sich so vom Wettbewerb absetzen.
Das Startkapital hängt von der gewählten Unternehmensform ab. Eine Handelsregister-Eintragung, Gewerbe– und IHK-Anmeldung sind nötig (Ausnahme: Freiberufler). Mitarbeiter sind bei der Berufsgenossenschaft anzumelden.
Sie benötigen ferner einen detaillierten Businessplan. Dieser bildet u.a. ab, wie groß die Nachfrage nach Ihren Beratungsleistungen ist, welche Konkurrenten es gibt. welche Leistungen Sie konkret anbieten und zu welchen Kosten.
Üben Sie eine freiberuflichen Tätigkeit oder ein Gewerbe aus? Was sind Ihre USP gegenüber der Konkurrenz? Sind Sie spezialisiert (Finanzierung, Steuern, Marketing, bestimmte Branchen)? Wo soll Ihr Standort sein (Nähe zu Unternehmen, zentral, in als seriös wahrgenommener Umgebung).
Auch Aspekte wie Marktforschung, Zielgruppe, Marketing- und Vertriebsstrategie oder Personal fließen in den Plan ein. Ferner die Kosten (Gründungskosten, Mieten, Büroausstattung, Betriebskosten, technisches Equipment/ EDV, Marketing/Werbung usw.)
Für Ihr Marketings müssen Sie Ihre Zielgruppen kennen, Ihr Angebot auf diese abstimmen und planen, wie sie erreicht werden können.
Unternehmensberater benötigen ein seriöses und fachkompetentes Image. Name, Logo und Homepage sollten entsprechend gestaltet sein. Auch Marketing und Vertrieb müssen zur Zielgruppe passen.
Richten Sie einen Internetauftritt ein, der Ihre Expertise, Ihre Qualifikationen zum Ausdruck bringt und Vertrauen erweckt. Denken Sie auch an eine professionelle SEO.
Wichtig ist auch das Reputationsmanagement, Stichwort Internetbewertungen. Im Übrigen sind Portale, Networking und Social Media-Aktivitäten für Gründer hilfreich, um sich auf dem Markt zu positionieren. Pressearbeit und klassische Werbung vervollständigen Ihr Marketing.
Für die Gründung und den Betrieb einer Unternehmensberatung fallen Gründungskosten und weitere Ausgaben an. Kalkulieren Sie Ihre Verdienstmöglichkeiten realistisch. Wie viele Kunden werden Sie haben und wie viele Beraterverträge schließen Sie zu welchen Konditionen ab?
Sie werden in der Regel auf Fremdkapital angewiesen sein. Hierzu sollte eine gut durchdachte Finanzierungsplanung erstellt werden, die alle Faktoren wie Eigenkapital, Sicherheiten und die Auswahl von Finanzierungspartnern berücksichtigt.
Weit verbreitet ist die Kreditfinanzierung. Es gibt aber auch andere Finanzierungsmodelle, z.B. Investorengelder oder Beteiligungen.
Beteiligungsformen:
- Beteiligung als Gesellschafter der UG oder GmbH
- Beteiligung als Kommanditist der UG/GmbH & Co. KG
- Atypische stille Beteiligung
- Typische stille Beteiligung
- Partiarisches Darlehen
Rechtsform wählen
Wenn Sie eine Unternehmensberatungen eröffnen möchten, dann sollten Sie sich auch genau überlegen, welche Rechtsform für Sie die Richtige ist.
Dies ist nicht nur für den Kapitalbedarf relevant, sondern auch für Ihre Haftung oder die Frage, ob Sie alleine oder zu mehreren gründen möchten.
Für ihre Unternehmensberatung kommen zur Existenzgründung insbesondere folgende Unternehmensformen in Betracht:
- UG
- GmbH oder
- Einzelunternehmen
Mit Unternehmensberatung als Einzelunternehmen starten
Die gebräuchlichste Gründungsrechtsform ist das Einzelunternehmen. Sie ist verhältnismäßig einfach und geht mit überschaubaren Pflichten einher.
Ein Nachteil ist die Haftung mit Ihrem Privatvermögen. Diese Rechtsform empfiehlt sich daher nur dann, wenn es kaum Haftungsrisiken gibt.
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Mit Unternehmensberatung mit einer GmbH starten
Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine weitere Alternative.
Sie erfordert aber einen gewissen Aufwand, u.a. ein Stammkapital von mindestens 12.500 Euro. Das Hinzuziehen eines Notars inklusive Handelsregister-Anmeldung ist notwendig. Hinzu kommen steuerliche und handelsrechtliche Auflagen.
Dafür ist die Haftung bei der GmbH auf die Höhe des Stammkapitals beschränkt. Zur einer vollen privaten Enthaftung ist eine Einlage von 25.000 Euro erforderlich.
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Unternehmensberatung gründen als UG
Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) entspricht weitgehend der GmbH. Das Stammkapital hat bei ihr aber nur einen symbolischen Wert von 1,- Euro. In der Praxis liegt der Kapitalbedarf natürlich deutlich höher, um die Geschäftstätigkeit aufzunehmen und aufrecht erhalten zu können. Auch die UG bietet eine private Enthaftung.
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Handelsregistereintrag
Der Handelsregistereintrag ist notwendig, wenn Sie eine Gesellschaft in handelsrechtlicher Form gründen. Die Eintragung können wir gerne im Rahmen unserer Dienstleistung für Sie übernehmen.
Gewerbeanmeldung
Sie haben ein Gewerbe beim Gewerbeamt anzumelden, sofern Sie die Unternehmensberatung nicht freiberuflich betreiben. Dies kommt auf die genaue Ausgestaltung an. Unternehmensberater haben oft zwischen Freiberuflichkeit und Gewerbebetrieb die Wahl.
Freiberufler ist, wer einen selbstständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Beruf ausübt. Dazu gehören z.B. Designer, Werbetexter, EDV-Berater, ggf auch Unternehmensberater. Das letzte Wort darüber, ob Sie den Status des Freiberuflers haben, hat das Finanzamt.
So melden Sie Ihre Unternehmensberatung beim Finanzamt an
Zur steuerlichen Erfassung haben Sie sich beim Finanzamt zu melden. Sie erhalten dort Ihre Steuernummer. Ab jetzt dürfen Sie Rechnungen ausstellen.
Anmeldung bei IHK
Neu gegründete Unternehmensberatungen müssen i.d.R. auch IHK-Mitglied werden. Freiberufler fallen allerdings nur dann unter die Bestimmungen der IHK, wenn sie ins Handelsregister eingetragen sind.
Weitere Anmeldungen
Hinzu kommt die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Zuständig ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Die Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) ist freiwillig.
Unternehmensberatung gründen – Marke anmelden
Um Ihre Unternehmensberatung vor Mitbewerbern und Nachahmungsversuchen zu schützen, können Sie eine Marke anmelden und so Ihren Namen oder Ihr Firmenlogo schützen.
Eine Marke erzeugt Vertrauen und schafft einen Wiedererkennungswert. Sie haben die Option, eine deutsche oder eine europäische Marke anzumelden.
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Deutsche Marke für Ihre Unternehmensberatung anmelden
Mit der Anmeldung einer deutschen Marke haben Sie zehnjährigen Markenschutz im Bundesgebiet. Ab dem Zeitpunkt können Sie sich gegen Rechtsverstöße gegen Ihr Markenrecht in ganz Deutschland juristisch zur Wehr setzen. Wenn Ihre Kunden im Wesentlichen in Deutschland wohnen, ist eine DE Marke die richtige Wahl.
Europäische Marke für Ihre Unternehmensberatung anmelden
Wenn Sie grenzüberschreitend in anderen EU Ländern tätig sind, können Sie auch eine EU Marke wählen. Sie genießen dann Markenschutz in allen Mietgliedstaaten der Union für 10 Jahre.
Der Betrieb einer Unternehmensberatung- Buchhaltung outsourcen
Viele Unternehmensberatungen sind infolge ihrer Rechtsform zur Erstellung einer Bilanz und zur doppelten Buchführung nach dem HGB verpflichtet. Die Erstellung ist dabei an relativ hohe Anforderungen geknüpft. In der doppelten Buchführung müssen alle Geschäftsvorgänge exakt und zeitnah erfasst werden.
Outsourcing der Buchhaltung
Damit Sie sich voll auf Ihr Geschäft konzentrieren können, empfehlen wir Ihnen die Auslagerung der Buchhaltung an einen externen Dienstleister. Mit externer Hilfe erhalten Sie einen Überblick über Ihre Finanzen, die Haftung für die ordnungsgemäße Buchführung wird ihnen abgenommen und Sie haben einen Experten an Ihrer Seite, der für Ihre Rechtssicherheit sorgt.
Unternehmensberatung– negative Bewertung auf Google & Co. löschen
Das Ansehen Ihrer Unternehmensberatung ist für Ihren geschäftlichen Erfolg essentiell. Durch Online-Portale wie:
- Google,
- Kununu,
- Facebook,
- Proven Expert
und viele weitere, können sich Kunden im Internet einen ersten Eindruck von Ihrer Unternehmensberatung verschaffen oder selbst Bewertungen abgeben.
Auch bei sehr seriösen Unternehmensberatungen kann es vorkommen, dass Kunden unfaire Bewertungen abgeben, sich über eine ihrer Meinung nach schlechte Beratung beschweren usw. Online können sie das auf diversen Portalen auch ganz einfach tun.
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Selbst beim Marktführer Google haben Sie keine Gewähr, dass jede Bewertung wahr und gerechtfertigt ist. Bei negativen Bewertungen Ihrer Unternehmensberatung können Sie prüfen lassen, ob sie gelöscht werden können.
Gegen unrechtsmäßige Bewertungen können Sie sich rechtlich zur Wehr setzen.
Zu löschen sind insbesondere:
- Unwahre Tatsachenbehauptung: Die Bewertung ist sachlich falsch oder der Bewertende ist gar nicht von Ihnen beraten worden.
- Der Bewertende spricht Beleidigungen, Schmähungen, Schimpfwörter aus.
- Fake Bewertung: Hinter solchen steckt oft die Konkurrenz, Auch diese Bewertungen sind zu löschen.
Im Rahmen unserer anwaltlichen Dienstleistungen bieten wir das Betreiben der Löschung unrechtmäßiger Bewertungen an.
Exkurs: Unternehmensberatung abwickeln und schließen
Selbst Unternehmensberatungen sind nicht gänzlich gegen geschäftliche Fehlschläge gefeit und es kann passieren, dass es zur Schließung kommt. Man unterscheidet zwei Möglichkeiten:
- Insolvenz beantragen
- Löschung oder Auflösung wegen Vermögenslosigkeit
Insolvenz beantragen
Hat Ihre Unternehmensberatung Schulden, die nicht mehr bedient werden können, ist Insolvenz anzumelden.
Löschung ohne Sperrjahr wegen Vermögenslosigkeit
In manchen Fällen ist eine Löschung ohne Sperrjahr und Liquidation wegen Vermögenslosigkeit möglich. Dann darf Ihre Unternehmensberatung kein Vermögen und keine Schulden haben. Die Löschung ist schneller und deutlich günstiger als eine Insolvenz,
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Hinweis
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).










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