Sonnenstudio gründen: Bundesweit mit Anwalt
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Mit Sonnenstudio selbstständig machen, Solarium gründen und betreiben
Sie möchten sich mit einem Sonnenstudio selbstständig machen? Ein Sonnenstudio oder Solarium ist ein Geschäft, das künstliche Sonnenbänke und Bräunungsduschen anbietet, um Kunden eine gleichmäßige und kontrollierte Bräunung der Haut zu ermöglichen.
Klimabedingt ist es in Deutschland nicht möglich, das ganze Jahr hindurch Sonne zu tanken und die Haut auf natürliche Weise zu bräunen. Ein Bedarf an Solarien ist deshalb gegeben.
Die Gründung eines Sonnenstudios erfordert sorgfältige Planung, Kenntnisse der rechtlichen Bestimmungen und die Umsetzung einer soliden Geschäftsstrategie. In diesem Artikel werden die wichtigsten Aspekte der Gründung eines Sonnenstudios behandelt, um Ihnen den Einstieg zu erleichtern.

Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Rechtsform und Formalitäten
Buchhaltung und Unternehmensrecht
Online Gründung
Schließung
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Fakten zur Branche
- Rund zwei Prozent der Befragten in Deutschland gehen regelmäßig in das Sonnenstudio. Dagegen gehen mehr als die Hälfte der Probanden gar nicht in das Solarium. Die Befragung wurde am 7. Juli 2022 durch YouGov durchgeführt, insgesamt nahmen 2.907 Personen daran teil.
- Laut Statistik zum monatlichen Verbraucherpreisindex für Solariumbesuche in Deutschland von Januar 2020 bis Januar 2023 (Index 2020=100) lag im Januar des Jahres 2023 der Verbraucherpreisindex bei 115,5. Daraus ist abzuleiten, dass die Preise seit dem Jahr 2020 um 15,5 Prozent gestiegen waren.
- Zu den großen Ketten gehören AYK und Sunpoint.
Quelle:
https://de.statista.com
Wenn Sie ein Sonnenstudio eröffnen möchten, ist einiges zu beachten. Fragen wie
- „Welche Genehmigungen brauche ich für ein Sonnenstudio ?”
- „Welche Rechtsform ist dafür geeignet?“,
- “Bietet sich Franchising an?”
werden auf dieser Seite eingehend beantwortet.
Wir gründen Ihr Sonnenstudio – Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.

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Ablauf der Gründung eines Sonnenstudios
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
Wir beraten Sie zunächst zu den möglichen Rechtsformen für Ihr Sonnenstudio.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Sie erhalten dann eine eingehende Gründungsberatung. Wir erstellen auch einen Gründungsplan für Ihr Sonnenstudio.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Gesellschaftsvertrag
Wollen Sie Ihr Sonnenstudio in Form einer Gesellschaft gründen, formulieren wir Ihren Gesellschaftsvertrag.
Schritt 4 - Gründung Ihres Sonnenstudios
Wir tragen Ihr Sonnenstudio ggf. in das Handelsregister ein und melden sie steuerlich sowie gewerblich an. Sie erhalten eine Abschlussberatung, in der sie offene Fragen klären können.
Schritt 4 - Gründung Ihres Sonnenstudios
Mit einem Sonnenstudio durchstarten – Voraussetzungen
Konzept
Es gibt verschiedene Konzepte für Sonnenstudios, die von der Zielgruppe abhängen. Manche Menschen legen vor allem auf die modernsten oder hautschonendsten Geräte Wert. Andere wünsche sich eine besondere Atmosphäre des Studios (z.B: Urlaubsfeeling oder innovative, “hippe” Einrichtung).
Auch durch zusätzliche Angebote kann man das eigene Studio von der Konkurrenz abheben. Etwa den Verkauf weiterer Produkte, Wellness- oder Beauty-Behandlungen, Kosmetik usw.
Die Gründung eines Sonnenstudios erfordert die Einhaltung verschiedener Voraussetzungen. Dazu gehören:
Gewerbeanmeldung: Dieses ist unerlässlich, da Sie als Betreiber eines Sonnenstudios ein Gewerbe anmelden müssen. Sie erhalten den Gewerbeschein bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt.
UV-Schutz-Verordnung: Sie regelt die Nutzung von UV-Bestrahlungsgeräten . Dabei geht es um die technischen Vorgaben für den Betrieb der Geräte, die Informationspflicht für Betreiber von Solarien und die Schulung des Fachpersonals. In jedem Sonnenstudio muss während der Geschäftszeiten mindestens eine “Fachkraft für den Umgang mit UV-Bestrahlungsgeräten” anwesend sein. Nach erfolgreich absolviertem Training wird ein UVSV-Zertifikat ausgestellt.
Solarien-Norm: UV-Bestrahlungsgeräte müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllen, die durch diese Norm geregelt sind. Es ist empfehlenswert, die Geräte vor der Eröffnung Ihres Sonnenstudios von einem Sachverständigen prüfen zu lassen.
Alle Geräte müssen mit einer Typennummer gekennzeichnet sein und es müssen Gefahrenhinweise gut lesbar angebracht sein. Personen unter 18 Jahren ist der Besuch eines Sonnenstudios verboten. Ein entsprechender Hinweis ist anzubringen, Kontrollen sind durchzuführen.
Hygieneverordnung: Diese ist länderspezifisch und regelt alle Aspekte der Hygiene in Ihrem Sonnenstudio. Erforderlich ist natürlich die Reinigung der Geräte vor bzw. nach jedem Kunden.
Vor der Gründung des Sonnenstudios sollten Sie auch einen Businessplan ausarbeiten, mit Eckpunkten zum Konzept und zur Finanzierung,
Themen wie:
- Alleinstellungsmerkmale
- Definition der Zielgruppe
- Marketingmaßnahmen
- Kapitalbedarf
- Umsatzerwartung
- mögliche Risiken
- Personalbedarf
- Nachfrage nach Sonnenstudios vor Ort
- Standort
- geeignete Räumlichkeiten
- Budget
- Werbung
werden dort aufgenommen.
Darüber hinaus ist der Businessplan Grundlage für Fördermittel und auch für Bankkredite.
Folgende Kosten sollten dabei erfasst werden:
- Gründungskosten
- Raummieten und ggf. Umbaumaßnahmen
- Anschaffung und Installation der Geräte
- Sanitäreinrichtungen
- hohe Stromkosten (UV-Bestrahlungsgeräte)
- Schulungen für Mitarbeiter*innen (UVSV-Zertifikat)
- Verwaltungskosten
- Kosten für Versicherungen
- Steuern
- Betriebskosten (Heizung, Strom, Reinigung)
- Marketing
Standort
Bei der Standortsuche stellen sich weitere Fragen, wie
- Mietpreise: Wie hoch sind die Mietpreise für Gewerberäume?
- Konkurrenz/ Wettbewerbsanalyse: Gibt es bereits Sonnenstudios in der Nähe?
- Potenzielle Kunden: Gibt es genügend Interessenten in der Nähe, also Personen im jungen oder mittleren Alter? Sind Einzelhandelsgeschäfte in der Nähe (Synergieeffekte)-
- Infrastrukrur: Ist das Studio gut erreichbar bzw. gibt es Parkmöglichkeiten?
Franchising als Option
Auch das Eröffnen eines Sonnenstudios -als Franchisenehmer einer etablierten Marke ist eine Möglichkeit. Allerdings gilt es sich dann an genaue Vorgaben halten, die vom Franchisegeber vorgegeben werden, um das einheitliche Erscheinungsbild und Standards einzuhalten. Dies kann die unternehmerische Freiheit einschränken und es ist ein Teil der Einnahmen an den Lizenzgeber abzuführen. Dafür gibt es aber auch vielfältige Unterstützung bei der Gründung, bei Werbung u.v.m.
Ein individuell auf den Standort und die dortige Zielgruppe zugeschnittenes Solarium zu gründen erfordert ein umfassendes Fachwissen und kann ein höheres finanzielles Risiko mit sich bringen.
Die Bekanntmachung Ihres Sonnenstudios ist entscheidend für den Erfolg. Entwickeln Sie eine Marketingstrategie, die sowohl Online- als auch Offline-Maßnahmen umfasst. Dazu gehören unter anderem die Erstellung einer ansprechenden Website, Suchmaschinenoptimierung, Social-Media-Marketing, Printwerbung und Veranstaltungen. Berücksichtigen Sie die Bedürfnisse Ihrer Zielgruppe und unterscheiden Sie sich von der Konkurrenz.
Eine Internetseite und Social Media Aktivitäten sollten nicht fehlen. Hinzu kommen SEO, ein Eintrag bei Google Maps und weitere Werbemaßnahmen, wie Anzeigen.
Bei der Gründung eines Sonnenstudios ist es wichtig, die Finanzplanung im Auge zu behalten. Erstellen Sie eine umfassende Finanzierungsplanung, die Aspekte wie Eigenkapital, Sicherheiten und Finanzierungspartner berücksichtigt. Es ist zu überlegen, wie viel Kapital zur Verfügung steht und welche Ausgaben anfallen. In jedem Fall sollten Sie ausreichend Startkapital haben, um einen professionellen und sicheren Betrieb gewährleisten zu können.
Die Finanzierung eines Sonnenstudios kann auf verschiedenen Wegen erfolgen, wie beispielsweise durch Eigenkapital, Bankdarlehen, Fördermittel oder Investoren. Es ist entscheidend, unterschiedliche Finanzierungsoptionen zu untersuchen und den Kapitalbedarf präzise zu ermitteln.
Möglicherweise haben Sie genug Eigenkapital für den Anfang; die meisten Gründer müssen jedoch auf Fremdkapital zurückgreifen. Dazu gehören natürlich Bankdarlehen.
Bei Finanzierung denkt jeder zuerst an die Kreditfinanzierung durch eine Bank. Es gibt aber auch noch andere Finanzierungsmodelle, wie z.B. die Finanzierung durch Investoren, etwa in Form eines Beteiligungsvertrags.
Rechtsform wählen
Bei der Gründung eines Sonnenstudios müssen Sie eine passende Rechtsform wählen. Beliebte Rechtsformen sind Einzelunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), GmbH oder UG (haftungsbeschränkt). Jede Rechtsform hat ihre eigenen Vor- und Nachteile hinsichtlich Haftung, Steuern und Gründungsaufwand. Wir beraten Sie gerne.
Sonnenstudio als Einzelunternehmen
Ein Sonnenstudio können Sie auch als Einzelunternehmen gründen. Der Gründungsaufwand und die steuerlichen Verpflichtungen sind dabei überschaubar.
Als Einzelunternehmer haften Sie jedoch persönlich für alle Schulden und Verpflichtungen des Sonnenstudios. Das bedeutet, dass Ihr privates Vermögen für Schäden und Forderungen haftbar gemacht werden kann, wenn das Sonnenstudio diese nicht begleichen kann.
Deshalb sollten Sie als Gründer eines Sonnenstudios darüber nachdenken, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um das Geschäft und privates Vermögen zu schützen. Eine umfassende Risikoanalyse und professionelles Risikomanagement können ebenfalls dazu beitragen, potenzielle Haftungsrisiken zu reduzieren.
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Sonnenstudio als GbR
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bietet für mehrere Personen, die ein gemeinsames Ziel verfolgen – wie zum Beispiel den Betrieb eines Sonnenstudios – eine einfache Lösung.
Die GbR wird durch die Vereinbarung der Gesellschafter begründet, den im Vertrag festgelegten Zweck gemeinsam zu verfolgen. Obwohl kein schriftlicher Vertrag gesetzlich vorgeschrieben ist, wird empfohlen, einen Gesellschaftsvertrag zu erstellen. Dieser sollte die grundlegenden Absprachen zwischen den Gesellschaftern festlegen. Betreibt die GbR ein Gewerbe, so ist eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt notwendig.
Jedoch hat die GbR, ähnlich wie das Einzelunternehmen, den Nachteil der uneingeschränkten Haftung. Das bedeutet, dass die Gesellschafter mit ihrem persönlichen Vermögen haften.
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Sonnenstudio als GmbH oder UG
Im Unterschied dazu bringt die Gründung eines Sonnenstudios als GmbH oder als haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) den Vorteil einer beschränkten Haftung mit sich, die auf die Höhe des Stammkapitals begrenzt ist und somit eine Trennung von privatem und geschäftlichem Vermögen ermöglicht.
Die GmbH ist eine sogenannte Kapitalgesellschaft, die eine Einlage von 25.000 Euro erfordert, wobei anfangs mindestens 12.500 Euro Stammkapital hinterlegt werden müssen. Die Gründung setzt zwingend einen Gang zum Notar und eine Eintragung ins Handelsregister voraus.
Des Weiteren müssen steuerliche und handelsrechtliche Vorgaben beachtet werden, einschließlich der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Buchführung und Bilanzierung für die GmbH.
Die UG hingegen ist durch eine niedrigere Stammeinlage gekennzeichnet. Sie kann bereits mit einer Einlage von 1 Euro ins Leben gerufen werden.
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Handelsregistereintrag
Abhängig von der gewählten Rechtsform müssen Sie das Sonnenstudio im Handelsregister anmelden. Einzelunternehmer und GbR sind nicht verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen, während GmbH und UG (haftungsbeschränkt) eine Eintragung vornehmen müssen. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Amtsgericht und ist kostenpflichtig.
Die Eintragung können wir gerne im Rahmen unserer Dienstleistung für Sie übernehmen.
Finanzamt
Nach der Gründung des Sonnenstudios müssen Sie sich beim zuständigen Finanzamt anmelden. Dort erhalten Sie eine Steuernummer, die für steuerliche Belange erforderlich ist. Zudem werden Sie über Ihre steuerlichen Pflichten, wie beispielsweise die Umsatzsteuervoranmeldung, informiert.
Gewerbeamt
Ein Sonnenstudio ist ein Gewerbebetrieb und erfordert eine Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Gewerbebehörde. Bei der Anmeldung sind wichtige Angaben wie Geschäftsadresse, Rechtsform und Tätigkeitsbeschreibung erforderlich. In der Regel ist die Gewerbeanmeldung kostenpflichtig.
Die Gewerbeanmeldung übernehmen wir im Rahmen unserer Dienstleistungen für Sie.
Anmeldung bei der IHK
Sie haben sich auch bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) anzumelden. Die Kammerzugehörigkeit bringt Pflichten wie Beitragszahlungen und die Teilnahme an Weiterbildungen mit sich.
Berufsgenossenschaft
Als Arbeitgeber müssen Sie Ihr Sonnenstudio bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Die Berufsgenossenschaft ist eine gesetzliche Unfallversicherung, die im Falle von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten für Ihre Mitarbeiter aufkommt. Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft richten sich nach der Anzahl der Mitarbeiter und der Art des Betriebs. In Deutschland sind Sonnenstudios in der Regel bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) versichert. Die BGW ist zuständig für Unternehmen und Einrichtungen im Gesundheitswesen, der Pflege, im Bereich der sozialen Einrichtungen und der Kosmetik- und Wellnessbranche.
Berufsverbände
Sie können ferner einem Berufsverband als Interessenvertretung beitreten, dies ist freiwilligt. In Deutschland vertritt der Bundesverband Besonnung (BfB) die Interessen von Sonnenstudios. Der Verband setzt sich für eine sachliche und qualifizierte Information über Besonnung und künstliche UV-Strahlung ein. Der BfB bietet seinen Mitgliedern außerdem Unterstützung in rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen und vermittelt Schulungen und Weiterbildungen im Bereich der Besonnungsbranche.
Sonnenstudio eröffnen – Marke anmelden
Es kann – sofern Sie keine Franchisenehmer sind – auch ratsam sein, für Ihr Sonnenstudio eine Marke zu registrieren, um es vor Konkurrenten und Nachahmern zu schützen. Durch die Markenanmeldung können Sie Namen, Logo und weitere Elemente rechtlich absichern.
Die Marke bietet nicht nur Wiedererkennungswert, sondern unterstützt auch dabei, Ihren guten Ruf zu erhalten. Dies ist besonders wichtig, wenn Wettbewerber unter Ihrem oder einem ähnlichen Namen minderwertige Besonnungsangebote und veraltete Geräte bereitstellen, die Hygienevorschriften nicht einhalten oder viele unzufriedene Kunden haben, was sich negativ auf Ihr Sonnenstudio auswirken könnte.
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Schritt 1
Kostenfreie Erstberatung
Kostenloses Erstgespräch und Wahl einer passenden Marke für Ihr Sonnenstudio.
Schritt 2
Prüfung der Eintragungsfähigkeit
Check, ob die Marke in das Register eingetragen werden kann. Bekanntheitsschutzprüfung sowie Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche .
Schritt 2
Schritt 3
Eintragung der Marke in das Markenregister
Eintragung Ihrer Sonnenstudio–Marke in das Markenregister. Zehn Jahre Markenschutz
Deutsche Marke für Sonnenstudio anmelden
Mit einer DE-Marke erhalten Sie für zehn Jahre Markenschutz in ganz Deutschland. Dies ist empfehlenswert, wenn Ihre Kunden hauptsächlich in Deutschland ansässig sind, was bei einem Sonnenstudio, das nicht in Grenznähe liegt, normalerweise der Fall ist.
Betrieb von Sonnenstudio: Buchhaltung outsourcen
Outsourcing der Buchhaltung
Die Buchführung ist ein unverzichtbarer Bestandteil jedes Geschäfts. Es kann sinnvoll sein, die Buchhaltung an einen externen Dienstleister auszulagern, um Zeit und Ressourcen einzusparen. Auf diese Weise können sich die Betreiber des Sonnenstudios auf die zentralen Aspekte ihres Geschäfts fokussieren.
Auf diese Weise behalten sie den Überblick über ihre Finanzen und können die Verantwortung für die Buchführung auf den externen Dienstleister übertragen.
Minimierung des Verwaltungsaufwands
Überblick Ihrer Finanzlage
Auslagerung der Haftung
Betrieb von Sonnenstudio: AGB
Sonnenstudio AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen zwischen Ihnen und Ihren Sonnenstudio-Kunden. Es ist empfehlenswert, individuelle AGB erstellen zu lassen, um mögliche Haftungsrisiken zu minimieren. Wir übernehmen das gerne für Sie.
Betrieb von Sonnenstudio: Mitarbeiter einstellen
Sonnenstudio Mitarbeiter
Für den Betrieb eines Sonnenstudios benötigen Sie qualifizierte Mitarbeiter, die für die Bedienung der Geräte, Kundenbetreuung und Reinigung zuständig sind. Stellen Sie sicher, dass Sie die gesetzlichen Vorschriften für Arbeitsverträge, Mindestlohn und Sozialversicherungsbeiträge beachten. Eine strukturierte Personalplanung hilft Ihnen dabei, den Personalbedarf zu ermitteln und geeignete Mitarbeiter zu finden. Mehr zu Arbeitsverträgen lesen Sie unter dem folgenden Link.
Sonnenstudio – negative Bewertung auf Google & Co. löschen
Negative Bewertungen können das Ansehen eines Sonnenstudios beeinträchtigen. Dies ist insbesondere deshalb relevant, weil Sonnenstudios häufig eine jüngere Kundschaft anziehen, die viel im Internet unterwegs ist.
In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten, um ungerechtfertigte oder diffamierende Bewertungen entfernen zu lassen. Über Online-Portale wie:
- Google,
- Golocal,
- 11880,
- Facebook,
und andere können sich Interessenten einen ersten Eindruck von Ihrem Sonnenstudio verschaffen und Kunden Bewertungen hinterlassen.
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Viele Sonnenhungrige legen bei der Suche nach einem Solarium großen Wert auf Online-Bewertungen.
Allerdings entsprechen die im Internet abgegebenen Bewertungen nicht immer der Realität.
Wie Sie negative Sonnenstudio-Bewertungen entfernen können:
Gegen unrechtmäßige Bewertungen können Sie rechtliche Schritte einleiten.
Eine Bewertung sollte insbesondere dann entfernt werden, wenn:
- sie auf einer unwahren Tatsachenbehauptung basiert, z. B. wenn ein Kunde die Unwahrheit verbreitet oder gar nicht in Ihrem Solarium war,
- ein Kunde Sie beleidigt, beschimpft o.ä., oder eine Bewertung ausschließlich zum Zweck der Diffamierung abgibt,
- es sich um eine gefälschte Bewertung handelt: Manchmal werden Fake-Accounts von anderen Sonnenstudios erstellt, um negative Bewertungen über Konkurrenten zu verfassen.
Im Rahmen unserer rechtlichen Dienstleistungen bieten wir unseren Mandanten an, die Entfernung unrechtmäßiger Bewertungen für sie zu veranlassen.
Ablauf der Löschung einer schlechten Online-Bewertung
Schritt 1
Sichtung der Unterlagen
Senden Sie uns einfach den Text Ihrer Sonnenstudio-Bewertungen mit Webadresse und Beschreibung des Ereignisses, das der Kunde behauptet. Dies ist per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de möglich oder über unser Kontaktformular.
Schritt 2
Kostenlose Erstprüfung
Wir prüfen nun kostenfrei die Erfolgsaussichten zur Löschung der Sonnenstudio-Bewertung. Ist eine Löschung möglich, können Sie entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Je Sonnenstudio-Bewertung ist ein einmaliges Pauschalhonorar zu zahlen.
Schritt 2
Schritt 3
Löschung der Bewertung
Meist werden Sonnenstudio-Bewertungen schon nach dem anwaltlichen Schreiben (notice-and-take-down-letter) vom Portal gelöscht.
Exkurs: Sonnenstudio abwickeln und schließen
Es kann passieren, dass ein Sonnenstudio unwirtschaftlich ist oder aus anderen Gründen geschlossen werden muss. Es gibt mehrere Alternativen :
- Insolvenz beantragen
- Liquidation betreiben
- Löschung oder Auflösung wegen Vermögenslosigkeit
Abhängig von den Gegebenheiten kann eine dieser Varianten die beste Lösung sein, um die Belange des Studios zu klären und mögliche Schulden zu tilgen. Wir können Ihnen dabei helfen, die passende Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden und Sie durch den Prozess der Abwicklung des Solariums begleiten.
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).








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