Mit Taxiunternehmen selbstständig machen – Taxiunternehmen gründen und betreiben

Telefonische Erstberatung

Taxiunternehmen gründen und betreiben

Sie möchten ein Taxiunternehmen gründen? Taxis sind Fahrzeuge, die dazu bestimmt sind, Personen gegen Entgelt zu befördern. Sie werden von lizenzierten Fahrern gesteuert, die über einen Personenbeförderungsschein verfügen. Taxis sind sowohl für private als auch für geschäftliche Fahrten eine gefragte Option. Oft werden sie abends, in der Nacht oder nach dem Konsum von Alkohol als sichere Beförderungsmöglichkeit in Anspruch genommen.

Die Gründung eines Taxiunternehmens hat durchaus Potenzial, erfordert aber eine sorgfältige Planung und Strategieentwicklung, um sich in einem wettbewerbsintensiven Markt zu behaupten.

Unternehmen wie Uber und Lyft haben in vielen Ländern den traditionellen Taximarkt herausgefordert. In Deutschland gab es zwar rechtliche Einschränkungen und Regelungen, die es diesen Diensten erschwert haben, Fuß zu fassen. Trotzdem existiert Konkurrenz durch solche und ähnliche Plattformen.

Der Taximarkt in Deutschland ist streng reguliert. Es gibt Anforderungen an die Qualität und Sicherheit der Fahrzeuge, an die Qualifikation der Fahrer, an die Tarife usw. Es ist wichtig, sich mit diesen Regelungen vertraut zu machen und sicherzustellen, dass das geplante Unternehmen allen Anforderungen entspricht.

Hier finden Sie alle Informationen zu Gründung und Betrieb Ihres Taxiunternehmens.

Fragen wie:

  • „Brauche ich besondere Genehmigungen?“
  • „Bedarf es einer Fachkundebescheinigung?“,
  • „Was ist mit dem Taxischein?“

beantworten wir Ihnen auf dieser Seite eingehend.

Wir gründen Ihr Taxiunternehmen – Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.

Fakten zur Branche:

  • Die Anzahl der Taxibetriebe in Deutschland liegt 2023 bei rund 23.200.
  • Taxis gibt es etwa 53.500 Stück. In Nordrhein-Westfalen fahren die meisten Taxis, gefolgt von Bayern und dem Bundesland Berlin. Die wenigsten Fahrzeuge gibt es im Saarland.
  • Das Bundesland mit der höchsten Anzahl an Taxiunternehmen ist Bayern. Die wenigsten Betriebe befinden sich im Saarland.

Quelle: statista.de

Bild auf einer Autobahn

[cta_button_unter title=”Gründung” label=”JETZT ONLINE GRÜNDEN” link=”/gesellschaftsrecht/firmengruendung-firma-gruenden/?click=CTA#einreichen” link2=”/wp-content/uploads/2020/03/einzelunternehmen-download-beauftragung-vollmacht-beschreibung.pdf” ]

Ablauf der Gründung Ihres Taxiunternehmens

  • Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung

    Wir beginnen mit einer Beratung darüber, welche Rechtsform für Ihr Taxiunternehmen gut geeignet ist.

  • Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung

    Wenn Sie uns beauftragen, erhalten Sie eine eingehende Gründungsberatung für Ihr Taxiunternehmen.

    Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung

  • Schritt 3 - Erstellung des Gesellschaftsvertrages

    Falls Sie sich für die Rechtsform einer Gesellschaft für ihr Taxiunternehmen entscheiden, können wir Ihren Gesellschaftsvertrag sehr kurzfristig aufsetzen.

  • Schritt 4 - Gründung des Transportunternehmens

    Wir tragen Ihr Taxiunternehmen ins Handelsregister ein und melden es steuerlich sowie gewerblich an. In einer Abschlussberatung werden ggf. noch offene Fragen besprochen.

    Schritt 4 - Gründung des Transportunternehmens

Taxiunternehmen gründen – Voraussetzungen

Vor der Gründung eines Taxiunternehmens benötigen Sie einen detaillierten Businessplan. Ein gut durchdachter Businessplan hilft nicht nur bei der Antragstellung für Finanzmittel bei Banken oder Investoren, sondern dient auch als Leitfaden für den Unternehmer, um das Geschäft in die richtige Richtung zu steuern.

Ein Businessplan für ein Taxiunternehmen sollte alle relevanten Informationen und Planungen enthalten, die für die Gründung und den Betrieb des Unternehmens erforderlich sind:

Unternehmensbeschreibung

Unternehmensziele, Rechtsform des Unternehmens, Standort usw.

Dienstleistungen

Art der angebotenen Fahrdienste (z.B. reguläres Taxi, Großraumtaxi, spezialisierte Dienste wie Rollstuhlfahrten), ggf. geplante Erweiterungen oder Zusatzdienste

Marktanalyse

Zielgruppenbestimmung, Marktgröße und Wachstumspotenzial, Wettbewerbsanalyse, Marktchancen und -risiken

Marketing und Verkaufsstrategie

Betriebs- und Organisationsstruktur

Personalplanung (Anzahl der Fahrer, Verwaltungsmitarbeiter usw.), Fahrzeugbeschaffung (Kauf oder Leasing), technische Ausrüstung (z.B. Taxameter, Navigationssysteme), Wartungs- und Reparaturplanung

Finanzplanung

[cta_button_unter title=”Gründung” label=”JETZT ONLINE GRÜNDEN” link=”/gesellschaftsrecht/firmengruendung-firma-gruenden/?click=CTA#einreichen” link2=”/wp-content/uploads/2020/03/einzelunternehmen-download-beauftragung-vollmacht-beschreibung.pdf” ]

Rechtsform wählen

Wenn Sie ein Transportunternehmen gründen möchten, stehen Ihnen unterschiedliche Rechtsformen zur Verfügung. Für diese gewerbliche Tätigkeit kommen z.B. ein Einzelunternehmen, eine GbR, eine GmbH oder eine UG infrage.

Eröffnung eines Taxiunternehmens als Einzelunternehmen

Eine Taxiunternehmen  als Einzelunternehmen zu gründen ist einfach und kostengünstig. Der Inhaber haftet aber mit seinem Privatvermögen. Dies kann trotz entsprechender Versicherungen riskant sein. So können vertragliche Verpflichtungen, beispielsweise bei fest gebuchten Fahrten oder Rahmenverträgen mit Unternehmen, zu Haftungsfragen führen, wenn Leistungen nicht wie vereinbart erbracht werden.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Taxiunternehmens als GbR gründen

Wenn mehrere  gemeinsam ein Taxiunternehmen ins Leben rufen wollen, besteht die Möglichkeit, dies in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu realisieren. Hierbei gehen mindestens zwei Personen eine Vereinbarung ein, indem sie einen Gesellschaftsvertrag abschließen, der das Ziel verfolgt, ein gemeinsames Geschäftsvorhaben zu betreiben.

In Bezug auf den Aufwand für Gründung und Verwaltung sowie für die Haftungsfrage gelten ähnliche Bedingungen wie bei der Führung eines Einzelunternehmens.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Taxiunternehmens-Gründung als GmbH

Die Errichtung einer GmbH ist mit einem höheren Aufwand und zusätzlichen Kosten verbunden. Für die Gründung muss ein Mindeststammkapital von 12.500 Euro vorhanden sein, und es sind sowohl eine notarielle Beurkundung als auch die Eintragung ins Handelsregister erforderlich. Ein Vorteil der GmbH ist jedoch, dass der Taxiunternehmer seine persönliche Haftung begrenzen und so sein Privatvermögen schützen kann.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Taxiunternehmens-Gründung als UG (haftungsbeschränkt)

Die Gründung eines Taxiunternehmens in der Form einer Unternehmergesellschaft (UG) stellt eine einfachere und kostengünstigere Alternative dar. Auch hier ist eine Haftungsbeschränkung möglich. Der Unterschied liegt jedoch in der wesentlich geringeren Stammeinlage, die lediglich  1 € beträgt. Allerdings genießt die UG im Vergleich zur GmbH  ein geringeres Ansehen im geschäftlichen Umfeld. Faktisch ist auch einiges Kapital für den Geschäftsbetreib erforderlich als der symbolische 1 Euro.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Handelsregistereintrag

Falls Sie das Taxiunternehmen in Form einer Gesellschaft in handelsrechtlicher Form gründen, ist der Handelsregistereintrag zwingend. Dies gilt für UG,  GmbH. aber auch für den eingetragene Kaufmann (e.K.).  Die Eintragung können wir gerne im Rahmen unserer Dienstleistung für Sie übernehmen.

Taxiunternehmen beim Finanzamt anmelden

Die Gründung des Taxiunternehmens ist dem Finanzamt zu melden. Sie erhalten eine Steuernummer zugeteilt, die Sie für die Geschäftsaufnahme und Rechnungsstellung benötigen. Auch um diese Anmeldung kümmern wir uns für Sie.

Anmeldung des Taxiunternehmens beim Gewerbeamt

ALs Taxiunternehmer gehen Sie einer gewerbliche Tätigkeiten eigenständig und dauerhaft mit dem Ziel der Gewinnermittlung nach.  Solche sind dem Gewerbeamt zu melden. Die Gewerbeanmeldung  übernehmen wir im Rahmen unserer Dienstleistungen für Sie.  

Anmeldung bei der IHK

Das Taxiunternehmen muss ferner bei der IHK angemeldet werden. Ggf. ist eine IHK-Fachkundeprüfung  abzulegen.

Berufsgenossenschaften und Verbände

Sie haben sich bei der Berufsgenossenschaft für Verkehr anzumelden.

Die Mitgliedschaft in einem relevanten Bundesverband ist dagegen freiwillig. Es gibt neben regionalen Verbänden  bundesweite Dachverbände wie den Deutschen Taxi- und Mietwagenverband e. V. oder den Taxiverband Deutschland.

Taxiunternehmens gründen – Finanzierung

Zur Gründung Ihres Taxiunternehmens benötigen Sie Kapital, um z.B. Fahrzeuge anschaffen und den Betrieb aufnehmen zu können. In Ihrem Finanzplan sollten Sie die folgenden Posten einkalkulieren:

  • Zertifikate, Lizenzen, Registrierungen und Antragsgebühren, Kosten für die Taxi-Lizenz und Fachkundenachweis, möglicherweise Kosten für die IHK-Prüfung
  • Investitionen in Fahrzeuge oder Leasingkosten, Ausrüstung der Autos (Navigationsgeräte, Taximeter, Kalibrierung)
  • Instandhaltungskosten für die Fahrzeugflotte, Kraftstoffkosten
  • Steuerverpflichtungen Versicherungsbeiträge: Berufshaftpflicht, Kfz-Versicherung, Betriebsversicherung
  • Gehälter für angestellte Fahrer
  • Budget für Marketing
  • Eventuelle Beiträge für eine Taxi-Vermittlungszentrale.

Ausreichendes Eigenkapital ist von Vorteil, es kann aber auch zusätzliches Fremdkapital erforderlich sein. Auch deshalb benötigen Sie eine detaillierte Finanzierungsplanung.

Die gängigste Form der Finanzierung ist der Bankkredit. Sie können  aber auch einen Investor suchen. So kann z.B. eine Beteiligung vereinbart  werden. Denkbar ist etwa eine Beteiligung von Gesellschaftern bei einer UG oder GmbH, eine stille Beteiligung oder ein partiarisches Darlehen. Was sich besonders anbietet ist im Einzelfall abzuwägen.

Taxiunternehmen gründen – Marke anmelden

Zum Schutz vor Mitbewerbern können Sie für Ihr Taxiunternehmen auch eine Marke anmelden. Gerade im Taxibereich ist die Verwechslungsgefahr oft groß. Falls Sie grenzüberschreitend tätig sind, empfiehlt sich eine europäische  Marke.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Deutsche Marke für Ihr Taxiunternehmen anmelden

Haben Sie Kunden nur in Deutschland, ist eine DE Marke zu empfehlen. Die Anmeldung bietet 10 Jahre Markenschutz. 

Europäische Marke für Ihr Taxiunternehmen anmelden

Sind Sie oft grenzüberschreitend tätig, ist eine EU Marke eine gute Wahl. Die Anmeldung bietet 10 Jahre Markenschutz in allen Mitgliedstaaten. 

Taxiunternehmens gründen – Mitarbeiter

Mitarbeiter beschäftigen

Die Größe und der Umfang Ihres Teams hängen stark von der Größe Ihres Unternehmens, Ihrer Geschäftsstrategie und dem Umfang der angebotenen Dienstleistungen ab. Kleinere Unternehmen fangen oft nur mit einigen Fahrern und ein oder zwei Personen für die Disposition/ Verwaltung an, während größere Unternehmen mehr Personal benötigen.

Die wesentlichsten Mitarbeiterrollen sind:

Taxifahrer:
Sie spielen die Hauptrolle im Taxiunternehmen.  Erforderlich ist ein  gültiger Führerschein und der Taxischein (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung).

In Deutschland unterliegen Taxifahrer bezüglich der Lenkzeiten bestimmten Regelungen, die primär im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sowie in der Arbeitszeitverordnung verankert sind. Meist reicht daher die Beschäftigung nur eines Fahrers nicht aus, selbst wenn der Inhaber auch Taxi fährt.

Disponenten
Sie koordinieren die Einsätze der Taxis, sind verantwortlich für die Annahme von Fahraufträgen und deren Zuweisung an die Fahrer. Da Taxis oft rund um die Uhr bestellt werden können, müssen auch rund um die Uhr Disponenten telefonisch erreichbar sein. Es wird deshalb i.d.R. mehr als eine Person benötigt. Mindestens der Inhaber und ein weiterer Mitarbeiter.

Bei der Einstellung von Mitarbeitern sind  arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Anforderungen einzuhalten. Sie benötigen  für sie zudem Arbeitsverträge. Mehr dazu unter dem nachfolgenden Link.

Taxiunternehmen gründen – Bewertungen löschen

Taxiunternehmen können auf verschiedenen Plattformen und Portalen von Kunden bewertet werden. Diese Bewertungen sind besonders wichtig, da sie potenziellen Kunden einen Eindruck von der Qualität und Zuverlässigkeit des Dienstes vermitteln. Einige der bekanntesten Bewertungsportale und -plattformen sind:

  1. Google My Business: Hier können Kunden Bewertungen direkt auf der Google-Suchergebnisseite oder in Google Maps hinterlassen. Diese Bewertungen sind sehr sichtbar und können einen großen Einfluss auf die Entscheidung potenzieller Kunden haben.
  2. Yelp: Yelp ist eine weitere beliebte Plattform, auf der Nutzer Unternehmen, einschließlich Taxiunternehmen, bewerten können. Neben Sternbewertungen können Kunden hier auch ausführlichere Rezensionen und Fotos teilen.
  3. Tripadvisor: Obwohl hauptsächlich für Reisen und Tourismus bekannt, bewerten Nutzer auf Tripadvisor auch lokale Dienstleistungen wie Taxiunternehmen, insbesondere in Städten und Regionen, die häufig von Touristen besucht werden.
  4. Facebook: Viele Unternehmen nutzen ihre Facebook-Seite zur Interaktion mit Kunden. Nutzer können dort Bewertungen und Kommentare hinterlassen und die Erfahrungen mit dem Service teilen.
  5. Örtliche Branchenverzeichnisse und Online-Telefonbücher: Plattformen wie Gelbe Seiten oder Das Örtliche erlauben ebenfalls Kundenbewertungen und sind eine häufig genutzte Anlaufstelle, um lokale Dienstleistungen zu finden und zu bewerten.
  6. Spezialisierte Transport- und Reiseportale: Manche Portale fokussieren sich auf Reisen und Transport, wie z.B. Taxi-Apps oder Reise-Websites, und bieten ebenfalls die Möglichkeit zur Bewertung.
  7. Eigene Website: Falls Ihr Unternehmen eine eigene Website hat, ist es möglich, dort ein Bewertungssystem einzurichten oder Kundenfeedback als Testimonials zu veröffentlichen.

Es ist für Taxiunternehmen ratsam, ein Auge auf diese Plattformen zu haben und aktiv auf Kundenfeedback zu reagieren. Positive Bewertungen können gefördert und negative konstruktiv bearbeitet werden, um den Service kontinuierlich zu verbessern und das Vertrauen neuer Kunden zu gewinnen.

Wie Sie negative Bewertungen löschen  

Wenn Sie auf unbegründete oder falsche Rezensionen stoßen, haben Sie rechtliche Mittel zur Verfügung.

Eine Kritik sollte insbesondere entfernt werden, wenn:

  • sie falsche Informationen enthält. Zum Beispiel, wenn ein Kunde unrichtige Angaben macht oder behauptet, mit Ihrem Taxiunternehmen gefahren zu sein, obwohl das nicht der Fall war.
  • sie beleidigende Aussagen oder Schmähkritik enthält oder nur dazu dient, Ihren Taxibetrieb herabzuwürdigen.
  • sie von einem Fake-Konto stammt: Es gibt Fälle, in denen andere Taxiunternehmen  gefälschte Accounts erstellen, um negative Rezensionen über Ihren Taxibetrieb zu verbreiten.

Im Rahmen unserer anwaltlichen Leistungen bieten wir unseren Mandanten an, die Löschung unrechtmäßiger Bewertung für sie zu betreiben.

Exkurs: Taxiunternehmen abwickeln und schließen

Falls ein Taxiunternehmen nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden kann oder andere Gründe eine Geschäftsaufgabe nötig machen, gibt es verschiedene Optionen:

  • Insolvenzverfahren
  •   Unternehmen liquidieren
  • Bei Vermögenslosigkeit  Unternehmen löschen oder auflösen

Abhängig von der spezifischen Situation Ihres Taxiunternehmens kann eine dieser Methoden die geeignetste sein, um die geschäftlichen Aktivitäten rechtmäßig zu beenden und sämtliche Verbindlichkeiten zu regeln. Unsere Experten unterstützen Sie dabei, die optimale Vorgehensweise für Ihre Situation zu finden und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

[teambox-unter]
[prinz-unter]

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Mit Taxiunternehmen selbstständig machen – Taxiunternehmen gründen und betreiben”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

The last comment and 2 other comment(s) need to be approved.
0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

© Copyright - KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei