3. Wann und wie Informationen verlangt werden können
Das Gesetz gibt jedem Gesellschafter das Recht, jederzeit und unabhängig von seiner Beteiligungshöhe, Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen. Dies schließt ein:
- Einblick in Geschäftsverträge und Rechnungen
- Zugriff auf E-Mails, Dateien und elektronische Aufzeichnungen
- Informationen über Beteiligungen an Tochtergesellschaften
- und viele andere Unternehmensdetails.
4. Grenzen der Informationspflicht
Während Transparenz essenziell ist, gibt es auch Grenzen. Es liegt in der Verantwortung des Geschäftsführers zu entscheiden, ob bestimmte Informationen dem Unternehmen schaden könnten, wenn sie weitergegeben werden. Zum Beispiel, wenn ein Gesellschafter Informationen nutzen möchte, um der GmbH Konkurrenz zu machen. In solchen Fällen kann der Geschäftsführer die Herausgabe von Informationen ablehnen.
5. Was passiert bei unrechtmäßiger Informationsverweigerung?
Wenn der Geschäftsführer ohne triftigen Grund Auskünfte verweigert, kann er seine Pflichten verletzen und sich potenziell schadenersatzpflichtig machen. Es gibt sogar Urteile, die solch ein Verhalten als schwerwiegenden Pflichtverstoß einstufen.
6. Der korrekte Ablauf der Informationsanfrage
Wenn Sie als Gesellschafter Informationen benötigen, können Sie mündlich oder schriftlich Anfragen stellen. Es ist wichtig, dass Ihre Anfrage präzise ist. Die gewünschte Information muss umgehend und vollständig vom Geschäftsführer bereitgestellt werden. Dabei ist es manchmal hilfreich, einen Experten, wie einen Rechtsanwalt oder Steuerberater, hinzuzuziehen.
7. Wenn die Anfrage abgelehnt wird: Nächste Schritte
Sollte Ihre Informationsanfrage abgelehnt werden, gibt es gesetzliche Regelungen, die es Ihnen ermöglichen, Ihre Ansprüche vor Gericht geltend zu machen. Das sogenannte Informationserzwingungsverfahren kann dabei helfen, Ihr Recht auf Transparenz durchzusetzen.
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